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Nr. 71MinisterratssitzungMontag, 4. Juli 1949 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 13 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).2

Entschuldigt:

Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium).

Tagesordnung:

[I. Ablehnung der Flüchtlingswahlkreise durch die Militärregierung und Burgfrieden im Bundestagswahlkampf]. [II.] Ministerialrat Blum. [III.] Errichtung von Spielbanken. [IV.] Gesetz über die Grundsteuerfreiheit und Gebührenfreiheit für den sozialen Wohnungsbau. [V.] Erhebung eines Notgroschens für Filmveranstaltungen. [VI.] Gartenbauausstellung in der Pfalz. [VII.] Personalangelegenheiten.

[I. Ablehnung der Flüchtlingswahlkreise durch die Militärregierung und Burgfrieden im Bundestagswahlkampf]3

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einleitend bekannt, es seien zwar noch keine Mitteilungen der Militärregierung bezüglich der Flüchtlingswahlkreise eingelaufen, man müsse aber auf alle Fälle damit rechnen, daß diese nicht genehmigt würden.4

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt dazu, vorläufig bleibe nichts übrig, als abzuwarten. Das Innenministerium habe aber für alle Fälle bereits die Einteilung in 47 Wahlkreise vorbereitet, für den Fall, daß die Flüchtlingswahlkreise nicht genehmigt würden.5

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet sodann über eine Besprechung, die am 1. Juli bezüglich eines Burgfriedens zwischen den Parteien stattgefunden habe.6 Die CSU sei durch die Abgeordneten Haußleiter7 und Euerl8, die FDP durch die Abgeordneten Dr. Dehler,9 Bezold10 und Dr. Bungartz,11 die Bayernpartei durch Freiherrn v. Aretin12 vertreten gewesen. Alle Versuche, über einen Burgfrieden und eine Verpflichtung zu anständiger Kampfesweise hinauszugehen, halte er für zwecklos.

[II.] Ministerialrat Blum

Staatsminister Dr. Kraus berichtet eingehend über die Angelegenheit Blum13 und betont, der Schaden werde wohl nicht allzu hoch sein. Der bereits vorliegende Bericht des Obersten Rechnungshofs sei bisher noch nicht vollständig verwertet worden, auch der Gesundheitszustand des Ministerialrats Blum werde noch geklärt werden müssen.14 Er selbst kenne Blum seit 1919. Er sei ein etwas schwieriger, aber hochanständiger Mann und habe immer mit außerordentlicher Hingabe gearbeitet. Wenn er jetzt behaupte, ihm im April 1948 über die Stuttgarter Affaire15 im einzelnen berichtet zu haben, so sei dies völlig unrichtig. Auch Ministerialdirektor Dr. Ringelmann habe bis zur Aufdeckung der Angelegenheit nichts gewußt. Nachdem bei der Währungsreform alle Staatsbauten eingestellt worden seien, wäre selbstverständlich auch das Stuttgarter Projekt nicht weiter verfolgt worden, wenn man auch nur eine Ahnung davon gehabt hätte.

Im August 1949 sei dem Hofbräuhaus so wie allen Staatsbetrieben ein Kredit gegeben worden und zwar in Höhe von 250000 DM. Diesen Betrag habe Blum für das Stuttgarter Projekt verwendet, ferner habe dieser über 500000 DM der Lotterieverwaltung verfügt. So eine eigenmächtige und sinnlose Handlungsweise könne man nur in geistiger Verwirrung begehen. Das Gutachten, das über den Gesundheitszustand des Ministerialrats Blum eingeholt worden sei, gehe dahin, daß dieser an Arterienverkalkung und Gehirngefäßsklerose mit schweren Störungen auf geistigem Gebiet leide; die Gesundheitsabteilung habe dieses Gutachten bestätigt. Blum selbst habe jetzt ein Disziplinarverfahren gegen sich beantragt, das auch eingeleitet sei. Unter Umständen müsse er für alle Schäden haftbar gemacht werden.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, in einem Bericht des Ministerialrats Blum, den er abgezeichnet habe, ein Umstand, auf den dieser sich berufe, sei lediglich von einer Behelfsgaststätte die Rede. Dagegen sei natürlich nichts einzuwenden gewesen. Überhaupt müsse er betonen, daß die Verfügungen, die Blum an das Ministerium zur Unterzeichnung gegeben habe, einwandfrei und nicht zu beanstanden gewesen seien. Von allen wesentlichen Punkten habe er aber niemanden unterrichtet. So seien auch der Kredit einer Stuttgarter Sparkasse und die Gelder aus der Lotterieverwaltung nicht über die Staatskassen gelaufen.

[III.] Errichtung von Spielbanken16

Regierungsdirektor Frhr v. Teuchert 17 vom Innenministerium referiert über die rechtlichen Grundlagen über die Errichtung von Spielbanken und führt aus, daß Spielbanken nach dem Reichsgesetz von 1933 der Zulassung bedürfen.18 Das Reichsministerium des Innern sei danach ermächtigt gewesen, in Kur- und Badeorten unter bestimmten Bedingungen Spielbanken zuzulassen. Die Voraussetzungen, nämlich ein bestimmter Prozentsatz von Ausländern unter den Kurgästen, Grenznähe usw. würden nur von wenigen Orten in Bayern erfüllt, zweifelsfrei von Bad Reichenhall,19 nachdem in Salzburg bereits eine Spielbank eröffnet worden sei. Bei Garmisch-Partenkirchen20 sei die Besucherzahl an sich ausreichend, fraglich dagegen der Prozentsatz an Ausländern. Als dritter bayerischer Kurort sei Bad Kissingen an einer Spielbank interessiert, bei dem insbesondere ins Gewicht falle, daß das nahegelegene Bad Homburg eine Spielbank eingerichtet habe.

Bei der Abwägung der Gründe, die dafür und dagegen sprechen, habe sich folgendes herausgestellt: Bayern sei durch die Errichtung von Spielbanken in Westdeutschland, insbesondere in Neuenahr und Bad Homburg in eine schwierige Lage geraten. Insbesondere Neuenahr habe hohe Umsätze erzielt und viele Kurgäste herangezogen. Man dürfe auch nicht übersehen, daß Baden-Baden und Neuenahr von vielen Besuchern gerade aus Bayern aufgesucht werde. Es sei zweifellos möglich, eine ausreichende polizeiliche und finanzbehördliche Kontrolle auszuüben, um unliebsame Begleiterscheinungen zu bekämpfen. Es sei auch begreiflich, daß die bayer. Kurorte, die den äußeren Aufschwung z. B. eines Ortes wie Neuenahr feststellen müßten, nicht zurückstehen wollten.

Staatsminister Dr. Ankermüller führt aus, gegen die Errichtung von Spielbanken würde vor allem der Einwand ins Feld geführt, die Spielleidenschaft werde gefördert, dunkle Elemente würden angelockt, die sozialen Gegensätze würden verstärkt und das Ziel, zahlkräftige Gäste aus dem Ausland anzuziehen, könne jetzt doch nicht erreicht werden. Die Erfahrungen, die man mit den beiden Spielbanken in Hessen gemacht habe, seien auch nicht sehr günstig und der hessische Minister des Innern21 habe ihm gegenüber gesagt, wenn sie nicht schon beschlossen wären, würde man sie nicht mehr errichten.

Die Gründe, die dafür sprechen, könne man vielleicht so zusammenfassen, daß einmal Gelder hereingingen, die man für soziale Zwecke verwenden könne; in einer Reihe von Ländern bestünden schon Spielbanken, die Gäste anzögen, die andernfalls nach Bayern kämen; die ansässige Bevölkerung könne geschützt werden und die höchst umstrittenen Spiralo-Rouletts22 würden überflüssig.

Staatsminister Dr. Pfeiffer berichtet, die Erfahrungen, die man in Rheinland-Pfalz mit der Spielbank in Neuenahr gemacht habe, seien nicht gerade gut und er würde abraten, in Bayern dem Beispiel zu folgen.23

Auch die Staatsminister Dr. Müller, Dr. Hundhammer und Dr. Kraus erklären sich gegen die Errichtung von Spielbanken.

Staatssekretär Geiger erwidert, man dürfe auch das Problem nicht zu einfach sehen und müsse berücksichtigen, daß der notleidende Fremdenverkehr sich sehr stark für die Errichtung von Spielbanken einsetze.24 Nachdem überall solche Banken bestünden, sei der Bayer. Fremdenverkehr in einen schweren Konkurrenzkampf gekommen. Die Einkünfte z.B. aus der Spielbank Neuenahr seien außerordentlich hoch und man könne damit viel Gutes leisten. Es sei seiner Ansicht nach nicht richtig, das Problem nur von der moralischen Seite aus zu sehen, man müsse es auch von der wirtschaftlichen Seite aus betrachten. Von den Städten, die sich beworben hätten, erfüllten Bad Reichenhall und Garmisch Partenkirchen alle Voraussetzungen. Vor allem Reichenhall25 sei gegenüber Salzburg in einer sehr schwierigen Lage; es könne aber mit Hilfe einer Spielbank Salzburg wohl überflügeln. Er glaube auch nicht, daß aus Flüchtlingskreisen Widerspruch geltend gemacht werde, wenn man die aus den Spielbanken fließenden Mittel für den sozialen Wohnungsbau verwenden würde.

Der Ministerrat beschließt sodann mit Mehrheit, die Zulassung von Spielbanken in Bayern nicht zu genehmigen.26

Staatssekretär Geiger ersucht sodann, alle Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs zu ergreifen und demnächst zu diesem Zweck eine Sitzung einzuberufen.

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten Dr. Ehard beschließt der Ministerrat, Staatssekretär Geiger mit der Vorbereitung dieser Sitzung zu beauftragen.27

[IV.] Gesetz über die Grundsteuerfreiheit und Gebührenfreiheit für den sozialen Wohnungsbau

Staatssekretär Dr. Müller begründet einen Gesetzentwurf des Staatsministeriums der Finanzen, der u.a. vorsehe, daß Kleinwohnungsbauten 10 Jahre Grundsteuerbefreiung genießen, wenn sie nach dem 20. Juni 1948 begonnen worden sind und bis 31. März 1954 bezugsfertig werden.

Alle zur Beschaffung von Kleinwohnungen erforderlichen Geschäfte und Verhandlungen sollen dem Gesetz zufolge von allen Gebühren des Staates und sonstiger öffentlicher Körperschaften befreit sein.

Nachdem Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, zu dem Entwurf nicht Stellung nehmen zu können, da er dem Innnenministerium noch nicht zugegangen sei, beschließt der Ministerrat, dem Gesetzentwurf grundsätzlich zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten, wenn nicht bis Donnerstag den 7. 7. 1949 Widerspruch von Seiten des Innenministeriums erhoben werde.28

[V.] Erhebung eines Notgroschens für Filmveranstaltungen

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, das Staatsministerium für Wirtschaft habe Bedenken gegen die Erhebung eines Notgroschens seitens der Gemeinden für Filmveranstaltungen, wodurch die Eintrittskarten bis zu 30 Pfennige pro Karte verteuert würden. Dieser sog. Notgroschen sei von verschiedenen Landkreisen und Gemeinden eingeführt worden, nachdem das Innenministerium mit Entschließung vom 6. 4. 1949 den Regierungen unter Beigabe einer Mustersatzung mitgeteilt habe, daß die gemeindeaufsichtliche Genehmigung zur Einführung eines Notgroschens erteilt werden könne. Das Wirtschaftsministerium bemühe sich, die bayerische Filmindustrie und Filmwirtschaft29 zu fördern, vor allem durch Vermittlung von umfangreichen Krediten. Die Einführung des Notgroschens werde sowohl den Filmproduzenten wie den Verleiher schädigen.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, die Einführung des Notgroschens gehe nicht vom Innenministerium aus, sondern von den Gemeinden. Man habe lediglich eine Mustersatzung herausgegeben. Er halte es nicht für richtig, wenn sich das Innenministerium jetzt nochmals einschalte, da dies als Eingriff in die Selbstverwaltung hingestellt werden könne. Im übrigen sei es den Gemeinden durch die Einführung des Notgroschens möglich geworden, verschiedene dringende Aufgaben zu erledigen, stillstehende Bauten fortzuführen usw.

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, durch diesen geringen Zuschlag auf die Eintrittskarten werde die Filmindustrie nicht geschädigt. Er spreche sich dafür aus, nicht einzugreifen und die Angelegenheit den Gemeinden im Rahmen der Selbstverwaltung zu überlassen.

Es wird beschlossen, die Angelegenheit zurückzustellen.30

[VI.] Gartenbauausstellung in der Pfalz

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt eine Einladung zu einer Gartenbauausstellung in Landau/Pfalz bekannt, die unter weitgehender Unterstützung der Bayer. Staatsregierung veranstaltet werde.31

Der Ministerrat vereinbart, daß die Bayer. Staatsregierung durch die Herren Staatsminister Frommknecht und Dr. Schlögl vertreten werden solle.

[VII.] Personalangelegenheiten

Der Ministerrat stimmt der Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Zehler32 im B. Staatsministerium für Wirtschaft zum Ministerialrat zu.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister