1Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schlägt vor, diese Vorlage des Justizministeriums1 vorläufig nicht zu behandeln, weil im Zusammenhang mit ihr noch eine Reihe von Fragen bezüglich des Obersten Landesgerichts2 zu prüfen seien.1Vgl. StMJu Müller an MPr. Ehard, 17. 8. 1949, in der Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Rechtsmitteländerungsgesetzes vom 9. 4. 1949 [GVBl. S. 83] und zur Änderung des Gesetzes Nr. 124 über die Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts [vom 11. Mai 1948 (GVBl. S. 83
)] mit Begründung. Darin hieß es im ersten Absatz: „Für die Zuweisung der dem Bayer. Obersten Landesgericht gemäß Gesetz Nr. 124 zur Entscheidung übertragenen Rechtsangelegenheiten waren in erster Linie der Plan für den Aufbau des Rechtspflegewesens in der amerikanischen Zone und das Gesetz Nr. 43 über Rechtsmittel in der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 10. April 1946 (BGVBl. S. 300) maßgebend. Der Aufbauplan ist im Jahre 1948 außer Kraft getreten. Das Rechtsmittelgesetz ist durch das Gesetz zur Änderung des Rechtsmittelgesetzes vom 9. 4. 1949 (BGVBl. S. 83) grundlegend umgestaltet worden. Der beiliegende Entwurf versucht das Gesetz Nr. 124 diesen Änderungen anzupassen und die Zuständigkeiten des Bayer. Obersten Landesgerichts in Anlehnung an die ursprünglichen Zuständigkeitsvorschriften weiter auszubauen“ (StK-GuV 129).2In der Vorlage fälschlich „Landgerichts“.
2Der Ministerrat beschließt sodann, den Gesetzentwurf zurückzustellen.3
3Zum Fortgang s. Nr. 86 TOP II.
1Staatsminister Dr. Schlögl macht darauf aufmerksam, daß dieser Entwurf genau der bisherigen Verordnung zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung entspreche. Die Militärregierung habe aber zu der Verordnung ihre Zustimmung verweigert, so daß nunmehr ein Gesetz notwendig geworden sei. Der Entwurf selbst entspreche den Bestimmungen der britischen Zone und sei in der Arbeitsgemeinschaft zur Überprüfung der Agrargesetzgebung der VELF besprochen und gebilligt worden.
2Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Bayerischen Landtag zuzuleiten.4
4MPr. Ehard leitete den Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung dem Landtagspräsidenten am 24. 9. 1949 mit Begründung zu; BBd.
III Nr. 2879 . Der Landtag stimmte dem Entwurf am 9. 11. 1949 mit geringfügigen Änderungen zu; BBd.
IV Nr. 3029 . – Gesetz zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung vom 28. November 1949 (GVBl. 1930 S. 29
; Berichtigung ebd. S. 110).
1Staatsminister Dr. Schlögl ersucht, die Behandlung dieser Verordnung zurückzustellen und sie erst im nächsten Ministerrat vorzunehmen.5
5Zum Fortgang s. Nr. 83 TOP III.
1Wiederernennung des ehem. Ministerialrats Ernst Fischer6
6Vgl. Nr. 59 TOP VII.
2Ministerialdirektor Dr. Ringelmann begründet den Vorschlag des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen, den ehem. Ministerialrat Ernst Fischer, jetzigen Angestellten des Obersten Rechnungshofs, wieder zum Ministerialrat zu ernennen.
3Nach kurzer Besprechung wird festgestellt, daß der Ministerrat nicht beschlußfähig sei, worauf die Behandlung der Angelegenheit bis zum nächsten Ministerrat zurückgestellt wird.7
7Zum Fortgang s. Nr. 80 TOP III.
8Vgl. StMELF an StK, 21. 9. 1949, mit der Bitte, die Frage auf die Tagesordnung dieses Ministerrats zu setzen; ferner die Vormerkung von Baer für Ehard und Pfeiffer, 21. 9. 1949, betr. Saalforsten und Salinenkonvention. Darin hieß es u.a. unter 3.: „Bei einer am 16. 9. 1949 im Forstamt Reichenhall durchgeführten eingehenden Besprechung der Lage und auf Grund verschiedener Berichte der Ministerialforstabteilung ergibt sich nunmehr, daß die Gefahr besteht, daß der demnächst wohl abzuschließende österreichische Friedensvertrag über die bayerischen Saalforsten möglicherweise in der Form verfügen wird, daß dieses Eigentum Bayern endgültig verloren geht. Nach den bei der Besprechung von einem der Vorsteher der Forstämter, dem Forstmeister Rosenberger in St. Wolfgang, vorgelegten österreichischen Zeitungsberichten soll beabsichtigt sein, das von den drei Westmächten beschlagnahmte deutsche Eigentum entschädigungslos an Österreich zu übertragen. Österreich soll ferner im Staatsvertrag auf seine Rechte in Deutschland verzichten, jedoch nur insoweit, als diese Rechte nicht vertraglich festgelegt sind. Das Ergebnis wäre darnach, daß wohl Bayern das Eigentum an den Saalforsten verlieren würde, jedoch Österreich die Schürfrechte, die auf einem Staatsvertrag beruhen, behalten sollte. Die Aussichten für eine Rückgabe der Saalforsten an Bayern erscheinen somit denkbar ungünstig. Es war allgemein Auffassung der an der Besprechung Beteiligten, daß durch Verhandlungen mit höchsten politischen Stellen in Österreich versucht werden soll, die ganze Frage der Saalforstämter aus dem österreichischen Friedensvertrag herauszulassen. Man ging dabei davon aus, daß auch im vorigen Jahrhundert die Frage der Saalforstämter nach Abschluß der Napoleonischen Kriege zwischen Bayern und Österreich nicht dem Friedensvertrag vorbehalten wurde, sondern einer besonderen Konvention, nämlich der Salinenkonvention. Es sind zwei Möglichkeiten ins Auge zu fassen: 1) Es könnte das Staatssekretariat für Auswärtige Angelegenheiten mit der Sache befaßt und ein Beamter mit diesen Verhandlungen betraut werden. Im Staatssekretariat wäre dann insbesondere Regierungsdirektor von Herwarth einzuschalten, der sich bereits in Bonn befindet und die Angelegenheit bereits kennt. Es besteht jedoch die Gefahr, daß kostbare Zeit verloren geht, bis das Sekretariat überhaupt arbeitsfähig wird. 2) Es müßte gleichzeitig unter der Hand mit höchsten österreichischen Dienststellen in Verbindung getreten werden, damit man erfährt, wie überhaupt der Friedensvertrag mit Österreich aussieht und ob Aussicht besteht, daß die Salinenkonvention durch den Friedensvertrag nicht berührt wird. Direkte Verhandlungen verbieten sich mit Rücksicht auf das Besatzungsstatut“ (StK 16085).
1Forstmeister Dr. Ferst
9 im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führt aus, die wertvollen Salinenforsten des bayerischen Staates in Österreich, drei Fortstämter10 mit insgesamt 18000 ha, seien in äußerster Gefahr, da sie auf die Liste des deutschen Eigentums in Österreich gesetzt worden seien und nun unter Treuhänderschaft stünden. Bei den Besprechungen des Staatsvertrages mit Österreich hätten die Russen bezüglich des deutschen Eigentums Schwierigkeiten gemacht, worauf von amerikanischer Seite vorgeschlagen worden sei, deutsches Eigentum nicht mehr in deutsche Hände zurück zu übertragen. Die österreichischen Stellen selbst könnten in dieser Angelegenheit nicht viel tun.11
9Dr. oec. publ. Georg Ferst, geb. 1908, 1928–1932 Studium der Forstwissenschaften an der Univ. München, 1935 große forstl. Staatsprüfung, anschließend dem Institut für forstliche Betriebswirtschaftslehre, Forstpolitik, forstliche Statistik, Waldwertrechnung und Holzmarktkunde an der Forstlichen Forschungsanstalt in München zur Dienstleistung zugewiesen, 1. 2. 1937 Forstassessor, 1. 5. 1937 NSDAP-Mitglied, 1. 7. 1939 Regierungsforstrat bzw. Forstmeister, 1940–1945 Teilnahme an Zweiten Weltkrieg, ab August 1945 Verwendung in der Ministerialforstabteilung, 1946/1947 persönlicher Hilfsarbeiter des Landesforstmeisters Alfred Hoepffner, lt. Spruch der Spruchkammer München V, 22. 4. 1947, vom Gesetz nicht betroffen, 1. 12. 1950 als Forstmeister Amtsvorstand des Forstamtes Heilsbronn, 1951 des Forstamtes Ansbach, 1956 des Forstamtes Bad Tölz, 1960 Oberforstmeister, 1971 Forstdirektor, 1973 Ruhestandsversetzung.10In Leogang, St. Martin und Unken; vgl. Aicher. S. ferner zur Salinenkonvention von 1829 Koller.
11Dennoch sandte die StK Konsul Simon Koller, Österreichisches Konsulat, München, 6. 12. 1949, eine „Denkschrift über die auf österreichischem Hoheitsgebiet gelegenen bayerischen Saalforstämter Unken, St. Martin und Leogang“ (33 S., München, 18. 12. 1947). Koller hatte der StK telefonisch mitgeteilt, die Denkschrift bei seinem bevorstehenden Besuch in Wien im Österreichischen Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten abzugeben (StK 16085).
2Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er halte es für notwendig, sofort Herrn Bundesminister Dr. Niklas12 zu unterrichten und ihn zu bitten, mit Herrn Bundeskanzler Dr. Adenauer zu sprechen.13 Jedenfalls müßten alle Möglichkeiten versucht werden, um doch noch etwas zu retten.12Zu seiner Person s. Nr. 56 TOP VI.13Vgl. Fernschreiben Niklas an Schlögl, 23. 9. 1949, 16.25 Uhr: „Habe soeben Bundeskanzler über die Frage der Saalämter unterrichtet“ (StK 16085). Vgl. Wortprotokoll der 6. Sitzung des Bundeskabinetts, 24. 9. 1949, Kabinettsprotokolle
1949 S. 319
.
3Forstmeister Dr. Ferst macht nochmals auf die Dringlichkeit der Sache aufmerksam und betont, es könnte sich evtl. um Tage handeln.14
14Am 25. 3. 1957 wurde die bayerisch-österreichische Salinenkonvention durch ein Abkommen erneuert, der bayerische Rechtsanspruch auf die drei Forstämter in Österreich darin bestätigt; vgl. Gelberg, Kriegsende S. 834 Anm. 234.
15Es ging darum, das durch die Kriegsverlagerung 1943 nach Unterfranken gelangte Kaiser-Wilhelm-Institut für Silikatforschung in Bayern zu halten; vgl. „Bayern soll ein Forschungsinstitut verlieren“ SZ 19. 7. 1949. Es wurde schließlich dauerhaft in Würzburg etabliert. Am 14. 11. 1952 konnte StMUK Schwalber das Institut in einem für diese Zwecke umgebauten Gebäude am Neunerplatz feierlich seiner Bestimmung übergeben; vgl. im Detail Deutinger, Wissenschaftspolitik; Ders., Agrarland S. 49–83.
1Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht das Unterrichts- und Finanzministerium, die Sache weiter zu betreiben.
2Staatssekretär Geiger regt an, auch das Wirtschaftsministerium, das besonders mit Rücksicht auf die Mineralien in der Oberpfalz an der Sache sehr interessiert sei, einzuschalten.
1Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben der Dienststelle Bonn der Bayerischen Staatskanzlei bekannt, wonach sich die Finanzminister der Länder geeinigt hätten, Herrn Minister Dr. Hilpert16 als Vertreter der amerikanischen Besatzungszone für den Ausschuß für Kapitalverkehr vorzuschlagen. Die Dienststelle Bonn bitte, möglichst bald die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung mitteilen zu wollen.16Zu seiner Person s. Nr. 55 TOP II.
2Ministerialdirektor Dr. Ringelmann stellt fest, Minister Hilpert sei zwar vorgeschlagen, doch glaube er nicht, daß die Sache schon endgültig geregelt sei; angeblich seien noch gewisse Differenzen aufgetaucht. Er könne aber nichts Bestimmtes darüber sagen.
3Staatssekretär Geiger schlägt vor, einen turnusmäßigen Wechsel von Vierteljahr zu Vierteljahr einzuführen, da seiner Ansicht nach auch Herr Staatsminister Dr. Seidel in diesem Ausschuß tätig werden müsse.
4Der Ministerrat beschließt sodann, sich zunächst mit der Delegierung des Herrn Ministers Dr. Hilpert einverstanden zu erklären, wenn eine endgültige Einigung vorliege, im übrigen aber zu versuchen, einen turnusmäßigen Wechsel zu erreichen,
5In diesem Zusammenhang ersucht Ministerialdirektor Dr. Ringelmann, die Ausfertigung der Ermächtigung für die Ausgabe von Pfandbriefen17 auf den 5. 9. 1949 zurück zu datieren.17Vgl. Nr. 59 TOP V.
6Staatssekretär Geiger teilt dazu mit, das Wirtschaftsministerium habe bereits alles vorbereitet und die Ausfertigung durch den Herrn Ministerpräsidenten könne sofort erfolgen.
18Vgl. Nr. 74 TOP IV.
1Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, in den letzten Tagen habe eine Besprechung über die Siedlung Haar stattgefunden, in der sich der Planungsausschuß einstimmig dahin geeinigt hätte, mit dem ersten Bauabschnitt der Siedlung zu beginnen.19 Der zweite Bauabschnitt, der Reihenhäuser vorsehe, sei Angelegenheit der Obersten Baubehörde. Was den dritten Abschnitt betreffe, so könne man damit wohl erst später anfangen. Die erforderlichen Kosten von 3 1/2 Millionen aufzubringen, sei möglich, ein Teil stehe bereits zur Verfügung und er hoffe, durch Einsparungen in seinem Etat weitere Mittel zu bekommen. Die Grundsteinlegung werde durch das Landwirtschaftsministerium und die Oberste Baubehörde vorbereitet und werde voraussichtlich Mitte Oktober stattfinden können. Alle ursprünglich erhobenen Bedenken seien in der Zwischenzeit bereinigt worden.19Vgl. die Vormerkung für Staatssekretär Jaenicke, 21. 9. 1949, betr. Interministerieller Ausschuß für Landesplanung: „Am 21. 9. 1949 fand im Wirtschaftsministerium eine Sitzung des Landesplanungsausschusses der Ministerien statt, in der der Herr Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl über das Projekt einer Flüchtlingssiedlung in Haar bei München, ausgeführt durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die Oberste Siedlungsbehörde, referierte: In Haar ist ein Gelände von etwa 100 ha an die Oberste Siedlungsbehörde im Zuge des Bodenreformgesetzes gefallen. Die Oberste Siedlungsbehörde will nun hier eine umfangreiche vorstädtische Kleinsiedlung mit insgesamt rund 1400 Wohnungen errichten und hierbei Flüchtlinge, die in München Arbeit haben, in Wohnungen unterbringen; es ist gedacht, ein Drittel aus Schlesiern, ein Drittel aus Sudetendeutschen und ein Drittel aus Südostdeutschen zu belegen. Im großen Umfange soll die Selbsthilfe organisiert und eingesetzt werden, um die Gestehungskosten zu senken. Unter Berücksichtigung der durch Selbsthilfe möglichen Einsparungen soll das Gesamtprojekt auf 12 Mill. DM kommen, wobei für die Erschließungskosten – Anlage von Wegen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Licht und Gasversorgung – mind. eine halbe Mill. DM aufzuwenden sind. Die Oberste Baubehörde machte darauf aufmerksam, daß zuerst die Mittel für dieses Bauvorhaben vorhanden sein müßten und gab zu bedenken, ob es nicht zweckmäßiger und billiger sei, im Gebiete von Dachau, wo große ehem. SS-Ländereien mit Wasser-, Kanal- und Weganschlüssen vorhanden seien, größere Siedlungsgebäude aufzuführen, deren Erstellung billiger käme als Kleinsiedlungen. Herr Minister Dr. Schlögl erklärte, es solle zunächst ein erster Bauabschnitt am Ostteil des Siedlungsgeländes in Haar entstehen, was einen Bauaufwand von rd. 4 Mill. DM erfordere und wovon Herr Staatssekretär Fischer der Obersten Baubehörde ihm bereits vor längerer Zeit 500000 DM zugesagt habe; den Rest werde er zur Verfügung stellen; er werde hierfür auch bei den Etatberatungen des Haushalts die erforderlichen Mittel ordnungsgemäß beantragen. Die Durchführung des bereits bekanntgegebenen Vorhabens sei aus politischen Gründen notwendig. Im Hinblick auf diese Erklärung des Herrn Staatsministers stimmten alle Ministerien dem Projekt zu; das Staatsministerium der Finanzen und für Unterricht und Kultus behielten sich die endgültige Stellungnahme vor. Herr Minister Schlögl wird das Projekt in der Ministerratssitzung vom kommenden Freitag, den 23. 9. 49, zur Sprache bringen“; ebd. auch eine Niederschrift sowie eine weitere, ausführlichere Vormerkung über die Sitzung vom 21. 9. 1949 (MArb-Landesflüchtlingsverwaltung 466). Vgl. SZ 24. 10. 1949.
2Ministerialdirektor Dr. Ringelmann stellt fest, daß Einsparungen im Landwirtschaftsetat in den allgemeinen Haushalt fließen müßten und nicht anderweitig verwendet werden dürften.
3Staatssekretär Fischer erklärt, leider wisse er noch nicht, wie er die notwendigen Mittel für den zweiten Teil der Siedlung Haar aufbringen solle.
20Vgl. Nr. 72 TOP I.
1Staatssekretär Geiger berichtet, leider hätten sich sogar die bayerischen Mitglieder der Wiederaufbaubank21 gegen die Unterstützung des bayerischen Fremdenverkehrs durch Kredite ausgesprochen. Er habe deshalb zu einer Sitzung des Vorstands- und Aufsichtsrats der Wiederaufbaubank22 nach Bayern eingeladen und beabsichtige, am Samstag, den 1. Oktober, einen Empfang mit Kerzenbeleuchtung in Herrenchiemsee zu geben. Bei dieser Gelegenheit könne den auswärtigen Gästen eindrucksvoll vorgeführt werden, was der bayerische Fremdenverkehr zu leisten imstande sei. Er lade alle Mitglieder des Kabinetts herzlich ein, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.23
21Vgl. Nr. 50 TOP II.22Gemeint ist die am 5. 11. 1948 in Frankfurt gegründete Kreditanstalt für Wiederaufbau; Vogel, Westdeutschland III S. 144–147.23„Bei Kerzenschein auf Herrenchiemsee. Kreditbesprechungen im Interesse des bayerischen Fremdenverkehrs“ SZ 3. 10. 1949; Teilnehmer waren u.a. MPr. Ehard, die Minister Ankermüller, Schlögl und Seidel, Staatssekretär Geiger, Staatsrat Hoegner; an der Spitze der Delegation der Kreditanstalt für Wiederaufbau standen der Vors. des Verwaltungsrats Schniewind und sein Stellvertreter Abs. Zum Fortgang s. Nr. 95 TOP XIII.
1Ministerialdirektor Dr. Ringelmann berichtet über die Sperrung der Autobahn nach Holzkirchen, die durch die Erweiterung des Flugplatzes Neubiberg notwendig geworden sei. Diese Maßnahme bedeute für eine Reihe von Siedlern, die ihre Häuser räumen mußten, eine außerordentliche Härte, zumal sie keinerlei Vergütung bekämen.24 Es sei dringend notwendig, die Besatzungsmacht dazu zu bringen, daß sie ihre Verpflichtung, Ersatz zu leisten, anerkenne. Die Kosten für die Umleitung der Autobahn könnten unmöglich aus Besatzungskosten aufgebracht werden.25
24Zum Fortgang s. Nr. 83 TOP XI.25Nicht im Protokoll erwähnt wird die Einladung MPr. Ehards durch das Institut zur Förderung öffentlicher Angelegenheiten e.V. in Frankfurt a.M. zu einem Vortrag über die künftige Bundesgesetzgebung. Ehard bat MD Ringelmann – offenbar in dieser Ministerratssitzung – an seiner Stelle auf der Arbeitstagung in Weinheim ein Referat zu halten; vgl. Gumppenberg an Ringelmann, 23. 9. 1949: „Unter Bezugnahme auf die heutige Besprechung im Ministerrat beehre ich mich, Ihnen anliegend die Unterlagen über die Arbeitstagung des Instituts zur Förderung öffentlicher Angelegenheiten zu übersenden“ (StK 14014). Vgl. ferner NL Ehard 1600.
Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister