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Nr. 83MinisterratssitzungDonnerstag, 27. Oktober 1949 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 18 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium).1

Entschuldigt:

Staatsminister Dr. Pfeiffer, Finanzminister Dr. Kraus, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen. II. Konferenzen der Länderminister. III. Verordnung über die Umgliederung von Teilen des gemeindefreien Forstbezirks Saalachauen, Landkreis Berchtesgaden, in den Stadtkreis Bad Reichenhall. IV. Entwurf einer Verwaltungsanordnung der Staatsregierung zum Flüchtlingssiedlungsgesetz und zu den Finanzierungsrichtlinien. V. Gesetzentwurf über die Vergütung von Lohnausfällen bei Betriebseinschränkungen und -stillegungen wegen Strom-, Kohle- oder Gasmangel. VI. Schaffung eines interministeriellen Ausschusses für Investitionskredite. VII. Verordnung zur Durchführung des Haftentschädigungsgesetzes (Haftentschädigungsverordnung). VIII. Verordnung über die Organisation der Wiedergutmachung. IX. Bayerische Vertreter für den Post- und Verkehrsausschuß des Bundesrats. X. Freigabe beschlagnahmter Druckereien. XI. Siedler am Neubiberger Flugplatz. XII. Rechtsverhältnisse der in den Bundestag gewählten Beamten. XIII. Personalangelegenheiten. [XIV. Amtsbezeichnung des geschäftsleitenden Vorstandsmitglieds der Landesbodenkreditanstalt]. [XV. Schulreform]. [XVI. 2. Anordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich]. [XVII. Regierungsvertreter für den Landtag].

I. Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen2

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, daß der Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen vom Bundesrat an die zuständigen Ausschüsse verwiesen worden sei.3 Infolgedessen finde am 28. Oktober 1949 14 Uhr eine gemeinsame Tagung des Rechtsausschusses und des Ausschusses für innere Angelegenheiten statt, bei dem der Entwurf beraten würde.4

Ministerialrat Leusser erläutert den Inhalt des Gesetzes und weist auf das Verhältnis zum Gesetz Nr. 15 hin, das von den Militärregierungen für die bizonalen Beamten erlassen worden sei.5 Der Gesetzentwurf gehe im wesentlichen auf das Beamtengesetz vom Jahre 1937 zurück.6 Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Justizminister Katz,7 habe eigenmächtig den Innenminister Menzel8 als Sachverständigen zu dem Ausschuß gebeten. Dagegen werde zu protestieren sein.

Staatsminister Dr. Ankermüller und Staatssekretär Dr. Müller sprechen sich für den Gesetzentwurf aus.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß Staatsminister Dr. Ankermüller, Ministerialrat Leusser, Oberstlandesgerichtsrat Kuchtner9 und Regierungsdirektor Feneberg10 an der gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse teilnehmen.11

II. Konferenzen der Länderminister

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet, daß kürzlich in Bonn eine Sitzung der Innenminister der Länder stattgefunden habe, an der er beteiligt gewesen sei.12 Er bitte um die Auffassung des Kabinetts, nachdem die Frage aufgetaucht sei, ob neben dem Bundesrat noch solche Treffen der Länderminister stattfinden könnten.13

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt, daß die Justizminister an dem Justizkollegium festhielten.14 Die Aufgaben des Kollegiums seien mit der Schaffung des Bundesrats keineswegs entfallen. Es gebe eine große Anzahl von Angelegenheiten, die außerhalb des Bundesrates zu behandeln seien. Übrigens sei sogar beschlossen worden, sich zu treffen, um Dinge vorzubesprechen, die im Bundesrat zur Beratung stünden.

Staatsminister Dr. Hundhammer führt aus, daß die Kultusminister der Länder einschließlich der sozialdemokratischen Kollegen einstimmig beschlossen hätten, an den Kultusministerkonferenzen festzuhalten.15 Die Treffen fänden regelmäßig alle 2 Monate statt. Kulturangelegenheiten seien nicht Aufgabe des Bundes. Infolgedessen müßten die Kultusminister untereinander Fühlung halten und sich gegenseitig absprechen. Er selbst sei zum Vorsitzenden der Kultusministerkonferenz gewählt worden;16 als sein Stellvertreter fungiere der Senator Landahl17 aus Hamburg. Die ständige Geschäftsstelle der Konferenz würde beibehalten und nach Bonn verlegt, sobald Bonn endgültig als Bundeshauptstadt deklariert sei. Auf der letzten Sitzung18 sei eine gemeinsame Entschließung der Kultusminister an den Bundeskanzler und den Bundesinnenminister gefaßt worden. Er dürfe den Inhalt dieser Entschließung bekanntgeben (verliest Entschließung).19

Inhaltlich liege diese Entschließung auf der Linie, die von Bayern aus immer schon befürwortet wurde. Es sei besonders interessant, daß auch die sozialdemokratischen Minister diese Entschließung gebilligt und unterschrieben hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Auffassung, daß gegen Konferenzen der Ressortminister keine Bedenken bestünden. Man solle die zuständigen Bundesminister dazu einladen. Sie seien dann als Gäste anwesend. Freilich müsse man sich darüber klar sein, was in die Zuständigkeit des Bundes falle und was nicht. In die Ausschüsse des Bundesrats gehörten nur die Dinge, für die der Bund zuständig sei. Die Konferenzen seien die geeignete Gelegenheit, Dinge zu besprechen, die nicht in den Kreis der Bundeszuständigkeit gehörten. Man müsse sich darüber klar sein, daß das Bestreben gewisser Kreise dahin gehe, den Bundesrat mit einem großen Sekretariat zu versehen,20 das dann von sich aus die Ministerkonferenzen anberaume.

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet von der Konferenz der Aufbauminister. Bundesminister Wildermuth21 habe sich mit der Beibehaltung dieser Konferenzen einverstanden erklärt, jedoch den Vorsitz beansprucht. Dem Widerstand der Länderminister habe er sich gefügt; er sei schließlich nur in der Rolle des Gastes anwesend gewesen. Es sei geltend gemacht worden, daß durch die Schaffung des Bundesrats die Konferenzen überflüssig seien. Außerdem werde die Notwendigkeit von Einsparungen vorgekehrt. Hamburg habe merkwürdigerweise den Hauptvorstoß geführt und erklärt, daß es an der morgigen Konferenz der Innenminister letztmals und nur auf besonderes Drängen des Innenministers Menzel teilnehmen werde.

Staatsminister Dr. Seidel vertritt eine andere Auffassung. Die Kultusminister hätten seiner Meinung nach durchaus das Recht zusammenzutreten und auch ein ständiges Büro zu unterhalten. Kulturangelegenheiten gehörten ja nicht zu den Bundeszuständigkeiten. Dagegen habe er bei den anderen Ressorts Bedenken. Nach Art. 50 des Grundgesetzes wirkten die Länder durch den Bundesrat bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Wenn man den Bundesrat zu einem echten Instrument des Föderalismus machen wolle, dann müsse die Arbeit im Bundesrat gemacht werden. Alle Bestrebungen, die darauf hinausliefen, neben dem Bundesrat besondere Gremien zu bilden, seien politisch gefährlich. Freilich sei zuzugeben, daß es Fälle gebe, wo etwa der Bundeswirtschaftsminister oder der Bundesfinanzminister das Bedürfnis habe, eine Sache mit den Landesministern zu besprechen. Er könne sich auch vorstellen, daß die Landesminister gelegentlich das Bedürfnis hätten, sich untereinander abzusprechen etwa über die Durchführung von Bundesgesetzen. Für solche Fälle halte er eine Zusammenkunft der Länderminister für unbedenklich. Grundsätzlich unvertretbar sei es seiner Auffassung nach, wenn die Länderminister außerhalb des Bundesrates eigene Büros hielten. Auf dem Gebiet der Justiz solle möglichst viel Landessache bleiben. Es sei verständlich, wenn die Herren zusammenkämen, aber wenn sie ein eigenes Büro unterhielten, was solle dann der Bundesrat tun? Er mache auf die Kosten aufmerksam, die auf diese Weise entstünden und weise auf all die Schwierigkeiten hin, die durch die doppelgleisige Behandlung im Bundesrat und in dem Sonderbüro entstünden. Die Masse der Dinge, die geregelt werden müßten, müßten im Bundesrat geregelt werden. Nach Art. 76 des Grundgesetzes seien die Vorlagen der Bundesregierung zunächst dem Bundesrat zuzuleiten; der Bundesrat müsse sie also beraten. Die gleiche Angelegenheit würde daher im Ausschuß des Bundesrats besprochen, im Plenum behandelt, sie laufe durch das Büro der Ministerkonferenz, werde bei einer Zusammenkunft der Minister vorbesprochen und außerdem noch in den einzelnen Landeskabinetten erörtert. Das sei eine Überorganisation. Gleiches gelte für das Wiederaufbaubüro. Diese Dinge müßten auf der Bundesratsebene behandelt werden, wenn der Bundesrat seines Gewichtes und seiner Bedeutung nicht entkleidet werden solle. Es sei etwas anderes, ob die Minister, die bei Bundesratssitzungen anwesend seien, sich vor oder nach den Sitzungen zu Besprechungen träfen. Aber er müsse vor einem Überhandnehmen der Büros und vor übermäßig sich häufenden Besprechungen warnen.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist daraufhin, daß es sich nicht darum handle, eine neue Organisation aufzubauen, sondern nur darum, eingespielte Einrichtungen fortzuführen. Solange man noch nicht wisse, wie sich der Bundesrat entwickeln werde, könne man abwarten. Es erscheine nicht ratsam, allzu plötzlich mit dem bisherigen Verfahren abzubrechen. Mindestens für einen Übergangszustand sei gegen die Büros und die Zusammenkünfte nichts einzuwenden.

Staatsminister Dr. Ankermüller unterstreicht diesen Gesichtspunkt. Im übrigen sei das Bauen Ländersache, so daß gegen das Wiederaufbaubüro auch nach den Ausführungen von Minister Seidel nichts einzuwenden sei.

Staatsminister Krehle hält die Konferenzen der Ressortminister deshalb für wünschenswert, weil dort die Möglichkeit bestehe, die künftige Gesetzgebung im Entwurfsstadium zu beeinflussen und die Wünsche der Länder geltend zu machen, bevor ein Entwurf an das Bundeskabinett komme. Auf diese Weise setze sich der Länderstandpunkt leichter durch.22

III. Verordnung über die Umgliederung von Teilen des gemeindefreien Forstbezirks Saalachauen, Landkreis Berchtesgaden, in den Stadtkreis Bad Reichenhall23

Ministerpräsident Dr. Ehard erläutert den Inhalt der Verordnung.24 Sie findet die allgemeine Zustimmung der Staatsregierung.25

IV. Entwurf einer Verwaltungsanordnung der Staatsregierung zum Flüchtlingssiedlungsgesetz26 und zu den Finanzierungsrichtlinien27

Ministerialrat Münsterer 28 von der Obersten Siedlungsbehörde erläutert den Inhalt der Verordnung.29

Ministerpräsident Dr. Ehard 30 weist auf die Anregungen des Staatsministeriums der Justiz31 zu dem Entwurf des Landwirtschaftsministeriums hin. Der Ministerrat stimmt der Verordnung unter Berücksichtigung der Anregung des Staatsministeriums der Justiz zu.32

V. Gesetzentwurf über die Vergütung von Lohnausfällen bei Betriebseinschränkungen und -stillegungen wegen Strom-, Kohle- oder Gasmangel

Staatsminister Krehle gibt eine kurze Erläuterung zu dem Gesetz, das inhaltlich mit dem gleichnamigen Gesetz33 des letzten Jahres übereinstimme.34 Die Kosten hätten sich im vorigen Jahr auf rund 2 Millionen [DM] belaufen, seien also wesentlich niedriger gewesen als der Voranschlag.

Der Entwurf erhält die Zustimmung der Staatsregierung.35

VI. Schaffung eines interministeriellen Ausschusses für Investitionskredite

Staatsminister Dr. Seidel trägt den Inhalt seines an den Herrn Ministerpräsidenten gerichteten Schreibens vom 10. Oktober 1949 vor.36 Es sei unbedingt erforderlich, die Anträge bayerischer Ressorts auf Gewährung von Investitionskrediten aus dem Counterpart-Funds vorher abzustimmen. Im Interesse einer einheitlichen Landesplanung müsse man wissen, welche Kredite in das Land fließen. Es sei aber geradezu unmöglich, einen Überblick über den Umfang der Kredite zu bekommen, da sich ständig widersprechende Meldungen überschnitten. Eine sehr sorgfältige Koordinierung sei unerläßlich. Zu diesem Zweck bitte er, einen Ausschuß aus den beteiligten Ministerien zu bilden, dessen Federführung beim Staatsministerium für Wirtschaft liegen müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält dafür, daß die Interessen der Ministerien koordiniert werden müssen und nicht, wie das bedauerlicherweise gelegentlich geschehen sei, gegeneinander ausgespielt werden dürfen. An dem Ausschuß solle man die Staatskanzlei beteiligen.

Der Ministerrat beschließt sodann, die Bildung eines interministeriellen Ausschusses für Investitionskredite, der unter Federführung des Staatsministeriums für Wirtschaft aus Vertretern des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Verkehrsministeriums, des Landwirtschaftsministeriums und der Staatskanzlei bestehe.37

VII. Verordnung zur Durchführung des Haftentschädigungsgesetzes (Haftentschädigungsverordnung)

Staatssekretär Dr. Müller erläutert den Inhalt der Verordnung.38

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller gibt den Inhalt eines an ihn gerichteten Briefes der VVN bekannt. In diesem Brief würden verschiedene Forderungen erhoben, die ihm durchaus berechtigt erschienen. Dazu gehört insbesondere auch die Ermöglichung von Krediten für den Wohnungsbau. Württemberg-Baden sei mit entsprechenden Bestimmungen vorangegangen.

Nach längerer Debatte, insbesondere auch über die Rolle des Vertreters des Landesinteresses (§10 des Entwurfs),39 wird die Beratung zurückgestellt, um dem Staatsministerium der Finanzen Gelegenheit zu geben, die Wünsche des VVN zu überprüfen und nach Möglichkeit im Entwurf zu berücksichtigen.40

VIII. Verordnung über die Organisation der Wiedergutmachung41

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt den Inhalt der Verordnung bekannt.

Nach kurzer Debatte einigt sich der Ministerrat, auch diese Verordnung zurückzustellen.42

IX. Bayerische Vertreter für den Post- und Verkehrsausschuß des Bundesrats43

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß der Ausschuß für Post und Verkehr geteilt worden sei. In Zukunft gebe es je einen Ausschuß für Post und einen Ausschuß für Verkehr.

Die Staatsregierung beschließt, auf Vorschlag des Staatsministers für Verkehrsangelegenheiten als Mitglied für den Verkehrsausschuß Herrn Staatsminister Frommknecht, als seinen Stellvertreter Herrn Ministerialdirigenten Brunner44 und für den Postausschuß als Mitglied Herrn Staatssekretär Sedlmayr und als Vertreter Herrn Minsterialdirigenten Brunner zu benennen.45

X. Freigabe beschlagnahmter Druckereien

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, daß durch die Besatzungsmacht eine Reihe von Druckereibetrieben zu Gunsten der Lizenzpresse beschlagnahmt und unter Vermögenskontrolle genommen worden seien. Dabei seien diese Beschlagnahmen auch bei politisch unbelasteten Personen vorgekommen. Zwischen den Lizenzträgern und den für die beschlagnahmten Druckereibetriebe eingesetzten Treuhändern seien, mehr oder weniger unter Druck, Pachtverträge geschlossen worden.46 Nunmehr sei die Allgemeine Genehmigung Nr. 3 für Nachrichtenkontrollvorschrift Nr. 347 ergangen, die den Lizenzzwang aufhebe. Dadurch sei eine neue Lage entstanden. Er halte es nicht für tragbar, daß die Betriebe unbelasteter Personen länger unter Vermögenskontrolle gehalten würden, und er halte es für richtig, bei der Militärregierung vorstellig zu werden. Er bitte den Ministerrat, das Staatsministerium der Finanzen als bei dem Landesamt für Vermögensverwaltung vorgesetzte Stelle zu beauftragen, bei der Militärregierung Schritte zu unternehmen, um die Aufhebung der Vermögenskontrolle über beschlagnahmte Druckereibetriebe in solchen Fällen zu erreichen, in denen die Besitzer politisch unbelastet wären.48

Der Ministerrat faßt den beantragten Beschluß.49

XI. Siedler am Neubiberger Flugplatz50

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben bekannt, daß verschiedene Siedler an ihn gerichtet hätten, deren Häuser im Zuge der Erweiterung des Flugplatzes zerstört oder gefährdet würden.51 Er weist darauf hin, daß nach seiner Auffassung zu Gunsten dieser Personen etwas geschehen müsse. Es handle sich um kleine Leute, deren einziges Vermögen zerstört werde, um Personen, die ihre Häuser vielleicht eigenhändig gebaut oder ihre ganzen Ersparnisse hineingesteckt hätten. Er bitte insbesondere das Staatsministerium der Finanzen und das Staatsministerium des Innern, nach Mittel und Wegen zu suchen, um den Betreffenden zu helfen. Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden; der Brief soll den beiden Staatsministerien zur weiteren Veranlassung zugeleitet werden.52

XII. Rechtsverhältnisse der in den Bundestag gewählten Beamten

Ministerpräsident Dr. Ehard schneidet die Frage des Rechtsverhältnisses derjenigen Beamten an, die als Abgeordnete in den Bundestag gewählt wurden. Sie schieden auf Grund des Militärregierungsgesetzes53 ohne weiteres aus dem Beamtenverhältnis aus. Die Frage sei nun, ob man es dabei belassen oder ob man ihnen ein Rücktrittsrecht zusichern solle. Ein Rücktrittsrecht gebe ihnen vielleicht keinen klagbaren Anspruch bei späteren Wiedereinstellungen, bilde aber doch eine gewisse moralische Stütze. Es handle sich um nicht mehr als 4 oder 5 Personen. Falls die Herren an Regierungsmitglieder heranträten, solle man ihnen sagen, daß diese Frage gerade zur Zeit geprüft würde und daß sie selbst Vorschläge machen sollten. Im übrigen bitte er das Staatsministerium der Finanzen, den Fragenkomplex zu überprüfen.

Staatssekretär Dr. Müller glaubt, daß gegen die vom Herrn Ministerpräsidenten vorgeschlagene Regelung keine Bedenken bestehen und will auf die Frage bei einem späteren Ministerrat noch zurückkommen.54

XIII. Personalangelegenheiten

a) Beurlaubung des zum Bundesminister ernannten Staatsrats Dr. Niklas55

Ministerpräsident Dr. Ehard trägt vor, daß der jetzige Bundesminister Dr. Niklas gebeten habe, den Urlaub, der ihm ab 1. März 1949 für die Dauer eines Jahres gewährt wurde, um ihm seine Frankfurter Tätigkeit zu ermöglichen, auch auf seine neue Tätigkeit in Bonn zu erstrecken.56

Der Antrag wird vom Ministerrat genehmigt.

b) Verlängerung des zeitlichen Ruhegehalts für den früheren Staatsminister

Albert Roßhaupter57

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, daß der frühere Staatsminister Roßhaupter seit seinem Ausscheiden im September 1947 in dem Genuß eines zeitlichen Ruhegehalts gewesen sei, das mit Ablauf des Monats September 1949 in Wegfall komme.58 Nach dem Gesetz über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der bayerischen Staatsregierung59 könne das Ruhegehalt noch für ein weiteres Jahr gegeben werden. Das Staatsministerium der Finanzen habe das Ruhegehalt auch bereits angewiesen. Diese Entschließung bedürfe jedoch noch der nachträglichen Zustimmung des Ministerrats. Er bitte diese Genehmigung zu erteilen, zumal Staatsminister Roßhaupter sehr schwer erkrankt sei.60

Der Ministerrat erteilt seine Zustimmung.61

XIV. Amtsbezeichnung des geschäftsleitenden Vorstandsmitglieds der Landeshodenkreditanstalt

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet den Ministerrat, einem Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen zuzustimmen,62 daß für die Stellung des geschäftsleitenden Vorstandsmitglieds der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt die Amtsbezeichnung „Präsident der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt“ festgesetzt werde. Das geschäftsleitende Vorstandsmitglied stehe im Rang eines Ministerialdirigenten.

Der Antrag des Staatsministeriums der Finanzen findet allseits Zustimmung.

[XV.] Schulreform63

Staatsminister Dr. Hundhammer erinnert an die beiden Schreiben, die er von dem Landeskommissar zur Frage der Lehrerausbildung und der Schulreform bekommen habe.64 Eine Erhöhung des Etats des Kultusministeriums sei erfolgt, so daß man hoffen dürfe, die nichtstaatlichen höheren Schulen durchzubringen. Das Kultusministerium spare auf das Äußerste. Es sei der Antrag gestellt worden, der Staat solle die bisher nichtstaatlichen höheren Schulen übernehmen. Die Gemeinden möchten auf die Weise von allen Leistungen loskommen, die sie früher aufgebracht hätten. Das sei natürlich keine tragbare Auswirkung der Schulgeldfreiheit. Die erfolgte Erhöhung des Etats sei eine loyale Erfüllung der Forderung der Militärregierung.65 In der Lernmittelfreiheit habe der Landtag gefordert, daß der Staat 662/3% der Kosten übernehme. Die Frage werde in dem zuständigen Ausschuß weiter zu erörtern sein. Was die Lehrerausbildung anbetreffe, so sei die Lage dadurch bestimmt, daß ungefähr 2000 ausgebildete Junglehrer ohne Stellen bereitstünden und nicht untergebracht werden könnten, obwohl die Stellenzahl von 18000 auf 26000 erhöht worden sei. Dazu komme noch eine Reserve von Flüchtlingen66 und eigenen entnazifizierten Lehrern. Die hochschulmäßige Ausbildung, die die Militärregierung fordere, bedinge Ausgaben von mehreren Millionen Einrichtungskosten und weiteren Millionen Betriebskosten. Diese Ausgaben werde man dem Finanzministerium momentan nur sehr schwer zumuten können.

Der Ministerrat beschließt, sich mit diesen Fragen demnächst zu beschäftigen.67

[XVI.] 2. Anordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich68

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Entwurf des Finanzministeriums69 einverstanden und überläßt es dem Staatsministerium der Finanzen, die nach § 3 f des Gesetzes der Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich erforderliche Zustimmung des Bundesfinanzministers zu erholen.70

[XVII.] Regierungsvertreter für den Landtag71

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt auf die Frage der Vertretung der Staatsregierung im Landtag zu sprechen. Er halte es für richtig, wenn die Ministerien wieder Landtagskommissare aufstellen würden,72 die allein befugt sind, dem Landtag und seinen Ausschüssen gegenüber Erklärungen abzugeben. In jedem Ministerium müsse ein Mann dafür verantwortlich gemacht werden, daß die Verbindung mit dem Landtag klappe,73 die Beschlüsse und Ersuchen des Landtags beantwortet würden und daß bei den Sitzungen des Landtags und der Ausschüsse das betreffende Ministerium vertreten sei. Ein ganz ungünstiges Bild ergebe es, daß die einzelnen Ministerien mit einer zu großen Zahl von Referenten bei den Fragestunden des Landtags aufmarschierten. Der Staatskanzlei seien die Namen der Landtagskommissare mitzuteilen.74

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Dr. Wilhelm Henle
Oberregierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister