Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Kultusminister Dr. Schwalber.
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Bundesjagdgesetz; hier: Antrag auf Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht. III. Elektrizitätslastverteilung in den bayerischen Grenzgebieten, insbesondere für den Stadt- und Landkreis Lindau. IV. Gesetz über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken vom 13. Januar 1953 . V. Tagung der Innenminister am 15. Januar 1953 in Bonn. VI. Diskussionskreis der ehemaligen SS in München .
1. Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens 1
Finanzausschusses, welcher sich für eine Ablehnung des Gesetzentwurfs überhaupt ausgesprochen hat, beschließt der Ministerrat, die in der BR-Drucks. Nr. 1/1/53 unter Ziff. II niedergelegten Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses zu unterstützen. Die vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagene Änderung des § 16, durch welche eine Beteiligung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgesehen werden soll, wird abgelehnt.2
Entgegen der Empfehlung des503/1/52 .
Grundlage für die Beratung des Ministerrats ist die BR-Drucks. Nr.Der Ministerrat beschließt, die in dieser Drucksache unter Ziff. I 1, 3, 4a, 5 mit 7, 9 mit 13a, b, 15 mit 25, 26b, 27 mit 41 zu unterstützen, dagegen die Empfehlungen unter Ziff. I 2, 4b, 6, 14 und 26a nicht zu unterstützen.
Entsprechend dem Vorschlag des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge beschließt der Ministerrat, von Bayern aus einen besonderen Antrag des Inhalts zu stellen, daß § 7 Abs. 1 Ziff. I Satz 3 letzter Halbsatz folgende Fassung erhält:
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„im übrigen sind die Landesaufsichtsbehörden für Unfallversicherung zuständig“.504 /l/52 niedergelegten Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse unter Ziff. 1 mit 10a, 11 mit 17a, 18 mit 21 zu unterstützen.6
Der Ministerrat beschließt, die in der BR-Drucks. Nr.7
Die Empfehlungen zu Ziff. 10b und c sind durch die Empfehlungen zu Ziff. 10a gegenstandslos, ebenfalls die Empfehlungen zu Ziff. 17b durch die Empfehlungen zu 17a.4. Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes 8
Der Ministerrat berät den Gesetzentwurf an Hand der in der BR-Drucks. Nr. 505/1/52 zusammengefaßten Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse.9 Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen zu Ziff. 1, 2, 5a und b, 7a, 7e, 8 mit 10, 12, 13a und b, 14 und 15a, 16 a und b, 17, 18a, 19 mit 21, 23 mit 34, 36 mit 46, 47b, 48, 49a, 50b, 52 bis 58, 61, 62a, 63 mit 68, 70, 72, 73b und c, 74, 75, 79, 80 und 81 zu unterstützen.
Die Empfehlung unter Ziff. 3 wird vom Ministerrat insoweit gebilligt, als in § 3 Abs. 1 das Wort „öffentlich-rechtlichen“ zu streichen ist.
Bundesversorgungsgesetzes 10 einbezogen werden sollen.
Dagegen spricht sich der Ministerrat gegen die Empfehlung unter Ziff. 3 aus, soweit durch eine Änderung des § 3 Abs. 1 zweiter Halbsatz auch die Maßnahmen nach den §§ 25 bis 28 desDer Ministerrat ist der Auffassung, daß insoweit der Regierungsvorlage der Vorzug zu geben ist.
Ebenso lehnt der Ministerrat Ziff. 4a der Empfehlungen ab.
Der Ministerrat erörtert des längeren die Empfehlung unter Ziff. 6. Er beschließt, daß vom Land Bayern aus beantragt werden soll, dem § 5 einen neuen Absatz mit folgendem Wortlaut anzufügen:
11
„Bei den Sozialgerichten kann auch zu Richtern ernannt werden, wer auf Grund 10-jähriger Tätigkeit in Sozialversicherungssachen die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Sozialrechts erworben hat“.lung unter Ziff. 59 entfällt im Hinblick auf die Empfehlung unter Ziff. 58. Zu der Empfehlung zu Ziff. 73a stellt der Ministerrat fest, daß von der vom Koordinierungsausschuß vorgeschlagenen Aufnahme eines eigenen bayerischen Antrags zu § 53 abgesehen werden soll.12
Durch die Unterstützung der Empfehlung zu Ziff. 7a entfallen die Empfehlungen unter Ziff. 7b bis d. Die Empfehlung unter Ziff. 11 findet keine Zustimmung des Ministerrats. Die Empfehlung unter Ziff. 15b entfällt im Hinblick auf die Empfehlung unter Ziff. 15a, die Empfehlung unter 18b im Hinblick auf die Empfehlung unter 18a. Zu der Empfehlung unter Ziff. 22 beschließt der Ministerrat, nicht für eine Streichung der Worte „der Spitzenorganisation der Krankenhausärzte“ in § 13 Abs. 3 zu stimmen. Die Empfehlung unter Ziff. 35 entfällt im Hinblick auf die Empfehlung von Ziff. 34. Der Ministerrat beschließt, die Empfehlung unter Ziff. 47a nicht zu unterstützen. Die Empfehlungen unter Ziff. 49b und c entfallen im Hinblick auf die Annahme der Empfehlung unter Ziff. 49a. Den Empfehlungen unter Ziff. 50a, 51, 60, 62b, 69, 71, 73a, 76 und 77a schließt sich der Ministerrat nicht an. Die Empfeh5. Entwurf einer Verordnung über die Auswirkungen des Gesetzes zur Überleitung der Berliner Rentenversicherung auf das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht (Auswirkungsverordnung) 13
484/1/52 vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes für Arbeit und Sozialpolitik zuzustimmen.14
Der Ministerrat beschließt, dem Verordnungsentwurf nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr.6. Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU u.a. gegen die Bundestagsfraktion der SPD u.a. wegen Feststellung, ob
Grundgesetz verstoßen, daß. sie dem Deutschen Bundestag und der antragstellenden Mehrheit des Bundestags das Recht bestreiten, die Gesetze über den Deutschland-Vertrag und den EVG-Vertrag mit der in Art. 42 I Satz 1 GG15 vorgeschriebenen Mehrheit zu verabschieden,16
1. die Antragsgegner dadurch gegen dasDeutschland-Vertrag und den EVG-Vertrag mit der in Art. 42 II Satz 1 GG vorgeschriebenen Mehrheit zu verabschieden.17
2. der Deutsche Bundestag berechtigt ist, die Gesetze über denMinisterpräsident Dr. Ehard führt aus, die Beratung des Antrags sei nach seiner Auffassung Aufgabe des Auswärtigen Ausschusses des Bundesrats. Er habe daher in einem Schreiben an den Bundesratspräsidenten den Wunsch zum Ausdruck gebracht, den Antrag von der Tagesordnung der Vollsitzung abzusetzen und für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Auswärtigen Ausschusses vorzusehen.
Sollte dem Antrag des Herrn Ministerpräsidenten auf Absetzung wider Erwarten nicht entsprochen werden, so soll Bayern gegen einen Beitritt des Bundesrats zu dem Verfahren stimmen.
Bundesverfassungsgerichts zu sprechen, in welchem es die Verbindlichkeit eines vom Plenum erstatteten Gutachtens für jedes künftige Verfahren festgestellt hat.18
In diesem Zusammenhang kommt der Herr Ministerpräsident auf den Beschluß desDr. Ehard erklärt, den Beschluß nicht ohne weiteres hinnehmen zu wollen, denn es sei Pflicht des Bundesverfassungsgerichts gewesen, vor Erlassung eines Beschlusses von so weittragender Bedeutung den Ländern Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Das Bundesverfassungsgericht habe die Verbindlichkeit des Gutachtens nicht nur für das schwebende Vorfahren, sondern für alle künftigen Fälle festgestellt. Damit habe das Bundesverfassungsgericht ein neues Verfahren eingeschlagen, zu dem es auf jeden Fall alle möglichen Beteiligten hätte zuziehen müssen. Er beabsichtige daher, an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts einen formellen Protest wegen dieser Übergehung der Länder zu richten. Er werde darin ausführen, daß das Land Bayern sich selbstverständlich an den Verfahren beteiligt hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre, daß das Bundesverfassungsgericht einen solchen Beschluß fälle.
MinisterpräsidentDr. Koch stellt hierzu fest, der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts verstoße gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs, auch habe das Bundesverfassungsgericht hier sozusagen ein neues Rechtsetzungsverfahren eingeführt, welches selbständig neben der Rechtsetzung durch Gesetzgebung und durch richterliches Urteil trete.
StaatssekretärDer Ministerrat erklärt sich grundsätzlich mit der Absicht des Herrn Ministerpräsidenten einverstanden.
Dr. Ehard erklärt, den Ministerrat über sein weiteres Vorgehen in der Angelegenheit unterrichten zu wollen.19
Ministerpräsident7. Antrag der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht gegen den Bundesrat wegen Versagung der Zustimmung zu dem Entwurf einer Allgemeinen Verfügung des Bundesministers der Justiz betr. Übernahme des bisher bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht geführten Strafregisters auf die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof 20
17/53 niedergelegten Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht zu.
Der Ministerrat stimmt der in der BR-Drucks. Nr.8. Antrag der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht gegen den Bundesrat wegen der Zustimmung des Bundesrats zur Verordnung zur Änderung der Süßstoffverordnung 21
18/53 vorgeschlagenen Beschluß des Bundesrats zu.22
Der Ministerrat stimmt dem in der BR-Drucks. Nr.9. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 23
Der Ministerrat beschließt, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
10. Ernennung des Oberstaatsanwalts Dr. Alfred Lange 24 zum Bundesanwalt25
26
Zu Punkt 10 wird ein Beschluß nicht gefaßt, da dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird.11. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Verlängerung der Fristen für die Behebung von Satzungsmängeln nach § 16 der Gemeinnützigkeitsverordnung 27
und
12. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betr. Richtlinien zur Durchführung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes 28
29
Der Ministerrat beschließt, den Verwaltungsanordnungen zuzustimmen.13. a) Entwurf einer Zweiten Verordnung über Ausgleichszahlungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. LeistungsDV-LA)30
b) Entwurf von Richtlinien zu § 323 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes 31
4/1/53 a zusammengefaßten Empfehlungen der Ausschüsse unter Ziff. 2, 4, 5 bis 8 zu unterstützen, dagegen die Empfehlungen unter Ziff. 1 und 3 abzulehnen.
Zu a) Der Ministerrat beschließt, die in der BR-Drucks. Nr.4/1/53b unter Ziff. II enthaltenen Empfehlung des Finanzausschusses und des Flüchtlingsausschusses an.32
Zu b) Der Ministerrat schließt sich der in der BR-Drucks. Nr.14. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Anerkennung des Erwerbs der 5%igen hessischen Landesanleihe von 1953 als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag33
34
Der Ministerrat beschließt, der Verwaltungsanordnung zuzustimmen.15. Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau 35
Zu Punkt 15 wird ein Beschluß nicht gefaßt, da dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werden wird.
16. Entwurf eines Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 36
502/1/52 zusammengefaßten Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse37 beschließt der Ministerrat, die Empfehlungen unter Ziff. 2d, 3, 4a und d, 7, 8a, b und d, 9a und b, 10b, 11a und c, 12c, 13a und d, 14b, 15a und b, 16a und b, 17b und c, 19c und f, 20b und d, 21c und d nicht zu unterstützen, dagegen die Empfehlungen unter Ziff. 1, 2a bis c, e, 4b, e, 5, 6, 8c, 9c, 10a, 11b, d, 12a, b, d, 13b, c, 14a, 15c, 16c, d, e, 17a, 18a bis e, 19a, b, d, c, 20a, c, 21a, b, 22 zu unterstützen.38
Die vom Staatsministerium der Justiz gegen den Gesetzentwurf geltend gemachten allgemeinen Bedenken werden vom Ministerrat zurückgestellt, weil die Fälle, in welchen das Gesetz Anwendung findet, voraussichtlich nicht häufig sein werden. Bei der Beratung des Gesetzentwurfs an Hand der in der BR-Drucks. Nr.17. Entwurf einer Verordnung über Anerkennung der Rechtsfähigkeit ausländischer Vereine 39
Der Ministerrat beschließt, dem Beschluß der Bundesregierung nicht zuzustimmen, weil die umstrittene Zuständigkeit entweder auf den Bundesrat oder die Länder übergegangen ist.40
18. Benennung von Mitgliedern für die Anerkennungs- und Beschwerdeausschüsse im Sammellager für Ausländer in Valka bei Nürnberg 41
459/1/52 aufgeführten Mitglieder zuzustimmen.42
Der Ministerrat beschließt, der Benennung der in der BR-Drucks. Nr.19. Festsetzung eines Verteilungsschlüssels für asylsuchende Ausländer auf Grund der Asylverordnung43
des Vorschlags des Herrn Staatssekretärs Dr. Oberländer, der Festsetzung des Verteilungsschlüssels zuzustimmen.44
Der Ministerrat beschließt auf Grund20. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit 45
Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, die in der BR-Drucks. Nr. 9/1/53 enthalten sind, zu unterstützen. Der Ministerrat hält es für zweckmäßig, wenn die Frage der Zustimmungsbedürftigkeit noch geprüft werden könnte.46
Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen des21. Entwurf einer Verordnung über die Aufhebung der Verordnungen NEM II /51 und NEM I/52 (Verordnung NEM III/52) 47
Der Ministerrat erhebt gegen den Entwurf der Verordnung keine Bedenken.
22. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung NEM IV/51 über Verwendungsbeschränkungen von Nickel und Nickellegierungen (Verordnung NEM II/53) 48
Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf der Verordnung dann zuzustimmen, wenn entsprechend dem Antrag des Staatsministeriums für Wirtschaft in der Gruppe E die Ziff. 145, 176, 177 und 184 gestrichen werden.
23. Ernennung von drei ständigen Mitgliedern beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen 49
13/53 vorgeschlagenen Mitglieder.50
Der Ministerrat erhebt keine Bedenken gegen die Ernennung der in der BR-Drucks. Nr.24. Benennung von Mitgliedern für die Aufnahme- und Beschwerdeausschüsse im Notaufnahmeverfahren in Berlin
15/53 genannten Personen einverstanden.
Der Ministerrat ist mit der Benennung der in der BR-Drucks. Nr.25. Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet und Notaufnahmeverfahren in Berlin 51
Der Ministerrat beschließt Zustimmung nach Maßgabe der BR-Drucks. Nr. 24/53 .52
26. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Anerkennung des Erwerbs der 5%igen Staatsanleihe des Landes Rheinland-Pfalz als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag53
54
Der Ministerrat stimmt der Verwaltungsanordnung zu.27. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Preise für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr, Aachen und Niedersachsen 55
Dr. Seidel führt aus, am 10. Februar beginne der gemeinsame Markt für Kohle in den Ländern der Montanunion.56
Staatsministerauch die für Gas- und Stromerzeugung benötigte Kohle von der Preiserhöhung nicht betroffen werde. Er schlage daher Zustimmung zu der Verordnung vor.
Nun liege in der Bundesrepublik der Exportkohlenpreis um 5 DM je Tonne höher als der Preis für Inlandskohle. Sowohl der Export- wie der Inlandspreis lägen unter den Preisen der übrigen Länder der Montanunion. Treffe nun die Bundesrepublik nicht die von der Bundesregierung beabsichtigte Maßnahme, so sei zu befürchten, daß die Montanunion den Exportpreis auf den Preis der Inlandskohle herabsenke. Es sei daher empfehlenswert, wenn vor dem 10. Februar der Preis der Inlandskohle um 5 DM je Tonne gehoben und damit an den Exportkohlenpreis angeglichen werde. Diese Preiserhöhung werde sich nicht nachteilig im Bundesgebiet auswirken, da sowohl die Hausbrandkohle als57
Der Ministerrat beschließt hierauf, zuzustimmen.28. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten58
29. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz)59
und
30. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches 60
Der Ministerrat ist der Auffassung, daß die Entwürfe zunächst den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zu überweisen sind.
Punkt II und III der Tagesordnung sind zurückgestellt worden.
Dr. Nerreter berichtet über die Gesichtspunkte, welche nach seiner Auffassung gegen die Verfassungsmäßigkeit des Bundesgesetzes sprechen. Es handle sich bei diesem Gesetz nicht um einen echten Fall konkurrierender Gesetzgebung, weil der Bund die Materie nicht positiv geregelt habe, sondern in dem Gesetz lediglich die Feststellung treffe, er werde eine materielle Regelung bringen und bis zu diesem Zeitpunkt hätten sich die Länder einer Gesetzgebung zu enthalten.
StaatssekretärDr. Nerreter weist auf die Folgerungen hin, welche sich künftig für die Landesgesetzgebung ergeben würden, wenn hier dem Bund nicht entgegengetreten werde. Dazu komme noch, daß unser bayerisches Apothekengesetz64 als besonders fortschrittlich anzusehen sei und die Billigung der beteiligten Berufskreise gefunden habe.
StaatssekretärDr. Ehard pflichtet den Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Nerreter grundsätzlich bei, gibt jedoch zu bedenken, ob sich nicht aus der Tatsache Schwierigkeiten ergeben könnten, daß seitens der amerikanischen Besatzungsmacht gegen das bayerische Apothekengesetz Einwendungen erhoben worden seien und daß die Amerikaner bezüglich ihrer Einwendungen von der Bayerischen Staatsregierung auf die bevorstehende Bundesgesetzgebung hingewiesen worden seien.65
MinisterpräsidentDr. Nerreter ist der Auffassung, daß sich aus den Einwendungen der Amerikaner praktisch keine Schwierigkeiten ergeben könnten. Das bayerische Apothekengesetz sei auf jeden Fall freiheitlicher als die gesetzlichen Bestimmungen, welche 1945 in Kraft gewesen seien und welche durch das Bundesgesetz nunmehr bis auf weiteres beibehalten werden sollten. Die Amerikaner müßten daher wohl in erster Linie gegen das Bundesgesetz Vorstellungen erheben.
StaatssekretärBundesverfassungsgericht Klage zu erheben und mit der Vertretung Bayerns Herrn Staatssekretär Dr. Nerreter zu beauftragen. Die Begründung zur bayerischen Klage soll vom Bayer. Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Justiz und der Bayer. Staatskanzlei ausgearbeitet werden.
Der Ministerrat beschließt hierauf, beimDer Ministerrat beschließt ferner, das Bundesgesetz vom 13. Januar 1953 vorläufig in Bayern nicht anzuwenden und nach wie vor nach dem bayerischen Apothekengesetz zu verfahren.66
Dr. Nerreter erklärt einleitend, die Innenminister hätten sich mit einer Menge wichtiger Angelegenheiten befaßt. Er wolle sich jedoch in seinem Bericht vor dem Ministerrat auf das Wichtigste beschränken. Das sei die Frage des Verbots des Bundes Deutscher Jugend gewesen. Bei den Erörterungen hierüber habe sich ergeben, daß der Bundesanwalt einerseits, der Generalstaatsanwalt in Frankfurt andererseits in diesem Falle nicht nur nicht einheitlich vorgegangen wären, sondern sogar gegeneinander gearbeitet hätten. Der Bundesanwalt habe nämlich erwogen, das Strafverfahren gegen die führenden Mitglieder des BDJ einzustellen, während gleichzeitig der Generalstaatsanwalt in Frankfurt die Eröffnung der Voruntersuchung beantragt habe. Zu einem abschließenden Ergebnis bezüglich des Verbots des BDJ sei man in der Unterhaltung nicht gelangt. Bezüglich der Betätigung des BDJ in Bayern sei zu sagen, daß Angehörige des BDJ sich auch hier Verstöße gegen die Strafgsetze hätten zuschulden kommen lassen, daß es sich aber um geringfügige Übertretungen (z. B. wildes Plakat-Ankleben) gehandelt habe, welche für sich allein die Erklärung des BDJ zu einer gegen die Strafgesetze gerichteten Organisation nicht rechtfertigen würden. Die zu entscheidende Frage laute nunmehr, ob eine gegen die Strafgesetze gerichtete Betätigung einer Organisation in einem Land der Bundesrepublik das Verbot der Organisation auch in anderen Ländern der Bundesrepublik rechtfertige. Er wolle diese Frage auf jeden Fall beim BDJ nicht ohne weiteres bejahen, weil vom bayerischen BDJ geltend gemacht werde, in Bayern würden Anweisungen der Bundesführung, welche mit den Strafgesetzen in Widerspruch stünden, nicht beachtet.68
StaatssekretärBonn ergeben, daß dieser keine Unterabteilung des BDJ, sondern eine Gruppe sei, welche von den Amerikanern aus dem BDJ „herausgehoben“ worden sei. Beim „Technischen Dienst“ stehe allerdings fest, daß er eindeutig gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegen die Strafgesetze und gegen die Grundsätze des Völkerrechts verstoßen habe.
Was den sogenannten „Technischen Dienst“ betreffe, so hätten die Verhandlungen in„Technischen Dienst“ in Bayern zur verfassungswidrigen Organisation zu erklären.
Der Ministerrat beschließt hierauf, denDr. Hoegner und Dr. Oechsle äußern Zweifel, ob die personelle Verflechtung zwischen der Führung des BDJ und des „Technischen Dienstes“ nicht so eng sei, daß ein Verbot des „Technischen Dienstes“ allein nicht ausreiche, weil die verbotene Organisation praktisch doch im BDJ fortbestehe. Gleichwohl entschließt sich der Ministerrat nicht zu einem Verbot des BDJ, sondern hält es für zweckmäßig, diesbezüglich noch abzuwarten.
Die StaatsministerDr. Hoegner verliest in diesem Zusammenhang ein Fernschreiben des Innenministeriums des Landes Rheinland-Pfalz vom 17. Januar 1953, in welchem zum Ausdruck kommt, daß das Land Rheinland-Pfalz eine Verlegung der Tätigkeit des in Hessen verbotenen BDJ nach dem Lande Rheinland-Pfalz keineswegs dulden werde.
Stv. Ministerpräsident„Technischen Dienstes“ teilt Staatsminister Dr. Hoegner noch mit, daß in Bayern 23 Personen festgestellt worden seien, welche bei den Amerikanern eine Ausbildung genossen hätten. Die Ausbildung habe teils in Wald-Michelbach, teils aber auch in Bayern, z. B. auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr, stattgefunden. Eine dieser 23 Personen sei Gründungsmitglied des BDJ. Es habe sich auch herausgestellt, daß die Proskriptionsliste69 weitgehend in Bayern aufgestellt worden sei. Er halte bei dieser Sachlage nach wie vor ein Verbot des BDJ für richtig.70
Zu dem Verbot desDr. Hoegner gibt bekannt, daß sich in Schwabing ein Diskussionskreis der ehemaligen SS gebildet habe. Er stehe unter Führung eines gewissen Weiss-Rudi. Vor diesem Kreis, der sich in einer Schwabinger Gastwirtschaft treffe, habe Meißner 72 als erster einen Vortrag gehalten. Bei den Ermittlungen über Weiss-Rudi habe sich herausgestellt, daß dieser schon wiederholt mit den Strafgesetzen in Konflikt gekommen und zuletzt Geschäftsstellenleiter der SRP in München gewesen sei.73
Stv. MinisterpräsidentDr. Hoegner schlägt ein sofortiges Verbot des Diskussionskreises vor.
Stv. Ministerpräsident74
Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.