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Nr. 142MinisterratssitzungDienstag, 3. Februar 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl.

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Wasserbauverwaltung. III. Entwurf eines Dritten Gesetzes über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates. IV. Personalangelegenheiten. V. Oberster Rechnungshof . VI. Interpellationen und Anfragen im Landtag.

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Gesetz zur Änderung des Art. 107 des Grundgesetzes 1

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Vermittlungsausschuß habe empfohlen, in diesem Gesetzentwurf die Jahreszahl „1955“ durch die Jahreszahl „1954“ zu ersetzen. Im Koordinierungsausschuß habe der Vertreter des Finanzministeriums2 erklärt, ein Nichtzustandekommen des vorliegenden Gesetzentwurfs bringe für Bayern keine größere Gefahr mit sich als eine Verlängerung der Frist des Art. 107 Abs.  GG und eine daraufhin erfolgende endgültige Verteilung der Steuern zwischen Bund und Ländern durch einfaches Bundesgesetz.3 Falls der vorliegende Gesetzentwurf nicht zustande komme und deshalb die Frist nach Art. 107 nicht eingehalten werde, sei für die spätere endgültige Verteilung der Steuern ein Gesetz mit verfassungsändernder Mehrheit erforderlich.

Staatsminister Zietsch erinnert an seine Darlegung im [vor]letzten Ministerrat und wiederholt seine damals geäußerte Auffassung, daß es doch zweckmäßig sei, zuzustimmen. Auch in diesem Fall blieben ja die Art. 106 Abs. 3 und 4 bestehen,4 während die Frage, ob damit eine Bundesfinanzverwaltung eingeführt werden könne,5 umstritten sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, im Vermittlungsausschuß sei der Beschluß sehr schnell zustande gekommen. Von den übrigen Ländern sei Nordrhein-Westfalen bereit, den Entwurf abzulehnen, wenn sich Bayern dem anschließe, werde sicher eine Minderheit zustande kommen, die das Inkrafttreten des Gesetzes verhindere. Er glaube auch, daß es richtig wäre, die bisherigen Bedenken zurückzustellen und zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf nach Maßgabe des Vorschlags des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.6

2. Wohnraumbewirtschaftungsgesetz 7

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, es handle sich hier um ein Zustimmungsgesetz. Der Koordinierungsausschuß empfehle, dem in der BT-Drucks. Nr. 4025  niedergelegten Vorschlag des Vermittlungsausschusses nach Art. 78  GG 8 zuzustimmen.9

Staatssekretär Dr. Oberländer hält das Gesetz für sehr bedenklich, insbesondere jetzt, wo der Zustrom der Flüchtlinge aus der sowjetisch besetzten Zone anhalte. Wenn dieses Gesetz angenommen werde, fehle jede gesetzliche Grundlage, um in die Wohnraumbewirtschaftung noch einzugreifen, was die unter den Vertriebenen herrschende Stimmung weiter verschlechtern werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, im wesentlichen seien doch die Wünsche des Bundesrats berücksichtigt worden, durch eine Ablehnung werde man sich neue Schwierigkeiten bereiten.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.10

3. Entwurf eines Bundeswahlgesetzes 11

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, sowohl im Rechts- wie im Innenausschuß sei sich alles darüber einig gewesen, daß vor allem § 12, der die Durchführung der Wahl regle, völlig umgestaltet werden müsse.12 Der Bundesregierung liege viel daran, daß das Bundeswahlgesetz nicht der Zustimmung des Bundesrats bedürfe. Wenn aber § 12 so abgeändert werde, wie es die Bundesratsausschüsse vorschlügen, stehe die Zustimmungsbedürftigkeit außer Frage.13

Der Ministerrat beschließt, den Ausschüssen folgend dafür einzutreten, daß die Durchführung der Wahl (§ 12) Aufgabe der Länder sei.

Ministerialrat Dr. Gerner erläutert dann den § 8 Abs. 2,14 der eigentlich das Kernstück des ganzen Entwurfs bilde, nachdem hier das Prinzip der Verwaltung und Auswertung von zwei Wahlsystemen mit Hilfe einer Hilfsstimme niedergelegt sei.15

Über die Verfassungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der §§ 7, 8 und 9 ergibt sich eine längere Aussprache, nach der beschlossen wird, § 8 Abs. 216 abzulehnen und insoweit einen eigenen bayerischen Antrag zu stellen. Dagegen soll der Gesetzentwurf im Ganzen nicht abgelehnt werden.17

Der Ministerrat beschließt weiter, den Empfehlungen des Innenausschusses zu den §§ 19, 20, 22, 26, 53 Abs. 3 und 54 zuzustimmen, ferner nach dem Vorschlag folgenden § 53a einzufügen:

„Eine Ersatzwahl findet nicht statt, wenn in einem Wahlkreis sowohl der gewählte Bewerber als auch der Ersatzmann ausgefallen sind.“

Der Ministerrat spricht sich endlich dafür aus, auch die Empfehlungen des Rechtsausschusses vom 29. Januar 1953 zu unterstützen, dagegen nicht den Vorschlag des Finanzausschusses zu § 55 Abs. 1 des Entwurfs.18

4. a) Entwurf einer Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) 19

b) Entwurf eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren 20

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet im einzelnen über die in der BR.-Drucks. 7/1/53 zusammengefassten Empfehlungen der Ausschüsse, worauf der Ministerrat beschließt, alle Empfehlungen zu unterstützen mit Ausnahme derjenigen unter Ziff. 1, 4b, 8c, 11b, 12a, 13, 14a und b, 18, 22b, 25c, 27a, 28, 36a und c, 42 d, 43a, 55a, 60b, 65, 72b, 73, 76a, 81a und 84b.21

Der Ministerrat beschließt dann, einen eigenen Antrag zu Abs. 4 des § 2 zu stellen.22

Ministerialrat Dr. Gerner kommt dann auf § 70 des Entwurfs zu sprechen, mit dem sich der Koordinierungsausschuß eingehend befaßt habe.23 Dieser glaube, daß das sogenannte Vorverfahren nicht als Teil des Verwaltungsgerichtsverfahrens, sondern als reines Verwaltungsverfahren zu betrachten sei. Vorschriften dieser Art könnten daher durch den Bund nur für die Gebiete getroffen werden, bei denen es sich um die Ausführung von Bundesgesetzen in landeseigener Verwaltung handle. Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes, das Vorverfahren auch für Gebiete zu regeln, für die ihm die Gesetzgebung nicht zustehe, sei nicht gegeben.

Obwohl Bayern mit dieser Auffassung sowohl im Rechts- wie im Innenausschuß allein geblieben sei,24 müsse doch wohl überlegt werden, ob nicht ein bayerischer Antrag auf Streichung der §§ 70 ff. gestellt werden solle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, daß durch diese Bestimmungen die Länder den Vollzug überhaupt nicht mehr in der Hand hätten. Wenn z.B. jemand gegen eine Maßnahme einer Gemeinde Widerspruch einlege und dieser nicht stattgebe, könne die staatliche Verwaltung überhaupt nicht mehr eingreifen, die Sache gehe vielmehr an die Verwaltungsgerichte.

Er sei durchaus dafür, einen entsprechenden Antrag einzubringen.

Ministerialrat Dr. Gerner meint, die ersatzlose Streichung der §§ 70 ff. sei wohl nicht möglich, der Antrag müsse sich mehr auf eine Bestimmung richten, daß die Erhebung der Anfechtungsklage von einem landesrechtlich zu regelnden Vorverfahren abhängig gemacht werden müsse. Wegen der Formulierung des Antrags werde er sich noch mit dem Verwaltungsgerichtshof in Verbindung setzen.25

Ministerialrat Dr. Gerner verweist dann weiter auf die Anregungen des Staatsministeriums der Finanzen zu den §§ 159 Abs. 2 Satz 1, 160 und 166 bis 168 und 179 Abs. 1 letzter Satz.26

Der Ministerrat beschließt, diese Anregungen nicht zu übernehmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, dagegen halte er es für notwendig, zu § 123 einen eigenen Antrag zu stellen, damit die Höhe der Berufungssumme klar geregelt werde.27

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt abschließend vor, auch einen eigenen Antrag zu Art. 180 Abs. 6 Satz 2 zu stellen, wonach Ruhestandsbeamte als Richter auf zwei Jahre weiter verwendet werden könnten.28

Auch dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Ministerrats.29

5. Entwurf eines Bundesevakuiertengesetzes 30

Der Ministerrat beschließt, die in der BR-Drucks. Nr. 28/1/53  zusammengefaßten Empfehlungen der Ausschüsse zu unterstützen mit Ausnahme derjenigen unter 2b, d, 3a, 4a, 5c, 6b, 7, 8b und c, und 13b.31

Ferner wird beschlossen, den Vorschlag des Innenministeriums, einen neuen § 18a einzufügen, nicht zu übernehmen.32

6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln 33

Kein Antrag nach Art. 77 Abs.  GG.34

7. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die von den Krankenkassen den Hebammen für Hebammenhilfe zu zahlenden Gebühren vom 4.7.41 35

Ministerialrat Dr. Gerner stellt fest, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werde.36

8. Entwurf eines Bundesentschädigungsgesetzes 37

Die Empfehlungen der BR-Drucks. Nr. 413/2/52  38 werden unterstützt mit Ausnahme derjenigen unter 1b, 2b, 5b, 7b, 8a, 9a, 10b, 14b, 15b, 17b, 18a, 19b, 20b, 21b, 22a, 23a, 25b, 26b, 33a, 34b, 35a, 37b.39

9. Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20.3.1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten 40

Einwendungen werden nicht erhoben.41

11. Entwurf eines Gesetzes über den Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Neuordnung des Geldwesens 43

Zustimmung gem. Art. 84 Abs.  GG44 in Verbindung mit Art. 78  GG.

12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Gesetzes betr. die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften des Rabattgesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes 45

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, gegen die in § 2 Abs. 2 des Entwurfs vorgesehene Aufhebung des § 6 des Rabattgesetzes 46 bestünden Bedenken des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr. Der Koordinierungsausschuß halte übrigens den Entwurf für zustimmungsbedürftig, da in Art. 3 das Körperschaftsteuergesetz47 geändert werde.48

Staatsminister Dr. Seidel betont, nach § 8 des Genossenschaftsgesetzes49 dürften Konsumvereine Waren nur an ihre Mitglieder abgeben, eine Bestimmung, die bis 31.12.1952 außer Kraft gesetzt worden sei. Durch das vorliegende Gesetz solle nun § 8 Abs. 4 völlig geändert werden, wogegen natürlich schärfster Widerspruch von Seiten des Mittelstandes erhoben werde. Die Änderungen des Rabattgesetzes könnten angenommen werden, allerdings mit einer Ausnahme:

Die Streichung des § 6 des Rabattgesetzes solle abgelehnt werden, dagegen könnten aber im § 6 die Konsumvereine ausgenommen werden. Er bitte zu bedenken, daß § 6 besage, Warenhäuser, Einheits- oder Serienpreisgeschäfte, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Konsumvereine usw. dürften Preisnachlässe nicht gewähren. Er halte es für dringend notwendig, die Bestimmungen beizubehalten, den Konsumvereinen aber dadurch entgegenzukommen, daß sie herausgelassen würden.

Einen entsprechenden Antrag werde er formulieren lassen.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Seidel entsprechend diesen Antrag zu stellen.50

13. Antrag der Bundestagsfraktion der CDU/CSU u.a. gegen die Bundestagsfraktion der SPD u.a. wegen Feststellung, ob

1. die Antragsgegner dadurch gegen das Grundgesetz verstoßen, daß sie dem Deutschen Bundestag und der antragstellenden Mehrheit des Bundestags das Recht bestreiten, die Gesetze über den Deutschland-Vertrag und den EVG-Vertrag mit der in Art. 42 I Satz 1 GG vorgeschriebenen Mehrheit zu verabschieden,

2. der Deutsche Bundestag berechtigt ist, die Gesetze über den Deutschland-Vertrag und den EVG-Vertrag mit der in Art. 42 II Satz 1 GG vorgeschriebenen Mehrheit zu verabschieden.51

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf die bereits früher im Ministerrat beschlossene Stellungnahme.52

14. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 53

Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.

15. Ernennung des Oberstaatsanwalts Dr. Lange zum Bundesanwalt54

Keine Bedenken.

16. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft55

und

17. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes56

Einwendungen werden nicht erhoben.57

18. Entwurf einer Gebührenordnung für die Prüfung von Handfeuerwaffen 58

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf abzulehnen.59

19. Entwurf eines Gesetzes über das Bundesluftamt 60

Die Empfehlungen des Ausschusses für Verkehr und Post in der BR-Drucks. Nr. 483/1/52  werden unterstützt, dagegen nicht diejenigen des Rechtsausschusses.61

20. Stellungnahme zur Bestimmung des Sitzes der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr62

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Ausschuß für Verkehr und Post habe sich für Frankfurt als Sitz der Bundesanstalt ausgesprochen. Ein bayerischer Antrag auf Verlegung des Sitzes nach Würzburg habe wohl kaum eine Aussicht auf Erfolg.

Staatsminister Dr. Seidel verweist auf einen Beschluß des Bayer. Landtags und meint, es müßte wenigstens erklärt werden, Bayern lege Wert darauf, im Hinblick auf den Beschluß des Landtags, Außenstellen nach Coburg zu bekommen, falls der Sitz nicht nach Bayern verlegt werde.63

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, unter Erwähnung des Landtagsbeschlusses die Erklärung abzugeben, daß wegen der Außenstellen weitere Schritte unternommen würden.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren und vereinbart außerdem, dem Präsidenten des Bayer. Landtags mitzuteilen, daß keine Aussicht bestanden habe, gegen Frankfurt als Sitz der Bundesanstalt zu stimmen.

21. Benennung eines Mitglieds für den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn 64

Ministerialrat Dr. Gerner teilt mit, daß der Ausschuß für Verkehr und Post empfohlen habe, Dr. Georg Haindl als Mitglied für den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn vorzuschlagen.

23. Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft 67

Zustimmung nach Maßgabe des in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 25/1/53  enthaltenen Abänderungsvorschlags des Finanzausschusses gem. Art. 76 Abs.  GG.68

24. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Anerkennung des Erwerbs der 5%igen Hessischen Landesanleihe von 1953 als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag69

und

25. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Anerkennung des Erwerbs der 5%igen Staatsanleihe des Landes Rheinland-Pfalz als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag70

Zustimmung.71

26. Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Es wird festgestellt, daß keine Bedenken dagegen bestehen, daß anstelle von Staatsrat Vowinkel 72 Wirtschaftsminister Dr. Veit 73 (Württemberg-Baden) als Mitglied des Verwaltungsrats der Kreditanstalt für Wiederaufbau bestellt wird. Im übrigen wird vereinbart, den Vorschlag des Präsidenten Dr. Singer 74 und Senator Dr. Dudek 75 zu unterstützen.

27. Entwurf einer Verordnung über den Transport von Ferkeln und Läuferschweinen mit Lastkraftwagen 76

Unterstützung der Empfehlungen des Agrarausschusses in der BR-Drucks. Nr. 2/1/53 .77

28. Entwurf einer Verordnung über die Erstreckung des Geltungsbereiches des Getreidepreisgesetzes 1952/53 auf das Gebiet des Landes Berlin 78

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs.  GG.79

29. Entwurf einer Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges 80

Nach längerer Aussprache über die Zweckmäßigkeit dieser Verordnung wird beschlossen, die Empfehlungen des Agrarausschusses in der BR-Drucks. Nr. 39/1/53  die Vorschläge 3, 4 und 5 zu unterstützen, nicht dagegen diejenigen unter 1 und 2.81

30. Entwurf einer Verordnung M Nr. 2/52 über Preise für inländischen Raps und Rüben 82

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 40/1/53  enthaltenen Änderungsvorschläge.

31. Entwurf einer Verordnung zur Umsiedlung von Vertriebenen aus Flüchtlingslagern und Notwohnungen in den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein 83

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß empfehle, die in der BR-Drucks. Nr. 22  /1/53 enthaltenen Änderungsvorschläge zu unterstützen, im übrigen aber keine Einwendungen zu erheben.84

Staatssekretär Dr. Oberländer schlägt einen bayerischen Antrag vor, die auf Bayern fallende Quote um 7 000 Personen auf 42 000 zu erhöhen; eine entsprechende Formulierung werde er der Staatskanzlei zuleiten.

Der Ministerrat beschließt, diesen Antrag zu stellen.85

II. Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der Wasserbauverwaltung86

Der Ministerrat beschließt, diesen Gesetzentwurf vorläufig noch zurückzustellen.87

Erstes Gesetz zur Vereinfachung der staatlichen Bauverwaltung vom 27. Juli 1953

III. Entwurf eines Dritten Gesetzes über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates 88

Staatsminister Zietsch führt aus, dieser Gesetzentwurf schließt sich an die früheren Gesetze vom 17.4.1951 und 19.5.1952 an,89 er sehe Zins- und Tilgungszuschüsse zur Durchführung von landwirtschaftlichen Wasserbauten, der Abwasserverwertung, von Maßnahmen zur Wasserversorgung usw. vor und brauche wohl im einzelnen nicht näher erörtert zu werden.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.90

IV. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt, folgenden Ernennungen zuzustimmen:

1. des Regierungsdirektors Ludwig Hopfner 91 zum Ministerialrat im Bayer. Staatsministerium des Innern,

2. des Regierungsdirektors Dr. Wilhelm Panz 92 zum Ministerialrat im Bayer. Staatsministerium des Innern,

3. der Regierungsdirektoren Dr. Karl Gelbert 93 und Dr. Josef Bleier 94 zu Ministerialräten im Bayer. Staatsministerium der Justiz.

4. Außerdem wird beschlossen, die Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Wilhelm Fischer 95 zum Ministerialrat im Bayer. Staatsministerium der Justiz bis 1. Juli 1953 zurückzustellen.

5. Verlängerung der Dienstzeit des Oberfinanzpräsidenten A. Prugger.96

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Bundesministers der Finanzen bekannt, der darin erklärt, er beabsichtige, dem Bundeskabinett einen Antrag auf Hinausschiebung des Eintritts des Oberfinanzpräsidenten Prugger in den Ruhestand bis zum 31. März 1954 vorzulegen. Außerdem bitte er, unter Hinweis auf § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Finanzverwaltung vom 6.9.1950 einen gleichlautenden Beschluß des Bayer. Ministerrats herbeizuführen.

Der Ministerrat beschließt, in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des Herrn Bundesministers der Finanzen, den Eintritt des Oberfinanzpräsidenten Prugger in den Ruhestand vorläufig bis 31. März 1954 hinauszuschieben.97

V. Oberster Rechnungshof 98

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt einen an ihn gerichteten Brief des Ministerialrats Reitlinger 99 vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt, in dem er sich gegen die Vorwürfe, die der Präsident des Obersten Rechnungshofs gegen ihn gerichtet habe, wende und unter anderem die Behauptung, er habe zu seinem 40. Geburtstag von dem Verwalter der Kantine im Landwirtschaftsministerium ein Geschenk erhalten, richtig stellt. Es sei sehr bedauerlich, daß Herr Präsident Kallenbach in den Senatsausschüssen Ausführungen gemacht habe, die geeignet gewesen seien, Staatsbeamte in einen falschen Verdacht zu bringen.100

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, daß Herr Präsident Kallenbach im Senat selbst die Angelegenheit richtig stelle und bittet Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, ihm den Brief herüberzugeben, da er sowieso in den nächsten Tagen mit dem Präsidenten des Obersten Rechnungshofs sprechen wolle.101

VI. Interpellationen und Anfragen im Landtag

Der Ministerrat bespricht kurz die Beantwortung der im Landtag eingebrachten Interpellationen der Fraktion der SPD,102 sowie einiger Anfragen.103

Interpellationen
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Miniaterialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor