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Nr. 154MinisterratssitzungDienstag, 5. Mai 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Weitere Bundesratsangelegenheiten. III. Finanzierung der Rhein-Main-Donau AG. IV. Haushaltsstudie des Obersten Rechnungshofs. V. Gutachten des Obersten Rechnungshofs zum Beschluß des Bayer. Landtags vom 15.4.1953 betreffend Abstandnahme von der 15%igen Kürzung der Zuschüsse für nichtstaatliche Theater im Haushaltsjahr 1952 (Beilage 3807). VI. Energieaufsicht. VII. Veranstaltungen.

I. Bundesratsangelegenheiten

Tagesordnung der Plenarsitzung des Bundesrats vom 8. Mai 1953

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet über die Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 8. Mai 1953 und teilt im einzelnen die Vorschläge des Koordinierungsausschusses mit.1

1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes2

und

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Knappschaftsversicherungs-Anpassungsgesetzes3

Zustimmung.

3. Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung von knappschaftlichen Renten auf das nach dem 31. Dezember 1942 geltende Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung4

Es wird beschlossen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, einschließlich der Empfehlung, die der Sozialpolitische Ausschuß des Bundesrats am 29. April 1953 vorgeschlagen hat.5

4. Entwurf eines Gesetzes über die Anrechnung von Renten in der Arbeitslosenfürsorge6

Ein Antrag nach Art. 77 Abs.  GG wird nicht gestellt.7

5. Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über die Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft8

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, Bedenken gegen das Übereinkommen seien nicht erhoben worden, das Landwirtschaftsministerium empfehle aber die Ratifizierung nicht von der gleichzeitigen Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 1009 abhängig zu machen, was unter Umständen beantragt werden könne.10

Der Ministerrat beschließt, keine Einwendungen zu erheben, aber gegebenenfalls dafür einzutreten, daß das zur Zeit vorbereitete Abkommen Nr. 100 in Kürze ratifiziert werde.11

7. Entwurf einer Siebenten Verordnung über Zollsatzänderungen13

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, der Koordinierungsausschuß empfehle, im Anschluß an den Finanzausschuß keine Bedenken zu erheben. Die Vertreter des Finanz- und Wirtschaftsministeriums14 hätten auch gegen einen gestern eingegangenen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, einen neuen § 2 einzufügen, keine Einwendungen vorgebracht.15

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß die Entscheidung über diese Verordnung nicht ganz einfach sei, da widersprechende Erklärungen der aluminiumschaffenden und aluminiumverarbeitenden Industrie vorlägen und schwer zu beurteilen16 sei, welcher Standpunkt richtig sei. Er empfehle, der Verordnung zunächst zuzustimmen, bitte aber um die Ermächtigung, in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats verlangen zu können, daß die Preisgestaltung in der Aluminiumindustrie durch eine neutrale Stelle überprüft und geregelt werde. Was den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz betreffe, so sei er nicht dafür, diesen zu unterstützen, da er nur eine generelle Regelung, die er für erforderlich halte, verzögern könne.

Der Ministerrat beschließt, keine Bedenken zu erheben, den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz aber nicht zu unterstützen.

Staatsminister Dr. Seidel wirft dann die Frage auf, ob man nicht eine Erklärung folgenden Inhalts abgeben solle:

„Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Fall eines volkswirtschaftlichen Bedürfnisses den Zollsatz für Rohaluminium mit Zustimmung des Bundesrats zu ermäßigen.“

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß diese Formulierung in einem gewissen Widerspruch zu § 4 der Verordnung stehe.

Staatsminister Dr. Seidel lässt daraufhin seinen Vorschlag fallen und meint, notfalls könne der Wirtschaftsausschuß die Initiative ergreifen.17

8. Entwurf einer Verwaltungsanordnung betreffend die Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Richtlinien18

Zustimmung entsprechend dem in der BR-Drucks. Nr. 171/1/53  unter Ziff. II enthaltenen Abänderungsvorschlag des Finanzausschusses.19

9. Richtlinien zu § 323 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes20

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, nach Meinung des Finanzministeriums wäre es zu begrüßen, wenn die vorgesehenen Richtlinien überhaupt nicht erlassen würden. Es sei auch anzunehmen, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werde.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß ein eigener Abänderungsantrag Bayerns nicht gestellt zu werden brauche.21

10. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 GG fallenden Personen vom 11. Mai 195122

Ministerialrat Dr. Gerner erläutert die in der BR-Drucks. Nr. 68/3/53  zusammengefaßten Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse.

Nach eingehender Aussprache wird zunächst beschlossen, die in Ziff. I enthaltene Empfehlung des Ausschusses für Flüchtlingsfragen, von einer Weiterleitung des Gesetzentwurfs des Bundesrats an den Bundestag abzusehen, nicht zu unterstützen. Dagegen werden die Empfehlungen unter Ziff. II 1 und 3a, b unterstützt.

Hinsichtlich der Empfehlung unter Ziff. 2, den Art. I Nr. 1 zu streichen, wird beschlossen, diese nicht zu unterstützen.

Zur Empfehlung unter Ziff. 4 führt Staatsminister Dr. Schwalber aus, hier sollten in Art. I Ziff. 5 die Worte „sowie der Aufwand für die Besoldung von Personen, die einem Berufe angehören, der zum Mangelberuf erklärt worden ist oder wird'“ gestrichen werden, da sich sonst für Bayern die Konsequenz ergeben könnte, daß der Pflichtanteil an unterzubringenden Personen noch nicht erfüllt sei.

Der Ministerrat beschließt, in erster Linie einen Antrag auf Streichung des ganzen Art. I Ziff. 5 zu stellen. Wenn dieser Antrag keine Mehrheit finde, dann dem Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Schwalber entsprechend zu beantragen, die Worte „sowie der Aufwand für die Besoldung von Personen, die einem Berufe angehören, der zum Mangelberuf erklärt worden ist oder wird“ zu streichen.

Die Empfehlungen unter Ziff. 5, 6 und 7 werden nicht unterstützt, dagegen diejenigen unter Ziff. 8 und 9.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt dann vor, dem § 61 des vorliegenden Entwurfs als zweiten Absatz folgendes anzufügen:

„Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern in der amerikanischen Zone sind zur Unterbringung und Versorgung gemäß Abs. 1 erst verpflichtet, wenn ihr Rechtsstand dem der Kammern im übrigen Bundesgebiet wieder angeglichen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt obliegt die Verpflichtung zur Unterbringung und Versorgung dem Bund. Absatz 2 wird Absatz 3, Absatz 3 wird Absatz 4.“

Ferner wird beschlossen, die Empfehlungen unter Ziff. 12 und 14 zu unterstützen, dagegen nicht diejenigen unter Ziff. 10, 11 und 13.23

11. Entwurf einer Kostenordnung zum Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)24

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 163/1/53  enthaltenen Abänderungsvorschläge des Innenausschusses.25

14. Richtlinien über die Verordnung des Zweckvermögens bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank29

Zustimmung nach Maßgabe der Änderungsvorschläge des Agrarausschusses.

16. Entwurf einer Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsgesetz32

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 165/1/53  enthaltenen Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Verkehr und Post.33

17. Entwurf eines Gesetzes zur Rechtsangleichung der Leistungsvoraussetzungen in der Rentenversicherung der Angestellten34

Der Ministerrat schließt sich der in der BR-Drucks. Nr. 136/1/53  enthaltenen Empfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses an.

II. Weitere Bundesratsangelegenheiten

1. Verordnung PR Nr. 74/52 über die Erhöhung der in der Gebührenordnung für approbierte Ärzte und Zahnärzte vom 1. September 1924 festgesetzten ärztlichen Gebühren vom 11.12.195235

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, gegen die Rechtsgültigkeit dieser vom Bundesminister für Wirtschaft auf Vorschlag und im Einvernehmen über den Bundesminister des Innern erlassenen Verordnung werde eingewendet, daß einmal der Bund zum Erlaß der Verordnung überhaupt nicht zuständig gewesen sei und ferner die Verordnung – wenn überhaupt von einem Bundesminister – nur mit Zustimmung des Bundesrats hätte erlassen werden können. In einer am 9. Februar 1953 im Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge abgehaltenen Referentenbesprechung sei allseits der Standpunkt vertreten worden, daß die Verordnung rechtsungültig sei und Bayern einen entsprechenden Antrag im Bundesrat einbringen solle.36

Ob allerdings ein solcher Antrag Erfolg haben werde, sei fraglich, nachdem der Bundesrat in der Zwischenzeit einer Verordnung über die Erhöhung der in der Gebührenordnung für approbierte Ärzte und Zahnärzte vom 1.9.1924 festgesetzten zahnärztlichen Gebühren zugestimmt habe.37 Überhaupt müsse die Frage gestellt werden, ob die Bedeutung der Angelegenheit so groß sei, daß sich ein Antrag an das Bundesverfassungsgericht rechtfertige.

Nach kurzer Aussprache stellt Ministerpräsident Dr. Ehard fest, daß sachlich gegen die Verordnung nichts einzuwenden sei, sondern es sich nur um die Frage der Zuständigkeit handle.

Wenn der Herr Staatsminister des Innern sich einverstanden erkläre, könne wohl von einem Antrag abgesehen werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt zu, worauf Staatsminister Dr. Seidel meint, er könne eine entsprechende Erklärung im Wirtschaftsausschuß abgeben.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes38

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, durch diesen Gesetzentwurf solle § 7 Abs. 4 Satz 2 abgeändert werden und zwar durch folgenden, hinter den Worten „eineinhalb vom Hundert“ einzusetzenden Zusatz:

„Sie erhöht sich nach näherer Bestimmung der Bundesregierung für die Einfuhr von Naturerzeugnissen, Nahrungs- und Genußmitteln auf sechs v. Hundert und für die Einfuhr von Halbwaren und Fertigwaren auf bis zu zwölf v. Hundert bei den Lieferungen im Gemeinsamen Markt.“

Die Beibehaltung des französischen Systems bedeute einen erheblichen Preisvorsprung der französischen Produktion vor dem Absatz der deutschen Eisen- und Stahlerzeugung, der sich auf ungefähr 20% belaufe. Die eisenschaffende Industrie Deutschlands sei ab vergangenen Freitag der französischen Konkurrenz ausgesetzt, so daß es jetzt für notwendig gehalten werde, die Umsatzsteuer entsprechend zu erhöhen, damit ein Ausgleich hergestellt werde. Wahrscheinlich werde der Gesetzentwurf schon in die nächste Bundesratssitzung kommen.

Anschließend verliest Staatsminister Dr. Seidel eine in seinem Ministerium ausgearbeitete Stellungnahme und empfiehlt, diesen Anregungen im Bundesrat zu folgen. Auf alle Fälle müßte im Interesse der eisenschaffenden Industrie die Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes festgestellt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, das Material zur Verfügung zu stellen, damit dann über den Bevollmächtigten auch an den Bundesrat herangetreten werde. Der bayerische Standpunkt könne dann vom Herrn Staatsminister der Finanzen im Finanzausschuß vertreten werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.39

III. Finanzierung der Rhein-Main-Donau AG40

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, im Bundestag liege ein von bayerischen Abgeordneten aller Fraktionen unterschriebener Antrag vor, in dem unter anderem das Bundesverkehrsministerium aufgefordert werde, sich wegen der Finanzierung der Großschiffahrtsstraße Rhein-Main-Donau mit Bayern in Verbindung zu setzen.41 Dieser Antrag sei insofern mißlich, als der Bundesverkehrsminister bereits am 15. März 1950 wegen der Finanzierung der Rhein-Main-Donauschiffahrtsstraße an den Herrn Ministerpräsidenten geschrieben habe.42 Dieser Brief sei von der Staatskanzlei sofort an das Finanzministerium weitergeleitet worden, nachdem der Herr Ministerpräsident Herrn Bundesminister Dr. Seebohm43 eine vorläufige Antwort erteilt habe.44 Seit dieser Zeit verhandle das Staatsministerium der Finanzen mit der Bayernwerk AG, um die Angelegenheit zu klären. Es sei aber noch nicht möglich gewesen, eine Stellungnahme des Bayernwerks zu erhalten, so daß auch dem Bundesverkehrsminister noch keine endgültige Antwort habe gegeben werden können.45

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß er von dieser Angelegenheit heute zum erstenmal höre, obwohl er Aufsichtsratsvorsitzender der Rhein-Main-Donau AG sei. Was die Finanzierung betreffe, so sei bekanntlich die Situation die, daß nach dem bestehenden Staatsvertrag der Bund ⅔ und Bayern ⅓ der Kosten übernehmen müsse. Bayern habe sich auch nie geweigert, seine Verpflichtungen zu erfüllen und sei jederzeit bereit, mit seinen Beiträgen höher zu gehen, wenn diejenigen des Bundes ebenfalls erhöht würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont die Notwendigkeit, gerade im Hinblick auf den vorliegenden Antrag im Bundestag, dem Bundesverkehrsminister sobald als möglich zu antworten. Das Staatsministerium der Finanzen, dem die damalige Anfrage mit Recht zugeleitet worden sei, hätte seinerseits nicht nur die Bayernwerk AG, sondern auch das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr bzw. Herrn Staatsminister Dr. Seidel als Aufsichtsratsvorsitzenden der Rhein-Main-Donau AG verständigen müssen.

Staatsminister Dr. Seidel stimmt zu und regt an, Herrn Bundesminister Dr. Seebohm einen kurzen Brief zu schreiben, wonach Bayern großes Interesse an dem Ausbau der Schiffahrtsstraße Rhein-Main-Donau bis zum Jahre 1962 wenigstens bis Bamberg habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend die beteiligten Ministerien, möglichst sofort ein Schreiben an den Bundesverkehrsminister vorzubereiten.46

Rhein-Main-Donau AG

IV. Haushaltsstudie des Obersten Rechnungshofs47

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der vom Senat eingesetzte Unterausschuß des Finanz- und Haushaltsausschusses habe ihn gebeten, die Vorgänge über die sogenannten Haushaltsstudien des Obersten Rechnungshofs zur Verfügung zu stellen.

Er könne natürlich den Briefwechsel mit den beteiligten Ministerien und dem Obersten Rechnungshof herübergeben, allerdings fehle noch die abschließende Stellungnahme des Staatsministeriums der Finanzen.

Staatsminister Zietsch sichert zu, diese in den nächsten Tagen abzugeben.

Oberster Rechnungshof, Bayer.

V. Gutachten des Obersten Rechnungshofs zum Beschluß des Bayer. Landtags vom 15.4.1953 betreffend Abstandnahme von der 15%igen Kürzung der Zuschüsse für nichtstaatliche Theater im Haushaltsjahr 1952 (Beilage 3807)48

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob das Gutachten des Obersten Rechnungshofs in dieser Sache schon vorliege.

Staatsminister Zietsch erwidert, das Gutachten sei inzwischen eingegangen, es halte den erwähnten Beschluß des Landtags für zulässig.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, ihm dieses zu übermitteln, damit er dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Abg. Dr. Lacherbauer, antworten könne.49

Subventionen

VI. Energieaufsicht50

Dr. Ehard ersucht die Herren Staatsminister Dr. Hoegner und Dr. Ministerpräsident Seidel ihm mitzuteilen, wann eine Besprechung über die Frage der Zuständigkeit in Angelegenheiten der Energieaufsicht stattfinden könne.

Die Herren Staatsminister Dr. Hoegner und Dr. Seidel erklären, voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche zur Verfügung stehen zu können.51

Energieaufsicht

VII. Veranstaltungen

a) Evangelischer Kirchentag am 25. Mai 195352

Auf Anfrage von Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert Staatssekretär Dr. Nerreter, er werde als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung am Evangelischen Kirchentag auf dem Hesselberg am 25. Mai 1953 teilnehmen.53

b) Jahresversammlung der Föderation deutsch-amerikanischer Clubs54

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatssekretär Dr. Brenner, an dieser Jahresversammlung teilzunehmen.

Staatssekretär Dr. Brenner erklärt sich dazu bereit und bittet, ihm die Einladung und das Programm zu übersenden.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor