Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Engelhardt (Oberste Siedlungsbehörde) zu Punkt II.
Ministerpräsident Dr. Ehard, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).
I. Entwurf einer Verordnung über die Umgliederung von Teilen des gemeindefreien Forstbezirks Eibach (Landkreis Schwabach) in die Stadt Nürnberg . II. Verordnung über die Eingliederung der Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge in die Landwirtschaft. III. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Dienststrafordnung. IV. Haushalt 1953; hier: Antrag auf Vorweggenehmigung von Haushaltsmitteln für Baumaßnahmen und für Beschaffungen zu Bauzwecken. V. Vorschlag der Staatsregierung an den Landtag für die Wahl von neuen richterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs. VI. Übernahme von Zuständigkeiten des Kreispräsidenten in Lindau durch bayerische Behörden: 1. Vollzug des Schwerbeschädigtengesetzes und des Bundesversorgungsgesetzes, soweit die Hauptfürsorgestelle berührt ist. 2. Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes, des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Luftverkehrsgesetzes und der Luftverkehrsordnung. VII. Bundesratsangelegenheiten. VIII. Empfang des Herrn Ministerpräsidenten anläßlich der Eröffnung der Verkehrsausstellung 1953 in München .
Dr. Hoegner führt aus, das in Frage stehende Gebiet sei seinerzeit versehentlich von den Beteiligten bei der Vermessung nicht eigens genannt worden, so daß jetzt die Umgliederung beschleunigt durchgeführt werden müsse, besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Bundestagswahlen. Diese Umgliederung betreffe einen von rund 400 Personen bewohnten gemeindefreien Gebietsteil, der als Enklave in dem mit Verordnung vom 17. März 1953 in die Stadt Nürnberg eingegliederten Teil des ehemaligen gemeindefreien Forstbezirks Eibach liege.2
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat beschließt, dem Entwurf der Verordnung zuzustimmen.
Dr. Hoegner ersucht noch, den Entwurf möglichst umgehend dem Landtag zuzuleiten, damit dieser in der laufenden Sitzungsperiode noch darüber Beschluß fassen könne.3
Stv. MinisterpräsidentDr. Hoegner erinnert daran, daß in der letzten Ministerratssitzung am 7. Juli 1953 dem § 1 der Verordnung folgender Satz 2 angefügt worden sei:
Stv. Ministerpräsident„Das Staatsministerium des Innern ist zu beteiligen.“
Dr. Schlögl habe ihn jetzt gebeten, die Verordnung nochmals zur Sprache zu bringen, da er dieser Einfügung irrtümlicherweise zugestimmt habe.
Herr StaatsministerDr. Oberländer stellt fest, daß er keine Abschrift des erwähnten Schreibens des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl erhalten habe. Im Bundesvertriebenengesetz sei die Beteiligung der Flüchtlingsverwaltung eindeutig festgelegt, so daß er an dieser Ergänzung festhalten müsse. Dabei verlange er aber nicht, daß in dieser Beteiligung ein „Einvernehmen“ mit dem Staatsministerium des Innern zu verstehen sei, sondern lediglich ein „Benehmen“. Er denke auch nicht an die Errichtung von eigenen Fachbehörden.
StaatssekretärStaatssekretär Maag entgegnet, die Beteiligung der Flüchtlingsverwaltung sei bereits in den §§ 4 und 5 der Verordnung festgelegt. Er schlage deshalb vor, es bei dem ursprünglichen Entwurf zu belassen, zumal bei den Vorbesprechungen der Referenten von keiner Seite die in der letzten Sitzung beschlossene Ergänzung gewünscht worden sei. Auf alle Fälle bitte er, den Leiter der Obersten Siedlungsbehörde, Herrn Regierungsdirektor Dr. Engelhardt, anzuhören.
Dr. Engelhardt führt aus, er habe den ausdrücklichen Auftrag des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl, den Standpunkt des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorzutragen. In zwei Vorbesprechungen der Vertreter der Ministerien sei volles Einvernehmen mit der Fassung des § 1 hergestellt worden; auch der Vertreter der Abt. V des Staatsministeriums des Innern habe keine Bedenken erhoben.
RegierungsdirektorVerordnung über die Durchführung des Flüchtlingssiedlungsgesetzes 5 habe sich nichts geändert. Auch der Bundestagsausschuß für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen habe festgestellt, daß sich durch das Bundesvertriebenengesetz an den Aufgaben des Bundesernährungsministeriums nichts geändert habe. Einer Teilung der Zuständigkeiten könne das Landwirtschaftsministerium nicht zustimmen, zumal dieses in seinen Siedlungsbehörden die Spezialbehörden habe, die für die Aufgabe: „Eingliederung der Vertriebenen in die Landwirtschaft“ geschaffen worden seien. Eine Teilung der Zuständigkeiten hätte zur Folge, daß ein ähnlicher Apparat im Staatsministerium des Innern neu geschaffen werden müßte.
Gegenüber derDie Beteiligung der Flüchtlingsverwaltung sei in den §§ 4 und 5 eingehend geregelt. Er betone, daß § 1 die Zuständigkeit umreiße, während § 4 die Beteiligung der Flüchtlingsverwaltung im einzelnen festlege. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sei hiebei weitgehend entgegengekommen.
Dr. Nerreter erwidert Staatssekretär Dr. Oberländer, wenn die Beteiligung des Staatsministeriums des Innern in § 1 festgelegt sei, so bedeute das, daß die Flüchtlingsverwaltung auch in den Fällen beteiligt werde, die in § 4 nicht aufgeführt seien. Im einzelnen handle es sich besonders um die §§ 38 bis 40 sowie 46. Im übrigen verweise er auf § 21 des Bundesvertriebenengesetzes.6
Auf Frage von StaatssekretärRegierungsdirektor Dr. Engelhardt erklärt, dieser § 21 bestimme, daß in gewissen Fällen die Flüchtlingsverwaltungen zuständig sein könnten, in anderen Fällen, in denen sie aber zu beteiligen seien, dagegen nicht. Diese Beteiligung werde in § 38 geregelt. Das Landwirtschaftsministerium wolle unter allen Umständen vermeiden, daß es wegen der Zuständigkeitsfrage zu Unzuträglichkeiten zwischen den beiden Ministerien komme.
Dr. Gerner stellt fest, daß rein rechtlich gesehen die Streichung des Satzes 2 des § 1 nicht im Widerspruch zum Bundesvertriebenengesetz stehe.
MinisterialratDr. Nerreter betont, daß der Ministerrat bisher in allen Fällen dem Wunsch eines Ministeriums auf Beteiligung Rechnung getragen habe und empfiehlt, sich auch hier dem Wunsch des Staatsministeriums des Innern nicht zu verschließen.
StaatssekretärDr. Ringelmann spricht sich dafür aus, bei der Eingliederung der Vertriebenen in die Landwirtschaft der Abt. V des Innenministeriums ein Mitspracherecht zu geben.
Auch StaatssekretärMaag schlägt nochmals vor, es bei dem bisherigen Text zu belassen und Satz 2 des § 1 wieder zu streichen.
Staatssekretär7
Der Ministerrat beschließt, an der im Ministerrat vom 7. Juli 1953 beschlossenen Fassung des § 1, wonach das Staatsministerium des Innern zu beteiligen sei, festzuhalten.Dr. Hoegner teilt mit, durch diesen Entwurf solle der Staatsminister des Innern künftig auch bestimmen können, welche Vorgesetzten der Bereitschaftspolizei und der Polizeischule Dienstvorgesetzte seien. Der Entwurf gelte als eine Angleichung des bisherigen Rechtszustands an die inzwischen erfolgte Ergänzung der Polizeiorganisation; Bedenken dagegen seien von keiner Seite erhoben worden.
Stv. Ministerpräsident9
Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.Zietsch stellt fest, daß das Staatsministerium der Finanzen entgegen der Meinung des Staatsministeriums des Innern dem Antrag bisher noch nicht zugestimmt habe.
StaatsministerDr. Oechsle bittet dringend, besonders im Hinblick auf die notwendigen Straßenbaumaßnahmen, den Antrag vorzulegen, da nur Bundesmittel zur Verfügung gestellt würden, wenn entsprechende Landesmittel bereitgestellt seien.
StaatsministerDr. Hoegner betont,11 daß es sich bei dem Antrag zunächst um Baumaßnahmen im ordentlichen Haushalt handle, gegen die wohl keine Bedenken zu erheben seien. Was den außerordentlichen Haushalt betreffe, so handle es sich hier um Darlehen für den sozialen Wohnungsbau und Darlehen zur Errichtung von Jugendwohnheimen.
Stv. MinisterpräsidentZietsch erklärt,12 daß er bei diesen Darlehen bereits seine Zustimmung erteilt habe und deshalb seine Bedenken gegen die Vorlage des Antrags beim Landtag zurückziehe. Allerdings sei er grundsätzlich gegen Vorgriffsanträge.
StaatsministerDr. Hoegner entgegnet, bei diesen Baumaßnahmen komme es tatsächlich auf Wochen an, er bitte deshalb den Herrn Staatsminister der Finanzen, seine Bedenken fallen zu lassen.
Stv. MinisterpräsidentZietsch einverstanden erklärt hat, wird beschlossen, den vorliegenden Antrag auf Vorweggenehmigung von Haushaltsmitteln für Baumaßnahmen und für Beschaffungen zu Bauzwecken dem Landtag zuzuleiten.13
Nachdem sich StaatsministerDr. Hoegner erklärt, am 16. Juli 1953 laufe die sechsjährige Amtszeit des Präsidenten des Bayer. Verfassungsgerichtshofs ab, ferner von sieben weiteren richterlichen Mitgliedern, von welchen fünf der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zwei der Verwaltungsgerichtsbarkeit angehörten. Außerdem sei für ein bereits am 1.11.1952 ausgeschiedenes weiteres richterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit bisher kein Ersatzrichter gewählt worden. Es müsse deshalb sofort ein entsprechender Vorschlag dem Landtag unterbreitet werden, da sonst ab 16. Juli 1953 der Verfassungsgerichtshof arbeitsunfähig werde.
Stv. MinisterpräsidentDr. Schwalber stellt fest, daß er erst heute von den Vorschlägen des Staatsministeriums der Justiz für die Neuberufungen höre und deswegen nicht Stellung nehmen könne.
StaatsministerEs handle sich hier doch um eine sehr weittragende Entscheidung, bei der das Kabinett früher hätte eingeschaltet werden müssen.
Dr. Hoegner und Staatsminister Dr. Seidel schließen sich diesem Einwand an, während Staatsminister Weinkamm die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit unterstreicht.
Stv. MinisterpräsidentNach längerer Aussprache wird beschlossen, die Vorschläge des Staatsministeriums der Justiz und des Staatsministeriums des Innern zu übernehmen und dem Landtag folgende Vorschläge für die Neuberufung der Richter des Bayer. Verfassungsgerichtshofs zu unterbreiten:
1. Aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit:
Von den bisherigen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs
Dr. Wintrich,14
den Senatspräsidenten den Landgerichtspräsidentenden Oberlandesgerichtsrat Dr. Ludwig Baumeister 16.
An Stelle der anderen demnächst in den Ruhestand tretenden Richter : den Landgerichtspräsidenten in Amberg, den Landgerichtspräsidenten
den Landgerichtspräsidenten Dr. Rudolf Herrmann 19 in Deggendorf,
Andreas Holzbauer 20 in Würzburg,21
den Landgerichtspräsidentenden Amtsgerichtsdirektor Dr. Meder 22 in Garmisch-Partenkirchen,
Fritz Kohler 23 in Landshut und
den LandgerichtsdirektorEngelbert Gast 24 in München.
den Oberlandesgerichtsrat2. Aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit:
Für die Wiederwahl den Oberverwaltungsgerichtsratals Ersatz für die ausgeschiedenen Mitglieder
den Senatspräsidenten am Bayer. Verwaltungsgerichtshof
Felix Brandl 26 und
den Oberverwaltungsgerichtsrat am Bayer. VerwaltungsgerichtshofDr. Hoegner kommt dann auf die Frage des zukünftigen Präsidenten des Bayer. Verfassungsgerichtshofs zu sprachen.
Stv. MinisterpräsidentStaatsminister Weinkamm antwortet, der bisherige Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Herr Oberlandesgerichtspräsident Welsch 28 trete am 1. August 1953 in den Ruhestand. Das Staatsministerium der Justiz schlage den Senatspräsidenten Dr. Wintrich sowohl als Präsident des Oberlandesgerichts wie als Präsident des Verfassungsgerichtshofs vor.
Dr. Hoegner ersucht, den Antrag auf Ernennung des Senatspräsidenten Dr. Wintrich zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München rechtzeitig vorzulegen.29
Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden, wobei Stv. Ministerpräsident1. Vollzug des Schwerbeschädigtengesetzes und des Bundesversorgungsgesetzes, soweit die Hauptfürsorgestelle berührt ist31
Dr. Gerner berichtet, auf Grund von Verhandlungen zwischen dem Staatsministerium des Innern und dem Kreispräsidenten von Lindau sollen die bisher vom Kreispräsidenten wahrgenommenen Zuständigkeiten nach den oben genannten Gesetzen auf die Bayerische Hauptfürsorgestelle bzw. auf deren Zweigstelle bei der Regierung von Schwaben überführt werden. Der Übergang solle durch eine im Einvernehmen mit der Bayer. Staatsregierung zu erlassende Rechtsanordnung des Kreispräsidenten geregelt werden. Das Staatsministerium des Innern bitte um Zustimmung des Ministerrats zu der Rechtsanordnung mit der Maßgabe, daß der letzte Halbsatz folgende Fassung erhalte:
MinisterialratSchwaben übertragen.“
„auf die Bayerische Hauptfürsorgestelle bzw. auf die Zweigstelle der Bayerischen Hauptfürsorgestelle bei der Regierung vonDer Ministerrat erklärt sich mit dieser Abänderung einverstanden.
Dr. Gerner fährt fort, gegen die vom Staatsministerium des Innern weiterhin erbetene Ermächtigung, daß es im Einvernehmen mit dem Kreispräsidenten Lindau etwa erforderliche Vollzugsanordnungen erlassen könne, bestünden keine Bedenken.
MinisterialratZietsch schlägt vor, insoweit auch das Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen vorzusehen.
StaatsministerKreispräsidenten Lindau erlassen könne.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden und beschließt, den Entwurf der Anordnung dahin zu ergänzen, daß das Staatsministerium des Innern etwa erforderliche Vollzugsanordnungen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und dem2. Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes32, des Güterkraftverkehrsgesetzes,33 des Luftverkehrsgesetzes 34 und der Luftverkehrsordnung35
Dr. Gerner berichtet weiter, daß auch gegen den Entwurf dieser Rechtsanordnung keine Bedenken erhoben worden seien.36
Ministerialrat37
Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf der Rechtsanordnung zuzustimmen.Dr. Hoegner gibt bekannt, der Präsident des Bundesrats, Herr Ministerpräsident Dr. Maier, gebe nach der nächsten Bundesratssitzung am 17. Juli 1953 einen Bierabend; die Frage sei, ob sich im Hinblick auf die von Ministerpräsident Dr. Maier gegen Bayern erhobenen Angriffe die bayerischen Vertreter im Bundesrat beteiligen sollten.38
Stv. MinisterpräsidentEr sei der Meinung, daß eine Teilnahme nicht in Frage komme.
Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an und beschließt, daß Herr Staatsminister Dr. Oechsle, sowie die Herren Staatssekretär Dr. Koch und Dr. Ringelmann an dem vom Präsidenten des Bundesrats gegebenen Bierabend nicht teilnehmen sollen.
Dr. Hoegner mit, daß er Mittwochabend im Bayerischen Rundfunk Herrn Ministerpräsidenten Dr. Maier auf dessen Angriffe gegen die angeblich undeutsche Haltung Bayerns in den ersten Nachkriegsjahren eine Antwort geben werde.
In diesem Zusammenhang teilt Stv. Ministerpräsident
a) Tagesordnung für die Sitzung des Bundesrats am 17. Juli 1953
1. Entwurf eines Gesetzes über die Änderung und Ergänzung fürsorgerechtlicher Bestimmungen 39
Zustimmung.
2. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken 40
41
Es wird beschlossen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, wenn im Vermittlungsverfahren den Wünschen des Bundesrats Rechnung getragen wird.4. Entwurf von sieben Zustimmungsgesetzen zu den Abkommen zur Regelung deutscher Auslandsschulden43
Es wird kein Antrag nach5. Entwurf eines Gesetzes über die innerdeutsche Regelung von Vorkriegsremboursverbindlichkeiten 45
Zustimmung gemäß6. Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 46
Art. 78 GG, ferner wird die vom Bundestag zu diesem Abkommen angenommene Entschließung unterstützt.47
Zustimmung gemäß7. Entwurf eines Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens 48
Zustimmung gemäß8. Entwurf eines Gesetzes über den Zollvertrag vom 20. März 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien 50
Ein Antrag nach9. Entwurf eines Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung (BEG) 51
Der Ministerrat beschließt, den Empfehlungen des Sonderausschusses für Wiedergutmachungsfragen und des Finanzausschusses folgend den Vermittlungsausschuß aus den in Ziff. IA, B und C der BR-Drucks. Nr. 356/1/53 angeführten Gründen anzurufen.52
Dr. Ringelmann ermächtigt, bei der Bundesratssitzung selbst zu entscheiden, ob diese Entschließung unterstützt werden soll, oder nicht.53
Was die in Ziff. II dieser Drucksache vorgeschlagene Entschließung betrifft, so wird Herr Staatssekretär10. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Haushaltsgesetz 1953) 54
Art. 77 Abs. 2 GG wird nicht gestellt. Die vom Finanzausschuß vorgeschlagene Entschließung (BR-Drucks. Nr. 388/1/53 ) wird unterstützt.55
Ein Antrag nach11. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes 56
und
12. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr 57
Zustimmung gemäß13. Entwurf eines Kaffeesteuergesetzes 58
Zietsch verweist auf den in der BR-Drucks. Nr. 353/1/53 angeführten Vorschlag des Finanzausschusses, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Die vorgesehene Senkung der Kaffeesteuer auf 3 DM bedeutet für den Rest des Haushaltsjahres 1953 einen Einnahmeausfall von mindestens 150 Millionen DM, wobei der zu erwartende Mehrverbrauch und Rückgang des Schmuggels schon berücksichtigt sei. Wenn den Empfehlungen des Finanzausschusses gefolgt werde, so werde sich voraussichtlich für den Rest des Haushaltsjahres ein Steuerausfall von nur 35 bis 40 Millionen DM ergeben.
StaatsministerVermittlungsausschusses zu stellen.59
Der Ministerrat beschließt, den Antrag auf Anrufung des14. Entwurf eines Teesteuergesetzes 60
Zietsch fährt fort, hier sei der Ausfall erheblich geringer. Er werde auf etwa 14 Millionen für den Rest des Haushaltsjahres berechnet. Trotzdem schlage er vor, auch bei diesem Gesetzentwurf den Vermittlungsausschuß anzurufen, da man bei der Teesteuer keinen anderen Standpunkt wie bei der Kaffeesteuer einnehmen könne.61
Staatsminister15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol 62
und
17. Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der in § 3 des Gesetzes über die drei Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Vermögenswerte in der Schweiz, über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich und zum deutschen Lastenausgleich vom 7. März 1953 ( BGBl. II S. 15 ) enthaltenen Fristen64
Zustimmung nach18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Kredite zur Finanzierung der Lebensmittelbevorratung 66
Kein Antrag nach19. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Änderung und Ergänzung der Vermögensteuerrichtlinien für die Vermögensteuerhauptveranlagung 1949 68
20. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“ (NoDV 1953) 69
21. Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Steuerabzugs vom Kapitalertrag – Kapitalertragsteuer-Durchführungsverordnung (KapStDV) 70
22. Entwurf einer Verordnung betreffend Einkommensteuertabelle und Jahreslohnsteuertabelle für das Kalenderjahr 1953 71
und
23. Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften 72
Zustimmung gemäß24. Entwurf einer Verordnung über die Vertretung vor den Ausgleichsbehörden und Feststellungsbehörden (4. LeistungsDV-LA – 2. FeststellungsDV) vom … 1953 74
Dr. Gerner führt ans, der Entwurf sei bisher nur vom Finanzausschuß und vom Ausschuß für Flüchtlingsfragen, von diesem aber noch nicht abschließend, behandelt worden. Während der Finanzausschuß empfehle, gemäß Art. 80 Abs. 2 GG zuzustimmen, halte das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft Ergänzungen und Abänderungen für erforderlich und schlage vor, diese noch im Wirtschaftsausschuß behandeln zu lassen. Infolgedessen werde angeregt, für eine Absetzung des Entwurfs von der Tagesordnung einzutreten. Vielleicht sei es möglich, in der Vorbesprechung zu klären, ob sich eine nochmalige Absetzung nicht doch empfehle.
MinisterialratDer Ministerrat beschließt, einem Antrag auf Absetzung des Entwurfs zuzustimmen.75
25. Entwurf einer Verwaltungsanordnung der Bundesregierung über die besondere Anerkennung steuerbegünstigter Zwecke 76
282/1/53 enthaltenen Vorschläge des Ausschusses für Innere Angelegenheiten.
Zustimmung nach Maßgabe der in Ziff. II der BR-Drucks. Nr.77
Die in Ziff. I dieser Drucksache enthaltene Empfehlung wird nicht unterstützt.26. Entwurf einer Verwaltungsanordnung der Bundesregierung über die Anerkennung des Erwerbs der 5%-igen Schleswig-Holsteinischen Landesanleihe von 1953 als steuerbegünstigter Kapitalansammlungsvertrag 78
261/1/53 enthaltenen Empfehlung des Finanzausschusses.
Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr.27. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 79
Dr. Schwalber erklärt, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe zwar Bedenken gegen den § 78a des Gesetzentwurfs; da es sich aber hier um eine Kann-Vorschrift handle, könne wohl davon abgesehen werden, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.80
StaatsministerArt. 77 Abs. 2 GG zu stellen, sich aber bei einem solchen Antrag der Stimme zu enthalten.81
Der Ministerrat beschließt, von bayerischer Seite aus keinen Antrag nach28. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes vom 11. Mai 1951 82
Auch hier wird beschlossen, Stimmenthaltung zu üben.
29. Entwurf eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) 83
Dr. Gerner berichtet, im Wirtschaftspolitischen Ausschuß des Bundestags sei es als wünschenswert bezeichnet worden, das Statistische Bundesamt nicht dem Bundesinnenministerium, sondern dem Bundeswirtschaftsministerium zu unterstellen.
MinisterialratDr. Hoegner stellt fest, daß in Bayern das Statistische Landesamt zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehöre. Es sei deshalb nicht möglich, von Bayern aus den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziele zu stellen, das Statistische Bundesamt dem Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums zuzuweisen. Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.84
Stv. Ministerpräsident30. Entwurf eines Gesetzes über den Tag der Deutschen Einheit85
Dr. Hoegner erklärt, Bayern habe zwar bereits früher die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die Festsetzung von Feiertagen bestritten. In diesem Falle könne man sich aber wohl kaum gegen den Gesetzentwurf wehren, auch eine Erklärung abzugeben, sei wohl nicht zweckmäßig.
Stv. Ministerpräsident86
Der Ministerrat beschließt, keine Erklärung über die verfassungsmäßigen Bedenken gegen den Gesetzentwurf abzugeben.31. Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) 87
Ein Antrag nach32. Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes 89
Vermittlungsausschuß aus den in der BR-Drucks. Nr. 357/1/53 unter Ziff. 3, 4, 6, 8a, b, 11, 12, 13, 15, 16, 19, 21, 22 und 23 aufgeführten Gründen anzurufen.90
Der Ministerrat beschließt, zunächst denDr. Oechsle empfiehlt, auch wegen der unter Ziff. 1, 2, 5 und 7 dieser Drucksache angeführten Gründe einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen.91
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, so zu verfahren.
Dr. Oechsle fährt fort, was die Empfehlungen unter Ziff. 9, 10, 14 und 24 betreffe, so habe der Ministerrat zwar früher beschlossen, insoweit bei der Regierungsvorlage zu verbleiben, also die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte beizubehalten. Er bitte aber zu überlegen, ob man nicht aus Zweckmäßigkeitsgründen dem Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses folgen solle.92
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, diese Empfehlungen nicht zu unterstützen.
93
Dagegen werden die Empfehlungen unter Ziff. 17, 18a und 23, ferner diejenigen unter Ziff. 20 unterstützt.33. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte 94
und
34. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 95
35. Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1951 (Nr. 99) über Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen in der Landwirtschaft 96
Ein Antrag nach36. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes 98
Zustimmung gemäß37. Entwurf eines Gesetzes über Leistungen an ehemalige deutsche Kriegsgefangene (Zweites Heimkehrergesetz) 100
Vermittlungsausschuß nicht anzurufen.101
Es wird beschlossen, den38. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 102
103
Keine Bedenken.39. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Titel II, III, IV und X der Gewerbeordnung 104
und
40. Entwurf eines Gesetzes über den Vertrieb von Blindenwaren 105
Zustimmung gemäß41. Entwurf eines Gesetzes über das Handelsabkommen vom 7. Oktober 1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Irak 107
und
42. Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung der Allgemeinen Anordnung Nr. 3 zum Gesetz Nr. 52 der Amerikanischen Militärregierung betreffend die Bank der Deutschen Arbeit AG 108
Ein Antrag nach43. Entwurf eines Gesetzes über die Ergänzung von Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) 110
Zustimmung gemäß44. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Eichgebühren 112
113
Der Ministerrat beschließt, an dem bisher schon eingenommenen Standpunkt festzuhalten, daß eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes hinsichtlich der Erhebung von Gebühren, die den Ländern zufließen, nicht bestehe und der Verordnung die Zustimmung zu versagen.45. Vorschlag für die Ernennung eines Ständigen Mitgliedes beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen 114
und
46. Ernennung eines Nachfolgers für Senator Harmssen 115 im Verwaltungsrat der Deutschen Genossenschaftskasse
Bedenken bestehen nicht.
47. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung 116
331/1/53 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Verkehr und Post.117
Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr.48. Entwurf einer Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsgesetz118
335/1/53 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Verkehr und Post.119
Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks.Nr.49. Entwurf einer Verordnung über das Nachweis- und Meldeverfahren bei der Versicherung von Güterkraftverkehrsunternehmen und über Ausnahmen vom § 39 des Güterkraftverkehrsgesetzes 120
50. Entwurf einer Verordnung über eine Prüfordnung für ausländisches Luftfahrtgerät 121
und
51. Entwurf einer Verordnung über die Geltung des Gesetzes zur Aufhebung einiger Verordnungen und Bestimmungen des Binnenschiffahrtsrechts im Lande Berlin 122
Zustimmung.
52. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fernsprechordnung 123
276/1/53 enthaltenen Abänderungsvorschläge.124
Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr.53. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 13. April 1953 zur Revision und Erneuerung des internationalen Weizenabkommens 125
und
54. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die landwirtschaftliche Rentenbank 126
Ein Antrag nach55. Entwurf einer Verordnung über Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse 128
Der Ministerrat beschließt, sich einem etwaigen Antrag auf Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung nicht entgegenzustellen.
56. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Getreidepreisgesetzes 1953/54: Schlußscheine für Getreide 129
395a/1/53 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Agrarausschusses.
Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr.57. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Durchführung des Getreidepreisgesetzes 1953/54: Qualitätsklassen, Zu- und Abschläge für Getreide
Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 395b/1/53 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Agrarausschusses.
58. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Durchführung des Getreidepreisgesetzes 1953/54: Lieferprämie für Roggen
Zustimmung gemäß59. Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz 131
Zustimmung nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des60. Entwurf einer Verordnung über Viehzählungen im Jahre 1953 132
Zustimmung gemäß61. Ernennung eines Nachfolgers für ein Mitglied der Verwaltungsräte der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel, der Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette und der Einfuhrstelle für Zucker
314/53 enthaltenen Vorschlag des Agrarausschusses werden keine Bedenken erhoben.
Gegen den in der BR-Drucks. Nr.62. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches (Recht der Handelsvertreter) 134
Ein Antrag nach63. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft 136
Zustimmung gemäß64. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Abwicklung von zonalen Einrichtungen137
Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß dieser Punkt voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt werde, da sich noch der Finanzausschuß mit dem Entwurf befassen wolle.138
Ministerialrat65. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 139
Von einer Äußerung und einem Beitritt zu den anhängigen Verfahren wird abgesehen.
66. Antrag der Abg. Luise Albertz 140 und anderer Mitglieder des Bundestags beim Bundesverfassungsgericht (Wehrstreit)141
Dr. Gerner erinnert daran, daß der Ministerrat am 9. Juni 1953 beschlossen habe, im Bundesrat gegen die Beteiligung des Bundesrats an diesem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu stimmen.
Ministerialrat142
Der Ministerrat beschließt, bei dem damaligen Beschluß zu verbleiben.67. Festsetzung eines Schlüssels für die Verteilung von ausländischen Flüchtlingen gemäß § 20 Abs. 1 der Verordnung über die Anerkennung und Verteilung von ausländischen Flüchtlingen (Asylverordnung) vom 6. Januar 1953 (BGBl. I S. 3 )143
Zustimmung.
68. Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener 144
Dr. Gerner führt aus, im Koordinierungsausschuß sei keine Einigung erzielt worden;145 der Vertreter des Finanzministeriums habe sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, der Vertreter des Arbeitsministeriums dagegen ausgesprochen.146
Ministerialrat Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag nach69. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes 148
70.Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates150
Dr. Gerner fährt fort, der Direktor des Bundesrats 151 habe am 4. Juli 1953 Änderung der Geschäftsordnung vorgeschlagen,152 außerdem haben Nordrhein-Westfalen und Berlin Abänderungswünsche angekündigt, die nachgereicht werden sollten. Der Koordinierungsausschuß halte es nicht für zweckmäßig, die Geschäftsordnung des Bundesrats ohne eingehende Überprüfung der derzeitigen Fassung im ganzen vorzunehmen und empfehle deshalb, den Antrag zu stellen, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt und erst später behandelt werde.153
Ministerialrat154
Der Ministerrat beschließt, die Absetzung zu beantragen.71. a) Wahl des Präsidenten des Bundesrates b) Wahl der Vizepräsidenten c) Wahl der Schriftführer
Dr. Gerner verliest ein Schreiben des Bevollmächtigten des Landes Berlin an den Direktor des Bundesrats vom 20. Juni 1953. Darin wünsche Berlin, in den Turnus der zu wählenden Bundesratspräsidenten aufgenommen zu werden. Der Direktor des Bundesrats habe daraufhin in einem Brief an den Bevollmächtigten der Länder vom 2. Juli 1953 darauf hingewiesen, daß dann entsprechend der Bevölkerungszahl Berlin nach Schleswig-Holstein in der Reihenfolge einzuordnen sei und für das Jahr 1956 den Bundesratspräsidenten stellen könne.
MinisterialratBerlins zu erfüllen und beschließt, an dem bisher üblichen Turnus festzuhalten.
Der Ministerrat stellt fest, daß keine Möglichkeit bestehe, jetzt schon diesen Wunsch72. Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung der §§ 17 bis 19 des Steueranpassungsgesetzes (Gemeinnützigkeitsverordnung) 155
156
Zustimmung.b) Weitere Bundesratsangelegenheiten
1. Entwurf eines Gesetzes über Straffreiheit 157
Dr. Gerner führt aus, der Vertreter des Justizministeriums schlage vor, von der Möglichkeit des Einspruchs nach Art. 77 Abs. 3 Satz 1 GG Gebrauch zu machen, falls der Vermittlungsausschuß den Beschluß des Bundesrats vom 3. Juli 1953 nicht bestätigen sollte. Diese Stellungnahme werde mit den bisher vorgebrachten verfassungsrechtlichen, rechtspolitischen und rechtsstaatlichen Bedenken begründet.158
MinisterialratDr. Hoegner empfiehlt, sich der Mehrheit anzuschließen und ersucht Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann, die Angelegenheit in der Vorbesprechung der Bundesratssitzung zu klären.
Stv. Ministerpräsident159
Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.2. Liberalisierung auf dem Agrarsektor160
Agrarausschusses in der BR-Drucks. Nr. 313/53 zu unterstützen.
Der Ministerrat beschließt, die Entschließung desDr. Hoegner erinnert an den Beschluß des Ministerrats von 12. Mai 1953, wonach die Kosten für diesen Empfang in Höhe von 10 000 DM auf den Einzelpl. XIII Kap.1302 Tit. 203 übernommen werden sollten. Die tatsächlichen Kosten des Staatsempfangs beliefen sich aber auf ca.15 000 DM. Es sei nicht möglich, die Mehrkosten auf den Dispositionsfonds des Herrn Ministerpräsidenten zu übernehmen. Die Staatskanzlei bitte deshalb durch Beschluß des Ministerrats, auch die weiteren 5 000 DM auf Einzelpl. XIII zu übernehmen.
Stv. MinisterpräsidentZietsch erwidert, er könne zunächst nicht zustimmen, die Staatskanzlei möge beim Finanzministerium erklären, aus welchen Gründen sich der ursprünglich vorgesehene Betrag um 50% erhöht habe.
StaatsministerDr. Seidel stellt fest, daß entgegen seiner Beobachtung auf verschiedenen Empfängen in Bonn Veranstaltungen der Bayerischen Staatsregierung mit zu großem Aufwand durchgeführt würden. Er empfehle dringend, in Zukunft auch in München die Bewirtung der Gäste auf das Notwendigste zu beschränken und die Zahl der Eingeladenen möglichst niedrig zu halten.
StaatsministerDr. Hoegner stimmt zu und erklärt, jedenfalls müßten vorher genaue Abmachungen mit den beauftragten Hoteliers oder Gastwirten getroffen werden.
Stv. Ministerpräsident162
Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit bis zu der für erforderlich gehaltenen Klärung zwischen der Staatskanzlei und dem Staatsministerium der Finanzen zurückzustellen.