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Nr. 164MinisterratssitzungDienstag, 14. Juli 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 30
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Engelhardt (Oberste Siedlungsbehörde) zu Punkt II.

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf einer Verordnung über die Umgliederung von Teilen des gemeindefreien Forstbezirks Eibach (Landkreis Schwabach) in die Stadt Nürnberg . II. Verordnung über die Eingliederung der Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge in die Landwirtschaft. III. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Dienststrafordnung. IV. Haushalt 1953; hier: Antrag auf Vorweggenehmigung von Haushaltsmitteln für Baumaßnahmen und für Beschaffungen zu Bauzwecken. V. Vorschlag der Staatsregierung an den Landtag für die Wahl von neuen richterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs. VI. Übernahme von Zuständigkeiten des Kreispräsidenten in Lindau durch bayerische Behörden: 1. Vollzug des Schwerbeschädigtengesetzes und des Bundesversorgungsgesetzes, soweit die Hauptfürsorgestelle berührt ist. 2. Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes, des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Luftverkehrsgesetzes und der Luftverkehrsordnung. VII. Bundesratsangelegenheiten. VIII. Empfang des Herrn Ministerpräsidenten anläßlich der Eröffnung der Verkehrsausstellung 1953 in München .

I. Entwurf einer Verordnung über die Umgliederung von Teilen des gemeindefreien Forstbezirks Eibach (Landkreis Schwabach) in die Stadt Nürnberg 1

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, das in Frage stehende Gebiet sei seinerzeit versehentlich von den Beteiligten bei der Vermessung nicht eigens genannt worden, so daß jetzt die Umgliederung beschleunigt durchgeführt werden müsse, besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Bundestagswahlen. Diese Umgliederung betreffe einen von rund 400 Personen bewohnten gemeindefreien Gebietsteil, der als Enklave in dem mit Verordnung vom 17. März 1953 in die Stadt Nürnberg eingegliederten Teil des ehemaligen gemeindefreien Forstbezirks Eibach liege.2

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf der Verordnung zuzustimmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht noch, den Entwurf möglichst umgehend dem Landtag zuzuleiten, damit dieser in der laufenden Sitzungsperiode noch darüber Beschluß fassen könne.3

II. Verordnung über die Eingliederung der Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge in die Landwirtschaft4

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß in der letzten Ministerratssitzung am 7. Juli 1953 dem § 1 der Verordnung folgender Satz 2 angefügt worden sei:

„Das Staatsministerium des Innern ist zu beteiligen.“

Herr Staatsminister Dr. Schlögl habe ihn jetzt gebeten, die Verordnung nochmals zur Sprache zu bringen, da er dieser Einfügung irrtümlicherweise zugestimmt habe.

Staatssekretär Dr. Oberländer stellt fest, daß er keine Abschrift des erwähnten Schreibens des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl erhalten habe. Im Bundesvertriebenengesetz sei die Beteiligung der Flüchtlingsverwaltung eindeutig festgelegt, so daß er an dieser Ergänzung festhalten müsse. Dabei verlange er aber nicht, daß in dieser Beteiligung ein „Einvernehmen“ mit dem Staatsministerium des Innern zu verstehen sei, sondern lediglich ein „Benehmen“. Er denke auch nicht an die Errichtung von eigenen Fachbehörden.

Staatssekretär Maag entgegnet, die Beteiligung der Flüchtlingsverwaltung sei bereits in den §§ 4 und 5 der Verordnung festgelegt. Er schlage deshalb vor, es bei dem ursprünglichen Entwurf zu belassen, zumal bei den Vorbesprechungen der Referenten von keiner Seite die in der letzten Sitzung beschlossene Ergänzung gewünscht worden sei. Auf alle Fälle bitte er, den Leiter der Obersten Siedlungsbehörde, Herrn Regierungsdirektor Dr. Engelhardt, anzuhören.

Regierungsdirektor Dr. Engelhardt führt aus, er habe den ausdrücklichen Auftrag des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl, den Standpunkt des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorzutragen. In zwei Vorbesprechungen der Vertreter der Ministerien sei volles Einvernehmen mit der Fassung des § 1 hergestellt worden; auch der Vertreter der Abt. V des Staatsministeriums des Innern habe keine Bedenken erhoben.

Gegenüber der Verordnung über die Durchführung des Flüchtlingssiedlungsgesetzes 5 habe sich nichts geändert. Auch der Bundestagsausschuß für Angelegenheiten der Heimatvertriebenen habe festgestellt, daß sich durch das Bundesvertriebenengesetz an den Aufgaben des Bundesernährungsministeriums nichts geändert habe. Einer Teilung der Zuständigkeiten könne das Landwirtschaftsministerium nicht zustimmen, zumal dieses in seinen Siedlungsbehörden die Spezialbehörden habe, die für die Aufgabe: „Eingliederung der Vertriebenen in die Landwirtschaft“ geschaffen worden seien. Eine Teilung der Zuständigkeiten hätte zur Folge, daß ein ähnlicher Apparat im Staatsministerium des Innern neu geschaffen werden müßte.

Die Beteiligung der Flüchtlingsverwaltung sei in den §§ 4 und 5 eingehend geregelt. Er betone, daß § 1 die Zuständigkeit umreiße, während § 4 die Beteiligung der Flüchtlingsverwaltung im einzelnen festlege. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sei hiebei weitgehend entgegengekommen.

Auf Frage von Staatssekretär Dr. Nerreter erwidert Staatssekretär Dr. Oberländer, wenn die Beteiligung des Staatsministeriums des Innern in § 1 festgelegt sei, so bedeute das, daß die Flüchtlingsverwaltung auch in den Fällen beteiligt werde, die in § 4 nicht aufgeführt seien. Im einzelnen handle es sich besonders um die §§ 38 bis 40 sowie 46. Im übrigen verweise er auf § 21 des Bundesvertriebenengesetzes.6

Regierungsdirektor Dr. Engelhardt erklärt, dieser § 21 bestimme, daß in gewissen Fällen die Flüchtlingsverwaltungen zuständig sein könnten, in anderen Fällen, in denen sie aber zu beteiligen seien, dagegen nicht. Diese Beteiligung werde in § 38 geregelt. Das Landwirtschaftsministerium wolle unter allen Umständen vermeiden, daß es wegen der Zuständigkeitsfrage zu Unzuträglichkeiten zwischen den beiden Ministerien komme.

Ministerialrat Dr. Gerner stellt fest, daß rein rechtlich gesehen die Streichung des Satzes 2 des § 1 nicht im Widerspruch zum Bundesvertriebenengesetz stehe.

Staatssekretär Dr. Nerreter betont, daß der Ministerrat bisher in allen Fällen dem Wunsch eines Ministeriums auf Beteiligung Rechnung getragen habe und empfiehlt, sich auch hier dem Wunsch des Staatsministeriums des Innern nicht zu verschließen.

Auch Staatssekretär Dr. Ringelmann spricht sich dafür aus, bei der Eingliederung der Vertriebenen in die Landwirtschaft der Abt. V des Innenministeriums ein Mitspracherecht zu geben.

Staatssekretär Maag schlägt nochmals vor, es bei dem bisherigen Text zu belassen und Satz 2 des § 1 wieder zu streichen.

Der Ministerrat beschließt, an der im Ministerrat vom 7. Juli 1953 beschlossenen Fassung des § 1, wonach das Staatsministerium des Innern zu beteiligen sei, festzuhalten.7

VO über die Eingliederung der Vertriebenen und Sowjetzonenflüchtlinge in die Landwirtschaft (Bayer. VO BVFG) vom 15. Juli 1953

III. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Dienststrafordnung 8

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, durch diesen Entwurf solle der Staatsminister des Innern künftig auch bestimmen können, welche Vorgesetzten der Bereitschaftspolizei und der Polizeischule Dienstvorgesetzte seien. Der Entwurf gelte als eine Angleichung des bisherigen Rechtszustands an die inzwischen erfolgte Ergänzung der Polizeiorganisation; Bedenken dagegen seien von keiner Seite erhoben worden.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.9

IV. Haushalt 1953; hier: Antrag auf Vorweggenehmigung von Haushaltsmitteln für Baumaßnahmen und für Beschaffungen zu Bauzwecken10

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß das Staatsministerium der Finanzen entgegen der Meinung des Staatsministeriums des Innern dem Antrag bisher noch nicht zugestimmt habe.

Staatsminister Dr. Oechsle bittet dringend, besonders im Hinblick auf die notwendigen Straßenbaumaßnahmen, den Antrag vorzulegen, da nur Bundesmittel zur Verfügung gestellt würden, wenn entsprechende Landesmittel bereitgestellt seien.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner betont,11 daß es sich bei dem Antrag zunächst um Baumaßnahmen im ordentlichen Haushalt handle, gegen die wohl keine Bedenken zu erheben seien. Was den außerordentlichen Haushalt betreffe, so handle es sich hier um Darlehen für den sozialen Wohnungsbau und Darlehen zur Errichtung von Jugendwohnheimen.

Staatsminister Zietsch erklärt,12 daß er bei diesen Darlehen bereits seine Zustimmung erteilt habe und deshalb seine Bedenken gegen die Vorlage des Antrags beim Landtag zurückziehe. Allerdings sei er grundsätzlich gegen Vorgriffsanträge.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, bei diesen Baumaßnahmen komme es tatsächlich auf Wochen an, er bitte deshalb den Herrn Staatsminister der Finanzen, seine Bedenken fallen zu lassen.

Nachdem sich Staatsminister Zietsch einverstanden erklärt hat, wird beschlossen, den vorliegenden Antrag auf Vorweggenehmigung von Haushaltsmitteln für Baumaßnahmen und für Beschaffungen zu Bauzwecken dem Landtag zuzuleiten.13

Rechnungsjahr 1953

V. Vorschlag der Staatsregierung an den Landtag für die Wahl von neuen richterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, am 16. Juli 1953 laufe die sechsjährige Amtszeit des Präsidenten des Bayer. Verfassungsgerichtshofs ab, ferner von sieben weiteren richterlichen Mitgliedern, von welchen fünf der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zwei der Verwaltungsgerichtsbarkeit angehörten. Außerdem sei für ein bereits am 1.11.1952 ausgeschiedenes weiteres richterliches Mitglied des Verfassungsgerichtshofs aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit bisher kein Ersatzrichter gewählt worden. Es müsse deshalb sofort ein entsprechender Vorschlag dem Landtag unterbreitet werden, da sonst ab 16. Juli 1953 der Verfassungsgerichtshof arbeitsunfähig werde.

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß er erst heute von den Vorschlägen des Staatsministeriums der Justiz für die Neuberufungen höre und deswegen nicht Stellung nehmen könne.

Es handle sich hier doch um eine sehr weittragende Entscheidung, bei der das Kabinett früher hätte eingeschaltet werden müssen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatsminister Dr. Seidel schließen sich diesem Einwand an, während Staatsminister Weinkamm die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit unterstreicht.

Nach längerer Aussprache wird beschlossen, die Vorschläge des Staatsministeriums der Justiz und des Staatsministeriums des Innern zu übernehmen und dem Landtag folgende Vorschläge für die Neuberufung der Richter des Bayer. Verfassungsgerichtshofs zu unterbreiten:

1. Aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit:

Von den bisherigen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs

den Senatspräsidenten Dr. Wintrich,14

den Landgerichtspräsidenten Dr. Holzinger,15

den Oberlandesgerichtsrat Dr. Ludwig Baumeister 16.

An Stelle der anderen demnächst in den Ruhestand tretenden Richter :

den Landgerichtspräsidenten in Amberg, Josef Hartinger,17

den Landgerichtspräsidenten Hauth 18 in Nürnberg-Fürth,

den Landgerichtspräsidenten Dr. Rudolf Herrmann 19 in Deggendorf,

den Landgerichtspräsidenten Andreas Holzbauer 20 in Würzburg,21

den Amtsgerichtsdirektor Dr. Meder 22 in Garmisch-Partenkirchen,

den Landgerichtsdirektor Fritz Kohler 23 in Landshut und

den Oberlandesgerichtsrat Engelbert Gast 24 in München.

2. Aus dem Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit:

Für die Wiederwahl den Oberverwaltungsgerichtsrat Dr. Josef Eichhorn,25

als Ersatz für die ausgeschiedenen Mitglieder

den Senatspräsidenten am Bayer. Verwaltungsgerichtshof

Felix Brandl 26 und

den Oberverwaltungsgerichtsrat am Bayer. Verwaltungsgerichtshof Hermann Krutsch.27

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt dann auf die Frage des zukünftigen Präsidenten des Bayer. Verfassungsgerichtshofs zu sprachen.

Staatsminister Weinkamm antwortet, der bisherige Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Herr Oberlandesgerichtspräsident Welsch 28 trete am 1. August 1953 in den Ruhestand. Das Staatsministerium der Justiz schlage den Senatspräsidenten Dr. Wintrich sowohl als Präsident des Oberlandesgerichts wie als Präsident des Verfassungsgerichtshofs vor.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden, wobei Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, den Antrag auf Ernennung des Senatspräsidenten Dr. Wintrich zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München rechtzeitig vorzulegen.29

Wahl richterlicher Mitglieder

VI.Übernahme von Zuständigkeiten des Kreispräsidenten in Lindau durch bayerische Behörden30

1. Vollzug des Schwerbeschädigtengesetzes und des Bundesversorgungsgesetzes, soweit die Hauptfürsorgestelle berührt ist31

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, auf Grund von Verhandlungen zwischen dem Staatsministerium des Innern und dem Kreispräsidenten von Lindau sollen die bisher vom Kreispräsidenten wahrgenommenen Zuständigkeiten nach den oben genannten Gesetzen auf die Bayerische Hauptfürsorgestelle bzw. auf deren Zweigstelle bei der Regierung von Schwaben überführt werden. Der Übergang solle durch eine im Einvernehmen mit der Bayer. Staatsregierung zu erlassende Rechtsanordnung des Kreispräsidenten geregelt werden. Das Staatsministerium des Innern bitte um Zustimmung des Ministerrats zu der Rechtsanordnung mit der Maßgabe, daß der letzte Halbsatz folgende Fassung erhalte:

„auf die Bayerische Hauptfürsorgestelle bzw. auf die Zweigstelle der Bayerischen Hauptfürsorgestelle bei der Regierung von Schwaben übertragen.“

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Abänderung einverstanden.

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, gegen die vom Staatsministerium des Innern weiterhin erbetene Ermächtigung, daß es im Einvernehmen mit dem Kreispräsidenten Lindau etwa erforderliche Vollzugsanordnungen erlassen könne, bestünden keine Bedenken.

Staatsminister Zietsch schlägt vor, insoweit auch das Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen vorzusehen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden und beschließt, den Entwurf der Anordnung dahin zu ergänzen, daß das Staatsministerium des Innern etwa erforderliche Vollzugsanordnungen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und dem Kreispräsidenten Lindau erlassen könne.

2. Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes32, des Güterkraftverkehrsgesetzes,33 des Luftverkehrsgesetzes 34 und der Luftverkehrsordnung35

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet weiter, daß auch gegen den Entwurf dieser Rechtsanordnung keine Bedenken erhoben worden seien.36

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf der Rechtsanordnung zuzustimmen.37

VII. Bundesratsangelegenheiten

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, der Präsident des Bundesrats, Herr Ministerpräsident Dr. Maier, gebe nach der nächsten Bundesratssitzung am 17. Juli 1953 einen Bierabend; die Frage sei, ob sich im Hinblick auf die von Ministerpräsident Dr. Maier gegen Bayern erhobenen Angriffe die bayerischen Vertreter im Bundesrat beteiligen sollten.38

Er sei der Meinung, daß eine Teilnahme nicht in Frage komme.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an und beschließt, daß Herr Staatsminister Dr. Oechsle, sowie die Herren Staatssekretär Dr. Koch und Dr. Ringelmann an dem vom Präsidenten des Bundesrats gegebenen Bierabend nicht teilnehmen sollen.

In diesem Zusammenhang teilt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner mit, daß er Mittwochabend im Bayerischen Rundfunk Herrn Ministerpräsidenten Dr. Maier auf dessen Angriffe gegen die angeblich undeutsche Haltung Bayerns in den ersten Nachkriegsjahren eine Antwort geben werde.

a) Tagesordnung für die Sitzung des Bundesrats am 17. Juli 1953

2. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Landeszentralbanken 40

Es wird beschlossen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, wenn im Vermittlungsverfahren den Wünschen des Bundesrats Rechnung getragen wird.41

4. Entwurf von sieben Zustimmungsgesetzen zu den Abkommen zur Regelung deutscher Auslandsschulden43

Es wird kein Antrag nach Art. 77 Abs.  GG gestellt.44

5. Entwurf eines Gesetzes über die innerdeutsche Regelung von Vorkriegsremboursverbindlichkeiten 45

Zustimmung gemäß Art. 78  GG.

9. Entwurf eines Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung (BEG) 51

Der Ministerrat beschließt, den Empfehlungen des Sonderausschusses für Wiedergutmachungsfragen und des Finanzausschusses folgend den Vermittlungsausschuß aus den in Ziff. IA, B und C der BR-Drucks. Nr. 356/1/53  angeführten Gründen anzurufen.52

Was die in Ziff. II dieser Drucksache vorgeschlagene Entschließung betrifft, so wird Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann ermächtigt, bei der Bundesratssitzung selbst zu entscheiden, ob diese Entschließung unterstützt werden soll, oder nicht.53

10. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1953 (Haushaltsgesetz 1953) 54

Ein Antrag nach Art. 77 Abs.  GG wird nicht gestellt. Die vom Finanzausschuß vorgeschlagene Entschließung (BR-Drucks. Nr. 388/1/53 ) wird unterstützt.55

11. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Wertpapierbereinigungsgesetzes 56

und

13. Entwurf eines Kaffeesteuergesetzes 58

Staatsminister Zietsch verweist auf den in der BR-Drucks. Nr. 353/1/53  angeführten Vorschlag des Finanzausschusses, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Die vorgesehene Senkung der Kaffeesteuer auf 3 DM bedeutet für den Rest des Haushaltsjahres 1953 einen Einnahmeausfall von mindestens 150 Millionen DM, wobei der zu erwartende Mehrverbrauch und Rückgang des Schmuggels schon berücksichtigt sei. Wenn den Empfehlungen des Finanzausschusses gefolgt werde, so werde sich voraussichtlich für den Rest des Haushaltsjahres ein Steuerausfall von nur 35 bis 40 Millionen DM ergeben.

Der Ministerrat beschließt, den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.59

14. Entwurf eines Teesteuergesetzes 60

Staatsminister Zietsch fährt fort, hier sei der Ausfall erheblich geringer. Er werde auf etwa 14 Millionen für den Rest des Haushaltsjahres berechnet. Trotzdem schlage er vor, auch bei diesem Gesetzentwurf den Vermittlungsausschuß anzurufen, da man bei der Teesteuer keinen anderen Standpunkt wie bei der Kaffeesteuer einnehmen könne.61

15. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol 62

und

und

23. Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften 72

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs.  GG.73

24. Entwurf einer Verordnung über die Vertretung vor den Ausgleichsbehörden und Feststellungsbehörden (4. LeistungsDV-LA – 2. FeststellungsDV) vom … 1953 74

Ministerialrat Dr. Gerner führt ans, der Entwurf sei bisher nur vom Finanzausschuß und vom Ausschuß für Flüchtlingsfragen, von diesem aber noch nicht abschließend, behandelt worden. Während der Finanzausschuß empfehle, gemäß Art. 80 Abs.  GG zuzustimmen, halte das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft Ergänzungen und Abänderungen für erforderlich und schlage vor, diese noch im Wirtschaftsausschuß behandeln zu lassen. Infolgedessen werde angeregt, für eine Absetzung des Entwurfs von der Tagesordnung einzutreten. Vielleicht sei es möglich, in der Vorbesprechung zu klären, ob sich eine nochmalige Absetzung nicht doch empfehle.

Der Ministerrat beschließt, einem Antrag auf Absetzung des Entwurfs zuzustimmen.75

25. Entwurf einer Verwaltungsanordnung der Bundesregierung über die besondere Anerkennung steuerbegünstigter Zwecke 76

Zustimmung nach Maßgabe der in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 282/1/53  enthaltenen Vorschläge des Ausschusses für Innere Angelegenheiten.

Die in Ziff. I dieser Drucksache enthaltene Empfehlung wird nicht unterstützt.77

27. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen 79

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe zwar Bedenken gegen den § 78a des Gesetzentwurfs; da es sich aber hier um eine Kann-Vorschrift handle, könne wohl davon abgesehen werden, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen.80

Der Ministerrat beschließt, von bayerischer Seite aus keinen Antrag nach Art. 77 Abs.  GG zu stellen, sich aber bei einem solchen Antrag der Stimme zu enthalten.81

29. Entwurf eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (StatGes) 83

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, im Wirtschaftspolitischen Ausschuß des Bundestags sei es als wünschenswert bezeichnet worden, das Statistische Bundesamt nicht dem Bundesinnenministerium, sondern dem Bundeswirtschaftsministerium zu unterstellen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß in Bayern das Statistische Landesamt zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehöre. Es sei deshalb nicht möglich, von Bayern aus den Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziele zu stellen, das Statistische Bundesamt dem Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums zuzuweisen. Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.84

30. Entwurf eines Gesetzes über den Tag der Deutschen Einheit85

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, Bayern habe zwar bereits früher die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die Festsetzung von Feiertagen bestritten. In diesem Falle könne man sich aber wohl kaum gegen den Gesetzentwurf wehren, auch eine Erklärung abzugeben, sei wohl nicht zweckmäßig.

Der Ministerrat beschließt, keine Erklärung über die verfassungsmäßigen Bedenken gegen den Gesetzentwurf abzugeben.86

32. Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes 89

Der Ministerrat beschließt, zunächst den Vermittlungsausschuß aus den in der BR-Drucks. Nr. 357/1/53  unter Ziff. 3, 4, 6, 8a, b, 11, 12, 13, 15, 16, 19, 21, 22 und 23 aufgeführten Gründen anzurufen.90

Staatsminister Dr. Oechsle empfiehlt, auch wegen der unter Ziff. 1, 2, 5 und 7 dieser Drucksache angeführten Gründe einen Antrag nach Art. 77 Abs.  GG zu stellen.91

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Staatsminister Dr. Oechsle fährt fort, was die Empfehlungen unter Ziff. 9, 10, 14 und 24 betreffe, so habe der Ministerrat zwar früher beschlossen, insoweit bei der Regierungsvorlage zu verbleiben, also die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte beizubehalten. Er bitte aber zu überlegen, ob man nicht aus Zweckmäßigkeitsgründen dem Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses folgen solle.92

Der Ministerrat beschließt, diese Empfehlungen nicht zu unterstützen.

Dagegen werden die Empfehlungen unter Ziff. 17, 18a und 23, ferner diejenigen unter Ziff. 20 unterstützt.93

und

und

und

44. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Eichgebühren 112

Der Ministerrat beschließt, an dem bisher schon eingenommenen Standpunkt festzuhalten, daß eine Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes hinsichtlich der Erhebung von Gebühren, die den Ländern zufließen, nicht bestehe und der Verordnung die Zustimmung zu versagen.113

45. Vorschlag für die Ernennung eines Ständigen Mitgliedes beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen 114

und

46. Ernennung eines Nachfolgers für Senator Harmssen 115 im Verwaltungsrat der Deutschen Genossenschaftskasse

Bedenken bestehen nicht.

47. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung 116

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 331/1/53  enthaltenen Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Verkehr und Post.117

48. Entwurf einer Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsgesetz118

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks.Nr. 335/1/53  enthaltenen Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Verkehr und Post.119

und

52. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fernsprechordnung 123

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 276/1/53  enthaltenen Abänderungsvorschläge.124

und

55. Entwurf einer Verordnung über Handelsklassen für frisches Obst und Gemüse 128

Der Ministerrat beschließt, sich einem etwaigen Antrag auf Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung nicht entgegenzustellen.

56. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Getreidepreisgesetzes 1953/54: Schlußscheine für Getreide 129

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 395a/1/53  enthaltenen Abänderungsvorschläge des Agrarausschusses.

57. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Durchführung des Getreidepreisgesetzes 1953/54: Qualitätsklassen, Zu- und Abschläge für Getreide

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 395b/1/53  enthaltenen Abänderungsvorschläge des Agrarausschusses.

60. Entwurf einer Verordnung über Viehzählungen im Jahre 1953 132

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs.  GG.133

61. Ernennung eines Nachfolgers für ein Mitglied der Verwaltungsräte der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel, der Einfuhr- und Vorratsstelle für Fette und der Einfuhrstelle für Zucker

Gegen den in der BR-Drucks. Nr. 314/53  enthaltenen Vorschlag des Agrarausschusses werden keine Bedenken erhoben.

62. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches (Recht der Handelsvertreter) 134

Ein Antrag nach Art. 77 Abs.  GG wird nicht gestellt.135

64. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Abwicklung von zonalen Einrichtungen137

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß dieser Punkt voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt werde, da sich noch der Finanzausschuß mit dem Entwurf befassen wolle.138

65. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 139

Von einer Äußerung und einem Beitritt zu den anhängigen Verfahren wird abgesehen.

66. Antrag der Abg. Luise Albertz 140 und anderer Mitglieder des Bundestags beim Bundesverfassungsgericht (Wehrstreit)141

Ministerialrat Dr. Gerner erinnert daran, daß der Ministerrat am 9. Juni 1953 beschlossen habe, im Bundesrat gegen die Beteiligung des Bundesrats an diesem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu stimmen.

Der Ministerrat beschließt, bei dem damaligen Beschluß zu verbleiben.142

67. Festsetzung eines Schlüssels für die Verteilung von ausländischen Flüchtlingen gemäß § 20 Abs. 1 der Verordnung über die Anerkennung und Verteilung von ausländischen Flüchtlingen (Asylverordnung) vom 6. Januar 1953 (BGBl. I S. )143

Zustimmung.

68. Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener 144

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, im Koordinierungsausschuß sei keine Einigung erzielt worden;145 der Vertreter des Finanzministeriums habe sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses, der Vertreter des Arbeitsministeriums dagegen ausgesprochen.146

Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag nach Art. 77 Abs.  GG zu stellen.147

69. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Wohnraumbewirtschaftungsgesetzes 148

Zustimmung gemäß Art. 78  GG.149

70.Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates150

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, der Direktor des Bundesrats 151 habe am 4. Juli 1953 Änderung der Geschäftsordnung vorgeschlagen,152 außerdem haben Nordrhein-Westfalen und Berlin Abänderungswünsche angekündigt, die nachgereicht werden sollten. Der Koordinierungsausschuß halte es nicht für zweckmäßig, die Geschäftsordnung des Bundesrats ohne eingehende Überprüfung der derzeitigen Fassung im ganzen vorzunehmen und empfehle deshalb, den Antrag zu stellen, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt und erst später behandelt werde.153

Der Ministerrat beschließt, die Absetzung zu beantragen.154

71. a) Wahl des Präsidenten des Bundesrates b) Wahl der Vizepräsidenten c) Wahl der Schriftführer

Ministerialrat Dr. Gerner verliest ein Schreiben des Bevollmächtigten des Landes Berlin an den Direktor des Bundesrats vom 20. Juni 1953. Darin wünsche Berlin, in den Turnus der zu wählenden Bundesratspräsidenten aufgenommen zu werden. Der Direktor des Bundesrats habe daraufhin in einem Brief an den Bevollmächtigten der Länder vom 2. Juli 1953 darauf hingewiesen, daß dann entsprechend der Bevölkerungszahl Berlin nach Schleswig-Holstein in der Reihenfolge einzuordnen sei und für das Jahr 1956 den Bundesratspräsidenten stellen könne.

Der Ministerrat stellt fest, daß keine Möglichkeit bestehe, jetzt schon diesen Wunsch Berlins zu erfüllen und beschließt, an dem bisher üblichen Turnus festzuhalten.

Präsident/Präsidium

72. Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung der §§ 17 bis 19 des Steueranpassungsgesetzes (Gemeinnützigkeitsverordnung) 155

Zustimmung.156

b) Weitere Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über Straffreiheit 157

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Vertreter des Justizministeriums schlage vor, von der Möglichkeit des Einspruchs nach Art. 77 Abs. 3 Satz 1 GG Gebrauch zu machen, falls der Vermittlungsausschuß den Beschluß des Bundesrats vom 3. Juli 1953 nicht bestätigen sollte. Diese Stellungnahme werde mit den bisher vorgebrachten verfassungsrechtlichen, rechtspolitischen und rechtsstaatlichen Bedenken begründet.158

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt, sich der Mehrheit anzuschließen und ersucht Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann, die Angelegenheit in der Vorbesprechung der Bundesratssitzung zu klären.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.159

2. Liberalisierung auf dem Agrarsektor160

Der Ministerrat beschließt, die Entschließung des Agrarausschusses in der BR-Drucks. Nr. 313/53  zu unterstützen.

VIII. Empfang des Herrn Ministerpräsidenten anläßlich der Eröffnung der Verkehrsausstellung 1953 in München 161

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an den Beschluß des Ministerrats von 12. Mai 1953, wonach die Kosten für diesen Empfang in Höhe von 10 000 DM auf den Einzelpl. XIII Kap.1302 Tit. 203 übernommen werden sollten. Die tatsächlichen Kosten des Staatsempfangs beliefen sich aber auf ca.15 000 DM. Es sei nicht möglich, die Mehrkosten auf den Dispositionsfonds des Herrn Ministerpräsidenten zu übernehmen. Die Staatskanzlei bitte deshalb durch Beschluß des Ministerrats, auch die weiteren 5 000 DM auf Einzelpl. XIII zu übernehmen.

Staatsminister Zietsch erwidert, er könne zunächst nicht zustimmen, die Staatskanzlei möge beim Finanzministerium erklären, aus welchen Gründen sich der ursprünglich vorgesehene Betrag um 50% erhöht habe.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß entgegen seiner Beobachtung auf verschiedenen Empfängen in Bonn Veranstaltungen der Bayerischen Staatsregierung mit zu großem Aufwand durchgeführt würden. Er empfehle dringend, in Zukunft auch in München die Bewirtung der Gäste auf das Notwendigste zu beschränken und die Zahl der Eingeladenen möglichst niedrig zu halten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt zu und erklärt, jedenfalls müßten vorher genaue Abmachungen mit den beauftragten Hoteliers oder Gastwirten getroffen werden.

Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit bis zu der für erforderlich gehaltenen Klärung zwischen der Staatskanzlei und dem Staatsministerium der Finanzen zurückzustellen.162

Stv. Ministerpräsident und Staatsminister des Innern gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor