Ministerpräsident Dr. Ehard, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr).
I. Änderung des Entwurfs des Haushaltsplans 1953; hier: Ergänzung zum Entwurf des außerordentlichen Haushaltsplans 1953. II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Senat. III. Bundesratsangelegenheiten. IV. Personalangelegenheiten. V. Deutscher Evangelischer Kirchentag 1953 . VI. Vollzug des Schwerbeschädigtengesetzes; hier: Bildung der Beschwerdeausschüsse. VII. Ausstellung der Flüchtlingspässe . VIII. Bestellung von Bundesgrenzschutzbeamten zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. IX. Übereinkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Österreichischen Bundesregierung über die Beförderung von Exekutivorganen im Straßen- und Eisenbahndurchgangsverkehr.
Dr. Ringelmann führt aus, der außerordentliche Haushaltsplan 1953 sei zwar schon gedruckt vorgelegt worden, es habe sich aber als notwendig erwiesen, noch in einer Reihe von Punkten Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen und diese dem Landtag zu unterbreiten. Infolgedessen sei mit Note vom 25. Juli 1953 eine Ergänzungsvorlage an den Ministerrat ergangen.2 In dieser seien die einzelnen Ansätze so enthalten, wie sie sich nunmehr nach der Möglichkeit sie zu finanzieren darstellten; im wesentlichen handle es sich um eine formale, ziffernmäßige Berichtigung. Sie laufe darauf hinaus, daß alle Posten, für die bisher die Finanzierung noch nicht geklärt gewesen sei, aufgenommen worden seien.
Staatssekretär3 aufgenommen worden sei. Allerdings bleibe die Frage noch offen, ob dieser Betrag ausreiche, nachdem seit dem erwähnten Beschluß abermals schwere Hagelschäden aufgetreten seien.4
Vor allem verweise er auf Seite 24 der Beilage, wo für Kredite an Unwettergeschädigte ein Betrag von 10 Millionen DM, dem Beschluß in der Ministerratssitzung vom 21. Juli 1953 entsprechend,Nürnberg als Gerichtsgebäude der Betrag von 2 550 000 DM aufgenommen worden, nachdem die Voraussetzungen des § 14 RHO seitens des Justizministeriums erfüllt worden seien.
Auf Seite 3 der Beilage sei für den Wiederaufbau der ehemaligen Kunstakademie inWeinkamm stellt fest, daß auf der gleichen Seite unter Kap. A 0403 Titel 734 der Ansatz für das Justizgebäude in Augsburg zu niedrig festgesetzt worden sei und zwar um ca. 300 000 DM. Die Differenz rühre daher, daß die Oberste Baubehörde unrichtige Zahlen gemeldet habe. Er frage den Herrn Staatsminister der Finanzen, ob es genüge, wenn die Oberste Baubehörde jetzt dem Finanzministerium mitteile, daß zu niedrige Ziffern angegeben worden seien.
StaatsministerZietsch erwidert, wenn eine solche Mitteilung von der Obersten Baubehörde erfolge, sei es möglich, den Ansatz noch bei den Beratungen des ao. Haushalts im Landtag entsprechend abzuändern.
StaatsministerDr. Seidel auf die ursprüngliche Vorlage zum ao. Haushalt zu sprechen und bemerkt, daß der für den Umbau des Geologischen Landesamts vorgesehene Betrag von 40 000 DM um ca. 10 000 DM überschritten werden müsse.5
In diesem Zusammenhang kommt StaatsministerZietsch erklärt, auch dies könne während der Haushaltsberatungen noch geklärt werden, der zuständige Referent des Wirtschaftsministeriums könne mit Zustimmung des Ministerrats vortragen, daß der ursprüngliche Betrag erhöht werden müsse.
StaatsministerDer Ministerrat erklärt sich mit der Ergänzung zum Entwurf des ao. Haushaltsplans 1953 einverstanden.
Dr. Ehard sichert zu, die Vorlage sobald als möglich dem Landtag zuzuleiten.
MinisterpräsidentDr. Ehard ersucht außerdem, Vorlagen, wie z.B. diejenige zur Änderung des Haushaltsplans vom 22. Juli 1953, die in der morgigen Sondersitzung des Ministerrats behandelt werde, nach Möglichkeit nicht vor Erörterung im Ministerrat den Fraktionen usw. zuzuleiten.
Ministerpräsident6
Abschließend wird vereinbart, den ao. Ministerrat auf Mittwoch, den 29. Juli 1953, 10 Uhr, festzusetzen.Dr. Ehard führt aus, am 27. März 1953 sei von mehreren Abgeordneten im Landtag ein Antrag auf Änderung des Gesetzes über den Senat vom 31. Juli 1947 eingebracht worden,7 wonach die elf Vertreter der Gewerkschaften im Senat nicht mehr wie bisher vom Deutschen Gewerkschaftsbund, Landesbezirk Bayern, sondern von den anerkannten Spitzenorganisationen der Arbeiter, Angestellten und Berufsbeamten gewählt werden sollten.8
MinisterpräsidentArt. 35 Nr. 4 der Bayer. Verfassung,9 bei der die Auffassungen des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge einerseits und des Staatsministeriums der Finanzen sowie der Bayer. Staatskanzlei andererseits auseinandergingen. Der Rechts- und Verfassungsausschuß habe schließlich am 7.7.1953 beschlossen, die Staatsregierung zu bitten, zur verfassungsrechtlichen Seite des erwähnten Antrags einen offiziellen Standpunkt zu beziehen.
Es handle sich also um eine Auslegung desverweise er auf diesen Entwurf, der zusammenfassend zu der Feststellung komme, daß als „Gewerkschaften“ im Sinne des Art. 35 Nr. 4 Bayer. Verfassung auch die Spitzenorganisationen der Beamtenverbände aufgefaßt werden könnten. Er halte die vom Staatsministerium der Finanzen und der Bayer. Staatskanzlei aufgeführten Gründe für überzeugend und empfehle, in diesem Sinne die vom Landtag gewünschte Stellungnahme abzugeben.
Der Entwurf zu dieser Stellungnahme vom 28. Juli 1953, den er jetzt verteilen lasse, behandle sehr eingehend den Begriff der „Gewerkschaften“ und gehe im einzelnen auch auf die vorhandene Literatur ein. Wegen der Einzelheiten10
Der Ministerrat erklärt sich mit Mehrheit mit dem Entwurf des Schreibens vom 28. Juli 1953 einverstanden.A) Tagesordnung für die Sitzung des Bundesrats am 31. Juli 1953
1. Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen für das Rechnungsjahr 1952 zu tragenden Mehraufwendungen für Rentenzulagen 11
Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß es sich hier um kein Zustimmungsgesetz handle, Bedenken gegen den Beschluß des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. Nr. 4636 ) seien nicht geltend gemacht worden.
Ministerialrat Ein Einspruch nach2. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Ersten Überleitungsgesetzes 13
Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. Nr. 4638 ) bestehen nicht, es wird deshalb Zustimmung gem. Art. 78 GG beschlossen.14
Bedenken gegen den Beschluß des3. Entwurf eines Gesetzes über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz für das Rechnungsjahr 1953 15
Kein Einspruch nach4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes 17
Dr. Gerner führt aus, die Änderungswünsche des Bundesrats seien mit Ausnahme derjenigen unter Ziff. 2 und 6 im Vermittlungsausschuß berücksichtigt worden. Was Ziff. 2 betreffe, so sei dem Wunsch des Bundesrats, den § 8 Abs. 1 zu streichen, nicht entsprochen worden.18 Nach wie vor bestünden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, so daß der Vertreter des Innenministeriums im Koordinierungsausschuß dafür eingetreten sei, unterstützt vom Vertreter des Finanzministeriums,19 dem Entwurf die Zustimmung nach Art. 78 GG zu versagen.20
MinisterialratDr. Schwalber schwere Bedenken gegen den Entwurf erhebt,21 wird dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten entsprechend beschlossen, zunächst vor der Bundesratssitzung am Freitag, den 31. Juli 1953 festzustellen, ob sich eine Mehrheit für den Einspruch ergebe. Wenn dies der Fall ist, werden sich die bayerischen Vertreter dem Einspruch anschließen, wenn nicht, wird Stimmenthaltung geübt.22
Nach kurzer Aussprache, in der vor allem Staatsminister5. Entwurf eines Arbeitsgerichtsgesetzes 23
Zustimmung nachZustimmung.
7. Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete der Zwangsvollstreckung 26
Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. Nr. 4655 ) bestehen nicht.27
Bedenken gegen die Vorschläge des8. Entwurf eines Gesetzes über Straffreiheit 28
Dr. Gerner berichtet, der Vermittlungsausschuß habe dem Verlangen des Bundesrats, den Gesetzentwurf völlig zu beseitigen, nicht entsprochen, ja sogar eine Neufassung des § 1 vorgeschlagen, nach welcher der Anwendungsbereich des Gesetzes in persönlicher und sachlicher Beziehung noch erweitert werde.29 Im Koordinierungsausschuß habe der Vertreter des Justizministeriums empfohlen, gemäß Art. 77 Abs. 3 Satz 1 GG Einspruch einzulegen, während der Vertreter des Wirtschaftsministeriums sich gegen einen Einspruch ausgesprochen habe.30
MinisterialratDie Bedenken gegen den Gesetzentwurf seien in der Tat sehr erheblich, zumal unter das Gesetz auch Fälle wie z.B. die der schweren passiven Bestechung fielen.
Dr. Ringelmann fügt hinzu, Herr Bundesjustizminister Dr. Dehler habe sich sehr scharf gegen den Entwurf ausgesprochen,31 trotzdem sei im Vermittlungsausschuß wenig Neigung32 für die Ablehnung gewesen.
StaatssekretärStaatsminister Dr. Seidel gibt zu bedenken, daß verschiedene Personen, die unter das Gesetz fielen, außerordentlich tüchtig seien und sich große Verdienste erworben hätten, weshalb er von einem Einspruch abrate.
Weinkamm entgegnet, in besonderen Fällen gäbe es ja die Möglichkeit, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, Verfahren einzustellen. Er sei aber der Meinung, daß der vorliegende Entwurf abgelehnt werden müsse, wenn das deutsche Gerichtswesen wieder zu vollem Ansehen kommen solle,
StaatsministerMaag bezeichnet es dagegen als politische Notwendigkeit, einen Schlußstrich zu ziehen, zumal es ohne dieses Gesetz zu Verfahren von erheblichen Ausmaßen kommen werde, die denkbar schlechte Auswirkungen auf die öffentliche Meinung haben und der Demokratie erheblich schaden könnten.
StaatssekretärDr. Ehard meint, die Wirkung sei auch nicht gut, wenn alles, was geschehen sei, zugedeckt werde.
MinisterpräsidentDr. Seidel verweist auf den § 2 und stellt fest, daß verschiedene Fälle von dem Straffreiheitsgesetz nicht gedeckt würden.
StaatsministerWeinkamm führt aus, es handle sich hier nicht um eine eigentliche Amnestie, sondern ausgesprochen um ein Gesetz ad hoc.
Staatsminister33
Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, keinen Einspruch einzulegen, sondern sich der Stimme zu enthalten.9. Entwurf eines Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer nationalsozialistischer Verfolgung (BEG) 34
Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. Nr. 4666 ) bestehen nicht.35
Bedenken gegen die Vorschläge des10. Entwurf eines Sozialgerichtsgesetzes 36
Dr. Gerner weist darauf hin, daß den Wünschen des Bundesrats mit Ausnahme der Ziff. 17 und 18 entsprochen worden sei. Im Koordinierungsausschuß habe allerdings der Vertreter des Innenministeriums schwerwiegende Bedenken gegen die Vorschläge des Vermittlungsausschusses unter Ziff. 9, 10, 14, 24 bis 26 vorgebracht.37 Da aber diesen Bedenken bisher weder vom Bundesrat noch vom Bundestag Rechnung getragen worden sei, habe es wohl kaum großen Zweck, sie nochmals vorzubringen.
Ministerialrat Der Ministerrat beschließt Zustimmung gemäß11. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes 39
Zustimmung gemäß12. Entwurf eines Gesetzes über den Freundschafts- und Handelsvertrag vom 21. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich des Jemen 41
42
Einwendungen werden nicht erhoben.13. Entwurf eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 18. April 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay 43
44
Einwendungen werden nicht erhoben.14. Entwurf einer Verordnung über die Vertretung vor den Ausgleichsbehörden und Feststellungsbehörden (4. LeistungsDV-LA = 2. Feststellungs-DV) vom . . . 1953 45
333/1/53 unter Ziff. I enthaltenen Empfehlung des Finanzausschusses anzuschließen. Dagegen wird die Empfehlung unter Ziff. II dieser Drucksache nicht unterstützt.46
Der Ministerrat beschließt, sich der in der BR-Drucks. Nr.15. Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung einkommensteuerlicher Durchführungsvorschriften 47
392/1/53 enthaltenen Empfehlung des Finanzausschusses.48
Zustimmung nach Maßgabe der in Ziff. II der BR-Drucks. Nr.16. Entwurf einer Fünften Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (5. AbgabenDV-LA) 49
17. Entwurf einer Sechsten Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (6. AbgabenDV-LA) 50
und
18. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (2. LeistungsDV-LA) 51
Zustimmung gemäß19.Änderung der Richtlinien der Bundesregierung zu § 323 Abs. 3 des Lastenausgleichsgesetzes 53
LAG wird zugestimmt.54
Der Änderung der Richtlinien der Bundesregierung zu § 323und
25. Ernennung des Staatsfinanzrats im Landesdienst Dr. Bruno Kolbe 60 zum Staatsfinanzrat und Mitglied des Kollegiums der Bundesschuldenverwaltung61
Es wird beschlossen, dieser Ernennung zuzustimmen.
26. Entwurf einer Bestallungsordnung für Ärzte 62
Dr. Gerner erläutert die in der BR-Drucks. Nr. 93/1/53 enthaltenen Empfehlungen des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, von denen diejenigen unter I Ziff. 1 mit 42a, sowie 42c und 43 nach Meinung des Koordinierungsausschusses unterstützt werden könnten.63 Was die Empfehlung unter I Ziff. 42b betreffe, so werde hier vorgeschlagen, einen Landesantrag zu stellen mit dem Ziele, die Absätze 2 und 3 des § 69 durch folgenden Absatz 2 zu ersetzen:
Ministerialrat„Die Bestallung als Arzt erhält nach bisherigem Recht, wer bei Inkrafttreten dieser Verordnung die ärztliche Vorprüfung bestanden hat.“
64
Der Ministerrat beschließt, diesen Antrag zu stellen, im übrigen aber zuzustimmen.Dr. Gerner fährt fort, die Empfehlung unter I Ziff. 44 befasse sich mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung; der Koordinierungsausschuß schlage vor, den Übergang weiter zu erleichtern und deshalb folgenden Landesantrag zu stellen, durch welchen Satz 1 des § 70 geändert werde:
Ministerialrat„Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1953 in Kraft.“
Es wird beschlossen, diesen Antrag zu stellen.
Dr. Gerner über die vom Ausschuß für Innere Angelegenheiten vorgeschlagene Entschließung (Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 93/1/53 ).
Abschließend berichtet MinisterialratEs wird beschlossen, einen bayerischen Antrag zu stellen mit dem Ziele, der Entschließung folgende Fassung zu geben:
„Zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Notstandes in den Reihen der Medizinalassistenten empfiehlt der Bundesrat den Tarifvertragsparteien, den Geltungsbereich der für das Krankenhauswesen maßgebenden Tarifordnungen so zu ergänzen, daß auch der Medizinalassistent während der Vorbereitungszeit von diesen Tarifordnungen erfaßt wird. Bei der Bemessung der den Medizinalassistenten zu gewährenden Vergütung ist davon auszugehen, daß der Medizinalassistent eine Tätigkeit ausübt, die der Tätigkeit des bisherigen Pflichtassistenten im wesentlichen gleichkommt.“
Dr. Gerner vom Ministerrat ermächtigt, die Vertreter der Studenten der Medizin über die Beschlüsse des Ministerrats zu unterrichten.65
Außerdem wird Herr Ministerialrat27. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Dienstordnung für Hebammen 66
Der Ministerrat verbleibt bei seinem früheren Beschluß, diesem Entwurf die Zustimmung zu versagen.67
28. Entwurf einer Verordnung zur Überführung des Paßkontrolldienstes für die Britische Zone auf die Bundesrepublik Deutschland 68
69
Stimmenthaltung.29. Entwurf einer Verordnung über die Durchführung einer einmaligen Statistik über die sozialen Verhältnisse der Renten- und Unterstützungsempfänger 70
329/1/53 enthaltenen Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse werden unterstützt.71
Sämtliche in der BR-Drucks. Nr.30. Entwurf einer Vierten Verordnung zur Abwicklung von zonalen Einrichtungen 72
Zustimmung gemäß31. Ernennung des Oberstaatsanwalts Dr. Hans Maier 74 in Bayreuth zum Bundesanwalt75
Diesem Ernennungsvorschlag wird zugestimmt.76
32. Verfassungsbeschwerde der Gesamtdeutschen Volkspartei zur Herbeiführung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob das Wahlgesetz zum 2. Bundestag und zur Bundesversammlung vom 8.7.1953 ( BGBl. I S. 470 ) mit dem Grundgesetz vereinbar ist77
Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß dieser Punkt der Tagesordnung am kommenden Freitag wahrscheinlich schon überholt sei und nicht mehr behandelt werde.
Ministerialrat78
Vorsorglich wird beschlossen, von einer Äußerung abzusehen.33. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung 79
Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß schlage vor, gemäß Art. 80 Abs. 2 GG zuzustimmen nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 330/1/53 zusammengefaßten Empfehlungen unter I und II Ziff. 1 mit 17, 18b mit 21, III Ziff. 1 mit 6a, 7 mit 19b, 20 mit 28 und IV, V und VI.80
MinisterialratBundesverkehrsministeriums vorsehe. Diese seien aber in Wirklichkeit nicht überregionaler Art und sollten daher durch die Länder vorgenommen werden. Das Wirtschaftsministerium empfehle deshalb, einen Landesantrag zu stellen, durch welchen eine Neufassung des § 70 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 der Straßennverkehrs-Zulassungs-Ordnung und des § 46 der Straßenverkehrsordnung erreicht werde; dieser Antrag könne den Wortlaut der Anträge des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 18. Juli 1953 Nr. 0218 – IV/51 – 74 242 unter Ziff. 7, 8 und 12 übernehmen.81 Dieser Auffassung habe sich übrigens auch der Vertreter des Staatsministeriums des Innern82 angeschlossen.
Der Ministerrat beschließt, den Antrag zu stellen.83
34. Entwurf einer Verordnung über Viehzählungen im Jahre 1953 84
Zustimmung gemäß35. Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischer Rüböle und Feintalges 86
Zustimmung gemäß36. Entwurf einer Verordnung über die Festsetzung und Verteilung des Pauschbetrages in der Krankenversicherung der Rentner 87
404/1/53 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik.88
Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr.37. Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 28 des Bundesversorgungsgesetzes 89
und
38. Entwurf einer Verordnung über die Änderung der Verordnung zur Durchführung des § 13 des Bundesversorgungsgesetzes 90
Zustimmung gemäß39.Änderung und Ergänzung der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes92
und
40. Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Kriegsopferversorgung für Berechtigte im Ausland93
Zustimmung gemäß41. Entwurf einer Verordnung über die Gleichstellung von aus dem Saargebiet verdrängten Deutschen 95
96
Bedenken werden nicht vorgebracht.42.Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates97
Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß habe sich dafür ausgesprochen, einen Landesantrag mit dem Ziele zu stellen, den letzten Satz des vorgeschlagenen § 12 zu streichen.98 Dieser Satz behandle das Verfahren zur Anrufung des Vermittlungsausschusses.99 Wenn sich für einen bayerischen Antrag auch wohl kaum eine Mehrheit finden werde, so müsse doch wohl die Streichung beantragt werden; dieser Meinung sei auch Herr Ministerialdirektor Leusser.100
Ministerialrat101
Der Ministerrat beschließt, diesen Antrag zu stellen.Dr. Ringelmann erklärt mit Zustimmung des Kabinetts,102 er werde in der Vorbesprechung der Bundesratssitzung noch versuchen, eine Absetzung durchzusetzen, um eine Überprüfung der Fassung der Geschäftsordnung im Ganzen zu erreichen.103
Staatssekretär43. Verfassungsbeschwede des Bundesministers a.D. Dr. Dr. Gustav Heinemann 104 und drei Anderer zur Herbeiführung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob § 26 Abs. 1 und § 34 Abs. 4 des Wahlgesetzes zum 2. Bundestag und zur Bundesversammlung vom 8.7.1953 ( BGBl. I S. 470 ) mit Art. 3 Abs. 1, Art. 38 Abs. 1 GG vereinbar sind105
Von einer Äußerung wird abgesehen.
B) Weitere Punkte für die Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 31. Juli 1953
1. Verordnung über die Bundestagswahlstatistik 1953 106
Dr. Gerner erklärt, der Entwurf sei dem Bundesrat so spät zugeleitet worden, daß es nicht mehr möglich gewesen sei, ihn in den Ausschüssen zu behandeln. Außerdem werde eingewendet, durch die vorgesehene Verteilung verschiedenfarbiger oder mit besonderem Kennzeichen versehener Wahlscheine zur Feststellung der Wahlbeteiligung der Frauen, der jugendlichen Wähler usw. könne es zweifelhaft werden, ob das Wahlgeheimnis noch gewahrt bleibe.
Ministerialrat107
In der Aussprache werden ebenfalls erhebliche Bedenken gegen den Entwurf geltend gemacht, worauf beschlossen wird, einen Landesantrag auf Streichung des Satzes 2 in § 1 zu stellen.2. Verordnung zum Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften 108
Dr. Gerner fährt fort, im Koordinierungsausschuß habe der Vertreter des Innenministeriums Bedenken gegen § 4 Abs. 1 Satz 3 des Entwurfs erhoben, da die vorgesehene Regelung dem Vorsitzenden die Möglichkeit gebe, auf die Zusammensetzung der Beisitzer einen sachlich nicht gerechtfertigten Einfluß zu nehmen.109
MinisterialratDer Ministerrat beschließt, einen bayerischen Antrag auf Ablehnung dieser Bestimmung zu stellen.110
C) Weitere Bundesratsangelegenheiten
Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Bundestagsabgeordneten Luise Albertz und 146 anderer Mitglieder des Bundestags vom 11. Mai 1953 (Wehrstreit)111
Verfahren vor demDr. Gerner berichtet, das Bundesverfassungsgericht habe sämtliche Länder um eine Äußerung gemäß § 77 BVerfGG 112 zu diesem Verfahren gebeten. Es ergebe sich nun die Frage, ob eine derartige Erklärung abgegeben werden solle. Im einzelnen handle es sich darum zu erklären, daß die Bayerische Staatsregierung an ihrer Auffassung, die beiden Gesetze vom 26. Mai und 27. Mai 1952 bedürften der Zustimmung des Bundesrats, festhalte. Ferner könne in der Erklärung festgestellt werden, daß die vom Bundesrat am 15. Mai 1953 beschlossene Feststellung, es sei kein Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG gestellt und deshalb diese Gesetze beschlossen, nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung in der Sache auch die Erteilung der Zustimmung des Bundesrats zu diesen Gesetzen enthalte.
MinisterialratDr. Seidel meint, wenn der Ministerpräsident zu der Auffassung komme, es sei notwendig, diese Erklärung abzugeben, so könne ihm wohl jetzt schon die Ermächtigung des Ministerrats erteilt werden.
StaatsministerBVerfGG abzugeben.
Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, vorerst keine Erklärung gemäß § 77Wahl des Präsidenten des Bayer. Verfassungsgerichtshofs und der Berufsrichter 113
1.Dr. Josef Wintrich, zum Präsidenten des Bayer. Verfassungsgerichtshofs vorzuschlagen.
Der Ministerrat beschließt, in Ergänzung des dem Landtag zugeleiteten Vorschlags vom 15. Juli 1953 weiterhin den Präsidenten des Oberlandesgerichts München,Ferner wird beschlossen, dem Landtag als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs den Landgerichtspräsidenten Dr. Wilhelm Behl vorzuschlagen, dagegen den Vorschlag Landgerichtsdirektor Albert Bischoff vorerst noch zurückzustellen.114
Nürnberg 115
2. Besetzung der Stelle des Oberfinanzpräsidenten inDr. Ludwig Heßdörfer,116 den Ministerialrat im Bayer. Staatsministerium der Finanzen, Dr. Heinrich Fürholzer,117 zum Oberfinanzpräsidenten in Nürnberg zu ernennen.
Der Ministerrat beschließt, anstelle des als Ministerialdirektor in den Bundesdienst übertretenden OberfinanzpräsidentenSchwend verliest ein Schreiben des Präsidenten des Deutschen Evangelischen Kirchentages, Dr. R. von Thadden-Trieglaff,119 in dem um einen Zuschuß zu den Kosten des diesjährigen Kirchentages in Hamburg gebeten werde.120 Vor allem werde betont, daß die Mittel für Reisekosten, Unterbringung usw. der evangelischen Christen aus der sowjetischen Besatzungszone [und] Ost-Berlin bestimmt seien. Man rechne mit etwa 10 000 Teilnehmern aus der Sowjetzone, da die Ostzonenregierung verbindlich zugesagt habe, 10 000 Interzonenpässe zu bewilligen. Der Präsident des Evangelischen Kirchentages habe sich an die Bundesregierung wie an alle Landesregierungen gewandt.
MinisterialdirektorDr. Oberländer und Staatsminister Weinkamm unterstreichen die Bedeutung des Kirchentages in Hamburg und empfehlen, einen Zuschuß zu bewilligen.
StaatssekretärZietsch erklärt sich damit einverstanden, macht aber darauf aufmerksam, daß leider kein allzu hoher Betrag gegeben werden könne.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, einen Zuschuß von 10 000 DM zu geben, der aus Einzelpl. XIII Tit. 302 entnommen wird.
Dr. Hoegner zurückzustellen.122
Es wird beschlossen, diesen Punkt mit Rücksicht auf die Abwesenheit des Herrn StaatsministersDr. Ehard nimmt Bezug auf die Besprechung dieser Angelegenheit im letzten Ministerrat und erkundigt sich nach dem Stand der Angelegenheit.
MinisterpräsidentDr. Oberländer erwidert, inzwischen sei eine Einigung mit dem Staatsministerium der Finanzen zustande gekommen, die Mittel für die Ausstellung der Flüchtlingspässe würden bereitgestellt.
StaatssekretärDr. Gerner führt aus, die Bundesminister der Justiz und des Innern hätten am 13. Mai 1953 die Landesregierungen gebeten, gewisse Beamtengruppen des Bundesgrenzschutzes zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft zu bestellen.125 Die Staatsministerien der Justiz und des Innern seien der Auffassung, daß eine solche Bestellung erst dann vorgenommen werden könne, wenn der Gesamtkomplex der Bestellung zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft geklärt sei, abgesehen davon, daß nach Meinung des Staatsministeriums des Innern eine Bestellung der im Paßkontrolldienst tätigen Beamten des Bundesgrenzschutzes in Bayern überhaupt nicht in Betracht komme, weil hier der Paßkontrolldienst von der bayerischen Grenzpolizei wahrgenommen werde.126
MinisterialratWeinkamm fügt hinzu, die Angelegenheit werde in einer Justizministerkonferenz eingehend behandelt werden, so daß sie heute zurückgestellt werden könne. Das Staatsministerium der Justiz werde zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.127
StaatsministerDr. Gerner berichtet, am 20. Juli 1953 sei dieses Übereinkommen in München paraphiert worden. Es handle sich hier um ein sogenanntes Verwaltungsabkommen, das unter anderem auch die Beförderung bayerischer Exekutivorgane, z.B. von Grenzpolizeibeamten, regle.128 Beim Abschluß derartiger Abkommen, die den Bereich der landeseigenen Verwaltung beträfen, sei eine Beteiligung oder Mitwirkung des Bundes oder eine Vertretung der Länder durch den Bund nach dem Grundgesetz nicht vorgesehen. Trotzdem sei das Abkommen ausschließlich zwischen den Vertretern der Bundesrepublik und den Vertretern der österreichischen Bundesregierung abgeschlossen worden. Es müßte jetzt wohl ein Schreiben an das Auswärtige Amt gerichtet werden, in dem auf die staatsrechtlichen Gegebenheiten verwiesen und angeregt werde, das am 20. Juli 1953 paraphierte Übereinkommen durch eine Ergänzung der Präambel zu einem gemeinschaftlichen Abkommen umzugestalten. Wenn sich die Bundesregierung auf diesen Vorschlag nicht einlasse, müsse ein Sonderabkommen zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Österreichischen Bundesregierung abgeschlossen werden.
MinisterialratMinisterpräsident Dr. Ehard bezeichnet diesen Vorschlag als richtig, worauf beschlossen wird, so zu verfahren.129