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Nr. 169MinisterratssitzungDienstag, 11. August 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über versorgungsrechtliche Maßnahmen. II. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vollzugsverordnung zum Hopfenherkunftsgesetz. III. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Ausführung der Bayerischen Gemeindeordnung (Verordnung über die Ablösung und Aufhebung von Nutzungsrechten). IV. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die bayerische Staatsflagge und die Flaggen für Dienstkraftfahrzeuge des Bayerischen Staates. V. Ausbau der Loisach zwischen Beuerberg und Wolfratshausen. VI. Teuerungszulagen für die Angestellten des Bayerischen Staatsorchesters. VII. Ernennung eines Beisitzers bei der Bundesprüfstelle nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vom 9.6.1953 (BGBl. I S. 377 ). VIII. Vollzug des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiete der Sozialversicherung (Selbstverwaltungsgesetz) i.d.F. vom 13.8.1952 (BGBl. I S. 427); hier: Bestätigung der Geschäftsführung der Landesversicherungsanstalt Unterfranken durch die bayerische Staatsregierung. IX. Verwaltungsakte des Bundesministeriums des Innern auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts. X. Denkschrift der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken über die Lage der oberfränkischen Wirtschaft. XI. Interessenvertretung der Fuchstalgemeinden im Landkreis Kaufbeuren.

I. Entwurf eines Gesetzes über versorgungsrechtliche Maßnahmen1

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt, fest, daß dieser Gesetzentwurf heute wohl nicht behandelt werden könne, nachdem sowohl Herr Staatsminister Zietsch wie Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann abwesend seien.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich an, erklärt aber, er habe bei diesem Gesetz größte Bedenken, besonders nachdem dieser Entwurf vom Bundesbeamtengesetz,2 einem Rahmengesetz, erheblich abweiche. Unter anderem sehe Art. 2 Ziff. 1 vor, daß die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit erst erfolgen dürfe, wenn der Beamte das 30. Lebensjahr vollendet habe.3 Das Bundesrecht bestimme dagegen, daß das 27. Lebensjahr als unterste Grenze für die Berufung auf Lebenszeit festzulegen sei.4

Staatssekretär Dr. Nerreter fügt hinzu, der vorliegende Entwurf bringe auch erhebliche Nachteile für die Polizeibeamten mit sich.

Staatsminister Weinkamm wendet sich dagegen, daß Art. 3 Abs. 1 zufolge Unfallversorgung bei Dienstunfähigkeit oder Tod eines Beamten infolge Wehrmachtseinsatzes nach § 27a des Einsatzfürsorge- und Versorgungsgesetzes nicht mehr gewährt werden dürfe.5 Er habe bereits Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann gegenüber an einer Reihe von Beispielen die Bedenken, die insoweit bestünden, dargelegt,

Ministerpräsident Dr. Ehard meint abschließend, wahrscheinlich könne der Gesetzentwurf in dieser Form überhaupt nicht dem Landtag vorgelegt werden, jedenfalls müsse er heute zurückgestellt werden.

Der Ministerrat beschließt; diesen Punkt wieder auf die Tagesordnung der nächsten Kabinettssitzung zu setzen.6

II. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vollzugsverordnung zum Hopfenherkunftsgesetz7

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, bei den Änderungen der Vollzugsverordnung zum Hopfenherkunftsgesetz handle es sich im wesentlichen um solche Änderungen, die praktisch schon seit Jahren mit Zustimmung der Beteiligten angewandt worden seien und die sich zur Sicherung der Hopfenkennzeichnung bewährt hätten.

Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe aber gewünscht, daß nicht die Staatsregierung die Verordnung verabschiede, sondern vielmehr das Landwirtschaftsministerium zu ihrem Erlaß und zum Erlaß später notwendig werdender Änderungsverordnungen ermächtigt werde. Dagegen hätten sich sowohl das Staatsministerium der Justiz wie die Bayer. Staatskanzlei und neuerdings auch das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge ausgesprochen, da es rechtsstaatlichen Grundsätzen widerspreche, daß eine Ermächtigung zur Rechtssetzung durch ermächtigte Stellen an eine andere Stelle übertragen werde, wenn der Gesetzgeber die Befugnis zur Übertragung nicht selbst erteilt habe. Auch der Bayer. Verfassungsgerichtshof habe in einer Entscheidung vom 10. November 1950 diesen Standpunkt nachdrücklich vertreten.8 Damit im Zusammenhang stehe auch die Frage der Nr. 9 der Verordnung vom 11. Juni 1930 (GVBl. S. 185 ),9 durch welche das Landwirtschaftsministerium im Falle eines dringenden Bedürfnisses Neubildungen und Abgrenzungsänderungen von Anbaugebieten selbst vornehmen könne, obwohl § 4 Satz 1 des Hopfenherkunftsgesetzes dies ausdrücklich der Landesregierung vorbehalte.10 Es werde deshalb vorgeschlagen, in Art. 1 Ziff. 5 den ersten Satz wie folgt zu fassen:

„Die Nummern 8 und 9 werden gestrichen.“

Der Ministerrat beschließt, die Verordnung als Verordnung der Staatsregierung zu erlassen und die von Herrn Ministerialrat Dr. Gerner vorgeschlagenen Änderungen des Art. 1 Ziff. 5 vorzunehmen.

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, außerdem werde vorgeschlagen, im Einleitungssatz der Verordnung an die Stelle der Worte „wird bestimmt“ die Worte „erläßt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung“ treten zu lassen, sowie in Art. 2 statt des Wortes „bekanntzugeben“ das Wort „bekanntzumachen“ zu verwenden. Schließlich habe das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten noch einige weitere Ergänzungen bzw. Änderungen vorgeschlagen, z.B. zu Art. 1 Ziff. 19b, 21a und b, 23b usw.; Bedenken dagegen seien nicht zu erheben.

Der Ministerrat beschließt, sämtlichen von Herrn Ministerialrat Dr. Gerner angeregten Änderungen zuzustimmen und die Verordnung zu verabschieden.11

III. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Ausführung der Bayerischen Gemeindeordnung (Verordnung über die Ablösung und Aufhebung von Nutzungsrechten)12

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Verordnung diene der Ausführung der Art. 70 und 71 der Bayerischen Gemeindeordnung, denen zufolge Nutzungsrechte auf gemeindlichen Grundstücken von der Gemeinde bei Zustimmung der Mehrheit der Berechtigten gegen Entschädigung abgelöst werden können. Der Entwurf regle deshalb die Gründung und Gestaltung der in Art. 70 Abs. 1 Satz 4 GO vorgesehenen Waldgenossenschaften. Bedenken gegen den Entwurf seien von keiner Seite erhoben worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß es noch notwendig sei, das Inkrafttreten der Verordnung festzulegen, hier werde der 1. September 1953 vorgeschlagen. Außerdem sei angeregt worden, in der Überschrift der Verordnung die Kurzbezeichnung „Nutzungsrechte-Ablösungsverordnung“ einzufügen.

Nachdem sich Herr Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner mit diesen Änderungen einverstanden erklärt hat, wird beschlossen, der Verordnung mit dieser Maßgabe zuzustimmen.13

IV. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die bayerische Staatsflagge und die Flaggen für Dienstkraftfahrzeuge des Bayerischen Staates14

Zunächst wird erörtert, ob in der Bekanntmachung auch vorgesehen werden solle, daß die Präsidenten des Landtags und des Senats eine Flagge von der für die Staatsminister vorgesehenen Art führen könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, eine solche Bestimmung nicht aufzunehmen, weil für die Staatsregierung kein Anlaß bestehe, die Flaggenführung der Organe der Legislative zu regeln.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für zweckmäßig, dann den Titel der Bekanntmachung wie folgt zu ändern:

„Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die bayerische Staatsflagge und die Flaggen für Dienstkraftfahrzeuge der bayerischen Staatsbehörden“.

Damit seien Landtag und Senat von vornherein ausgenommen.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, zunächst müsse wohl geklärt werden, ob die Rautenflagge neben der Streifenflagge gleichberechtigt beibehalten werden solle. Nachdem die eigentliche bayerische Flagge die Rautenflagge sei, sei er dafür, beide Flaggen gleichberechtigt zu wählen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, außerdem sei es wohl wichtig, heute den Kreis der Amtsträger des Bayerischen Staates zu bestimmen, welche das Recht zur Flaggenführung haben sollten.

Sicher sei zunächst, daß zu diesem Kreis die Mitglieder der Staatsregierung gehörten, ferner der Bevollmächtigte Bayerns beim Bund, die Regierungspräsidenten und die Präsidenten der staatlichen Polizei. Eine weitere Ausdehnung halte er nicht für zweckmäßig.

Der Ministerrat schließt sich dieser Meinung an.

Eine Anregung des Herrn Staatsministers Weinkamm, auch den Präsidenten der Oberlandesgerichte das Recht zur Flaggenführung einzuräumen, wird nicht übernommen.

Dagegen wird auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Seidel mit Mehrheit beschlossen, auch den Leiter der Bayerischen Staatskanzlei in den Kreis der berechtigten Amtsträger aufzunehmen.

Eine längere Aussprache ergibt sich über die Frage, in welcher Weise die Flaggen gestaltet werden sollen.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird schließlich beschlossen, Ziff. 1 der Bekanntmachung über Flaggenführung an Dienstfahrzeugen der bayerischen Staatsbehörden wie folgt zu fassen:

„Der Ministerpräsident und seine Stellvertreter führen an ihren Dienstwagen ihre Standarte.“

Ferner wird beschlossen, für die Staatsminister und Staatssekretäre eine einheitliche Flagge einzuführen.

Dagegen erklärt sich der Ministerrat mit Ziff. 2c (nunmehr b) der Bekanntmachung einverstanden, wonach der Bevollmächtigte Bayerns beim Bund, die Regierungspräsidenten, sowie die Präsidenten der staatlichen Polizeien einen weiß-blauen Ständer in der Größe 15 x 25 cm mit dem großen bayerischen Staatswappen führen.

Auch zu diesem Punkt wird nochmals ausdrücklich vereinbart, daß das Rautenwappen und die weiß-blauen Streifen gleichberechtigt geführt werden können.

Abschließend stellt Ministerpräsident Dr. Ehard unter Zustimmung des Kabinetts fest, daß von der Möglichkeit, an den Dienstkraftwagen Flaggen zu führen, keineswegs zu häufig Gebrauch gemacht werden solle.

Das Staatsministerium des Innern wird beauftragt, die Entwürfe der Bekanntmachungen nach Maßgabe der im heutigen Ministerrat beschlossenen Abänderungen durchzuarbeiten und dann dem Ministerrat nochmals vorzulegen.15

V. Ausbau der Loisach zwischen Beuerberg und Wolfratshausen16

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, der Ministerrat habe am 15. Juli 1952 beschlossen, den Ausbau der Loisach zwischen Wolfratshausen und Beuerberg der Bayernwerk AG zu übertragen.17

In der Zwischenzeit habe sich herausgestellt, daß das Bayernwerk gegenwärtig und wohl noch auf längere Zeit hin nicht in der Lage sei, die Loisachstufen auszubauen. Er schlage deshalb vor, den erwähnten Beschluß formell aufzuheben, da sonst der Ausbau der Stufen blockiert bleibe.18

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich diesem Antrag an und betont, es lägen neuerdings Anträge von zwei Triebwerksbesitzern vor, die erst dann geprüft werden könnten, wenn der Beschluß vom 15. Juli 1952 aufgehoben sei. Auch die Isarwerke zeigten nach wie vor Interesse, es sei aber fraglich, ob sie zum Ausbau in der Lage seien.

Der Ministerrat beschließt, den Beschluß vom 15. Juli 1952 aufzuheben.19

VI. Teuerungszulagen für die Angestellten des Bayerischen Staatsorchesters20

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe vor kurzem eine Besprechung mit dem Vorsitzenden des Landesbezirksvorstands Bayern des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Herrn Abg. Hagen21 und zwei Vertretern der angestellten Musiker des Staatsopernorchesters wegen der Teuerungszulagen gehabt. Die Musiker stellten die Forderung, daß die Teuerungszulagen ebenso wie bei den beamteten Mitgliedern des Orchesters auf 20% erhöht werden und erklärten, diese Maßnahme, zu der allerdings keine tarifliche Verpflichtung bestehe, sei bei allen anderen Staatstheatern im Gebiet der Bundesrepublik bereits freiwillig durchgeführt worden. Bei einer Probeabstimmung hätten sich fast sämtliche Musiker gegebenenfalls für einen Streik ausgesprochen, allerdings erst nach dem Ende der diesjährigen Festspiele.

Staatssekretär Dr. Brenner verweist auf das an Herrn Staatsminister Dr. Schwalber gerichtete Schreiben des Herrn Staatsministers der Finanzen vom 6. August 1953, in dem ausdrücklich die Rechtslage dargelegt, zum Schluß aber folgendes erklärt werde:

Wenn ein Zugeständnis zur Wahrung des Arbeitsfriedens von Seiten des Kultusministeriums für erforderlich gehalten werde, wolle der Staatsminister der Finanzen dem nicht entgegentreten und seine Bedenken gegen die Bewilligung der von den Musikern verlangten Regelung für das kommende Spieljahr zurückstellen. Allerdings werde hinzugefügt, es sei nicht möglich, den bereits vom Landtag beschlossenen Zuschußbetrag für die Staatstheater nachträglich durch überplanmäßige Ausgaben zu erhöhen, der erforderliche Betrag müsse vielmehr aus den Ausgabebewilligungen des Kap. 0561 gedeckt werden. Schließlich betone der Herr Finanzminister noch, daß er eine Nachzahlung für das abgelaufene Spieljahr mit Rücksicht auf die erfolgte einmalige Zahlung von 35% nicht für gerechtfertigt halte.

Nachdem das Staatsministerium der Finanzen heute nicht vertreten sei, könne wohl kein endgültiger Beschluß gefaßt werden. Er halte es für zweckmäßig, in den nächsten Tagen gemeinsam mit den Vertretern der Musiker zu verhandeln und dann im nächsten Ministerrat einen endgültigen Vorschlag zu machen. Er habe aber erhebliche Bedenken dagegen, daß der Zuschußbetrag aus Kap. 0561 gedeckt werden müsse. Außerdem sei zu bedenken, daß ein Zugeständnis an die Orchestermusiker, das er selbst übrigens für gerechtfertigt halte, zweifellos zu ähnlichen Forderungen des Ballets und des Chors führen werde, was erhöhte Ausgaben von ca. 200 000 DM pro Jahr bedeuten werde.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, es könne vielleicht zugestimmt werden, wenn Staatsintendant Hartmann22 zusichere, den Zuschuß aus seinen Mitteln bestreiten zu können.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, er habe Herrn Präsidenten Hagen eine baldige Antwort zugesichert.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt deshalb vor, vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus aus bekanntzugeben, daß der Ministerrat grundsätzlich beschlossen habe, die Teuerungszulage auf 20% zu erhöhen, daß sie allerdings aus Etatmitteln bestritten werden müsse. Außerdem könne man sagen, die endgültige Entscheidung könne erst nach weiteren Verhandlungen zwischen Finanz- und Kultusministerium getroffen werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard nimmt diesen Vorschlag auf, worauf folgender Beschluß gefaßt wird:

Herr Staatssekretär Dr. Brenner wird den angestellten Musikern des Staatsopernorchesters mitteilen, daß der Ministerrat an sich gegen eine Erhöhung der Teuerungszulage auf 20% nichts einzuwenden habe, ein endgültiger Beschluß aber erst nach weiteren Verhandlungen mit dem Staatsministerium der Finanzen gefaßt werden könne.23

Teuerungszulage für Orchestermitglieder

VII. Ernennung eines Beisitzers bei der Bundesprüfstelle nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vom 9.6.1953 (BGBl. I S. 377 )24

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers des Innern wird beschlossen, den Regierungsrat im Staatsministerium des Innern – Landesjugendamt – Dr. Fritz Harrer als Beisitzer der Bundesprüfstelle zu ernennen.25

VIII.Vollzug des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiete der Sozialversicherung (Selbstverwaltungsgesetz) i.d.F. vom 13.8.1952 (BGBl. I S. 421); hier: Bestätigung der Geschäftsführung der Landesversicherungsanstalt Unterfranken durch die bayerische Staatsregierung26

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge bekannt, wonach die Vertreterversammlung der Landesversicherungsanstalt Unterfranken am 30. Juni 1953 Direktor Dr. Wahl,27 Oberregierungsrat Dr. Munzinger28 und Regierungsrat Haas29 als Geschäftsführer gewählt habe. Zum Vorsitzenden der Geschäftsführung sei Direktor Dr. Wahl vom Vorstand gewählt worden.

Nach § 8 Abs. 1 Buchstabe c des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung i.d.F. vom 13.8.1952 sei die Bestätigung der Geschäftsführung30 durch die Landesregierung erforderlich.

Der Ministerrat beschließt, die Wahl zu bestätigen.31

IX. Verwaltungsakte des Bundesministeriums des Innern auf dem Gebiet des Lebensmittelrechts32

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, das Bundesministerium des Innern habe in letzter Zeit mehrfach Ausnahmegenehmigungen auf Grund lebensmittelrechtlicher Vorschriften erteilt; obwohl es sich hierbei zweifellos um Verwaltungsakte handle, für die nach dem Grundgesetz eine Zuständigkeit des Bundes nicht bestehe. Das Staatsministerium des Innern habe wiederholt die Befugnis des Bundesministeriums des Innern zum Erlaß derartiger Verwaltungsakte bestritten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, er halte es für unbedingt notwendig, diese Angelegenheit dem Präsidenten des Bundesrats mitzuteilen und zu empfehlen, daß sie im Ausschuß für Innere Angelegenheiten behandelt werde. Der Entwurf für ein Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten liege vor.

Der Ministerrat beschließt, den vorgeschlagenen Schritt beim Präsidenten des Bundesrats zu unternehmen.

X. Denkschrift der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken über die Lage der oberfränkischen Wirtschaft33

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe von der Industrie- und Handelskammer in Bayreuth eine Denkschrift über die Lage der oberfränkischen Wirtschaft erhalten, in der eine Reihe von Vorschlägen gemacht seien.34 Es frage sich nun, ob es notwendig sei, diese Angelegenheit im Ministerrat zu erörtern.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, eine Behandlung im Ministerrat sei nicht notwendig, nachdem die Vorschläge im Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr eingehend in engem Kontakt mit der Industrie- und Handelskammer für Oberfranken geprüft würden.

XI. Interessenvertretung der Fuchstalgemeinden im Landkreis Kaufbeuren35

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest eine Beschwerde der sogenannten Umgemeinde-Interessenvertretung Fuchstal, in der beanstandet werde, daß trotz der in der Abstimmung erzielten Mehrheit für die Umgemeindung der Gemeinde in den Landkreis Landsberg am Lech nichts geschehen sei.36

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Abstimmung habe für die Verfechter des Anschlusses an Landsberg nur eine sehr geringe Mehrheit gebracht. Für die Änderung der Grenzen der Regierungsbezirke sei die Zustimmung des Landtags erforderlich, die in diesem Falle niemals erreicht werden könne. Infolgedessen habe das Staatsministerium des Innern die Angelegenheit zunächst überhaupt nicht weiter behandelt.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß er selbst in dieser Sache nichts weiter tun werde, sondern lediglich die Beschwerde an das Staatsministerium des Innern weiterleiten wolle.37

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat