PDF
Nr. 175MinisterratssitzungDienstag, 29. September 1953 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialdirektor Dr. Walther (Justizministerium).

Entschuldigt:

Justizminister Weinkamm, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 124 über die Wiedererrichtung des Bayer. Obersten Landesgerichts. II. Entwurf einer Verordnung über die Übertragung von Geschäften aus dem Bezirk des Amtsgerichts Weißenhorn auf das Amtsgericht Neu-Ulm . III. Parole- und Gnadenverfahren bei Kriegsverurteilten. IV. Entwurf eines Polizeiaufgabengesetzes. V. Amtsbezeichnungen für die Beamten des mittleren technischen Forstdienstes. VI. Personalangelegenheiten. VII. Regelung des Ladenschlusses. VIII. Flurbereinigungsamt Bamberg. IX. Einweihung der Frauentürme. X. Empfang von Heimkehrern aus Rußland. XI. Besichtigung der Wasserversorgung der Stadt München.

I. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 124 über die Wiedererrichtung des Bayer. Obersten Landesgerichts1

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, eine erneute Änderung des Gesetzes Nr. 124 werde notwendig wegen dreier in letzter Zeit erlassener Bundesgesetze, nämlich des Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes,2 des Jugendgerichtsgesetzes3 und des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen.4 Bedenken seien von keiner Seite erhoben worden.

Nachdem diese Bundesgesetze bereits am 1. Oktober 1953 in Kraft treten, sei es notwendig, auch diesen Gesetzentwurf vordringlich zu behandeln.

Ministerialdirektor Dr. Walther fügt hinzu, in dem vorliegenden Gesetzentwurf seien auch noch einige Verbesserungen enthalten, insbesondere habe sich eine redaktionelle Überarbeitung des § 4 des Gesetzes Nr. 124 als angezeigt herausgestellt.

Der Ministerrat beschließt, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.5

II. Entwurf einer Verordnung über die Übertragung von Geschäften aus dem Bezirk des Amtsgerichts Weißenhorn auf das Amtsgericht Neu-Ulm 6

Ministerialdirektor Dr. Walther fährt fort, auf Grund der Ermächtigung des § 17 Abs. 6 der Bayer. Verordnung Nr. 127 vom 22. Mai 19477 seien die Geschäfte des Bauerngerichts aus dem Amtsgerichtsbezirk Weißenhorn durch Bekanntmachung des Staatsministeriums der Justiz vom 31. Oktober 1952 dem Bauerngericht Neu-Ulm übertragen worden.8 An Stelle der §§ 17 ff. der Verordnung Nr. 127 gelten ab 1. Oktober 1953 die Vorschriften des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen vom 21. Juli 1953 (BGBl. I S. 667).9 Es sei nun notwendig, die durch die erwähnte Bekanntmachung vom 31. Oktober 1952 getroffene Regelung über den 1. Oktober 1953 hinaus aufrecht zu erhalten, so daß der Entwurf einer entsprechenden Verordnung vorgelegt werde. Das allein beteiligte Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe dem Entwurf zugestimmt.

Auf Frage von Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert Ministerialdirektor Dr. Walther, die Verordnung beziehe sich nicht auf Grundbuchsachen.

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung zuzustimmen.10

III. Parole- und Gnadenverfahren bei Kriegsverurteilten11

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Hohen Kommissare hätten einer Überprüfung der Fälle der Kriegsverurteilten durch besondere Ausschüsse, in denen auch Deutsche mitwirkten, zugestimmt und vorläufige Entlassungen in Aussicht gestellt. Empfehlungen der Ausschüsse würden aber nur berücksichtigt, wenn die Bundesregierung und die Landesregierungen sich verpflichteten, bei der Durchführung der Bedingungen, unter denen eine Paroleentlassung gewährt werde, mitzuwirken. Der Bundesminister des Innern habe am 3. September 1953 die Landesregierungen gebeten, die Bundesregierung zu ermächtigen, die gewünschte Verpflichtungserklärung auch für die Landesregierungen abzugeben.12 Das Staatsministerium des Innern habe keine Bedenken gegen eine solche Ermächtigung und sei damit einverstanden, daß die Erklärung auch für die Dienststellen der bayerischen Polizei abgegeben werde.13

Ministerialdirektor Dr. Walther macht darauf aufmerksam, daß die Justiz schon bisher bei Paroleverfahren beteiligt gewesen sei und bei Entscheidungen amerikanischer Gerichte Vernehmungen usw. durchgeführt habe. Gegen die gewünschte Ermächtigung der Bundesregierung habe auch das Staatsministerium der Justiz keine Bedenken.

Der Ministerrat beschließt, dem Schreiben des Bundesministers des Innern vom 3. September 1953 entsprechend die Bundesregierung zu ermächtigen, die erforderliche Erklärung für die Länder und für die Landespolizeidienststellen abzugeben.14

Kriegsverbrecher

IV. Entwurf eines Polizeiaufgabengesetzes15

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Ministerrat am 22. September 1953 den Entwurf eines Polizeiaufgabengesetzes verabschiedet habe. Herr Staatsminister Dr. Hoegner habe die Einwendungen des Staatsministeriums der Justiz vorgetragen, der Ministerrat habe sich aber dahin entschieden, trotz der Abwesenheit des Herrn Staatsministers Weinkamm und des Herrn Staatssekretärs Dr. Koch, dem Entwurf des Staatsministeriums des Innern zuzustimmen.

Er habe jetzt einen Brief des Herrn Staatssekretärs Dr. Koch erhalten, der unter anderem erkläre, er sei ernsthaft besorgt darüber, daß durch die vom Ministerrat beschlossene Fassung des Entwurfs eine rechtsstaatlich höchst bedenkliche Regelung Gesetz werde. Dadurch sei seiner Meinung nach eine Generalklausel für das Eingreifen der Polizei eingeführt.16

Herr Staatssekretär Dr. Koch bitte deshalb, den Entwurf dem Landtag nicht weiterzuleiten, sondern nochmals im Ministerrat behandeln zu lassen.

Wie erinnerlich, habe sich das Kabinett eingehend gerade mit diesem Punkt beschäftigt und sei dabei zu der Auffassung gekommen, daß eine vorbeugende Tätigkeit der Polizei nicht möglich sei, wenn sie17 lediglich beim Vorliegen von strafrechtlichen Tatbeständen eingreifen dürfe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner warnt davor, vorbeugende Handlungen der Polizei ausschließlich auf strafrechtliche Tatbestände zu beschränken. Es sei ihm allerdings bekannt, daß dies der Standpunkt des Staatsministeriums der Justiz sei, das ihn bereits bei der Behandlung des Gesetzes zur Sicherung des politischen Friedens18 vertreten habe. Es gebe viele Fälle, wobei er z.B. an den angekündigten Film über Hitler und Eva Braun19 denke, wo vorbeugend eingegriffen werden müsse, um Verherrlichungen des Nationalsozialismus usw. zu verhindern.20 Hier reiche der strafrechtliche Tatbestand nicht aus, trotzdem müsse aber etwas getan werden. Das Staatsministerium des Innern könne nicht auf den Art. 5 in der jetzt beschlossenen Fassung verzichten, auch wenn die Justiz immer wieder versuche, die Tätigkeit der Polizei einzuengen. Im übrigen verweise er auch auf Art. 99 der Bayer. Verfassung, der folgendermaßen laute:

„Die Verfassung dient den Schutz und dem geistigen und leiblichen Wohl aller Einwohner. Ihr Schutz gegen Angriffe von außen ist gewährleistet durch das Völkerrecht, nach innen durch die Gesetze, die Rechtspflege und die Polizei.“

Hier heiße es also ausdrücklich, daß die Polizei die Verfassung zu schützen habe. Man würde gegen die Verfassung verstoßen, wem man die Polizei auf strafrechtliche Tatbestände beschränken würde.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, vielfach glaube man, die Polizei gehe willkürlich vor, während sie sich in Wirklichkeit ja auch nach den Gesetzen zu richten habe, genau wie die Rechtssprechung.

Staatssekretär Dr. Nerreter fügt hinzu, Herr Staatssekretär Dr. Koch verlange sogar spezielle strafrechtliche Tatbestände, während doch in unzähligen Fällen ein Polizeibeamter eingreifen müsse, auch wenn es noch nicht feststehe, welcher strafrechtliche Tatbestand nun vorliege.

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß bereits vor 1933 die gleiche Debatte über die Befugnisse der Polizei stattgefunden habe, die Folgen seien nur allzu bekannt.

Das Kabinett habe sich in der letzten Sitzung eingehend mit der Meinung des Justizministeriums auseinandergesetzt, es sei aber zu der Überzeugung gekommen, daß vorbeugende Maßnahmen zugelassen werden müßten, die sich selbstverständlich im Rahmen der Gesetze zu halten hatten. Natürlich sei das Ermessen nicht willkürlich, sondern an die Gesetze gebunden und müsse im rechten Verhältnis zur Wirkung stehen.

Von einer nochmaligen Beratung des Entwurfs im nächsten Ministerrat, wie dies Herr Staatssekretär Dr. Koch wünsche, verspreche er sich nicht viel.

Ministerialdirektor Dr. Walther erwidert auf Frage des Herrn Ministerpräsidenten, soviel er wisse, habe das Staatsministerium der Justiz in Referentenbesprechungen seine Bedenken geäußert, denen sich dann auch die Vertreter des Staatsministeriums des Innern angeschlossen hätten. Erst im Ministerrat habe dann das Staatsministerium des Innern seine Auffassung geändert.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß in der Tat seine Referenten in den Vorbesprechungen nachgegeben hätten, er habe sich aber schon vor der Kabinettssitzung damit nicht einverstanden erklärt und einen anderen Vorschlag gemacht.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form dem Landtag und dem Senat, diesem zur gutachtlichen Stellungnahme, zuzuleiten. Trotzdem könnten natürlich die Bedenken des Staatsministeriums der Justiz in der nächsten Ministerratssitzung besprochen werden.21

Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Polizei in Bayern (Polizeiaufgabengesetz – PAG –) vom 16. Oktober 1954

V. Amtsbezeichnungen für die Beamten des mittleren technische Forstdienstes

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, für die Beamten des mittleren technischen Forstdienstes seien erstmals ab 1.1.1952 besetzbare Stellen in der Spitzenstellung des mittleren Dienstes (Besoldungsgruppe A 5b) geschaffen worden. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schlage nun vor, für die Beamten des mittleren technischen Forstdienstes ab sofort folgende Amtsbezeichnungen festzusetzen:

„Für Beamte in der Eingangsstellung (BesGr. A 8a) – wie seither – ‚Forstwart‘,

für Beamte in der Beförderungsstellung (BesGr. A 7a) ‚Revierforstwart‘,

für Beamte in der Spitzenstellung (BesGr. A 5b) ‚Oberforstwart‘.“

Gemäß Art. 55 Abs. 1 BBG setze die Staatsregierung die Amtsbezeichnungen der Beamten fest, wenn gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben sei. Dies sei hier nicht der Fall. Im übrigen habe das Staatsministerium der Finanzen bereits seine Zustimmung erteilt.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entsprechend, diese Amtsbezeichnungen festzusetzen.

VI. Personalangelegenheiten

1. Ernennungen.

Der Ministerrat beschließt, folgende Ernennungen vorzunehmen:

a) des Ministerialrats im Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Dr. Ludwig Dürrwaechter22 zum Ministerialdirigenten,

b) des Ministerialrats im Bayer. Staatsministerium der Finanzen Dr. Helmut Bachl23 zum Ministerialdirigenten,

c) des Ministerialrats im Bayer. Staatsministerium der Finanzen Dr. Otto Barbarino zum Ministerialdirigenten,

d) des Regierungsdirektors im Bayer. Staatsministerium des Innern Dr. Alexander Mayer zum Ministerialrat,

e) des Regierungsdirektors im Bayer. Staatsministerium des Innern Dr. Ludwig Gillitzer24 zum Ministerialrat,

f) des Regierungsbaudirektors im Bayer. Staatsministerium des Innern – Oberste Baubehörde – Georg Reinhardt25 zum Ministerialrat,

g) des Regierungsdirektors im Bayer. Staatsministerium der Finanzen Dr. Rudolf Bensegger26 zum Ministerialrat,

h) des Regierungsdirektors im Bayer. Staatsministerium der Finanzen Walter Gaschott27 zum Ministerialrat,

i) des Regierungsdirektors im Bayer. Staatsministerium der Finanzen Dr. Heinz-August Wirsching zum Ministerialrat,

2. Verlängerung der Dienstzeit des Präsidenten des Obersten Landesgerichts, Dr. Konrad28

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft die Frage auf, ob die Dienstzeit des Oberstlandesgerichtspräsidenten Dr. Konrad, der in Oktober das 70. Lebensjahr vollende, verlängert werden könne, ebenso wie die Dienstzeit des jetzt 67-jährigen Generalstaatsanwalts Dr. Roll.29 Aus politischen Gründen halte er es für notwendig, diese beiden in jeder Weise bewährten und zunächst kaum ersetzbaren Beamten weiter im Dienst zu belassen.
Ministerialdirektor Dr. Walther verweist darauf, daß Herr Dr. Konrad Präsident des Deutschen Richterbundes und Vizepräsident des Internationalen Richterbundes sei, Funktionen, die es notwendig machten, ihn noch ein Jahr im Dienst zu belassen. Dr. Konrad bitte deshalb auch selbst um Verlängerung.

Staatsminister Dr. Schwalber wendet sich dagegen, daß nur die Amtszeit von hohen Richtern verlängert werde, nicht aber z.B. die der Regierungspräsidenten, die doch auch wichtige Aufgaben zu erfüllen hätten.

Nach längerer Aussprache, in der Ministerpräsident Dr. Ehard die besondere Bedeutung des Präsidenten des Obersten Landesgerichts unterstreicht, wird vereinbart, heute keine Entscheidung zu treffen, sondern die Angelegenheit erst dann im Ministerrat zu behandeln, wenn Herr Staatsminister Weinkamm aus dem Urlaub zurückgekehrt sei und ein entsprechender Antrag des Justizministeriums vorliege.30

VII. Regelung des Ladenschlusses31

Staatssekretär Krehle teilt mit, die Konferenz der Arbeitsminister schlage vor, nur die beiden Sonntage vor Weihnachten, nämlich den 13. und 20. Dezember 1953, als Verkaufssonntage zu bestimmen. Die Arbeitsminister ersuchten die Landesregierungen, diesem Vorschlag zuzustimmen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden und beschließt, dafür einzutreten, daß die Ladengeschäfte an diesen beiden Sonntagen nur von 11 Uhr bis 17 Uhr offen halten dürfen.

Staatssekretär Krehle fährt fort, was den Ladenschluß am Hl. Abend betreffe, so sei es wohl richtig, ihn auf 15 Uhr festzulegen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths empfiehlt, vor der endgültigen Entscheidung zuerst die Verordnung des vergangenen Jahres beizuziehen.32

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Staatssekretär Krehle kommt dann auf die Verhandlungen über den Ladenschluß an den Samstagen in München zu sprechen und berichtet, die Verhandlungen liefen noch weiter. Es habe sich aber gezeigt, daß die bisher in München geltende Sonderregelung auf wenig Verständnis in anderen Ländern stoße, nachdem dort die Läden überall am Samstag offen gehalten würden.33

Staatsminister Zietsch erkundigt sich, ob es nicht gelingen könne, den Ladenschluß auf 16 Uhr festzusetzen, wenn man den bisherigen Schluß um 14 Uhr nicht beibehalten könne.

Staatssekretär Krehle meint, dies sei vielleicht möglich, er selbst halte es aber für das Richtige, ein zusammenhängendes Wochenende vom Samstag Abend bis Montag Mittag, nach dem Muster der Schweiz einzuführen. Ob in absehbarer Zeit ein Bundesgesetz über die Geschäftszeiten im Einzelhandel und den Ladenschluß im Bundestag verabschiedet werden könne,34 stehe noch dahin.35

Ladenschlußregelung

VIII. Flurbereinigungsamt Bamberg36

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an die Besprechung dieses Punktes im letzten Ministerrat und teilt mit, er habe inzwischen festgestellt, daß auf dem in Betracht kommenden Gelände außer dem Flurbereinigungsamt das Gebäude für das Landratsamt Bamberg und etwa 50 Wohnungen für Finanzbeamte errichtet werden sollten. Es scheine aber, daß sich die beiden Projekte gegenseitig nicht behinderten.

Staatsminister Dr. Schlögl stellt fest, daß die Oberste Baubehörde die Pläne für den Neubau des Flurbereinigungsamtes bestätigt habe und er nun heute Nachmittag eine abschließende Unterredung mit Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann führen werde.37

Flurbereinigungsämter

IX. Einweihung der Frauentürme38

Staatsminister Dr. Schwalber erkundigt sich, ob anläßlich der Einweihung der Frauentürme ein Empfang gegeben werden könne? Zunächst sei dieser Wunsch an ihn herangetragen worden, er habe aber keine Mittel für eine solche Veranstaltung.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er habe bereits einen namhaften Betrag gegeben, um das noch bestehende Defizit zu verringern und sei bereit, nochmal einen Zuschuß von 2 000 DM zu gewähren. Er halte es aber nicht für richtig, außerdem einen Empfang zu geben.39

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt in diesem Zusammenhang auf die Frage zu sprechen, ob es nach der Verfassung möglich sei, Titel wie Kommerzienrat usw. zu verleihen.

In Art. 118 Abs. 4 heiße es, daß Titel nur verliehen werden dürften, wenn sie mit einem Amt oder einem Beruf in Verbindung stünden.40 Er halte es durchaus für möglich, mit dieser Verfassungsbestimmung die Verleihung von Titeln, wie Kommerzienrat, Gewerberat, Ökonomierat usw. zu vereinbaren. Bevor entsprechende Vorschläge ausgearbeitet würden, sei es aber wohl zweckmäßig, sich mit den Landtagsfraktionen zu verständigen.

Der Ministerrat empfiehlt, weiter zu prüfen, ob und in welcher Form wieder Titel verliehen werden könnten.

X. Empfang von Heimkehrern aus Rußland

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß im Laufe des heutigen Vormittags ein Transport von etwa 20 Heimkehrern aus russischer Kriegsgefangenschaft in München eintreffen werde.41

Der Ministerrat beschließt, die Heimkehrer durch den Regierungspräsidenten von Oberbayern , Ministerialrat Frhrn. von Brand42 von der Staatskanzlei und Vertreter des Staatsministeriums des Innern zu empfangen.

Heimkehrer

XI. Besichtigung der Wasserversorgung der Stadt München43

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet die Mitglieder des Kabinetts, die an der Besichtigung der Münchner Wasserversorgung teilnehmen wollten, sich am Donnerstag, den 1. Oktober um 8 Uhr 30 an der Ausfahrt der Autobahn nach Miesbach, unmittelbar hinter der Mangfallbrücke bei Weyarn, einzufinden.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor