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Nr. 17MinisterratssitzungSamstag, 12. April 1947 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayerische Staatskanzlei), Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Zorn, Arbeitsminister Roßhaupter, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister für Sonderaufgaben Loritz, Staatssekretär Dr. Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Hagenauer (Justizministerium), Staatssekretär Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Gentner (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Schuberth (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Finanzminister Dr. Kraus, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Höltermann (Sonderministerium).

Tagesordnung:

I. Erlaß über die Wohnraumbewirtschaftung. II. Durchführung des Art. 160 der bayerischen Verfassung. [III. Gesetz über den Senat]. [IV. Arbeitsverpflichtungsgesetz]. [V. Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter]. [VI. Gesetz zur Verhütung des Mißbrauchs ausländischer Liebesgaben]. [VII. Wirtschaftsprüfergesetz]. [VIII. Entwurf des Verwaltungsrats für Wirtschaft einer Verordnung über den Warenverkehr in der gewerblichen Wirtschaft]. [IX.] Neugestaltung des Königsplatzes. [X. Gesellschaft zur Erfassung von Rüstungsgut]. [XI. Nichteinhaltung des Dienstweges durch Beamte]. [XII. Personalfragen]. [XIII. Beschluß des Landtags betr. Wohn- und Siedlungsfragen]. [XIV. Vorschläge für vordringliche Stellenbesetzungen]. [XV. Dringlichkeitsantrag des Stadtrats München]. [XVI. Finanzlage]. [XVII. Berufung von Universitätsprofessoren]. [XVIII. Schuhversorgung der Landbevölkerung]. [XIX. Würzburg]. [XX. Nächster Ministerrat].

I. Erlaß über die Wohnraumbewirtschaftung

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest zunächst den Entwurf eines Erlasses über die Neuregelung der Wohnraumbewirtschaftung, wonach das gesamte Wohnungswesen aus dem Bereich des Arbeitsministeriums herausgenommen und in den Bereich des Innenministeriums überführt werden soll. Dabei solle aber der endgültigen Regelung des gesamten Bau- und Wohnungswesens nicht vorgegriffen werden.2

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Erlaß einstimmig einverstanden.3

II. Durchführung des Art. 160 der bayerischen Verfassung

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt einleitend, er sei grundsätzlich der Meinung, in der vorgeschlagenen Art und Weise gehe es nicht. Vorläufig handle es sich nur um einen Entwurf eines Referenten des Finanzministeriums und es sei unmöglich, dies dem Landtag mitzuteilen.4 Vor allem müsse zwischen Art. 160 Absatz 1 und Absatz 2 unterschieden werden; es sei der Wunsch des Landtags, daß ein Sonderkommissar im einzelnen Fall prüfe, ob eine Sozialisierung vorgenommen werden solle. Bei der Prüfung brauche man selbstverständlich gewisse Befugnisse. Der Sonderbeauftragte müsse jedenfalls eingesetzt werden und die notwendigen Untersuchungen zusammen mit dem Ausschuß des Landtags vornehmen. Da im Wirtschaftsministerium ein Staatssekretär für die gesamte Planung sei, würde am zweckmäßigsten dieser als Sonderbeauftragter eingesetzt werden. Voraussetzung sei aber, daß der vorliegende Entwurf geändert werde. Wenn auch das Finanzministerium maßgeblich eingeschaltet werden müsse, so ginge es seiner Auffassung nach doch nicht, den Sonderbeauftragten als Referenten des Finanzministeriums einzusetzen, zumal ja auch den politischen Gesichtspunkten Rechnung getragen werden müsse. Er schlage nochmals vor, daß eine eingehende Referentenbesprechung unter Zuziehung des Justizministeriums stattfinde.5

Staatssekretär Gentner weist darauf hin, daß die ganze Angelegenheit äußerst dringend sei und scharfe Kritik von allen Seiten erwartet werden müsse, wenn nicht bald etwas Endgültiges erfolge. Dazu komme, daß erst vor kurzem Landeslastverteiler Wolf6 geradezu niederschmetternde Ausführungen über das Kohlenproblem in Bayern gemacht habe.7

Staatssekretär Dr. Müller führt aus, der Entwurf sei im Benehmen mit dem Wirtschafts- und dem Justizministerium ausgearbeitet worden. Justizminister Dr. Hoegner habe von seinem Referenten bereits einen schriftlichen Bericht erhalten.8 An sich habe er nichts dagegen, wenn der Entwurf aus politischen Gründen nochmals abgeändert werde. Er mache aber darauf aufmerksam, daß Ministerpräsident Dr. Ehard sich im letzten Ministerrat gegen die Einführung eines Staatskommissars für Gemeinwirtschaft gewendet habe. Das Finanzministerium habe Interesse daran, von sich aus gewisse Dinge zu regeln, z.B. die Frage der Beziehungen zwischen dem Bayernwerk und dem Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk (RWE). Das RWE mache dauernd Schwierigkeiten,9 weshalb man dieses Gesetz benutzen müsse, um an das RWE und die Bawag10 heranzukommen. Das Finanzministerium sollte das Recht haben, in die Verstaatlichung solcher Beteiligungen einzugreifen.

Staatsminister Dr. Zorn betont ebenfalls, daß die Angelegenheit sehr eilig sei und eine weitere Verzögerung unangenehme politische Folgen haben könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, es sei schon die zweite Ministerratssitzung, in der er gebeten habe, eine Referentenbesprechung abzuhalten.11 Wenn es sich darum handle, eine Sache endgültig zu übernehmen, müsse man Grundlagen haben, und insoweit gebe er dem Finanzministerium recht.

Staatsminister Dr. Zorn entgegnet, die Vorarbeiten im Wirtschaftsministerium seien bereits getroffen und ihr Ergebnis stehe zur Verfügung. Sämtliche Referenten hätten in der vergangenen Woche Stellung zu dem Entwurf genommen, auch Ministerialrat Roemer12 vom Justizministerium, der keine rechtlichen Bedenken geltend gemacht habe.13 Staatsminister Dr. Zorn schlägt anschließend noch vor, die Worte „beim Staatsministerium der Finanzen“ in Art. I Absatz 1 des Entwurfs zu streichen, da hiermit dem Landtagsbeschluß Rechnung getragen sei. Wenn der Entwurf nur Art. 160 Absatz 1 betreffe, wäre ein anderes Gesetz über Art. 160 Absatz 2 erforderlich.

Ministerpräsident Dr. Ehard frägt an, ob man es dem Landtag sagen könne, daß ein Referent des Finanzministeriums Staatskommissar werden solle.

Staatsminister Dr. Zorn verneint dies und meint, es müsse ein selbständiger Staatsbeauftragter eingesetzt werden.

Staatssekretär Dr. Müller betont nochmals, die Rechte des Finanzministeriums würden nicht entsprechend gewahrt. Vielleicht könnten die Vorbereitungen bis zum Abschluß der finanziellen Übernahme vom Wirtschaftsministerium durchgeführt und dann das Finanzministerium eingeschaltet werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, was dann eigentlich das Wirtschaftsministerium praktisch machen solle. Schon für die Vorbereitungen brauche man eine gesetzliche Handhabe. Man sei sich ja auch immer noch nicht einig, wer Staatsbeauftragter werden solle.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt vor, daß der Ministerrat sofort darüber beschließen solle.

Staatssekretär Krehle führt aus, es komme darauf an, das Gesetz in 2 Teile zu zerlegen, und zwar

a) in die Planung, die am besten durch den Staatssekretär für Planung im Wirtschaftsministerium durchgeführt werde,

b) in die Durchführung, die durch den Referenten im Finanzministerium mit entspechenden Befugnissen betrieben werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, das Finanzministerium müsse unter allen Umständen eingeschaltet werden, wenn die Objekte gegen Entschädigung übernommen würden, ferner müsse das Haushaltsrecht des Landtags gewahrt werden. Auf alle Fälle müsse der Landtag die Möglichkeit haben zu entscheiden, ob er Gelder für die Zwecke der Sozialisierung genehmigen würde. Der Staatsbeauftragte und der Ausschuß des Landtags müßten auch die Vollmacht haben, unter Umständen Besitzveränderungen zu verhindern. Wenn das Finanzministerium den Haushaltsplan aufstelle und der Landtag die Mittel bewillige, brauche man aber nicht nur eine Ermächtigung, sondern ein Gesetz. Es habe keinen Sinn, die Sache von Anfang an fiskalisch aufzuziehen, was ja garnicht gehe. Der Staatsbeauftragte solle nur Vorschläge machen und dann müsse geprüft werden, wenn entsprechendes Material vorliege.

Staatsminister Dr. Zorn regt an, den Staatsbeauftragten dem Wirtschaftsministerium zu unterstellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, der Staatssekretär für die Planung sei ja schon da, wobei es selbstverständlich sei, daß er mit dem Finanzministerium verhandle. Die letzte Entscheidung, ob eine Enteignung stattfinden solle, müsse durch Gesetz des Landtags geschehen. Jedenfalls müsse aber vorher das Justizministerium eingeschaltet werden.

[III. Gesetz über den Senat]

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, daß sich die einzelnen Ministerien im Laufe der nächsten Woche, spätestens bis Donnerstag, den 17. April, zu dem Entwurf des Gesetzes über den Senat äußern. Dieses Gesetz solle dann endgültig in der Sitzung des Ministerrats am 19.4. besprochen werden.14

Vorbereitung der Sitzung des Länderrats am 15.4.47

[IV.] Arbeitsverpflichtungsgesetz15

Herr von Elmenau 16 berichtet, daß die bayerischen Vertreter im Direktorium des Länderrats17 gegen die Erforderlichkeit des Gesetzes und den zoneneinheitlichen Erlaß Bedenken angemeldet hätten.18 Sie hätten darauf hingewiesen, daß nach den dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge gegebenen Informationen die Militärregierung selbst gegen eine Vorschrift, welche die Umsetzung von Arbeitskräften aus einem Arbeitsverhältnis in ein anderes vorsehe, Einwendungen erheben würde. Württemberg und Hessen hätten sich jedoch überraschenderweise sowohl für das Gesetz als auch den zoneneinheitlichen Erlaß auf Grund Militärregierungsbefugnis ausgesprochen, so daß man im Direktorium zu keiner Einigung gekommen sei und beschlossen habe, die Entscheidung dem Länderrat zu überlassen. Im Direktorium sei aber erklärt worden, daß die Beschwerde nach § 16 des Entwurfs die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nicht ausschließe;19 außerdem sei den bayerischen Bedenken im Punkt einer vornehmlichen Heranziehung der nach dem Befreiungsgesetz Belasteten Rechnung getragen worden.

Staatssekretär Krehle führt aus, daß Mr. Guradze erklärt habe, die Militärregierung stehe auf dem Standpunkt, daß auf Grund des Kontrollratsgesetzes Nr. 320 die Umsetzung von Arbeitskräften bereits möglich sei. Damit falle ein ursprünglicher Einwand der Militärregierung weg. Notwendig sei außerdem, zu Gesetz Nr. 3 eine Schutzverordnung zu erlassen. Er ersuche den Herrn Ministerpräsidenten, dem Arbeitsverpflichtungsgesetz zuzustimmen.

Staatsminister Dr. Hundhammer fordert, die zwangsweise Umsetzung von Arbeitern in möglichst geringem Umfang durchzuführen; er würde solchen Maßnahmen nur sehr ungern zustimmen und es frage sich, ob diese Zustimmung überhaupt notwendig sei.

Staatssekretär Gentner entgegnet, es bestünden solche Schwierigkeiten, Arbeitskräfte für die Landwirtschaft zu bekommen, daß es unbedingt erforderlich sei, einen gewissen Zwang auf Arbeitsunwillige auszuüben.

Ministerpräsident Dr. Ehard versichert, nur dann zuzustimmen, wenn dies die anderen Staaten der US-Zone für unbedingt notwendig halten. Im übrigen müsse ja auch der parlamentarische Ausschuß in Stuttgart gehört werden.

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, mit Zwangsmitteln könne man wohl kaum den Bauern Arbeitskräfte verschaffen, die wirklich etwas leisten. Sei es nicht möglich, einen gewissen indirekten Druck durch Entzug der Lebensmittelmarken usw. auszuüben?

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu bedenken, daß man Bayern Vorwürfe machen könnte, wenn es die Gelegenheit, Arbeitskräfte der Landwirtschaft zuzuführen, nicht benutzen würde.

Staatsminister Roßhaupter teilt mit, daß sich das Arbeitsministerium immer gegen Zwangsmaßnahmen gewendet habe. Es habe sich aber gezeigt, daß bei Anzeigen wegen Arbeitsverweigerung nur in 2 Fällen ein Urteil ergangen sei, da die Gerichte großenteils noch nicht arbeitsfähig seien. Auf diese Weise werde die Staatsautorität nicht gestärkt. Wenn er an sich auch nicht auf dem Standpunkt des Zwanges stehe, so müsse er doch zugeben, daß dieser in einzelnen Fällen angemessen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt daraufhin das Einverständnis des Ministerrats über das Vorgehen in Stuttgart in dieser Frage fest.21

[V.] Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter22

Herr von Elmenau berichtet über die Stellungnahme des Direktoriums.23 Hier handle es sich nicht um den materiellen Inhalt des Gesetzes, über den man sich einig sei, sondern um den formellen Weg des Erlasses. Die bayerischen Vertreter im Länderratsdirektorium haben die Auffassung vertreten, daß die Vorlage dem Landtag zur Beschlußfassung vorzulegen sei.24 Allerdings sei zu berücksichtigen, daß die für die Beschäftigung der Schwerbeschädigten in öffentlichen Betrieben und Wirtschaftsverwaltungen geltenden Hundertsätze in der US-Zone einheitlich sein müßten, um einesteils den Vorwurf der sozialen Rückständigkeit gegen Bayern und andererseits ein soziales Gefälle – das zum Zuzug von Schwerbeschädigten nach Bayern führen könne – zu vermeiden. Die bayerischen Vertreter seien jedoch der Auffassung gewesen, daß die Parlamente sich dieser Notwendigkeit nicht verschließen und für einheitliche Richtsätze zu votieren bereit seien. Württemberg und Hessen hätten jedoch auch hier einen zoneneinheitlichen Erlaß auf Grund Militärregierungsbefugnis vorgeschlagen.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, daß man grundsätzlich daran festhalten müsse, daß diese Frage im Landtag zu behandeln sei.

Staatsminister Roßhaupter entgegnet, an sich könne man auch einen anderen Standpunkt vertreten, denn es sei mißlich, wenn die Verhältnisse in einem Land günstiger wie in dem anderen seien. Das gelte übrigens in gleicher Weise für alle sozialpolitischen Gesetze; er halte eine zoneneinheitliche Regelung für zweckmäßig.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt dem Herrn Staatsminister für Arbeit an sich Recht, weist aber daraufhin, daß man an der Zuständigkeit der Landtage festhalten müsse, solange eine einheitliche deutsche Sozialgesetzgebung noch nicht bestehe.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, das könne unter Umständen auch zu Ungunsten Bayerns ausschlagen, z.B. wenn in den 3 Staaten der US-Zone verschiedene Prozentsätze für die Beschäftigung von Schwerbeschädigten festgelegt würden. Da unter Umständen eine Schädigung der bayerischen Industrie entstehen könne, spreche er sich für eine einheitliche Regelung aus.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß eine einheitliche Regelung nur durch eine Entscheidung der Militärregierung zu erreichen sei.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten einverstanden.25

[VI.] Gesetz zur Verhütung des Mißbrauchs ausländischer Liebesgaben

Herr von Elmenau weist darauf hin, daß die Vorlage bereits im vorletzten Ministerrat erörtert26 und dem Justizministerium zur Begutachtung über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung überwiesen worden sei. Inzwischen habe die Militärregierung erneut auf den Erlaß des Gesetzes hingewirkt, das wohl hauptsächlich zur Beruhigung der amerikanischen Spenderkreise der Care-Aktion27 dienen solle. Eigentlich sei das Gesetz schon im Oktober des Vorjahres vom Länderrat beschlossen, dann jedoch seine Verkündung infolge eines technischen Versehens von den 3 Staaten der Zone gleichmäßig unterlassen worden. Nun habe das Coordinating Office zu erkennen gegeben, daß in diesem Fall ein zoneneinheitlicher Erlaß angebracht sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard äußert die Ansicht, daß man mit diesem Gesetz einverstanden sein könne.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung einhellig an.

[VII. Wirtschaftsprüfergesetz]

Staatssekretär Sedlmayr weist darauf hin, daß das Wirtschaftsprüfergesetz möglichst bald durch den Landtag verabschiedet werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard bestimmt, daß Ministerialrat Leusser die nötigen Schritte zur Durchführung dieses Gesetzes unternehmen solle.28

[VIII.] Entwurf des Verwaltungsrats für Wirtschaft einer Verordnung über den Warenverkehr in der gewerblichen Wirtschaft

Herr von Elmenau berichtet, daß der Mindener Entwurf einer Warenverkehrsordnung dem Direktorium am 10.4.47 vorgelegt worden sei mit dem Ersuchen des Coordinating Office, daß der Länderrat in seiner bevorstehenden Tagung vom 15.4. dazu Stellung nehmen möge.29 Es handle sich um den ersten Fall einer gutachtlichen Stellungnahme des Länderrats zu der Vorlage eines Zwei-Zonen Verwaltungsrats gemäß der Neufassung der Militärregierungsvorschriften über die deutsche Gesetzgebung.30 Das Direktorium habe in der Eile nicht im einzelnen zu der Vorlage Stellung nehmen können, doch sei ihm der § 3, welcher eine weitgehende Vollmacht an den Vorsitzenden des VRW darstelle, bedenklich erschienen.31 Auch sei die Verkündung der einzelnen Wirtschaftsanordnungen nach §§ 8 und 9 des Entwurfs in dem Mitteilungsblatt des Verwaltungsrats für Wirtschaft32 ohne Einschaltung der Publikationsorgane der Länder bedenklich.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß diese Verordnung außerordentlich einschneidende Bestimmungen enthalte und eigentlich trotz ihres Namens ein Gesetz sei. So sei z.B. § l33 eine Bestimmung, mit der man tatsächlich alles machen könne. Nach § 3 könne der Vorsitzende ganz allein überaus weitgehende Maßnahmen treffen. In diesem Zusammenhang müsse man die §§ 8 und 9 betrachten, die von der Verkündung der Anordnung handelten. Dazu kämen dann die teilweise sehr weitgehenden Strafbestimmungen der §§ 13–39, so daß praktisch die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Verwaltungsamts die einzige Grundlage für die Erlassung von Strafen sei. Seiner Ansicht nach müsse eine andere Lösung getroffen werden.34

Oberregierungsrat von Elmenau, weist darauf hin, daß gegen die §§ 8 und 9 von den Vertretern der gesamten US-Zone Bedenken geäußert worden seien.35

Staatsminister Dr. Zorn führt aus, diese Bestimmungen seien Gegenstand eingehender Beratungen gewesen und sollten ursprünglich noch unangenehmer gefaßt werden, d. h. Rechte nur für den Vorsitzenden des Verwaltungsrats enthalten. Man habe über diese Frage 3 mal beraten und sie immer noch nicht endgültig entschieden. Er habe aus folgenden Gründen zugestimmt: der Verwaltungsrat könne nicht rasch genug die erforderlichen Maßnahmen treffen, weshalb eine solche Stelle geschaffen werden müßte. Es sei daher auch nichts anderes übrig geblieben als dem Vorsitzenden entsprechende Vollmachten einzuräumen. Außerdem sei § 3 Absatz 2 eine gewisse Sicherung.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob man nicht in die Verordnung einen Einspruch mit aufschiebender Wirkung einbauen könne.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, eine einheitliche Wirtschaftspolitik sei unter den gegebenen Umständen und Umgängen nicht notwendig. Die Publizierung der Anordnungen des Verwaltungsrats müsse sofort erfolgen und zwar gleichzeitig für beide Zonen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich mit Entschiedenheit dagegen, daß vom Verwaltungsrat für Wirtschaft aus einheitliche Maßnahmen über den Kopf der Wirtschaftsminister hinweg getroffen werden. Unter allen Umständen müsse ein Einspruchsrecht der Wirtschaftsminister gewährleistet sein. Man müsse den Ausweg finden, wie die Veröffentlichung einheitlich für alle Länder geschehen könne. Es sei aber unmöglich, daß Anordnungen mit Wirkung für Bayern allein in Minden veröffentlicht werden, die die schwersten Strafbestimmungen enthalten. Er schlage eine Veröffentlichung solcher Anordnungen im Bayerischen Staatsanzeiger vor.36

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, er sehe keinen anderen Ausweg, als der Verordnung im wesentlichen zuzustimmen, da sonst ihr Zweck nicht gewährleistet sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Befugnisse in der Form zu übertragen, daß der Vorsitzende des Verwaltungsrats die Anordnungen den Wirtschaftsministerien zustelle. Diese müßten dann das Recht haben, mit aufschiebender Wirkung Einspruch einzulegen. Darüber müßte dann bei der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats verhandelt werden, wobei man das Einspruchsrecht auf gewisse außergewöhnliche Fälle beschränken könne. Jedenfalls halte er es für unmöglich, daß beispielsweise ein Schuhlager in Bayern beschlagnahmt würde, wenn es dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats gerade passe.

Staatsminister Dr. Zorn entgegnet, daß ja der Vorsitzende des Verwaltungsrats nicht die Exekutive habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft ein, er könne aber jedenfalls das gesamte bayerische Lager beschlagnahmen.

Staatsminister Dr. Hundhammer und Staatssekretär Dr. Ankermüller wenden sich entschieden gegen die Verordnung.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt sodann vor, bei § 3 folgenden Absatz 3 anzuhängen: „Die Wirtschaftsminister haben das Recht, in dringenden Fällen dagegen Einspruch einzulegen. Dieser Einspruch hat aufschiebende Wirkung. Über ihn wird in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrats entschieden“. Außerdem könne man die §§ 8 und 9 ungefähr so abändern: „Die Wirtschaftsminister haben dafür zu sorgen, daß die Veröffentlichung sofort erfolgt“.

Nach längerer Aussprache schlägt Ministerpräsident Dr. Ehard folgende Fassung vor: „Die Anordnungen sind den einzelnen Ländern mitzuteilen, die für die Veröffentlichung Sorge zu tragen haben. Wenn Einspruch eingelegt wird, hat die Veröffentlichung zunächst zu unterbleiben“.

Staatssekretär Sedlmayr weist sodann auf die Wichtigkeit des § 1 der Anordnung hin.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt dazu, er glaube nicht, daß die Fraktion der CSU der Verordnung ihre Billigung erteilen könne. Vor allem halte er den § 1 für viel zu weitgehend.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß der Entwurf dieser Verordnung an die Militärbefehlshaber der amerikanischen und der britischen Zone gegangen sei, die den Länderrat um gutachtliche Äußerung ersucht hätten. Man könne also an sich sagen, in dieser Form gehe es überhaupt nicht. Es sei aber zweifelhaft, ob ein solches Vorgehen richtig sei. Wenn man grundsätzlich zustimme, müsse man aber fragen, ob man einen Mann in derart diktatorischer Form vorgehen lassen könne. Hier könne man zweifellos einhaken und das Einspruchsrecht durchsetzen, vielleicht auch erreichen, daß die Durchführung bei den Ländern liege.

Staatsminister Loritz äußert ebenfalls größte Besorgnis über diese Verordnung, mit der man Bayern einfach erschlagen könne. Ein Einspruch von Bayern allein werde kaum großen Eindruck machen und man werde Bayern majorisieren. Er habe größte Bedenken gegen die ganze Verordnung und glaube nicht, daß die Militärregierung sie erzwingen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, er habe nichts dagegen, gegen den § 1 aufzutreten, wenn auch wohl irgend etwas in Bezug auf die Einheitlichkeit konzediert werden müsse. Jedenfalls könne er in Stuttgart sagen, daß die Parlamente Stellung nehmen müßten. Andererseits wollten die Amerikaner eine Stellungnahme haben und würden wohl nur zur Kenntnis nehmen, wenn Bayern seine Bedenken äußere.

Staatssekretär Fischer berichtet über einen Fall, wo auf einen Einspruch hin beide Militärregierungen Bedenken gehabt hätten, einer zentralistischen Regelung zuzustimmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert in diesem Zusammenhang an einen Ausspruch, der vor der Annahme des Ermächtigungsgesetzes gefallen sei und gelautet habe: „Wenn wir zustimmen, liefern wir den Strick, mit dem man uns aufhängen wird“.

Oberregierungsrat von Elmenau weist darauf hin, daß der Länderrat in Stuttgart bei einem einstimmigen Votum gewisse Möglichkeiten habe. Man müsse deshalb unbedingt versuchen, mit anderen Stellen der US-Zone zu einem Einvernehmen zu gelangen. Nur so könnte eine Wirkung auf die endgültige Gestaltung der Frage erzielt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er werde auf die bestehenden Bedenken wegen der zu weit gehenden Ermächtigung des § 1 und die Art der Veröffentlichung und Durchführung aufmerksam machen.

Staatssekretär Geiger schlägt vor, im § 1 die Worte „Beschaffung, Fertigung, Regelung und allgemeine Beschlagnahme“ zu streichen.

Staatsminister Dr. Hundhammer schlägt vor, der Verordnung in der vorliegenden Form überhaupt nicht zuzustimmen, zumal sich der Ministerrat eine so weitgehende Regelung gründlich überlegen müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, an sich habe der Ministerrat keinen Einfluß auf diese Angelegenheit, da die Militärregierung nur eine Äußerung des Ministerpräsidenten verlange. Wenn Bayern allein ablehne und die anderen Staaten zustimmten, komme man in Schwierigkeiten. Jedenfalls werde er versuchen, die Sache abzubiegen.

Oberregierungsrat von Elmenau berichtet noch, daß vorgeschlagen worden sei, die Geltung der Verordnung bis 1948 zu beschränken.

Staatsminister Dr. Hundhammer wendet sich auch gegen den § 7 der Verordnung und warnt davor, eine neue Diktatur zu schaffen.

Staatsminister Loritz regt an, in Stuttgart mitzuteilen, und zwar im Namen sämtlicher Kabinettsmitglieder, daß eine so weitgehende Verordnung nicht sofort entschieden werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß ja die Sache von Berlin komme. Er werde aber in Stuttgart mitteilen, daß der Bayerische Ministerrat sich einstimmig gegen die diktatorischen Vollmachten des Vorsitzenden des Verwaltungsrats erklärt habe.37 Im übrigen hänge natürlich noch manches von den Besprechungen in Stuttgart selbst ab.38

[IX.] Neugestaltung des Königsplatz es39

Ministerpräsident Dr. Ehard weist auf die Notwendigkeit hin, sich über die endgültige Gestaltung des Königsplatzes, die von erheblicher politischer Bedeutung sei, klar zu werden, da andernfalls unter Umständen eine Weisung der Militärregierung ergehen könne.

Staatssekretär Dr. Sattler berichtet sodann eingehend über die verschiedenen Projekte und Vorschläge, die der Sprengung der sogenannten Ehrentempel auf dem Königsplatz vorangegangen seien sowie über den Geld- und Materialaufwand, der zur Sprengung benötigt worden sei. Jetzt handle es sich darum, was mit den Plätzen, auf dem die Ehrentempel gestanden hätten, zu geschehen habe.40 Die Amerikaner legten Wert darauf, daß möglichst bald eine endgültige Lösung gefunden werde. Das Kultusministerium habe im März 47 einen Wettbewerb unter 22 Architekten veranstaltet, wobei 17 Entwürfe eingelaufen seien, von denen sich 10 für Bebauung, 7 für vollständige Entfernung auch der Fundamente der Tempel und Bepflanzung ausgesprochen hätten. Seiner Ansicht nach müsse man die Angelegenheit von drei Seiten aus betrachten:

a) von der wirtschaftlichen, wobei feststehe, daß ein Neubau bestimmt nicht mehr Aufwand erfordere wie eine vollkommene Entfernung,41

b) städtebaulich sei es wichtig, die beiden großen Parteibauten zu verdecken,

c) politisch würde es zweifellos einen großen Erfolg darstellen, wenn anstelle dieser Tempel etwas Positives geschaffen werden könne.

Er schlage deshalb vor, 2 Gebäude zu errichten, in denen in den oberen Stockwerken Wohnungen gebaut werden sollten, während unten Räume entweder für Verwaltungszwecke oder für Ausstellungen zu schaffen seien. Am zweckmäßigsten wäre es wohl, Ausstellungsräume mit Wohnungen zu verbinden.

Staatsminister Seifried meint, wenn man auch die Kunst fördern müsse, so sei es doch in Anbetracht der außerordentlichen Raumnot der staatlichen Verwaltung unbedingt notwendig, diese Gebäude auch für Verwaltungszwecke zu benützen.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich auch dafür aus, diese Gebäude jedenfalls mit für öffentliche Zwecke zu verwenden, da es nicht möglich sei, an diesen Platz Wohnblöcke hinzustellen.

Staatssekretär Dr. Sattler erwidert Staatsminister Seifried, man könne jedenfalls der Meinung sein, daß man entweder Ausstellungsräume oder Räume für Verwaltungszwecke schaffe. Wichtig sei nur, einen Beschluß darüber zu fassen, ob die Ehrentempel gänzlich entfernt oder überhaupt Gebäude errichtet werden sollten. Die Kosten würden etwa 3 – 400000.- RM betragen.

Staatsminister Seifried spricht sich unbedingt unter Zurückstellung des politischen Moments für den Aufbau aus.

Staatssekretär Fischer teilt mit, am 17.4. würde eine Besprechung der beteiligten Architekten nach der Stellungnahme des Ministerrats stattfinden.

Staatssekretär Dr. Sattler erkundigt sich noch, ob die Angelegenheit, die sehr eilig sei, dem Landtag vorgelegt werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, da der Landtag die Mittel zu bewilligen habe, müsse er sich auch äußern können. Er zweifle aber nicht daran, daß der Landtag bei positiven Vorschlägen keine Schwierigkeiten machen werde.

Der Ministerrat beschließt hierauf einstimmig, daß anstelle der abgebrochenen Ehrentempel am Königsplatz Gebäude errichtet werden sollen, wobei noch offen gelassen wird, welchen Zwecken sie dienen sollen.42

[X.] Gesellschaft zur Erfassung von Rüstungsgut43

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest eine Vormerkung, wonach Direktor Krämer,44 der in der Gesellschaft die Entschärfung und Aufarbeitung von Munition leitet, um Zuteilung von Arbeitskräften, Arbeitszügen, Materialkontingenten usw. bittet.

Es herrscht Übereinstimmung, daß die Angelegenheit durch das Wirtschaftsministerium im Benehmen mit den beteiligten übrigen Ministerien bearbeitet wird.

[XI.] Nichteinhaltung des Dienstweges durch Beamte

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Herrn Landtagspräsidenten Dr. Horlacher bekannt, wonach sich der öffentliche Kläger der Spruchkammer Traunstein, Staatsanwalt Hammerschmidt,45 unmittelbar an ihn gewandt habe. Es sei untragbar, daß sich Behördenangehörige in dienstlichen Angelegenheiten unmittelbar an den Landtag wendeten.

Staatssekretär Gentner schlägt in diesem Zusammenhang vor, ein Rundschreiben an die Behörden zu erlassen, daß diese in eigener Zuständigkeit zu entscheiden hätten und nicht immer alle Angelegenheiten an die Ministerien bringen sollten.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, er weise bei jeder Gelegenheit bei seinen Besuchen auf dem Land auf diese Sache hin.

[XII.] Personalfragen

a) Der Ministerrat erklärt sich einstimmig damit einverstanden, daß Oberregierungsrat Müller46 zum Finanzpräsidenten in München befördert wird.

b) Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen Antrag der Vereinigung der Verfolgten des Nationalsozialismus bekannt, Staatskommissar Auerbach zum Staatsrat zu ernennen.47 Ebenso hätte diese Vereinigung ersucht, Vertreter der rassisch, religiös und politisch Verfolgten in den Senat zu berufen und einen Vertreter beim Landespersonalamt zu bekommen.48 Was den Senat betreffe, so sei man hier durch die Verfassung gebunden.49

Staatsminister Loritz erklärt, es sei allmählich dringend notwendig, gegen Herrn Auerbach vorzugehen. Dieser führe unberechtigt den Doktortitel und könne keine Nachweise über sein Universitätsstudium vorlegen.50 Man sollte diesen Herrn, über den noch von Düsseldorf her ein ungünstiger Personalakt vorliege, genau nachprüfen. Man solle von Dr. Auerbach einen Lebenslauf anfordern. In Düsseldorf sei dieser aus dem Amt entfernt worden wegen unzulässiger Dinge.51 Er werde die Nachweise schriftlich bringen.

Diese Angelegenheit wird vom Ministerrat weiter nicht besprochen.

[XIII.] Beschluß des Landtags betr. Wohn- und Siedlungsfragen

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest einen Beschluß des Bayerischen Landtags zu einem Antrag der Abgeordneten Ammann52 und Genossen über die Neuregelung des Wohn- und Siedlungswesens.53

Es wird Übereinstimmung darüber festgestellt, daß in dieser Frage die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern federführend sein soll und die notwendigen Arbeiten im Benehmen mit den übrigen beteiligten Ministerien durchführen solle.

[XIV. Vorschläge für vordringliche Stellenbesetzungen]

Staatssekretär Dr. Müller ersucht, möglichst bald die Vorschläge für vordringliche Stellenbesetzungen an das Statsministerium der Finanzen zu geben.54

[XV. Dringlichkeitsantrag des Stadtrats München]

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest einen Dringlichkeitsantrag des Stadtrats München, daß auch von staatlichen Behörden aus keine Lieferungen und Arbeiten an politisch Belastete vergeben werden sollen.

Die Angelegenheit wird dem Staatsministerium des Innern zugeleitet.

[XVI.] Finanzlage

Staatssekretär Dr. Müller gibt bekannt, daß die Haushaltslage55 in Bayern die ungünstigste der gesamten US-Zone sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt dazu, man sei allmählich viel zu großzügig geworden und müsse sich z.B. hüten, gleich jeden Beamten zum Ministerialrat oder Ministerialdirektor zu machen. Vor allem solle man bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis zurückhaltend sein.

[XVII. Berufung von Universitätsprofessoren]

Staatssekretär Dr. Müller wendet sich gegen die Vorwürfe, daß das Finanzministerium bei der Berufung von Universitätsprofessoren nicht entgegenkommend genug sei. Es sei unmöglich, Professoren mit über 65 Jahren mit allen Rechten zu übernehmen. Man müsse in jedem Fall prüfen, ob eine Belastung des Etats bei alten Herren, die höchstens noch einige Jahre lehren könnten, zulässig sei. Er ersuche den Herrn Ministerpräsidenten, das Finanzministerium in diesem Punkt zu einer etwaigen Rücksprache mit Herrn General Müller zu unterstützen.

Staatsminister Dr. Hundhammer weist darauf hin, daß jüngere Dozenten fehlen. Es sei die Tendenz festzustellen, daß Professoren aus der russischen und britischen Zone im Alter zwischen 70 und 75 Jahren nach München kommen wollten, um hier noch kurze Zeit zu lehren und dann in Pension zu gehen. Das Kultusministerium habe die gleiche Haltung wie das Finanzministerium eingenommen. Die Herren, die nicht berufen worden seien, hätten sich dann an die Militärregierung gewandt.56

[XVIII. Schuhversorgung der Landbevölkerung]

Staatssekretär Dr. Ankermüller weist nachdrücklich darauf hin, es sei unbedingt notwendig, die Schuhversorgung der Landbevölkerung für das Frühjahr sicherzustellen. Die Frühjahrsbestellung sei geradezu in Frage gestellt, wenn man die Bauern und landwirtschaftlichen Arbeiter nicht mit geeignetem Schuhwerk versehen könne.

Staatsminister Dr. Zorn entgegnet, eine allgemeine Versorgung sei leider nicht möglich, es würden aber Zuteilungen an die Genossenschaften erfolgen. Im übrigen sei jetzt der „Lederkrieg“ zwischen Bayern und Württemberg-Baden beendet.

[XIX. Würzburg]57

Staatssekretär Dr. Ankermüller teilt noch mit, er habe mit Staatssekretär Fischer von der Stadt Würzburg vereinbart, daß nochmals in allernächster Zeit eine Baukommission nach Würzburg gehe, um an Ort und Stelle die Verhältnisse zu prüfen und Hilfsmaßnahmen für die schwer betroffene Stadt einzuleiten.58

[XX. Nächster Ministerrat]

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt abschließend bekannt, daß der nächste Ministerrat59 am Samstag, den 19.4.47, vormittags 9 Uhr, stattfinden solle. Dabei würde vor allem die Durchführung des Art. 160, das Gesetz über den Senat und die Frage des Ersatzes von Reisekosten besprochen werden.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Sekretär des Ministerrats:
I.V.
gez. Levin Frhr. von Gumppenberg
Oberregierungsrat