1Ministerialrat v. Elmenau
14 gibt einen Überblick über die bisherige Entwicklung des Wetterdienstes in den verschiedenen westlichen Besatzungszonen.15 Für den 1. Dezember 1949 habe nun das Bundesverkehrsministerium zu einer Sitzung eingeladen, auf der die künftige Organisation des Wetterdienstes im Bund besprochen werden solle.14Zu seiner Person s. Nr. 80 TOP III.15
Ulbricht, Hellmuth: 50 Jahre Deutscher Wetterdienst. Ein Spiegelbild für wissenschaftlichtechnischen Fortschritt. Offenbach 2002, S. 10–13. Zum Deutschen Wetterdienst – Zentralamt der US-Zone mit Sitz in Bad Kissingen, dem Deutschen Meteorologischen Dienst – Zentralamt der französischen Zone und dem Meteorologischen Amt für Nordwestdeutschland der britischen Zone vgl. Vogel, Westdeutschland III S. 241–252, 276–281. S. im Detail MK 71370–71373.
2Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hundhammer beschließt der Ministerrat, der als Vertreter des Kultusministeriums vorgesehene Ministerialrat v. Elmenau solle versuchen, nach Möglichkeit die Organisation des Wetterdienstes in der Bundesrepublik auf Landesebene zu erreichen. Dies solle in der Art geregelt werden, daß die Spitzenbehörden der zu schaffenden meteorologischen Organisation Organe einer Bundeskörperschaft des öffentlichen Rechts sein sollten, die Wetterdienstbehörden der mittleren und unteren Instanzen dagegen Landesbehörden. Notfalls könne man sich auch mit der Errichtung einer Bundeskörperschaft des öffentlichen Rechts einverstanden erklären. Von dem Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums16 müsse allerdings insofern abgewichen werden, als Art. 817 etwa folgenden Wortlaut erhalten sollte:16Gemeint ist der Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts „Deutscher Meteorologischer Dienst“, Neufassung vom 27. 10. 1949 (MK 71371).17Art. 8 lautete im Entwurf (vgl. Anm. 16): „(1) Die Beamten der Körperschaft des öffentlichen Rechts sind Bundesbeamte. Die für die Bundesbeamten geltenden Rechtsvorschriften finden entsprechende Anwendung. Versorgungsbezüge gehen zu Lasten des Bundeshaushalts. (2) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Beamten auf Vorschlag des Bundesministers für Verkehr. Die Vorschläge erfolgen im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Körperschaft und dem Verwaltungsrat. Der Bundespräsident kann seine Befugnisse auf den Bundesminister für Verkehr oder den Präsidenten der Körperschaft übertragen. (3) Die Angestellten und Arbeiter werden durch den Präsidenten der Körperschaft eingestellt und entlassen, bei Angestellten des höheren Dienstes im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat.“
3„Für die Beamten der Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten die für die Bundesbeamten vorgesehenen Rechtsvorschriften sinngemäß, soweit sich nicht aus dem Nachstehenden Abweichendes ergibt.
4Die Beamten und Angestellten werden vom Präsidenten der Körperschaft ernannt. Die Ernennung von Beamten der Besoldungsgruppe A 2 o 2 und höher, sowie von Angestellten der Gruppe TO. A III und höher bedarf der vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrates. Bei der Ernennung und Versetzung der Beamten ist dem landsmannschaftlichen Prinzip Rechnung zu tragen.
5Die Ernennung der Leiter der Ämter für Wetterdienst bedarf der Zustimmung der Regierung des Landes, in welchem das Amt für Wetterdienst gelegen ist.“
6Der Ministerrat beauftragte das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bezw. dessen Vertreter, Ministerialrat v. Elmenau, in dieser Art und Weise bei der Sitzung vom 1. Dezember vorzugehen.18
18Vgl. unter Bezug auf diesen Ministerratsbeschluß Ehard an Hundhammer, 22. 11. 1949, sowie Hundhammer an Ehard, 20. 12. 1949. Darin hieß es u.a.: „In der Sitzung beim Bundesverkehrsministerium in Offenbach am 1. 12. 1949 zwischen den Vertretern der Bundesministerien für Inneres, für Finanzen, für Verkehr und für Justiz und den Vertretern der Länder der Bundesrepublik, sowie den Beauftragten der Meteorologischen Dienste der 3 Westzonen hat der Vertreter des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus weisungsgemäß mit Nachdruck versucht, die Organisation des Wetterdienstes in der Bundesrepublik auf Landesebene anzustreben in der Art, daß die Spitzenbehörden der zu schaffenden meteorologischen Organisation Organe einer Bundeskörperschaft des öffentlichen Rechts sein, jedoch die Wetterdienstbehörden der mittleren und unteren Instanz als Landesbehörden einzurichten sein sollten. Bedauerlicherweise hat sich ergeben, daß diese verwaltungsmäßig und staatsrechtlich tragbare Organisationsform nicht die Zustimmung der übrigen Ländervertreter gefunden hat. Hierbei hat sich gezeigt, daß die Ländervertreter weitgehend von den meteorologischen Sachverständigen der zonalen Wetterdienstorganisation beraten waren, welche aus technischen und verwaltungsmäßigen Gründen einer bundeseinheitlichen Organisation den Vorzug gaben.“ Hundhammer wies ferner auf die grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit hin. Sollte sich die Auffassung der Bundesministerien durchsetzen, könnten künftig bundeseigene Sonderverwaltungen durch einfaches Bundesgesetz und ohne Zustimmung des Bundesrates errichtet werden, wenn [anstelle einer unmittelbaren Bundesoberbehörde] die Rechtsform einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts gewählt werde. Der Schlußabsatz lautete: „Das Bundesverkehrsministerium hat die Anregungen und Einwendungen der Ländervertreter als Material zur Kenntnis genommen und wird sie bei der Neufassung des von ihm der Bundesregierung vorzulegenden Gesetzentwurfes berücksichtigen. Dieser Entwurf dürfte in absehbarer Zeit von der Bundesregierung verabschiedet und sodann der verfassungsmäßigen Weiterbehandlung zugeführt werden. Ich darf mir vorbehalten, nach Vorliegen der neuen Fassung des Entwurfs Einzelvorschläge für die Behandlung im Bundesrat und seinen Ausschüssen zu unterbreiten. Die Bayer. Staatsministerien und die Vertretung Bayerns bei der Bundesregierung haben Abdruck dieses Schreibens erhalten“ (MSo 137, Hundhammer an Ehard, 20. 12. 1949 auch in MF 71436). Zum Fortgang s. Kurzprotokoll der 32. Koordinierungsbesprechung für Bundesangelegenheiten, 4. 7. 1950 (Bevollmächtigter Bayerns beim Bund 9/II).
Mit dem Gesetz über den Deutschen Wetterdienst vom 11. November 1952 (BGBl. I S. 738 ) wurde der Deutsche Wetterdienst als nicht rechtsfähige Bundesanstalt errichtet, die dem Bundesminister für Verkehr untersteht; vgl. Kabinettsprotokolle
1952 S. 214 f., 224 und 391
.
19Zur Vorgeschichte seit Kriegsende, insbesondere den Wettbewerben zur Errichtung eines Denkmals auf dem Leitenberg bei Dachau in den Jahren 1945 und 1946 vgl. Protokolle Ehard I Nr. 10 TOP XXII
sowie Stoll.
Zur Vorgeschichte 1949 vgl. Marcuse, Legacies S. 143–149, dessen Aussagen (z.B. handelte es sich bei diesem Ministerrat nicht um ein „emergency cabinet meeting“ (S. 145)) und Nachweise allerdings nicht immer präzise sind; ferner Pressedokumentation in: PA 1949/1950 22, zum Dezember 1949 auch in StK 13626; vgl. z.B. „Der Leitenberg gibt sein Geheimnis preis“ J. A. Elten, SZ 29. 9. 1949. S. auch Einleitung S. XLI, LXXVI und LXXXf.
Aufgrund der Presseberichterstattung hatte der Landeskommissar im September 1949 eine gemischte deutsch-amerikanische Ärztekommission zur Untersuchung der Knochenfunde in Etzenhausen bei Dachau eingesetzt. Am 16. 9. 1949 teilte MPr. Ehard Van Wagoner mit, er habe Generalanwalt Auerbach beauftragt, „an der Überprüfung dieser Funde teilzunehmen und die Beisetzung durchzuführen, falls es sich bei den Funden um Opfer eines Konzentrationslagers handeln sollte“ (StK 13625). Auerbach war bereits am 11. 9. 1949 in Etzenhausen gewesen, um die Knochenfunde in Augenschein zu nehmen; vgl. Auerbach an Ankermüller, 12. 9. 1949 (ebd.); ferner ebd. Auerbach an Ehard, 5. 10. 1949, betr. 2. Sitzung des vom Landeskommissar für Bayern gebildeten Ausschusses zur Prüfung des Massengrabes in Dachau.
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe heute einen Brief des Landeskommissars für Bayern, Mr. Bolds, erhalten, der sich mit der Frage der Gräber von ehemaligen KZ-Häftlingen auf dem Leitenberg bei Dachau befasse.20 Durch verschiedene Berichte im In- und Ausland21 sei eine recht unangenehme Situation entstanden22 und man könne nicht darüber hinweg, daß diese Gräber vernachlässigt worden seien und daß man auch bisher noch kein Denkmal errichtet habe. Die Sache sei vor allem deswegen eilbedürftig, weil sich die französische Öffentlichkeit sehr stark damit beschäftige.23 Mr. Bolds habe in seinem Brief den Bayerischen Ministerpräsidenten selbst gebeten, die Obhut über diese Gräber zu übernehmen und eine Untersuchung darüber anzustellen, warum bisher noch wenig oder nichts geschehen sei.20Vgl. Bolds an Ehard, 21. 11. 1949: „Als Amtierender Landeskommissar für Bayern sehe ich mich leider gezwungen, Sie auf die Gleichgültigkeit hinzuweisen, die von deutschen Behörden hinsichtlich der Gräber der KZ-Opfer bei Dachau an den Tag gelegt wird. Meine große Besorgnis wird vom Amerikanischen Hohen Kommissar sowie von einer großen Zahl von Menschen geteilt, die kürzlich durch Presse oder Rundfunk von der Vernachlässigung dieser Gräber erfuhren. Ich gebe zu, daß einige der kürzlich erschienenen Zeitungsberichte über Dachau ungenau waren; es ist jedoch eine beunruhigende Tatsache, daß die Vernachlässigung dieser Gräber – die an der (auch als Leitenberg bekannten) Etzenhausener Leite gelegen sind – seit Beginn der Besatzung besteht. Hätten die kürzlich vorgenommenen Ausgrabungen und die anschließende Auffindung menschlicher Gebeine die Existenz dieser Gräber nicht in das Rampenlicht der Öffentlichkeit gerückt, so wäre zu befürchten gewesen, daß gewisse Behörden die auf ihnen ruhende heilige Verpflichtung, nämlich die würdige Betreuung der Gräber Tausender, die unter unvorstellbaren Verhältnissen als Opfer Hitlers starben, auch weiterhin ignoriert hätten. Die Lage dieser Massengräber ist den deutschen Behörden seit Beginn der Besatzung bekannt. Die genaue Lage war der Gemeinde Dachau bekannt, die im Jahre 1945 eine besondere Karte, aus der die Lage dieser Gräber hervorging, anfertigen ließ [vgl. SZ 29. 9. 1949; Lageplan von 1949 in StK 13626]. Sie muß auch dem Landrat von Dachau bekannt gewesen sein; sie war sicherlich dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus bekannt, das einmal einen Wettbewerb für den Entwurf eines Erinnerungsmals für die Toten vom Leitenberg veranstaltete [vgl. Protokolle Ehard I Nr. 10 TOP XXII
]. Es ist bezeichnend, daß bei drei verschiedenen Gelegenheiten Entwürfe für das Denkmal geprüft wurden; wie Staatssekretär Schwalber vor kurzem in einem Schreiben an einen meiner Mitarbeiter feststellte, wurde jedoch ‘mit der Währungsreform der Plan zur Errichtung des Denkmals zurückgestellt’. Ich habe die starke Befürchtung, daß nicht nur die Pläne für ein Denkmal zurückgestellt wurden, sondern daß nichts unternommen wurde, um den Friedhof würdig zu pflegen. Die Umrisse der Massengräber ließ man verschwinden; es wurden keine Versuche gemacht, das Gelände einzuzäunen, und auf geheiligtem Boden durfte Vieh weiden. In den Vorschriften der Militärregierung (Titel 20–110.7) sind genaue Anweisungen über die Verantwortlichkeit der deutschen Behörden für die entsprechende Betreuung dieser Gräber enthalten. Die Mindesterfordernisse für die Pflege sind bescheiden; doch selbst diese bescheidenen Forderungen sind von den deutschen Behörden ignoriert worden, was als glatte Verletzung der Vorschriften der Militärregierung zu betrachten ist. Ich kann nicht glauben, Herr Ministerpräsident, daß die Bayer. Staatsregierung bei der Pflege dieser Gräber lediglich die Mindesterfordernisse beachten will, sondern nehme vielmehr an, daß sie den Wunsch hat, den Toten vom Leitenberg alle Ehre zukommen zu lassen, um sich damit von den Untaten des Hitler-Regimes vollkommen zu distanzieren. Ich bin überzeugt, daß eine solche Geste freiwillig und aufrichtig und nicht im Auftrag einer anderen Dienststelle erfolgen muß. Gerade aus diesem Grunde erkenne ich die von deutschen Behörden gemachten Vorschläge zur Errichtung eines würdigen Denkmals voll an; – eine solche Geste vermag aber die Tatsache nicht zu verbergen, daß die Geschichte des Leitenbergs leicht zu schwerwiegenden Anschuldigungen führen kann. Ich bin sicher, daß Sie, Herr Ministerpräsident, diese Zustände niemals kannten, insbesondere, da, wenn ich mich nicht irre, bereits vor Ihrem Amtsantritt Verhandlungen zur Übertragung der Verantwortung von der örtlichen Verwaltung auf die Staatsregierung stattfanden. Irgendeine amtliche Stelle muß jedoch von den Gräbern vom Leitenberg gewußt haben – und durch die Unterlassung jeglicher Maßnahmen, selbst der Erfüllung der Mindesterfordernisse für die Pflege dieser Gräber, hat sie Bayern heute in den Verdacht gebracht, sich wenig oder gar nicht um die Opfer von Dachau zu kümmern. Ich bin überzeugt, daß Sie eine solche Anschuldigung für Ihre Person nicht hinnehmen können, und gerade aus diesem Grunde hoffe ich, daß Sie gegen diejenigen Sachbearbeiter, die durch ihr Versäumnis nicht nur die Bayerische Staatsregierung, sondern alle anständig-denkenden Menschen in Bayern in eine äußerst unerfreuliche Situation gebracht haben, entsprechend vorgehen werden. Da dieser Fall vom Amerikanischen Hohen Kommissar mit großem persönlichen Interesse und großer Sorge verfolgt wird, wäre ich Ihnen außerordentlich dankbar, wenn Sie mich über den weiteren Verlauf der Angelegenheit auf dem laufenden halten würden“ (engl. Original und dt. Übersetzung in StK 13628).
Das Schreiben hatte Bolds an Ehard am Ende einer Unterredung übergeben, die unmittelbar vor diesem Ministerrat in der Tegernseer Landstraße stattgefunden hatte; vgl. die undatierte und ungezeichnete Aufzeichnung darüber, die inhaltlich in weiten Passagen identisch ist mit dem Text des Schreibens. Der letzte Absatz der Aufzeichnung lautete: „In der persönlichen Unterredung mit Mr. Bolds ließ mich dieser wissen, daß gewisse französische Kreise politisches Kapital aus dieser Angelegenheit zu schlagen beabsichtigen. Eine entsprechende Anfrage in der Deputiertenkammer von Paris war für morgen vorgesehen. Es bedurfte der größten Anstrengung von Seiten der Amerikaner, diese zu verhindern und einen Aufschub von zwei Wochen zu erreichen. Es wäre daher von größtem Interesse für Bayern und seine Regierung, so schnell als möglich zu handeln, um einer solchen Aktion das Wasser abzugraben“ (NL Ehard 1587); ferner Bolds an United States High Commissioner for Germany, McCloy, 22. 11. 1949: „On Monday, November 21, I handed over in person to Dr. Ehard, Minister President of Bavaria, a letter of protest regarding the neglect of mass graves near Dachau. A copy of this letter is attached. I took this occasion to point out to Dr. Ehard the seriousness of the situation and its international repercussions. Specifically, I told him that the French delegation which was in Munich last week had agreed to defer the ‘interpellation’ in the Chamber of Deputies, originally scheduled for 22 November, for another two weeks. This postponement, I suggested, ought to give the Bavarian government a possibility to remedy a truly deplorable situation. I am happy to report that Dr. Ehard took immediate action in this matter. At a meeting of the Ministerial Council, which took place less than an hour after Dr. Ehard made his departure, it was decided that the Leitenberg (site of the mass graves) would become the full responsibility of the Bavarian government. A ministerial committee, composed of Messrs. Mueller (Justice), Ankermueller (Interior) and Hundhammer (Education and Culture) was appointed to handle the affair for the government. Costs will come unter the budget of the Ministry of Education and Culture. The Council commissioned Dr. Ehard to investigate and report on the persons or authorities responsible for the neglect of these graves. I had hardly hoped for such remarkably prompt action and am most gratified that Dr. Ehard and his ministry have taken the Dachau case with the seriousness and promptness it merits“ (OMGB 13/110–2/7). S. ferner StK 13625, 13626, 13627 und StK 12998.21Höhepunkt war der Bericht auf der Titelseite der New York Times 8. 9. 1949: „Germans Dig Up Dachau-Graves; Will Use The Soil Commercially“ von Michael James; insgesamt berichtete die New York Times am 8., 9., 16., 17. und 28. 9. 1949 über die Angelegenheit.22Auch Bundeskanzler Adenauer, der eine offiziöse Anfrage von französischer Seite erhalten hatte, hatte bereits am 7. 11. 1949 die StK um zuverlässige Sachdarstellung gebeten; vgl. Vormerkung Pfeiffers für Ehard, 7. 11. 1949 (StK 13625 und NL Ehard 1587) sowie als Antwort das Fernschreiben von Pfeiffer an das Bundeskanzleramt, 7. 11. 1949, 19 Uhr (StK 13625).23Vgl. zu den Besuchen verschiedener Delegationen prominenter ehemaliger französischer Dachau-Häftlinge sowie der Behandlung der Angelegenheit durch die Assemblée Nationale am 13. 12. 1949 Marcuse, Legacies S. 144ff. S. StK 13625, NL Pfeiffer 73 und StK 12998.
2Staatssekretär Dr. Schwalber gibt einen kurzen Überblick über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit und stellt fest, daß Generalanwalt Dr. Auerbach die Instandsetzung aus Mitteln seines Wiedergutmachungsfonds übernommen habe und beabsichtige, eine Kapelle zu bauen. Die Verkaufsverhandlungen über die notwendigen Grundstücke seien auch schon abgeschlossen.
3Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, die ganze Situation mache es jetzt unbedingt notwendig, daß die Bayer. Staatsregierung selbst die Betreuung der Gräber in die Hand nehme.
4Nach eingehender Aussprach wird sodann folgender Beschluß24 angenommen, der noch am gleichen Tag im Pressecommuniqué25 bekanntzugeben ist:26
24Vgl. den Entwurf dieses Beschlusses mit hs. Korrekturen Ehards, die auf die Aussprache in dieser Sitzung zurückgingen, in StK 13628; Ehard leitete ihn am 22. 11. 1949 auch Bolds zur Information zu. S. ferner MK 51032.25„Dachauer KZ-Gräber unter Staatsobhut“ SZ 22. 11. 1949.26Vgl. auch die Ausführungen Ehards im Rahmen der Interpellation Stock und Fraktion (SPD) betr. Mitteilung an die Presse im Anschluß an die Besichtigung des Leitenbergs bei Dachau durch einen Ausschuß französischer Widerstandskämpfer StB.
IV S. 212 –215 (30. 11. 1949). S. dazu ferner SZ 1. 12. 1949.
5„Der Bayer. Ministerrat hat in seiner Sitzung am 21. 11. 1949 beschlossen, die Massengräber von ehemaligen KZ-Häftlingen auf dem Leitenberg bei Dachau unmittelbar in die Obhut des bayerischen Staates zu nehmen.
6Eine Kommission, bestehend aus dem stellv. Ministerpräsidenten und Justizminister Dr. Josef Müller, dem Staatsminister des Innern Dr. Willi Ankermüller und dem Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Alois Hundhammer, wurde vom Ministerrat beauftragt, unverzüglich die notwendigen Maßnahmen einzuleiten und insbesondere für die Errichtung einer Gedächtnisstätte zu sorgen.27 Diese Maßnahmen sollen in engster Fühlungnahme mit dem amerikanischen Landeskommissar für Bayern durchgeführt werden.27Vgl. Auerbach an Ehard, 22. 11. 1949. Darin hieß es u.a.: „Sie werden verstehen, hochverehrter Herr Ministerpräsident, daß ich durch die heutige Meldung in der Süddeutschen Zeitung und dem Münchner Merkur unangenehm berührt war, da leicht der Eindruck entstehen konnte, als ob Sie entgegen des 1. Absatzes Ihres gefälligen Schreibens vom 14. Oktober mit der von mir geleisteten Arbeit nicht zufrieden waren; denn sonst hätte sicherlich ein anerkennendes Wort des Ministerrates Aufnahme in das Communiqué gefunden. Herr Staatsminister Dr. Ankermüller, mit dem ich heute morgen die Ehre hatte, zu sprechen, betonte mir gegenüber, welchen Wert er auf die Mitarbeit meines Amtes lege, und ich bitte Sie zu bedenken, daß es nicht um meine Person, sondern um die Repräsentanz desjenigen Kreises geht, von dem 21 000 Opfer auf dem Leitenberg liegen. Herr Staatssekretär Dr. Sattler, mit dem ich bereits vor dem Ministerratsbeschluß alles eingehend besprochen habe, bzw. mit seinem Referenten, Herrn Dr. Keim, hat von mir alle Unterlagen erhalten. Ich wäre sehr zu Dank verbunden, wenn man mir mitteilen würde, ob das Problem des Leitenbergs, welches letzten Endes durch die intensive Arbeit meiner Dienststelle im Interesse des Ansehens Bayerns und Deutschlands geklärt wurde, ohne die Verfolgten und ihre Vertretungen geregelt werden soll oder ob meine Mitarbeit weiterhin erwünscht ist“ (StK 13625). Vgl. ferner die im Anschluß an diesen Ministerrat im StMUK verfaßte Vormerkung von RegDir Keim für Meinzolt, Sattler und Hundhammer, die die Beteiligung des StMUK an der Angelegenheit resümiert, insbesondere an den Wettbewerben zur Errichtung eines Mahnmals auf dem Leitenberg, 3. 12. 1949 (MK 51032).
7Das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird noch bei den schwebenden Haushaltsverhandlungen im Bayer. Landtag die notwendigen Mittel anfordern.
8Der Ministerrat beauftragte ferner den Bayer. Ministerpräsidenten, eine Untersuchung darüber zu veranlassen, ob und inwieweit Behörden oder Einzelpersonen für die Verzögerung einer würdigen Ausgestaltung der Begräbnisstätten verantwortlich zu machen sind.“
9Anschließend wird noch die Frage besprochen, wer die Untersuchungen über die Verantwortlichen zu führen hat, wobei teils das Staatsministerium der Justiz, teils das Staatsministerium des Innern vorgeschlagen werden.
10Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß er von sich aus die Untersuchung veranlassen werde.28
28Ehard beauftragte mit dieser Untersuchung MD Hans Walther aus dem StMJu; Ehard an Walther, 30. 11. 1949 (StK 13626). Vgl. Sattler an Walther, 7. 12. 1949, er sandte ihm auf Anforderung den im StMUK einschlägigen Akt MK 51032 als Material für seine Untersuchung zu (MK 51032); ebenso übergab Generalanwalt Auerbach Walther seine Unterlagen sowie einen „Bericht zu dem Aktenmaterial ‘Gräberfunde Dachau’, welches am heutigen Tage dem Herrn Ministerialdirektor, Senatspräsident Dr. Walther übergeben wurde“, 1. 12. 1949 (7 S.) (StK 13626). Vgl. ferner den Bericht Walthers über das Ergebnis der Untersuchung wegen der Verzögerung der Ausgestaltung der Begräbnisstätten auf dem Leitenberg bei Dachau, 12. 1. 1950 (14 S.) (StK 13628), Abdruck als Anhang zu Nr. 96. Zum Fortgang s. Nr. 95 TOP VII.
11Staatsminister Dr. Schlögl regt noch an, dafür Sorge zu tragen, daß alle Landräte genaue Erhebungen anstellen sollten, ob in ihrem Landkreis noch Gräber von ehemaligen KZ-Häftlingen vorhanden sind.
12Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, das Ministerium des Innern werde das auf dem Weg über eine Anweisung an die Regierungspräsidenten erledigen.29
29Vgl. Ehard an Ankermüller, 23. 11. 1949: „Bei der Besprechung der Frage der Gräberfunde auf dem Leitenberg bei Dachau wurde im letzten Ministerrat auch angeregt, eine Untersuchung über etwa vorhandene Gräber von ehemaligen KZ-Häftlingen in den verschiedenen Landkreisen zu veranlassen. Ich darf an die Zustimmung des Kabinetts zu diesem Vorschlag erinnern und Sie bitten, möglichst umgehend eine entsprechende Weisung über die Regierungspräsidenten ergehen zu lassen“ (StK 13625). Unter Bezug auf Pressemeldungen legte der Generalanwalt für die rassisch, religiös und politisch Verfolgten, Auerbach, MPr. Ehard und dem StMF am 29. 11. 1949 eine Aufstellung der 249 in Bayern befindlichen KZ- und Israelitischen Friedhöfe vor (StK 13626). Vgl. ferner Ankermüller an Ehard, 10. 1. 1950: „In Ausführung der entsprechenden Beschlüsse des Ministerrats hat das Staatsministerium des Innern nochmals eine Erhebung über die KZ-Grab- und Gedenkstätten vorgenommen. Die Meldungen aus den einzelnen Regierungsbezirken liegen nunmehr vor und sind in einer Aufstellung, nach Landkreisen geordnet, zusammengefaßt. Soweit der Zustand der Gräber und Gedenkstätten noch zu wünschen übrig läßt, ist dies besonders vermerkt. Die Aufstellung wird dem Herrn Präsidenten des Bayer. Landesentschädigungsamtes mit der Bitte zugeleitet werden, die weiteren Maßnahmen zur ständigen Pflege und Betreuung dieser Gräber und Gedenkstätten zu treffen“ (StK 13626). Zum Fortgang s. Nr. 87 TOP XII.
1. Gesetz zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes30
U30Vgl. Nr. 85 TOP VI. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 73/49 .
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß der Bundesrat sich in der Plenarsitzung vom 23. November 1949 mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes, des Gesetzes zur Deckung der Kosten für den Umsatz ernährungswirtschaftlicher Waren und des Preisgesetzes befassen werde.
2Staatsminister Dr. Seidel führt aus, daß es sich im wesentlichen um § 2 des Entwurfs drehe, wonach die Zustimmung des Bundesrats zu Anordnungen der Bundesminister auf Grund der genannten Gesetze nicht erforderlich sei.31 Gegen diese Bestimmung werden sich die Länder wenden müssen.32 Es sei auch bereits von sämtlichen Ausschüssen des Bundesrats, die sich mit dem Entwurf befaßt hätten, Einspruch erhoben worden.33
31§ 2 (1) des Entwurfs (vgl. Anm. 30) lautete: „Anordnungen der Bundesminister auf Grund der in § 1 Abs. 1 genannten Gesetze und Verordnungen bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.“ Vgl. die Vormerkung von MinRat Kratzer für Seidel, 9. 11. 1949: „Der vom Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes usw. ist aus folgendem Grunde verfassungsrechtlich und staatspolitisch bemerkenswert: Nach Art. 80 Abs. 2 GrG bedürfen Rechtsverordnungen der Bundesregierung oder eines Bundesministers auf Grund von Bundesgesetzen, die von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt werden – wie hier -, der Zustimmung des Bundesrates, ‘vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung’. Die Regel des GrG ist sohin, daß für Rechtsverordnungen der genannten Art der Bundesrat zustimmen muß. Es ist m.E. bezeichnend, daß schon in einem der ersten Bundesgesetzentwürfe diese zugunsten der Länder getroffene primäre verfassungsrechtliche Regelung von Bundes wegen beiseite geschoben werden soll. Und dies für ein Sachgebiet, für das nach dem Stand der Dinge gewiß kein Bedürfnis besteht, da Bewirtschaftungsangelegenheiten heute kaum mehr von besonderer Eilbedürftigkeit sein dürften. Vielleicht sollte nach dem Grundsatz – principiis obsta! – gelegentlich dieses ersten Falles das vom Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigte Verfahren vor dem Forum des Bundesrates ausdrücklich aufgezeigt werden“; sowie Seidel an StK, 10. 11. 1949. Vgl. ferner die Stellungnahme des Generalreferenten für die Gesetzgebung im StMI, Staatsrat Kollmann, 17. 11. 1949, betr. Gesetz zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes usw. (StK-GuV 10604).32Zum bayerischen Anteil an der Ausdehnung der Zustimmungsgesetzgebung vgl. Gelberg, Ehard S. 366–369; Laufer/Münch S. 130f.33Vgl. das Protokoll der gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Verkehr des Bundesrates, 12. 11. 1949 (BR-A 369).
3Der Ministerrat billigt die Ausführungen von Staatsminister Dr. Seidel und bittet ihn, diese Auffassung im Bunderat vorzutragen.34
34Vgl. die Ausführungen von StMWi Seidel als Berichterstatter, 8. Sitzung des Bundesrates, 23. 11. 1949 S. 64 C – 67 A. Der Bundesrat beschloß in dieser Sitzung, dem Entwurf u.a. mit der Maßgabe zuzustimmen, daß § 2 Absatz 1 ganz gestrichen werde.
4Staatsminister Frommknecht erhebt Einwendungen gegen § 1 Abs. 2 des vorliegenden Entwurfs.35
35§ 1 (2) des Entwurfs (vgl. Anm. 30) lautete: „Die Dritte Verordnung zur Durchführung des Bewirtschaftungsnotgesetzes (Kraftfahrzeugbenutzungsverordnung) vom 28. Dezember 1948 (WiGBl. 1949 S. 1) tritt am 31. Dezember 1949 außer Kraft.“ Vgl. im Detail StMVerkehr an StK, 17. 11. 1949 (StK-GuV 10604).
5Staatsminister Dr. Seidel erwidert, seiner Ansicht nach könnte der Vorschlag des Staatsministers für Verkehrsangelegenheiten zu unliebsamen Wirkungen führen und er schlage deshalb vor, daß er diese Frage noch mit den anderen Verkehrsministerien im Bundesrat erörtern werde, um die etwaigen Konsequenzen festzustellen. Er bitte, ihm die notwendigen Vollmachten hierzu zu geben.
6Staatsminister Frommknecht erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden, dem das Kabinett sodann zustimmt.36
36Zum Fortgang s. Nr. 90 TOP XI.
2. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“37
U37S. im Detail StK-GuV 10004. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 87/49 . Vgl. ferner Kabinettsprotokolle
1949 S. 158 f.
1Staatsminister Dr. Kraus berichtet über die Verhandlungen auf der letzten Sitzung der Finanzminister. Die politische Situation mache die sachliche Behandlung der Ansprüche Berlins einigermaßen schwierig.
2Staatsminister Dr. Seidel hält es für ausgeschlossen, daß Mittel aus dem ERP-Fonds für Berlin verfügbar gemacht werden können. Die Gerüchte, die in dieser Beziehung umliefen, entbehrten seiner Auffassung nach einer Grundlage.
3Ministerpräsident Dr. Ehard faßt das Ergebnis der Aussprache dahin zusammen, daß man versuchen müsse zu klären, wofür im einzelnen die Gelder verwendet würden. Man habe bisher das Gefühl, daß keinerlei Kontrolle bestehe. Über das laufende Rechnungsjahr hinaus dürfe man das Gesetz nicht erstrecken, man sei sonst gebunden und könne einer Entwicklung nicht gerecht werden, die die Möglichkeit von Veränderungen in sich trägt.38
38Vgl. die Stellungnahme von StMWi Seidel, 8. Sitzung des Bundesrates, 23. 11. 1949 S. 68 B: „Dem Gesetzentwurf zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“ hat der Finanzausschuß des Bundesrats am 11. 11. 49 gegen die Stimmen Bayerns zugestimmt. Bayern hat sich für eine Beschränkung der Weitergeltung bis zum 31. März 1950 ausgesprochen. Ich stehe auch heute noch auf dem Standpunkt und muß die Auffassung meiner Regierung hierzu vorbringen. Die Wirtschaftslage, wie sie sich im nächsten Frühjahr für Berlin ergeben wird, ist heute noch nicht zu übersehen. Wir wollen Berlin geben, was es zur gegebenen Zeit braucht. Wir wollen uns aber nicht auf eine so lange Zeit hinaus festlegen [Die Geltungsdauer des Gesetzes erstreckte sich bis 31. 12. 1950]. Dieser Antrag ist wohl auch psychologisch begründet. Wir müssen daran denken, den Abbau der Finanzhilfe für Berlin nach und nach in die Wege zu leiten. Denn diese Abgabe stellt doch ein schweres Opfer für die Bevölkerung der Bundesrepublik dar. Schon aus sozialen Gründen muß daran gedacht werden, diese Steuer nach und nach abzubauen. Ich möchte aber auch auf das finanztechnische Problem hinweisen. Unsere Finanzämter sind ohnehin mit schweren und verantwortungsvollen Aufgaben überlastet; gerade durch die Erhebung dieses Notopfers erwächst den Finanzämtern eine Unmenge zusätzlicher Arbeit. Wir möchten uns also vorbehalten, daß wir vor dem Ablauf des Haushaltsjahres 1949/50 neuerdings zum Problem „Nothilfe Berlin“ Stellung nehmen können.“ Ein entsprechender Abänderungsantrag Bayerns fand kein Mehrheit im Bundesrat (Exemplar in Bevollmächtigter Bayerns beim Bund 89). – Gesetz zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“ im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 29. Dezember 1949 (BGBl. S. 35 )
3. Gesetz über die Gewährung von Straffreiheit U
1Stv. Ministerpräsident Dr. Müller stellt fest, daß der Bundesrat gegen diesen Gesetzentwurf in seiner Mehrheit keinen Widerspruch erheben werde. Entsprechend des schon im letzten Ministerrat gefaßten Beschlusses39 werde er als Vertreter Bayerns dagegen stimmen und den bayerischen Standpunkt begründen.40
39Vgl. Nr. 84 TOP IV und Nr. 85 TOP VI.40Vgl. die Ausführungen des StMJu Müller sowie MPr. Ehards bei der Beratung einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit, 8. Sitzung des Bundesrates, 23. 11. 1949 S. 70 B – 73 B. Auf Anregung Bayerns stimmte der Bundesrat über die Frage ab, ob dem Bund die Zuständigkeit für ein solches Gesetz zustehe. Bayern stimmte mit Nein; mit 25 zu 18 Stimmen wurde die Frage der Zuständigkeit des Bundes vom Bundesrat jedoch bejaht. In der 9. Bundesratssitzung am 9. 12. 1949 stellte Ehard den Antrag, der Bundesrat möge aus verfassungsrechtlichen Gründen zu diesem Gesetzentwurf den Vermittlungsausschuß (Art. 77 (2) GG) anrufen; 9. Sitzung des Bundesrates, 9. 12. 1949, S. 103 D – 104 D, der letzte Absatz der Ausführungen Ehards lautete: „Wir sind also der Ansicht, daß Einspruch eingelegt werden sollte, einmal aus den sehr ernsten verfassungsrechtlichen Gründen und ferner wegen des Inhalts, wegen dieser völlig uferlosen und unbegrenzten Ausdehnung der Amnestie. Wenn man sie so weit ausdehnen will, soll man es ehrlich sagen und soll es nicht in einer Weise verschleiern, die die Möglichkeit gibt, eine Ausdehnung vorzunehmen, die darauf hinausläuft, daß alles vergeben und vergessen ist, was vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt, mit Ausnahme von Mord, Brandstiftung und Sprengstoffverbrechen, wobei man unlogischerweise die Ausnahme nur bei § 9 macht, während man bei § 10 Mord ausnimmt.“ Diesen Antrag wiederholte StMJU Müller am 19. 12. 1949 im Bundesrat. Der Bundesrat lehnte den bayerischen Antrag mit 25 zu 18 Stimmen ab. Auch der bayerische Antrag, aus sachlichen Gründen den Vermittlungsausschuß anzurufen, fand keine Mehrheit; 10. Sitzung des Bundesrates, 19. 12. 1949 S. 120 B, 121 D – 122 A.
2Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und spricht sich dafür aus, außer der ablehnenden Begründung keine weitere Stellungnahme abzugeben. Wenn allerdings ein Gericht die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestreitet, müsse der Verfassungsgerichtshof entscheiden.41
41Zum Fortgang s. Nr. 89 TOP IV und Nr. 90 TOP III.
4. Anordnung zur Behebung der Bewirtschaftung von entrahmter Frischmilch, Käse usw.42
U42Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 117/49 .
1Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, hier handle es sich nicht um eine in die Zuständigkeit des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten falllende sachliche Frage, sondern um eine Rechtsfrage. Es handle sich einmal darum, ob zum Erlaß dieser Anordnung auch die Zustimmung des Bundesrats notwendig sei. Nach der Bayer. Verfassung sei gegen die Anordnung an sich nichts einzuwenden, man müsse aber auf der Zustimmung des Bundesrats bestehen bleiben.43
43Vgl. 8. Sitzung des Bundesrates, 23. 11. 1949 S. 73 D – 74 C.
5. Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes44
U44Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 116/49 . S. im Detail StK-GuV 10605 und Bevollmächtigter Bayerns beim Bund 648. Vgl. zur Vorlage Kabinettsprotokolle
1949 S. 171
bes. Anm. 2. – Gesetz zur Änderung des Zuckersteuergesetzes vom 18. April 1950 (BGBl. S. 93 ).
1Ministerialrat Leusser teilt mit, daß gegen diesen Entwurf keine Bedenken erhoben werden könnten.
6. Bericht über den Finanzausgleich unter den Ländern45
U45Vgl. der Vors. des Finanzausschusses des Bundesrates, Hilpert, 12. 11. 1949, an Bundesfinanzminister Schäffer. Darin hieß es im ersten Absatz, der Finanzausschuß habe beschlossen, den Finanzausgleich für das zweite Rechnungshalbjahr 1949 im wesentlichen auf der Grundlage des zweizonalen Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Kriegsfolgelasten im Rechnungsjahr 1949 vom 6. August 1949 (WiGBl. S. 235) fortzusetzen; BR-Drs. 160/49.
1Staatsminister Dr. Seidel meint, hier habe sich die bisherige Rolle Hessens insofern geändert, als Hessen jetzt aus einem gebenden zu einem nehmenden Land geworden sei. Unter diesen Umständen sei es fraglich, ob der hessische Finanzminister Dr. Hilpert46 nach wie vor der richtige Sprecher für die Finanzminister sei.46Zu seiner Person s. Nr. 55 TOP II.
2Ministerpräsident Dr. Ehard rät nachdrücklich dazu, eine möglichst enge persönliche Verbindung mit Bundesminister Schäffer aufrecht zu erhalten. Es genüge nicht, ihm den bayerischen Standpunkt lediglich in Briefen oder Fernschreiben mitzuteilen, man müsse auch dauernd persönlichen Kontakt suchen.47
47Vgl. Schäffer an Ehard 12. 11. 1949; darin hieß es u.a.: „Ich hatte den Herren des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen ausdrücklich sagen lassen, daß ich jederzeit telefonisch und persönlich zu sprechen bin und daß jede Anregung, die an mich kommt und die vernünftig ist, auch von mir übernommen wird.“ […] „Ich wäre Ihnen doch sehr dankbar, wenn Sie dahin wirken könnten, daß die Herren mehr Initiative entwickeln und daß Bayern die einzigartige Gelegenheit, die es jetzt hat, durch die Freunde, die im Bundeskabinett sitzen, die Bundespolitik für sich zu beeinflussen, auch wirklich ausnützt“ (NL Schwend 54). sowie Gelberg, Ehard S. 299.
3Staatsminister Dr. Kraus erwidert, diese enge Fühlungnahme bestehe bereits.
4Ministerpräsident Dr. Ehard bittet nochmals, hier nichts zu versäumen, zumal es sich um so wichtige Fragen wie den Finanzausgleich, die Steuerreform, die Biersteuer usw. handle. In diesem Zusammenhang müsse er sein Ersuchen wiederholen, daß die einzelnen Minister möglichst bald geeignete Beamte nach Bonn abordnen.48 Er halte es auch für notwendig, daß das Justizministerium einen Vertreter delegiere, da der Rechtsausschuß überlastet sei.49
48Vgl. Nr. 80 TOP II und Nr. 81 TOP I. Ferner Baer an StMI, StMWi und StMArb, 30. 11. 1949: „Das ständige Wachsen der Zahl der Ausschußsitzungen des Bundestags und des Bundesrats und die zunehmende Tätigkeit der Bundesministerien in Bonn lassen die bereits seit längerer Zeit in Aussicht gestellte Abordnung eines Vertreters des dortigen Ministeriums an die Dienststelle des bayerischen Bevollmächtigten bei der Bundesregierung in allernächster Zeit unbedingt erforderlich erscheinen. Um Benennung dieser Vertreter und ihre Abordnung nach Bonn darf daher gebeten werden“ (StK 13473). Am 6. 12. 1949 ordneten das StMI ORR Hausner (vgl. Nr. 80 TOP II Anm. 23), am 7. 12. 1949 das StMWi RR Dr. Rudolf Crug ab. Das StMF wurde durch RR Konstantin von Dziembowski vertreten; vgl. Nr. 81 TOP I Anm. 14. Am 22. 3. 1930 teilte StMUK Hundhammer dem Bevollmächtigten Bayerns beim Bund mit, daß Hausner im Einvernehmen mit dem StMI auch mit der Wahrnehmung der für den Geschäftsbereich des StMUK anfallenden besonderen Aufgaben betraut werde. Zum 1. 5. 1950 folgte auf Crug als Vertreter des StMWi ORR Josef Weigand, auf diesen zum 1. 10. 1950 ORR Heinz Münter. Das StMELF war zunächst in Bonn durch den bayerischen MdPR Seibold vertreten (vgl. Nr. 80 TOP II Anm. 23); ab 1. 2. 1950 trat an seine Stelle Dr. Gleissner, Anfang Mai 1950 übernahm dann Landwirtschaftsassessor Kuhn die Vertretung des StMELF. Nachdem Anfang Juli 1950 Hausners Abordnung endete, regte die StK an, ORR Niederalt solle zu seinen allg. Verwaltungsaufgaben in Bonn auch die Vertretung des StMI übernehmen. Die Interessen des StMArb nahm zunächst ORR Philipp Hertel wahr; auf ihn folgte Anfang September 1950 ORR Dr. jur. Rudolf Rigler (StK 13473). – Dr. jur. Josef Hausner (1902–1968), 1926 Promotion, 1928 große juristische Staatsprüfung, Eintritt in die bayer. Staatsverwaltung, 1930 Bezirksamtmann in Vohenstrauß, 1. 5. 1933 NSDAP-Mitglied, 1934 RR Landratsamt Sonthofen, 12. 12. 1938 komm. Landrat Hofheim, 1. 12. 1939 Landrat in Amberg, ab 1942 in Amberg und Sulzbach-Rosenberg, 23. 5. 1945 Dienstenthebung, 2. 12. 1947 Einreihung durch die Spruchkammer Amberg-Land in die Gruppe der Mitläufer, 25. 6. 1948 in die Gruppe der Entlasteten, 1948 Wiedereinstellung als Angestellter, 1. 7. 1948 Landratsamt Nördlingen, 1949 ORR im StMI, 20. 12. 1949–15. 7. 1950 Referent des StMI beim Bevollmächtigten Bayerns beim Bund, 1. 7. 1950 Reg-Dir und Haushaltsreferent im StMI, anschließend mehrere Jahre Leiter der Staatsrechts- und Haushaltsabteilung, 1. 2. 1952 MinRat, 1. 7. 1954 Generalstaatsanwalt beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof, 1. 2. 1955 Vizepräsident, 16. 11. 1961 – 31. 7. 1967 Präsident des Bayer. Obersten Rechnungshofs, Ende Juli 1967 Ruhestandsversetzung. Zur Person von Crug s. Nr. 88 TOP I. Zum Fortgang s. Nr. 88 TOP I. Vgl. Einleitung S. XLV-LVI.49StMJu Müller ordnete am 9. 1. 1950 Oberlandesgerichtsrat Dr. Erich Gerner bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Bevollmächtigten Bayerns beim Bund ab (StK 13473). – Prof. Dr. Erich Gerner (1906–1992), Gymnasium Bamberg, Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen, München und Berlin, 1932 Promotion und große juristische Staatsprüfung in München, auf Empfehlung des Personalreferats im StMJu 1. 5. 1933 NSDAP-Mitglied, Eintritt in die bayer. Justizverwaltung, 1935 Amtsgerichtsrat beim Amtsgericht Dinkelsbühl, 1. 9. 1936 – Mai 1945 Amtsgericht München (Wirtschaftsstrafsachen), nach Kriegsende Dienstenthebung, 29. 10. 1946 Einreihung durch die Spruchkammer München X in die Gruppe V der Entlasteten, 8. 3. 1947 durch die Berufungskammer München in die Gruppe IV der Mitläufer, 3. 8. 1948 Aufhebung des Spruchs der Berufungskammer durch den Kassationshof, 6. 8. 1948 Zurücknahme der Berufung durch den Generalkläger beim Kassationshof, wodurch die Entscheidung der Spruchkammer von 1946 Rechtskraft erhielt, 1. 11. 1948 unter Wiederberufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit als Amtsgerichtsrat in die frühere Planstelle wieder eingewiesen, 11. 4. 1949 Habilitation, 7. 6. 1949 Privatdozent Univ. München, 10. 1. 1950 Oberlandesgerichtsrat am OLG München unter gleichzeitiger Abordnung an die Dienststelle des Bevollmächtigten Bayerns beim Bund, dort bayer. Vertreter im Rechtsausschuß des Bundesrates, wobei er vor allem die Zustimmungspflichtigkeit von Bundesgesetzen im bayerischen Sinne weit interpretierte („Gerner-Gerät“, vgl. Gelberg, Ehard S. 367), 1. 10. 1951 RegDir unter Versetzung in die StK als Nachfolger des zum Bundesverfassungsrichter gewählten MinRat Leusser, 1951–1961 dort Leiter der Abt. Verfassung und Gesetzgebung, in dieser Funktion regelmäßiger Vortrag im Ministerrat zu den Bundesratsangelegenheiten, seitdem auch Leiter der den Ministerratssitzungen vorgeschalteten Koordinierungsbesprechungen für Bundesangelegenheiten, 1. 10. 1952 MinRat, 28. 5. 1957 MinDirig, wichtigster Berater der MPr. in Rechtsfragen, insbes. im Zusammenhang mit der föderalistischen Struktur der Bundesrepublik, sowie bei der Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenzen, 1956 apl. Prof., 1963–1972 oö. Prof. f. Röm., antikes u. bürgerl. Recht Univ. München, Mitverf. des von Nawiasky und Leusser begründeten Kommentars zur BV.
5Staatsminister Dr. Kraus führt aus, was die Bezahlung betreffe, so habe man eine vorläufige Regelung nach dem Frankfurter Beispiel getroffen, das bedeute mehr, als die anderen Länder konzedieren wollten. Augenblicklich bekämen die Referenten in Bonn 150,- DM monatlich, wozu noch die Trennungsentschädigung komme.
6Staatsminister Dr. Hundhammer wirft ein, hier dürfe man nicht sparen, das Geld, das für tüchtige Beamte aufgewendet werde, sei gut angewendet.
7Regierungsdirektor Wagenhöfer teilt mit, am Donnerstag werde in der Sitzung des Finanzausschusses endgültig der Gesetzentwurf beraten, der als Gesetzesinitiative des Bundesrats eingebracht werde.50 Er warne vor einer Debatte im Bundesrat, zumal jetzt die Schwierigkeiten von Hessen kämen. Am besten wäre es, wenn man erreichen könnte, daß man überhaupt keinen Bericht entgegennehmen müsse.50Vgl. den Kurzbericht über die 3. Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates, 24. 11. 1949, in Bonn (BR-A 102).
8Staatsminister Dr. Kraus stimmt zu und erklärt, er werde unter allen Umständen eine Diskussion zu vermeiden suchen.51
51Der TOP wurde tatsächlich mit der Begründung zurückgezogen, die Verhandlungen im Ausschuß seien noch nicht abgeschlossen, 8. Sitzung des Bundesrates, 23. 11. 1949 S. 74 C – D.
7. Kredite für Notstandsarbeiten in Gemeinden52
U52Es handelte sich um die Beschlußfassung des Bundesrates über einen Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik, die Bundesregierung zu ersuchen, den Gemeinden zur Durchführung von Notstandsarbeiten einen Kredit von 150 Mill. DM einzuräumen. Auch dieser TOP wurde vom Bundesrat nicht beraten, sondern dem Finanz- und Wirtschaftsausschuß überwiesen; 8. Sitzung des Bundesrates, 23. 11. 1949 S. 74 D.
1Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß man grundsätzlich gegen diesen Plan Stellung nehmen müsse53 und er schlage vor, daß er den bayerischen Standpunkt selbst in Verbindung mit dem Finanzminister darlegen werde.54
53Vgl. die Vormerkung von Leusser für MPr. Ehard, 22. 11. 1949: „1. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik hat am 4. November 1949 mit Ausnahme des Vertreters von Rheinland-Pfalz dem Bundesrat empfohlen, bei der Bundesregierung zu beantragen, den Gemeinden zur Durchführung von Notstandsarbeiten einen Kredit von 150 Mill. DM einzuräumen. Im Ausschuß bestanden Zweifel, ob ein solcher Antrag überhaupt gestellt werden könne. Daraufhin wurde der Vorsitzende des Ausschusses beauftragt, diese Frage mit dem Präsidenten des Bundesrates zu klären und unabhängig davon anzuregen, daß von der Regierung Nordrhein-Westfalen ein entsprechender Antrag durch ein Mitglied des Bundesrates beim Bundesrat eingebracht wird. 2. Der Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik hätte nach § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrats zunächst einmal auch im Finanzausschuß behandelt werden müssen. Dort hätte sich ohne weiteres ergeben, daß für diesen Antrag die Mittel überhaupt nicht vorhanden sind. Darüber hinaus wäre auf Art. 115 des Grundgesetzes hinzuweisen, wonach Kreditgewährungen zu Lasten des Bundes, deren Wirkung über ein Rechnungsjahr hinausgeht, nur auf Grund eines Bundesgesetzes erfolgen dürfen. In Betracht kommen weiter Art. 111 und 113, nach welch Letzterem Ausgabenerhöhungen der Zustimmung der Bundesregierung bedürfen. Darüber hinaus muß in erster Linie aus politischen Gründen daran festgehalten werden, daß es nicht Aufgabe der Bundesregierung sein kann, von den Ländern Mittel anzufordern, um sie dann wieder den Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Es müßte eigenartig erscheinen, wenn gerade der Bundesrat in dieser Richtung Vorschläge machen würde. Es würde auf diese Weise ein Dotationssystem für die Gemeinden eingeführt, obwohl gerade das Kommunalwesen noch zu den wenigen Gebieten gehört, welche der Länderzuständigkeit unterstehen“ (NL Ehard 1124).54Zum Fortgang s. Nr. 88 TOP I.
8. Gesetz zur Erstreckung und Verlängerung der Geltungsdauer des Fachstellengesetzes55 und der Fachstellengebührenordnung56
U55Gesetz der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes über die Errichtung von Fachstellen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft vom 6. Mai 1949 (WiGBl. S. 73). Die Geltung des Gesetzes war bis zum 31. 12. 1949 befristet. Der vom BMWi vorgelegte Gesetzentwurf sah neben der Erstreckung auf die Länder der französischen Zone und den bayerischen Kreis Lindau die Verlängerung der Geltung des Fachstellengesetzes bis 31. 3. 1950 vor.56Gebührenordnung der Fachstellen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Fachstellengebührenordnung) (Öffentlicher Anzeiger für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet Nr. 51 vom 29. Juni 1949).
1Staatsminister Dr. Seidel erläutert den Gesetzentwurf57 und bemerkt, daß Bedenken nicht erhoben werden können.58
57S. im Detail StK-Guv 10008. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 124/49 . Vgl. ferner Kabinettsprotokolle
1949 S. 171
.58Vgl. im Unterschied dazu jedoch die Ausführungen Seidels im Plenum des Bundesrates, 8. Sitzung des Bundesrates, 23. 11. 1949 S. 74 D – 75 B. Zum Fortgang s. Nr. 90 TOP XIV.
9. Küstenkohlentarife59
U59Der Direktor der Verwaltung für Wirtschaft hatte am 6. 9. 1949 auf Grund von § 3 des Preisgesetzes die Küstensondertarife für Kohle (für die Bundesbahn etc.) aufgehoben. Dagegen protestierten Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Verkündung der Aufhebung erfolgte erst am 21. 9. 1949 und damit nach der Vereidigung des Bundeswirtschaftsministers. Die Hansestadt Hamburg bezweifelte daher die Rechtswirksamkeit der Aufhebung; vgl. Vertretung der Hansestadt Hamburg an den Präsidenten des Bundesrates, 11. 10. 1949 (Bevollmächtigter Bayerns beim Bund 89). Vgl. ferner Crug an StK, betr. Küstenkohlentarife, 17. 11. 1949 (StK 13079).
1Staatsminister Dr. Seidel erklärt, in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats seien die Meinungen über diese Vorlage geteilt gewesen.60 Die süddeutschen Vertreter haben sich gegen diese Küstenkohlentarife gewandt und er werde auch im Bundesrat diesen Standpunkt vertreten.61 Allerdings habe im Wirtschaftsausschuß Stimmengleichheit über diese Angelegenheit bestanden.62
60Gemeint ist die gemeinsame Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Verkehr des Bundesrates, 12. 11. 1949; die Abstimmung ergab bei 2 Stimmenthaltungen ein Patt von 10 zu 10 Stimmen (BR-A 369). Die süddeutschen Länder hatten sich für eine Aufhebung der Küstenkohlentarife ausgesprochen.61Vgl. die Ausführungen von Seidel, 8. Sitzung des Bundesrates, 23. 11. 1949 S. 76 B – 77 A, 78 A.62Der Bundesrat beschloß am 23. 11. 1949, die Angelegenheit nochmals an den Wirtschaftsausschuß zu überweisen.
10. Erhöhung der Krisenzuschläge der Bundesbahn63
U63Vgl. die gemeinsame Sitzung des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Verkehr des Bundesrates, 12. 11. 1949 (BR-A 369) sowie 8. Sitzung des Bundesrates, 23. 11. 1949 S. 79 A – B.
1Staatsminister Dr. Seidel führt aus, hier läge vorläufig nur ein Bericht vor, dagegen noch keine konkreten Vorschläge. Die ganze Angelegenheit scheine aber recht problematisch zu sein.
11. Haushalts- und Stellenplan64
U64Gemeint ist der Haushalts- und Stellenplan des Bundesrates; s. im Detail StK-GuV 10011.
1Staatsminister Dr. Kraus gibt bekannt, daß diese Frage am 23. November nochmals besprochen werden solle.65 Alle Ausschüsse haben sich für einen hauptamtlichen Sekretär entschieden.66 Man könne also wohl nicht viel mehr dagegen machen.658. Sitzung des Bundesrates, 23. 11. 1949 S. 79 C – 80 D. Der Bundesrat genehmigte den Haushalts- und Stellenplan des Bundesrates.66Im 4. Entwurf des Haushalts des Bundesrates für das Rechnungsjahr 1949 (1. 10. 1949–31. 3. 1950) waren für Ausschußsekretäre sechs Stellen im Haushalt vorgesehen, so daß einige Ausschußsekretäre für mehr als einen Ausschuß zuständig waren (StK-GuV 10011).
2Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß der Finanzausschuß Ministerialrat Fischer-Menshausen67 als Sekretär verlangt habe68 mit der Wirkung, daß wohl die anderen Ausschüsse ebenfalls Persönlichkeiten im Ministerialratsrang fordern würden. Er habe gegen die Entwicklung, die sich hier anzubahnen scheint, erhebliche Bedenken.69 Jedenfalls müsse man dafür eintreten, daß dann auch Regierungsdirektor Dr. Wegmann in einem wichtigen Ausschuß als Ministerialrat hineinkomme, also z.B. in den zwischenstaatlichen oder in den ERP-Ausschuß.70
67Dr. Herbert Fischer-Menshausen, geb. 1906, 1933–1946 Staatsanwaltschaft und Finanzverwaltung in Hamburg, 1946–1949 Zentralhaushaltsamt der brit. Zone und Hauptreferent Finanzen und Post beim Länderrat des VWG, 1947 MinRat, als Sachverständiger 1948 Teilnahme am Herrenchiemsee-Konvent, 1949 Sekretär des Finanzausschusses des Bundesrates, 1950–1958 Bundesministerium der Finanzen, 1951 MinDirig, 1957 MD, 1958–1969 Vorstandsmitglied der Esso AG Hamburg.68Vgl. Troeger S. 137f.69Vgl. die Ausführungen Seidels in der 1. Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates, 29. 10. 1949 (BR-A 369).70Dr. rer. pol. Bernhard Wegmann (1902–1981), Gymnasium Münnerstadt, Studium der Staatswissenschaften in Würzburg und Wien, 1927 Promotion, 1929–1933 wiss. Hilfsarbeiter und Hilfsreferent im Statistischen Reichsamt, 1933 Kündigung auf Grund des Berufsbeamtengesetzes, 1934 Referent am Institut für Konjunkturforschung, 1. 7. 1934 I.G. Farben, 1938–1945 als Abteilungsleiter, 1. 8. 1945 Bayer. Statistisches Landesamt, 1. 3. 1946 StMWi und Arbeitsstab Wirtschaft des Länderrats, 1. 1. 1947 Abteilungsleiter des Stuttgarter Länderrats, 19. 2. 1947 RegDir und Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, seit Mai 1948 Stellv. des Bevollmächtigten Bayerns beim VWG, 15. 4. 1949 Referent für ERP-Angelegenheiten beim Länderrat des VWG, Bemühungen Bayerns, Wegmann 1949 als Referent im ERP-Ministerium (Minister Blücher) unterzubringen, scheiterten, 1949–1967 als RegDir Sekretär des Bundesratsausschusses für zwischenstaatliche bzw. Auswärtige Angelegenheiten sowie ferner 1953–1967 des Ausschusses für gesamtdt. Fragen und 1956–1967 für Verteidigung; 1967 auch Stellv. des Direktors des Bundesrates; vgl. Wegmann.
3Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß er gegen den Stellenplan auftreten werde, er fürchte aber, daß alle Bemühungen umsonst seien.71
71Zum Fortgang s. Nr. 88 TOP I.
12. Sonderausschuß für den Wirtschaftsplan 1950 der Reichsbahn U
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, hier handle es sich nur darum, den Sonderausschuß durch die Zuwahl von Vertretern der französischen Zone zu ergänzen.72
72Vgl. 8. Sitzung des Bundesrates, 23. 11. 1949 S. 80 D – 81 A.
13. Grenzgängerverordnung73
U73Gemeint ist der Entwurf einer Verordnung über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 183/49 . In der Begründung hieß es unter I.: „Die Frage der sog. Illegalen Grenzgänger drängt zu einer Lösung. Durchschnittlich 1000 Personen aus der sowjetischen Besatzungszone und dem sowjetischen Sektor von Berlin überschreiten z.Zt. täglich die Zonengrenzen, um im Bundesgebiet dauernden Aufenthalt zu nehmen. Ihre Zahl wächst ständig. Die Flüchtlingsverwaltungen der Länder haben sich bis zu einer anderweitigen Regelung durch die Bundesgesetzgebung in den Uelzener Beschlüssen am 11. Juli 1949 geeinigt, zwei Durchgangslager in Uelzen und Gießen einzurichten und in diesen Lagern nach gleichfalls vereinbarten Richtlinien über die Aufnahme der illegalen Grenzgänger zu entscheiden. Die Zahl der Aufzunehmenden ist auf 2840 Personen monatlich begrenzt, die nach folgendem Schlüssel auf die einzelnen Länder verteilt werden:
Nordrhein-Westfalen |
1000 |
Niedersachsen |
500 |
Bayern |
500 |
Hessen |
400 |
Württemberg-Baden |
300 |
Hamburg |
100 |
Bremen |
40 |
Das Land Schleswig-Holstein ist seiner Überlastung wegen von der Aufnahme freigestellt. Für die Länder der französischen Zone ist eine Beteiligung mit 1/3 der Gesamtzahl – rund 900 – vorgesehen, wodurch sich die Quoten der an der Uelzener Vereinbarung beteiligten Länder um rd. 1/3 senken werden. Für November 1949 ist vorübergehend die Erhöhung der Gesamtzahl auf 6000 beschlossen. Die Zahl der echten politischen Flüchtlinge wird vom Flüchtlingsministerium Niedersachsen auf 5–6 % der Gesamtzahl der Grenzgänger geschätzt. Das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen schätzt die Zahl der Grenzgänger, bei denen ein zwingender Grund für den Übertritt anzuerkennen ist, auf 15% der Gesamtzahl.“
1Ministerialrat Leusser führt aus, in der letzten Sitzung74 sei das Kabinett darüber einig gewesen, daß bezüglich der Grenzgänger ein Gesetz nach Art. 11 Abs. 2 des Grundgesetzes notwendig sei. Nunmehr habe einerseits Staatssekretär Dr. Strauß75 ein Gutachten abgegeben, daß verfassungsrechtlich auch eine Verordnung zulässig sei, andererseits habe Ministerialdirigent Dr. Adam darauf hingewiesen, man müsse in dieser Sache im Interesse Bayerns vorsichtig vorgehen.76 Infolgedessen habe er sich im Rechtsausschuß auch nicht gegen diese Verordnung gewandt, die Angelegenheit selbst sei vertagt worden. Er bitte nun um Weisung, welche Meinung am Donnerstag im Rechtsausschuß vertreten werden solle?74Vgl. Nr. 85 TOP VI.75Dr. jur. Walter Strauß (1900–1976), 1949–1963 Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz (CDU); vgl. Lexikon der Christlichen Demokratie S. 379f.76Bayern war am Inkrafttreten einer Regelung grundsätzlich sehr interessiert, da dadurch eine Obergrenze der aufzunehmenden illegalen Grenzgänger festgelegt wurde, obwohl u.a. auch Adam erhebliche rechtliche Bedenken artikuliert hatte; vgl. MinDirig Adam an MinRat Leusser, 15. 11. 1949, betr. Entwurf einer Verordnung der Bundesregierung über die Notaufnahme von Deutschen im Bundesgebiet: „Gegen die Absicht, die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet auf dem Verordnungswege (Art. 119 des Grundgesetzes) zu regeln, bestehen rechtliche Bedenken. Die in dem Entwurf vorgesehene Beschränkung des Zonenübertritts usw. stellt eine Einschränkung des im Art. 11, Abs. 1 des Grundgesetzes festgelegten Rechts der Freizügigkeit dar. Nach Abs. 2 des Art. 11 darf dieses Recht u. a. nur durch Gesetz eingeschränkt werden. Nun gibt Art. 119 der Bundesregierung zwar die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen auch Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen. Jedoch sind derartige Verordnungen nur zulässig ‘in Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen, insbesondere zu ihrer Verteilung auf die Länder’. Der Personenkreis, auf den sich die geplante Verordnung beziehen soll, (politische Flüchtlinge aus der Ostzone Deutschlands) fällt jedoch nicht unter den Begriff ‘Flüchtlinge und Vertriebene’. In der ‘1. Verordnung über die Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein’ ist im § 2 der Begriff des Flüchtlings festgelegt. Heimatvertriebener ist danach, ‘wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger am 1. 9. 1939 oder zu einem späteren Zeitpunkt den Wohnsitz oder den dauernden Aufenthalt außerhalb des Bereiches der 4 Besatzungszonen und der Stadt Berlin hatte und dorthin nicht zurückkehren kann (Flüchtling) es sei denn, daß er nach dem 31. 12. 1937 seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in ein von der deutschen Wehrmacht besetztes oder in den deutschen Einflußbereich einbezogenes Gebiet verlegt hat, um die durch die Maßnahmen des Nationalsozialismus geschaffene militärische oder politische Lage auszunützen.’ Diese Definition des Flüchtlingsbegriffes ist wörtlich dem § 31 Ziff. 1 des Soforthilfegesetzes vom 8. 8. 1949 entnommen. Die Einwohner der Ostzone Deutschlands fallen also nicht unter den Begriff des Flüchtlings bzw. der Vertriebenen, wie er sowohl in § 31 des Soforthilfegesetzes wie in § 2 der 1. Verordnung über die Umsiedlung von Heimatvertriebenen usw. festgelegt ist. Damit hat die Bundesregierung keine Möglichkeit, die hier in Frage stehende Materie unter Berufung auf Art. 119 des Grundgesetzes auf dem Verordnungswege zu regeln. Es muß daher ein Gesetz geschaffen werden. In der Sitzung des Flüchtlingsausschusses des Bundesrats am 27. 10. 1949 bestand bei allen Ländervertretern Übereinstimmung darüber, daß gleichzeitig mit der Regelung der Aufnahme und Verteilung der Ostzonengrenzgänger auch die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden müßten, daß die Personen, denen ein Asyl nicht gewährt werden kann, über die Zonengrenze zurückgestellt werden können. Auch im Rechts- und Verfassungsausschuß wird diesem Gesichtspunkt besonderes Gewicht beigemessen werden müssen“; ferner MinDirig Adam an StMI Ankermüller, 18. 11. 1949 (MInn 90327).
2Staatssekretär Jaenicke stellt fest, rechtlich sei er der Auffassung, daß eine Verordnung nicht genüge, daß es aber im bayerischen Interesse wichtig sei, sich nicht dagegen zu wenden. Zunächst werde Bayern jedenfalls von dieser Verordnung den Vorteil der Entlastung haben.
3Augenblicklich sei es so, daß durch den Zustrom aus der Ostzone die ganze Entlastung Bayerns durch den Flüchtlingsausgleich aufgewogen werde. Insgesamt kämen in das Gebiet der Bundesrepublik täglich etwa 600 Flüchtlinge. Dazu komme, daß seit dem 15. Oktober sämtliche Nationaltschechen der bayerischen Regierung überwiesen seien, ebenso wie alle Ausländer, die noch in Zukunft hereinkämen u. zw. ohne Nachprüfung ihrer Person durch CIC.77 Aus allen diesen Gründen sei es dringend notwendig, sobald als möglich diese Verordnung zu bekommen und man dürfe die Regelung nicht einem Gesetz überlassen.77Da die Staatsregierung Konflikte zwischen den zahlreichen in Bayern untergebrachten Sudetendeutschen und den sog. Nationaltschechen befürchtete, wandte sie sich an den Bundesvertriebenenminister. Bundeskanzler Adenauer sandte daraufhin eine entsprechende Note an die Alliierte Hohe Kommission; vgl. den Abdruck der Antwort des amerikanischen Hohen Kommissars, 13. 12. 1949, Kabinettsprotokolle
1949 S. 175 f. Zum Fortgang s. Nr. 88 TOP I.
4Stv. Ministerpräsident Dr. Müller meint, im Laufe der Zeit müsse sich Bundesminister Dr. Lukaschek78 entschließen, größere Vollmachten an sich zu ziehen.78Zu seiner Person s. Nr. 68 TOP I.
5Ministerpräsident Dr. Ehard stellt sodann fest, daß der letzte Ministerratsbeschluß, wonach gegen die Verordnung Stellung genommen und ein Gesetz verlangt werde, aufgehoben worden sei.79
79Zum Fortgang s. Nr. 88 TOP I und Nr. 90 TOP I.
11.) Der Ministerrat beschließt, der Ernennung des Regierungsdirektors mit der Amtsbezeichnung Ministerialrat Dr. Kurt Wolf83 zum Ministerialrat im Staatsministerium des Innern zuzustimmen.83Dr. rer. pol. Kurt Wolf (1899–1975), 1924 große juristische Staatsprüfung anschließend Eintritt in die bayer. Staatsverwaltung, 1925–1927 Verwendung bei der Regierung der Pfalz, 1927 Abordnung an das Reichswirtschaftsministerium, 1929 RR, 1931 Rücktritt in die bayer. innere Verwaltung als Bezirksamtmann in Neustadt a.d.H., 1932 Reichsaufsichtsamt für das Kreditwesen (Berlin), 1935 ORR, 1938 MinRat, 1940 NSDAP-Mitglied, 16. 1. 1947 Einreihung in die Gruppe der Mitläufer (Spruchkammer Mallersdorf), 1. 4. 1947 als Angestellter Einberufung zum Dienst in das StMI, Referent für Gemeindefinanzen, Sparkassenwesen und Bankfach, im Nebenamt Staatskommissar der Bayer. Gemeindebank (Girozentrale), des Bayer. Sparkassen- und Giroverbandes und des Bayer. Prüfungsverbandes öffentlicher Kassen, Mitglied im Verwaltungsrat der Bayer. Landeskulturrentenanstalt, 1. 5. 1948 RegDir unter Wiederberufung in das Beamtenverhältnis, 5. 2. 1949 Beamter auf Lebenszeit, 1. 11. 1949 MinRat, 1. 7. 1950 Entlassung aus dem Staatsdienst und Direktor, später Präsident der Bayer. Gemeindebank (Girozentrale), 1969 Eintritt in den Ruhestand; vgl. Bayer. Staatszeitung 1. 8. 1969.
22.) Der Ministerrat beschließt ferner, der Ernennung des Abteilungsdirektors der Bayer. Staatsbibliothek, Dr. Paul Ruf,84 zum Direktor der Bayer. Staatsbibliothek (Stellvertreter des Generaldirektors) zuzustimmen.84Dr. phil. Paul Ruf (1890–1964), 1917 Eintritt in die Bayer. Staatsbibliothek, seit 1920 in der Handschriftenabteilung, 1939 stellv. Abteilungsleiter, 1946 Direktor der Handschriftenabteilung und Mitglied der Kommission für bayerische Landesgeschichte, 1948 Honorarprofessor für Bibliothekswissenschaft an der Univ. München, 1949 Stellv. des Generaldirektors, 1956 Ruhestandsversetzung; vgl. den Nachruf von Wolfgang Hörmann, in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie 12 (1965), S. 208–211. Vgl. Foto in AZ 8. 6. 1949.
3Anschließend wurde noch kurz besprochen, ob das Bayern-Haus in Frankfurt85 vorläufig weitergeführt werden solle oder nicht.85Vgl. Protokolle Ehard I Nr. 28 TOP XIX
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4Der Ministerrat war sich darüber einig, daß dieses Haus zunächst nicht aufgegeben werden solle, die näheren Einzelheiten über die Fortführung durch den bisherigen Verwalter aber noch zu regeln seien.