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Nr. 151MinisterratssitzungDienstag, 14. April 1953 Beginn: 9 Uhr 45 Ende: 11 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), [Kultusminister Dr. Schwalber].1

Tagesordnung:

I. Wiederaufbau der Herzog-Max-Burg in München. II. Verordnung zur Durchführung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes. III. Aufnahme der Sowjetzonenflüchtlinge. IV. Valka-Lager Nürnberg. V. Rechtsstreit Dr. Bürkle/Freistaat Bayern. VI. Beflaggung der öffentlichen Gebäude am 1. Mai 1953. VII. Finanzausgleich 1953. VIII. Anorgana GmbH, Gendorf. IX. Personalangelegenheiten. X. „Tag des Baumes 1953“. XI. Verwaltungsbeirat der Bundesanstalt für Flugsicherung. XII. Wiederaufbau der Hochschulen. XIII. Oberster Rechnungshof.

I. Wiederaufbau der Herzog-Max-Burg in München2

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Behandlung dieses Punktes zurückzustellen, da Herr Staatsminister Dr. Schwalber, der an der Beratung persönlich teilnehmen möchte, erkrankt sei.

Staatsminister Zietsch schließt sich diesem Vorschlag an, nachdem er erst heute die Vorlage des Staatsministeriums der Finanzen über die Bebauung des ehemaligen Max-Burg-Geländes den Mitgliedern des Kabinetts habe zustellen können.3

Es wird vereinbart, diesen Punkt auf die Tagesordnung des Ministerrats vom 28. April 1953 zu setzen.4

II. Verordnung zur Durchführung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes5

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, gegen die Fassung der Verordnung zur Durchführung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes, wie sie der Ministerrat am 31. März 1953 beschlossen habe, seien in der Zwischenzeit Bedenken aufgetaucht. Einerseits wendeten sich die Städte und die Landkreise dagegen, daß als Leistungsempfänger im Sinne des § 4 des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes die Bezirksfürsorgeverbände eingesetzt worden seien, andererseits stimme der jetzige Satz 1 des Art. 2 mit Satz 2 nicht mehr überein.6

Staatssekretär Dr. Oberländer fügt hinzu, auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ebenso wie die Abt. II des Staatsministeriums des Innern hätten Bedenken gegen die Neufassung des Art. 2.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt dann ein Schreiben des Bayer. Städteverbands und des Landesverbands der bayerischen Landkreise bekannt, in dem die Argumente gegen den jetzigen Wortlaut der Verordnung zusammengefaßt seien. Allerdings halte er diese Gründe nicht für unbedingt überzeugend.7

Staatssekretär Dr. Ringelmann schlägt vor, Art. 2 Abs. 1 wie folgt zu fassen:

„Leistungsempfänger i.S. des § 4 des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes sind die Stadt- und Landkreise (Bezirksfürsorgeverbände)“.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt diesem Vorschlag zu und erklärt, in diesem Fall könne Satz 2 des Art. 2 überhaupt gestrichen werden.

Staatsminister Weinkamm meint, die Sache scheine ihm nicht ganz klar zu sein, es spreche doch einiges dafür, daß es sich hier in der Tat um eine wesensfremde Aufgabe für die Bezirksfürsorgeverbände handle.

Ministerialrat Dr. Gerner verweist demgegenüber auf den Wortlaut des § 4 des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes.8

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann entsprechend Art. 2 neu zu formulieren.9

III. Aufnahme der Sowjetzonenflüchtlinge10

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß er im letzten Ministerrat den Bericht eines Landtagsabgeordneten über unerfreuliche Erscheinungen im Auffanglager Dillingen bekanntgegeben habe. Er habe einen amtlichen Bericht des Regierungspräsidenten von Augsburg angefordert, der jetzt vorliege und die Mitteilungen des Abgeordneten in vollem Umfang bestätige.

In dem Bericht heiße es unter anderem, daß der Anteil der Flüchtlinge, die tatsächlich wegen Gefahr an Leib und Leben ihre Heimat verlassen mußten, außerordentlich gering sei. Weiter werde gesagt, ungefähr 70% der Flüchtlinge benehme sich ordentlich, während über den Rest eine Reihe von Klagen vorlägen, insbesondere was ihr Benehmen in- und außerhalb des Lagers, ihre Arbeitswilligkeit usw. betreffe. Zu Bedenken gebe auch Anlaß, daß der Arbeitslosenunterstützung das Einkommen in Ostmark zugrunde gelegt werde, so daß vielfach überhöhte Beträge gezahlt werden müßten. Die Verhältnisse schienen in Dillingen, Neuburg an der Donau und Kempten ähnlich zu sein. In dem Bericht werde noch ausgeführt, die Sowjetzonenflüchtlinge unterschieden sich von den übrigen Heimatvertriebenen durch die aggressive Art und Weise, in denen sie ihre Forderungen vortrügen. Alles in allem sei der Regierungspräsident der Meinung, daß bei der Aufnahme der Sowjetzonenflüchtlinge ein strengerer Maßstab wie bisher angelegt werden müsse.

Staatssekretär Dr. Oberländer fügt hinzu, eine enge Verbindung der Sowjetzonenflüchtlinge in Dillingen mit der KPD habe sich nicht feststellen lassen.

Es sei aber zweifellos richtig, daß in Berlin vollkommen falsche Versprechungen gemacht worden seien, worauf natürlich die Enttäuschungen nicht ausblieben. So habe man z.B. den Bauern versprochen, ihnen einen Bauernhof zu geben, so daß sie sich jetzt nicht bereit erklärten, als Landarbeiter tätig zu sein. Er halte es für dringend notwendig, bei der Aufnahme in Berlin allen Flüchtlingen ganz nüchtern klar zu machen, wie die Situation sei und daß sie keine besondere Bevorzugung erfahren könnten, nachdem noch eine große Zahl von Heimatvertriebenen nicht entsprechend untergebracht und beschäftigt sei. Für Bayern, das ja nur 3,7% aufnehmen müsse, sei die Lage nicht allzu schwierig, umso mehr aber für andere Länder. Bedenklich sei auch, daß, wie auch in dem Bericht erwähnt, Ostmark = Westmark gesetzt werde und keine Kontrolle über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse bestehe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die Besorgnis des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner zu teilen und schlägt vor, die jetzt aufgetauchten Probleme in aller Offenheit im Vertriebenenausschuß des Bundesrats zu besprechen. Dabei könne Herr Staatssekretär Dr. Oberländer darauf hinweisen, daß heute noch 100 000 Heimatvertriebene in Bayern in Lagern oder Notquartieren untergebracht seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt in diesem Zusammenhang auf eine Rede zu sprechen, die er in Eggenfelden gehalten habe. Dabei habe er sich mit dem sogenannten Gesamtdeutschen Arbeitskreis11 eines gewissen Vinzenz Maier12 auseinandergesetzt.13 Bekanntlich betreibe dieser Kreis offene Propaganda für die KPD, veranstalte Reisen in die Ostzone usw. Maier habe jetzt eine einstweilige Verfügung beantragt, durch welche dem Ministerpräsidenten untersagt werden solle, dem Arbeitskreis kommunistische Tätigkeit vorzuwerfen. Man könne daraus feststellen, in welcher Weise die Kommunisten auftreten.

Der Ministerrat beschließt sodann, daß die Schwierigkeiten mit den Sowjetzonenflüchtlingen durch Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer im Vertriebenenausschuß des Bundesrats zur Sprache gebracht werden sollen.14

DDR-Flüchtlinge

IV. Valka-Lager Nürnberg15

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest einen Brief des Oberbürgermeisters von Nürnberg über das Valka-Lager, in dem unter anderem behauptet werde, der Ministerrat habe bei der Behandlung der Angelegenheit keine Haltung eingenommen, die Nürnberg gegenüber freundlich gewesen sei.16

Staatsminister Zietsch weist darauf hin, daß früher keinerlei Schwierigkeiten aufgetreten seien und die einzige Beschwerde Nürnbergs, nämlich die Erhöhung der Kosten für die Polizei, durch einen besonderen Zuschuß ausgeräumt worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard regt an, daß Herr Staatsminister Dr. Hoegner sich mit dem Oberbürgermeister von Nürnberg über die Frage Valka-Lager unterhalten möge.

Staatssekretär Dr. Oberländer gibt dann einen Überblick über die Verhandlungen mit der Stadt und erklärt, er selbst sei nie mehr nach Nürnberg gefahren, nachdem Herr Bürgermeister Loßmann schwerste Vorwürfe gegen ihn erhoben habe.17

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, zunächst mit Herrn Abg. Haas18 von Nürnberg19 und dann auch mit Oberbürgermeister Bärnreuther sprechen zu wollen.20

Valka/Langwasser

V. Rechtsstreit Dr. Bürkle/Freistaat Bayern

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, das Oberlandesgericht München habe die Bayer. Staatskanzlei um amtliche Auskunft gebeten, welche Beschlüsse der Ministerrat in den Jahren 1946, 1947 und 1948 hinsichtlich der israelitischen Kultusbauten (Synagogen, Friedhöfe, Altersheime) in München, Memmingen, Fellheim, Bamberg und Ansbach gefaßt habe.21

Die Ministerratsprotokolle seien Akten der Staatsregierung nicht der Staatskanzlei, so daß der Ministerrat selbst zu entscheiden habe, wie solche Auskunftsersuchen beantwortet werden sollen. Im vorliegenden Fall bestünden wohl keine sachlichen Bedenken, die Auskunft zu erteilen, sie müsse sich aber wohl auf die Mitteilung der Beschlüsse beschränken.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß es sich hier um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handle, so daß der Ministerrat beschließen müsse, ob und inwieweit er Auskunft über seine Beratungen erteilen wolle. Es sei notwendig, von Fall zu Fall zu entscheiden, wobei hier wohl kein Interesse daran bestehe, die Auskunft zu verweigern. Anders sei es allerdings bei internen Beschlüssen, die auch der Presse nicht bekanntgegeben würden. Jedenfalls dürfe der Teil eines Protokolls, in dem der Ablauf der Debatte festgehalten werde, nicht herausgegeben werden, wenigstens nicht im allgemeinen. Allerdings könne es auch Fälle geben, in denen es anders sei, z.B. wenn der Verfassungsgerichtshof erfahren wolle, aus welchen Gründen ein gewisser Beschluß gefaßt worden sei. Hier könne die Staatsregierung selbst ein Interesse daran haben, den Verfassungsgerichtshof aufzuklären.

Was nun die israelitischen Kultusbauten betreffe, so schlage er vor, den Wortlaut der Beschlüsse mitzuteilen, ohne aber einen Auszug aus dem Protokoll mitzugeben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt dem Herrn Ministerpräsidenten in vollem Umfang zu und empfiehlt, folgenden Beschluß zu fassen:

1. Der Ministerrat behält sich vor, von Fall zu Fall Auskunft über Beratungen des Ministerrats auf Ersuchen von Behörden zu geben;

2. Grundsätzlich werden nur Beschlüsse bekanntgegeben;

3. Ausnahmsweise können auch die den Beschlüssen vorausgegangenen Erörterungen bekanntgegeben werden. Dabei sind grundsätzlich Namen nicht mitzuteilen.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend zu verfahren.

Staatssekretär Dr. Ringelmann regt an, auch im Landtag zu der Übung zurückzukehren, daß bei Berichten über Verhandlungen in den Ausschüssen die Namen der Regierungsvertreter nicht bekanntgegeben werden.

Ministerialrat Dr. Gerner verliest dann den Entwurf für ein Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten an das Oberlandesgericht München, der die Zustimmung des Ministerrats findet.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, nochmals nachzuprüfen, ob hinsichtlich der Friedhöfe Beschlüsse gefaßt worden seien.

Israelitische Kultusbauten

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet dann über den zweiten Fall, bei dem der Verfassungsgerichtshof um Auskunft gebeten habe. Hier sei es durchaus zweckmäßig, einen Auszug aus dem Ministerratsprotokoll von 1946 zu übermitteln.22

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

VI. Beflaggung der öffentlichen Gebäude am 1. Mai 1953

Der Ministerrat beschließt, aus Anlaß der Feier des 1. Mai 1953 die Beflaggung aller staatlichen Gebäude anzuordnen und den Gemeinden und Gemeindeverbänden zu empfehlen, in gleicher Weise zu verfahren.

VII. Finanzausgleich 1953

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet über eine Denkschrift des Bayer. Städteverbands zum Finanzausgleich, sowie über ein Schreiben des Oberbürgermeisters von Nürnberg, das sich mit der gleichen Frage befasse. Unter anderem werde gebeten, zu den Beratungen über die Regelung des Finanzausgleichs im Staatshaushalt 1953 im Haushaltsausschuß des Bayer. Landtags sachverständige Vertreter der Gemeinden zuzuziehen, um diesen Gelegenheit zu geben, ihre Forderungen zu begründen und gegen die Argumente des Finanzministeriums Stellung nehmen zu können.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die Staatsregierung könne diesem Wunsche nicht entsprechen, der einzig mögliche Weg sei der, daß sich der Städteverband an den Landtag selbst wende.

Er habe übrigens vom Bundesminister der Finanzen eine Denkschrift des Landrats von Wolfstein 23 über die Auswirkungen des Finanzausgleichs 1953 auf den Grenzlandkreis Wolfstein erhalten;24 auf die Dauer sei es wirklich nicht möglich, daß sich jeder Landrat oder Bürgermeister unmittelbar an Bundesminister wende.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, der Vorfall in Andechs bei der Tagung der oberbayerischen Gemeinden sei recht unerfreulich gewesen. Der Regierungspräsident sei zwar anwesend gewesen, er habe aber die Gelegenheit versäumt, den Standpunkt der Regierung zu vertreten und beruhigend zu wirken. Er werde ihn deshalb zu sich kommen lassen und ihn auf seine Verpflichtung, für die Regierung einzutreten, hinweisen,

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß die in Andechs aufgestellten Behauptungen noch dazu unrichtig gewesen seien.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths weist darauf hin, daß es eine Interessengemeinschaft der Landräte gebe, die versuche, durch unmittelbare Vorstellungen beim Bund etwas zu erreichen; wie er jetzt erfahren habe, sei es in einzelnen Fällen auch gelungen, in Bonn hohe Sonderzuschüsse zu erhalten.

Freistaat Bayern - Kommunen

VIII. Anorgana GmbH, Gendorf25

Staatssekretär Dr. Guthsmuths berichtet über die zur Zeit vorgenommene Bildung des aus neun Personen bestehenden Aufsichtsrats der Anorgana.26

Nach längerer Aussprache wird beschlossen, als Vertreter der Bayer. Staatsregierung in den Aufsichtsrat die Staatssekretäre Dr. Ringelmann, Dr. Guthsmuths und Krehle zu benennen, ferner Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths als Vorsitzer vorzuschlagen.27

Anorgana

IX. Personalangelegenheiten

1. Verlängerung der Dienstzeit des Ministerialrats Konrad Frank28 im Bayer. Staatsministerium des Innern.

Der Ministerrat beschließt, die Dienstzeit des Ministerialrats Konrad Frank nicht zu verlängern.

2. Ernennung des Regierungsbaudirektors bei der Obersten Baubehörde August Syndikus29 zum Ministerialrat.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß das Staatsministerium der Finanzen noch keinen Abdruck des Beförderungsantrags erhalten habe. Er bitte deshalb, die Behandlung des Antrags noch zurückzustellen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.30

X. „Tag des Baumes 1953“31

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er könne leider an der Veranstaltung „Tag des Baumes 1953“ nicht teilnehmen, weil er am 18. April nach Ludwigshafen zur 100-Jahrfeier dieser Stadt fahre. Er bitte Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, an seiner Stelle einen Baum zu pflanzen, wobei er es begrüße, wenn sich auch die anderen Kabinettsmitglieder beteiligen könnten.

XI. Verwaltungsbeirat der Bundesanstalt für Flugsicherung32

Ministerialrat Dr. Gerner teilt mit, es liege der Wunsch der Stadt Berlin vor, daß sich Bayern für den von Berlin benannten Vertreter einsetzen möge.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt, er werde Herrn Staatsminister Dr. Seidel, der sich bereits in Bonn befinde, zu erreichen versuchen, um den Wunsch Berlins zu übermitteln, falls der Ministerrat damit einverstanden sei.

Der Ministerrat beschließt, den von Berlin vorgeschlagenen Vertreter im Verwaltungsbeirat zu unterstützen.33

XII. Wiederaufbau der Hochschulen34

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, wie die Finanzierung des Wiederaufbaues der Münchner Hochschulen weitergehe. In der letzten Zeit sei er verschiedentlich wieder darauf angesprochen worden, nachdem anscheinend gewisse Schwierigkeiten bestünden.

Staatsminister Zietsch erwidert, an sich gehe der Wiederaufbau gut voran, wenn auch immer noch etwas schwierige Verhandlungen erforderlich seien. Wenn die Rektoren der Hochschulen besondere Wünsche oder Beschwerden vorzubringen hätten, sei es das zweckmäßigste, wenn sie diese schriftlich niederlegten.

XIII. Oberster Rechnungshof35

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt die Stellungnahme des Präsidenten des Obersten Rechnungshofs bekannt, in der dieser ausdrücklich erkläre, nur einzelne Posten der Haushaltsansätze für Niedersachsen und Bayern verglichen zu haben, nicht aber die Gesamtaufwendungen der Länder Bayern und Niedersachsen für die Landwirtschaft.

Seiner Meinung nach wäre viel Aufregung und Ärger vermieden worden, wenn der Oberste Rechnungshof von Anfang an festgestellt hätte, daß es sich lediglich36 um den Vergleich einzelner Ansätze handle.37

Oberster Rechnungshof, Bayer.
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor