Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), [Kultusminister Dr. Schwalber].1
I. Wiederaufbau der Herzog-Max-Burg in München. II. Verordnung zur Durchführung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes. III. Aufnahme der Sowjetzonenflüchtlinge. IV. Valka-Lager Nürnberg. V. Rechtsstreit Dr. Bürkle/Freistaat Bayern. VI. Beflaggung der öffentlichen Gebäude am 1. Mai 1953. VII. Finanzausgleich 1953. VIII. Anorgana GmbH, Gendorf. IX. Personalangelegenheiten. X. „Tag des Baumes 1953“. XI. Verwaltungsbeirat der Bundesanstalt für Flugsicherung. XII. Wiederaufbau der Hochschulen. XIII. Oberster Rechnungshof.
Dr. Ehard schlägt vor, die Behandlung dieses Punktes zurückzustellen, da Herr Staatsminister Dr. Schwalber, der an der Beratung persönlich teilnehmen möchte, erkrankt sei.
MinisterpräsidentZietsch schließt sich diesem Vorschlag an, nachdem er erst heute die Vorlage des Staatsministeriums der Finanzen über die Bebauung des ehemaligen Max-Burg-Geländes den Mitgliedern des Kabinetts habe zustellen können.3
Staatsminister4
Es wird vereinbart, diesen Punkt auf die Tagesordnung des Ministerrats vom 28. April 1953 zu setzen.Dr. Gerner führt aus, gegen die Fassung der Verordnung zur Durchführung des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes, wie sie der Ministerrat am 31. März 1953 beschlossen habe, seien in der Zwischenzeit Bedenken aufgetaucht. Einerseits wendeten sich die Städte und die Landkreise dagegen, daß als Leistungsempfänger im Sinne des § 4 des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes die Bezirksfürsorgeverbände eingesetzt worden seien, andererseits stimme der jetzige Satz 1 des Art. 2 mit Satz 2 nicht mehr überein.6
MinisterialratDr. Oberländer fügt hinzu, auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ebenso wie die Abt. II des Staatsministeriums des Innern hätten Bedenken gegen die Neufassung des Art. 2.
StaatssekretärDr. Ehard gibt dann ein Schreiben des Bayer. Städteverbands und des Landesverbands der bayerischen Landkreise bekannt, in dem die Argumente gegen den jetzigen Wortlaut der Verordnung zusammengefaßt seien. Allerdings halte er diese Gründe nicht für unbedingt überzeugend.7
MinisterpräsidentDr. Ringelmann schlägt vor, Art. 2 Abs. 1 wie folgt zu fassen:
Staatssekretär„Leistungsempfänger i.S. des § 4 des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes sind die Stadt- und Landkreise (Bezirksfürsorgeverbände)“.
Dr. Ehard stimmt diesem Vorschlag zu und erklärt, in diesem Fall könne Satz 2 des Art. 2 überhaupt gestrichen werden.
MinisterpräsidentWeinkamm meint, die Sache scheine ihm nicht ganz klar zu sein, es spreche doch einiges dafür, daß es sich hier in der Tat um eine wesensfremde Aufgabe für die Bezirksfürsorgeverbände handle.
StaatsministerDr. Gerner verweist demgegenüber auf den Wortlaut des § 4 des Flüchtlings-Notleistungsgesetzes.8
MinisterialratDr. Ringelmann entsprechend Art. 2 neu zu formulieren.9
Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Herrn StaatssekretärsDr. Hoegner erinnert daran, daß er im letzten Ministerrat den Bericht eines Landtagsabgeordneten über unerfreuliche Erscheinungen im Auffanglager Dillingen bekanntgegeben habe. Er habe einen amtlichen Bericht des Regierungspräsidenten von Augsburg angefordert, der jetzt vorliege und die Mitteilungen des Abgeordneten in vollem Umfang bestätige.
Stv. MinisterpräsidentDillingen, Neuburg an der Donau und Kempten ähnlich zu sein. In dem Bericht werde noch ausgeführt, die Sowjetzonenflüchtlinge unterschieden sich von den übrigen Heimatvertriebenen durch die aggressive Art und Weise, in denen sie ihre Forderungen vortrügen. Alles in allem sei der Regierungspräsident der Meinung, daß bei der Aufnahme der Sowjetzonenflüchtlinge ein strengerer Maßstab wie bisher angelegt werden müsse.
In dem Bericht heiße es unter anderem, daß der Anteil der Flüchtlinge, die tatsächlich wegen Gefahr an Leib und Leben ihre Heimat verlassen mußten, außerordentlich gering sei. Weiter werde gesagt, ungefähr 70% der Flüchtlinge benehme sich ordentlich, während über den Rest eine Reihe von Klagen vorlägen, insbesondere was ihr Benehmen in- und außerhalb des Lagers, ihre Arbeitswilligkeit usw. betreffe. Zu Bedenken gebe auch Anlaß, daß der Arbeitslosenunterstützung das Einkommen in Ostmark zugrunde gelegt werde, so daß vielfach überhöhte Beträge gezahlt werden müßten. Die Verhältnisse schienen inDr. Oberländer fügt hinzu, eine enge Verbindung der Sowjetzonenflüchtlinge in Dillingen mit der KPD habe sich nicht feststellen lassen.
StaatssekretärBerlin vollkommen falsche Versprechungen gemacht worden seien, worauf natürlich die Enttäuschungen nicht ausblieben. So habe man z.B. den Bauern versprochen, ihnen einen Bauernhof zu geben, so daß sie sich jetzt nicht bereit erklärten, als Landarbeiter tätig zu sein. Er halte es für dringend notwendig, bei der Aufnahme in Berlin allen Flüchtlingen ganz nüchtern klar zu machen, wie die Situation sei und daß sie keine besondere Bevorzugung erfahren könnten, nachdem noch eine große Zahl von Heimatvertriebenen nicht entsprechend untergebracht und beschäftigt sei. Für Bayern, das ja nur 3,7% aufnehmen müsse, sei die Lage nicht allzu schwierig, umso mehr aber für andere Länder. Bedenklich sei auch, daß, wie auch in dem Bericht erwähnt, Ostmark = Westmark gesetzt werde und keine Kontrolle über die tatsächlichen Einkommensverhältnisse bestehe.
Es sei aber zweifellos richtig, daß inDr. Ehard erklärt, die Besorgnis des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner zu teilen und schlägt vor, die jetzt aufgetauchten Probleme in aller Offenheit im Vertriebenenausschuß des Bundesrats zu besprechen. Dabei könne Herr Staatssekretär Dr. Oberländer darauf hinweisen, daß heute noch 100 000 Heimatvertriebene in Bayern in Lagern oder Notquartieren untergebracht seien.
MinisterpräsidentDr. Ehard kommt in diesem Zusammenhang auf eine Rede zu sprechen, die er in Eggenfelden gehalten habe. Dabei habe er sich mit dem sogenannten Gesamtdeutschen Arbeitskreis11 eines gewissen Vinzenz Maier12 auseinandergesetzt.13 Bekanntlich betreibe dieser Kreis offene Propaganda für die KPD, veranstalte Reisen in die Ostzone usw. Maier habe jetzt eine einstweilige Verfügung beantragt, durch welche dem Ministerpräsidenten untersagt werden solle, dem Arbeitskreis kommunistische Tätigkeit vorzuwerfen. Man könne daraus feststellen, in welcher Weise die Kommunisten auftreten.
MinisterpräsidentDr. Oberländer im Vertriebenenausschuß des Bundesrats zur Sprache gebracht werden sollen.14
Der Ministerrat beschließt sodann, daß die Schwierigkeiten mit den Sowjetzonenflüchtlingen durch Herrn StaatssekretärDr. Ehard verliest einen Brief des Oberbürgermeisters von Nürnberg über das Valka-Lager, in dem unter anderem behauptet werde, der Ministerrat habe bei der Behandlung der Angelegenheit keine Haltung eingenommen, die Nürnberg gegenüber freundlich gewesen sei.16
MinisterpräsidentZietsch weist darauf hin, daß früher keinerlei Schwierigkeiten aufgetreten seien und die einzige Beschwerde Nürnbergs, nämlich die Erhöhung der Kosten für die Polizei, durch einen besonderen Zuschuß ausgeräumt worden sei.
StaatsministerDr. Ehard regt an, daß Herr Staatsminister Dr. Hoegner sich mit dem Oberbürgermeister von Nürnberg über die Frage Valka-Lager unterhalten möge.
MinisterpräsidentDr. Oberländer gibt dann einen Überblick über die Verhandlungen mit der Stadt und erklärt, er selbst sei nie mehr nach Nürnberg gefahren, nachdem Herr Bürgermeister Loßmann schwerste Vorwürfe gegen ihn erhoben habe.17
StaatssekretärStv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, zunächst mit Herrn Abg. Haas18 von Nürnberg19 und dann auch mit Oberbürgermeister Bärnreuther sprechen zu wollen.20
Dr. Gerner berichtet, das Oberlandesgericht München habe die Bayer. Staatskanzlei um amtliche Auskunft gebeten, welche Beschlüsse der Ministerrat in den Jahren 1946, 1947 und 1948 hinsichtlich der israelitischen Kultusbauten (Synagogen, Friedhöfe, Altersheime) in München, Memmingen, Fellheim, Bamberg und Ansbach gefaßt habe.21
MinisterialratDie Ministerratsprotokolle seien Akten der Staatsregierung nicht der Staatskanzlei, so daß der Ministerrat selbst zu entscheiden habe, wie solche Auskunftsersuchen beantwortet werden sollen. Im vorliegenden Fall bestünden wohl keine sachlichen Bedenken, die Auskunft zu erteilen, sie müsse sich aber wohl auf die Mitteilung der Beschlüsse beschränken.
Dr. Ehard stellt fest, daß es sich hier um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handle, so daß der Ministerrat beschließen müsse, ob und inwieweit er Auskunft über seine Beratungen erteilen wolle. Es sei notwendig, von Fall zu Fall zu entscheiden, wobei hier wohl kein Interesse daran bestehe, die Auskunft zu verweigern. Anders sei es allerdings bei internen Beschlüssen, die auch der Presse nicht bekanntgegeben würden. Jedenfalls dürfe der Teil eines Protokolls, in dem der Ablauf der Debatte festgehalten werde, nicht herausgegeben werden, wenigstens nicht im allgemeinen. Allerdings könne es auch Fälle geben, in denen es anders sei, z.B. wenn der Verfassungsgerichtshof erfahren wolle, aus welchen Gründen ein gewisser Beschluß gefaßt worden sei. Hier könne die Staatsregierung selbst ein Interesse daran haben, den Verfassungsgerichtshof aufzuklären.
MinisterpräsidentWas nun die israelitischen Kultusbauten betreffe, so schlage er vor, den Wortlaut der Beschlüsse mitzuteilen, ohne aber einen Auszug aus dem Protokoll mitzugeben.
Dr. Hoegner stimmt dem Herrn Ministerpräsidenten in vollem Umfang zu und empfiehlt, folgenden Beschluß zu fassen:
Stv. Ministerpräsident1. Der Ministerrat behält sich vor, von Fall zu Fall Auskunft über Beratungen des Ministerrats auf Ersuchen von Behörden zu geben;
2. Grundsätzlich werden nur Beschlüsse bekanntgegeben;
3. Ausnahmsweise können auch die den Beschlüssen vorausgegangenen Erörterungen bekanntgegeben werden. Dabei sind grundsätzlich Namen nicht mitzuteilen.
Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend zu verfahren.
Dr. Ringelmann regt an, auch im Landtag zu der Übung zurückzukehren, daß bei Berichten über Verhandlungen in den Ausschüssen die Namen der Regierungsvertreter nicht bekanntgegeben werden.
StaatssekretärDr. Gerner verliest dann den Entwurf für ein Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten an das Oberlandesgericht München, der die Zustimmung des Ministerrats findet.
MinisterialratDr. Ehard hält es für notwendig, nochmals nachzuprüfen, ob hinsichtlich der Friedhöfe Beschlüsse gefaßt worden seien.
MinisterpräsidentDr. Gerner berichtet dann über den zweiten Fall, bei dem der Verfassungsgerichtshof um Auskunft gebeten habe. Hier sei es durchaus zweckmäßig, einen Auszug aus dem Ministerratsprotokoll von 1946 zu übermitteln.22
MinisterialratDer Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Der Ministerrat beschließt, aus Anlaß der Feier des 1. Mai 1953 die Beflaggung aller staatlichen Gebäude anzuordnen und den Gemeinden und Gemeindeverbänden zu empfehlen, in gleicher Weise zu verfahren.
Dr. Gerner berichtet über eine Denkschrift des Bayer. Städteverbands zum Finanzausgleich, sowie über ein Schreiben des Oberbürgermeisters von Nürnberg, das sich mit der gleichen Frage befasse. Unter anderem werde gebeten, zu den Beratungen über die Regelung des Finanzausgleichs im Staatshaushalt 1953 im Haushaltsausschuß des Bayer. Landtags sachverständige Vertreter der Gemeinden zuzuziehen, um diesen Gelegenheit zu geben, ihre Forderungen zu begründen und gegen die Argumente des Finanzministeriums Stellung nehmen zu können.
MinisterialratDr. Ehard erklärt, die Staatsregierung könne diesem Wunsche nicht entsprechen, der einzig mögliche Weg sei der, daß sich der Städteverband an den Landtag selbst wende.
MinisterpräsidentBundesminister der Finanzen eine Denkschrift des Landrats von Wolfstein 23 über die Auswirkungen des Finanzausgleichs 1953 auf den Grenzlandkreis Wolfstein erhalten;24 auf die Dauer sei es wirklich nicht möglich, daß sich jeder Landrat oder Bürgermeister unmittelbar an Bundesminister wende.
Er habe übrigens vomDr. Hoegner fügt hinzu, der Vorfall in Andechs bei der Tagung der oberbayerischen Gemeinden sei recht unerfreulich gewesen. Der Regierungspräsident sei zwar anwesend gewesen, er habe aber die Gelegenheit versäumt, den Standpunkt der Regierung zu vertreten und beruhigend zu wirken. Er werde ihn deshalb zu sich kommen lassen und ihn auf seine Verpflichtung, für die Regierung einzutreten, hinweisen,
Stv. MinisterpräsidentZietsch stellt fest, daß die in Andechs aufgestellten Behauptungen noch dazu unrichtig gewesen seien.
StaatsministerDr. Guthsmuths weist darauf hin, daß es eine Interessengemeinschaft der Landräte gebe, die versuche, durch unmittelbare Vorstellungen beim Bund etwas zu erreichen; wie er jetzt erfahren habe, sei es in einzelnen Fällen auch gelungen, in Bonn hohe Sonderzuschüsse zu erhalten.
StaatssekretärDr. Guthsmuths berichtet über die zur Zeit vorgenommene Bildung des aus neun Personen bestehenden Aufsichtsrats der Anorgana.26
StaatssekretärNach längerer Aussprache wird beschlossen, als Vertreter der Bayer. Staatsregierung in den Aufsichtsrat die Staatssekretäre Dr. Ringelmann, Dr. Guthsmuths und Krehle zu benennen, ferner Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths als Vorsitzer vorzuschlagen.27
Konrad Frank28 im Bayer. Staatsministerium des Innern.
1. Verlängerung der Dienstzeit des MinisterialratsKonrad Frank nicht zu verlängern.
Der Ministerrat beschließt, die Dienstzeit des MinisterialratsObersten Baubehörde August Syndikus29 zum Ministerialrat.
2. Ernennung des Regierungsbaudirektors bei derStaatsminister Zietsch stellt fest, daß das Staatsministerium der Finanzen noch keinen Abdruck des Beförderungsantrags erhalten habe. Er bitte deshalb, die Behandlung des Antrags noch zurückzustellen.
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Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.Dr. Ehard teilt mit, er könne leider an der Veranstaltung „Tag des Baumes 1953“ nicht teilnehmen, weil er am 18. April nach Ludwigshafen zur 100-Jahrfeier dieser Stadt fahre. Er bitte Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, an seiner Stelle einen Baum zu pflanzen, wobei er es begrüße, wenn sich auch die anderen Kabinettsmitglieder beteiligen könnten.
MinisterpräsidentDr. Gerner teilt mit, es liege der Wunsch der Stadt Berlin vor, daß sich Bayern für den von Berlin benannten Vertreter einsetzen möge.
MinisterialratDr. Guthsmuths erklärt, er werde Herrn Staatsminister Dr. Seidel, der sich bereits in Bonn befinde, zu erreichen versuchen, um den Wunsch Berlins zu übermitteln, falls der Ministerrat damit einverstanden sei.
StaatssekretärBerlin vorgeschlagenen Vertreter im Verwaltungsbeirat zu unterstützen.33
Der Ministerrat beschließt, den vonDr. Ehard erkundigt sich, wie die Finanzierung des Wiederaufbaues der Münchner Hochschulen weitergehe. In der letzten Zeit sei er verschiedentlich wieder darauf angesprochen worden, nachdem anscheinend gewisse Schwierigkeiten bestünden.
MinisterpräsidentStaatsminister Zietsch erwidert, an sich gehe der Wiederaufbau gut voran, wenn auch immer noch etwas schwierige Verhandlungen erforderlich seien. Wenn die Rektoren der Hochschulen besondere Wünsche oder Beschwerden vorzubringen hätten, sei es das zweckmäßigste, wenn sie diese schriftlich niederlegten.
Dr. Ehard gibt die Stellungnahme des Präsidenten des Obersten Rechnungshofs bekannt, in der dieser ausdrücklich erkläre, nur einzelne Posten der Haushaltsansätze für Niedersachsen und Bayern verglichen zu haben, nicht aber die Gesamtaufwendungen der Länder Bayern und Niedersachsen für die Landwirtschaft.
Ministerpräsident36 um den Vergleich einzelner Ansätze handle.37
Seiner Meinung nach wäre viel Aufregung und Ärger vermieden worden, wenn der Oberste Rechnungshof von Anfang an festgestellt hätte, daß es sich lediglich