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Nr. 198MinisterratssitzungDienstag, 16. Februar 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines vorläufigen Kreditermächtigungsgesetzes 1954, sowie Aufstellung des ao. Haushalts 1954. III. Erteilung von auszugsweisen Abschriften der Ministerratsprotokolle an Gerichte zum Zwecke der Beweiserhebung. IV. Vollzug des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vom 9.6.1953; hier: Ernennung von Stellvertretern der Beisitzer der Bundesprüfstelle. V. Bestätigung der neugewählten Geschäftsführer der Landesversicherungsanstalt Oberbayern. VI. Errichtung eines Instituts für Holzforschung an der Universität München; hier: Bewilligung eines Betrages von DM 250 000,– für den laufenden Unterhalt dieses Instituts. VII. Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung. VIII. Entwurf eines zweiten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung. IX. Gleichstellung der Bereitschaftspolizei mit dem Bundesgrenzschutz. X. Bestellung eines zweiten Stellvertreters im Kontrollausschuss beim Bundesausgleichsamt. XI. Reise des Sachverständigen-Ausschusses zur Neugliederung des Bundesgebiets durch Bayern.

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die Personalvertretungen in den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben (Personalvertretungsgesetz)1

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, die Empfehlungen der beteiligten Bundesratsausschüsse seien in der BR-Drucks Nr. 25/1/54 enthalten. Nach Auffassung des Koordinierungsausschusses könnten diejenigen unter Ziff. l, 2, 4, 5, 6, 7 a, b, 9, 11, 12, 14, 15 a und b, 16, 17, 19, 21 a, c, 22, 24, 25 b, 26 a, b, c, 27 a, 28 und 29 unterstützt werden.2

Der Ministerrat beschließt, diese Empfehlungen zu unterstützen.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt dann zu Ziff. 3, die Empfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses gehe zwar auf einen früheren Beschluß des Bundesrats zurück,3 er räume aber ein, daß für die Praxis die Fassung der Regierungsvorlage zweckmäßiger sei und bestehe deshalb nicht darauf, diese Empfehlung zu unterstützen.

Was Ziff. 7 c betreffe, so habe sie zum Ziel, Vorschläge für die Wahl in die Personalvertretungen auf eine Liste zu beschränken, ferner auch darauf, daß z.B. ein Beamter nur auf die Liste der Beamten, nicht aber auch auf der der Beamten oder Angestellten gewählt werden könne. Er halte diesen Vorschlag nicht für zweckmäßig und spreche sich dafür aus, Ziff. 7 c nicht zu unterstützen.

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen unter Ziff. 3 und 7 c, ferner diejenigen unter Ziff. 10 und 13 nicht zu unterstützen.

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet dann weiter über die Empfehlungen unter Ziff. 18, 20 und 25 a, bei denen Meinungsverschiedenheiten zwischen verschiedenen Ressorts bestünden.

Es wird beschlossen, diese Empfehlungen nicht zu unterstützen. Schließlich wird noch vereinbart, die Empfehlung unter Ziff. 27 d zu unterstützen, falls sich hiefür keine Mehrheit finde, diejenige unter Ziff. 27 e bezw. 27 f.4

Personalvertretungsgesetz vom 5. August 1955

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung steuerlicher Vorschriften zur Förderung des Kapitalmarkts5

Staatsminister Zietsch warnt davor, außer für den Wohnungsbau auch noch andere Vergünstigungen zu gewähren.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, bei der Stellungnahme gem. Art. 76 Abs. 2 GG lediglich die Empfehlung unter Ziff. 11 2 der BR-Drucks. Nr. 32/1/54 zu unterstützen, da dadurch unter Umständen auch die Schiffswerften am Main und an der Donau begünstigt werden könnten.6

3. Entwurf einer Dreizehnten Verordnung über Zollsatzänderungen7

und

5. Entwurf einer Fünften Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (5. WAG-DV)10

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, das Finanzministerium schließt sich der Empfehlung des Finanzausschusses, dem Entwurf unverändert gem. Art. 80 Abs. 2 GG zuzustimmen, an.

Staatssekretär Stain begründet demgegenüber die Empfehlung des Ausschusses für Flüchtlingsfragen, der eine Neuformulierung des § 3 vorschlage.11

Der Ministerrat beschließt, gemäß Art. 80 Abs. 2 GG zuzustimmen und die Empfehlung des Ausschusses für Flüchtlingsfragen zu unterstützen.

Dabei wird festgestellt, daß die Frist in § 2 des Entwurfs bis 31. März 1954 verlängert werden müßte, falls die Empfehlung im Bundesrat eine Mehrheit findet.12

6. Entwurf einer Sechsten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz (6. LeistungsDV-LA)13

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG, Ziff. 2 der BR-Drucks. Nr. 535/1/53 wird nicht unterstützt.14

10. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Neufassung der Grundsteuer-Richtlinien18

Zustimmung gemäß Art. 108 Abs. 6 GG.19

11. Benennung eines Mitglieds für den Bundesschuldenausschuß20

Ministerialrat Dr. Gerner teilt mit, der Finanzausschuss empfehle als Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied des Bundesschuldenausschusses den Präsidenten der Bayer. Landesschuldenverwaltung, Dr. Rosenbauer,21 zu benennen.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.22

12. Benennung eines Vertreters für den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn anstelle des ausscheidenden Ministers a.D. Viktor Renner23

Der Ministerrat beschließt, sich der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Post in der BR-Drucks. Nr. 13/3/54 anzuschließen, wonach der ausscheidende Vertreter, Minister a.D. Renner wieder benannt werden soll.

13. Bestimmung eines Vertreters für den Verwaltungsbeirat der Bundesanstalt für Flugsicherung anstelle des ausgeschiedenen Dipl. Volkswirts Schmidt,24 Hamburg25

Der Vorschlag des Ausschusses für Verkehr und Post in der BR-Drucks. Nr. 12/1/54 wird unterstützt.

14. Benennung von vier Vertretern und vier Stellvertretern des Bundesrats für den Beirat des Bundestages für handelspolitische Vereinbarungen26

Die in der BR-Drucks. Nr. 37/54 enthaltenen Empfehlungen des Wirtschafts- und Agrarausschusses werden unterstützt.27

und

16. Entwurf eines Gesetzes über den Handelsvertrag und den Notenwechsel vom 1. August 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador29

Einwendungen werden nicht erhoben.

17. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder30

Stellungnahme gemäß Art. 76 Abs. 2 GG, wobei die Empfehlungen in der BR-Drucks. Nr. 31/1/54 unter Ziff. 1a und 2 unterstützt werden, nicht dagegen diejenige unter Ziff. 1 b.31

18. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen über den Straßenverkehr vom 19. September 1949, dem Protokoll über Straßenverkehrszeichen vom 19. September 1949 und der europäischen Zusatzvereinbarung vom 16. September 1950 zum Abkommen über den Straßenverkehr und zum Protokoll über Straßenverkehrszeichen32

Einwendungen werden nicht erhoben.

Ministerialrat Dr. Gerner macht aber darauf aufmerksam, daß der Entwurf gemäß Art. 84 Abs. 1 GG wohl zustimmungsbedürftig sei.33

20. Entwurf einer Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) sowie eines Gesetzes über die Beschränkung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren35

Von den in der BR-Drucks. Nr. 33/1/54 enthaltenen Empfehlungen werden diejenigen unter Ziff. I a und b, II 2 a, 3, 4, 5 und 6, sowie III 2 und 3 unterstützt, dagegen nicht diejenigen unter Ziff. II 1, 2 b und III 1.36

21. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 8 a Abs. 1 Buchst. g der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge37

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.38

23. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 23 b des Heimkehrergesetzes41

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der Empfehlungen in der BR-Drucks. Nr. 17/1/54.42

24. Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation vom 21. Juni 1935 über die Beschäftigung von Frauen bei Untertagarbeiten in Bergwerken jeder Art (Nr. 45)43

Einwendungen werden nicht erhoben.

25. Entwurf einer Verordnung über die Durchführung der Meldepflicht gemäß § 24 des Kündigungsschutzgesetzes44

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 23/1/54 enthaltenen Empfehlung.45

26. Bestimmungen über die Mittelanforderung, Gelderversorgung, Buchführung, Abrechnung, Rechnungslegung und Vorprüfung bei Leistungen zu Lasten des Bundes nach dem Gesetz über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz) in der Fassung vom 25.6.1952 (BGBl. I S. 354) unter Berücksichtigung der durch das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes vom 7. August 1953 (BGBl. I S. 862) eingetretenen Änderungen (Best. Abr. TZG)46

Die Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik und des Rechtsausschusses in der BR-Drucks. Nr. 6/1/54 werden unterstützt, im übrigen Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. 2 GG.

27. Entwurf einer Vierten Verordnung zur Verlängerung der Verordnung über die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin47

Der Ministerrat beschließt, gemäß Art. 119 GG48 zuzustimmen und die Vorschläge der Ausschüsse für Innere Angelegenheiten und für Flüchtlingsfragen nicht zu unterstützen. Dabei wird festgestellt, daß sich die Vorverlegung des Termins 30. Juni auf 31. März 1954 für Bayern nachteilig auswirken könne.49

28. Festsetzung eines Schlüssels für die Verteilung von Zuwanderern aus der sowjetischen Besatzungszone, die in Uelzen, Gießen und Berlin die Notaufnahme erhalten50

Ministerialrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß die bisherige Aufnahmequote Bayerns von 3,7 auf 4% erhöht werde.

Staatssekretär Stain erklärt, gegen die Erhöhung der Quote sei nichts zu machen, aber auch hier gelte es, den Termin möglichst bis 31. Dezember 1954 hinauszuschieben.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, die Empfehlung des Ausschusses für Flüchtlingsfragen in der BR-Drucks. Nr. 30/1/54 unter Ziff. 1 und 2 zu unterstützen, dagegen nicht diejenige unter Ziff. 3.

29. Festsetzung eines Schlüssels für die Verteilung von ausländischen Flüchtlingen gemäß § 20 Abs. 1 der Verordnung über die Anerkennung und Verteilung von ausländischen Flüchtlingen (Asylverordnung) vom 6. Januar 1953 (BGBl. I S. 3)51

Die Empfehlung des Ausschusses für Flüchtlingsfragen in der BR-Drucks. Nr. 26/1/54 wird unterstützt.

30. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor den Bundesverfassungsgericht52

Von einer Äußerung und einem Beitritt zu den Vorfahren wird abgesehen.

33. Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Zulassung von Handelssaatgut56

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG. Der Abänderungsvorschlag des Agrarausschusses in der BR-Drucks. Nr. 39/1/54 wird unterstützt.57

35. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen vom 21. November 1947 und über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an andere zwischenstaatliche Organisationen60

Stellungnahme gemäß Art. 76 Abs. 2 GG.

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß damit die vom Bundesrat während der Ersten Wahlperiode des Bundestags abgegebene Stellungnahme aufrecht erhalten bleibe.61

36. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den vier Genfer Rotkreuz-Abkommen vom 12. August 194962

Auch hier wird beschlossen, den Beschluß des Bundesrats vom 19. Juni 1953 aufrecht zu erhalten.63

39. Entwurf eines Gesetzes über den Freundschafts- und Handelsvertrag vom 21.4.1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich des Jemen66

40. Entwurf eines Gesetzes über den Handelsvertrag vom 18.4.1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Uruguay67

41. Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll vom 20. März 1952 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten68

und

43. Entwurf einer Ersten Durchführungsverordnung zum § 4 des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz – KgfEG – ) vom 30. Januar 1954 (BGBl. I S. 5)72

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß sei der Meinung, der Abänderungsvorschlag des Finanzausschusses sei zu unterstützen, der § 3 des Entwurfs durch folgenden Satz 2 ergänzen wolle:

„Auf Antrag kann vom 1. April 1954 ab ein Vorschuß in Höhe des festgestellten Entschädigungsbetrages geleistet werden.“73

Dagegen habe der Vertreter des Finanzministeriums abgeraten,74 sich dem Abänderungsvorschlag des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik zu § 4 des Entwurfs anzuschließen.75

Nach kurzer Aussprache beschließt der Ministerrat Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der Empfehlung des Finanzausschusses vom 11. Februar 1954 zu § 3 des Entwurfs. Dagegen wird der Abänderungsvorschlag des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik nicht unterstützt.76

II. Entwurf eines vorläufigen Kreditermächtigungsgesetzes 1954, sowie Aufstellung des ao. Haushalts 195477

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt einleitend fest, daß auf Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen im Ministerrat vom 9. Februar 1954 beschlossen worden sei, die Höhe der aufzulegenden Staatsanleihe auf 200 Mio DM zu beschränken.

Der jetzt vorliegende Entwurf des vorläufigen Kreditermächtigungsgesetzes gehe von dieser Anleihe aus, die Begründung enthalte aber nur allgemeine Angaben über die Verwendung, ohne die Aufgliederung der Höhe nach festzulegen.78 Es frage sich nun, ob es zweckmäßig sei, die Vorlage in dieser Form zu machen. Er befürchte, daß im Landtag große Auseinandersetzungen über die Verteilung des Betrages von 200 Mio DM stattfinden würden.

Staatsminister Zietsch schlägt vor, dem Gesetzentwurf heute zuzustimmen und ihn sofort dem Landtag vorzulegen, allerdings unter der Voraussetzung, daß morgen eine kurze Besprechung mit den Koalitionsparteien stattfinde. Diese müßten sich eben beim ao. Haushalt hinter die Regierung stellen und davon absehen, finanzpolitische Überlegungen anzustellen. Wenn die Fraktionen dem Gesetzentwurf zustimmten, könnte dann die Verteilung im einzelnen bei der Aufstellung des ao. Haushalts erfolgen.

Was nun die Höhe der Anleihe anlange, so sei nochmals mit dem Bankenkonsortium unter Federführung der Bayer. Staatsbank verhandelt worden. Die Banken seien bereit, den Betrag von 150 Mio DM quotenmäßig zu übernehmen, mehr dagegen nicht. Unter diesen Umständen könnten die Vorbereitungen für die Anleihe empfindlich gestört werden, wenn der Landtag eine Anleihenhöhe von mehr als 200 Mio DM auch nur erörtere.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, angeblich werde ein Antrag kommen, eine Anleihe von 300 Mio DM aufzulegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für dringend notwendig, derartige Anträge von vornherein zu verhindern und empfiehlt gleichfalls, morgen eine Koalitionsbesprechung abzuhalten.

Der Ministerrat beschließt, die Besprechung unter den Koalitionsparteien am Mittwoch, den 17. Februar 1954, 17 Uhr 30, im Landtag abzuhalten.

Staatssekretär Dr. Nerreter erkundigt sich, ob die in der Begründung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene Aufstellung der verschiedenen Ausgaben erschöpfend sei oder eine gewisse Rangfolge darstelle; er vermisse nämlich dabei den Wasserbau, für welchen nach der früheren Übersicht des Staatsministeriums der Finanzen immerhin noch 700 000 DM vorgesehen gewesen seien.

Staatsminister Zietsch erwidert, die Begründung enthalte keine Wertliste, sie sei auch nicht vollständig. Er habe aber nichts dagegen, wenn zu Beginn der Begründung zu Art. 1 die Worte „und für Staatsbedienstetenwohnungen“ gestrichen, dafür nach dem Wort „Straßenneubau“ die Worte „und Wasserbau“ eingefügt würden.

Der Ministerrat beschließt, die Begründung zu Art. 1 in diesem Sinne abzuändern.

Abschließend unterstreicht Ministerpräsident Dr. Ehard nochmals die Notwendigkeit, das Kreditermächtigungsgesetz im Landtag durchzubringen, ohne daß daraus allzu große Diskussionen über die Verteilung der Mittel im einzelnen ausgelöst würden.

Gesetz über die vorläufige Ermächtigung des Staatsministeriums der Finanzen zur Aufnahme von Krediten (Vorläufiges Kreditermächtigungsgesetz) vom 2. März 1954

außerordentlicher Haushalt Das Kabinett geht dann zur Besprechung des ao. Haushalts über.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt zunächst die Frage, ob es nicht möglich sei, doch noch von dem Gesamtvolumen einen gewissen Betrag dem Staatsministerium des Innern zur Verfügung zu stellen. Vorher wolle er aber noch folgendes Problem zur Sprache bringen:

Beim Staatsministerium des Innern seien heuer Mittel nicht verbraucht worden, könnten diese auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden? Beim Staatsministerium der Finanzen scheine eine gewisse Geneigtheit zu bestehen, hier entgegenzukommen, er brauche aber eine bindende Zusage. Insgesamt handle es sich um 9,5 Mio DM im ordentlichen und 3,9 Mio DM im außerordentlichen Haushalt. Wenn das Staatsministerium des Innern diese Mittel zur Verfügung habe, so sei das eine wesentliche Entlastung. Die Zusammenstellung im einzelnen lasse er bis zur morgigen Kabinettssitzung ausarbeiten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß ausdrücklich vorgesehen sein müsse, ob Mittel übertragen werden könnten oder nicht. Er verweise auf die entsprechenden Bestimmungen der Reichshaushaltsordnung.

Staatsminister Zietsch erklärt sich bereit, die Möglichkeit zu überprüfen, ob diese Mittel übertragbar seien, sobald ihm die Zusammenstellung vorliege.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, man könne jetzt wohl versuchen, die vom Staatsministerium der Finanzen ausgearbeitete Übersicht über die Verteilung der Mittel aus der Anleihe im einzelnen zu besprechen.

Was den Straßenneubau betreffe, so sei ihm noch nicht klar, in welcher Form die für den Straßenbau im ganzen vorhandenen Mittel von etwa 70 Mio DM für Unterhaltung und Ausbesserung einerseits und Neubau andererseits verwendet würden. Praktisch sei es doch so, daß von der notwendigen Unterhaltung abgesehen sehr erhebliche Beträge für die Verbreiterung, die Begradigung von Straßen usw. verwendet würden, also für Umbauten, die nichts anderes als Neubauten seien. In Wirklichkeit handle es sich also nicht nur um die in der Übersicht enthaltenen 20 Mio DM für den Straßenneubau, sondern um etwa 60 Mio DM.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bestätigt, daß nicht eine einzige Straße wirklich neu gebaut werde. Im ordentlichen Haushalt seien 41,5 Mio DM für die Unterhaltung und 9 Mio DM für den Straßen- und Brückenneubau enthalten, wozu dann die 20 Mio DM des außerordentlichen Haushalts kämen, so daß es sich insgesamt um etwa 70 Mio DM handle. Allerdings habe sich der Landtag eingehend mit den Straßenverhältnissen beschäftigt und sei zu der Überzeugung gekommen, daß eigentlich der ungeheure Betrag von einer Milliarde DM erforderlich sei. Wirtschafts- und Haushaltsausschuß hätten deshalb übereinstimmend erklärt, es soll ein Programm von je 50 Mio DM für die nächsten beiden Jahre aufgestellt werden, das durch eine Anleihe zu decken sei.

Staatsminister Zietsch macht darauf aufmerksam, daß für den Straßenbau auch noch Mittel in erheblicher Höhe aus dem Finanzausgleich zur Verfügung stünden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, damit seien also von den eben erwähnten Mitteln abgesehen doch recht erhebliche Aufgaben erfüllbar.

Staatsminister Dr. Schwalber kommt dann auf seinen Etat zu sprechen und meldet eine Reihe von Forderungen an, fügt aber hinzu, er habe auch konkrete Vorschläge zu machen:

Für das Bauprogramm des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus stehe jetzt nur mehr der Betrag von 8,4 Mio DM in der Übersicht, es sei also unmöglich, die begonnenen Arbeiten weiter zu führen. Nicht weniger wie 6,7 Mio DM seien gestrichen worden, obwohl das Kultusministerium von seinen ursprünglichen Anforderungen auf 15 Mio DM zurückgegangen sei. Er schlage nun vor, zu prüfen, ob nicht das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge, für dessen Haushalt 15 Mio DM für wertschaffende Arbeitslosenfürsorge eingesetzt seien, einen gewissen Betrag zur Verfügung stellen könne?

Staatsminister Dr. Oechsle verneint die Frage mit dem Hinweis, daß in diesem Falle keine Bundesmittel ausgezahlt würden. Allerdings kämen die Maßnahmen aus der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge auch dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zugute; wie weit das im einzelnen möglich sei, müsse allerdings noch überprüft werden,

Staatsminister Dr. Schwalber meint, das Arbeitsministerium brauche dem Kultusministerium nicht unmittelbar etwas zur Verfügung zu stellen, es könne auch der Umweg beschritten worden, daß das Staatsministerium des Innern z.B. Mittel für den Straßenbau erhalte und der dadurch ersparte Betrag an das Kultusministerium komme.

Ministerpräsident Dr. Ehard wendet ein, die ganze Frage müsse doch wohl haushaltsmäßig betrachtet werden und hier scheine es ihm nicht möglich zu sein, diesen Umweg zu gehen.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, es komme wohl nur darauf an, inwieweit die Mittel des Arbeitsministeriums für Zwecke seines Ministeriums verbraucht werden könnten; in der Verteilung trete ersteres nicht in Erscheinung, Er sei schon damit zufrieden, wenn Herr Staatsminister Dr. Oechsle nur sagen könne, das Kultusministerium bekomme beispielsweise 5 Mio DM.

Staatsminister Dr. Oechsle antwortet; in dieser Form sei das leider nicht möglich, da bei der sogenannten verstärkten Förderung der Verwaltungshochbau nicht enthalten sei, er glaube auch nicht, daß sich daran in Zukunft etwas ändern werde.

Staatsminister Dr. Schwalber fährt fort, deshalb müsse der Umweg über den Straßenbau oder die Wasserversorgung überlegt worden. Dann könne ihm das Staatsministerium des Innern von seinen ursprünglichen Mitteln etwas abgeben. Eine zusätzliche Leistung für das Innenministerium seitens des Arbeitsministeriums käme doch wohl in Frage und zwar in Höhe von 15 Mio DM oder, wenn man die entsprechenden Mittel mitheranziehe, von 30 Mio DM.

Staatsminister Dr. Oechsle bestätigt, daß alle arbeitsintensiven Maßnahmen in Frage kämen, also auch der Straßenbau, aber natürlich nicht in der ganzen Höhe der vorgesehenen 15 Mio DM.

Staatsminister Dr. Schwalber weist dann darauf hin, daß ihm auch die zur Finanzierung des Maxburg-Aufbaues eingesetzten Mittel von 5,5 Mio DM zu hoch scheinen, ebenso wie 4,5 Mio DM für notleidende Institute und besondere Kreditfälle.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für richtig, diese beiden Posten noch eingehend zu besprechen.

Staatsminister Dr. Oechsle stellt daraufhin folgendes fest:

Zu den 15 Mio DM (wertschaffende Arbeitslosenfürsorge) treten Bundesmittel in gleicher Höhe; dazu noch 6 Mio DM der Bundesanstalt in Nürnberg, insgesamt also 36 Mio DM; nach den bisherigen Erfahrungen könne man davon 30% für den Straßenbau,18% für den Wasserbau und 12% für den sozialen Wohnungsbau verwenden. Im übrigen halte er es für nützlich, in einer Anmerkung die Gesamthöhe der Mittel für die verstärkte Förderung, also Bundes-, Landes- und Bundesanstaltsmittel aufzuführen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält diesen Vorschlag für sehr zweckmäßig und glaubt, daß hierdurch eine gewisse Erleichterung eintreten worde.

Staatsminister Weinkamm erkundigt sich, ob der Bundesanteil sich noch erhöhen könne.

Staatssekretär Krehle verneint dies und erinnert daran, daß der Bundesbetrag vor 2 Jahren noch 30 Mio DM betragen habe, in der Zwischenzeit aber laufend zurückgegangen sei.

Staatsminister Dr. Oechsle fügt hinzu, es habe keinen Sinn, mehr als 15 Mio DM einzusetzen, weil der Bund keinesfalls mehr leisten werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard nimmt dann die Übersieht im einzelnen durch und betont, daß beim sozialen Wohnungsbau nichts zu ändern sei. Was den Straßenbau betreffe, so könne man

1. die Mittel des ordentlichen und des außerordentlichen Haushalts im einzelnen und im Gesamtergebnis feststellen und

2. auf die Möglichkeit, diese Beträge durch Mittel aus der verstärkten Förderung zu erhöhen, hinweisen.

Wie sei es dann mit den zur Finanzierung des Maxburg-Aufbaues usw. eingesetzten Mitteln von 10 Mio DM?79

Staatsminister Dr. Schwalber weist darauf hin, daß es unmöglich sei, an einer Baustelle mehr wie etwa 2 Mio DM im Jahr zu verbauen.

Staatssekretär Dr. Nerreter wirft die Frage auf, ob die 23,5 Mio DM für Bundesbahnrefinanzierungen wirklich notwendig seien.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, es handle sich hier um vom Landtag genehmigte Übereinkommen mit der Bundesbahn und zwar für den Wiederaufbau von Bahnhöfen, für die Elektrifizierung usw.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für gut, auch hier eine entsprechende Anmerkung einzufügen.

Staatsminister Zietsch erklärt sich bereit, nochmals zu prüfen, ob wirklich ein Betrag von 5,5 Mio DM für die Maxburg notwendig sei.

Staatssekretär Dr. Nerreter fährt fort, ob in der Tat 9 Mio DM für das Siedlungswesen benötigt würden?

Staatssekretär Dr. Guthsmuths hält diesen Betrag für keineswegs zu hoch, da die Siedlung, die unbedingt weiter geführt werden müsse, sehr hohe Beträge erfordere.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt seine Auffassung, daß es sehr nützlich sei, die einzelnen Punkte mit Anmerkungen zu versehen, z.B. beim Straßenbau, bei der Bundesbahn, bei der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge, bei dem Erwerb von Beteiligungen usw. Hier könne jeweils auf bestehende rechtliche Verpflichtungen, Landtagsbeschlüsse usw. verwiesen werden, so daß bei den einzelnen Punkten sich eine größere Klarheit ergebe.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths kommt dann auf die im Haushalt des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vorgesehenen Beträge zu sprechen und macht zunächst darauf aufmerksam, daß aus der Anleihe nur ein Betrag von etwa 190 Mio DM zur Verfügung stehen werde. Dazu komme, daß die zuständigen Landtagsausschüsse übereinstimmend beschlossen hätten, 10 Mio DM müßten für das Grenzlandprogramm bereitgestellt werden, man könne also wohl nur von einem Aufkommen aus der Anleihe von 180 Mio DM ausgehen. Das Staatsministerium für Wirtschaft bittet dringend, den für das Bohrprogramm vorgesehenen Betrag von 1 Mio DM auf 1,5 Mio DM zu erhöhen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, heute komme man wohl noch nicht zu einem Abschluß, er hoffe aber doch, daß bei der morgigen Sitzung Übereinstimmung erzielt werden könne.

Staatsminister Dr. Oechsle unterstreicht die Notwendigkeit des Bauprogramms des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und teilt mit, dieses Ministerium sei von seinem Ressort schon bisher unterstützt worden und er werde weiter versuchen, Mittel von den Sozialversicherungsanstalten zu bekommen. Dies sei aber nur möglich, wenn der Staat selbst entsprechende Aufwendungen leiste, 8,4 Mio DM sei aber zweifellos zu wenig.

Die Beratung wird hier abgebrochen und vereinbart, sie in der Sitzung von Mittwoch, den 17. Februar 1954 fortzusetzen.80

außerordentlicher Haushalt

III. Erteilung von auszugsweisen Abschriften der Ministerratsprotokolle an Gerichte zum Zwecke der Beweiserhebung

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, der Bayer. Staatskanzlei lägen zur zwei Anträge von Gerichten auf Erteilung von auszugsweisen Abschriften von Ministerratsprotokollen vor. Er sei der Meinung, daß diese Protokolle keinesfalls herausgegeben werden sollten. Wenn ein Gericht über eine bestimmte Frage, die in einem gerichtlichen Verfahren von Bedeutung sei, eine Auskunft haben wolle, so könne es sich an den Ministerpräsidenten wenden und genau mitteilen, was es wissen wolle, in diesem Fall könne dann eine Auskunft erteilt werden.

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Auffassung einverstanden.

IV. Vollzug des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vom 9.6.1953; hier: Ernennung von Stellvertretern der Beisitzer der Bundesprüfstelle81

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Ministerrat am 11. August 1953 den Regierungsrat im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Dr. Fritz Harrer,82 zum Beisitzer bei der Bundesprüfstelle ernannt habe. Es sei jetzt notwendig, auch einen Stellvertreter zu benennen. Die Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus schlügen im gegenseitigen Einvernehmen den zuständigen Referenten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Oberstudiendirektor Dr. Karl Rüdinger,83 vor.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.

Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vom 9. Juni 1953

V. Bestätigung der neugewählten Geschäftsführer der Landesversicherungsanstalt Oberbayern84

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, auf Vorschlag des Vorstandes habe die Vertreterversammlung der Landesversicherungsanstalt Oberbayern an 16.12.1953 Oberregierungsrat Peter Carl Lang,85 Regierungsrat Hans Wanger86 und den Angestellten Leopold Ankenbrand87 als Geschäftsführer gewählt, zum Vorsitzenden der Geschäftsführung Oberregierungsrat Lang.

Nach § 8 Abs. 1 Buchst. c des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung i.d.F. vom 13. August 195288 bedürfte der Vorsitzende sowie die übrigen Mitglieder der Geschäftsführung der Bestätigung durch die Landesregierung, Bedenken gegen die Bestätigung der Wahl bestünden wohl nicht.

Der Ministerrat beschließt, die Bestätigung zu erteilen.89

VI. Errichtung eines Instituts für Holzforschung an der Universität München; hier: Bewilligung eines Betrages von DM 250 000,– für den laufenden Unterhalt dieses Instituts90

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf die Note des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 8.2.1954.91 Danach sei im Haushaltsplan für das laufende Jahr bei der Universität München ein ordentlicher Lehrstuhl für Holztechnologie errichtet worden. Zur Besetzung dieses Lehrstuhls sei ein Ruf an Professor Dr. Kollmann92 in Hamburg ergangen, der gegenwärtig Leiter der holzwirtschaftlichen Abteilung der Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft in Reinbek bei Hamburg93 sei. Professor Kollmann, der gegenwärtig allein für den neuen Lehrstuhl in Betracht käme, sei bereit, die Berufung anzunehmen, wenn ihm die Voraussetzungen für seine Forschungsarbeit mindestens in gleicher Form wie zur Zeit in Hamburg-Reinbek geschaffen würden. Wirtschafts- und Kultusministerium hielten es für notwendig, außerhalb der Universität München ein besonderes Institut für Holzforschung zu errichten; beantragt würde für den laufenden Unterhalt im neuen Haushaltsplan der Betrag von DM 250 000,–. Nach Meinung des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr könne der weiter erforderliche Gesamtbetrag von DM 650 000,– auf mehrere Jahre verteilt werden. Er soll teilweise aus Mitteln des Bundesministerium für Wirtschaft, teilweise aus Zuwendungen der Holzindustrie und teilweise aus dem Gewerbeförderungsfonds des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr bestritten werden.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt, es müsse eine einmalige Zahlung von DM 250 000,– erfolgen, dann kämen für die weiteren Zwecke entsprechende Bundesmittel; die Entscheidung müsse aber bis zum l. März 1954 getroffen werden. Bekanntlich bestehe eine tiefgreifende Meinungsverschiedenheit zwischen den Bundesministerien für Verkehr und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hinsichtlich des Hamburger Instituts. Es sei kein Zweifel, daß Professor Kollmann nach Errichtung des Bayerischen Instituts kommen werde, er sei auch überzeugt, daß laufend Bundesmittel zur Verfügung gestellt würden.

Staatsminister Zietsch wendet ein, der bayerische Staat laufe Gefahr, hier ein Institut zu errichten, während dann doch die Bundesforschungsanstalt in Hamburg verbleibe.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt diese Bedenken.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, er habe am vergangenen Samstag mit Bundesfinanzminister Schäffer, der von der Angelegenheit noch nichts wusste, darüber gesprochen. Dieser sei bereit, dafür zu sorgen, daß die Anstalt und die entsprechenden Bundesmittel nach München kämen. Wie gesagt, handle es sich tatsächlich nur um eine einmalige Ausgabe von DM 250 000,–, mehr als eine Woche Zeit habe man aber nicht.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß er keine Zusage machen könne, jedenfalls könne kein bayerisches Institut errichtet werden, solange die Anstalt noch in Hamburg sei.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, das Institut sei für die bayerische Holzwirtschaft von allergrößter Bedeutung und er bitte dringend, die erforderlichen Mittel zu genehmigen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, bis zum nächsten Ministerrat zu klären, ob die Bundesforschungsanstalt tatsächlich von Hamburg nach München verlegt werde.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths sichert zu, die notwendigen Feststellungen bis Dienstag, den 23. Februar, zu treffen.94

Institut für Holzforschung

VII. Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung95

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob Aussicht bestehe, daß in der morgigen Ministerratssitzung die Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung abgeschlossen worden könne.

Staatsminister Zietsch erwidert, er habe zwar die Note des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 1954 erhalten, aber noch keinen Gesetzentwurf.96

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, zunächst müsse in der Sache Einigkeit bestehen, erst dann könne ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden.

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, daß Herr Staatssekretär Krehle und er an der morgigen Sitzung nicht teilnehmen könnten und bittet, als Vertreter des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge Herrn Ministerialrat Niedermeier97 zuzulassen, damit dieser die Wünsche hinsichtlich der Richterbesoldung vortragen könne.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.98

Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 11. August 1954

VIII. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung99

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Minister für politische Befreiung100 den Staatsministerien diesen Gesetzentwurf an 16. November 1953 zur Stellungnahme zugeleitet habe.101 Die Äußerung des sachlich stark beteiligten Staatsministeriums der Finanzen stehe noch aus, er bitte deshalb möglichst bald Stellung zu nehmen,

Staatsminister Zietsch sichert zu, dies zu tun.102

IX. Gleichstellung der Bereitschaftspolizei mit dem Bundesgrenzschutz

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert Staatsminister Zietsch an den Beschluß des Bayer. Landtags hinsichtlich der Gleichstellung der Bayerischen Bereitschaftspolizei mit dem Bundesgrenzschutz.103 Trotz wiederholter Anfragen habe er noch keine Antwort des Staatsministeriums der Finanzen erhalten,

Staatsminister Zietsch erklärt sich auch hier bereit, der Angelegenheit nachzugehen.

X. Bestellung eines zweiten Stellvertreters im Kontrollausschuss beim Bundesausgleichsamt104

Staatssekretär Stain bittet, noch einen zweiten Stellvertreter für den Kontrollausschuss zu bestellen und zwar Herrn Ministerialrat Dr. Reuter.

Es wird festgestellt, daß diese Bestellung schon erfolgt ist, worauf

Staatssekretär Stain ersucht, Herrn Ministerialrat Reuter eine entsprechende Mitteilung zu übersenden.

XI. Reise des Sachverständigen-Ausschusses zur Neugliederung des Bundesgebiets durch Bayern105

Staatsminister Zietsch erinnert daran, daß die offizielle Schlußsitzung mit den Mitgliedern des Sachverständigen-Ausschusses am 22.2.1954 vormittags 10 Uhr stattfinden werde.

Er halte és für notwendig, daß vorher eine Besprechung derjenigen Mitglieder der Staatsregierung stattfinde, die an der Reise des Ausschusses teilgenommen hatten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und schlägt vor, diese Besprechung an 22. Februar 1954 zwischen 9 und 10 Uhr in der Staatskanzlei abzuhalten,

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.106

Sachverständigenausschuß für die Neugliederung des Bundesgebiets
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor