PDF
Nr. 199MinisterratssitzungMittwoch, 17. Februar 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 13 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Bergler (Staatsministerium des Innern – Oberste Baubehörde) zu Punkt I, Ministerialdirigent Dr. Barbarino (Finanzministerium),1 Ministerialrat Niedermeier (Arbeitsministerium), Oberregierungsrat Dr. Groll (Finanzministerium), Regierungsdirektor Beuschlein (Kultusministerium)2 zu Punkt II der Tagesordnung.

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).

Tagesordnung:

I. Außerordentlicher Haushalt 1954. II. Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung.

I. Außerordentlicher Haushalt 1954 3

Staatsminister Zietsch erklärt einleitend, er möchte noch einige Punkte der Übersicht zur Aufstellung des Entwurfs des ao. Haushalts 1954 (Anlage 2 zur Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 30.1.1954)4 erläutern.

Was zunächst den Betrag von 2 355 000,– DM für Refinanzierungen von Aufträgen der Deutschen Bundesbahn betreffe, so verweise er auf das Gesetz über den Abschluß von Übereinkommen zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der Deutschen Bundesbahn vom 21. März 1952 (GVBl. 1952 S. 115).5 Die übernommenen Darlehensverpflichtungen beträfen die Elektrifizierung der Strecken NürnbergFürthWürzburg und Würzburg–Aschaffenburg, sowie den Wiederaufbau und Neubau von Bahnanlagen usw. Insgesamt handle es sich um einen Betrag von DM 138,5 Mio, von denen auf das Jahr 1954 24,65 Mio DM träfen; nachdem bereits 1,1 Mio DM geleistet seien, verbleibe noch ein Rest von 23,55 Mio DM.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, es sei noch ein weiteres 7. Übereinkommen in Aussicht genommen.

Staatssekretär Dr. Nerreter warnt vor der Übernahme weiterer Verpflichtungen.

Staatsminister Zietsch entgegnet, es gebe Maßnahmen, die zu Ende geführt werden müßten, dazu gehöre auch die Elektrifizierung der erwähnten Strecken. Deshalb müsse ein Weg zur Finanzierung gefunden werden, wenn ein weiteres Übereinkommen sich als notwendig herausstelle. Selbstverständlich habe auch das Staatsministerium der Finanzen größte Bedenken gegen weitere Verpflichtungen, insbesondere dagegen, daß die zukünftige Staatsregierung vorbelastet würde.

Er gehe dann über zu dem Ankauf von Ausgleichsforderungen in Höhe von 10 Mio DM. Bisher sei es möglich gewesen, die Gewinne der Landeszentralbank von erheblicher Höhe zu verwenden und zwar durch den Ankauf von Ausgleichsforderungen, die für verschiedene notleidende Institute gebraucht würden. Dieser Fond sei nun aufgebraucht, er könne auch aus dem Gewinn der Landeszentralbank nicht mehr gebildet werden, nachdem dieser zwischen dem Bund und den Ländern aufgeteilt werde; es seien höchstens noch 3 Mio DM zu erwarten. Nach wie vor werde aber der Fond gebraucht, so daß jetzt der Betrag von 4,5 Mio DM (notleidende Institute und besondere Kreditfälle) habe eingesetzt werden müssen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths bezweifelt, ob dieser Betrag ausreichen werde, da neue Stützungsfälle dazu kämen.

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß er heute zum erstenmal von der Notlage der Sparkassen höre. Er wundere sich, daß der Staat immer dann eingreifen müsse, wenn eine Schwierigkeit auftrete. Dabei betreibe man gleichzeitig das Emissionsrecht für die Gemeindebank und ähnliche Maßnahmen. Es handle sich doch um eine sehr grundsätzliche Frage, ob der Staat all diese Notfälle auffangen solle oder nicht.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, trotzdem könne dieser Betrag kaum gestrichen werden; für die Zukunft müsse aber die Angelegenheit doch eindeutig geklärt und die Sparkassen entsprechend beaufsichtigt werden.

Staatsminister Zietsch entgegnet, seit einigen Jahren seien die Verhältnisse6 besser geworden, und schildert die Gründe, die zu den Schwierigkeiten verschiedener Institute geführt hätten.

Staatsminister Zietsch geht dann auf den Erwerb von Beteiligungen über und erwähnt, bei den vorgesehenen 5 Mio DM für die BHS handle es sich um eine Kapitalerhöhung, die vom Landtag beschlossen worden sei. Auch der Betrag von 1,25 Mio DM für den Jochenstein7 sei nicht zu umgehen, ebenso der von 0,6 Mio DM bei der Holzwirtschaftsbank, die für die Staatsforstverwaltung von größter Bedeutung sei.

Was die 5,5 Mio DM zur Finanzierung des Maxburg-Aufbaues8 betreffe, so könne an dieser Summe nichts geändert werden, sic müsse bis Ende des Jahres geleistet sein, da nur dann bis zu diesem Zeitpunkt die neu errichteten Gebäude bezugsfertig sein könnten. Auch der Betrag von 1 Mio DM zur Kapitalausstattung der Staatsbäder Reichenhall, Stoben, Kissingen und Brückenau sei unbedingt notwendig, da ohne diese Investitionen die Bäder sich nicht selbst erhalten könnten. Der Betrag von 1 Mio DM für die Schiffahrt beruhe auf einem Beschluß des Bayerischen Landtags.

Er glaube, damit alles, was noch offen gewesen sei, geklärt zu haben.

Er gehe deshalb zu der Frage der Ausgabereste aus dem vergangenen Haushaltsjahr über und stelle zunächst fest, daß im a.o. Haushalt 1953 ein Fehlbetrag von 13 Mio DM vorhanden sei, der sich durch Streichung von Ausgaben usw. auf rund 8 Mio DM verringere. Insgesamt seien noch Ausgabenreste von 110 Mio DM vorhanden, u.a. beim Straßenbau, der Trümmerbeseitigung, der Wasserversorgung und der Bodenreform, zusammen etwa 64 Mio DM; dazu kämen dann die Reste beim Verwaltungshochbau, die sich auf die einzelnen Ressorts wie folgt verteilten:

Ministerium des Innern 9,5 Millionen
Justizministerium 2,6
Kultusministerium 20,5
Finanzministerium 4,0
Allgemeine Finanzverwaltung 7,9

zusammen rund 44,5 Millionen,

so daß sich, wie gesagt, Ausgabenreste von ca. 110 Mio DM ergeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt die Frage, woher das komme und ob vielleicht zu langsam gebaut werde.

Staatsminister Dr. Schwalber verneint die Frage und meint, es hänge vielfach von der Planung ab, während

Staatsminister Weinkamm bemerkt, die Bauämter klagten, daß die Mittel zu spät zugewiesen würden.

Staatsminister Zietsch bestreitet dies mit dem Hinweis darauf, daß die Betriebsmittel immer noch rechtzeitig hätten bereitgestellt und auf Abruf zugewiesen werden können.

Staatsminister Weinkamm entgegnet, jedenfalls sei der a.o. Haushalt von 1953 zu spät fertig geworden.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu bedenken, daß bei der Universität München trotz der bewilligten Vorgriffe eine Reihe von Baumaßnahmen hängen geblieben sei.

Staatsminister Zietsch fährt fort, Tatsache sei, daß noch Baureste aus 1953 in Höhe von rund 110 Mio DM bestünden. Selbst wenn zugegeben werde, daß noch Rechnungen hereinkämen, bliebe noch ein Betrag übrig, der unmöglich bis Ende März verbaut werden könne. Es werde also auf das Haushaltsjahr ein Bauprogramm herübergenommen, das noch sehr beachtlich sei und dazu berechtige, nicht nur auf die jetzt in der Übersicht enthaltenen Beträge zu sehen. Wie gesagt, könnten 8 Mio DM nicht mehr verbaut werden, sonst sei aber alles übertragbar.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob diese Beträge demnach haushaltsmäßig nicht neu genehmigt werden müßten.

Staatsminister Zietsch antwortet, die Frage sei, ob so viel Mittel vorhanden seien, daß, gleich weitergemacht werden könne. Rund 102 Mio DM könnten im Haushaltsjahr 1954 verbaut werden, also bestehe ein sehr bedeutendes Bauvolumen, zu dem noch neu die in der Übersicht vorgesehenen 20,67 Mio DM kämen. Seiner Ansicht nach solle es genügen, die 20,67 Mio DM einzusetzen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß das Innenministerium beim Straßenbau aus dem ordentlichen Haushalt noch 2,8 Mio, aus dem a.o. 4,92 Mio DM zu verbauen habe. Die Reste hingen vielfach damit zusammen, daß nicht leistungsfähige, ortsansässige Firmen beauftragt würden und außerdem vielfach privaten Aufträgen der Vorrang gegeben werde.

Staatsminister Weinkamm betont, daß mit den dem Staatsministerium der Justiz zur Verfügung stehenden 1,4 Mio DM unmöglich die angefangenen Bauten fertiggestellt werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt demgegenüber folgendes Beispiel zu überlegen:

Zur Verfügung gestellt seien 10 Mio DM für ein fertiggeplantes Bauvorhaben. Verbaut seien aber nur 8 Mio, so daß zwei Mio übrig blieben; wenn die Planung stimme, könne doch mit diesem Rest dann der Bau fertiggestellt werden. Das habe mit der Finanzierung an sich nichts zu tun, es müsse vielmehr möglich sein, alles, was innerhalb der 10 Mio liege, in diesem Jahr fertigzustellen.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, mit den Ausgaberesten bekäme man nur einen Anschluß bis zur Verabschiedung des neuen Haushalts.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt sein Beispiel weiter fort:

Die zwei Mio DM könnten doch ohne besondere Genehmigung weiter verbraucht werden; das sei doch technisch durchführbar, wenn kein zusätzliches Bauprogramm bestehe.

Staatsminister Weinkamm gibt zu bedenken, daß auch im Jahre 1953 schon Ausgabereste bestanden hätten. Es sei nicht so, daß neue Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden könnten; in Gegenteil könne das Staatsministerium der Justiz noch sehr viel mehr leisten, wenn ihm entsprechende Gelder ab 1. April 1954 zur Verfügung gestellt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard wendet ein, die Erfahrung lehre anders, auch bei den Fällen, in denen Vorgriffe genehmigt seien, sei es nicht gelungen, alle Gelder zu verbauen. Er erinnere daran, daß z.B. die Universität München erklärt habe, die gesamten Pläne seien fertig und es bedürfe bloß mehr der Auszahlung der Mittel durch das Finanzministerium, um zu beginnen. Unmittelbar darauf habe sich aber herausgestellt, daß die Planung noch keineswegs abgeschlossen gewesen sei.

Staatsminister Zietsch unterstreicht diese Ausführungen und stellt fest, man habe ein Bauvolumen von 20,67 Mio DM festgestellt; dieses Volumen sei aber in Wirklichkeit noch viel größer, weil – wie gesagt – der Rest aus 1953 in Höhe von 110 Mio DM bestehe, zusammen also rund 130 Mio DM, die im Rechnungsjahr 1954 auch wirklich für die Bauwirtschaft ausgegeben werden könnten. Jeder Staatsminister z.B. auch der Herr Kultusminister, müsse doch sagen, er habe z.B. bis November noch etwa 20 Mio DM zu verbauen, wozu dann neu 8,4 Mio DM treten; mit diesem Gesamtbetrag könne er doch bis Ende des Rechnungsjahres 1954 fertig werden, er müsse sich allerdings auch auf dieses Volumen beschränken.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt die Frage, ob es richtig sei, daß sämtliche Ausgabenreste im Verwaltungshochbau, beim Staatsministerium des Innern also 9,5 und etwa 11 Mio DM (Oberste Baubehörde) übertragen werden könnten? Der Rest bei der Wasserversorgung betrage übrigens nur 0,67 Mio DM.

Staatsminister Zietsch antwortet, er könne nur erklären, von den 110 Mio DM würden 8 Mio DM eingezogen, im übrigen könne er sich aber festlegen. Wie es mit den Resten aus dem ordentlichen Haushalt sei, könne er im Augenblick nicht sagen, die Zusicherungen gelten zunächst nur für den a.o. Haushalt.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß auch die Übertragung der Ausgabenreste ein Punkt sei, der unbedingt in die Anmerkungen aufgenommen werden müsse.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt dann auf die Wasserversorgung zu sprechen und betont, der Betrag von 5 Mio DM reiche keinesfalls aus, das Staatsministerium des Innern sei gezwungen, in diesem Fall die großen Projekte, Wasserversorgung Franken und Jura, einzustellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft die Frage auf, wie es etwa mit zusätzlichen Beträgen aus der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge aussche.

Staatssekretär Dr. Nerreter erwidert, Mittel daraus seien schon immer im Finanzierungsplan vorgesehen gewesen, jetzt handle es sich nur um den Staatszuschuß, der nun einmal erforderlich sei, um die Arbeiten durchführen zu können.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, es bleibe also wohl nichts anderes übrig, als zu sehen, ob an anderen Stellen Beträge gekürzt und zur Wasserversorgung geschlagen werden könnten,

Staatssekretär Dr. Nerreter erklärt, die Wasserversorgung liege dem Herrn Staatsminister des Innern und ihm besonders am Herzen, da es sich doch um Aufgaben im Interesse der Volksgesundheit handle.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu überlegen, ob vielleicht die Darlehen zur Errichtung von Jugendwohnheimen in Höhe von 2 Mio DM gekürzt werden könnten.

Staatssekretär Dr. Nerreter bezweifelt dies und glaubt, daß auch das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge nicht zustimmen könne. Es bestehe immer noch ein größer Mangel insbesondere an Studentenwohnheimen. Das Staatsministerium des Innern habe hier an sich schon nachgegeben, weniger als 2 Mio DM könne man aber nicht ansetzen. Er bitte dringend, diesen Betrag zu belassen, zumal sonst auch Bundesmittel verloren gingen.

Der Ministerrat beschließt, die Darlehen zur Errichtung von Jugendwohnheimen auf 1 Mio DM zu kürzen.

Anschließend wird erörtert, ob die 9 Mio DM für das Siedlungswesen vielleicht auf 7 Mio DM gekürzt werden könnten, wobei Ministerpräsident Dr. Ehard darauf aufmerksam macht, daß noch ein Ausgabenrest von 20 Mio DM vorhanden sei.

Staatsminister Zietsch stellt fest, unterstützt von Staatsminister Dr. Schlögl, daß hier eine Kürzung nicht möglich sei, zumal sie auf Kosten der Einheimischen gehen werde.

Ministerialdirigent Dr. Barbarino fügt hinzu, der Betrag von 9 Mio DM sei zum größten Teil für die Abgabe von Höfen an nachgeborene Bauernsöhne bestimmt, wofür keine Lastenausgleichsmittel zugewiesen würden. Auch er warne davor, diese Mittel zu kürzen.

Der Ministerrat beschließt, den Betrag in der vorgesehenen Höhe zu belassen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt auf seinen Antrag, die für den Wasserbau vorgesehenen 5 Mio DM zu erhöhen, zurück und versichert, der Ausgaberest betrage hier nur 0,67 Mio DM.

Ministerialdirigent Dr. Barbarino erwidert, seinen Aufstellungen zufolge betrügen die Ausgabereste 20 Mio DM. Hier sei der Unterschied zwischen der Vorplanung und der Abrufung der Mittel noch größer als beim sozialen Wohnungsbau. Es gehe hier darum, die Kredite zu finanzieren, die dann im ordentlichen Haushalt verrentet würden. Für die Staatszuschuß-Darlehen könne weitgehend auf Mittel der verstärkten Förderung zurückgegriffen werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, auch hier müsse eine entsprechende Erläuterung beigefügt werden.

Auf Frage von Staatsminister Weinkamm antwortet

Ministerialdirigent Dr. Barbarino, die Darlehen des Bundes oder der Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung gingen unmittelbar an die Träger der Wasserversorgung.

Ministerialdirigent Dr. Barbarino erläutert dann im einzelnen, in welcher Form die Bundes- und Landesmittel aus der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge verwendet würden.

Staatssekretär Dr. Nerreter betont, daß bei der Aufstellung der Pläne für Wasserversorgungsmaßnahmen jedes Jahr die Bundesmittel einbezogen und zu den übrigen Mitteln hinzugezählt worden seien; dabei ergebe sich, daß die Beträge von 197 bzw. 203 Mio DM dieses Jahr auf 158 Mio DM gesunken seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß der Wasserbau zwar außerordentlich wichtig sei, offensichtlich aber keine Möglichkeit bestehe, die Mittel zu erhöhen und andere Ansätze zu kürzen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die angeblichen Ausgabereste von 20 Mio DM habe die Oberste Baubehörde ihm nicht angegeben, hier müsse noch Klarheit geschaffen werden.

Ministerialdirigent Dr. Barbarino führt aus, man werde hier dazu kommen müssen, so ähnlich wie beim sozialen Wohnungsbau vorzugehen, nämlich sich von Landtag keine Genehmigung geben zu lassen, wenn feststehe, daß der rechtzeitige Abruf nicht erfolgen könne. Es bestehe aber voraussichtlich die Möglichkeit, die Staatszuschuß-Darlehen weitgehend auf die wertschaffcnde Arbeitslosenfürsorge abzulenken; die vorgesehenen 5 Mio DM aus Mitteln des Staates müßten dann für den Lauf des Jahres ausreichen. Für die zukünftige Vorplanung könne man um die Genehmigung des Landtags nachsuchen, dazu aber erklären, der Abruf der Mittel werde nicht vor den 1. April 1955 erfolgen.

Nach kurzer Aussprache wird dann beschlossen, die Darlehen zur Errichtung von Jugendwohnheimen doch in Höhe von 2 Mio DM zu belassen und den früheren Beschluß aufzuheben. Außerdem wird festgestellt, daß auch bei den übrigen Zahlen keine Änderungen mehr vorgenommen werden können.

Sodann wird der Verwaltungshochbau behandelt, wobei Staatsminister Dr. Schwalber mitteilt, es sei ihn unmöglich, mit den vorgesehenen Mitteln von 8,4 Mio DM weiter zu bauen; er sei gezwungen, ein Fünftel aller Baumaßnahmen einzustellen.

Staatsminister Weinkamm fügt hinzu, auch das Staatsministerium der Justiz könne sich keinesfalls zufrieden geben, er schlage vor, die Aufteilung des für den Verwaltungshochbau vorgesehenen Betrags von insgesamt 20,67 Mio DM nochmals zu erörtern. Natürlich könne er nicht anregen, die Mittel für andere Ressorts zu kürzen. Was das Justizministerium anbelange, so sei aber auch er nicht mehr in der Lage, angefangene Bauten fertig zu stellen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt dann Regierungsdirektor Bergler der Obersten Baubehörde ein und teilt ihm mit, nach den Aufstellungen des Staatsministeriums der Finanzen seien beim Wasserbau noch 20 Mio DM Ausgabereste vorhanden.

Die ursprüngliche Forderung habe 29 Mio DM betragen, er sei dann auf 15 Mio DM zurückgegangen, während jetzt nur mehr 5 Mio DM vorgesehen seien.

Regierungsdirektor Bergler berichtet, dieser sogenannte Restbetrag sei bei der Landesbodenkreditanstalt und der Gemeindebank in wesentlichen festgelegt, der Abruf aber bisher noch nicht möglich gewesen. Nachdem diese Darlehen steuerbegünstigt seien, mußten sie in Kapitalverkehrsausschuß in Bonn beantragt werden. Die 20 Mio DM seien in wesentlichen verplant, die Beträge würden nach Maßgabe des Baufortschritts abgerufen, zum Teil sei das bereits geschehen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann wirft ein, verbaut seien tatsächlich nur 3 Mio DM, der Rest hänge noch in der Luft.

Regierungsdirektor Bergler entgegnet, der Rest betrage noch etwa 8 Mio DM, die Abwicklung der Zuschüsse gehe sehr umständlich vor sich, da die Banken eingeschaltet seien. Die Beträge, die festgelegt seien und auf Abruf warten, machten jedenfalls einen sehr erheblichen Teil der Ausgabereste aus.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bemerkt, die Frage sei, ob der Betrag von 5 Mio DM genüge oder ob er so gering sei, daß dadurch die Weiterführung der Arbeiten gefährdet werde. Nachdem der Kapitalverkehrsausschuss nicht mehr bestehe, könnte die Sache rasch fortschreiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, jedenfalls seien 20 Mio DM noch nicht ausgegeben und die Gelder noch nicht abgerufen; das bedeute doch wohl, daß technisch die Arbeiten noch nicht so weit fortgeführt seien, daß sie jetzt mangels Mittel eingestellt werden müßten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bestätigt dies und sagt, die Vorplanung habe doch keinen Sinn, wenn erst so hohe Beträge abgewickelt werden müßten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt daraufhin an Herrn Staatsminister Zietsch und Staatssekretär Dr. Ringelmann folgende Frage:

Tritt der Fall ein, daß die Wasserversorgungen Franken und Jura mangels Mittel nicht mehr weitergeführt worden können, ist dann das Finanzministerium bereit, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen?

Staatsminister Zietsch erwidert, in dieser Form könne er die Frage nicht beantworten, das Finanzministerium könne aber über die Fortführung beraten, wenn tatsächlich nicht mehr weiter gearbeitet werden könne. Die Finanzierung müsse aber so eingerichtet werden, daß nicht neue Maßnahmen begonnen würden, bevor die angefangenen zu Ende geführt seien.

Staatssekretär Dr. Ringelmann schlägt vor, in einer Anmerkung festzulegen, daß die Vorplanung weiterer Unternehmungen nicht beeinträchtigt werden soll. Wenn tatsächlich eine Stockung eintrete, könne der Weg der überplanmäßigen Ausgaben begangen werden und notfalls ein Antrag beim Landtag gestellt werden. Diesem Vorschlag könne der Herr Staatsminister des Innern doch wohl zustimmen.

Regierungsdirektor Bergler erklärt, er könne die genauen Zahlen, die den vom Staatsministerium der Finanzen berechneten Ausgaberesten von 20 Mio DM gegenüberstünden, im Augenblick nicht angeben. Der Abruf der Banken verzögere sich aus verschiedenen Gründen, jedenfalls seien 20 Mio DM nicht frei zur Verfügung, der größte Teil dieser Mittel sei verbaut und werde in Kürze abgerufen werden.

Staatssekretär Dr. Nerreter hält den von Staatssekretär Dr. Ringelmann aufgezeigten Weg für gangbar.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, dem Entwurf des a.o. Haushalts 1954, wie er in der Übersicht des Staatsministeriums der Finanzen zur Note vom 30. Januar 1954, erscheint, zuzustimmen.

Staatsminister Dr. Schwalber und Staatssekretär Dr. Brenner erklären, sich dieser Zustimmung nicht anschließen zu können.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß seitens des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus aber kein konkreter Vorschlag gebracht worden sei.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, der einzige Vorschlag, den er machen könne, sei, von den Mitteln für den sozialen Wohnungsbau und den Straßenbau entsprechende Beträge abzuziehen und damit den Verwaltungshochbau zu finanzieren.

Das Kabinett lehnt diesen Vorschlag ab.9

außerordentlicher Haushalt

II. Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung

1. Lehrerbesoldung10

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert einleitend an Beschlüsse des Ministerrats in der Sitzung vom 22. Dezember 1953 und verweist auf die neuen Vorschläge des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Note vom 12. Februar 1954.11 Sei das Staatsministerium der Finanzen bereit, diesen Wünschen ganz oder teilweise Rechnung zu tragen?

Staatsminister Zietsch erwidert, sein Ministerium habe jetzt die Änderungsvorschläge, die der erwähnten Note vom 12. Februar 1954 beigegeben seien, geprüft. Er sei bereit, dem Wunsche in Ziff. 4 auf Seite 2 Rechnung zu tragen, wonach Lehrer in der Besoldungsgruppe A 4 c 2 in der ersten und zweiten Dienstaltersstufe bereits die Bezüge der dritten Dienstaltersstufe erhalten sollten.

Anschließend wird die Frage der Oberlehrerstellen12 behandelt. Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, der Ministerratsbeschluß vom 22. Dezember 1953 sei dahin gegangen, die Besoldungsverhältnisse bei den Oberlehrern denen des gehobenen Dienstes allmählich anzugleichen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, das Staatsministerium der Finanzen habe 1920 Oberlehrerstellen zugestanden, verlangt würden jetzt aber insgesamt 6832 Stellen; wie aus der Note vom 12. Februar 1954 unter 1 b) hervorgehe. Das Finanzministerium könne ⅙ Beförderungensstellen zugestehen; nachdem bereits ca. 1300 vorhanden seien und 1900 dazu kommen sollten, käme man auf 3200.

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß der verlangte Prozentsatz dem der anderen Laufbahnen des gehobenen Dienstes entsprechen würde.

Staatsminister Zietsch erwidert, wenn das Kultusministerium eine genaue Angleichung verlange, so bedeute das einen Prozentsatz an Beförderungsstellen von 28, was doch reichlich hoch zu sein scheine.

Staatsminister Dr. Schwalber bringt dann folgenden Vermittlungsvorschlag:

Die Neuregelung soll wenigstens die Aussicht für die nächsten Jahre eröffnen, daß man zu dem Ziel der Angleichung an den übrigen gehobenen Dienst komme.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist dann darauf hin, daß die Volksschullehrer sich infolge der vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten besser als der sonstige gehobene Dienst stellen würde. Jetzt komme noch die Forderung, daß die dritte Dienstaltersstufe durchgestuft werden solle, was im gehobenen Dienst nicht der Fall sei. Wenn die Durchstufung völlig durchgeführt werde, so koste das etwa 17–18 Millionen DM.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu bedenken, daß durch die Vermehrung der Beförderungsstellen keine Zerreißung des Besoldungsgefüges erfolge, was in der Tat bei der Durchstufung der Fall sei. Andererseits habe er nichts dagegen, wenn die Durchstufung bei den Junglehrern erfolge, was das Finanzministerium auch schon zugestanden habe.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, wenn das Finanzministerium die Durchstufung für zu kostspielig halte, müsse eine entsprechende Zahl von Beförderungsstellen zur Verfügung stehen, damit wenigstens schon vor dem 61. Lebensjahre befördert werden könne; hier handle es sich in der Tat um eine soziale Frage. Zur Erläuterung wolle er dem Herrn Ministerpräsidenten verschiedene graphische Darstellungen mit Vergleichen der Besoldung usw. übergeben.

Staatssekretär Dr. Brenner fügt hinzu, daß alle anderen Länder eine günstigere Lösung hätten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erläutert, es gebe vier Gruppen des gehobenen Dienstes, und zwar die Oberlehrer, die gehobenen Oberlehrer, die Rektoren und die gehobenen Rektoren für besonders große Schulen.

Staatsminister Dr. Schwalber macht nochmals darauf aufmerksam, daß bisher 1362 Beförderungsstellen vorhanden seien und das Finanzministerium weitere 1920 zugestanden habe. Wenn die Differenz noch ausgeglichen werde, könnte sich das Kultusministerium zufrieden geben.

Staatsminister Zietsch gibt zu bedenken, daß damit 3 ½ Millionen DM Mehrkosten entstehen würden.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, es sei gerecht und billig, die Lehrr entsprechend einzustufen, nachdem heute von ihnen das Abitur verlangt werde. Die Beförderung werde natürlich nicht auf einmal erfolgen, deshalb würden die 12½ Millionen DM auch nicht sofort erreicht, wohl aber im Laufe des Haushaltsjahres 1954. Das Ergebnis der vorgeschlagenen Regelung sei übrigens so, daß die Beförderung mit ungefähr 52 Jahren eintrete.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob es möglich sei, nicht sofort zu befördern, sondern die Beförderung auf die beiden nächsten Jahre zu verteilen.

Staatsminister Zietsch gibt einen Überblick über die Gesamtkosten, die sich einschließlich der sogenannten Nebenschulen und der höheren Schulen auf etwa 16 Millionen DM belaufen würden.

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß er das vorgeschlagene Beförderungssystem nur aufrecht erhalte, wenn nicht die Durchstufung komme.

Staatssekretär Dr. Brenner hält es für notwendig, die große Mittelschicht der Lehrer allgemein zu heben.

Staatsminister Zietsch begründet seine Aufstellung und bemerkt, wenn keine Beförderungsverbesserungen geschaffen und nur die Durchstufung eingeführt werde, so werde der Betrag ungefähr gleich hoch sein. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe aber recht, wenn es behaupte, mit der Durchstufung würde zwar jeder einzelne Lehrer herausgehoben, dann käme aber das, was man eigentlich vermeiden wolle, nämlich Ansprüche anderer Gruppen. Im übrigen verlangten die Lehrer ja außer der Durchstufung auch noch Beförderungsmöglichkeiten. Er sehe keinen anderen Ausweg, als entweder sich für das eine oder andere zu entscheiden.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Auffassung, daß mit einer gewissen Berechtigung Beförderungsmöglichkeiten verlangt würden, der Prozentsatz sei aber doch noch zu überlegen. Eine schematische Hebung zerstöre aber das ganze Besoldungsgefüge und rufe überall Widerspruch und neue Forderungen hervor. Deshalb glaube er, es sei zweckmäßig, am Beförderungssystem festzuhalten. Man dürfe nicht übersehen, daß allzu hoch gespannte Forderungen mit Sicherheit dazu führen würden, daß eines Tages eine allgemeine Gehaltskürzung verlangt werde.

Die Meinung des Ministerrats sei doch die, daß grundsätzlich an der Beförderungsmethode festgehalten werde; daraus ergebe sich die zweite Frage, welcher Betrag verantwortet werden könnte?

Staatsminister Zietsch erwidert, wenn überhaupt, dann ein Betrag von 10 Millionen DM, es handle sich aber jetzt bereits um 15–16 Millionen DM.

Oberregierungsrat Dr. Groll (Finanzministerium) berichtet, was das Finanzministerium zugestanden habe, sei zwar nicht ganz ausreichend, aber elastisch. Es sei möglich, über die Zahl der 200 Rektorenstellen in A 3 b hinauszugehen und 400 Stellen zuzugestehen. Dies könne dann jedes Jahr weiter verändert werden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann begründet dann seine Meinung, daß eine Aufteilung auf verschiedene Jahre nicht zweckmäßig sei. Dagegen könne vielleicht eine höhere Zahl von Oberlehrerstellen zugestanden werden, insgesamt 4000, so daß ein Prozentsatz von 16 in A 4 b 1 sei.

Staatsminister Zietsch vergleicht dann die Vorschläge des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und die Gegenvorschläge seines Ministeriums:

Verlangt würden 244 A 2 d Stellen, er könne 122 zugestehen. Dagegen sei die Zahl von 1952 A 3 b Stellen viel zu hoch, sei das Kultusministerium mit 500 einverstanden?

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, es sei nicht möglich, die Forderung auf Durchstufung aufzufangen, wenn man in zu geringem Maße entgegenkomme.

Der Ministerrat beschließt, zunächst statt 244 Stellen in A 2 b nur 122 zu schaffen.

Oberregierungsrat Dr. Groll (Finanzministerium) führt aus, das Finanzministerium sei der Meinung, daß statt der 1952 Stellen in A 3 b nur 500 geschaffen würden und diese wieder je zur Hälfte nach 3 b und 3 d geteilt würden.

3 d Stellen gebe es auch in anderen Bundesländern, in diese Gruppe passe jedenfalls der Hauptlehrer hinein. Er dürfe darauf hinweisen, daß der Entwurf in mühseliger Arbeit ausgearbeitet und im wesentlichen auch das Einverständnis der übrigen Ressorts gefunden habe.

Regierungsdirektor Beuschlein (Kultusministerium) entgegnet, eine Einigung sei nicht zustande gekommen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für richtig, die Forderungen des Kultusministeriums etwas zu ermäßigen und gibt zu überlegen, ob die 3 b Stellen nicht auf 1200 verringert werden könnten. Zweifellos sei es richtig, daß die Durchstufung nur durch ein gewisses Entgegenkommen vermieden werden könne.

Staatsminister Zietsch schlägt dann folgendes vor:

122 A 2 d Stellen,

500 A 3 b Stellen,

1452 A 3 d Stellen und

4000 A 4 b 1 Stellen.

Oberregierungsrat Dr. Groll (Finanzministerium) gibt zu bedenken, daß Rheinland-Pfalz die billigste Regelung habe, der man sich vielleicht anschließen könne; dann gebe es zwar die Durchstufung, aber keinerlei Beförderungsstellen, immerhin könne man aber den Vorwurf zurückweisen, daß Bayern die schlechteste Regelung habe.

Staatsminister Dr. Schwalber betont, daß sein Vorschlag auf den Ministerratsbeschluß vom 22. Dezember 1953 zurückgehe, durch ihn sei die Durchstufung aufzufangen. Die Zahl von 500 3 b Stellen sei jedenfalls zu gering, er brauche mindestens 1200.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, es könnten 6534 A 4 b 1 Stellen zugestanden werden.

Der Ministerrat beschließt daraufhin nach kurzer Aussprache,

952 Stellen in A 3 b und 1000 Stellen in A 3 d

zuzustimmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann verliest dann folgende Berechnung der Beförderungsstellen im einzelnen:

A 2 d 122 Stellen
A 3 b 952 Stellen
A 3 d 1000 Stellen
A 4 b 1 4614 Stellen

insgesamt 6688 Stellen, wozu noch die bereits zugestandenen 1920 Stellen in A 4 b 1 kämen, so daß sich

insgesamt eine Zahl von 8608 Beförderungsstellen ergebe.

Staatsminister Dr. Schwalber bemerkt, daß die Kürzung der A 2 d Stellen auf die Hälfte ein erhebliches Zugeständnis des Kultusministeriums bedeute.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß man jetzt wohl am Ende sei. Eine entsprechende Vorlage könne man dem Landtag nun wohl vorlegen. Wenn dieser aber auf die Durchstufung bestehe, müssen sämtliche Beförderungsmöglichkeitcn gestrichen werden.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, die Vorlage müsse das Staatsministerium für Unterricht und Kultus vertreten.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, an der Regierungsvorlage müsse von der Regierung als solcher festgehalten werden, mit der sie bis zur äußersten Grenze gehe, nachdem Kosten in Höhe von 15 Millionen DM entstünden.

Grundsätzlich könne er das bisherige Ergebnis wie folgt zusammenfassen:

1. Die Durchstufung wird nicht eingeführt, dafür wird an dem Beförderungssystem festgehalten, weil damit das Besoldungsgefüge im ganzen aufrecht erhalten wird.

2. Die einzige Ausnahme von diesem Grundsatz ist die Hebung der Junglehrer in die dritte Dienstaltersstufe.

3. Es werden folgende Beförderungsstellen geschaffen:

A 2 d – 122

A 3 b – 952

A 3 d – 1000

A 4 b 1 – 6534

insgesamt 8608.

Der Ministerrat beschließt, dieser Regelung zuzustimmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt abschließend ausdrücklich noch folgendes zu Protokoll:

Die Staatsregierung hält an diesen Vorschlägen fest und wird sich dafür einsetzen, daß das Beförderungssystem beibehalten und die Durchstufung nicht eingeführt wird. Im Hinblick auf Rückwirkungen auf andere Gruppen von Beamten wird sich die Staatsregierung keinesfalls mit irgendeiner Form der Durchstufung einverstanden erklären. Wenn die Durchstufung im Landtag doch beschlossen wird, ist die Regierung entschlossen, ihre Vorlage in vollem Umfange zurückzuziehen und die Folgen dem Landtag zu überlassen.

Der Ministerrat stimmt dieser Erklärung zu mit Ausnahme des Herrn Staatssekretärs Dr. Brenner, der erklärt, er sei grundsätzlich der Auffassung, daß die Durchstufung notwendig sei.

Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 11. August 1954

2. Richterbesoldung13

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf den jetzt vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts, durch welches die Besoldung der Richter neu geregelt werden solle.14 Das Staatsministerium des Innern habe am 9. Februar 1954 dagegen Einwendungen erhoben,15 mit denen sich das Staatsministerium der Justiz mit Note vom 11. Februar 1954 auseinandergesetzt habe.16 Die Frage sei nun, ob diese Differenz zwischen den beiden Ministerien beseitigt werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er werde keinen Einspruch gegen den Gesetzentwurf einlegen, weise aber nachdrücklich auf die Folgerungen für die übrigen Zweige der Verwaltung hin, die unter Umständen eines Tages gezogen werden müßten.

Staatsminister Zietsch schließt sich als Chef der Finanzverwaltung diesen Ausführungen an.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Ministerialrat Niedermeier (Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge) übermittelt im Auftrag des Herrn Staatsministers für Arbeit und soziale Fürsorge den Antrag, bei den Arbeits- und Sozialrichtern 7 Stellen von A 2 c auf A 2 b zu heben.

Mit Zustimmung des Ministerrats erwidert Staatsminister Zietsch, diesem Antrag könne stattgegeben worden, bei den Haushaltsberatungen könne eine entsprechende Ergänzung gemacht werden.

Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 11. August 1954

3. Lehrkräfte des höheren Schuldienstes17

Staatsminister Dr. Schwalber erläutert seine Note vom 15. Februar 1954 und verweist auf Anlage 2), der zufolge 90,3% aller Lehrkräfte in der Anfangsstufe verblieben.18 Es sei nicht mehr zu umgehen, die Beförderungsmöglichkeiten zu verbessern und wie in der Anlage vorgeschlagen, 20% A 2 c 1 – 15% A 2 b und 1,12% A 1 b Stellen zu schaffen. Die Lehrkräfte des höheren Schuldienstes verlangten mit Recht, einigermaßen an die Besoldungsverhältnisse bei der Justizverwaltung angeglichen zu werden. Die Beförderungsmöglichkeit für Studienräte werde dadurch erreicht, daß der „Studienprofessor“ als Beförderungsstelle gebildet werde, während dies bisher nur ein Titel gewesen sei; dadurch kämen die 20% A 2 c 1 Stellen.

Staatsminister Zietsch führt aus, über diese Frage sei bereits verhandelt worden, das Finanzministerium sei der Meinung, daß statt 20% auch 17% ausreichen, während die Vorschläge hinsichtlich der anderen Gruppen wie folgt seien:

Das Kultusministerium verlange

39 A 1 b und

522 A 2 b Stellen,

das Finanzministerium dagegen wolle eine Beschränkung auf 16 bezw. 22 Stellen, was eine Einsparung von 300 000 DM bedeute.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, das Kultusministerium wolle ⅕ an Beförderungsstellen, gerechnet aus der Gesamtsumme; hier könne das Finanzministerium nicht zustimmen.

Staatsminister Dr. Schwalber gibt zu bedenken, daß es äußerst schwierig sei, aus allen höheren Lehranstalten nur 60 als besonders bedeutend hervorzuheben.

Staatsminister Zietsch stellt die Frage, ob nicht eine Einigung auf folgender Basis möglich sei.

39 A 1 b 300 A 2 b und

600 A 2 c 1 Stellen?

Staatsminister Dr. Schwalber verneint dies und halt daran fest, daß alle Anstaltsleiter als Oberregierungsräte eingestuft werden müßten.

Nach einer weiteren Aussprache beschließt der Ministerrat mit Zustimmung des Herrn Staatsministers Dr. Schwalber und Zietsch folgende Beförderungsstellen zu schaffen:19

39 Stellen in A 1 b,

400 Stellen in A 2 b und

600 Stellen in A 2 c 1.

Staatsminister Dr. Schlögl, der schon bei der Erörterung der Lehrerbesoldung auf die ungenügenden Besoldungsverhältnisse bei den Landwirtschaftslehrerinnen hingewiesen hatte, verweist im Zusammenhang mit der Frage der Besoldung der Lehrkräfte des höheren Schuldienstes auf die Landwirtschaftsräte hin.

Auch Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt ausdrücklich, sich weitere Schritte vorzubehalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich noch, welches Ministerium die Begründung ausarbeite. Er halte es nicht für zweckmäßig, die Entwürfe über die Lehrer- und Richterbesoldung zu trennen und schlage vor, sie insgesamt dem Senat zur gutachtlichen Äußerung zuzuleiten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Staatsminister Zietsch bemerkt, sein Ministerium werde die Entwürfe endgültig ausarbeiten, während das Staatsministerium für Unterricht und Kultus die Begründung hinsichtlich der Besoldung der Volksschullehrer und der Lehrkräfte des höheren Schuldienstes fertigstellen könne.

Zum Schluß wird vereinbart, die fertigen Entwürfe noch kurz in der nächsten Kabinettssitzung zu besprechen und sie dann dem Senat zuzuleiten.20

Viertes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 11. August 1954
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor