Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei), zu Punkt II der Tagesordnung Ministerialdirigent Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei).
Justizminister Weinkamm, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Geschäftsordnung des Bayerischen Landespersonalamts. III. Ergänzung des Haushalts 1954 des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge. IV. Einbau einer Gaststätte in die ehemalige Alte Akademie, München, Neuhauserstraße 51. V. Bayerische Grenzpolizei. VI. Untersuchungsausschuß des Bayer. Landtags.
1. Entwurf eines Gesetzes betreffend die Treuhandverwaltung über das Vermögen der Deutschen Reichsbank1
Art. 76 Abs. 2 GG erhoben.2
Die in der BR-Drucks. Nr. 135/1/54 zusammengefaßten Empfehlungen unter Ziff. 1 und 2 werden unterstützt. Im übrigen werden gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen gem.3. Entwurf einer Verordnung über die Großhandelsstatistik5
Zustimmung gem.4. Vorschlag zur Ernennung von zwei ständigen Mitgliedern des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen
Wirtschaftsausschusses in der BR-Drucks. Nr. 143/54 wird unterstützt.
Die Empfehlung des5. Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 19536
Bundesbahngesetzes7 wird Kenntnis genommen.
Von dem Nachtrag gem. § 30 Abs. 4 des6. Vorschlag für die Benennung eines Mitgliedes im Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost als Nachfolger für Senator Dr. Holthöfer (Berlin)8
Ausschusses für Verkehr und Post von 29. April 1954 wird unterstützt.
Der Vorschlag des7. Entwurf eines Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt9
Art. 76 Abs. 2 GG erhoben.10
Die Abänderungsvorschläge in der BR-Drucks. Nr. 134/1/54 werden unterstützt, im übrigen keine Einwendungen gemäß8. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des Straßenverkehrs durch Entlastung der Straßen (Straßenentlastungsgesetz)11
Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr empfehle, zu § 1 des Gesetzentwurfs folgenden Landesantrag zu stellen:
„§ 1: Verbotene Güterbeförderung.
Güterkraftverkehrsgesetzes vom 17. Oktober 1952 (Bundesgesetzblatt S. 697) nur nach Maßgabe der entsprechenden Zusätze bei den einzelnen Güterarten zulässig.“12
Die Beförderung von Gütern der in der Anlage bezeichneten Art ist im Güterfernverkehr und im Ferkfernverkehr im Sinne desEntsprechend müsse dann auch die Anlage zum Gesetzentwurf, die ein Verzeichnis der im Güterfernverkehr und Werkfernverkehr zur Beförderung nicht zugelassenen Güter enthalte, abgeändert werden.
Dr. Guthsmuths erklärt, es reiche aus, wenn dieser Güterverkehr bis zu 100 km vom Standort des Fahrzeuges aus gerechnet zugelassen werde. Dies gelte sowohl für Zement, wie für Holz und Getreide. Wenn die Entfernung von 50 km auf 100 km erhöht werde, so werde damit die Wirtschaft in den Grenzgebieten den Anschluß an das bayerische Wirtschaftsgebiet erreichen.
StaatssekretärDer Ministerrat beschließt, diesen Landesantrag zu § 1 des Entwurfs zu stellen.
Art. 76 Abs. 2 GG die in der BR-Drucks. Nr. 127/1/54 unter Ziff. I 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 a und b, 8, 9 b und Ziff. II 1 und 2 enthaltenen Empfehlungen zu unterstützen, dagegen nicht diejenige unter Ziff. I 9 a.
Ferner wird beschlossen, bei der Stellungnahme gemäß13
Außerdem wird festgestellt, daß sich die Empfehlungen unter Ziff. I 9 c und d erledigen, falls der Antrag zu § 1 eine Mehrheit findet; wird dieser Antrag abgelehnt, so werden auch diese Empfehlungen unterstützt. Schließlich wird noch beschlossen, einen Antrag auf Streichung des § 6 des Entwurfs zu stellen, sofern hierfür eine Mehrheit zu erwarten ist.9. Entwurf eines Verkehrsfinanzgesetzes 195414
Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, auch bei diesem Punkt empfehle das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr zu Abschnitt II Art 1. Ziff. 6 des Gesetzentwurfs folgenden Landesantrag zu stellen:
„§ 12 Abs. (1 ):
Bei der Güterbeförderung beträgt die Steuer:
1. im Kraftfahrzeug-Verkehr der …
Güterkraftverkehrsgesetzes vom 17. Oktober 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 697) ist
a) nichtgewerblicher Güternahverkehr, gewerblicher Güterfernverkehr oder Werkverkehr innerhalb der Nahzone im Sinne desaa) außerhalb der Nahzone im Umkreis von 100 km vom Standort den Fahrzeugs 2 Dpf. je Tonne des Rohgewichts,
bb) darüber hinaus 5 Dpf. je Tonne des Rohgewichts der beförderten Güter und je km der Beförderungsstrecke (Tonnenkilometer).“
Dr. Guthsmuths und Staatssekretär Maag sprechen sich dafür aus, diesen Antrag zu stellen mit der Begründung, mit der Entwicklung des Kraftverkehrs haben sich Werkverkehre herausgebildet, die unentbehrlich seien und von anderen Verkehrsmitteln schwer übernommen werden könnten. Es handle sich besonders um Nahrungs- und Genussmittel, sowie um die Betriebe der Getränke-, Mühlen-, Mineralöl-, Sägewerks-, Baustoff-, Molkerei- und großhandelswirtschaft. Ihre uneingeschränkte Besteuerung mit 5 Dpf. je Tonnenkilometer würde sehr unerwünschte Auswirkungen auf das Preisgefüge zur Folge haben und eine Herabsetzung der Beförderungssteuer im Werkfernverkehr für einen Umkreis von 100 km vom Standort des Fahrzeugs entfernt sei deshalb erforderlich.
StaatssekretärDer Ministerrat beschließt, diesen Antrag zu stellen.
Art. 76 Abs. 2 GG die Empfehlungen unter Ziff. I 1, 2, 3 a, b, c, e, f, II 1 b, c, 2, 3 a und c, 5 b, c, d, 6 a, III, IV 1 mit 6, V, VI der BR-Drucks. Nr. 126/1/54 zu unterstützen, dagegen nicht diejenigen unter Ziff. I 3 d, II 1 a, 4 a, b, c, V a, VI b.
Weiterhin wird beschlossen, bei der Stellungnahme gemäßEine längere Aussprache ergibt sich hinsichtlich der Empfehlung unter Ziff. II 4 d und c, wobei der Ministerrat Stimmenthaltung beschließt.
Obersten Baubehörde entsprechend voraussichtlich eine Erklärung zu Abschnitt IV 1 b und III der Begründung des Entwurfs abgegeben werden soll.15
Schließlich wird noch festgestellt, daß einem Vorschlag der10. Entwurf eines Gesetzes über die Ermächtigung der Landesregierungen zur Verlängerung der Wahlperiode der ehrenamtlichen Mitglieder der Finanzgerichte16
17
Die Empfehlungen der BR-Drucks. Nr. 129/1/54 werden unterstützt.11. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Art. 106 des Grundgesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz)18
Dr. Gerner berichtet, die Ausschüsse seien mit erheblicher Mehrheit der Auffassung, daß der von Schleswig-Holstein vorgelegte Gesetzentwurf nicht eingebracht werden sollte. Er schlage deshalb vor, die Empfehlung unter Ziff. I der BR-Drucks. Nr. 133/1/54 zu unterstützen.
MinisterialratDer Ministerrat beschließt, so zu verfahren.
12. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vermögensteuer-Durchführungsverordnung19
und
14. Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen25
15. Entwurf einer Fünften Verordnung über Zolltarifänderungen aus Anlaß der Errichtung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl26
Bedenken werden nicht erhoben.
16. Entsendung von Vertretern der am Kapital der Deutschen Genossenschaftskasse beteiligten Länder in den Verwaltungsrat dieser Anstalt27
Die Empfehlung des Finanzausschusses in der BR-Drucks, Nr. 109/1/54 wird unterstützt.
29
Auch hier werden die Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse in der BR-Drucks. Nr. 128/1/54 unterstützt.18. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Verlängerung der Verordnung über die Beimischung inländischen Rüböls und Feintalges30
Zustimmung gemäßDr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß der Gesetzentwurf in der Fassung des Beschlusses des Bundestags noch nicht vorliege. Die Zustimmungsbedürftigkeit ergebe sich im Hinblick auf Art. II Satz 2 dieses Abkommens gem. Art. 84 Abs. 1 GG.32
MinisterialratZustimmung gemäß Art. 78 GG.
und
Art. 77 Abs. 2 GG wird nicht gestellt.
Ein Antrag nach23. Ernennung des Oberstaatsanwalts Wilhelm Herlan36 zum Bundesanwalt37
Wilhelm Herlan zum Bundesanwalt einverstanden.38
Der Ministerrat erklärt sich mit der Ernennung des Oberstaatsanwalts24. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht39
Von einer Äußerung zu dem beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren wird abgesehen.
Art. 80 Abs. 2 GG mit Unterstützung der in der BR-Drucks. Nr. 89/1/54 enthaltenen Abänderungsvorschläge.41
Zustimmung gemäßArt. 84 Abs. 2 GG mit Unterstützung der Abänderungsvorschläge in der BR-Drucks. Nr. 82/4/54.43
Zustimmung gemäß27. Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung (BR-Drucks. Nr. 147/54)
Zustimmung.
Dr. Baer führt aus, nach Art. 44 Abs. 3 BayBG beschließe das Landespersonalamt eine Geschäftsordnung, welche der Genehmigung durch die Staatsregierung bedürfe.
MinisterialdirigentDer Entwurf sei allen Staatsministerien zur Stellungnahme zugeleitet worden, die Änderungsvorschlage einer Reihe von Ministerien seien berücksichtigt. Eine Meinungsverschiedenheit bestehe lediglich bei § 5 Abs. 2, wonach das Landespersonalamt Richtlinien beschließen könne, innerhalb derer der Vorsitzende Anträge von untergeordneter Bedeutung genehmigen könne.
Staatsminister Zietsch erklärt, das Finanzministerium empfehle die Streichung dieses Abs. 2, da es derartige Vollmachten für den Vorsitzenden nicht für angebracht halte.
Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, Abs. 2 des § 5 zu streichen.
Dr. Oechsle äußert dann Bedenken gegen § 11 Abs. l, wonach die Mitglieder berechtigt seien, Einsicht in die Akten zu nehmen. Im Bereiche des Arbeitsministeriuim sei eingeführt worden, daß Einsicht in die Akten nur in den Amtsräumen genommen werden dürfe.
StaatsministerDr. Ehard erklärt, auch bei § 11 bedeute seiner Auffassung nach „Einsichtnahme“ nicht gleichzeitig die Möglichkeit, diese Akten zu übersenden.
MinisterpräsidentDr. Ringelmann empfiehlt, die Bestimmung in der vorliegenden Form bestehen zu lassen, es könne dann innerdienstlich geklärt werden, in welcher Form die Einsichtnahme zu gewähren sei.
StaatssekretärDer Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Dr. Baer kommt dann auf § 1 Abs. 3 zu sprechen, demzufolge die Tagesordnung den Staatsministerien, den kommunalen Spitzenverbänden und der Interessenvertretung der Beamten übersandt werden. Neuerdings hätten nun auch die Betriebsräte der Staatsministerien den Antrag gestellt, daß ihnen die Tagesordnungen zugeleitet würden. Er sei der Auffassung, es reiche aus, wenn die Staatsministerien die Tagesordnung hätten, sie könnten dann innerdienstlich regeln, in welcher Art und Weise den Betriebsräten Kenntnis davon gegeben werde.
MinisterialdirigentDr. Oechsle schließt sich dieser Auffassung an, worauf der Ministerrat feststellt, daß die Zuleitung an die Staatsministerien ausreiche.
StaatsministerDr. Koch weist darauf hin, daß nach dem Bayer. Beamtengesetz sich unter den Mitgliedern des Landespersonalamts ein Richter befinden solle, das sei jetzt nicht der Fall.
StaatssekretärDr. Baer entgegnet, bei der nächsten Bestellung werde darauf Rücksicht genommen werden,
MinisterialdirigentDr. Koch wirft dann die Frage auf, ob nicht die Bestellung des neuen Vorsitzenden des Landespersonalamts durch den Ministerrat hätte erfolgen sollen. Jedenfalls sei es ja möglich, diesen Beschluß heute nachzuholen.
StaatssekretärDr. Baer zum Vorsitzenden des Bayer. Landespersonalamts zuzustimmen.
Der Ministerrat beschließt dann, der Ernennung des MinisterialdirigentenAbschließend wird dann beschlossen, den vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung zu genehmigen.
Dr. Oechsle erklärt, er habe am 20. April 1954 an das Staatsministerium der Finanzen wegen der Ergänzung seines Haushalts geschrieben;45 es handle sich um Mittel in Höhe von 15 Mio DM, die für Zwecke der Kriegsgefangenen und Heimkehrer bestimmt seien. Eine Stellungnahme des Finanzministeriums sei noch nicht erfolgt, dieses habe auch dem Ministerrat noch keinen Vorschlag gemacht.
StaatsministerZietsch erwidert, er könne heute schon sein Einverständnis erklären, er habe auch nichts dagegen, wenn mit dem Antrag auf Ergänzung des Haushalts dem Landtag auch ein Vorgriffsantrag vorgelegt werde bis zur Höhe von 15 Mio DM.
StaatsministerDr. Ehard abschließend feststellt, er werde die Anträge sofort dem Landtag zuleiten, sobald sie ihm zugegangen seien.46
Der Ministerrat stimmt zu, worauf MinisterpräsidentSchwalber erinnert an die wiederholten Besprechungen dieser Angelegenheit im Ministerrat, der vereinbart habe, zunächst mit den Münchner Brauereien zu verhandeln, Zur Klarstellung müsse er aber darauf hinweisen, daß kein Ministerratsbeschluß vorliege, wonach die Staatsbrauerei Weihenstephan als Bewerber ausgeschlossen werde.
Staatsminister Dr.Was den Einbau der Gaststätte selbst betreffe, so stehe ja fest, daß eine andere Verwertung des Gebäudeteiles nicht mehr in Frage komme.
Zietsch antwortet, wenn die Münchner Brauereien eine GmbH bildeten, um evtl. im Wechsel in dieser Gaststätte Bier auszuschenken, so müßte dann das Hofbräuhaus und die Staatsbrauerei Weihenstephan beteiligt werden.
StaatsministerDr. Ehard erklärt es in erster Linie für notwendig, daß die Brauereien entsprechende Vorschläge machten, sei mit ihnen bisher schon verhandelt worden?
MinisterpräsidentZietsch schlägt vor, daß das Staatsministerium des Innern die zehn Münchner Großbrauereien und Vertreter der Weihenstephaner Brauerei zu einer Besprechung einlade.
StaatsministerMinisterpräsident Dr. Ehard meint, außer dem Innenministerium solle sich auch das Staatsministerium der Finanzen beteiligen. Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.48
Dr. Hoegner ersucht, die Frage, was in Zukunft mit der Bayer. Grenzpolizei geschehen solle, in nächster Zeit im Ministerrat zu erörtern.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard erklärt sich damit einverstanden.50
MinisterpräsidentDr. Ehard gibt bekannt, die Durchsicht des Protokolls der Sitzung des Untersuchungsausschusses vom 26. März 1954 habe ergeben, daß der Ausschuß keinen Beweis oder Aktenvorlagebeschluß gefaßt habe. Aus dem Protokoll ergebe sich vielmehr deutlich, daß sich der Ausschuß mit der Bauangelegenheit Martini erst befassen wolle, wenn die Ressortminister auf die Beanstandungen durch den Obersten Rechnungshof geantwortet hätten.
MinisterpräsidentInterpellation auch auf die Rechtsfrage einzugehen.
Vorläufig wolle er nur diese Mitteilung machen, in der nächsten Sitzung müsse, man sich aber nochmals eingehend über die Angelegenheit unterhalten; er halte es jetzt für notwendig, bei der Beurteilung der52
Der Ministerrat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.