Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Antrag des Staatsministeriums des Innern auf vorgriffsweise Genehmigung von im Rechnungsjahr 1954 im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt vorgesehenen Haushaltsmittel. III. Besoldungsreform. IV. Anfragen in der Fragestunde des Bayer. Landtags. V. Veranstaltungen usw.. VI. Handwerksordnung vom 17. September 1953; hier: Zuständigkeit für den bayerischen Kreis Lindau. VII. Bayerische Lagerversorgung.
2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaues im Kohlenbergbau2
Art. 76 Abs. 2 GG werden nicht erhoben. Von den in der BR-Drucks. Nr. 157/1/54 zusammengefaßten Empfehlungen werden nur diejenigen unter Ziff. 1 b, 4a, b, 5 b und 8 c nicht unterstützt.3
Einwendungen gemäß3. Entwurf einer Verordnung über die Geltung des Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes im Lande Berlin4
Zustimmung gemäß4. Entwurf einer Verordnung über eine Statistik der Kostenstruktur in der Wohnungswirtschaft im Jahre 19535
Der Ministerrat beschließt, diesen Verordnungsentwurf abzulehnen.
5. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplanes des ERP-Sondervermögens für das Rechnungsjahr 1954 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1954)6
Wirtschaftsausschusses zu unterstützen.7
Der Ministerrat beschließt, zunächst den in der BR-Drucks. Nr. 169/1/54 unter Ziff. 2 enthaltenen Abänderungsvorschlag desMinisterialrat Dr. Gerner berichtet, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus schlägt vor, folgenden Landesantrag zu stellen:
„Dem Satz 2 des Absatzes 2 der Erläuterungen zu Kap. 2 Tit. 9 des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1954 (BR-Drucks. Nr. 169/54 S. 23) ist folgende Fassung zu geben:
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Zur Fortführung begonnener sowie zur Finanzierung neuer Forschungsvorhaben auf dem Gebiete der wirtschafsnahen Zweckforschung sollen weitere 500 000 DM den Bundesministerien für Wirtschaft und für Verkehr zur Verfügung gestellt werden, zur Finanzierung weiterer Forschungsvorhaben auf dem Gebiete der Grundlagenforschung 2 500 000 DM den Ländern der Bundesrepublik Deutschland, nach Vorschlägen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland.“Zur Begründung werde ausgeführt, daß die Summe von 500 000 DM dem Vorjahresbetrag entspreche und dazu ausreiche, die von den Bundesministerien für Wirtschaft und Verkehr begonnene Zweckforschung fortzuführen. Die Grundlagenforschung dagegen gehöre zur Verwaltungszuständigkeit der Länder.
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Es wird beschlossen, diesen Antrag mit ausführlicher Begründung zu stellen.Art. 76 Abs. 2 GG erhoben.10
Im übrigen werden gegen den Entwurf keine Einwendungen gemäß7. Entwurf eines Gesetzes über den Handelsvertrag und den Notenwechsel vom 1. August 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Ecuador12
8. Entwurf eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 14. Dezember 1953 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden13
und
10. Entwurf eines Gesetzes betreffend die Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT)15
Art. 77 Abs. 2 GG gestellt.
Zu diesen Punkten wird kein Antrag nach11. Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Eichordnung16
Dr. Gerner stellt fest, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werden wird.17
Ministerialrat12. Entwurf einer Verordnung über die Fremdenverkehrsstatistik18
Art. 80 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung des Abänderungsvorschlags in der BR-Drucks. Nr. 155/3/54, der auf Streichung des § 5 abziele.19
Zustimmung gemäß13. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Verträgen des Weltpostvereins vom 11. Juni 195220
und
14. Entwurf eines Gesetzes zu § 4 Abs. 4 des Altsparergesetzes21
Einwendungen gemäß Art. 76 Abs. 2 GG werden nicht erhoben.22
15. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Durchführung des Altsparergesetzes (2. ASpG-DV)23
Zustimmung gemäß16. Veräußerung eines Grundstücks in Siegburg (ehem. Pionierpark) an die Stadt Siegburg im Wege des Grundstückstausches24
Der Grundstückstausch wird zur Kenntnis genommen.
17. Entwurf eines Gesetzes über das Zollabkommen vom 30. Dezember 1953 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen25
Art. 77 Abs. 2 GG wird nicht gestellt.
Ein Antrag nach18. Entwurf einer Verordnung Z 3/53 über Preise für Zuckerrüben der Ernte 195326
Zustimmung gemäß19. Entwurf einer Gebührenordnung für das Verfahren beim Bundessortenamt27
Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 167/1/54 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Agrarausschusses.28
Zustimmung gemäß20. Entwurf einer Fünften Durchführungsverordnung zum Tierzuchtgesetz über die Körung von Schafböcken29
Dr. Gerner teilt mit, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werden wird.
Ministerialrat21. Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz30
Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge in der BR-Drucks. Nr. 176/1/54.31
Zustimmung gemäß22. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vierten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz32
Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge in der BR-Drucks. Nr. 191/1/54.33
Zustimmung gemäß23. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Fünften Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz34
Zustimmung gemäß24. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über Sozialversicherung35
Art. 76 Abs. 2 GG werden nicht erhoben.36
Einwendungen gegen diesen Gesetzentwurf gemäß25. Entwurf eines Gesetzes über die Wiederaufnahme der nichtgewerbsmäßigen Arbeitsvermittlung durch die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege37
Kein Antrag nach26. Entwurf einer Verordnung über die Durchführung der Meldepflicht gemäß § 24 des Kündigungsschutzgesetzes38
Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 23/2/54 mitgeteilten Abänderungsvorschläge.39
Zustimmung gemäß27. Entwurf einer Verordnung zur Erstreckung des Gesetzes über die Höherversicherung in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten auf das Gebiet des Landes Berlin40
Zustimmung gemäß28. Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Genehmigung der Ausgabe von Inhaber- und Orderschuldverschreibungen41
Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß habe sich weder mit der Ziff. I noch mit der Ziff. II der Empfehlungen in der BR-Drucks. Nr. 180/1/54 einverstanden erklären können.42 Die Mehrheit sei der Auffassung gewesen, dem Entwurf solle die Zustimmung gemäß Art. 78 GG nicht erteilt werden, zumal im ersten Durchgang sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzausschuß die Voraussetzungen für die Annahme eines sogenannten überregionalen Verwaltungsaktes verneint hätten.
MinisterialratVermittlungsausschusses habe keine Aussicht auf Erfolg, es bleibe deshalb nur die Ablehnung oder Stimmenthaltung übrig.
Ein Antrag auf Anrufung des43
Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf abzulehnen.29. Bericht des Rechtsausschusses über ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht44
Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.
Dr. Gerner fährt fort, möglicherweise werde noch der vom Bundestag am 28. Mai 1954 verabschiedete Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestags auf die Tagesordnung gesetzt werden. Der Finanzausschuß habe diesen Gesetzentwurf bereits behandelt und empfohlen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG zu stellen.
MinisterialratStaatsminister Zietsch empfiehlt, bei dieser Angelegenheit einfach die Frist verstreichen zu lassen.
Dr. Ehard schließt sich dieser Meinung mit dem Bemerken an, er werde dies in der Vorbesprechung zur Bundesratssitzung zu klären versuchen.
MinisterpräsidentDr. Hoegner erklärt, die Freigabe dieser Haushaltsmittel sei unbedingt notwendig, um die Baumaßnahmen für die Sommermonate rechtzeitig ausschreiben zu können.
Stv. MinisterpräsidentEs handle sich im wesentlichen um Straßenbaumaßnahmen und um Wasserversorgungsbauten. Der Antrag könne ohne weiteres dem Landtag zugeleitet werden, nachdem das Finanzministerium bereits zugestimmt habe.
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Der Ministerrat beschließt, den Vorgriffsantrag dem Landtag zuzuleiten.Dr. Ehard teilt mit, wie er gehört habe, werde in Kreisen der SPD-Fraktion geäußert, falls die Staatsregierung bei der Besoldungsreform von ihrem Recht nach Art. 78 Abs. 5 Bayer. Verfassung48 Gebrauch mache und unterliege, werde sie zurücktreten müssen.
MinisterpräsidentDr. Hoegner erwidert, diese Auffassung halte er aus verfassungsrechtlichen und politischen Gründen für keineswegs zutreffend. Es sei durchaus nicht ungewöhnlich, Art. 78 Abs. 5 Bayer. Verfassung anzuwenden, es sei auch ohne irgendwelche Folgen bereits vorgekommen, daß der Landtag an seinen angefochtenen Beschlüssen festgehalten habe.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard fährt fort, er halte es für notwendig, am Mittwoch, den 9. Juni 1954, 18 Uhr, eine Koalitionsbesprechung abzuhalten und bitte die Herren Staatsminister Dr. Hoegner, Zietsch, Dr. Schwalber und Dr. Seidel sowie Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths daran teilzunehmen. Bei der letzten Koalitionsbesprechung sei man sich doch darüber einig gewesen, daß eine Begrenzung nach oben gefunden werden müsse, gleichviel, ob man zur sogenannten Durchstufung oder zum Beförderungssystem komme. Der Herr Finanzminister habe daraufhin erklärt, höchstens 17 Mio DM bereitstellen zu können.
MinisterpräsidentDr. Hoegner meint, zum mindesten müsse die Beförderung hinausgeschoben werden.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard weist darauf hin, daß Bayern allein bei der Durchstufung mit 5 300 DM ende, während in allen anderen Ländern die Grenze 5 000 DM sei, wenn verschiedentlich dort auch gewisse Zuschläge gegeben würden. Sei es möglich, bei 5 000 DM zu bleiben und dafür eine höhere Zahl von Beförderungsstellen zu schaffen? Auf alle Fälle aber halte er es für notwendig, zu erreichen, daß die Summe von 17 Mio DM nicht überschritten werde. Es handelt sich ja nicht nur um die Lehrer allein, sondern darum, daß die gesamte Besoldungsstruktur geändert werde. Aber auch bei den Richtern müsse man versuchen, wieder auf die Regierungsvorlage zurückzugehen und die schematische Hebung aufzuheben.
MinisterpräsidentWeinkamm erklärt, leider sei er bei der Abstimmung über die Richterbesoldung krank gewesen, sonst hätte er schon damals gegen die schematische Hebung gestimmt.
StaatsministerDr. Hoegner wiederholt seinen Vorschlag, die Beförderung der Lehrer hinauszuschieben, vielleicht sei es doch auch möglich, noch bei der Richterbesoldung etwas zu erreichen.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard faßt das Ergebnis der Besprechung dahin zusammen, daß auf die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Durchstufung hingewiesen und versucht werden solle, die Reduzierung der Beförderungsstellen zu erreichen. Bei der Richterbesoldung sei das Ziel, auf die Regierungsvorlage zurückzugehen.
Ministerpräsident49
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.Dr. Ehard verliest den Entwurf für eine Antwort, die er auf eine Anfrage der SPD51 hinsichtlich der Besuche von Österreichern bei Erzherzog Otto von Habsburg erteilen werde.52
Ministerpräsidentb) Alte Akademie München53
Dr. Hoegner beantwortet wird.54
Es wird vereinbart, daß diese Anfrage durch Herrn StaatsministerDr. Hoegner erklärt sich bereit, in Vertretung des Herrn Ministerpräsidenten bei dieser Veranstaltung zu sprechen.
Stv. MinisterpräsidentDr. Nerreter und Dr. Ringelmann daran teilnehmen.
Außerdem wird vereinbart, daß noch die Herren Staatssekretäre b) Beerdigung des Geheimen RatsDr. Ringelmann wird die Vertretung der Bayerischen Staatsregierung übernehmen.
Herr Staatssekretärc) Deutscher Apothekertag München am 20. Juni 1954.
Dr. Ehard erklärt sich bereit, auf dem Apothekertag zu sprechen.
Ministerpräsident d) 2. Bundes-Angestelltentag des Die Vertretung der Staatsregierung übernimmt Herr Staatssekretär e) Einweihung der Friedenskirche inEin Beschluß über die Beteiligung der Bayer. Staatsregierung an einer Spende für die Friedenskirche in Hiroshima wird nicht gefaßt, da noch einige Fragen zu prüfen sind und in Bonn nachgefragt werden soll, was die anderen Länder getan haben.57
f) Wiederaufbau des Schlosses inSchwend führt aus, der Herr Ministerpräsident werde am 14. und 15. die Stadt Aschaffenburg besuchen. Ein besonderer Wunsch der Stadt sei der Wiederaufbau des Schlosses und zwar in der Weise, daß wenigstens die Aschaffenburger Filial-Galerie dort untergebracht werden könne. Die Frage sei nun, ob das Staatsministerium der Finanzen einen Zuschuß leisten könne, um der Wiederaufbauaktion im Gebiet von Aschaffenburg, die jetzt anlaufe, einen gewissen Anstoß zu geben.
MinisterialdirektorZietsch antwortet, in den Wiederaufbau seien bereits 300 000 DM hineingesteckt worden, er halte es kaum für möglich, außerdem einen besonderen Zuschuß zu geben.
StaatsministerDr. Seidel und Ministerialdirektor Schwend entgegnen, die Situation in Aschaffenburg mache es notwendig, bei dem Besuch des Herrn Ministerpräsidenten, der nicht mit leeren Händen kommen könne, etwas besonderes zu tun.
StaatsministerZietsch verweist nochmals auf die haushaltsrechtlichen Schwierigkeiten.
StaatsministerZietsch einverstanden, im nächsten Jahr in den Haushalt 20 000 DM einzusetzen und diesen Betrag jetzt schon vorschußweise für den Wiederaufbau bereitzustellen. Die Art und Weise, wie das geschehen könne, müsse allerdings noch geprüft werden.58
Nach kurzer Aussprache erklärt sich StaatsministerDr. Gerner führt aus, der Kreispräsident von Lindau beabsichtige im Einvernehmen mit der Regierung von Schwaben und der Handwerkskammer von Lindau eine Rechtsanordnung zu erlassen, wonach sich die Zuständigkeit der Handwerkskammer Augsburg mit Wirkung vom 1. April 1954 auf den Regierungsbezirk Schwaben einschließlich des bayerischen Kreises Lindau erstrecke. Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne der Handwerksordnung vom 17. September 1953 für den bayerischen Kreis Lindau solle die Regierung von Schwaben sein.
MinisterialratDer Kreispräsident bitte um Zustimmung des Ministerrats zu dieser Rechtsanordnung.
Es wird beschlossen, die Zustimmung zu erteilen.
Maag erklärt, dem Landesamt für Vermögensverwaltung sei die Abwicklung der Bayer. Lagerversorgung übertragen worden, soweit es die Vermögenswerte usw. betreffe; die personelle Abwicklung solle aber das Landwirtschaftsministerium übernehmen. Dieses sei jedoch der Meinung, daß eine Trennung nicht zweckmäßig sei und die gesamte Abwicklung, also auch die in personeller Hinsicht, beim Landesamt für Vermögensverwaltung zusammengefaßt werden solle.
StaatssekretärZietsch erwidert, das Landwirtschaftsministerium habe seit langem gewußt, daß die Lagerversorgung veräußert werden solle, die personellen Fragen müsse es jetzt selbst erledigen, da hiefür das Landesamt nicht in Frage komme, das hiefür gar nicht geeignet sei. Die vorläufige Unterbringung der Angestellten sei Sache des Landwirtschaftsministeriums, die übrigen Ressorts könnten aufgefordert werden – wie in sonstigen Fällen auch – ihm dabei behilflich zu sein.
Staatsminister61
Der Ministerrat beschließt, die Regelung der Personalangelegenheiten, die mit der Veräußerung der Bayer. Lagerversorgung zusammenhängen, dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu übertragen.