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Nr. 233MinisterratssitzungDienstag, 12. Oktober 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Dienststrafordnung. III. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe (Seßhaftmachungsgesetz – SeßhG –). IV. Entwurf eines Vierten Gesetzes über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates. V. Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Vorbereitung ihrer Wahl in den Bayerischen Landtag. VI. Antrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Bayer. Landtag vom 9.8.1954 auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Haushaltsgesetzes 1954 usw. VII. Antrag der Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Bayerischen Landtag vom 1.10.1954, Bevollmächtigter: Abg. Dr. Karl Fischer, München, Maximilianeum, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 1 Nr. 30 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz) vom 11.8.1954 (GVBl. S. 173). VIII. Inverkehrbringen von Bieren, die unter Verwendung von Zucker bereitet sind; hier: Erholung eines Rechtsgutachtens des Bayer. Obersten Landesgerichts. IX. Staatsbürgschaften für Filmkredite und Fall Metex. X. Personalangelegenheiten. XI. Strafverfahren gegen den Hauptwachtmeister der Grenzpolizei Erich Ulbricht wegen Landesverrats; hier: Beschlußfassung über die Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen fahrlässiger Preisgabe von Staatsgeheimnissen (§ 100 c StGB) durch die Bayer. Staatsregierung. XII. Einladung des Deutschen Presseclubs, Bonn. XIII. Kriegsgefangenentag 23./24. Oktober 1954. XIV. Festsetzung der Steuerhebesätze in der Stadt Neu-Ulm.

Zu Beginn der Sitzung beglückwünscht Ministerpräsident Dr. Ehard Herrn Staatsminister Dr. Seidel zum 53. Geburtstag, den er heute feiern könne.

Staatsminister Dr. Seidel dankt für die Glückwünsche.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt dann noch ein Schreiben Seiner Eminenz, des H.H. Kardinals Wendel1 bekannt, der der Bayerischen Staatsregierung für die Teilnahme anläßlich des Ablebens seines Vaters danke.

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Erstes Bundesmietengesetz)2

Ministerialrat Dr. Gerner gibt einen eingehenden Überblick über den Gesetzentwurf und die Vorschläge der verschiedenen Ausschüsse des Bundesrats.3

Zunächst wird nach längerer Aussprache beschlossen, die Empfehlung auf Streichung des § 3 nicht zu unterstützen,4 ebenso wird kein Antrag zu § 5 gestellt.5

Ministerialrat Gerner berichtet dann weiter, zu § 11 des Entwurfs habe im Koordinierungsausschuß der Vertreter des Innenministeriums6 vorgeschlagen, eine Erklärung etwa folgenden Inhalts abzugeben:

„Der Bundesrat ist der Auffassung, daß eine bundeseinheitliche und allgemeine Regelung der Mietbeihilfen für sozialschwache Personen erforderlich ist, die sich auch auf die Wohnungen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues erstreckt. Die Belastung der sozialschwachen Personen durch die Richtsatzmieten ist weit drückender als die Mieterhöhungen des gegenwärtigen Entwurfs. Eine gegenständlich beschränkte und länderweise verschiedene Regelung ist auf die Dauer nicht zu rechtfertigen.“7

Gegen diese Empfehlung bestünden insoferne Bedenken, als dadurch der Bund aufgefordert werde, Leistungen zu übernehmen, die dann den Ländern bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich entgegengehalten werden könnten.

Staatsminister Dr. Oechsle bestätigt, daß diese Meinung auch im Sozialpolitischen Ausschuß vertreten worden sei.

Staatssekretär Dr. Nerreter wendet ein, die Tatsache bleibe aber bestehen, daß der Bund sich nur für ein Jahr verpflichte, während die Länder Mietbeihilfen ohne zeitliche Begrenzung übernehmen müßten. Er sei der Meinung, daß entweder die Verpflichtung der Länder ebenfalls zeitlich begrenzt sein müsse oder der Bund seine Leistungen auf unbestimmte Zeit – genau wie die Länder – zu tätigen habe.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, keine Erklärung zu § 11 abzugeben.

Ministerialrat Dr. Gerner weist noch daraufhin, daß es sich jetzt um den ersten Durchgang handle und noch keine Sicherheit darüber bestehe, in welcher Form der Entwurf nach den Verhandlungen im Bundestag wieder an den Bundesrat zurückgeleitet werde.

Staatsminister Dr. Oechsle kommt nochmals auf die Frage zu sprechen, ob und in welcher Weise der Bund zu fortlaufenden Zuschüssen verpflichtet werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, damit stelle sich wiederum das Problem des Bundesanteils, er sei deshalb der Meinung, im ersten Durchgang zunächst nichts zu machen.

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet dann zum Schluß noch über die durch den Vertreter des Innenministeriums vorgeschlagenen Anträge zu den §§ 21, 27 des Entwurfs.

Der Ministerrat beschließt, zu diesen Bestimmungen keine Anträge zu stellen.

Zusammenfassend wird beschlossen, bei der Stellungnahme germ. Art. 76 Abs. 2 GG von den in der BR-Drucks. Nr. 290/1/54 niedergelegten Empfehlung diejenigen unter Ziff. I 1, 2 b und c, 4, 5, 7, 9 a, 10, 11, 12 a, b, c, 13, 14 a und b, 15 sowie Ziff. II zu untersützen. Dagegen werden nicht unterstützt die Empfehlungen unter Ziff. I 2 a, 3, 6, 8 a und b, 9 b.8

Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Erstes Bundesmietengesetz) vom 27. Juli 1955

2. Entwurf eines Gesetzes über den Ladenschluß9

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, die entscheidende Bestimmung dieses Gesetzes sei der § 3, der die allgemeinen Ladenschlußzeiten regle. Absatz 1 laute:

„Verkaufsstellen müssen, vorbehaltlich der Vorschriften der §§ 4 bis 16 zu folgenden Zeiten für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden geschlossen sein:

1. an Sonn- und Feiertagen,

2. an Werktagen von neunzehn bis sieben Uhr, Mittwoch ab dreizehn Uhr, am 24. Dezember ab fünfzehn Uhr.“

Staatsminister Dr. Oechsle bemerkt, gegen den Ladenschluß am Mittwoch hätten sich alle Ausschüsse, auch der Wirtschaftsausschuß, ausgesprochen.10 Dieser habe eine Empfehlung beschlossen, nur den ersten Samstag im Monat offen zu halten. Der Sozialpolitische Ausschuß habe darauf Rücksicht genommen, daß bereits vier Länder die Regelung eingeführt haben, daß die Läden jeden Samstag ab 14 Uhr zu schließen seien.

Er könne sich aber ohne weiteres dem Vorschlag des Wirtschaftsausschusses anschließen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Bayerische Staatsregierung durch die Bayerische Verfassung, Art. 174, gebunden sei.11 Ein „freies Wochenende“ im Sinne dieser Bestimmung liege darin, daß entweder der Samstag Nachmittag frei sei oder der Montag Vormittag. Es stehe außer Frage, daß der Mittwochnachmittag nicht zum Wochenende gerechnet werden könne.

Staatsminister Dr. Seidel bestätigt, daß sich niemand für den freien Mittwoch Nachmittag ausgesprochen habe. Immerhin bitte er zu überlegen, daß z.B. in Bayern von neun Millionen Einwohnern über vier Millionen erwerbstätig seien, d.h. dieser Personenkreis sei auf die Verkaufszeit außerhalb der regulären Arbeitszeit angewiesen. Was den Montagvormittag anlange, so gebe es natürlich verschiedene Gründe, die gegen eine Schließung der Geschäfte sprechen.

Staatsminister Zietsch meint, der Samstag-Ladenschluß ab 14 Uhr habe sich segensreich ausgewirkt, nicht nur im Interesse der Verkäufer, sondern auch in dem der Familien. Auch er halte den Ausweg des Wirtschaftsausschusses, jeweils den ersten Samstag im Monat offen zu halten, für richtig.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt zu, empfiehlt aber, in diesem Fall dafür einzutreten, daß ein Ausgleich am Montag Vormittag geschaffen wird. Er dürfe nochmals wiederholen, daß für den Ladenschluß am Mittwoch Nachmittag niemand eintreten werde, weder im Bundestag noch im Bundesrat.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird noch beschlossen, einen bayerischen Landesantrag wegen des Ausgleichs am Montag Vormittag zu stellen.12

Der Ministerrat beschäftigt sich dann noch mit den Empfehlungen unter Ziff. 15 a und 15 b der BR-Drucks. Nr. 310/1/54, die sich mit den Verkaufssonntagen vor Weihnachten befassen.

Es wird beschlossen, der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik unter Ziff. 15 b folgend, die Regierungsvorlage, die zwei Verkaufssonntage vorsieht, zu unterstützen.

Ministerialrat Dr. Gerner stellt abschließend unter Zustimmung des Ministerrats fest, daß bei der Stellungnahme gem. Art. 76 Abs. 2 GG von den in der BR-Drucks. Nr. 310/1/54 niedergelegten Empfehlungen lediglich diejenigen unter Ziff. 1 b, 2 a und c, 4, 5 a und c, 15 a, 17c, 20 a und b, 22, 23, 26 a und c, 27 b und 31 c nicht unterstützt werden.13

Gesetz über den Ladenschluß vom 28. November 1956

und

5. Entwurf einer Verordnung über die Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Dampfkesselanlagen16

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG mit Unterstützung der Abänderungsvorschläge in Ziff. 1 und 2 a der BR-Drucks. Nr. 304/1/54.17

und

9. Entwurf für die Zwölfte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (12. AbgabenDV-LA)23

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.24

12. Entwurf einer Sechzehnten Verordnung über Zollsatzänderungen27

Der Abänderungsvorschlag des Agrarausschusses in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 322/1/54 wird unterstützt, im übrigen aber keine Bedenken erhoben.

13. Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Altersgrenze von Richtern an den oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes28

Keine Einwendungen gem. Art. 76 Abs. 2 GG, der Abänderungsvorschlag in der BR-Drucks. Nr. 311/1/54 wird jedoch unterstützt.29

15. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention der Vereinten Nationen vom 6. April 1950 über die Todeserklärung Verschollener32

Stellungnahme gem. Art. 76 Abs. 2 GG mit Unterstützung des Abänderungsvorschlags in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 318/1/54.

17. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht34

Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.

18. Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)35

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, nach Auffassung des Koordinierungsausschusses empfehle es sich, die Vorschläge des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Rechtsausschusses in der BR-Drucks. Nr. 306/1/54 zu unterstützen, im übrigen aber keine Einwendungen gemäß § 76 Abs. 2 GG zu erheben.36

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, in diesem Gesetzentwurf sei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht eingeführt, deshalb schlage er vor, einen Landesantrag zu stellen, wonach ein § 4 a eingefügt werde, der diesen Grundsatz enthalte.37 Diesem Antrag werde am besten der Art. 8 des Bayer. Polizeiaufgabengesetzes zugrundegelegt, der feststelle, daß bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet werden müsse.38

Der Ministerrat beschließt, diesen Antrag zu stellen.39

19. Entwurf einer Verordnung Z Nr. 1/54 über Preise für Zuckerrüben der Ernte 195440

Stimmenthaltung.

20. Entwurf einer Bekanntmachung zur Änderung der Richtlinien über die Verwendung des Zweckvermögens bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank41

Zustimmung.

und

22. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Eichgebühren43

Zustimmung gem. Art. 80 Abs. 2 GG.

Ministerialrat Dr. Gerner macht noch darauf aufmerksam, daß möglicherweise der Entwurf eines Gesetzes über die Lastenausgleichsbank44 auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung vom 15. Oktober 1954 gesetzt werden könne. Der Koordinierungsausschuß empfehle, in diesem Fall gemäß Art. 78 GG zuzustimmen.45

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Dienststrafordnung46

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß dieser Gesetzentwurf durch Beschluß des Ministerrats vom 29. Juni 1954 dem Bayerischen Senat zur gutachtlichen Stellungnahme gemäß Art. 40 der Bayerischen Verfassung zugeleitet worden sei.47 Der Senat habe nunmehr mit Beschluß vom 1. Oktober 1954 ein Gutachten abgegeben und einige Änderungen vorgeschlagen.48

Die Frage sei nun, ob der Gesetzentwurf noch dem derzeitigen Landtag vorgelegt werden solle. Für die Vorlage habe sich insbesondere das Bayer. Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge, aber auch das Bayer. Staatsministerium der Finanzen ausgesprochen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich gleichfalls für die sofortige Vorlage an den Landtag aus.

Staatssekretär Dr. Ringelmann verweist auf die Stellungnahme des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen vom 9. Oktober 1954 zu den Änderungsvorschlägen des Senats sowie auf die Berichtigungen, die in der Note vom gleichen Tag vorgeschlagen seien. Er glaube, es genüge, wenn der Entwurf dem Landtag in der ursprünglichen Form vorgelegt werde, zusammen mit den Vorschlägen des Senats und der Stellungnahme der Staatsregierung zu diesen Vorschlägen.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt diese Form der Sachbehandlung, worauf der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf dem Landtag mit der Stellungnahme der Staatsregierung vorzulegen.49

Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Dienststrafordnung vom 16. August 1955

III. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe (Seßhaftmachungsgesetz – SeßhG –)50

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, dieser Entwurf regle die Verteilung von Mitteln zur Förderung von einheimischen Landbewerbern, nämlich nachgeborenen Bauernkindern, Landarbeitern usw., er sei also eine Ergänzung zu der durch das Bundesvertriebenengesetz geförderten Siedlung von Heimatvertriebenen.

Bedenken gegen den Gesetzentwurf seien von keiner Seite erhoben worden, mit Ausnahme des Art. 5, der für die in Art. 1 aufgezählten Erwerbsvorgänge die Befreiung von der Grunderwerbsteuer vorsehe. Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen wende gegen diese Bestimmung ein, daß die Steuerbefreiung bei den landwirtschaftlich bestimmten Landkreisen einen erheblichen Steuerausfall zur Folge haben und dadurch Forderungen nach erhöhten Leistungen aus dem Finanzausgleich auslösen würde.

Staatsminister Dr. Schlögl setzt sich nachdrücklich für die Steuerbefreiung ein, während Staatsminister Dr. Zietsch erwidert, das Bayer. Staatsministerium der Finanzen sei bereit, durch langfristige Stundung der Steuern entgegenzukommen, einer völligen Steuerbefreiung könne es aber nicht zu stimmen.

Staatssekretär Maag erklärt, die Auswirkungen des Art. 5 seien keineswegs groß, auch er bitte den Herrn Finanzminister dringend, seinen Widerstand aufzugeben.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form, also einschließlich des Art. 5 zuzustimmen und ihn dem Landtag und Senat zuzuleiten.51

Gesetz zur Förderung der Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe (Seßhaftmachungsgesetz – SeßhG –) vom 26. November 1954

IV. Entwurf eines Vierten Gesetzes über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates52

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, durch diesen Gesetzentwurf solle das Bayer. Staatsministerium der Finanzen ermächtigt werden, zu Lasten des Bayerischen Staates weitere Zins- und Tilgungszuschüsse zu gewähren, die in Höhe von insgesamt 33,1 Millionen DM vor allem für Wasserbauten, Wasserversorgungsanlagen, Abwasserbeseitigungsanlagen, Wildbachverbauungen usw. bestimmt seien. Bekanntlich seien für ähnliche Bauvorhaben bereits erhebliche Zins- und Tilgungszuschüsse gewährt worden, für weitere neue Bauvorhaben auf dem Gebiet der Wasserversorgung sei im Hinblick auf Art. 82 der Bayerischen Verfassung53 eine neue gesetzliche Ermächtigung für Zins- und Tilgungszuschüsse erforderlich, soweit diese den Staatshaushalt über das Rechnungsjahr 1954 hinaus belassen.

Der Ministerrat beschließt dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.54

V. Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Vorbereitung ihrer Wahl in den Bayerischen Landtag55

Staatsminister Zietsch nimmt Bezug auf die Kritik, die in der letzten Vollsitzung des Bayer. Landtags gegen den Beschluß der Staatsregierung vom 14. September 1954 über die Beurlaubung von Staatsbediensteten zur Vorbereitung ihrer Wahl geübt worden sei. Nachdem der Landtag am 7. Oktober 1954 einen entsprechenden Beschluß gefaßt habe,56 schlage er vor, die Ministerialentschließung über die Gewährung von Urlaub vom 14. September 1954, die auf dem Ministerratsbeschluß vom gleichen Tag fuße, aufzuheben.

Der Ministerrat faßt folgenden Beschluß:

Auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 7. Oktober 1954 wird die Ministerialentschließung vom 14. September 1954 aufgehoben.

Gleichzeitig wird vereinbart, daß intern Gelegenheit zur Vorbereitung der Wahl auf dem Weg der Dienstbefreiung gegeben worden kann.

VI. Antrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Bayer. Landtag vom 9.8.1954 auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Haushaltsgesetzes 1954 usw.57

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß der Termin zur mündlichen Verhandlung über diesen Antrag auf den 18. Oktober 1954 angesetzt und der Staatsregierung hiervon Kenntnis gegeben worden sei.58 Diese sei an dem Verfahren rechtlich nicht beteiligt, sie habe ja auch keine schriftliche Äußerung zu dem Antrag der SPD-Fraktion abgegeben.

Er halte es infolgedessen auch nicht für notwendig, einen Vertreter der Staatsregierung an der Verhandlung teilnehmen zu lassen, zumal der Verfassungsgerichtshof von sich aus angeordnet habe, daß der Leiter der Haushaltsabteilung des Staatsministeriums der Finanzen an der Verhandlung teilnehme.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß von der Entsendung eines Vertreters der Staatsregierung abgesehen wird.59

VII. Antrag der Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Bayer. Landtag vom 1.10.1954, Bevollmächtigter: Abg. Dr. Karl Fischer,60 München, Maximilianeum, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 1 Nr. 30 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz) vom 11.8.1954 (GVBl. S. 173)61

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, auch hier sei die Staatsregierung an dem Verfahren nicht unmittelbar beteiligt, da es sich gleichfalls wie im vorhergehenden Fall um die Austragung einer Meinungsverschiedenheit zwischen Mehrheit und Minderheit des Landtags im Sinne des Art. 75 Abs. 3 BV handle.62 Es sei deshalb nicht erforderlich, eine Stellungnahme abzugeben.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.63

VIII. Inverkehrbringen von Bieren, die unter Verwendung von Zucker bereitet sind; hier: Erholung eines Rechtsgutachtens des Bayer. Obersten Landesgerichts64

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf die Besprechung dieser Angelegenheit in der Ministerratssitzung vom 5. Oktober 1954, bei der allerdings noch kein Beschluß über den Antrag des Staatsministeriums des Innern gefaßt worden sei, ein Gutachten des Bayer. Obersten Landesgerichts über den Umfang des in Bayern geltenden sog. Reinheitsgebotes bei der Bierherstellung einzuholen. Gemäß § 10 des Gesetzes über die Errichtung des Bayer. Obersten Landesgerichts könne ein solches Gutachten nur von der Staatsregierung eingeholt werden, weshalb er bitte, einen entsprechenden Beschluß zu fassen.65

Der Ministerrat beschließt entsprechend dem Antrag des Staatsministeriums des Innern, der im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen gestellt wird, ein Rechtsgutachten des Bayer. Obersten Landesgerichts über die oben erwähnte Frage einzuholen.66

Bier

IX. Staatsbürgschaften für Filmkredite und Fall Metex67

zur Prüfung der Staatsbürgschaften für Filmkredite Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß das Problem: Staatsbürgschaften für Filmkredite im Landtag und in der Öffentlichkeit so dargestellt werde, als seien Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann und in zweiter Linie Herr Ministerialdirigent Dr. Zehler allein verantwortlich; es werde von einem „Riesen-Skandal“ gesprochen und Vorwürfe aller Art erhoben.68 Die „Abendzeitung“ bringe nun in ihrem Bericht über die Landtags-Debatte die Meldung, Herr Staatsminister Zietsch habe erklärt, man habe das Ergebnis des Untersuchungsausschusses abwarten wollen, nun sei es Sache des Herrn Ministerpräsidenten, eine Entscheidung zu treffen.69

Über diese Erklärung sei er einigermaßen erstaunt, ebenso wie über die Darstellung, als hätte ausschließlich Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann unterschrieben, während doch in Wirklichkeit nur bis zum Jahre 1951 Ringelmann als Ministerialdirektor und der damalige Staatssekretär Dr. Müller70 Bürgschaften71 unterschrieben hätten. Seit 1951 dagegen seien die Unterschriften wohl ausschließlich von den Ministern Dr. Zorn und Zietsch geleistet worden, genau so wie bei den Verlängerungen, die jetzt Herrn Dr. Ringelmann als Verfassungsbruch vorgeworfen würden.

Staatsminister Zietsch bemerkt, die Verlängerungen seien ab 1950 gelaufen, die von ihm unterschriebenen seien in Ordnung gewesen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, er müsse sich dagegen wehren, daß Dr. Ringelmann als der allein Schuldige hingestellt werde. Er bitte deshalb um eine Aufstellung, wer nun tatsächlich die Bürgschaften und wer die Verlängerungen unterschrieben habe. Ferner wolle er Klarheit über folgende Fragen haben:

Angeblich seien 17 Mio DM verloren?

Welche Steuerbeträge seien aus den mit den Staatsbürgschaften hergestellten Filmen eingegangen?

Wie viele Leute wären beschäftigungslos gewesen, wenn der Staat nicht eingesprungen wäre?

Welche Beträge an Arbeitslosenunterstützung hätten gegebenenfalls gezahlt werden müssen?

Außerdem bitte er sich zu überlegen, in welcher Form die Darstellung in Landtag und Presse richtiggestellt werden könne. Die Entscheidung wolle er den einzelnen Ministerien überlassen, er könne sich aber nicht damit abfinden, daß gefordert werde, der Ministerpräsident müsse etwas tun und schließlich erklärt werde, er sei nicht eingeschritten. Er wünsche jedenfalls eine Richtigstellung, die so begründet und formuliert sei, daß die Öffentlichkeit auch davon Kenntnis nehme.

zur Prüfung der Staatsbürgschaften für Filmkredite

In diesem Zusammenhang wolle er auch auf die Vorwürfe gegen die Staatsbank zu sprechen kommen. Auch er sei etwas erstaunt, daß sie im Fall Metex Kredite in diesem Umfang gegeben habe.72

Es werde ihm aber berichtet, die Staatsbank habe es an der Aufsichtspflicht nicht fehlen lassen, Prüfungen angeordnet usw., die ein günstiges Ergebnis gezeigt hätten. Im einzelnen könne er das nicht beurteilen; immerhin sei es auffallend, daß die Staatsbank in der heftigsten Form angegriffen und sogar beschimpft werde, weil sie ein Risiko eingegangen sei, das zu gewissen Verlusten geführt habe. Er halte es für geradezu lächerlich, jetzt aber zu behaupten, die Staatsbank sei gefährdet. Deshalb habe er es auch für notwendig gehalten, in Nürnberg zu dieser Sache etwas zu sagen; merkwürdigerweise sei diese Erklärung aber in keiner Zeitung veröffentlicht worden. Infolgedessen müsse auch hinsichtlich der Staatsbank eine ausreichende und unwiderlegliche Aufklärung gegeben werden.

In welcher Form man neuerdings wieder gegen den Staat und seine Betriebe Sturm laufe, ergebe sich z.B. auch aus einem allen Abgeordneten sowie verschiedenen Ausschüssen des Landtags und des Senats zugegangenen Schreiben des Bayer. Brauerbundes (Bezirksstelle Nürnberg-Fürth und Mittelfranken vom 7.10.1954). In diesem Schreiben werde von Finanzministerium und Landtag Auskunft bis in jede Kleinigkeit über das Staatl. Hofbräuhaus verlangt. Wahrscheinlich sei dann beabsichtigt, die erhaltenen Informationen entsprechend zu veröffentlichen.

Auch dagegen müsse man sich wenden, man könne eine so einseitige und zweckbestimmte Darstellung nicht einfach hinnehmen.

Staatssekretär Dr. Nerreter verweist auf die sog. Kolmsperger-Information,73 in der die Staatsbank im Fall Metex aus einem anderen Gesichtspunkt wie bisher heraus angegriffen werde. Man werfe ihr nämlich vor, sie habe sich zum Nachteil der Konkurs-Gläubiger ausreichend gesichert und durch die Kredite die Fortsetzung des Unternehmens dadurch ermöglicht, daß sie in ihrem Interesse einen Käufer ausfindig gemacht habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt dazu, man brauche bei diesen verschiedenen Vorfällen gar nicht Partei zu nehmen, sondern habe nur das Recht und die Pflicht, falsche Darstellungen richtig zu stellen.

zur Prüfung der Staatsbürgschaften für Filmkredite Staatsminister Dr. Seidel führt aus, der Beschluß des Untersuchungsausschusses Filmbürgschaften enthalte schwere Vorwürfe gegen Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann und gegen Herrn Ministerialdirigenten Dr. Zehler. Wenn die Schlußfolgerungen, die der Ausschuß ziehe, tatsächlich bestätigt werden, hätte die Staatsregierung die Verpflichtung, etwas zu tun. Der Vorwurf gegen ein Regierungsmitglied, er habe verfassungswidrig gehandelt, könne nicht einfach hingenommen werden. Auch die Behauptung, Dr. Zehler habe die finanziellen Interessen des Staates außer Acht gelassen und bei den Schäden indirekt mitgewirkt, könne nicht einfach unbeachtet bleiben.

Am Tage nach dem Bericht des Ausschusses im Landtag habe er ein Schreiben von Dr. Zehler bekommen, das die Vorwürfe des Ausschusses als unzutreffend bezeichne. Er, Dr. Zehler, sehe sich deshalb gezwungen, um die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu bitten; nur dadurch könne eine objektive Untersuchung seiner Tätigkeit herbeigeführt werden. Dr. Zehler bitte, ihn von allen Aufgaben zu entbinden, auch von denen im Abwicklungsausschuß zur Entflechtung des Reichsfilmvermögens und im Aufsichtsrat der Bavaria-Filmkunst GmbH.74

Diesem Wunsche entsprechend habe das Wirtschaftsministerium am 12. Oktober 1954 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, zumal ein anderer Weg nicht möglich sei. Auch der Bitte Dr. Zehlers hinsichtlich des Abwicklungsausschusses und der Bavaria müsse wohl entsprochen werden. Allerdings stelle er selbst dabei die Bedingung, daß nicht Ministerialrat Dr. Wirsching75 an die Stelle Dr. Zehlers trete.

In erster Linie müsse aber sehr sorgfältig überlegt werden, was zur Ehrenrettung des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann geschehen müsse. Im Landtag habe Herr Staatsminister Zietsch nur den Vorwurf wegen Verletzung des Art. 82 der Bayer. Verfassung zurückgewiesen.76 Diese Erklärung halte er aber nicht für ausreichend. Übrigens sei im Schlußbericht des Ausschusses auch die Angelegenheit Union-Filmverleih besprochen worden.

Auch zu den dabei aufgestellten Hauptungen müsse Stellung genommen werden.77

zur Prüfung der Staatsbürgschaften für Filmkredite

Was den Fall Metex anlange so sei er am letzten Samstag in Nürnberg gebeten worden, die Angriffe gegen die Staatsbank zurückzuweisen. Er habe daraufhin erklärt, der Herr Ministerpräsident sei schon dabei, den Fragenkomplex zu überprüfen, er werde, was die Staatsbank betreffe, bereits in Nürnberg wohl schon eine Erklärung abgeben. Bei dieser Gelegenheit habe er gesagt, es müsse auch untersucht werden, ob nicht gewisse private Bankkreise die Angriffe gegen die Staatsbank ganz gerne sehen. Daraufhin sei ihm geantwortet worden, die Privatbanken wiesen diese Unterstellung mit Entschiedenheit zurück. Er habe den Eindruck, als ob auch hier Ministerialrat Dr. Wirsching eine eigentümliche Rolle spiele. In einem Kreis von Bankleuten habe dieser nämlich gesagt, in den Fall Metex sei der jetzige Präsident der Staatsbank Dr. Jamin verwickelt, weil er seinerzeit den Abschnitt Schwaben zu bearbeiten gehabt habe. Es sei deshalb durchaus möglich, daß Dr. Jamin als Präsident nicht mehr in Betracht komme. Er, Dr. Wirsching, sei dann der Nachfolger von Jamin, er würde sich auch nicht einem etwa an ihn ergehenden Ruf verschließen.

Der Ministerpräsident habe sich bereits hinter die Staatsbank gestellt, es sei zu erwarten, daß auch die Privatbanken eine Erklärung zu deren Gunsten abgeben. Er bitte aber zu prüfen, ob das Kabinett von sich aus noch etwas tun müsse.

Alles in allem könne er nur sagen, daß sowohl der Fall Metex wie das Untersuchungsergebnis hinsichtlich der Filmbürgschaften das Kabinett sehr ernsthaft beschäftigen müsse.

Die vom Herrn Ministerpräsidenten gegebene Anregung, eine Reihe von Unterlagen zusammenzustellen, halte er für sehr wertvoll. In erster Linie wolle aber die Bevölkerung wissen, welche Bewandtnis es mit den Vorwürfen gegen Dr. Ringelmann und Dr. Zehler habe.

zur Prüfung der Staatsbürgschaften für Filmkredite Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, er lege besonderen Wert darauf, daß geprüft werde, ob wirklich nur Herr Dr. Ringelmann allein schuldig sei, z.B. hinsichtlich des Umstandes, daß die Bürgschaften zu 100% gegeben worden seien. Dabei erinnere er an folgende Tatsache:

Kurz nach Rücktritt des damaligen Finanzministers Dr. Kraus78 habe er bei der Besprechung der Bürgschaften für Flüchtlingsbetriebe die Frage gestellt, warum Bürgschaften bis zu 100% gegeben werden müßten; er glaube, daß sich in diesem Fall die Banken nicht mehr allzu große Mühe geben würden, die Kreditsicherheit nachzuprüfen.79 Es sei ihm dann geantwortet worden, es sei aussichtslos, hier ein Zugeständnis der Banken zu erreichen; in der Tat habe man auch erst Ende 1951 eine Beteiligung der Banken mit etwa 10% durchsetzen können. Es stehe also fest, daß im damaligen Zeitpunkt bei allen Krediten, also nicht nur bei den Film-Krediten, l00%ige Bürgschaft des Staates verlangt worden sei. Im übrigen seien ja schließlich auch bei den Flüchtlingskrediten recht erhebliche Verluste entstanden, über die man allerdings nichts sage.

Staatssekretär Stain antwortet, daß die Frage der Verluste bei Flüchtlingskrediten nicht im Landtag erörtert werde, liege daran, daß er sofort die Angriffe der Bayernpartei aufgefangen habe. Er sei jedesmal der Bayernpartei mit Entschiedenheit entgegengetreten und habe auch die Verluste verteidigt. Erst gestern sei aber dieses Problem drei Stunden im Landtag debattiert worden, ohne daß die Bayernpartei irgendeine Äußerung abgegeben habe. Den Vorschlägen des Ministerpräsidenten stimme er durchaus zu, da er selbst bei den Verteidigung der Flüchtlingskredite mit den gleichen Argumenten gearbeitet habe, die der Herr Ministerpräsident jetzt hinsichtlich der Filmkredite zu verwenden vorschlage.

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert daran, daß er im Februar 1953 eingehend zu den Filmbürgschaften Stellung genommen und nachgewiesen habe, warum Verluste eintreten mußten; gleichzeitig habe er aber auch mit Nachdruck die Vorteile dieser Aktion unterstrichen. Ohne die Filmkredite wäre Geiselgasteig mit absoluter Sicherheit zugrundegegangen und eine Filmindustrie würde heute in Bayern nicht mehr bestehen. Schon damals seien Berechnungen über den Anfall an Steuern, die Einsparung an Unterstützungen usw. angestellt worden. Dabei habe sich herausgestellt, daß die Verluste nicht größer gewesen seien als in irgendeinem anderen Land, das ebenfalls die Aufgabe gehabt habe, die Filmwirtschaft zu fördern. Er sei unbedingt dafür, sich hinter Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann zu stellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, was er für notwendig halte, sei keine Verteidigung, sondern die Darstellung der Tatsachen. Das Disziplinarverfahren gegen Herrn Dr. Zehler könne man abwarten, das gehe aber nicht bei Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann. Hier müsse der Sachverhalt richtiggestellt und im übrigen gefragt werden, was wäre geschehen, wenn die Staatsregierung nicht eingesprungen wäre? Er bitte also nochmals um Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen; wie dann die Veröffentlichung aussehen werde, könne ja noch offen bleiben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die ungerechten Angriffe des Untersuchungsausschusses leider davon herrührten, daß die Koalitionsparteien in den Ausschuß ungeeignete Vertreter entsandt hätten. Der ganze Ausschuß habe sich als Ankläger gefühlt, auch die Mitglieder der Koalitionsparteien seien den Einflüssen der Opposition erlegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt nochmals die Frage, wie die Richtigstellung erfolgen könne. Dass sofort etwas geschehen müsse, darüber sei sich wohl jeder einig; in welcher Form stelle er anheim.

Staatsminister Zietsch sichert zu, sofort die Unterlagen sammeln zu lassen, worauf

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet, auch das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr zu beteiligen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt dann fort, nachdem er in der „Abendzeitung“ angesprochen worden sei, glaube er, es sei zweckmäßig, eine Pressekonferenz abzuhalten. Am Samstag, den 30. Oktober 1954 kämen etwa 40 Mitglieder des Deutschen Presseclubs in Bonn nach München. Bei dieser Gelegenheit könne man auch über die Vorfälle sprechen. Vielleicht sei es aber auch notwendig, schon vorher eine Pressekonferenz abzuhalten, bei der allerdings dafür gesorgt werden müsse, daß qualifizierte Pressevertreter erschienen.

Zunächst bitte er aber nochmals, das Material zu beschaffen. Vielleicht könne auch Herr Staatsminister Dr. Oechsle, der ja schon im Jahre 1953 eine Erklärung abgegeben habe, beteiligt werden. Sei es möglich, daß er das Material bereits in dieser Woche erhalte?

Staatsminister Dr. Seidel sichert zu, die Unterlagen über die wirtschaftliche Bedeutung von Geiselgasteig noch in dieser Woche zu übersenden.

Auch Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, sein Material bis zum Samstag dem Herrn Ministerpräsidenten überreichen zu können.

zur Prüfung der Staatsbürgschaften für Filmkredite

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt dann nochmals auf die Staatsbank und seine Erklärung in Nürnberg zu sprechen. Er habe gesagt, man rede ausschließlich von einigen wenigen Fällen, in denen Verluste entstanden seien, nicht aber von den tausenden von Fällen, wo nicht das geringste passiert sei. Jede Bank müsse ein gewisses Risiko eingehen, das notwendig mit der Gefahr von Verlusten verbunden sei.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, er habe dem Abg. Sturm (BP) im Landtag geantwortet, die Presse habe aber diese Antwort nicht entsprechend veröffentlicht. U.a. habe er ausdrücklich darauf hingewiesen, daß im Falle Metex die Staatsbank außer Zinsverlusten keine weiteren Verluste erlitten habe. Es sei in der Tat kein Fehler gemacht, sondern nur das übliche Betriebsrisiko übernommen worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, er habe nur ein Interesse daran, daß Ansehen und Kreditwürdigkeit der Staatsbank nicht zu Schaden kämen. Zunächst werde er mit Präsident Dr. Jamin sprechen, dann werde er mit den Herren Staatsministern Zietsch und Dr. Seidel die weiteren Schritte überlegen.

Staatsminister Dr. Seidel warnt davor, daß die Staatsbank selbst eine Pressekonferenz abhalte.80

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, von dem Ausgang der Unterredung mit Dr. Jamin werde er es abhängig machen, welcher weitere Weg zu beschreiten sei. Wenn die Münchner Banken-Vereinigung in der Tat für die Staatsbank eintreten werde, so sei das eine gute Unterstützung.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt dann auf die Bemerkung von Herrn Staatsminister Dr. Seidel über Ministerialrat Dr. Wirsching zu sprechen.

Staatsminister Zietsch entgegnet, dieser Vorfall sei ihm nicht bekannt. Er werde ihn nachprüfen lassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, er halte es für richtig, Herrn Zehler während des Disziplinarverfahrens von allen einschlägigen81 Aufgaben zu entbinden; wer könne an seine Stelle treten?

Staatsminister Dr. Seidel wirft ein, keinesfalls Ministerialrat Dr. Wirsching, der z.B. in einer anderen Sache entgegen einer Entscheidung des Wirtschaftsministeriums einen Kreditfall in die Hand genommen habe.

Staatsminister Zietsch erklärt, Ministerialdirigent Dr. Freudling sei Vertreter von Dr. Zehler, er allein komme also als dessen Nachfolger in Frage. Herrn Staatsminister Dr. Seidel bitte er, einen Stellvertreter aus seinem Haus zu benennen.

Staatsminister Dr. Seidel, erklärt sich damit einverstanden, einen Stellvertreter werde er noch benennen.

Metex GmbH Staatssekretär Dr. Guthsmuths macht darauf aufmerksam, daß die derzeit erörterten Kreditfälle wie Metex, Dumpe82 usw., zurückgingen auf das Interim zwischen den beiden Landtagsperioden Ende 1950. Der Kreditausschuß habe damals als Zwischen-Ausschuß gearbeitet. Er befürchte, daß sich ähnliche Vorkommnisse auch in diesem Jahr ereignen könnten.

Könne eigentlich der Kreditausschuß des Landtags überhaupt als Interims-Ausschuß tagen?

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dies gehe nicht, es sei seiner Meinung nach auch im Jahre 1950 unzulässig gewesen.

Im Zusammenhang mit der Besprechung des Falles Metex greift Ministerpräsident Dr. Ehard dann noch einige Fragen auf, die in erster Linie an das Staatsministerium der Justiz gerichtet sind. Zunächst bitte er um Auskunft, ob inzwischen aufgeklärt worden sei, wo sich in den letzten Monaten der längere Zeit verschwundene Handakt des Konkursverwalters, Rechtsanwalt Mayer, befunden habe. Außerdem halte er es für notwendig, festzustellen, auf welche Weise die Anklageschrift verbreitet worden sei. Ihm gegenüber sei behauptet worden, Herr Staatssekretär Dr. Koch habe die Herausgabe angeordnet.83

Staatssekretär Dr. Koch erwidert, die Presse habe sich lebhaft für den Fall Metex interessiert und bereits gewisse Informationen gehabt. Nach einer Besprechung mit Ministerialrat Dr. Grießinger84 sei dann veranlaßt worden, daß die Anklageschrift den Vertretern der Presse zugänglich gemacht werde. Ob der Abdruck selbst herausgegeben worden sei, könne er nicht mit Bestimmtheit sagen. Jedenfalls wäre es ungewöhnlich, wenn sie zum Zweck der Verbreitung gedruckt und dann verteilt worden wäre.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erkundigt sich, ob es überhaupt notwendig sei, eine Anklageschrift herauszugeben, bevor das Verfahren eröffnet sei?

Staatsminister Weinkamm stellt fest, daß die Anklageschrift in dem Augenblick, in dem sie zugestellt werde, auch in die Hand des Verteidigers komme. Wenn sie aber überhaupt ausgegeben sei, könne nicht mehr festgestellt werden, wer von ihrem Inhalt alles unterrichtet werde. Dann beginne auch meistens die Presse, sich mit den Einzelheiten des Falles zu beschäftigen, sodaß man sich fragen müsse, ob es nicht zweckmäßiger sei, die Anklageschrift sofort der Presse bekannt zu geben und nicht erst den Eröffnungsbeschluß abzuwarten.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, ein solches Verfahren setze ihn in Erstaunen, denn früher sei es stets so gewesen, daß die Öffentlichkeit erst mit dem Beginn der Hauptverhandlung Kenntnis über eine Anklageschrift erhalten habe. Heute dagegen fingen die Presse-Kommentare bereits an, wenn eine Anzeige erstattet werde; dann komme die Anklageschrift in aller Hände und so gehe es weiter. Jedenfalls habe man sich bei ihm über die Herausgabe der Anklageschrift im Fall Metex beschwert. Er halte es auch für notwendig, einen Modus zu finden, daß nicht vor der Klärung eines Falles die Anklageschrift, die ja notwendig einseitig sei, in allen Einzelheiten debattiert werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß das Pressegesetz viel zu weit ausgelegt werde; dies habe zur Folge, daß die wenigsten Beamten es wagten, der Presse Auskunft zu verweigern.85 Auch er sei unbedingt der Auffassung, daß eine Anklageschrift bis zur Hauptverhandlung zurückgehalten werden müsse. Schließlich sei ja ein Angeklagter noch nicht verurteilt. Er empfehle, daß das Justizministerium es in Zukunft einfach ablehnen solle, den Inhalt einer Anklageschrift bekannt zu geben oder gar einen Abdruck zu verteilen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und bemerkt, unter Umständen brauche ein Verfahren ja gar nicht eröffnet zu werden. Durch Herausgabe der Anklageschrift werde das Gericht förmlich unter Druck gesetzt, zu eröffnen. Bekanntlich sei ja die Staatsanwaltschaft oft gezwungen, eine Anklageschrift einzureichen und die Entscheidung des Berichts herbeizuführen, weil damit erst der Instanzenzug eröffnet werde.

Staätsminister Weinkamm erklärt, in einer Richtlinie sei festgelegt, daß die Bekanntgabe erst einen Tag vor der Hauptverhandlung erfolgen dürfe; er könne aber in dieser Hinsicht nicht zu schematisch vorgehen.

Auch Staatssekretär Dr. Koch meint, das Justizministerium könne nicht immer schweigen.

Staatssekretär Dr. Nerreter entgegnet Staatssekretär Dr. Koch, eine Anklageschrift sei noch nicht öffentlich, wenn sie nur dem Angeklagten, seinem Verteidiger und dem Gericht zugegangen sei. Von diesen habe niemand ein Interesse daran, der Presse ausführlich Mitteilung zu machen. Seit wann werde überhaupt eine Anklageschrift gedruckt? In seiner 16jährigen Praxis als Rechtsanwalt sei ihm kein derartiger Fall bekannt geworden,

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, dieses Problem mit den Oberstaatsanwälten und den Landgerichtspräsidenten eingehend zu erörtern.

Staatssekretär Dr. Koch verweist auf die Einrichtung der sog. Justizpressestellen. Diese hätten den Auftrag, die Presse vor der Verhandlung zu informieren.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, den Justizpressestellen dieses Recht wieder zu nehmen.

Staatssekretär Dr. Nerreter fügt hinzu, die Entwicklung habe gezeigt, daß die Presse völlig anders arbeite, als man bei der Errichtung der Justizpressestellen vermutet habe. Jetzt entnehme die Presse lediglich diejenigen Punkte, die sie zu sensationellen Überschriften usw. brauchen könne und gehe mit den ihr erteilten Informationen völlig willkürlich um.

Ein Beschluß zu den zuletzt besprochenen Punkten wird nicht gefaßt.

Staatsminister Weinkamm und Staatssekretär Dr. Koch äußern sich auch nicht zu der Frage des Herrn Ministerpräsidenten nach dem Verbleib des Handaktes des Konkursverwalters, Rechtsanwalt Mayer.86

Metex GmbH

X. Personalangelegenheiten

1. Staatsminister Dr. Schlögl ersucht, die Entscheidung über den Antrag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf Ernennung des Ministerialdirigenten Dr. Dürrwaechter87 zum Ministerialdirektor bis zur nächsten Ministerratssitzung zurückzustellen.88

2. Verwendung des bisherigen Leiters des Landesamts für Verfassungsschutz, Regierungsdirektor Kurz89

Staatsminister Weinkamm teilt mit, Regierungsdirektor Kurz könne nur als Oberstaatsanwalt beim Generalstastsanwalt in München untergebracht werden. Dazu sei die Übertragung einer offenen Stelle in Nürnberg notwendig.

Als Ersatz werde aber eine neue Stelle in Nürnberg benötigt.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß also in Nürnberg eine Stelle frei sei, was dort zu geschehen habe, könne bei der Aufstellung der Haushaltspläne mitberaten werden.

Er könne sich aber für eine neue Stelle in Nürnberg heute noch nicht festlegen lassen.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard meint, daß sich in der Zwischenzeit schon eine Möglichkeit ergeben werde.

Staatsminister Weinkamm wendet ein, daß er die Stelle von Nürnberg nach München verlegen lassen müsse. Er brauche eine Zusage, daß in den Haushalt 1955 eine neue Oberstaatsanwaltsstelle, mit kw-Vermerk versehen, aufgenommen werde.

Staatsminister Zietsch, von Ministerpräsident Dr. Ehard unterstützt, erklärt, das sei Angelegenheit der Haushaltsberatungen. Es sei ja auch möglich, Herrn Kurz später auf eine andere Stelle zu bringen.

Auch Staatsminister Dr. Seidel bestätigt, daß Staatsminister Zietsch keine Zusage in dieser Richtung machen könne.

Der Ministerrat stellt daraufhin fest, daß der Herr Staatsminister der Finanzen zusichert, diese Frage bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.90

XI. Strafverfahren gegen den Hauptwachtmeister der Grenzpolizei Erich Ulbricht wegen Landesverrats; hier: Beschlußfassung über die Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen fahrlässiger Preisgabe von Staatsgeheimnissen (§ 100 c StGB) durch die Bayer. Staatsregierung91

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich bei Staatsminister Dr. Hoegner, ob er diesen Fall, der in der letzten Ministerratssitzung kurz behandelt worden sei, in der Zwischenzeit habe überprüfen können.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, Ulbricht sei bereits entlassen, die Prüfung habe ergeben, daß die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt werden müsse.

Der Ministerrat beschließt, die Ermächtigung zu erteilen.92

XII. Einladung des Deutschen Presseclubs, Bonn

Ministerialdirektor Dr. Schwend kommt nochmals auf die Einladung des Deutschen Presseclubs, Bonn, für 30. Oktober 1954 zu sprechen. Er dürfe die Herren Kabinettsmitglieder bitten, nach Möglichkeit an der für Samstag, vormittag 10 Uhr angesetzten Pressekonferenz teilzunehmen und ihre Zu- oder Absage der Bayer. Staatskanzlei bekanntzugeben.

XIII. Kriegsgefangenentag 23./24. Oktober 1954 93

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an die Besprechung dieses Punktes in der letzten Ministerratssitzung und gibt ein weiteres Schreiben des Verbandes der Heimkehrer vom 11. Oktober 1954 bekannt. Darin werde er gebeten, in der Kundgebung am Sonntag, den 24. Oktober, im Kongress-Saal des Deutschen Museums zu sprechen. Er sei bereit, dieser Bitte nachzukommen.94

Außerdem bittet der Verband, ihm wie im vergangenen Jahr eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Sei das Staatsministerium der Finanzen in der Lage, aus Einzelpl. XIII einen Zuschuß zur Verfügung zu stellen?

Staatsminister Zietsch erklärt sich dazu bereit, empfiehlt aber dem Verband der Heimkehrer höchstens einen Zuschuß in Aussicht zu stellen, der nicht mehr als die Hälfte der Zuwendung im vergangenen Jahr betrage.

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest dann den Entwurf für einen Aufruf zum Kriegsgefangenengedenktag und meint, gegen die ersten vier Absätze sei wohl nichts einzuwenden, dagegen empfehle er, den letzten Absatz zu streichen, der den Aufruf an die bayerische Bevölkerung enthalte, in den Fenstern der Wohnungen grüne Kerzen aufzustellen.

Der Ministerrat stimmt dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten zu.95

Kriegsgefangenentag 1954

XIV. Festsetzung der Steuerhebesätze in der Stadt Neu-Ulm

St v. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt Kenntnis von einem Antrag der Stadtverwaltung Neu-Ulm, auf Grund der besonderen Verhältnisse Neu-Ulm auch ohne eine Angleichung der Steuerhebesätze bei der Gewährung von Zuschüssen zu berücksichtigen. Er sei der Meinung, daß man Neu-Ulm aus politischen Gründen entgegenkommen könne.

Staatsminister Zietsch erhebt dagegen Bedenken, der Stadtverwaltung von Neu-Ulm auf Kosten der anderen Gemeinden hier eine Sonderstellung einzuräumen. Bei Kenntnis der Verhältnisse in Neu-Ulm liege die Vermutung nahe, daß die dortige Stadtverwaltung den Besuch des Luther-Ausschusses ausnützen wolle.

Staatsminister Weinkamm bemerkt dazu, daß man sich über die Stimmung in Neu-Ulm nicht täuschen dürfe. Eine Abstimmung über die Zugehörigkeit Neu-Ulms würde wahrscheinlich etwa 50 zu 50 ausgehen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß das Beispiel der Handelskammer Aschaffenburg beweise, daß ein gewisses Entgegenkommen in solchen Fällen nützlich sei.96

Staatsminister Zietsch betont, daß die Angelegenheit von seiten des Finanzministeriums noch keineswegs abgelehnt sei. Sie werde dort vielmehr sorgfältig behandelt.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß die Angelegenheit vom Finanzministerium nochmals geprüft und dann dem Ministerrat erneut vorgelegt werden soll.

Auf Vorschlag von Staatsminister Dr. Seidel wird noch vereinbart, die Frage der Bierpreisfestsetzung in der Sitzung vom 19. Oktober 1954 zu behandeln.97

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Karl Schwend Ministerialdirektor