1. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung2
U2S. Protokolle Ehard III Bd. 1/2 Nr. 64 TOP I
/6.
1Oberregierungsrat Bußler berichtet, die Ausschüsse für Arbeit und Sozialpolitik und der Finanzen des Bundesrats schlügen die Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Der Koordinierungsausschuß empfehle, falls sich das Kabinett für die Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheide, bei den §§27 und 41 die Abänderungsvorschläge des Sozialpolitischen Ausschusses zu übernehmen, ebenso bei §37, hier aber mit der Maßgabe, daß entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses §37 Abs. 3 zu streichen sei.3
3S. das Kurzprotokoll über die 88. Koordinierungsbesprechung für Bundesangelegenheiten in der Bayerischen Staatskanzlei am 11. Februar 1952 (Bevollmächtigter Bayerns beim Bund 10/II).
2Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß der Bundesrat ursprünglich seine Zustimmung verweigert, daraufhin der Bundestag neu beschlossen habe und dieser neue Entwurf nun im Rücklauf an den Bundesrat komme. Für Bayern sei besonders bedeutsam, daß keinesfalls Nürnberg als Sitz der Anstalt gefährdet werden dürfe, wenn der Vermittlungsausschuß angerufen werde.4 Wenn im Vermittlungsausschuß der Bundestag sich auf die Vorschläge des Bundesrats einlasse, käme die Vorlage zurück, es könne ja dann ohne weiteres die Zustimmung erteilt werden. Wenn er dagegen ablehne, habe der Bundesrat wieder über die Frage der Zustimmung zu entscheiden; wenn er diese nicht erteile, sei das Gesetz damit erledigt. In diesem Fall werde das Bundesarbeitsministerium ein Organisationsgesetz in einer Gestaltung vorlegen, die der Zustimmung des Bundesrats nicht mehr bedürfe.4Zur Diskussion um den Sitz der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung s. Protokolle Ehard III Bd. 1/2 Nr. 46 TOP I
/22, Nr. 47 TOP XIV, Nr. 63 TOP XI/2.
3Staatssekretär Krehle spricht sich dafür aus, auf Grund der Ausschußbeschlüsse den Vermittlungsausschuß anzurufen. Bayern könne die Grundsätze, die es seit Jahren vertreten habe, nicht aufgeben. Wenn die Vorschläge des Vermittlungsausschusses nicht angenommen würden, bleibe immer noch die Möglichkeit, dem Gesetz in der jetzigen Fassung zuzustimmen. Er glaube nicht, daß eine Gefährdung des Gesetzes eintreten könne, ebensowenig wie des Sitzes in Nürnberg, mit dem sich eigentlich alles schon abgefunden habe.
4Staatsminister Zietsch stimmt zu und betont, allein schon wegen des §37 müsse der Vermittlungsausschuß angerufen werden. Er besage tatsächlich, daß die Bundesanstalt in der Frage der Übernahme der Beamten und Angestellten völlig frei sein solle, die Länder also die Leute behalten müßten, welche die Anstalt nicht übernehmen wolle. Jetzt sei diese Bestimmung zwar etwas abgeändert worden und zwar in der Weise, daß die nicht übernommenen Beamten und Angestellten in den Wartestand treten sollten und sich die Länder an den Kosten zu beteiligen hätten. Die Finanzminister hätten übereinstimmend diese Bestimmung abgelehnt und deshalb die Streichung des Abs. 3 beantragt. Im übrigen glaube auch er nicht, daß noch eine Gefahr für Nürnberg bestehe.
5Staatssekretär Krehle weist noch darauf hin, daß auch die Frage der Abgrenzung der Bezirke von größter Wichtigkeit sei; nach der jetzigen Fassung könne der Fall eintreten, daß z.B. Aschaffenburg zum Bezirk Frankfurt geschlagen werde. Den Ausführungen des Herrn Staatsministers Zietsch stimme er zu, auch er sei bei §37 für die vom Finanzausschuß vorgeschlagene Fassung.
6Der Ministerrat beschließt, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einzutreten.5
5Zum Fortgang s. Nr. 84 TOP I/34.
2. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung nebst Schlußprotokoll und Zusatzprotokoll6
U6S. Protokolle Ehard III Bd. 1/2 Nr. 58 TOP II
/11.
1Es wird beschlossen, dem Entwurf gem. Art. 76 Abs. 2 GG zuzustimmen.7
7Zum Fortgang s. Nr. 106 TOP III/12.
3. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz)8
U8Zum Gesetz über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz) vom 10. August 1951 (BGBl. I S.507 ) s. Protokolle Ehard III Bd. 1/2 Nr. 46 TOP I
/13. Vgl. Kabinettsprotokolle 1952 S.445. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr.281/52 .
1Der Ministerrat beschließt, den Verwaltungsvorschriften gem. Art. 84 Abs. 1 GG9 unter Berücksichtigung der in der BR-Drucks. Nr. 788/1/51 enthaltenen Abänderungsvorschläge zuzustimmen.10
9Art. 84 Abs. 1 GG lautet: „Führen die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, so regeln sie die Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren, soweit nicht Bundesgesetze mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmen.“10Zum Fortgang s. Nr. 84 TOP I/12, Nr. 111 TOP I/46. In thematischem Fortgang (Änderungsgesetz zum Teuerungszulagengesetz) s. Nr. 99 TOP I/17.
4. Entwurf einer Verordnung über die Änderung der Durchführungsbestimmungen zu den §§219 und 220 der Reichsversicherungsordnung11
U11Vgl. Nr. 80 TOP I/28.
1Oberregierungsrat Bußler berichtet, dieser Punkt werde voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt werden.12
12Der Verordnungsentwurf wurde in der Folge am 10.3.1952 von der Bundesregierung zurückgezogen. S. die BR-Drs. Nr. 1/1/52 . In thematischem Fortgang s. Nr. 111 TOP I/45.
5. Entwurf eines Gesetzes über weitere steuerliche Maßnahmen bei festverzinslichen Wertpapieren13
U13S. im Detail StK-GuV 14951. Vgl. Kabinettsprotokolle 1952 S.42. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 18/52 . - Der vorliegend behandelte Gesetzentwurf wurde später nicht eigenständig, sondern als Teil des Gesetzes zur Ergänzung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes (ESt- und KSt-Ergänzungsgesetz) vom 20. Mai 1952 veröffentlicht; die Frage der steuerlichen Behandlung festverzinslicher Wertpapiere wurde hier durch die Einfügung eines § 10 c in das Einkommensteuergesetz in der Fassung vom 17. Januar 1952 (BGBl. I S.33 ) geregelt. S. zum Fortgang hierzu Nr. 93 TOP II/2.
6. Entwurf eines Gesetzes über Zollbegünstigungen14
U14S. Protokolle Ehard III Bd. 1/1 Nr. 28 TOP I
/6. Vgl. Kabinettsprotokolle 1951 S.327, 486f.; Kabinettsprotokolle 1952 S.43. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr.417/51 . Zum Fortgang s. Nr. 111 TOP I/7.
1Es wird beschlossen, keine Einwendungen zu erheben.
7. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“15
U15Vgl. Protokolle Ehard III Bd. 1/2 Nr. 75 TOP I
/11.
1Hier wird Zustimmung gem. Art. 78 GG beschlossen.16
16Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Erhebung einer Abgabe „Notopfer Berlin“ vom 10. März 1952 (BGBl. I S. 129 ). In thematischem Fortgang s. Nr. 132 TOP I/5.
8. Neubildung des Verwaltungsrates der deutschen Pfandbriefanstalt in Wiesbaden17
U17Zur Geschichte der im Jahre 1922 ursprünglich als Preußische Landespfandbriefanstalt gegründeten und 1951 in Deutsche Pfandbriefanstalt umbenannten Spezialbank für den Wohnungsbau, deren Sitz de facto seit 1947, de jure seit 1949 von Berlin nach Wiesbaden verlegt worden war, s. Lubowski, Pfandbriefanstalt; aus zeitgenössischer Perspektive auch Schiff, Pfandbriefanstalt. Die Deutsche Pfandbriefanstalt - seit 1954 durch das Gesetz zur Überleitung der Beteiligung des ehemaligen Landes Preußen am Grundkapital der Deutschen Pfandbriefanstalt auf den Bund vom 16. Dezember 1954 (BGBl. I S.439 ) eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts - wurde 1989/90 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und im Jahre 2001 in je eine Bank zur Staats- sowie zur Immobilienfinanzierung aufgespalten. 2007 kam es zum Zusammenschluß der neuen Staatsfinanzierungsbank Depfa - mittlerweile mit Sitz im irischen Dublin - und der Hypo Real Estate. Nach Ausbruch der Immobilien- und Finanzkrise seit Herbst 2008 benötigten sowohl die Hypo Real Estate wie ihre Tochterbank Depfa umfassende staatliche Finanzrettungshilfen; am 13. Mai 2014 schließlich wurde vom Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin die endgültige Abwicklung der Depfa beschlossen.
1Oberregierungsrat Bußler fährt fort, Finanz- und Wirtschaftsausschuß hätten vorgeschlagen, Vertreter der Länder Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zu benennen.18Nach Mitteilung des Finanzministeriums sei als Vertreter Bayerns Ministerialrat von Miller19 von der Obersten Baubehörde in Aussicht genommen.18Der Verwaltungsrat der Pfandbriefanstalt setzte sich zusammen aus sieben Vertretern des Bundes, sechs Vertretern der Länder, acht Vertretern der Wohnungswirtschaft, einem Gewerkschaftsvertreter und sechs Vertretern von Kapitalsammelstellen. Vgl. Lubowski, Pfandbriefanstalt S. 30.19Zur Person s. die Einleitung S. XXVI Anm. 31.
2Staatsminister Dr. Seidel empfiehlt, als Vertreter Bayerns Herrn Staatsminister Dr. Hoegner zu benennen, da auch andere Länder durch Kabinettsmitglieder vertreten seien. Herr von Miller könne ja jederzeit als Vertreter des Herrn Innenministers entsandt werden.
3Nachdem Staatsminister Zietsch diesen Vorschlag unterstützt, erklärt sich Staatsminister Dr. Hoegner damit einverstanden.
4Der Ministerrat beschließt, den Herrn Staatsminister des Innern zu benennen.
9. Festsetzung der Prägegebühr für die Bundesmünzen zu 5 DM Hier wird Zustimmung beschlossen. U
10. Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Prämien zur Förderung des Wohnungsbaues (Wohnungsbau-Prämiengesetz)20
U20S. im Detail Bevollmächtigter Bayerns beim Bund 367; Franzen, Steuergesetzgebung S. 133 f. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 40/52 .
1Oberregierungsrat Bußler berichtet, es handle sich hier um einen vom Bundestag verabschiedeten Initiativentwurf der CDU/CSU, SPD, FDP, DP, BP, Z-Fraktionen.21 Im Koordinierungsausschuß habe der Vertreter des Finanzministeriums22 erklärt, in seinem Ministerium werde ein derartiges Gesetz abgelehnt.23 Man müsse sich der Empfehlung des Finanzausschusses, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, anschließen; diese Meinung werde auch von der Obersten Baubehörde geteilt.24
21Dieser Initiativentwurf war im Juli 1951 eingebracht worden. S. die BT-Drs. Nr. 2488 . Der Deutsche Bundestag hatte den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 24.1.1952 in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. S. Verhandlungen des Deutschen Bundestages, 1. Wahlperiode S. 7991-7994.22RR Alfons Fischer; zur Person s. Nr. 78 TOP I/A11 Anm. 32.23S. das Kurzprotokoll über die 88. Koordinierungsbesprechung für Bundesangelegenheiten in der Bayerischen Staatskanzlei am 11. Februar 1952 (Bevollmächtigter Bayerns beim Bund 10/II).24Zu den Bedenken der OBB gegenüber dem Gesetzentwurf s. das Schreiben von MD Fischer (OBB) an das BMWo, 16.1.1952. Die Haupteinwände der OBB gegen den Entwurf gingen dahin, daß durch die vorgesehene Prämiengewährung für den privaten Wohnungsbau über die Minderung des Steueraufkommens auf der anderen Seite zusätzliche staatliche Leistungen erforderlich würden, die wiederum nur unter Kürzung der Mittel für den sozialen Wohnungsbau aufgebracht werden könnten; generell stelle der Gesetzentwurf nur eine Teilmaßnahme dar, der die notwendige Reform des Steuervergünstigungssystems für den Wohnungsbau eher behindern als befördern würde (Bevollmächtigter Bayerns beim Bund 367).
2Staatsminister Zietsch stellt fest, daß gegen den Entwurf erhebliche verwaltungs- und haushaltsmäßige Bedenken bestünden und ihm keinesfalls zugestimmt werden könne.
3Nachdem Staatsminister Dr. Hoegner diese Bedenken teilt, wird beschlossen, den Gesetzentwurf abzulehnen.25
25Gesetz über die Gewährung von Prämien für Wohnbausparer (Wohnungsbau-Prämiengesetz) vom 17. März 1952 (BGBl. I S. 139 ).
11. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung einer Statistik des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues und der Wohnraumvergabe26
U26Vgl. Nr. 80 TOP I/29.
1Oberregierungsrat Bußler berichtet weiter, der Koordinierungsausschuß empfehle, dem Entwurf zuzustimmen mit der Maßgabe, daß einige Änderungen beantragt würden, insbesondere zu §2 Abs.2.27 Dieser solle in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen beginnen:27S. das Kurzprotokoll über die 88. Koordinierungsbesprechung für Bundesangelegenheiten in der Bayerischen Staatskanzlei am 11. Februar 1952 (Bevollmächtigter Bayerns beim Bund 10/II).
2„Im übrigen werden Inhalt und Umfang der Erhebungen von dem Bundesminister für Wohnungsbau im Einvernehmen ...“28
28§2 Abs. 2 des Regierungsentwurfs (BR-Drs. Nr. 16/52 ) hatte ursprünglich gelautet: „Die Erhebungen nach Absatz 1 Ziff.1 sind von den für das Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Obersten Landesbehörden vierteljährlich, die Erhebungen nach Absatz 1 Ziff. 2 durch die Bewilligungsstellen der Länder monatlich durchzuführen und die Erhebungsunterlagen den Statistischen Landesämtern unverzüglich zuzuleiten. „Die Formulierung in den Empfehlungen des BR-Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen, auf die vorliegend Bezug genommen wird, lautete: „Im übrigen wird der Umfang der Erhebungen von dem Bundesminister für Wohnungsbau im Benehmen mit den für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Obersten Landesbehörden festgesetzt.“ (StK-GuV 10645).
3Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zuzustimmen, dabei wird vereinbart, daß die Formulierung des Antrags vom Staatsministerium des Innern vorgenommen werden soll.29
29Verordnung zur Durchführung einer Statistik des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues und der Wohnraumvergaben vom 29. Februar 1952 (BAnz. Nr. 45, 6.3.1952).
13. Entwurf einer allgemeinen Verfügung des Bundesministers der Justiz betr. Übergang des bisher bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht geführten Strafregisters auf die Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof32
U32Vgl. Kabinettsprotokolle
1952 S. 144
. Abdruck des Entwurfs der Verfügung als BR-Drs. Nr. 45/52 . Zum Fortgang s. Nr. 84 TOP I/4, Nr. 102 TOP II/5 (Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht).
1Bedenken werden nicht erhoben.
14. Bericht des Rechtsausschusses über fünf Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht33
U33S. die BR-Drs. V Nr. 3/52.
1Es besteht Übereinstimmung, daß der Bundesrat sich an diesen fünf Verfahren nicht beteiligen soll.
15. Entwurf einer Zweiten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Verordnung über die Mitwirkung der Länder)34
U34S. im Detail StK-GuV 14898. Vgl. Kabinettsprotokolle
1952 S. 74
. Vgl. thematisch (Erste DVO) Nr. 78 TOP I/A 4, Nr. 80 TOP I/10a. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 41/52 .
1Es wird beschlossen, nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Finanzausschusses zuzustimmen.35
35Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Verordnung über die Mitwirkung der Länder) vom 1. September 1952 (BGBl. I S.610 ).
16. Bestellung eines Nachfolgers für Herrn Minister a.D. Dr. Andersen (Schleswig-Holstein) als Mitglied des Bundesrates im Ausschuß für Kapitalverkehr36
U36Vgl. thematisch Nr. 80 TOP I/19. Zur Berufung Andersens in den Bundesrats-Ausschuß für Kapitalverkehr s. im Detail Protokolle Ehard II Bd. 3 Nr. 133 TOP I
/6. - Dr. rer. pol. Hermann Andersen (1901 - 1989), Kaufmann, Politiker, 1925 - 1950 Mitinhaber einer familieneigenen Fabrik für Stahl-, Hoch- und Brückenbau, 1950 - 1954 MdL in Schleswig-Holstein (FDP), 1950/51 Minister für Wirtschaft, Aufbau und Verkehr, 1951 geschäftsführender Minister für Arbeit, Soziales und Vertriebene, 1951/52 Minister für Wirtschaft und Verkehr, ab 1955 wieder Tätigkeit in der Industrie. Zur Errichtung und den Aufgaben des Ausschusses für Kapitalverkehr, wie sie in §6 des Kapitalverkehrsgesetzes vom 2.9.1949 (wie Nr. 110 TOP VI Anm. 32) geregelt waren, s. Protokolle Ehard II Bd. 3 Nr. 114 TOP II
/4 Anm. 39.
1Oberregierungsrat Bußler führt aus, daß diesem Ausschuß bisher Finanzminister Dr. Flecken37 und Finanzminister Dr. Andersen als Mitglied und Staatsminister Dr. Seidel und Senator Dudek38 als Stellvertreter angehört hätten. Nachdem nun Dr. Andersen ausgeschieden sei, werde vorgeschlagen, Herrn Staatsminister Dr. Seidel als ordentliches Mitglied aufrücken zu lassen.37Dr. jur. Adolf Flecken (1889 - 1966), Jurist und Volkswirt, Studium der Rechts- und Staatswissenschaften und der Volkswirtschaft in Bonn und München, 1913 Promotion, Teilnahme am Ersten Weltkrieg, 1915 Tätigkeit im preußischen Kriegsministerium, dann als Rechtsanwalt und geschäftsführende Funktion in Wirtschaftsverbänden und in der Industrie- und Handelskammer Neuss, 1914 - 1933 Mitglied der Zentrumspartei, bis 1933 Stadtverordneter in Neuss, 1945 wieder Rechtsanwalt, Gründungsmitglied der CDU in Düsseldorf und Neuss sowie erneut Stadtverordneter in Neuss, 1947 - 1966 MdL in NRW (CDU), 15.9.1950 Innenminister, 8.1.1952 - 27.2.1956 Finanzminister in NRW. S. im Detail Kabinettsprotokolle der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen 1950 bis 1954 Teil II S. 1198.38Dr. jur. Walter Dudek (1890 - 1976), 1946 - 1953 Finanzsenator von Hamburg (SPD).
2Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß die bayerischen Interessen auch durch Senator Dudek durchaus vertreten werden könnten, er sei aber damit einverstanden, ihn zu benennen.
3Der Ministerrat beschließt, die Vertretung des bayerischen Standpunktes in dieser Angelegenheit Herrn Staatssekretär Dr. Koch zu übertragen.39
39In thematischem Fortgang s. Nr. 130 TOP I/12.
17. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes40
U40Vgl. Protokolle Ehard III Bd. 1/1 Nr. 7 TOP II
/7 (Vorläufergesetz). Vgl. Kabinettsprotokolle1952 S.75. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 48/52 . Es handelte sich um die dritte, bis zum 31.3.1953 befristete Verlängerung des bizonalen Gesetzes über Notmaßnahmen auf dem Gebiet der Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energienotgesetz) vom 10. Juni 1949 (WiGBl. S. 87). Es folgten noch drei weitere Verlängerungen des Energienotgesetzes, bis dieses 1956 auslief. Zum Fortgang s. Nr. 88 TOP I/4.
1und
18. Entwurf eines Zollvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft41
U41S. im Detail StK-GuV 10868. Abdruck von Entwurf und Begründung als BR-Drs. Nr. 47/52 . Zum Fortgang s. Nr. 88 TOP I/33. In thematischem Fortgang s. Nr. 104 TOP II/12.
1Zu diesen beiden Punkten werden Einwendungen nicht erhoben.
19. Entwurf einer Verordnung über die Bereitstellung von Durchgangslagern und über die Verteilung der in das Bundesgebiet aufgenommenen deutschen Vertriebenen auf die Länder des Bundesgebietes (Verteilungsverordnung)42
U42Vgl. Nr. 80 TOP I/30.
1Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, dieser Entwurf sei für Bayern sehr günstig, auch der hiezu vorliegende Antrag von Nordrhein-Westfalen werde sich wahrscheinlich noch mehr für Bayern als für dieses Land auswirken.43
43Hier liegt eine irrtümliche Äußerung vor; ein Antrag Nordrhein-Westfalens zum Verordnungsentwurf ist nicht ermittelt. Bezug genommen wird wahrscheinlich auf einen Antrag Hamburgs, das für den §5 der Verordnung den Wortlaut vorgeschlagen hatte: „§5 Rücksicht auf überbelegte Länder. Die mit Vertriebenen überbelegten Länder sowie die Länder mit dauernd über dem Bundesdurchschnitt liegender Arbeitslosigkeit sollen bis auf weiteres bei der Festsetzung des Schlüssels gemäß §2 Abs.4 ausgenommen werden.“ (BR-Drs. Nr.21/3/52 ).
2Der Ministerrat beschließt, sich den Empfehlungen des Finanzausschusses vom 7. Februar 1952 anzuschließen.44
44S. den Auszug aus dem Kurzprotokoll der Sitzung des BR-Flüchtlingsausschusses vom 7.2.1952. Der Flüchtlingsausschuß hatte bezüglich des §5 des Verordnungsentwurfs die Formulierung empfohlen: „§5 Rücksicht auf überbelegte Länder. Die mit Vertriebenen überbelegten Länder werden bei der Festsetzung des Schlüssels gemäß §2 Abs. 4 ausgenommen.“ (StK-GuV 15959). In thematischem Fortgang s.a. unten TOP VI/2. - Verordnung über die Bereitstellung von Durchgangslagern und über die Verteilung der in das Bundesgebiet aufgenommenen deutschen Vertriebenen auf die Länder des Bundesgebietes (Verteilungsverordnung) vom 28. März 1952 (BGBl. I S.236 ).
1Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß nur 133 statt der notwendigen 170 Millionen DM für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stünden, die Oberste Baubehörde habe deshalb beantragt, das Finanzministerium möge Maßnahmen in die Wege leiten, um für erste Hypotheken 30 Millionen DM bereitzustellen. Ferner schlägt die Oberste Baubehörde vor, den für die nachstellige Finanzierung vorgesehenen Betrag von 30 Millionen DM auf 80 Millionen DM zu erhöhen.
2Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, zu einem Entschluß zu kommen, damit ein Überblick bestehe, mit welchen Mitteln endgültig gerechnet werden könne.
3Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, wenn wie im vergangenen Jahr 40000 Wohnungen gebaut werden sollten, brauche man 240 Millionen DM. Zur Verfügung stünden aber einschließlich der Bundesmittel nur 133 Millionen DM, so daß tatsächlich ein Ausfall von 107 Millionen DM bestehe.
4Staatsminister Zietsch erklärt, das Finanzministerium sei einfach dazu nicht in der Lage, zumal mit einer Erhöhung der Interessenquote aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer für den Verteidigungsbeitrag gerechnet werden müsse.45
45S. hierzu im Fortgang Nr. 84 TOP I/18.
5Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt dazu, das Bundesministerium für Wiederaufbau beabsichtige noch, 100 Millionen DM der Bundesmittel für die Bausparkassen abzuzweigen, eine Maßnahme, die ganz auf die württembergischen Verhältnisse zugeschnitten sei und von der Bayern nicht den geringsten Vorteil haben werde.
6Staatsminister Dr. Schlögl erkundigt sich, ob nicht die Holzpreise endgültig freigegeben werden könnten? Damit könnten Mehreinnahmen von 40 Millionen DM erzielt werden, die dem sozialen Wohnungsbau zugeführt werden könnten. Aus den niedrigen Holzpreisen bei den Staatsforsten haben keineswegs die Verbraucher, sondern nur die Sägewerke und die Holzhändler Vorteile.46
46Zur Frage der Freigabe der Holzpreise und zur Verwendung der Erlöse aus dem Holzverkauf der Bayerischen Staatsforsten für den Sozialen Wohnungsbau s. Protokolle Ehard III Bd. 1/2 Nr. 57 TOP VII, Nr. 67 TOP III
. Zur Frage der Holzpreisentwicklung s. in thematischem Fortgang Nr. 89 TOP IX, Nr. 122 TOP IX.
7Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, noch in dieser Woche werde eine Besprechung über die Holzpreise stattfinden. Es sei tatsächlich richtig, daß der größte Teil des bayerischen Holzes zu überhöhten Preisen außer Landes gehe und die eigenen Sägewerke bald ohne Vorräte seien. Er schlage vor, den ganzen Fragenkomplex sozialer Wohnungsbau einschließlich Holzpreise in der Kabinettssitzung vom nächsten Dienstag zu besprechen.
8Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.47
47Zum Fortgang s. Nr. 83 TOP I, Nr. 91 TOP IX, Nr. 92 TOP V, Nr. 119 TOP V, Nr. 127 TOP IV, Nr. 130 TOP VIII.
48Zu den Etatüberschreitungen bei der Wiedererrichtung des am 28.1.1951 neueröffneten Münchner Residenztheaters am Max-Joseph Platz, die am 9.8.1951 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch den Bayer. Landtag zur Folge hatten, s. detailliert Protokolle EhardIII Bd. 1/1 Nr. 27 TOP I, Nr. 34 TOP II u. Bd. 1/2 Nr. 38 TOP II, zur Einrichtung und Tätigkeit des Untersuchungsausschusses Residenztheater hier insbes. die Anm. 11.
1Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt, dem Landtag vor Augen zu stellen, daß es nicht Sache eines Ausschusses sei, Feststellungen zu treffen, die einer Verurteilung gleich kämen, wie es in der Tat von Seiten des Vorsitzenden des Residenztheater-Ausschusses, Dr. Bungartz49 geschehen sei. Die Oberste Baubehörde habe es wohl an der notwendigen Aufsichtspflicht fehlen lassen, daß aber ein Ausschußvorsitzender sechsmal einen Schuldspruch ausspreche, sei unerhört.49Dr.-Ing. Everhard Bungartz (1900 - 1984), Physiker, Fabrikant, Studium in Zürich und Bonn, Promotion 1924, 1925 - 1934 Tätigkeit für die IG Farben im Werk Griesheim/M., 1934 Gründung der Maschinenfabrik Bungartz & Co in München, 1950 - 1954 MdL (FDP), u.a. stv. Präsident des Landesausschusses der bayerischen Industrie und des Vereins deutscher Maschinenbauanstalten. S. Köpfe der Politik S. 171.
2Staatssekretär Dr. Koch unterstreicht diese Ausführungen.
3Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß Schwierigkeiten tatsächlich eigentlich nur bei der Abteilung Hochbau auftauchten, während die anderen Abteilungen ausgezeichnet arbeiteten. Er halte es für richtig, einen neuen Mann für diese Abteilung hereinzunehmen, im übrigen aber den jetzigen Leiter der Obersten Baubehörde, Ministerialdirektor Fischer50 zu belassen.50Dipl.-Ing. Franz Fischer (1889 - 1962), Ingenieur, 1913 Diplomhauptprüfung TH München, Teilnahme am Ersten Weltkrieg, 1918 Große Staatsprüfung als Jahrgangsbester, Kulturbauamt Ingolstadt, vor 1933 Mitglied der BVP, 1920 - 1945 beim Kulturbauamt München, seit 1937 als Regierungsbaurat I. Klasse, am 12.5.1945 von Oberbürgermeister Karl Scharnagl im Auftrag der Militärregierung kommissarisch mit der Leitung des staatlichen Bauwesens betraut, 1.7.1945 MinRat und Leiter der Abteilung IV für öffentliche Arbeiten (Bauabteilung) im StMI, in den Kabinetten Ehard I und II 10.1.1947 - 18.12.1950 Staatssekretär für das Bauwesen und Leiterder zum 1.4.1948 wiedererrichteten Obersten Baubehörde im StMI, anschließend bis zur Ruhestandsversetzung am 30.6.1954 als MD Leiter der Obersten Baubehörde im StMI, 1947- 1950 Mitglied des Landesvorstands der CSU.
4Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe schon eine geeignete Persönlichkeit aus Nürnberg in Aussicht genommen.
5Staatssekretär Dr. Ringelmann wirft ein, das Bundesfinanzministerium errichte bei den Oberfinanzdirektionen eine eigene Bundesvermögensverwaltung und Bauabteilung mit Außenstellen, womit das Grundgesetz umgangen werde; auch die Dienststelle Blank möchte eine eigene Heeresbauverwaltung errichten. Was den Ausschuß betreffe, so sei es wohl richtig, wenn die Fraktionen selbst dagegen Stellung nehmen würden, daß der Vorsitzende eines Ausschusses ein Urteil abgebe.
6Es wird vereinbart, daß diese Angelegenheit in der Koalitionssitzung besprochen wird.51
51Zu den hier und folgend in zahlreichen anderen Protokollen erwähnten Koalitionsbesprechungen des Kabinetts Ehard III keine archivalischen Unterlagen ermittelt. S. auch die Einleitung S. XXXI Anm. 55.
7Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, er bitte den Herrn Staatsminister des Innern bei nächster Gelegenheit zu erklären, was die Oberste Baubehörde ohne jede Beanstandung auf den verschiedensten Gebieten geleistet habe und daß die Schwierigkeiten nur bei einer Abteilung aufgetreten seien.
8Staatsminister Dr. Müller spricht sich dafür aus, in den Fraktionen darauf zu dringen, daß sowohl dieser wie der Auerbach-Ausschuß52 ihre Tätigkeit einstellen sollten.53
52S. hierzu im Fortgang Nr. 83 TOP XII, Nr. 84 TOP VI, Nr. 85 TOP I, Nr. 122 TOP VIII.53Zum Fortgang s. Nr. 102 TOP IX.
1. Professor Dr. Friedrich Glum54
U54Zur Person und zur Causa Glum s. die Einleitung S. LXXf.
1Staatsminister Zietsch teilt mit, der Landtag habe es abgelehnt, eine Professur für Professor Glum zu schaffen,55 dieser habe sich dann an alle Abgeordneten des Landtags gewandt. Inzwischen habe er erfahren, daß Glum von der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft eine Pension von 13000 DM erhalte. Unter diesen Umständen brauche man sich wohl nicht weiter um ihn zu bemühen.55Hier liegt wohl eine irrtümliche Äußerung vor; ein solcher Landtagsbeschluß ist nicht ermittelt. In der Landtagssitzung vom 16.10.1951 war die Causa Glum allerdings Gegenstand einer mündlichen Anfrage, die MPr. Ehard beantwortete. S. StB.
II S.402 .
2Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, seit Jahren habe er sich bemüht, eine Professur für Professor Glum zu bekommen, die Universität habe sich aber völlig ablehnend verhalten. Jetzt sei seine Geduld erschöpft und dieser Fall müsse sobald als möglich abgeschlossen werden. Jedenfalls könne die Staatskanzlei nicht weiter mit ihm belastet sein. Es müsse bei dem Beschluß, daß Professor Glum nach Ansbach zu gehen habe, bleiben; wenn er damit nicht einverstanden sei, müsse er sich krank melden und in Pension gehen.56
56Zum Fortgang s. Nr. 88 TOP VII/2.
2. Ministerialrat Vetter57
U57Ernst Vierter (1906 - 1990), Jurist, 1926 Abitur, 1927 - 1930 Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 1931 Erstes Juristisches Staatsexamen, 1.4.1931 bis 31.3.1932 Vorbereitungsdienst beim Amtsgericht Weilheim, vom 1.4.1932 bis 30.11.1933 beim Landgericht München II, 1.12.1933 Entlassung aus politischen Gründen (politische Arbeit für die SPD), 27.2.1937 bis 8.9.1939 Wiedereinstellung als Gerichtsreferendar, 1939 Große Juristische Staatsprüfung, 30.9.1939 bis 26.11.1939 juristische Aushilfskraft bei der Stadt München, 27.11.1939 bis 20.7.1942 Mitarbeiter des Ernährungs- und Wirtschaftsamtes beim Landratsamt Erding, 1942/43 Teilnahme am Zweiten Weltkrieg, 4.7.1943 bis 8.5.1945 Leiter des Ernährungs- und Wirtschaftsamtes beim Landratsamt Pfaffenhofen, 9.5.1945 Ernennung zum kommissarischen Landrat in Pfaffenhofen, 1.5.1946 Eintritt in das StMI und ORR, 13.12.1946 Beamter auf Lebenszeit und MinRat, 1.12.1951 MinDirig, 14.12.1954 bis 16.10.1957 Innenstaatssekretär im Kabinett Hoegner II.
1und
3. Ministerialrat Dr. Mang58
U58Dr. jur. Johann Mang (1897 - 1971), geb. in Burgau (Schwaben), Jurist, 1924 Promotion in München, 1925 Große Juristische Staatsprüfung, 1926 Eintritt in die bayer. Staatsverwaltung, 1.12.1932 RR Bezirksamt Starnberg, 1.5.1933 NSDAP-Mitglied, seit 1.7.1936 aushilfsweise im StMI, 1.11.1937 RR 1. Kl. (Apothekenreferat, 1940 Baurechtsreferat), 1.12.1941 ORR, 1.9.1943 RegDir, 1.9.1945 Dienstenthebung, 30.6.1948 Einreihung in die Gruppe der Mitläufer durch die Spruchkammer München XI, 1948 Angestellter der Regierung von OB, 1949 ORR und Übernahme der Geschäfte des Regierungsvizepräsidenten, 26.9.1949 Einreihung in die Gruppe der Entlasteten durch die Hauptkammer München, 17.12.1949 RegDir, 16.2.1950 Eintritt in das StMI, 1.9.1950 MinRat, 1.3.1952 MinDirig, Abteilungsleiter Verfassung, Staatsverwaltung und Haushalt im StMI, 1.11.1952 Regierungspräsident von Oberbayern, 31.8.1962 Ruhestandsversetzung. Vgl. Deutinger/Gelberg/Stephan, Regierungspräsidenten S. 288-299.
1Der Ministerrat beschließt, die Ministerialräte Vetter und Dr. Mang mit Wirkung ab 1. März 1952 zu Ministerialdirigenten im Staatsministerium des Innern zu ernennen mit der Maßgabe, daß das Finanzministerium noch seine Zustimmung erteilt.
2Bei dieser Gelegenheit teilt Staatssekretär Dr. Koch mit, daß der Bundesrat die Meldung des Herrn Ministerialdirigenten Brandl59 als Bundesverfassungsrichter unterstützen werde. Es bestehe aber noch eine gewisse Differenz mit Rheinland-Pfalz, das bisher noch nicht berücksichtigt worden sei. Es sei deshalb auch daran gedacht, Herrn Brandl zum Kandidaten des Bundestags zu machen, nachdem auch ein vom Bundestag gewählter Bundesverfassungsrichter zurücktrete.59Zur Person s. die Einleitung S. XL Anm. 95.
4. Ernennung eines Regierungspräsidenten und eines Regierungsvizepräsidenten in Regensburg60
U60Vgl. Protokolle Ehard III Bd. 1/2 Nr. 75 TOP XII
/2.
1Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt einen Überblick über die Beamten, die nach der Pensionierung des Regierungs- und Regierungsvizepräsidenten in Regensburg, Dr. Wein61 und Judenmann,62 als Nachfolger in Betracht kämen. Als besonders geeignet werde ihm der Regierungsdirektor an der Regierung von Regensburg, Dr. Ulrich,63 bezeichnet, der 57 Jahre alt sei.61Dr. jur. Franz Wein (1884 - 1954), Jurist, 1933 - 1938 Bezirksamtmann und Vorstand des Bezirksamtes Beilngries, 1938 - 1945 RR bei der Regierung von Regensburg, kein Mitglied der NSDAP, laut Spruch der Spruchkammer Regensburg vom 28.3.1947 vom BefrG nicht betroffen, 16.7.1945 ORR, 8.12.1945 RegDir, mit Wirkung vom 23.10.1945 mit der Führung der Geschäfte des RP betraut (nach der Absetzung Ernst Falkners, vgl. Protokolle Schäffer S.347), zum 1.12.1947 Ernennung zum etatmäßigen RP in Regensburg, 1952 Ruhestandsversetzung. Vgl. Protokolle Ehard I Nr. 9 TOP XX
; Protokolle Ehard II Bd. 1 Nr. 19 TOP XIII
.62Josef Judenmann (1887 - 1952), Jurist, Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Würzburg, 1912 - 1914 Rechtspraktikant, 1914 - 1918 Teilnahme am Ersten Weltkrieg, 1916 - 1918 englische Kriegsgefangenschaft, 1919/20 Große Juristische Staatsprüfung, 1.4.1920 bis 15.5.1920 Regierungsakzessist bei der Regierung von MFr., 16.5.1920 bis 31.1.1922 Bezirksamtsassessor bzw. Bezirksamtmann am Bezirksamt Neuburg a.d.D., 1.2.1922 bis 31.7.1933 RR im StMUK, 1.8.1933 bis 29.2.1936 Bezirksoberamtmann (Landrat) am Bezirksamt Neumarkt/OPf., 1.3.1936 bis 24.8.1939 Bezirksoberamtmann bzw. ab 1.12.1937 RR 1. Klasse am Oberversicherungsamt Landshut, 1939 - 1945 Teilnahme am Zweiten Weltkrieg, 1.9.1944 während der Kriegsteilnahme Beförderung zum ORR am Oberversicherungsamt Augsburg, 1.11.1945 bis 16.3.1946 kommissarischer Leiter der Landesversicherungsanstalt in Landshut, 16.3.1946 mandatory removal durch die Militärregierung, laut Urteil der Spruchkammer Mainburg vom 21.1.1948 vom BefrG nicht betroffen, 1.6.1948 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit RegDir bei der Regierung von NB und der OPf., zugleich mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vizepräsidenten der Regierung von NB und der OPf. betraut, 1.2.1949 Ernennung zum Regierungsvizepräsidenten bei der Regierung der OPf., Ruhestandsversetzung zum 1.3.1952.63Dr. jur. Josef Ulrich (1894 - 1971), Jurist, 1913 Abitur Humanistisches Gymnasium München, anschließend Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München, 1916 - 1918 Teilnahme am Ersten Weltkrieg, 1918 Erstes Staatsexamen, 1921 Große Juristische Staatsprüfung, 1922 Assessor bei der Regierung von NB, dort 1.6.1927 RR (Oberversicherungsamt Landshut), 1.10.1927 Bezirksamtmann beim Bezirksamt Wegscheid, 1.12.1932 beim Bezirksamt Landshut, 1.11.1933 beim Bezirksamt Neustadt an der Waldnaab, 1937 wieder Bezirksamt Landshut, 1.8.1938 RR bei der Regierung von NB und der OPf., NSDAP-Mitglied seit 1935, 15.10.1945 mandatory removal durch die US-Besatzungsmacht, Einstufung durch die Spruchkammer Regensburg in die Gruppe IV der Mitläufer, 2.12.1945 Wiederantritt des Dienstes bei der Regierung von NB und der OPf., dort 1.4.1948 ORR, 1.9.1950 RegDir, 1.4.1952 RP der Regierung von NB und der OPf., nach der Wiederherstellung der Regierungsbezirke NB und OPf. als eigenständige Bezirke im Jahre 1956 RP der Regierung der OPf., Ruhestandsversetzung zum 1.10.1959. S. Regierung der Oberpfalz (Hg.), 200 Jahre S. 94 ff.; Liebler, Stammland S. 149 ff.
2Der Ministerrat nimmt den Bericht zur Kenntnis, eine endgültige Entscheidung über die Nachfolge wird noch nicht gefaßt.64
64Zum Fortgang s. Nr. 87 TOP IX/1.
65Zur Internationalen Jugendbibliothek e.V. in München s. Generaldirektion der Bayer. Staatlichen Bibliotheken 1616 u. 1621; Ledig, Idee. Die Internationale Jugendbibliothek wurde 1948 von der deutsch-jüdischen Journalistin und Autorin Jella Lepman und mit Hilfe der Rockefeller Foundation und deutscher öffentlicher Stellen gegründet. Vereinsziele waren u.a. die Förderung der internationalen Jugendverständigung, die Förderung von Fremdsprachenkenntnissen von Jugendlichen, die Förderung des Verständnisses von der pädagogischen Bedeutung des Jugendbuches sowie die Beratungstätigkeit für das Buch- und Verlagswesen. 1948 zunächst im Münchner Prinz-Carl-Palais untergebracht, dann ab 1949 in der Münchner Kaulbachstraße 11 (der heutigen Bibliotheksakademie Bayern) angesiedelt, befindet sich die Internationale Jugendbibliothek seit 1983 in Schloß Blutenburg im Münchner Stadtviertel Obermenzing.
1Ministerpräsident Dr. Ehard verliest eine Vormerkung über die Internationale Jugendbibliothek, die neben den amerikanischen und den Bundesmitteln einen Zuschuss aus bayerischen Haushaltsmitteln benötige.
2Es wird festgestellt, daß für diesen Zweck keine Mittel zur Verfügung stehen.
1. Wohnungsbau für DPs bei Schönbrunn bei Landshut66
U66Vgl. Nr. 81 TOP XI/4. Vgl. thematisch Nr. 77 TOP VIII (DP-Wohnungsbau in Regensburg).
1Staatssekretär Dr Oberländer stellt fest, daß Herr Staatssekretär Maag und er das Gelände, auf dem diese Wohnungen errichtet werden sollten, besichtigt hätten mit dem Ergebnis, daß der Bauplatz von der Landwirtschaftsschule 1,7km entfernt sei. Zwischen der Schule und dem Bauplatz lägen noch eine amerikanische Kaserne und weiteres Baugelände. Der für die DP-Wohnungen in Aussicht genommene Geländestreifen sei nahe der Isar und landwirtschaftlich überhaupt nicht nutzbar.
2Der Oberbürgermeister von Landshut,67 mit dem sie auch gesprochen hätten, könne vielleicht anderes Gelände zur Verfügung stellen, dieses sei aber in jeder Weise ungünstiger. Der Beschluß des Landtags, auf dem vorgesehenen Gelände dürfte nicht gebaut werden, sei wirklich nicht verständlich und müsse in irgendeiner Form revidiert werden, zumal das Bundesfinanzministerium bereits mit der Zurückziehung der Gelder gedroht habe. Wenn bei jedem Projekt ebensolche Schwierigkeiten entstünden, könne man mit dem Wohnungsbau für DPs überhaupt aufhören.67Albin Lang (1901 - 1984), Jurist, Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg, nach Einsatz an Landgerichten an verschiedenen Dienstorten ab 1940 Landgerichtsrat in Landshut, dann Landgerichtsdirektor, 1948 - 1952 ehrenamtlicher Oberbürgermeister, dann 1952 - 1969 hauptamtlicher Oberbürgermeister (parteilos) in Landshut. Vgl. Bleibrunner, Landshut S.284f.
3Staatsminister Zietsch unterstreicht diese Ausführungen und betont, daß die Angelegenheit nochmals ins Plenum müsse und zwar sofort, da in den nächsten 14 Tagen eine Entscheidung getroffen werden müsse.
4Ministerpräsident Dr. Ehard verliest nochmals den Beschluß des Landtags und hält es auch für notwendig, Vorstellungen zu erheben und den Landtag dazu zu bringen, sich mit der Angelegenheit nochmals zu befassen,
5Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Zietsch wird beschlossen, den Bau der 144 DP-Wohnungen bei Schönbrunn auf dem vorgesehenen Gelände durchzuführen, dem Landtag aber mitzuteilen, daß eine nochmalige Überprüfung folgendes ergeben habe:
1. in der Nähe von Landshut ist keinerlei sonstiges geeignetes Gelände vorhanden; U
2. der Bauplatz ist von der Landwirtschaftsschule Schönbrunn in der Luftlinie 1,7 km entfernt; U
3. zwischen der Schule und dem Bauplatz befinden sich eine amerikanische Kaserne und weiteres Baugelände; U
4. aus diesen drei Gründen kann in keiner Weise davon die Rede sein, daß die Landwirtschaftsschule, ihr Grundbesitz und der Schulbetrieb in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden.68
U68Zum Fortgang s. Nr. 90 TOP IV, Nr. 127 TOP III u. Nr. 127 TOP VI (DP-Wohnungsbau in München-Allach).
2. Umsiedlung der Heimatvertriebenen69
U69S. Protokolle Ehard III Bd. 1/2 Nr. 74 TOP IX
/1; vgl. thematisch Nr. 77 TOP IV.
1Staatssekretär Dr. Oberländer stellt fest, daß Bayern jetzt vor der Frage stehe, ob es 5800 DM pro Kopf der Umzusiedelnden verlieren solle. Die Aufnahmeländer verlangten insgesamt 185 Millionen DM für die Umsiedlung, sie nähmen aber nur Facharbeiter ab, während Bayern nicht in der Lage sei, die Lager und die Elendsgebiete frei zu bekommen. Von bayerischer Seite sei wirklich alles getan, was möglich gewesen sei. Er fürchte aber, daß man um einen Verlust von 18 Millionen DM nicht herumkomme.
2Ministerpräsident Dr. Ehard meint, daß die Versuche, Widerstand zu leisten, fortgesetzt werden sollten, die Zeit für einen endgültigen Entschluß aber wohl noch nicht gekommen sei.
3Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.70
70Zum Fortgang s. Nr. 90 TOP I/16, Nr. 115 TOP XII, Nr. 116 TOP IV, Nr. 127 TOP V. In thematischem Fortgang s. Nr. 88 TOP I/27, Nr. 120 TOP I/32.
3. Fall Kroupa71
U71Vgl. Nr. 81 TOPXI/2.
1Ministerpräsident Dr. Ehard gibt eine Anfrage des Abg. Dr. Schubert72 bekannt, die heute im Landtag gestellt werden solle, Staatssekretär Dr. Oberländer empfiehlt dringend, Herrn Abg. Dr. Schubert zu bitten, die Anfrage wegen Kroupa fallen zu lassen, da dieser sonst nur mißtrauisch gemacht und bestimmt versuchen werde, endgültig zu fliehen.72Dr. phil. Karl Schubert (1905 - 1986), Lehrer, Politiker, 17.6.1924 Abitur Humanistisches Gymnasium Eger, 1924 - 1929 Lehramtsstudium an der Deutschen Universität Prag (Deutsch, Pädagogik, Philosophie), 1931 Tätigkeit als angestellter Hilfslehrer Lehrerbildungsanstalt Komotau und Lehramtsprüfung 9.5.1931,1.9.1931 - 31.8.1934 Tätigkeit an der Lehrerbildungsanstalt Reichenberg, 1.9.1934 - 31.8.1937 an der Lehrerbildungsanstalt Mies, 1.9.1937 - 31.8.1939 wieder in Komotau, 1.9.1939 - 4.11.1940 erneut in Reichenberg, dort 5.11.1940 - 31.8.1941 Studienrat, 1.9.1941 - 8.5.1945 Studienrat am Staatlichen Humanistischen Gymnasium in Reichenberg, 1943 - 1945 Teilnahme am Zweiten Weltkrieg und Kriegsgefangenschaft, 25.5.1945 Entlassung aus dem Staatsdienst, Anfang September 1945 Ausweisung aus der (SSR nach Bayern, Oktober 1945 Zulassung durch die Militärregierung als Volksschullehrer in Alburg bei Straubing, Februar 1946 Zulassung für den Höheren Schuldienst, vom BefrG nicht betroffen, 1.3.1946 - 31.7.1949 angestellte Aushilfslehrkraft an der Lehrerbildungsanstalt Straubing, dort 1.8.1949 Berufung in das Beamtenverhältnis (22.7.1950 Beamter auf Lebenszeit) und bis 30.4.1952 Studienrat, 1.5.1952 - 30.4.1957 Oberstudiendirektor und Leiter der Lehrerbildungsanstalt Straubing, 1.4.1957 Leiter des Deutschen Gymnasiums Straubing, Ruhestandsversetzung zum 1.11.1967, 1948 - 1958 Stadtrat in Straubing (CSU), MdL (CSU) 1950 - 1954 u. 1958 - 1966.
2StV. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, er habe die Weisung gegeben, Kroupa ausfindig zu machen, seine Papiere zu prüfen und ihn dem Richter vorzuführen, wenn er im Besitz falscher Papiere sei.73
73Zum Fortgang s. Nr. 83 TOP XVII, Nr. 86 TOP X/b.
74
Georg VI (1895 - 1952), 1936 - 1952 König des Vereinigten Königreiches von England und Nordirland.
1Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß am 15. Februar, vormittags 11 Uhr, in der Allerheiligenkirche in Köln-Marienburg ein Gedenkgottesdienst für den verstorbenen König Georg VI. von England stattfinden werde. Wie er gehört habe, werde der Präsident des Bundesrats, Herr Ministerpräsident Kopf,75 teilnehmen.75Hinrich Wilhelm Kopf (1893 - 1961), 1945 Oberpräsident der Provinz Hannover, 1946 Ministerpräsident des Landes Hannover (SPD), 1947 - 1955 und 1959 - 1961 Ministerpräsident von Niedersachsen, 1957 - 1959 niedersächsischer Innenminister und Stellvertretender Ministerpräsident. Vgl. Brosius, Kopf.
76Vgl. Nr. 79 TOP XVII, Nr. 80 TOP VI.
1Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Telegramm der Rhein-Main-Donau AG, wonach Bundesverkehrsminister Dr. Seebohm77 am Tage seiner Rückkehr von der Unterzeichnung des Abkommens über den Jochenstein einen Presseempfang geben wolle. Die Rhein-Main-Donau AG sei beauftragt, diese Konferenz durchzuführen.77Zur Person s. Nr. 79 TOP XVII Anm. 65.
2Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß er der Rhein-Main-Donau AG erklärt habe, wenn der Bundesverkehrsminister eine Pressekonferenz abhalten wolle, so könne er das natürlich jederzeit tun, er könne aber keine Beteiligung der Bayer. Staatsregierung wünschen. Wenn die bayerische Regierung an dieser Pressekonferenz teilnehmen solle, so müsse der Empfang in der Staatskanzlei oder im Finanzministerium stattfinden.
3Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
4Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, das Auswärtige Amt habe in einem Schreiben den Vorschlag gemacht, daß der Austausch der Urkunden über den Abschluß des Verwaltungsabkommens durch das Auswärtige Amt im Namen der Bundesregierung und der Bayer. Staatsregierung erfolge.
5Staatssekretär Dr. Ringelmann wirft ein, auch Verträge würden von den Ländern abgeschlossen, während die Bundesregierung nur zustimme; es sei unmöglich, bei Verwaltungsabkommen einen strengeren Standpunkt einzunehmen.
6Der Ministerrat beschließt, sich auf den Standpunkt zu stellen, daß das Auswärtige Amt nicht im Namen der Bayerischen Staatsregierung abschließen könne und ferner diesen Beschluß dem Auswärtigen Amt mitzuteilen.78
78Am 13.2.1952 Unterzeichneten Bundesverkehrsminister Seebohm, StM Zietsch und der österreichische Bundesminister für Verkehr und verstaatlichte Betriebe Karl Waldbrunner das Abkommen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaates Bayern und der Republik Österreich über die Donaukraftwerk Jochenstein Aktiengesellschaft. Das Abkommen sah zur Durchführung des Baus der Staustufe Jochenstein sowie für deren Betrieb die Gründung einer Aktiengesellschaft durch die Rhein-Main-Donau AG als Unternehmung des Bundes und des Freistaates sowie durch die Österreichische Elektrizitätswirtschafts-Aktiengesellschaft als Treuhänderin der Republik Österreich vor. Das Original-Abkommen enthalten in: Bayern Urkunden 4179. Der Baubeginn der Staustufe Jochenstein erfolgte Ende 1952, die Inbetriebnahme im Juli 1955.
79Vgl. Kabinettsprotokolle
1951 S. 612
, Kabinettsprotokolle 1952 S.36, Kabinettsprotokolle
1953 S. 124 , 284 u. 312
, Kabinettsprotokolle
1954 S. 534 u. 582
, Kabinettsprotokolle 1955 S.84f. S.StK 10854. Zur Person Straßers s. die Einleitung S. LIV Anm. 168.
1Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß Otto Straßer in diesen Tagen aus Kanada nach Deutschland fliegen wolle und zwar mit einer angeblich in Bayern ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung.
2Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, im Ministerium des Innern sei festgestellt worden, daß keinerlei Aufenthaltsbewilligung für Straßer ausgestellt worden sein könne, es müsse sich also um eine Fälschung handeln. Vorläufig habe das Innenministerium die schwedische Fluglinie, mit der Straßer fliegen wolle, verständigt.80 Auch ein Funkbild des angeblichen Dokuments sei verlangt worden.80S. die Vormerkung v. Gumppenbergs vom 11.2.1952; Schreiben von MinDirig Brandl (StMI) an die StK, 9.2.1952: Auf Wunsch der Bayer. Staatsregierung waren über die Münchner Niederlassung der Scandinavian Airlines alle für eine Flugreise Straßers in Betracht kommenden nordamerikanischen Flughäfen darüber informiert worden, daß Straßer keine gültige Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis besitze und seine Einreise nach Deutschland unerwünscht sei; auch wurden sämtliche Grenzpolizeistellen der Bundesrepublik angewiesen, die Einreise Straßers zu verhindern (StK 10854).
3Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, angeblich trage die Aufenthaltsgenehmigung die Unterschrift „Appel“, ein Herr von Appel81 sei Leiter des Auffanglagers Hammelburg gewesen und befinde sich jetzt als bayerischer Vertreter in Uelzen.82 Es müsse noch geklärt werden, ob dieser etwa in Überschreitung seiner Kompetenzen eine solche Bescheinigung ausgestellt habe.83
81Nicht ermittelt.82Zum Notaufnahmelager Uelzen s. Nr. 88 TOP I/28 Anm. 53.83Zum Fortgang s. Nr. 83 TOP XVI.
84Vgl. Nr. 79 TOP IX, Nr. 80 TOP IX.
1Auf Frage des Herrn Staatsministers Dr. Seidel nach dem Stand der Angelegenheit erwidert Ministerpräsident Dr. Ehard, er habe in einem ausführlichen Schreiben an den Landeskommissar, Professor Dr. Haie, das Verlangen der amerikanischen Militärdienststellen abgelehnt. Man müsse nun abwarten, wie sich die Sache weiter entwickle.85
85Zum Fortgang s. Nr. 83 TOP XVI.
86Zum Gesetz über das Bundesverfassungsgericht vom 12. März 1951 (BGBl. I S.243 ) s. im Detail Protokolle Ehard II Bd. 3 Nr. 101 TOP I
/6, ferner Protokolle Ehard III Bd. 1/1 Nr. 10 TOP III
/9; zur streckenweise kontroversen Diskussion um die personelle Besetzung und die Wahl der Verfassungsrichter im Jahre 1951 s. detailliert Protokolle Ehard III Bd. 1/1 Nr. 26 TOP II
u. Bd. 1/2 Nr. 37 TOP IV
1Staatssekretär Dr. Koch macht darauf aufmerksam, daß in der „Frankfurter Rundschau“ ein Bericht über den Prozess gegen den früheren Angehörigen des Auswärtigen Amtes, Rademacher,87 erschienen sei, wonach für den Entwurf über die Maßnahmen gegen die osteuropäischen Juden nicht Rademacher, sondern der jetzige Bundesverfassungsrichter Roediger88 verantwortlich sei.89 Aus den Personalpapieren, die er sich habe kommen lassen, gehe hervor, daß Roediger darüber keinerlei Angaben gemacht habe, sondern andere Aufgaben, die er im Auswärtigen Amt gehabt habe, im einzelnen darlege. Wenn sich die Nachrichten bewahrheiteten, habe er das Richterwahlkollegium getäuscht und es werde unter Umständen notwendig sein, die Berufung anzufechten.90
87Franz Rademacher (1906 - 1973), Jurist, Volkswirt, 1924 Abitur Humanistisches Gymnasium Rostock, 1924 - 1928 Studium der Rechtswissenschaften und der Nationalökonomie in München und Rostock, 1928 Erstes Juristisches Examen und Eintritt in den mecklenburgisch-schwerinerischen Justizdienst, 1932 Zweites Juristisches Examen, 1933 Referent im mecklenburgisch-schwerinerischen Staatsministerium, dort 1937 RR, Dezember 1937 Einberufung in den Auswärtigen Dienst als Legationssekretär, dort ab Januar 1938 tätig in der Kulturpolitischen Abteilung, September 1938 bis April 1940 1. Legationssekretär in der Gesandtschaft in Montevideo, ab Anfang Mai 1940 Leiter des Referats III/Judenfrage, Rassepolitik im AA, zuletzt als Legationsrat I. Klasse, ab 1943 Teilnahme am Zweiten Weltkrieg, 1932/33 SA-Mitglied, NSDAP-Mitglied seit 1.3.1933, nach 1945 Tätigkeit in der Privatwirtschaft und als Redakteur beim Deutschen Pressedienst (bis 1947), 1947/48 amerikanische Haft, bis Mai 1949 und dann erneut September 1951 deutsche Untersuchungshaft, 17.3.1952 Verurteilung durch das Landgericht Nürnberg-Fürth zu drei Jahren und fünf Monaten Haft wegen Beihilfe zum Totschlag, nach Haftentlassung Juli 1952 und Revision des Urteils und dessen Rückverweisung an das Landgericht Bamberg durch den Bundesgerichtshof August 1953 Flucht nach Syrien, dort journalistische Tätigkeiten und Wirtschaftsberatung, Juli 1963 bis Oktober 1965 syrische Haft (Spionagevorwurf), September 1966 Rückkehr nach Deutschland, hier Mai 1968 Verurteilung durch das Landgericht Bamberg zu dreieinhalb Jahren Haft, aufgrund Anrechnung bisheriger Haftzeiten und des Alters- und Gesundheitszustandes kein Haftantritt, 1971 Urteilsrevision durch den Bundesgerichtshof, 1972 vorläufige Einstellung des Verfahrens. S. Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes Bd. 3 S. 548 f.; verstreute Erwähnungen und Hinweise zur Person auch bei Conze/Frei/Hayes/Zimmermann, Das Amt.88Dr. jur. et rer. pol. Conrad Frederick Roediger (1887 - 1973), Jurist, Diplomat, 1905 Abitur in Frankfurt/M., 1905 - 1910 Studium der Rechtswissenschaften und der Nationalökonomie in Göttingen und Oxford, 1910 Erstes Juristisches Examen, 1912 Promotion, Juni 1910 Eintritt in den preußischen Justizdienst, 1914 Zweites Juritisches Examen, 1914 - 1945 Tätigkeit im AA, u.a. in London (1920 - 1922), Brüssel (1922 - 1924) u. Den Haag (1926 - 1930), 1930 - 1935 Referent für Auslandsdeutschtum im AA, 1940 - 1945 Referent für Völkerrecht, 1946 Lehrtätigkeit an der Universität Tübingen (Geschichte Englands und des Commonwealth), 1951 stv. Delegationsleiter bei den EVG-Verhandlungen in Paris, 1951 - 1956 Richter am Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. S. Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen DienstesBd. 3S.693f.89S. Frankfurter Rundschau Nr. 33. 8.2.1952, „Verteidiger Rademachers legt alte Dokumente vor"; zum Prozeßauftakt gegen Rademacher vgl. auch Frankfurter Rundschau Nr. 30, 5.2.1952, „Rademacher vor seinen Richtern. Legationsrat a.D. unter Anklage des Mordes an Tausenden von Juden.“90Zum Fortgang s. Nr. 83 TOP II/3.
91Zum Jugendherbergswesen der 50er Jahre s. die Materialien in StK 13785.
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Präsident des Deutschen Bundestags, Dr. Ehlers,92 habe angeregt, daß die deutschen Länder sich an den Kosten für eine Jugendherberge in Bonn beteiligen sollten. Er sei dafür, diesen Wunsch nicht zu erfüllen, nachdem ja die bayerischen Jugendherbergen auch allen Jugendlichen aus Deutschland zur Verfügung stünden, die Kosten aber von Bayern aufgebracht werden müßten.92Dr. jur. Hermann Ludwig Ehlers (1904 - 1954), Jurist, Politiker, 1931/32 Justizdienst in Berlin und Frankfurt, 1933/34 Tätigkeit in der Berliner Kommunalverwaltung, Mitglied und juristische Tätigkeit in der Bekennenden Kirche (rechtskundiges Mitglied im Bruderrat der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union), 1936 Richteramt in Berlin, 1939 Entlassung, Teilnahme am Zweiten Weltkrieg, 1945 juristischer Oberkirchenrat in Oldenburg, Mitglied der Synode der EKD, 1946 Mitglied des Rates der Stadt Oldenburg (CDU), 1949 - 1954 MdB (CDU), 19.10.1950 Wahl zum Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wiederwahl am 6.10.1953, 1952 Zweiter Bundesvorsitzender der CDU, 1952 Mitbegründer und Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CDU. S. NDB Bd. 4 S. 347 , auch online: URL: http://www.deutsche-biographie.de/ppn118688162.html; Börner, Ehlers; Meier, Ehlers.
2Der Ministerrat beschließt, sich an dem Bau der Jugendherberge in Bonn von Bayern aus nicht zu beteiligen.
1Staatsminister Dr. Müller betont die Notwendigkeit, endlich das von den Amerikanern noch beschlagnahmte Gerichtsgebäude in Nürnberg freizubekommen. Die Amerikaner wären jetzt an sich zur Freigabe bereit, sie wünschten aber die Errichtung eines Ersatzbaues.
2Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß der Landtag auf seinen Antrag hin bereits 1 Million DM bewilligt habe.95
95Hier liegt eine wohl irrtümliche Äußerung vor; ein solcher Antrag bzw. dessen Bewilligung durch den Landtag nicht ermittelt.
3Staatsminister Zietsch hält es für notwendig, daß sich die Referenten des Justiz- und Finanzministeriums noch einmal zusammensetzten, womit sich Staatsminister Dr. Müller einverstanden erklärt.
96Vgl. Nr. 80 TOP VIII.
1Staatsminister Dr. Müller ersucht, die Behandlung dieses Gesetzentwurfs noch zurückzustellen.
2Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob nicht doch der Gesetzentwurf über eine besondere Vergütung für Beisitzer der Haupt- und Berufungskammern behandelt werden müsse, der ja im wesentlichen eine Regelung für die Vergangenheit bringen solle.97 Er glaube, daß man den Entwurf unabhängig von dem Plan des Herrn Justizministers, die Kammern in Zukunft mit Richtern, die im Nebenamt tätig seien, zu besetzen, erörtern könne.97S. hierzu Nr. 81 TOP VI, Nr. 85 TOP V.
3Staatsminister Dr. Müller stimmt grundsätzlich zu, ersucht aber trotzdem, auch diesen Entwurf noch zurückzustellen.
4Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.98
98Zum Fortgang s. Nr. 110 TOP IV.
99S. im Detail Protokolle Ehard III Nr. 14 TOP V
. In der Vorlage heißt es hier und im folgenden irrtümlich „Verkehrsausstellung München 1952“. Das ursprünglich anvisierte Veranstaltungsjahr 1952 der Verkehrsausstellung, deren Planung bereits seit Mitte 1950 lief, war allerdings bereits im Februar 1951 wegen zu knapper Vorbereitungszeit auf das Jahr 1953 verschoben worden. Vgl. das Kurzprotokoll über die Besprechung betreffend die „Deutsche Verkehrsausstellung“ am 12. Februar 1951 in der Bayerischen Staatskanzlei; Vormerkung betr. Deutsche Verkehrsausstellung 1952, 16.2.1951 (StK 14312); ferner MWi 27690.
1Staatsminister Dr. Seidel erklärt, große Bedenken gegen die bisherige Arbeit des Ausschusses für die Verkehrsausstellung München 1953 zu haben.100 Insbesondere halte er das jetzt herausgebrachte Programmheft für unzulänglich, auch die Auswahl der Mitarbeiter und die Zusammensetzung der Ausschüsse sei keineswegs befriedigend.100Gemeint ist der am 19.5.1951 zur Planung und Durchführung der Verkehrsausstellung gegründete „Verein Deutsche Verkehrsausstellung München e.V.“, der unter dem Vorsitz von StM a.D. Otto Frommknecht stand. S. hierzu Protokolle Ehard III Bd. 1/1 Nr. 15 TOP II Anm. 9
.
2Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, gestern habe bei ihm eine Sitzung unter dem Vorsitz des Herrn Staatsministers a.D. Frommknecht101 stattgefunden, bei der auch er den Eindruck gewonnen habe, daß vieles nicht in Ordnung sei, unter anderem auch die finanzielle Seiten.101Dipl.-Ing. Otto Frommknecht (1881 - 1969), Ingenieur, 1901 - 1905 TH München, 1908 Ablegung der techn. Staatsprüfung, 1909 Eintritt in den Dienst der bayer. Staatsbahnen, 1912 Eisenbahn-Assessor, Teilnahme am Ersten Weltkrieg (u.a. als Führer einer Eisenbahnbaukolonne, als Vorstand eines Militärbauamtes in Belgien und als Fahrplan- und Militärtransport-Dezernent in Warschau), Oktober 1917 Rückberufung nach München und Betrauung mit der Oberleitung über den Gesamtverkehr München-Laim und alle angeschlossenen militärischen Anlagen, seit 1919 bei der Deutschen Reichsbahn, ebenfalls seit 1919 Mitglied der BVP, Mitglied ihres Wirtschaftsbeirates, 1920 - 1922 Beurlaubung zum StMI, dort als Landesleiter Aufbau der Technischen Nothilfe, 1923 Rückkehr zur Reichsbahndirektion München, 1919 - 1924 Bürgermeister von Obermenzing, bis 1930 dort Gemeinderat, 1925 Oberreichsbahnrat, 1933 auf eine weniger zentrale Funktion als Leiter des Betriebsamtes München I abgeschoben, 1937 Erzwingung der Rückkehr zur Reichsbahndirektion als streckenbautechnischer Dezernent, 16.4.1938 des Dienstes enthoben, 2.7.1938 Verhaftung, 4.2.1939 vom Volksgerichtshof Berlin wegen versuchten Landesverrats zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt, 4.7.1939 Entlassung aus dem Zuchthaus Amberg, arbeitslos, 1940 - 1945 bei der Firma Brown & Boveri, Juli 1945 Rückkehr als Abteilungsleiter (Reichsbahn-Baustab) zur Reichsbahndirektion München, auf dem Wege der Wiedergutmachung rückwirkend zum Abteilungspräsidenten befördert, 1946 Mitglied der CSU, 10.1.1947 - 18.12.1950 StMVerkehr in den Kabinetten Ehard I und II.
3Staatssekretär Dr. Guthsmuths stellt fest, daß er eigentlich einem Ministerratsbeschluß zufolge102 Stellvertreter des Herrn Staatsministers a.D. Frommknecht im Präsidium sein solle, das Wirtschaftsministerium sei aber völlig ausgeschaltet worden. Auch er halte den Prospekt für unmöglich, der in seiner Aufmachung ungenügend sei und zum Teil völlig veraltete Bilder enthalte. Was die Zusammensetzung des Ausschusses betreffe, so seien hier fast ausschließlich Personen aus München vertreten, während das übrige Bayern und die anderen Länder der Bundesrepublik nicht vertreten seien.102Ein solcher Ministerratsbeschluß wurde nie gefaßt; Bezug genommen wird wahrscheinlich auf eine Besprechung über die Planung der Verkehrsausstellung in der StK am 9.4.1951. S. hierzu Protokolle Ehard III Bd. 1/1 Nr. 15 TOP II Anm. 9
.
4Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht die Vertreter des Wirtschaftsministeriums, ihm möglichst bald mitzuteilen, welche Änderungen ihrer Meinung nach notwendig seien und ihm entsprechende Vorschläge zu machen, er werde dann veranlassen, daß eine enge Verbindung zwischen Herrn Frommknecht, dem Verkehrs- und dem Wirtschaftsministerium zustande komme.103
103Zum Fortgang s. Nr. 111 TOP XIII/b.
104Vgl. Nr. 78 TOP XIII.
1Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, die Polizeiabteilung seines Ministeriums stehe auf dem Standpunkt, daß nach der jetzigen Rechtslage keine Razzien durchgeführt werden könnten.105 Er sei aber der Meinung, daß man darauf nicht verzichten könne und werde versuchen, doch noch Mittel und Wege zu finden. Er werde den Ministerrat auf dem Laufenden halten.106
105Bezug genommen wird auf eine Vormerkung von MinRat Kääb (StMI) betr. Bekämpfung des Dirnenunwesens, 30.1.1952 (MInn 92015). Zum Verbot der Polizeirazzien s. Nr. 78 TOP XIII Anm. 77. Darüber hinaus verwies MinRat Kääb in seiner Vormerkung auf die grundsätzliche Unmöglichkeit, die Bekämpfung und Eindämmung der Prostitution durch eine landesgesetzliche Regelung durchführen zu wollen. Denn einschlägig seien hier vor allem die Bestimmungen des §361 Nr. 6 - 6c StGB, die genaue Beschränkungen bezüglich der Ausübung der Prostitution enthielten und bei Verstößen eine Haftstrafe vorsahen. Diese Bestimmungen seien nach einhelliger Rechtsauffassung früher der reichsrechtlichen und nunmehr - gemäß Art. 72 Abs. 1 GG - der bundesrechtlichen Regelungskompetenz unterworfen: „Landesrechtliches Sonderstrafrecht“, so die Vormerkung, „das ausschliesslich gegen Dirnen gerichtet wäre, ist daher nicht möglich.“ Zur juristischen Behandlung der Prostitution in Deutschland seit 1870 vgl. allgemein auch die rechtshistorische Studie von Hartmann,Prostitution.106Die Vormerkung von MinRat Kääb (w.o. Anm. 105) hatte abschließend folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Zum ersten sollte in dem zeitgleich ebenfalls im StMI ausgearbeiteten Entwurf des Gesetzes zur Bekämpfung des Landfahrer- und Arbeitsscheuenunwesens (s. hierzu Nr. 98 TOP XIII, Nr. 99 TOP II, Nr. 104 TOP X, Nr. 105 TOP V) der betroffene Personenkreis so ausgeweitet werden, daß auch Prostituierte unter das Gesetz fallen würden und gegebenenfalls mit Freiheitsentzug zu rechnen hätten. Zweitens sollte § 361 Nr. 6c StGB, der in Gemeinden mit weniger als 20000 Einwohnern die Prostitution untersagte, „neu bekannt gemacht und seine schärfste Durchführung angeordnet“ werden; drittens sollten die Bestimmungen des §361 Nr. 6 - 6b StGB, die die Ausübung der Prostitution in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Nähe von Schulen, Kirchen und in Wohngebieten untersagte, konsequent ausgeschöpft werden; viertens sollte beim Bundesjustizministerium auf die Wiedereinführung des früheren §42 d StGB für den Bereich der amerikanischen Besatzungszone gedrängt werden. §42 d StGB hatte u.a. explizit für Prostituierte die Möglichkeit der Zwangsunterbringung in einem Arbeitshaus vorgesehen. Dies sei, so MinRat Kääb in einer früheren Vormerkung vom 8.1.1952, „das schärfste und gefürchtetste Mittel im Kampf gegen das Dirnenunwesen. Das Bundesjustizministerium hat dem Bayer. Staatsministerium der Justiz mitgeteilt, daß die Unterbringung in einem Arbeitshaus in einem zweiten Strafrechtsänderungsgesetz baldmöglichst geregelt werden soll.“ (MInn 92015).
2Was die Bekämpfung des Dirnenunwesens betreffe, so werde er die Stadt München im Benehmen mit dem Staatsministerium der Justiz darauf hinweisen, daß stärkerer Gebrauch von den einschlägigen Bestimmungen des Strafprozeßbuches gemacht werden müsse.107
107In seiner Sitzung vom 30.10.1951 hatte der Münchner Stadtrat beschlossen, die Bayerische Staatsregierung darum zu bitten, zur Bekämpfung der Prostitution beschleunigt eine gesetzliche Regelung zu treffen. Die Stadt München plädierte ferner dafür, bezüglich der Prostituierten wieder eine zahlenmäßige Begrenzung einzuführen, die Prostitution der sittenpolizeilichen Aufsicht zu unterstellen und auf bestimmte Areale zu begrenzen und schließlich und per Gesetz die Institution des Arbeitshauses wieder einzuführen und die Ausweisung von Prostituierten aus Gemeinden, Bezirken oder dem Land zu ermöglichen. S. hierzu das Schreiben des Münchner Oberbürgermeisters Thomas Wimmer an das StMI, 26.2.1952 (MInn 92015). Zum Fortgang s. Nr. 87 TOP XI.
1Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Bundesministers der Finanzen, in dem zu Beginn der internationalen Wettkämpfe von Polizei- und Zollmanschaften, die zwischen dem 6. und 8. März stattfinden sollten, eingeladen werde.
2Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das Innenministerium werde sich daran beteiligen, er werde dem Herrn Bundesfinanzminister danken und die Mitarbeit der bayerischen Behörden bekunden.
Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor