PDF
Nr. 85MinisterratssitzungDienstag, 4. März 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Ausschuß zur Überprüfung der Vorkommnisse im Landesentschädigungsamt (Auerbach-Ausschuß). II. Entwurf eines achten Gesetzes über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates. III. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Steuergutscheine. IV. Gesetz über die Forstrechte. V. Entwurf eines Gesetzes über eine besondere Vergütung für Beisitzer der Haupt- und Berufungskammern. VI. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst. VII. Verfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts Dr. Kurt Theobald und der Frau Cäcilie Kussmaul in Speyer an das Bundesverfassungsgericht wegen Zulassung von Rechtsanwälten an arbeitsgerichtlichen Verfahren. VIII. Entwurf einer Grundsteuererlaßverordnung. IX. Übergang von Zuständigkeiten von Behörden des Landes Württemberg-Hohenzollern für den bayerischen Kreis Lindau auf bayerische Behörden. X. Erhöhung der Zahl der Wiedergutmachungskammern. XI. Personalangelegenheiten. XII. [Inanspruchnahme der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund]. [XIII. Helgoland]. [XIV. Spende für die Olympischen Spiele 1952]. [XV. Schlichtungsgesetz]. [XVI. Globalabfindung der JRSO]. [XVII. Europa-Union]. [XVIII. Veit Harlan-Filme]. [XIX. Verleihung von Goldmedaillen auf der Deutschen Handwerksmesse]. [XX. Erhaltung der Alten Pinakothek]. [XXI. Film „Dawai-Dawai"]. [XXII. Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie]. [XXIII. Lager Föhrenwald]. [XXIV. Wehrbeitrag].

I. Ausschuß zur Überprüfung der Vorkommnisse im Landesentschädigungsamt (Auerbach-Ausschuß)1

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen Überblick über die Beratungen des Ausschusses, die schließlich zu einem Schreiben des Vorsitzenden an ihn2 und dann auf Grund eines Gutachtens des Herrn Rechtsanwalts Schefbeck3 zu der Verfassungsklage vom 29. Februar geführt hätten.4 Das Plenum des Landtags werde sich mit der Angelegenheit in der nächsten Woche befassen, er werde es sich dann nicht nehmen lassen, einiges dazu zu sagen.5 Anschließend setzt sich Ministerpräsident Dr. Ehard mit dem Rechtsgutachten auseinander.6

Staatsminister Dr. Müller weist darauf hin, daß der Staatsanwalt von sich aus Beschwerde gegen den ersten Beschluß der Strafkammer, wonach Auerbach dem Untersuchungsrichter vorgeführt werden könne, eingereicht habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob es nicht zweckmäßig sei, jetzt, wo der Termin für die Hauptverhandlung bereits festgesetzt sei, den Haftbefehl aufzuheben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, der Staatsanwalt könne jetzt wohl einen entsprechenden Antrag bei dem Gericht stellen, dieses habe dann zu entscheiden.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht nochmals zu überlegen, ob man nicht diese Möglichkeit wahrnehmen solle.7

II. Entwurf eines achten Gesetzes über Sicherheitsleistungen des Bayerischen Staates8

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet kurz über den Inhalt des Entwurfs und macht darauf aufmerksam, daß vor allem § 5 bedenklich erscheine, weil er keinen Höchstbetrag für die vom Staat zu übernehmenden Bürgschaftsverpflichtungen vorsehe.9

Offenbar sei deshalb in Abs. 3 dieser Bestimmung nicht die Anhörung, sondern „die Zustimmung des Kreditausschusses des Landtags“ vorgesehen. Dies würde bedeuten, daß über die Höhe der Bürgschaften tatsächlich nicht der Gesetzgeber, sondern der Kreditausschuß des Landtags zu entscheiden habe, worin eine Umgehung der Vorschrift des Art.82 Satz102 BV erblickt werden könne.11

Staatsminister Zietsch entgegnet, das Finanzministerium habe dieselben Bedenken gehabt, man sei aber an einen entsprechenden Beschluß des Landtags gebunden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, seiner Meinung nach könne der Landtag nur zustimmen, nicht aber beschließen, daß ein Kredit gegeben werden solle. Wenn man die jetzige Fassung des Entwurfs beibehalte, komme ein Beschluß nur zustande durch eine Übernahmeerklärung der Staatsregierung und zusätzlich dazu der Zustimmung des Ausschusses. Er halte es persönlich für das beste, den §5 etwa so zu formulieren wie die anderen Bestimmungen, nämlich statt „der Zustimmung des Landtags“ lediglich die „Anhörung“ aufzunehmen.

Staatsminister Zietsch stimmt diesem Vorschlag zu und hält es für durchaus möglich, die Vorlage mit dem Ziel, den früheren Landtagsbeschluß zu beseitigen, abzuändern.

Staatssekretär Dr. Koch gibt noch zu bedenken, daß der Landtagsausschuß mit der Zustimmung die Haftung mitübernehmen würde, eine Regelung, die er nicht für möglich halte.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe zuzustimmen, daß §5 Abs. 3 wie folgt gefaßt wird:

„Vor der Übernahme einer Bürgschaft oder vor Verlängerung einer zeitlich befristeten Bürgschaft ist der vom Bayerischen Landtag bestellte Prüfungsausschuß für Kreditfragen zu hören“.12

III. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Steuergutscheine13

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, zu diesem Gesetzentwurf liege ein Gutachten des Senats vor,14 das vom Staatsministerium der Finanzen in der jetzigen Fassung des Entwurfs berücksichtigt worden sei.

Staatsminister Zietsch begründet noch kurz den Gesetzentwurf, worauf beschlossen wird, ihm in der vorliegenden Fassung zuzustimmen und ihn sodann dem Landtag zuzuleiten.15

IV. Gesetz über die Forstrechte16

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl wird beschlossen, den vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Forstrechte dem Bayer. Senat zur gutachtlichen Äußerung gem. Art. 40 BV zuzuleiten.17

Gleichzeitig wird vereinbart, daß die übrigen Ministerien möglichst bis zum Eintreffen des Gutachtens des Senats ihre Äußerungen abzugeben haben.18

V. Entwurf eines Gesetzes über eine besondere Vergütung für Beisitzer der Haupt- und Berufungskammern19

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß dieser Gesetzentwurf bisher noch zurückgestellt worden sei, weil Herr Staatsminister Dr. Müller eine neue Regelung hinsichtlich der Beisitzer an den Haupt- und Berufungskammern in Aussicht gestellt habe. Er glaube aber doch, daß der Entwurf, der die Vergütung für die Beisitzer in der Vergangenheit regeln solle, behandelt werden müsse, zumal sich auch die Landtagsfraktion der SPD dafür eingesetzt habe.

Auch Staatssekretär Dr. Koch empfiehlt,20 den Entwurf zu verabschieden, worauf Staatsminister Dr. Müller seinen Antrag auf Zurückstellung zurückzieht.

Staatssekretär Dr. Koch fügt noch hinzu, er halte die Vorlage des Finanzministeriums für richtig und zweckmäßig und glaube, daß man ihr ohne Abänderung zustimmen könne.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.21

VI. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst22

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, auf einer gemeinsamen Sitzung aller beteiligten Ministerien sei ein Einverständnis über die Ausbildungs- und Prüfungsordnung erzielt worden.

Dabei seien folgende Beschlüsse gefaßt worden:

1. Inkrafttreten:

In §53 sei als Zeitpunkt des Inkrafttretens der 1. April 1952

eingesetzt worden.

2. Vergünstigungen für Spätheimkehrer

Hier habe man den Spätheimkehrern eine Arbeitszeitverlängerung gemäß dem Vorschlag des Landespersonalamts vom 26. Februar 1952 eingeräumt.

3. Besetzung von Lehrstühlen für öffentliches Recht

Ministerpräsident Dr. Ehard beanstandet, daß an den bayerischen Hochschulen, vor allem auch an der Universität München, die Lehrstühle für bayerisches Verwaltungsrecht entweder überhaupt nicht oder unzureichend besetzt seien. Der Ministerrat habe die Verpflichtung, sich dafür einzusetzen, daß hier bald ein Wandel geschaffen werde.

Staatsminister Dr. Schwalber äußert Bedenken gegen die Erteilung von Lehraufträgen, räumt aber ein, daß tatsächlich die Verhältnisse sehr unbefriedigend seien. Die Schwierigkeit bestehe darin, daß die juristische Fakultät erkläre, es werde bayerisches Verwaltungsrecht gelesen; allerdings von Professoren, die nicht aus der bayerischen Verwaltung stammten und auch über keine Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügten.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt, daß ein Lehrstuhl unbedingt mit einer Persönlichkeit besetzt werden müsse, der aus der bayerischen Verwaltung stamme und den Studenten der Rechtswissenschaft auch tatsächlich die erforderlichen Kenntnisse vermitteln könne.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, es seien Berufungsverhandlungen im Gange und er beabsichtige, die Lehrstühle zu besetzen. Er könne bestimmt erklären, daß dies bis zu Beginn des nächsten Wintersemesters gelungen sei; Lehraufträge werde er aber nur erteilen, wenn diese Berufungen tatsächlich scheitern sollten.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatsminister Dr. Schwalber, der Universität in geeigneter Form zu sagen, daß das Kabinett sich einmütig für eine baldige vernünftige Regelung ausgesprochen habe.

4. Landesjustizprüfungsamt

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, der Ausschuß habe anerkannt, daß das Landesjustizprüfungsamt den Kommissionen für die 1. bzw. 2. Staatsprüfung zur Verfügung stehen solle. Die bisherige Bezeichnung „Bayer. Landesjustizprüfungsamt“ werde beibehalten.

5. Benotung

Hier habe das Gremium beschlossen, bei der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Notengrenze von 88 für das Schriftliche und 110 für die Gesamtprüfung festzuhalten, mit der Maßgabe, daß derjenige die Prüfung nicht bestanden habe, der in mehr als der Hälfte der Prüfungsarbeiten schlechter als „ausreichend“ gearbeitet habe.

6. Vorbereitungsdienst

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Oechsle wird beschlossen, entgegen der von der Kommission bearbeiteten Fassung in §30 Abs. II Nr.2a nach dem Wort „Finanzverwaltung“ die Worte „der Sozialversicherung“ einzufügen.

Außerdem wird auf Anregung des Herrn Ministerpräsidenten und des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann beschlossen, die Worte „oder bei einem Wirtschaftsunternehmen“ zu streichen.23

VII. Vorfassungsbeschwerde des Rechtsanwalts Dr. Kurt Theobald und der Frau Cäcilie Kussmaul in Speyer an das Bundesverfassungsgericht wegen Zulassung von Rechtsanwälten an arbeitsgerichtlichen Verfahren24

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts25 habe der Bayer. Staatsregierung Gelegenheit zur Stellungnahme zu der oben bezeichneten Verfassungsbeschwerde gegeben, die sich gegen §11 des rheinland-pfälzischen Arbeitsgerichtsgesetzes richte.26 Das Bayer. Staatsministerium der Justiz halte im Gegensatz zum Arbeitsministerium eine Stellungnahme der Staatsregierung nicht für veranlaßt, eine Meinung, der er beipflichte.27

Der Ministerrat beschließt, zu der Verfassungsbeschwerde keine Stellungnahme abzugeben.

VIII. Entwurf einer Grundsteuererlaßverordnung28

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, nach der Begründung des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuererlaßgesetzes vom 10. August 195129 sollten alle bisher in den Grundsteuerbilligkeitsrichtlinien geregelten Erlaßtatbestände in das Gesetz übernommen werden. Das sei durch die Anfügung des §26 a geschehen, der die Voraussetzungen für den Erlaß festsetze und den Steuerpflichtigen einen Rechtsanspruch auf Erlaß einräume.30 Der Bundestag habe nun in Art. II Ziff. 1 Buchstabe k des Anderungsgesetzes die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen auch auf den Erlaß von Bestimmungen über die Gewährung eines Billigkeitserlasses in Fällen wesentlicher Ertragsminderung ausgedehnt.31 Der Finanzausschuß habe sich am 7. Februar 1952 mit diesem Entwurf befaßt und vor allem Abschnitt III der Verordnung scharf kritisiert,32 besonders im Hinblick darauf, daß damit das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden angegriffen werde.33 Auch der Landkreisverband habe gegen diesen Abschnitt ernste Bedenken erhoben,34 denen allerdings das Staatsministerium des Innern, das sich der Auffassung des Städteverbands anschließe, nicht beigepflichtet habe.35 Das Finanzministerium selbst könne ebenfalls mit der beabsichtigten Regelung nicht einverstanden sein, es ersuche um eine grundsätzliche Entscheidung des Ministerrats. Die übrigen Vorschläge des Innenministeriums könnten aber berücksichtigt werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er sei grundsätzlich dafür, das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden zu erhalten und stimme deshalb der Auffassung des Finanzministeriums zu.

Der Ministerrat beschließt, der Auffassung des Finanzausschusses des Bundesrats und des Finanzministeriums beizutreten.36

IX. Übergang von Zuständigkeiten von Behörden des Landes Württemberg-Hohenzollern für den bayerischen Kreis Lindau auf bayerische Behörden37

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, am 12. und 13. Februar habe beim Kreispräsidium Lindau eine Besprechung zwischen den bayerischen Vertretern, Vertretern der Staatskanzlei Württemberg-Hohenzollern und des Kreispräsidiums stattgefunden, bei der ein vorläufiger Vorschlag hinsichtlich der Aufgaben, die ab 1. April 1952 auf den Kreis Lindau oder das Land Bayern übergehen sollen, erarbeitet worden sei. Diese Vorschläge gingen auf ein Schreiben von Württemberg-Hohenzollern zurück, das einige Tage vorher eingelaufen sei und auf einem Ministerratsbeschluß der Regierung von Tübingen beruhe.

Ziff. 1 der Vereinbarungen besage wörtlich folgendes:

„Das Land Württemberg-Hohenzollern gibt die bisher von ihm im bayerischen Kreis wahrzunehmenden Aufgaben vom 1. April 1952 an auf ... Diese Aufgaben werden von diesem Zeitpunkt an durch den bayerischen Kreis Lindau selbst oder von dem Land Bayern wahrgenommen.“

Ziff. 2 enthalte dann die Ausnahmen, während Ziff. 3 Vorschläge über den Übergang einzelner Aufgaben enthalte.

Es komme nun darauf an, daß das bayerische Kabinett grundsätzlich sein Einverständnis erkläre, etwaige kleinere Änderungen müßten dann noch mit Tübingen besprochen werden. Wenn ein endgültiges Einvernehmen hergestellt sei, werde es noch notwendig sein, an die französische Besatzungsmacht heranzutreten.

Leider sei eine gewisse Unruhe dadurch eingetreten, daß der Bundestagsabgeordnete Graf Spreti38 bei der Hohen Kommission in Godesberg vorgesprochen habe und das Ergebnis seiner Bemühungen an die Presse gegeben habe. Was Graf Spreti eigentlich mit seiner Aktion beabsichtigt und erreicht habe, stehe nicht mit Sicherheit fest; jedenfalls sei das eine klar, daß eine Rückgliederung Lindaus, das bekanntlich nie aufgehört habe zu Bayern zu gehören, gar nicht zur Debatte stehe. In der Presse beschäftige man sich auch mit der zukünftigen Stellung des Kreispräsidenten, dieser habe aber mit den jüngsten Besprechungen nicht das geringste zu tun.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es nicht für notwendig, eine Richtigstellung an die Presse zu geben und betont, daß die Franzosen hinsichtlich Lindaus nie die geringsten Schwierigkeiten gemacht hätten. Unruhe könne nur dann entstehen, wenn sich Unberufene einmischten.

Regierungsdirektor Dr. Gerner kommt im einzelnen auf die in Ziff. 2 aufgeführten Aufgaben zu sprechen, die als Ausnahmen noch bei Württemberg-Hohenzollern verbleiben sollen.

a) Die Aufgaben des Entschädigungsgerichts:

Staatssekretär Dr. Koch stellt fest, daß diese Ausnahme selbstverständlich sei.

b) Die Aufgaben der Abt. SFM des Finanzministeriums des Landes Württemberg-Hohenzollern, wo die SFM Nebenstelle Lindau fachtechnisch der SFM Hauptabteilung in Ravensburg unterstellt bleibe:

Regierungsdirektor Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, daß es sich hier um eine besatzungsrechtliche Einrichtung handelt, worauf sich der Ministerrat mit dieser Ausnahme einverstanden erklärt.

c) Die Aufgaben des Wetterdienstes, die weiterhin von der Wetterwarte Friedrichshafen wahrgenommen werden:

Bedenken werden nicht erhoben.

d) Die Aufgaben der Versorgungsverwaltung, für die das Versorgungsamt Ravensburg zuständig bleibt:

Regierungsdirektor Dr. Gerner erläutert dahin, daß nach Meinung des Bayer. Arbeitsministeriums kein Grund bestehe, diese Ausnahme abzulehnen.

Staatsminister Dr. Oechsle und Staatssekretär Krehle widersprechen jedoch und erklären übereinstimmend, nicht einverstanden sein zu können.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, es könnte die Garantie dafür übernommen werden, daß die in Ravensburg anhängigen Fälle in Augsburg ebenso rasch erledigt werden könnten, so daß niemand geschädigt werde. Das könne in dieser Weise geschehen, daß sich das Arbeitsministerium bereit erkläre, einen eigenen Lindauer Rentenabschnitt zu bilden.

Der Ministerrat beschließt, in diesem Sinne an den Staatspräsidenten von Württemberg-Hohenzollern, Dr. Müller,39 zu schreiben.

e) Die Erfassung von Demontage-Verlusten, die vom Wirtschaftsministerium des Landes Württemberg-Hohenzollern wahrgenommen wird:

Auch hier werden, da es sich um Besatzungsrecht handelt, Einwendungen nicht erhoben.

f) Die Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts Tübingen, welche für die Dauer des Bestands dieses Gerichts, längstens aber bis zur Aufhebung der Kontrolle der Rechtspflege durch die Besatzungsmacht, unberührt bleiben:

Regierungsdirektor Dr. Gerner schlägt vor, der Regierung von Tübingen ungefähr folgendes mitzuteilen:

Für Rückerstattungssachen soll es bis auf weiteres bei der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Tübingen verbleiben; dagegen könne für sonstige Verfahren vorgesehen werden, daß beim Oberlandesgericht Tübingen bereits anhängige Verfahren noch von diesem behandelt werden, während in den anderen Fällen Rechtsmittel vor das Oberlandesgericht München bzw. das Bayer. Oberste Landesgericht gelangen sollten.

Staatssekretär Dr. Koch meint, es handle sich nur um eine sehr geringe Zahl von Fällen; auch er sei mit der Überlassung der Restitutionssachen einverstanden, im übrigen müsse aber möglichst sofort alles andere auf Bayern übergehen, mit Ausnahme natürlich der anhängigen Verfahren, die noch abgewickelt werden könnten.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Regierungsdirektor Dr. Gerner erläutert dann Ziff. 3, in der Übergangsregelungen in folgenden Punkten vorgeschlagen würden:

a) Umsiedlungswesen

Es wird festgestellt, daß hier keine Schwierigkeiten bestehen.

b) Statistik

Auch hier werden Einwendungen nicht erhoben.

c) Vermögenskontrolle

Es besteht Einverständnis damit, daß das Kreisamt Lindau dem Kreispräsidenten unterstellt wird.

d) Süddeutsche Klassenlotterie

Es wird festgestellt, daß der Kreis Lindau entweder der Süddeutschen Klassenlotterie ausdrücklich beitreten oder sich Bayern anschließen wird.

In diesem Zusammenhang erklärt Ministerpräsident Dr. Ehard, daß die Spielbankfrage nicht akut sei.40

e) Sportwetten

Der Vereinbarung, daß die mit Stiftung des Kreispräsidenten errichteten Wettannahmestellen der Sport-Toto GmbH bestehen bleiben, wird zugestimmt.

f) Kohlezuweisung und Kohlezuteilung

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, das für den Kreis Lindau festgesetzte Kohlenkontingent werde mit Wirkung vom 1. April 1952 von dem Landeskontingent Württemberg-Hohenzollern auf das Landeskontingent Bayern überführt.

g) Sozialversicherungsrecht

Regierungsdirektor Dr. Gerner verweist auf die Niederschrift über die Besprechung am 13. Februar in Lindau auf Seite 4, wonach unter anderem die örtlichen Zuständigkeiten des Oberversicherungsamtes Reutlingen dem Oberversicherungsamt Augsburg übertragen werden.

Der Ministerrat beschließt, daß im Sinne der Ziff. III Buchstabe g) der Niederschrift verfahren werden könne.41

X. Erhöhung der Zahl der Wiedergutmachungskammern

Staatssekretär Dr. Koch weist darauf hin, daß ein ausländischer Vertreter der Wiedergutmachungsberechtigten die Möglichkeit wahrgenommen habe, in Fällen, die innerhalb von 6 Monaten im Landesentschädigungsamt nicht erledigt würden, die Wiedergutmachungskammern anzurufen. Das bedeute, daß die Kammern einfach mit Anträgen überschwemmt würden und praktisch die Arbeit des Landesentschädigungsamtes auf diese übergeleitet werde. Das Justizministerium habe am 22. Februar dem Finanzministerium eine Note übersandt; er halte es für notwendig, daß sich die beteiligten Ministerien zunächst untereinander verständigten.

Staatsminister Zietsch erwidert, in seinem Ministerium sei ein Entschließungsentwurf ausgearbeitet, aber erst gestern fertig geworden. Auch er sei damit einverstanden, zunächst eine interne Besprechung abzuhalten und dann die Frage im nächsten Ministerrat zu erörtern.

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht darauf aufmerksam, daß eine Verfassungsbeschwerde wegen des §22 des Wiedergutmachungsgesetzes anhängig sei, der bekanntlich festlege, daß ein Zwischenbescheid als Bescheid im Sinne dieses Gesetzes gelte. Es wird vereinbart, die Angelegenheit am Dienstag, den 11. März zu behandeln.42

XI. Personalangelegenheiten

1. Es wird beschlossen, den Ministerialrat Dr. Heßdörfer43 im Staatsministerium der Finanzen zum Oberfinanzpräsidenten in Nürnberg zu ernennen.

2. Präsident der Verwaltung der Staatl. Schlösser, Gärten und Seen

Staatsminister Zietsch schlägt als Nachfolger des in Pension gehenden Präsidenten Professor Dr. Esterer44 Ministerialdirigent Dr. Kiefer45 vom Staatsministerium der Finanzen vor und betont, daß in erster Linie ein hervorragend qualifizierter Verwaltungsfachmann benötigt werde. Selbstverständlich würden die künstlerischen Belange nicht zu kurz kommen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, die Schlösserverwaltung spiele ein etwas exponiertes Dasein und habe zweifellos eine Sonderstellung. Es werde zweckmäßig sein, das im Auge zu behalten, wenn die Bildung einer Landesvermögensverwaltung erfolgen werde.

Staatsminister Dr. Schwalber und Staatssekretär Dr. Brenner äußern Bedenken gegen den Vorschlag Kiefer und sprechen sich dafür aus, eine Persönlichkeit auszuwählen, die mehr mit künstlerischen Problemen vertraut sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, doch noch zwischen Finanz- und Kultusministerium eine Einigung herzustellen, da das Kultusministerium zweifellos beteiligt sei.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, daß am Freitag, den 7. März, vormittags 11 Uhr, die Herren Staatsminister Zietsch und Dr. Schwalber, sowie die Herren Staatssekretäre Dr. Ringelmann und Dr. Brenner beim Herrn Ministerpräsidenten Zusammenkommen. Wenn bis dahin keine geeigneten Vorschläge seitens des Kultusministeriums vorliegen, wird an der Ernennung des Ministerialdirigenten Dr. Kiefer festgehalten.46

3. Oberster Rechnungshof

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, die Frage der Nachfolge des in Pension gehenden Präsidenten Cammerer47 noch zurückzustellen, da er ein Schreiben des Präsidenten noch mit dem Herrn Finanzminister besprechen wolle.

Es wird vereinbart, die Angelegenheit zurückzustellen, bis die Rücksprache des Herrn Ministerpräsidenten mit Herrn Staatsminister Zietsch und Herrn Präsidenten Cammerer am Freitag Vormittag stattgefunden habe.

4. Dienstzeitverlängerung für den Präsidenten des Landesarbeitsamts Südbayern, Dr. Hans Menzel48

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Oechsle wird beschlossen, die Dienstzeit des Präsidenten des Landesarbeitsamts Südbayern, Dr. Menzel, der zu dem Kreis der politisch Verfolgten gehöre, bis auf weiteres zu verlängern.49

XII. Inanspruchnahme der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund50

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über die Besprechung dieser Frage in der letzten Bundesratssitzung51 und verliest einen auf Vorschlag des Finanzausschusses gefaßten Beschluß, demzufolge die Entscheidung des Bundesrats noch vertagt wird.52

[XIII.] Helgoland53

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, am 28. Februar habe in Bonn die konstituierende Sitzung des Kuratoriums der Helgoland-Stiftung stattgefunden. Das Innenministerium müsse jetzt wohl die für die erste Märzwoche beantragte Sammlung zu Gunsten des Wiederaufbaues der Insel genehmigen. Allerdings glaube er, daß die Note des Innenministeriums vom 4. Februar, wonach weder Haus- und Straßensammlungen noch die Versendung von Werbebriefen genehmigt werde, revidiert werden müsse.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er werde veranlassen, daß diese Sammlung stattfinden könne und auch eine Straßensammlung genehmigen.

[XIV.] Spende für die Olympischen Spiele 195254

Die Deutsche Olympische Gesellschaft habe beschlossen, an alle Landesregierungen mit der Bitte heranzutreten, eine einmalige Spende für die Finanzierung der deutschen Teilnahme an den Olympischen Spielen 1952 zu bewilligen. Er [MPr. Dr. Ehard] habe diesen Beschluß durch die Landesgruppe Bayern erhalten.55

Es werde wohl am zweckmäßigsten sein, wenn auf einer Konferenz der Länderfinanzminister die Frage geklärt wird, ob und in welcher Höhe sich die einzelnen Länder an den Kosten beteiligen sollen.56Staatssekretär Dr. Ringelmann ersucht, ihm die Vorgänge zuzuleiten.57

[XV.] Schlichtungsgesetz

Staatsminister Dr. Oechsle berichtet, die Bayernpartei habe beantragt, ein Schlichtungsgesetz zu erlassen und bereits einen Entwurf ausgearbeitet, der allerdings nicht recht brauchbar sei. Auf ihr Ersuchen habe nun das Arbeitsministerium Material zur Verfügung gestellt, es handle sich aber lediglich um eine Hilfestellung und nicht um einen Entwurf des Ministeriums.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[XVI.] Globalabfindung der JRSO58

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, Dr. Katzenstein59 von der JRSO habe sich wieder an ihn gewandt, er habe ihn aber an das Finanzministerium verwiesen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, auf Grund des letzten Ministerratsbeschlusses habe das Finanzministerium der JRSO Vorschläge gemacht, die sich nun dazu äußern müsse. Nachdem auch das Bundesfinanzministerium verständigt worden sei, sei alles in Ordnung, man müsse jetzt nur auf die Antwort der JRSO warten.60

[XVII.] Europa-Union61

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, das Generalsekretariat der Europa-Union Deutschland habe sich an ihn mit der Bitte gewandt, die Kurse der Europa-Union in den Amtsblättern bekanntzugeben und den Beamten und Angestellten des Staates, welche an den Kursen teilnehmen wollen, dienstfrei und ohne Anrechnung auf den Urlaub zuzubilligen.62

Staatsminister Dr. Oechsle und Staatsminister Dr. Schwalber sprechen sich mit Rücksicht auf die Konsequenzen dagegen aus, diesen Wunsch zu erfüllen.63

Staatsminister Dr. Müller erklärt, er als Vorsitzender der Europa-Union in Bayern sei davon nicht unterrichtet worden, auch er finde diese Anträge zu weitgehend, er sei deshalb dafür, sie abzulehnen. Andererseits werde er noch mit dem Vorstand und dem Kultusministerium die Angelegenheit besprechen. Der Ministerrat beschließt Ablehnung.64

[XVIII.] Veit Harlan-Filme65

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Deutschen Gewerkschaftsbundes, in dem die Staatsregierung gebeten wird, im Rahmen der Verwaltung des Landes die möglichen und erforderlichen Maßnahmen gegen die Aufführung von Veit-Harlan-Filmen zu treffen.66

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, diesen Brief nur zur Kenntnis zu nehmen, aber nicht zu beantworten; die Angelegenheit schwebe zurzeit vor dem Verwaltungsgericht München.67

Auch Staatsminister Dr. Oechsle ist der Auffassung, nichts zu tun, da sonst nur die schwebenden Verhandlungen mit der Filmindustrie gestört werden könnten.68

[XIX.] Verleihung von Goldmedaillen auf der Deutschen Handwerksmesse69

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt die vom Staatsministerium für Wirtschaft ausgearbeiteten Richtlinien für die Verleihung von Goldmedaillen für hervorragende Leistungen auf der Handwerksmesse bekannt.70

Staatsminister Dr. Oechsle regt an, in den Ausschuß auch Vertreter des Arbeitsministeriums oder der Gewerkschaften aufzunehmen.71

Der Ministerrat beschließt, den Richtlinien in der vorliegenden Form zuzustimmen und von der Zuziehung von weiteren Vertretern in den Ausschuß abzusehen.72

[XX.] Erhaltung der Alten Pinakothek73

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt München,74in dem ein Beschluß des Stadtrats mitgeteilt werde, der die Aufforderung an Staatsregierung und Landtag enthalte, alles zu tun, um den weiteren Verfall des Bauwerks aufzuhalten.75

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß es sich um zwei Dinge handle, nämlich um die Erhaltung des Gebäudes und um die zukünftige Verwendung. Für die Erhaltung seien Haushaltsmittel vorgesehen, die Frage, ob wieder eine Galerie daraus gemacht werden könnte, sei aber noch nicht entscheidungsreif. Staatsminister Zietsch erklärt,76 daß die Stadt die ihr obliegende Verpflichtung, nämlich die Schutträumung, noch nicht erfüllt habe. Man müsse wohl dem Oberbürgermeister mitteilen, daß die Stadt zunächst diese Voraussetzungen erfüllen müsse.

Staatsminister Dr. Oechsle regt an, doch auf alle Fälle dem Oberbürgermeister mitzuteilen, daß und in welcher Höhe Haushaltsmittel bereitgestellt werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatsminister Dr. Schwalber abschließend, ihm einen Vorschlag für die Antwort an Herrn Oberbürgermeister Wimmer zu machen.77

[XXI.] Film „Dawai-Dawai“

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß gegen die Unterstützung dieses Heimkehrerfilmes „Dawai-Dawai“ doch erhebliche Bedenken bestünden, zumal eine Äußerung eines Bundestagsausschusses vorliegt, daß wegen der geringen Erfahrung des Produzenten die Übernahme einer Bürgschaft nicht verantwortet werden könne.78 Die bayerische Regierung könne sich auf keinen anderen Standpunkt stellen und müsse sich wohl auf den Bund zurückziehen. Soviel er gehört habe, fehle es den maßgeblichen Leuten an jeder künstlerischen Erfahrung.

Der Ministerrat schließt sich diesem Vorschlag an.

[XXII.] Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie79

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an seine Ausführungen in einer der letzten Ministerratssitzungen und unterstreicht die Notwendigkeit, die Demokratie nicht nur zu schützen, sondern auch positiv etwas zu tun. Er bitte das Finanzministerium zu prüfen, ob nicht im Haushalt des Kultusministeriums 50000 DM für demokratische Erziehung und im Haushalt des Innenministeriums Beträge für Organisationen, die sich aktiv mit der Stärkung des demokratischen Gedankens befassen, z.B. demokratische Aktion und Landesrat für Freiheit und Recht,80 eingesetzt werden können.

Staatsminister Zietsch sichert zu, diese Prüfung sobald als möglich vorzunehmen.81

[XXIII.] Lager Föhrenwald82

Staatssekretär Dr. Oberländer berichtet über seine Verhandlungen mit dem Vertreter der ausländischen Juden in Bayern, vor allem der in Föhrenwald, die immer schwieriger würden.83 Augenblicklich handelt es sich um einen Betrag von 1 500 DM für rituelle Zwecke. Das Bundesinnenministerium habe sich lediglich bereit erklärt, 600 DM zu bezahlen, so daß nun Herr Weinberger84mit Hungerstreik drohe.

Staatsminister Zietsch hält es für notwendig, einmal festzustellen, inwieweit Weinberger wirklich berechtigt sei, als Sprecher der Juden in Föhrenwald aufzutreten. Im übrigen erhalte die israelitische Kultusgemeinde in Bayern über den Etat des Landesentschädigungsamtes 600 000 DM, Weinberger solle sich also dorthin wenden.

Der Ministerrat beschließt, Herrn Weinberger an die israelitische Kultusgemeinde zu verweisen und dieser gleichzeitig eine Mitteilung zu machen.85

[XXIV.] Wehrbeitrag

Staatssekretär Dr. Koch teilt mit, die verfassungsrechtliche Frage des Wehrbeitrags werde im Rechtsausschuß des Bundesrats behandelt werden. Er halte es an sich nicht für unbedingt notwendig, daß von bayerischer Seite aus Stellung genommen werde. Es sei aber nun die Frage aufgetaucht, ob nicht der Bundespräsident86 von sich aus die Möglichkeit habe, eine gutachtliche Äußerung des Bundesverfassungsgerichts über irgendeine verfassungsrechtliche Frage herbeizuführen. Vielleicht könne Herr Regierungsdirektor Dr. Gerner diese Möglichkeit im Rechtsausschuß zur Sprache bringen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß es sich hier um eine grundsätzliche Frage von größter Bedeutung handle, zu der Bayern wohl in irgendeiner Form Stellung beziehen müsse.87

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
In Vertretung
gez.: Dr. Fritz Baer
Ministerialrat