Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Interpellationen und Anfragen im Landtag. III. Durchführung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer usw. IV. Errichtung von DP-Wohnungen in Landshut-Schönbrunn. V. Entwurf einer Verordnung über die Umgliederung von Teilen des gemeindefreien Forstbezirks Ziegelhütten (Landkreis Kulmbach) in die Stadt Kulmbach. VI. Entwurf einer Verordnung über die Umgliederung von Teilen der gemeindefreien Forstbezirke Buckenhof und Tennenlohe (Landkreis Erlangen) in die Stadt Erlangen. VII. [Einstweilige Verfügung des Herrn Staatsministers Dr. Müller gegen den Bundestagsabg. Dr. Besold]. [VIII. Gemeindewahl]. [IX. Sportwaffen-Amnestie]. [X. Aufruf zur Bekämpfung der Berufsnot der älteren Angestellten].
Zu Beginn der Sitzung drückt Staatsminister Dr. Hoegner im Namen des Ministerrats seine Freude darüber aus, daß der Herr Ministerpräsident nach einer Erkrankung an den Kabinettssitzungen wieder teilnehmen kann.
1. Entwurf eines Gesetzes über weitere Ergänzung und Änderung des D-Mark-Bilanzgesetzes sowie über die Ausgabe von Aktien in Deutscher Mark (2. D-Mark-Bilanzergänzungsgesetz)1
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Es wird beschlossen, nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Rechts- und Finanzausschusses keine Einwendungen zu erheben.2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen3
77 Abs. 2 GG wird nicht gestellt.4
Ein Antrag nach Art.3. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht5
Dr. Gerner führt aus, es sei damit zu rechnen, daß der Antrag des Landes Niedersachsen auf Feststellung der Nichtigkeit der Verordnung über Ausnahmen vom Mieterschutz vom 27. November 1951 im Bundesratsplenum behandelt werde. Der Koordinierungsausschuß empfehle, sich gegebenenfalls dem Vorschlag des Rechtsausschusses für eine Beteiligung an dem Verfahren anzuschließen.6
Regierungsdirektor7
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.4. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen über Meistbegünstigung vom 16.11.1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Libanon
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Einwendungen werden nicht erhoben.5. Entwurf eines Gesetzes über die Umstellung der Portugal gewährten Vertragszollsätze auf den neuen deutschen Wertzolltarif9
77 Abs. 2 GG wird nicht gestellt.
Ein Antrag nach Art.6. Entwurf einer Verordnung über einen allgemeinen Mietzuschlag bei Wohnraum des Althausbesitzes10
Dr. Hoegner erinnert an einen Beschluß des Landtags, in dem einem Antrag des BHE zugestimmt worden sei, eine Erhöhung der Mietpreise zu vermeiden.11 Dieser Beschluß sei allerdings nur negativ, er stehe auf dem Standpunkt, daß gleichzeitig dafür gesorgt werden müsse, daß Mittel für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Wenn diese Voraussetzung nicht vorliege, könne s.E. der Verordnung nicht zugestimmt werden.
Stv. MinisterpräsidentDr. Oberländer unterstützt diesen Vorschlag.
StaatssekretärDr. Gerner fügt hinzu, der Koordinierungsausschuß schlage vor, einer etwaigen Ablehnung den Beschluß des Ausschusses für Wiederaufbau und Wohnungswesen des Bundesrats vom 20. März zugrunde zu legen.12
Regierungsdirektor13
Der Ministerrat beschließt, der Verordnung nicht zuzustimmen und sich dem erwähnten Beschluß anzuschließen.7. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung14
Zustimmung.
8. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Auswanderung15
77 Abs. 2 GG.
Kein Antrag nach Art.9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11.5.1951 (BGBl. I S.307 )16
Dr. Gerner berichtet, mit diesem Initiativgesetzentwurf Berlins werde sich der Innenausschuß nochmals am 3. April 1952 befassen. Das Bayer. Finanzministerium sei der Meinung, daß es sich weder finanziell noch verwaltungsmäßig, noch nach den Interessen der Betroffenen um eine Angelegenheit handle, die in Berlin anders als in den übrigen Bundesländern gelagert sei.
Regierungsdirektor17
Der Ministerrat beschließt, den Antrag Berlins abzulehnen.10. Entwurf einer Fünften Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen18
19 der Empfehlung des Finanzausschusses vom 20. März zu folgen.20
Der Ministerrat beschließt, an der bisherigen Empfehlung des Innenausschusses festzuhalten, für den Fall aber, daß dieser Ausschuß selbst den von ihm bisher vorgeschlagenen §6 a nicht mehr aufrecht erhalte,11. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes und der Verbrauchsteuergesetze21
77 Abs. 2 GG.
Keinen Antrag nach Art.12. Bestellung von Vertretern der Länder im Verwaltungsrat der Deutschen Genossenschaftskasse22
Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß spreche sich für eine Unterzeichnung der Empfehlungen des Agrarausschusses aus.23
RegierungsdirektorZietsch fügt hinzu, über diese Frage habe auch eine Besprechung der Finanzminister stattgefunden. Es komme noch ein Vorschlag des Bundesratspräsidiums, dem man sich anschließen könne.
Staatsminister24
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.13. Belastung eines Teils der Liegenschaft der durch Entmilitarisierungsmaßnahmen zerstörten ehem. Torpedoversuchsanstalt Süd in Eckernförde mit einem Erbbaurecht zu Gunsten der Niederdeutschen Optik GmbH in Eckernförde25
Zustimmung.
14. Benennung von fünf Mitgliedern des Verwaltungsrates und eines Mitgliedes des Vorstandes sowie von Stellvertretern der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung26
Zietsch teilt mit, Herr Staatsminister Dr. Oechsle sei nun endgültig als Vorstandsmitglied vorgeschlagen worden.
StaatsministerDr. Oechsle gibt zu bedenken, daß unter Umständen nochmals ein Vorstoß von Nordrhein-Westfalen unternommen werden könne. Jedenfalls sei es wohl zweckmäßig, wenn die bayerischen Vertreter im Bundesrat diese Möglichkeit im Auge behalten würden.
StaatsministerZietsch erklärt, bei einer Besprechung beim Bundesratspräsidenten habe der Vertreter Nordrhein-Westfalens, Minister Spiecker,27 sich selbst als guten Verlierer bezeichnet und versichert, Nordrhein-Westfalen würde nichts mehr unternehmen. Alles habe sich damit einverstanden erklärt, daß die damalige Abstimmung, die eine erhebliche Mehrheit für Herrn Minister Dr. Oechsle gebracht habe, gelten solle.
Staatsminister106/2/52 enthaltenen Vorschlägen zuzustimmen.28
Der Ministerrat beschließt, den in der BR-Drucks. Nr.15. Erlaß von Rahmenbestimmungen durch den Bund auf dem Gebiete des Wasserrechts gem. Art. 75 Ziff. 4 GG29
Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß habe sich entschieden gegen diesen Antrag des Landes Hessen gewandt, für den keinerlei Bedürfnis bestehe, zumal auch die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 Ziff. 1 und 3 GG nicht vorliegen.30
Regierungsdirektor31
Der Ministerrat beschließt, den Antrag des Landes Hessen abzulehnen.16. Verteilung von Mitteln für die Umsiedlung von Heimatvertriebenen32
Dr. Gerner berichtet abschließend, am 4. April 1952 werde im Wohnungsbauministerium in Bonn eine Zusammenkunft der Wiederaufbauminister usw. stattfinden. Der Koordinierungsausschuß schlage vor, nach wie vor den Standpunkt zu vertreten, daß kein Anlaß bestehe, aus den für die Umsiedlung bereitstehenden Mitteln von 191 Millionen DM Schleswig-Holstein vorweg 53 Millionen DM zuzubilligen.33
RegierungsdirektorDr. Hoegner erklärt es für notwendig, unter allen Umständen den Widerspruch Bayerns aufrecht zu erhalten.
Auch Stv. Ministerpräsident34
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.1. Anfrage bezüglich des Bundesvermögens
Dr. Ringelmann macht darauf aufmerksam, daß voraussichtlich eine Anfrage wegen des Bundesvermögens kommen werde, für deren Beantwortung umfangreiche Vorarbeiten notwendig seien. Er werde notfalls im Landtag erklären, diese Anfrage könne nur schriftlich beantwortet werden.
StaatssekretärDer Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
2. Interpellation betr. Bundesanteil der Einkommen- und Körperschaftsteuer35
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Es wird vereinbart, daß die Interpellation durch den Herrn Ministerpräsidenten beantwortet wird.3. Interpellation über die Kultürhoheit der Länder
Dr. Schwalber erklärt, diese Anfrage beantworten zu wollen und betont, daß sie in einem gewissen Zusammenhang mit der ersten Interpellation stehe. Die Gefahr, daß der Bund sich Zuständigkeiten beilege, die ihm nicht gebührten, werde immer größer, wenn er über zu hohe Mittel verfüge.
StaatsministerDr. Schwalber die wichtigsten Punkte aus seiner Beantwortung bekannt und verliest eine Erklärung, die er schon bei der Beratung des Haushalts des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bekanntgegeben habe und die die Antwort auf die Frage darstelle, was die Staatsregierung zu tun gedenke, um die im Grundgesetz verankerte Kulturhoheit der Länder gegen die Aushöhlungsversuche zu sichern.
Anschließend gibt StaatsministerDr. Ehard erklärt sich Staatsminister Dr. Schwalber bereit, den letzten Absatz der Ziff. IV der Beantwortung zu streichen.37
Auf Vorschlag von Ministerpräsident4. Interpellation betr. sozialer Wohnungsbau
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Es wird vereinbart, daß die beiden Interpellationen durch den Herrn Staatsminister des Innern beantwortet werden.5. Interpellation betr. Freigabe der Preise für Rundholz39
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Diese Beantwortung übernimmt der Herr Staatsminister für Wirtschaft.6. Interpellation betr. Wehrbeitrag und gesamtdeutsche Wahlen41
Dr. Ehard stellt fest, daß beide Fragen schon im Bundestag erörtert worden seien; der Bundesrat sich aber damit noch nicht befaßt habe, weil es sich ja nicht um eine Vorlage der Bundesregierung, sondern lediglich um eine politische Aussprache gehandelt habe. Er werde auf diese Tatsache hinweisen und gleichzeitig erklären, daß durch die Moskauer Note und die Antwort der Alliierten die Situation völlig verändert worden sei.42 Jedenfalls werde er versuchen, seine Antwort so kurz wie möglich zu fassen.43
MinisterpräsidentDr. Seidel erörtert zunächst die Frage, ob die Bayer. Berg-, Hütten- und Salzwerke AG unter das Mitbestimmungsrecht falle. Das Finanzministerium habe zwei Gutachten eingeholt, die übereinstimmend die Frage verneinten.45 Das Arbeitsministerium sei gegenteiliger Auffassung, zweckmäßigerweise werde es wohl ebenfalls Gutachten, die zu einem anderen Ergebnis kämen, einholen. Jedenfalls glaube er, daß diese Angelegenheit ohne viel Aufhebens erledigt werden könne.
StaatsministerDr. Oechsle fügt hinzu, inzwischen sei ein Rechtsgutachten der Industriegewerkschaft Bergbau eingetroffen.46
StaatsministerDr. Seidel fährt fort, übrig blieben dann noch die Maxhütte,47 die Bayer. Braunkohlenindustrie Schwandorf und die Luitpoldhütte48 für den Fall, daß sie wieder eine selbständige Rechtspersönlichkeit werde. Bei der BBI sei die Entscheidung bekanntlich schon gefallen, ohne daß vorher der Ministerrat vom Finanzministerium unterrichtet worden sei. Hier sei als
Staatsminister49 gewählt worden, der die gleiche Position auch bei der Oberbayer. Kohle einnehme.50
11. Mann Direktor Nagelmann51 Mitglieder der Staatsregierung nur Aufsichtsratsmitglieder usw. bei Gesellschaften sein könnten, bei denen der überwiegende Einfluß des Staates sichergestellt sei, Man müsse sich nun darüber klar werden, ob bei der Maxhütte tatsächlich von einem überwiegenden Einfluß des bayer. Staates gesprochen werden könne, nachdem ja der Anteil nur 26% betrage. Bei der gemeinsamen Besprechung habe allerdings Herr Staatsminister Zietsch darauf hingewiesen, daß der Vertrag, der mit Herrn Flick52 abgeschlossen worden sei, dem bayer. Staat einen Einfluß sichere, der mit guten Gründen als überwiegend bezeichnet werden könne.
Was nun die Maxhütte betreffe, so schlage er vor, als Vertreter des bayer. Staates den Herrn Finanzminister und die Herren Staatssekretäre Dr. Ringelmann und Dr. Guthsmuths zu benennen; das Arbeitsministerium habe zwar auch Ansprüche geltend gemacht, bei einer gemeinsamen Besprechung habe sich aber der Arbeitsminister mit diesem Vorschlag einverstanden erklärt. Allerdings dürfe nicht übersehen werden, daß nach Art. 57 der Bayer. Verfassung53 vorgeschlagen werde; für eine großzügigere Regelung, die ihm ursprünglich vorgeschwebt habe, sei jetzt kein Raum mehr.
Wenn sich nun das Kabinett für die drei von ihm vorgeschlagenen Minister und Staatssekretäre entscheide, so bleibe noch übrig, einen 15. Mann zu bestellen, für den der Vizepräsident des Landesamts für Vermögensverwaltung, Herr Dr. Bogner,Dr. Oechsle erklärt, er sehe ein, daß jetzt nichts anderes gemacht werden könne, bei der Luitpoldhütte müsse aber das Arbeitsministerium berücksichtigt werden.
StaatsministerZietsch fügt hinzu, das, was Herr Staatsminister Dr. Seidel berichtet, sei die übereinstimmende Auffassung aller beteiligten Ministerien.
StaatsministerAnschließend wird in eingehender Aussprache überlegt, wie Art. 57 der Bayer. Verfassung aufzufassen ist.
Dr. Hoegner spricht sich für eine strenge Auslegung aus, auch Staatssekretär Dr. Nerreter empfiehlt, den Wortlaut der Verfassung zu respektieren.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat stellt abschließend fest, daß bei der Maxhütte nicht von einem überwiegenden Einfluß des Staates gesprochen werden könne, demnach bestehe nach Art. 57 der Bayer. Verfassung keine Möglichkeit, ein Mitglied der Staatsregierung in den Aufsichtsrat zu entsenden.
Ferner wird mit Mehrheit beschlossen, die Aufsichtsratssitze mit Beamten zu besetzen und zwar mit zwei, die vom Staatsministerium der Finanzen, und mit einem, der vom Staatsministerium für Wirtschaft vorgeschlagen werden. Die endgültige Bestellung wird in der nächsten Ministerratssitzung vorgenommen.
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Der Ministerrat beschließt abschließend, als 15. Mann den Vizepräsidenten des Landesamts für Vermögensverwaltung, Dr. Bogner zu bestellen.Zietsch erinnert daran, daß der Ernährungsausschuß des Bayer. Landtags am 5. März 1952 abermals beschlossen habe, daß bei der Landwirtschaftsschule Schönbrunn keine Wohnungen für DPs errichtet werden dürften. Man müsse nun wirklich gegen diesen Beschluß Stellung nehmen, zumal der Ernährungsausschuß hiefür überhaupt nicht zuständig sei und die Sache eher in den Haushaltsausschuß gehöre.
StaatsministerDr. Oberländer bemerkt, daß die DPs durch diese Verschleppung des Landtags einfach nicht untergebracht werden könnten.
StaatssekretärDr. Hoegner empfiehlt, auf alle Fälle auf die Entscheidung des Plenums Einfluß zu nehmen. Wenn dieses tatsächlich den Beschluß des Ausschusses bestätige, müsse der Verfassungsgerichtshof angegangen werden.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat vereinbart, den Fall Schönbrunn in der nächsten Koalitionssitzung zu behandeln.
Zietsch auf die Angelegenheit Karlshof bei Ellingen zu sprechen;56 das Finanzministerium beabsichtige seit langem,57 den Hof einer Stiftung zu übergeben, die ganze Sache bleibe aber jetzt liegen, weil einige Bayernpartei-Abg. sich dagegen ausgesprochen und den Ernährungsausschuß auf ihre Seite gebracht hätten. Es gehe wirklich nicht weiter, daß dauernd von Seiten des Landtags in die Exekutive eingegriffen werde.58
In diesem Zusammenhang kommt StaatsministerDr. Hoegner begründet kurz den Entwurf dieser Verordnung und weist darauf hin, daß nach Meinung der Bayer. Staatskanzlei in der Einleitungsformel als weitere Rechtsgrundlage auch der Art. 10 Abs. 2 der Gemeindeordnung zu erwähnen sei. Er halte diese Anregung für richtig und schlage vor, der Verordnung mit dieser Maßgabe zuzustimmen. Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.60
Stv. MinisterpräsidentDr. Hoegner fährt fort, auch in dieser Verordnung könne man in der Einleitungsformel den Vorschlag der Bayer. Staatskanzlei übernehmen; diese rege darüber hinaus an, die vorliegende Verordnung als „Zweite Verordnung“ zu bezeichnen, nachdem eine erste bereits am 31. Oktober 1950 (GVBl. S.217) erlassen worden sei.
Stv. Ministerpräsident62
Der Ministerrat beschließt, der Verordnung mit diesen beiden Abänderungen zuzustimmen.Dr. Ehard unterrichtet den Ministerrat über die Vorgänge, die zu dem Angriff des Abg. Besold63 am Freitag, den 28. März in einer Versammlung in München geführt hätten.
MinisterpräsidentDr. Müller mit den Vorwürfen des Abg. Dr. Besold auseinander und bezeichnet sie als völlig unbegründet und unwahr.
Anschließend setzt sich StaatsministerDr. Hoegner teilt mit, bei den Gemeindewahlen seien Stimmzettel abgegeben worden, bei denen die Liste einer Partei selbst nicht angestrichen gewesen sei, wohl aber Häufelungen vorgenommen waren. Er stehe nun auf dem Standpunkt, daß trotzdem diese Partei gültig gewählt worden sei, nachdem der Wille des Wählers klar erkennbar sei. Leider seien von Seiten der Presse und des Rundfunks für die Wahl zum Teil falsche Informationen herausgegeben worden, für die das Ministerium des Innern nicht verantwortlich sei. Er habe nun heute früh angeordnet, daß in Fällen, in denen nicht panaschiert worden, aber vergessen worden sei, die Liste einer Partei selbst anzukreuzen, dieser Stimmzettel als gültig zu gelten habe. Er bitte zu dieser Auslegung um Zustimmung des Ministerrats.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Dr. Seidel kommt dann auf den Fall Neustadt an der Saale zu sprechen.
StaatsministerDr. Nerreter berichtet, hier habe sich eine gegen einen Landratskandidaten eingestellte Gruppe in drei Splitterparteien geteilt, um im Wahlausschuß das Übergewicht zu haben. Diese drei Vertreter hätten dann den ihnen unbequemen Kandidaten abgelehnt und nicht zur Wahl zugelassen. Selbstverständlich könne diese Wahl angefochten werden. Er halte es aber für unbedingt notwendig, in Zukunft Maßnahmen dagegen zu treffen, daß Entscheidungen des Wahlprüfungsausschusses unanfechtbar seien.
StaatssekretärDr. Hoegner erklärt, es sei nun eine Sportwaffen-Amnestie erlassen worden. Die Jäger, die ihre Gewehre versteckt gehalten hätten, könnten sie gegen Bezahlung einer ziemlich hohen Gebühr wieder verwenden. Es sei nun die Frage aufgetaucht, ob eine Ratenzahlung möglich sei.
Stv. MinisterpräsidentZietsch erwidert, mit einer Ratenzahlung könne er sich einverstanden erklären, nicht aber mit einem Erlaß.
StaatsministerEr bitte den Herrn Innenminister, ihm die Vorgänge herüberzugeben.
Dr. Hoegner gibt bekannt, einem Ministerratsbeschluß vom 18. März zufolge habe nun das Arbeitsministerium einen Aufruf zur Behebung der Berufsnot der älteren Angestellten vorgelegt, der vom Herrn Ministerpräsidenten im Namen der Bayer. Staatsregierung unterzeichnet werden könne.
Stv. MinisterpräsidentZietsch stellt fest, daß das Finanzministerium gegen den Aufruf keine Bedenken habe.
Staatsminister65
Der Ministerrat erklärt sich daraufhin mit der Unterzeichnung einverstanden.Dr. Hoegner ersucht dann, zur Besprechung des Polizeiorganisationsgesetzes eine Abendsitzung abzuhalten.66 Es wird vereinbart, die Sondersitzung des Kabinetts für Dienstag, den 8. April 1952,19 Uhr, anzusetzen.
Stv. Ministerpräsident