Zu Beginn teilt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner mit, der Herr Staatsminister der Justiz, mit dem er eben telefoniert habe, habe einer Rückfall erlitten und werde wahrscheinlich erst morgen aus dem Krankenhaus entlassen werden können. Er dürfe wohl das Einverständnis des Ministerrats annehmen, ihm die besten Wünsche für eine baldige Genesung zu übermitteln.
1S. im Detail StK-GuV 901; MF 69388; MK 65471. Vgl. Protokolle Ehard III Bd. 1/2 Nr. 1 TOP I
/3, Nr. 72 TOP IV, Nr. 76 TOP VII/1. Vgl. zur Entstehung der Geschäftsordnung der Bayer. Staatsregierung von 1952 auch Kratzer, Ministerpräsident S. 57–68; Reinicke, Landtag S. 172–177. Seit der Verabschiedung einer „Geschäftsordnung für die vorläufige Regierung des Landes Bayern“ im Ministerrat vom 26.7.1945 unter MPr. Schäffer (s. Protokolle Schäffer Einleitung S. 38–42 u. Nr. 6 TOP IV) war trotz der entsprechenden Bestimmung des Art. 53 BV vom 8.12.1946 (s.u. Anm. 4) bis 1952 noch keine Geschäftsordnung für die Staatsregierung erlassen worden. In der Forschung vermutet wird dahinter gar ein Kalkül: MPr. Ehard habe versucht „sich anfänglich gegenüber den Ministerien auch Spielräume dadurch [zu erhalten], dass er den Beschluss für eine Geschäftsordnung der Staatsregierung offensichtlich bis 1952 hinausschob.“ Vgl. Kramer, Geschichte S.21 ff., Zitat S.22.
1Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß die Bayer. Staatskanzlei einen ersten Entwurf für die Geschäftsordnung der Staatsregierung ausgearbeitet und dem Innenministerium zugeleitet habe.2 Er selbst habe dann diesen Entwurf überarbeitet, der heute wohl vorläufig besprochen werden könne, auch wenn er den übrigen Mitgliedern des Kabinetts noch nicht zugegangen sei.3
2Dieser Vorentwurf der StK, von ORR Elans Kellner am 14.1.1952 hs. abgezeichnet, enthalten in StK-GuV 901.3Dieser undatierte und ungezeichnete, mit zahlreichen später hinzugefügten stenographischen u. hs. Anmerkungen versehene Entwurf sowie eine spätere ms. Fassung, in der diese hs. Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet worden sind, enthalten in StK-GuV 901.
2Anschließend wird § 1 des Entwurfs besprochen.
3Ziff. 4:
4Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß Art. 53 der Bayer. Verfassung4 in einem gewissen Widerspruch zu Art. 77 Abs. 1 stehe,5 er glaube, daß Art. 77 den Vorrang haben müsse, da hier bestimmt werde, daß die Organisation der allgemeinen Staatsverwaltung, die Regelung der Zuständigkeiten und die Art der Bestellung der staatlichen Organe durch ein Gesetz erfolgen müsse. Es könnten also wohl in der Geschäftsordnung nur Einzelheiten geregelt werden.4Art. 53 BV lautet: „Die Staatsregierung gibt sich eine Geschäftsordnung. In dieser wird die Zuweisung der Geschäfte an die einzelnen Geschäftsbereiche geregelt. Jede Aufgabe der Staatsverwaltung ist einem Geschäftsbereich zuzuteilen.“5Art. 77 Abs. 1 BV lautet: „Die Organisation der allgemeinen Staatsverwaltung, die Regelung der Zuständigkeiten und die Art der Bestellung der staatlichen Organe erfolgen durch Gesetz. Die Einrichtung der Behörden im einzelnen obliegt der Staatsregierung und auf Grund der von ihr erteilten Ermächtigung den einzelnen Staatsministerien.“
5Der Ministerrat beschließt, die vom Staatsministerium des Inneren vorgeschlagene Fassung zu übernehmen.6
6§ 1 Ziff. 4 des Entwurfs der StK (w.o. Anm. 2) hatte gelautet: „Der Beratung und Beschlußfassung durch die Staatsregierung unterliegen: [...] 4. Die Einrichtung der Behörden und sonstige die Organisation der Staatsverwaltung betreffende Maßnahmen, soweit für solche nicht ein einzelnes Staatsministerium durch Gesetz für zuständig erklärt worden ist“. Im Entwurf des StMI (w.o. Anm. 3) wurde dieser Passus zu § 1 Ziff. 5 mit dem Wortlaut: „Der Beratung und Beschlußfassung durch die Staatsregierung unterliegen: [...] 5. Die Errichtung der Behörden im einzelnen, soweit von der Staatsregierung nicht die einzelnen Staatsministerien ermächtigt werden.“
6Ziff. 3:
7Auf Vorschlag der Herren Staatsminister Dr. Hoegner und Dr. Seidel werden die Worte eingefügt:
8„...sowie die Stellungnahme in Konferenzen der Länderminister bei Angelegenheiten von größerer politischer Bedeutung.“7
7Der ursprüngliche § 1 Ziff. 2 des Entwurfs der StK (w.o. Anm. 2) hatte gelautet: „Der Beratung und Beschlußfassung durch die Staatsregierung unterliegen: [...] 2. Staatsverträge“. Im Entwurf des StMI (w.o. Anm. 3) wurde dieser Passus zu § 1 Ziff. 3 mit dem Wortlaut: „Der Beratung und Beschlußfassung durch die Staatsregierung unterliegen: [...] 3. Staatsverträge, Verwaltungsabkommen sowie die Stellungnahme in Konferenzen der Länderminister bei Angelegenheiten von größerer politischer Bedeutung“.
9Ziff. 6:
10Staatssekretär Dr. Ringelmann verweist auf Art. 55 Ziff. 4 BV,8 wonach die Staatsregierung die leitenden Beamten der Staatsministerien und die Vorstände der den Ministerien unmittelbar untergeordneten Behörden usw. zu ernennen habe. Es sei also wohl nicht notwendig, auch die Entlassung, die Versetzung in den Warte- bzw. Ruhestand in Ziff. 6 der Geschäftsordnung aufzunehmen.9
8Zum Wortlaut des Art. 55 Abs. 4 BV s. Nr. 79 TOP VII Anm. 27.9Der ursprüngliche § 1 Ziff. 5 des Entwurfs der StK (w.o. Anm. 2) hatte gelautet: „Der Beratung und Beschlußfassung durch die Staatsregierung unterliegen: [...] 5. Die Ernennung, Entlassung, Wartestands- und Ruhestandsversetzung der Beamten der Staatsministerien von der Besoldungsgruppe A 1 a aufwärts und der Vorstände der den Staatsministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden von der Besoldungsgruppe A 1 a aufwärts“. Im Entwurf des StMI (w.o. Anm. 3) wurde dieser Passus zu § 1 Ziff. 6 mit dem Wortlaut: „Der Beratung und Beschlußfassung durch die Staatsregierung unterliegen: [...] 6. die Ernennung, Entlassung, Ruhestands- und Wartestandsversetzung der Beamten der Staatsministerien von der Besoldungsgruppe A 1 a (Ministerialrat) an und der Vorstände der den Staatsministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden.“
11Staatsminister Dr. Schwalber wendet sich dagegen, die Vollmachten der einzelnen Ressortminister allzusehr einzuschränken.
12Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, die in der Verfassung Art. 55 Ziff. 4 niedergelegte Fassung zu übernehmen und in die Geschäftsordnung nur aufzunehmen, daß die Staatsregierung die leitenden Beamten usw. ernenne. Außerdem wird vereinbart, daß jedes Staatsministerium10 eine Zusammenstellung anfertigt, die die unmittelbar nachgeordneten Behörden enthält.10Hier hs. Korrektur von Stv. MPr. Hoegner im Registraturexemplar; die ursprüngliche Formulierung hatte gelautet: „daß das Staatsministerium des Innern eine Zusammenstellung anfertigt...“ (StK-MinRatProt 18).
13Ziff. 7:
14Ministerialdirektor Dr. Schwend schlägt vor, Ziff. 7 nicht zu ändern und es bei der bisherigen Übung zu belassen.11
11Der ursprüngliche § 1 Ziff. 6 des Entwurfs der StK (w.o. Anm. 2) hatte gelautet: „Der Beratung und Beschlußfassung durch die Staatsregierung unterliegen: [...] 6. Die Bestimmung des Stimmführers für die Vollversammlungen des Bundesrates und die Erteilung der Weisungen an diesen, ferner die Erteilung von Weisungen an Stimmführer in den Ausschüssen des Bundesrates, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, welche die Richtlinien der Politik betreffen“. Im Entwurf des StMI (w.o. Anm. 3) wurde dieser Passus zu § 1 Ziff. 7 mit völlig neuem Inhalt und Wortlaut: „Der Beratung und Beschlußfassung durch die Staatsregierung unterliegen: [...] 7. Die Vorlagen für die Vollversammlung des Bundesrats“.
15Der Ministerrat beschließt, Ziff. 7 folgende Fassung zu geben:
16„Die Vorlagen für die Vollversammlung des Bundesrats.“
17Ziff. 8:
18Staatssekretär Dr. Nerreter wendet ein, daß es auch in einzelnen Fällen in den Ausschüssen zu wichtigen Entscheidungen kommen könne.12
12Der vorliegend behandelte § 1 Ziff. 8 des Entwurfs des StMI (w.o. Anm. 3) entsprach im ursprünglichen Entwurf der StK (w.o. Anm. 2) dem § 1 Ziff. 6 (zum Wortlaut s. die vorausgehende Anm.). Statt der Worte „soweit es sich um Angelegenheiten handelt, welche die Richtlinien der Politik betreffen“ schlug das StMI die Formulierung vor: „soweit es sich um Angelegenheiten von größerer politischer Bedeutung handelt“.
19Staatssekretär Dr. Koch erwidert, der Meinungsäußerung eines Ministers in einem Ausschuß komme keine Rechtsverbindlichkeit zu, er halte deshalb die Bedenken des Herrn Staatssekretärs Dr. Nerreter für nicht unbedingt begründet.
20Staatsminister Dr. Seidel erklärt, jedes Mitglied der Regierung sei doch wohl verpflichtet, alle Angelegenheiten, die in den Ausschüssen behandelt werden und nicht in Vorlagen an das Plenum des Bundesrats münden, dem Ministerrat zur Entscheidung vorzulegen, wenn sie von besonderer Bedeutung seien.
21Auf Vorschlag des Herrn Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner wird beschlossen, folgende Worte einzufügen:
22„...soweit es sich um Angelegenheiten von größerer politischer Bedeutung handelt.“
23Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, es sei natürlich notwendig, dies im einzelnen dem Ermessen des Mitglieds der Staatsregierung, welches in den Ausschüssen auftrete, zu überlassen.
24Den übrigen Punkten wird zugestimmt, ohne daß Einwendungen erhoben werden.
25Abschließend wird beschlossen, die Beratung hier abzubrechen, den Entwurf allen Mitgliedern des Kabinetts zuzuleiten und in einer Sondersitzung am Dienstag, den 22. April 1952, 19 Uhr, endgültig zu behandeln.13
13Zum Fortgang s. Nr. 94 TOP I, Nr. 109 TOP II, Nr. 110 TOP III.
14Vgl. thematisch Nr. 85 TOP I (Parlamentarischer Untersuchungsausschuß „Vorgänge im Landesentschädigungsamt“).
1Staatssekretär Dr. Koch gibt den Inhalt eines soeben erschienenen Extrablattes bekannt, das sich unter der Überschrift „Stinkbomben um Auerbach“ in einer höchst einseitigen Weise mit den Vorgängen der letzten Woche befaßt.15 Unter anderem würden eine Reihe von Fragen gestellt, die sich um die Gelder, die Herr Staatsminister Dr. Müller von Oberrabbiner Ohrenstein16erhalten habe, drehten. Formell könne gegen dieses Extrablatt wohl nichts unternommen werden, auch sachlich werde schwer etwas zu machen sein, obwohl es sich ja tatsächlich um versteckte Angriffe gegen die Staatsregierung und ihre Autorität handle. Jedenfalls halte er es für notwendig, daß sich das Innenministerium mit der Prüfung der bisher schon erschienenen 13 Nummern dieses Extrablattes beschäftige.15Diese Extrablatt ist nicht ermittelt.16Zur Person s. die Einleitung S. XLV Anm. 116.
2Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, wenn es sich hier um eine politische Druckschrift handle, könne aufgrund des Pressegesetzes festgestellt werden, wer der Inhaber und die Geldquellen dieses Blattes seien.
3Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, daß jetzt in dem Verfahren Auerbach auch Dr. Kempner,17 der jetzt Rechtsanwalt in Frankfurt sei, auftrete; er vertrete die Klage der Verteidigung Auerbachs vor dem Bundesverfassungsgericht, in der beanstandet wird, daß das Verfahren an den jüdischen Osterfeiertagen beginne.17Dr. jur. Robert Max Wasilii Kempner (1899–1993), Jurist, Studium der Rechtswissenschaften in Freiburg/Br., Staatsanwalt in Berlin, 1928 Eintritt in das preußische Innenministerium, 1933 Entlassung aus dem Staatsdienst, 1935 Flucht nach Italien, 1939 Auswanderung in die USA, dort Tätigkeit als Regierungsberater, 1945/46 stellvertretender Hauptankläger der USA in den Nürnberger Prozessen, 1947/48 stellvertretender Hauptankläger im Prozeß gegen Beamte des AA, 1951 Niederlassung als Rechtsanwalt in Frankfurt/M., Anwalt der Nebenklage in zahlreichen NS-Prozessen und in zahlreichen Zivilprozessen betr. Entschädigung für NS-Opfer. S. Kroll, Geschichtswissenschaft; Evangelische Akademie Mühlheim/Ruhr (Hg.), Kempner; Eisfeld/Müller (Hg.), Barbarei; zur Tätigkeit Kempners als Ankläger gegen Vertreter des AA s. Conze/Frei/Hayes/Zimmermann, Das Amt S. 382 ff. u. passim.
4Staatssekretär Dr. Nerreter macht darauf aufmerksam, daß das jüdische Osterfest bereits vor einigen Tagen gewesen sei.18
18In thematischem Fortgang s. Nr. 97 TOP II, Nr. 98 TOP VII, Nr. 99 TOP VI (Auerbach-Prozeß); Nr. 96 TOP III (Interpellation im Bayer. Landtag); Nr. 100 TOP I (Rücktritt von StM Müller); Nr. 122 TOP VIII (Parlamentarischer Untersuchungsausschuß „Vorgänge im Landesentschädigungsamt“); ferner auch Nr. 124 TOP IX.
1Der Ministerrat beschließt,
1. den Ministerialrat Dr. Fritz Freudling19 im Staatsministerium der Finanzen zum Ministerialdirigenten, U19Zur Person s. Nr. 79 TOP XVII Anm. 67.
2. den Ministerialrat Eberhard Kuchtner20 im Staatsministerium für Wirtschaft zum Ministerialdirigenten und U20Eberhard Kuchtner, Jurist, seit 17.5.1947 Abordnung zur Dienstleistung an das StMWi, 25.11.1948 unter Aufrechterhaltung seiner Abordnung Beförderung zum Rat am Bayer. Obersten Landesgericht, zum 31.3.1951 Ausscheiden aus dem Justizdienst, 1.4.1951 MinRatim StMWi. Weitere Angaben nicht ermittelt.
3. den Regierungsdirektor Fritz Rüth21 zum Ministerialrat im Staatsministerium der Finanzen zu ernennen. U21Fritz Rüth (1905–1986), Jurist, 1924 Abitur am Humanistischen Gymnasium Bayreuth, vorausgehend am 18.1.1923 Eintritt in die Reichsfinanzverwaltung als Steuersupernumerar beim Finanzamt Bayreuth, 1926 Prüfung für den gehobenen mittleren Dienst (Obersteuersekretärsprüfung), 1926–1928 Steuerpraktikant beim Finanzamt Selb, 1928/29 bei den Finanzämtern Hof und Windsheim, zum 1.6.1929 auf eigenen Wunsch Entlassung aus der Reichsfinanzverwaltung, nach Privatstudien 21.2.1930 Erstes Staatsexamen, anschließend Assessor bei verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien, 26.7.1933 Große Staatsprüfung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst, 1.12.1933 bis 22.7.1934 Regierungsassessor beim Finanzamt Bayreuth, 23.7.1934 bis 30.9.1937 beim Landesfinanzamt Nürnberg, 1.10.1937 bis 30.4.1938 Finanzamt Hersbruck, dort 1.12.1939 RR, 1.5.1938 bis 27.6.1945 Finanzamt Nürnberg-Ost, 28.6.1945 bis 7.9.1947 Finanzamt Waldsassen, 1933–1935 SA-Mitglied („ohne Rang und Uniform“), NSDAP-Mitglied seit 1937, durch Spruch der Spruchkammer Tirschenreuth vom 3.11.1946 Einstufung in die Gruppe V der Entlasteten, wegen Beanstandungen der Militärregierung an Tirschenreuther Spruchkammerverfahren und auf Weisung der Militärregierung vom 6.5.1947 vorübergehende Entlassung ab dem 14.5.1947, durch Beschluß des Kassationshofes vom 2.6.1947 Aufhebung des Spruchkammerurteils und Anordnung der erneuten Verfahrensdurchführung, Einstellung des Spruchkammerverfahrens durch die Spruchkammer Tirschenreuth am 25.6.1947 (Weihnachtsamnestie), 1.2.1948 ORR und Versetzung an das Landespersonalamt, 16.12.1950 Versetzung an das StMF, dort zunächst Referent für Beamtenrecht und für Personalangelegenheiten, 1.1.1951 RegDir, 1.4.1952 MinRat, 1.10.1953 Bestellung zum Leiter der Abteilung Steuern und Gebühren im StMF, 1.1.1956 MinDirig, 1.7.1961 Oberfinanzpräsident ander Oberfinanzdirektion München, Ruhestandsversetzung zum 1.11.1970.
22Vgl. Nr. 84 TOP V. Nr. 90 TOP III, Nr. 91 TOP IV.
1Staatssekretär Dr. Ringelmann verteilt ein Gutachten des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen über die Bildung des Aufsichtsrats der Eisenwerkgesellschaft Maximilianshütte m.b.H., in dem die Frage erörtert wird, ob bei der Maxhütte der überwiegende Einfluss das bayerischen Staates im Sinne des Art. 57 der Bayer. Verfassung23 sichergestellt ist.24
23Zum Wortlaut des Art. 57 BV s. Nr. 90 TOP III Anm. 51.24Dieses Gutachten nicht ermittelt. Wahrscheinlich handelt es sich hierbei um die Vormerkung von Staatssekretär Ringelmann vom 9.4.1952 (wie Nr. 91 TOP IV Anm. 14).
2Es wird vereinbart, die Frage in der nächsten Kabinettsitzung zu entscheiden.
3Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt in diesem Zusammenhang eine Resolution der Industriegewerkschaft Bergbau hinsichtlich der Durchführung des Mitbestimmungsrechts in der Bayer. Berg-, Hütten- und Salzwerke AG bekannt.25
25Diese Resolution war am 6.4.1952 auf der in Peißenberg tagenden Funktionärskonferenz der BHS beschlossen worden. Eine Abschrift enthalten in GDion BHS 490. Wörtlich hieß es in der Resolution: „Die am Sonntag, den 6. April 1952 in Peißenberg tagende Funktionärskonferenz der Bayerischen Berg-, Hütten- und Salzwerke AG., Kohlenbergwerke Peissenberg [sic!] Hohenpeissenberg und Peiting bedauert, dass das Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in ihrer Gesellschaft bis jetzt noch nicht durchgeführt worden ist. 3 150 Bergarbeiter, die bei der durchgeführten Urabstimmung ihre Forderung klar zum Ausdruck brachten, erwarten, dass nunmehr alsbald im Laufe des Monats April das Gesetz erfüllt und die Durchführung der Mitbestimmung ermöglicht wird. Die Funktionärskonferenz richtet an die Bayerische Staatsregierung die Aufforderung umgehend nach den gesetzlichen Bestimmungen zu handeln. Aufgrund der allgemein günstigen Entwicklung der Durchführung des Mitbestimmungsgesetzes der Arbeitnehmer im Bundesgebiet, erwarten die Bergarbeiter der Bayerischen Berg-, Hütten- und Salzwerke AG eine baldige Entscheidung.“ Dieser Abschrift ist noch die Information beigefügt: „Vertraul. übergeben von ORR Mock am 9.4.52. – bei einer Besprechung dieser Resolution mit Vertretern des Betriebsrates von Peissenberg drohten die Vertreter mit Gewaltanwendung. Nach Meinung von Mock ist jedoch nur der kleinere Teil der Belegschaft an dem Mitbestimmungsrecht interessiert. – Das Fin.-Min. soll verständigt werden.“
4Staatsekretär Dr. Ringelmann erwidert, die Frage, ob die BHS unter das Mitbestimmungsrecht falle, sei rechtlich sehr schwierig zu entscheiden, man könne eine Lösung nicht durch Resolutionen erzwingen. Noch im Laufe dieses Monats werde eine Aufsichtsratssitzung der BHS stattfinden, die sich mit den vorliegenden, sich vielfach widersprechenden Gutachten beschäftigen werde.26 Wenn die Stellungnahme des Aufsichtsrats der BHS vorliege, könne dann eine endgültige Entscheidung im Ministerrat erfolgen. Im übrigen weise erdarauf hin, daß der Anteil der Kohle an dem Volumen der BHS nur mehr 38 % betrage, der Gewinn sogar nur 28%.26Hier hs. Korrektur v. Gumppembergs im Registraturexemplar; die ursprüngliche Formulierung hatte gelautet: „die sich mit den vorliegenden, zum Teil recht widerspruchsvollen Gutachten...“ (StK-MinRatProt 18).
5Der Ministerrat erklärt sich auch hier mit der Verschiebung einverstanden.27
27Zum Fortgang s. Nr. 93 TOP V, Nr. 100 TOP II, Nr. 103 TOP VIII, Nr. 104 TOP XI, Nr. 107 TOP IV u. Nr. 129 TOP VII.
28Vgl. Nr. 82 TOP II, Nr. 83 TOP I, Nr. 91 TOP IX.
1Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Staatsministerium des Innern habe auf Grund des Beschlusses in der letzten Kabinettsitzung zwei Anträge an das Bundesverfassungsgericht eingereicht, wobei der erste laute:
2Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, an das Land Bayern aus den im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1951 des Bundesministeriums für Wohungsbau bewilligten Mitteln weitere 14 742000 DM abzuführen.
3Der zweite Antrag gehe dahin, das Bundesverfassungsgericht wolle im Wege einer einstweiligen Anordnung verfügen, daß die Bundesregierung bis zur Entscheidung über den Hauptsacheantrag eine anderweitige Verplanung der 91 Millionen DM zu unterlassen habe.
4Der Ministerrat billigt diese Anträge und beschließt gleichzeitig,29 daß bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht die Vertretung Bayerns durch Herrn Staatssekretär Dr. Nerreter zu erfolgen hat, der dabei von Herrn Ministerialdirigent Dr. Mang (Staatsministerium des Innern)30 und Herrn Ministerialrat Wagenhöfer (Finanzministerium) 31 unterstützt wird.32
29Hier hs. Korrektur von Stv. MPr. Hoegner im Registraturexemplar; die ursprüngliche Formulierung hatte gelautet: „Der Ministerrat beschließt, diese Anträge zu bewilligen und vereinbart gleichzeitig...“ (StK-MinRatProt 18).30Zur Person s. Nr. 82 TOP IV/3 Anm. 58.31Carl Wagenhöfer (1910–2001), Jurist und Diplomvolkswirt, 1936 Große Juristische Staatsprüfung, 1937–1939 StMF, dort RR und Etatreferent, 1939–1945 Teilnahme am Zweiten Weltkrieg, 1.5.1937 NSDAP-Mitglied, Weiterbeschäftigung unter MPr. Schäffer im StMF trotz mandatory removal vom 2.8.1945 bis Ende September 1945 mit ausdrücklicher Genehmigung der US-Militärregierung (vgl. Protokolle Schäffer S. 337 u. 382), 1947 erneut StMF, 1948 ORR, 1949 Reg-Dir, 1950 MinRat, 1949 Kandidat Schäffers für einen Posten als MD im BMF, 1952–1956 Staatsrat in Hamburg, 1.2.1956-31.1.1977 Präsident der Landeszentralbank von Bayern (seit 1957 „in Bayern“).32Zum Fortgang s. Nr. 119 TOP V, Nr. 127 TOP IV, Nr. 130 TOP VIII.
1. Eröffnung des Julius-Spitals in Würzburg33
U33Zum Wiederaufbau und zur Neugestaltung des in dem Fliegerangriff auf Würzburg am 16.3.1945 fast vollständig zerstörten Juliusspitals s. die Materialien in MK 72580. Vgl. auch die dreibändige Geschichte Das Juliusspital, hier zur Baugeschichte und zum Wiederaufbau nach 1945 insbes. Bd. 1 S. 56–67; ferner Kern, Juliusspital.
1Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß die feierliche Eröffnung des wiederhergestellten Julius-Spitals in Würzburg am 20. Mai erfolgen wird. An diesem Tage fällt die Ministerratssitzung in München aus.34
34Der letzte Satz hs. Ergänzung von Stv. MPr. Hoegner im Registraturexemplar (StK-MinRatProt 18). Zum Fortgang s. Nr. 96 TOP XIII, Nr. 98 TOP XIV.
2. Passauer Frühjahrsmesse U
1Es wird vereinbart, daß die Bayer. Staatsregierung bei der Eröffnung der Passauer Frühjahrsmesse am 25. April durch Herrn Staatsminister Dr. Seidel vertreten wird.
3. Protestversammlung des Deutschen Gewerkschaftsbundes U
1Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt weiter mit, daß am Donnerstag dieser Woche eine Protestversammlung des Deutschen Gewerkschaftsbundes wegen der Frage des Ladenschlusses an Samstagen stattfinden werde. Er selbst werde nicht hingehen, er halte es aber für zweckmäßig, daß das Arbeitsministerium bei dieser Veranstaltung vertreten sei.
2Staatssekretär Krehle sichert zu, daß ein Vertreter des Arbeitsministeriums teilnehmen werde.
4. Chirurgenkongreß U
1Staatsminister Dr. Schwalber teilt mit, der Herr Ministerpräsident habe ihn zwar gebeten, in seiner Vertretung bei der Eröffnung des Kongresses in München zu sprechen; er habe aber festgestellt, daß vorwiegend Fragen behandelt würden, die das Innen- und Justizministerium beträfen. Er halte es deshalb für zweckmäßig, wenn auch diese Ministerien vertreten seien.
2Es wird vereinbart, daß Herr Staatsminister Dr. Schwalber lediglich Begrüßungsworte spricht.
35Vgl. Nr. 79 TOP XIII, Nr. 81 TOP VII, Nr. 83 TOP XI, Nr. 86 TOP IV, Nr. 87 TOP IV, Nr. 88 TOP XI.
1Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er habe die Vorschläge der Versicherungsgesellschaften bezüglich der Einführung der Zwangshagelversicherung der Versicherungskammer zur Stellungnahme übergeben. Er werde deren Äußerung vervielfältigen lassen und allen Mitgliedern des Kabinetts zuleiten. Es könne dann im Ministerrat darüber gesprochen werden.36
36Zum Fortgang s. Nr. 93 TOP IX, Nr. 99 TOP V, Nr. 111 TOP IV.
37S. im Detail Bayerischer Jugendring 466–170. Vgl. thematisch Protokolle Ehard III Bd. 1/1 Nr. 3 TOP II
/13 (Bundesjugendplan) u. Bd. 1/2 Nr. 64 TOP III (Bayer. Landesjugendplan 1951/52). Vgl. im vorliegenden Bd. Nr. 78 TOP XIX.
1Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fahrt fort, der Präsident des Bayer. Jugendrings,38 Dr. Faltermaier,39 sei mit anderen Herren, u.a. dem Leiter der norwegischen Europahilfe,40 Herrn Torgersen,41 bei ihm gewesen. Es sei beabsichtigt, eine große bayerische Jugendaktion durchzuführen, u.a. auch eine Lotterie zu veranstalten.42 Dem Kuratorium sollten Vertreter das Bayer. Landtags und Senats, der Bayer. Staatsregierung, der Gewerkschaften, des Bauernverbands usw. beitreten. Es werde wohl richtig sein, wenn sich auch die Staatsregierung daran beteilige, am besten wohl über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus.38 Der Bayer. Jugendring, die Dachorganisation der Mehrheit der in Bayern aktiven Jugendorganisationen, war am 18./20.4.1947 als Nachfolgeorganisation des am 24./25.5.1946 gebildeten Bayer. Landesjugendausschusses gegründet worden; am 16.1.1948 wurde dem Bayer. Jugendring vom damaligen Kultusminister Alois Hundhammer der Status und die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Zur Gründung, zum Aufbau und zu den Anfangsjahren des Bayer. Jugendrings s. Zwanzig Jahre Bayerischer Jugendring.39Dr. phil. Martin Faltermaier (geb. 1919), Psychologe, 1930–1933 Besuch des Hum. Gymnasiums in Burghausen, 1933–1938 des Hum. Gymnasiums in Freising, 1938/39 Studium der Philosophie an der Phil.-theol. Hochschule Freising, 1939 zunächst Einberufung zur Wehrmacht, aber 1939/40 Fortsetzung des Philosophiestudiums in Eichstätt, ab Okt. 1940 Teilnahme am Zweiten Weltkrieg, 1941 Verwundung und Wehruntauglichkeit, ab 1942 Studium der Psychologie an der LMU München, 1945 Promotion und Tätigkeit für das Stadtjugendamt der Stadt München, 1946/47 Assistent am Psychologischen Institut der LMU München, 1947/48 Tätigkeit im Jugendpflegereferat des StMUK, 1948–1953 Präsident des Bayer. Jugendrings, 1953–1985 Geschäftsführer des Juventa-Verlages für soziologische, pädagogische und sozialwissenschaftlichen Fachschriften, Mitbegründer und Herausgeberder im Juventa-Verlag erscheinenden Zeitschrift „deutsche jugend“. Ein Portrait Faltermaiers in: Zwanzig Jahre Bayerischer Jugendring S.37.40Zur norwegischen Europahilfe s. Nr. 78 TOP XIX Anm. 86.41Arne Martin Torgersen (1910–1987), Norweger mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft, Teilnahme am Zweiten Weltkrieg als Offizier der US-Army, dann Leiter der Nachrichtenredaktion des US-Auslandsradiosenders Voice of America, 1946 Beauftragter der US-amerikanischen Hilfsorganisation CARE in der französischen Besatzungszone, 1946–1953 Leiter der norwegischen Europahilfe, 1955 Berufung in das Flüchtlingswerk der UNO, 1957 Hochkommissar bei den Vereinten Nationen in Deutschland und Österreich, 1969 Ruhestandsversetzung, bis zum Tode Wohnsitz in Salzburg. S. die Autobiographie von Torgersen, „...nach Ihnen, Herr General!“; zur Tätigkeit Torgersens für CARE s. Neisen, Und wir leben immer noch! S. 144–158.42Die „Bayerische Jugendaktion 1952” war auf Initiative der Norwegischen Europahilfe – mit Unterstützung von der Schweizerischen Europahilfe – ins Leben gerufen worden: In dem Zeitraum vom Juni bis September 1952 sollten in einer großangelegten und konzentrierten gemeinsamen Aktion von Politik, Wirtschaft, Jugend- und Wohlfahrtsverbänden, Interessensverbänden, Kirchen, Kommunen und Vereinen umfassende Geldmittel für die Unterstützung und berufliche Förderung von jugendlichen Flüchtlingen, für den Bau von Jugendherbergen, Jugendwohn- und Jugenderholungsheimen, die Einrichtung von Lehrwerkstätten und die Förderung des Lehrstellenmarktes gesammelt werden. Die Norwegische Europahilfe als Initiatorin stiftete für die Jugendaktion 1952 den Betrag von 100000 DM.
2Staatssekretär Dr. Brenner erklärt sich damit einverstanden.
3Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt noch hinzu, die schwierige Frage, ob eine Lotterie genehmigt werden könne, werde er noch eigens im Innenministerium prüfen lassen.43
43Zum Fortgang s. Nr. 94 TOP XIII, Nr. 99 TOP XI/d, Nr. 100 TOP VIII.
44Vgl. Nr. 85 TOP XIV, Nr. 88 TOP X.
1Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob in der Zwischenzeit in der Konferenz der Finanzminister entschieden worden sei, ob und mit welchen Beträgen sich die einzelnen Länder an einer Spende für die Olympischen Spiele beteiligen sollten.
2Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, diese Frage werde in der nächsten Konferenz am 16. und 17. April 1952 entschieden werden.
3Die Angelegenheit wird zurückgestellt.45
45Zum Fortgang s. Nr. 93 TOP VIII, Nr. 98 TOP XI.
46Das Schloß Hohenaschau im Chiemgau, das 1942 an das Deutsche Reich verkauft worden war und später in Bundesbesitz überging, ist seit 1960 an das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V. vermietet und wird hauptsächlich als Ferien- und Erholungsanlage genutzt. Zu dem im vorliegenden Ministerrat diskutierten Vorgang sind weiterführende Informationen nicht ermittelt. Später in den Jahren 1957/58 gab es allerdings Überlegungen – ausgehend vom Studentenverband Deutscher Ingenieurschulen -, in Schloß Aschau ein gemeinnütziges Studentenerholungswerk einzurichten. Dieser Plan wurde von der Staatsregierung unter MPr. Hoegner wegen grundsätzlicher finanzieller und organisatorischer Bedenken nicht aufgegriffen. S. hierzu die Materialien in StK 17986.
1Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, er habe vor kurzem das Schloß Hohenaschau, das von der Bundesvermögensverwaltung verwaltet werde, besichtigt. Es sei in tadellosem Zustand und er sei überzeugt, daß Bayern sich dafür interessieren solle. Dabei sei es nicht notwendig, sich um das Eigentum zu bewerben, dafür müsse aber Bayern die Initiative ergreifen, daß dort Kongresse, Tagungen usw. abgehalten würden.
2Am besten sei es wohl, wenn sich Herr Ministerialdirektor Schwend mit dem Leiter der Außenstelle der Bundesvermögensverwaltung in Rosenheim, Graf Türkheim,47 in Verbindung setze und die bestehenden Möglichkeiten prüfe.47Nicht ermittelt.
3Staatssekretär Dr. Brenner unterstützt diesen Vorschlag und bemerkt, daß auch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an Hohenaschau sehr interessiert sei, zumal in Bayern bisher eine ähnliche Möglichkeit nicht bestanden habe.
4Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Abschließend stellt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fest, daß es notwendig sei, daß sich das Kabinett nach dem endgültigen Ergebnis der Gemeinde- und Kreistagswahlen, also nach Durchführung der noch ausstehenden Stichwahlen, mit der politischen Lage in Bayern auf Grund der Erfahrungen der Wahlen befasse.
Stv. Ministerpräsident
und Staatsminister des Innern
gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor