PDF
Nr. 100MinisterratssitzungDienstag, 27. Mai 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei), Landeslastverteiler Dipl.-Ing. Engl,1 Obering. Roth (Bayernwerk),2Dr. Arnold (Wirtschaftsministerium) zu Punkt III.

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle.

Tagesordnung:

I. Rücktritt des Staatsministers der Justiz, Dr. Josef Müller. II. Mitbestimmungsgesetz und Bayer. Berg-, Hütten- und Salzwerke AG (BHS). III. Lastverteilung in bayerischen Grenzgebieten. IV. Streik des Gewerkschaftsbundes. V. Verordnung über Reisekostenvergütung der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung. VI. Investitionspläne der Bayer. Motorenwerke München-Milbertshofen. VII. [Dienst am Pfingstsamstag]. [VIII. Bayerische Jugendaktion 1952]. [IX. Auslegung des § 118 des Bayer. Betriebsrätegesetzes]. [X. Einweihung der neuen Ortschaft Neu-Wackersdorf am 6. Juli 1952]. [XI. Personalangelegenheiten].

I. Rücktritt des Staatsministers der Justiz, Dr. Josef Müller3

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt die Gründe bekannt, die ihn zu einem Schreiben an Herrn Dr. Josef Müller veranlaßt hätten, in welchem er ihn ersucht habe, seinen Rücktritt zu erklären (das Schreiben wird verlesen).4 Die Verfassung verlange ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen dem Landtag und dem Ministerpräsidenten, das gleiche müsse aber auch von einem Minister gefordert werden.

Anschließend gibt Ministerpräsident Dr. Ehard noch die Antwort des Herrn Dr. Müller an ihn bekannt.5

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatsminister Dr. Seidel erklären übereinstimmend, daß auch ihrer Meinung nach kein anderer Ausweg mehr geblieben sei. Beide Herren Minister betonen aber, daß das Vorgehen des Untersuchungsausschusses nicht ordnungsgemäß gewesen sei; deshalb sei wohl auch die Krise noch nicht völlig überstanden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt dann darauf zu sprechen, ob dieser Rücktritt der Zustimmung des Landtags bedürfe und meint, nach der Verfassung genüge lediglich eine Mitteilung an den Präsidenten des Landtags.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, nach Art. 45 BV berufe und entlasse der Ministerpräsident mit Zustimmung des Landtags die Staatsminister und Staatssekretäre,6 er sei deshalb der Auffassung, auch im Fall eines freiwilligen Rücktritts sei die Zustimmung des Landtags erforderlich.

Ein endgültiger Beschluß in dieser Frage wird nicht gefaßt.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt dann noch auf den Auerbach-Prozeß7zu sprechen und gibt die von Rechtsanwalt Dr. Klibansky8 gestellten Beweisanträge bekannt, die mit dem Prozeß selbst zum größten Teil nichts zu tun hätten und offensichtlich nur den Zweck verfolgten, weitere Beunruhigung zu schaffen. Unter anderem behaupte er, die Landesleitung der CSU habe einen Betrag von 10000 DM aus Gewinnen der Sammelstelle erhalten, der auf seine, des Ministerpräsidenten Weisung, aber noch nicht verteilt worden sei. An dieser Behauptung sei kein wahres Wort.

Daran anschließend werden noch im einzelnen Vorkommnisse aus dem Prozeß und den Sitzungen des Untersuchungsausschusses des Landtags behandelt.9

II. Mitbestimmungsgesetz und Bayer. Berg-, Hütten- und Salzwerke AG (BHS)10

Staatssekretär Dr. Ringelmann erinnert daran, daß der Ministerrat am 15. April 1952 beschlossen habe, die Frage der Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes bei der BHS zunächst deren Aufsichtsrat zu unterbreiten. In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 7. Mai sei auch von den Vertretern der Industriegewerkschaft Bergbau anerkannt worden, daß der überwiegende Betriebszweck der BHS nicht in der Förderung von Kohle bestehe. Ferner sei vereinbart worden, für das Werk Peißenberg einen dem bisherigen technischen Werksleiter gleichgeordneten Arbeitsdirektor zu bestellen, der zu den Sitzungen des gemeinsamen Ausschusses der Betriebsräte der BHS zugezogen werden solle.11

Schließlich seien die Mitglieder des derzeitigen Aufsichtsrats gebeten worden, ihr Amt niederzulegen, um der Hauptversammlung die Wahl eines neuen Aufsichtsrats zu ermöglichen. Dieser solle aus elf Vertretern bestehen, von denen zwei vom Betriebsrat zu entsenden seien. Die übrigen neun Mitglieder müßten durch die Hauptversammlung gewählt werden, der Aufsichtsrat habe sich dabei bereiterklärt, noch zwei weitere Mitglieder aus dem Kreis der Arbeitnehmer zu wählen und zwar den ersten Vorsitzenden der Industriegewerkschaft Bergbau und Herrn Staatsmimster a.D. Rudolf Zorn.12 Mit dieser Regelung sei auch der Herr Arbeitsminister einverstanden gewesen. Neuerdings beanspruche die Gewerkschaft aber von den elf Mitgliedern des Aufsichtsrats 5 und mache dazu noch einen Vorschlag für einen 11. Mann. Damit könne aber der Staat als Anteilseigner nicht einverstanden sein. Es wäre dies der erste Fall, in dem ein Betrieb, der nur zum Teil Bergwerksbetrieb sei, dem Mitbestimmungsgesetz unterstellt würde. Er selbst, der dem Aufsichtsrat seit 1927 angehöre, könne dann nicht weiter Mitglied bleiben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt, er sei für eine Verschiebung der Entscheidung, nachdem heute Nachmittag nochmals eine Besprechung stattfinden solle.

Staatsminister Dr. Seidel gibt zu bedenken, daß es sich doch jetzt darum handle, ob die BHS unter das Mitbestimmungsgesetz falle oder nicht, wobei zwei Gutachten sich dafür ausgesprochen hätten, daß das Gesetz nicht anwendbar sei.13 Wenn eine Einigung auf der vom Finanzministerium vorgeschlagenen Basis nicht möglich sei, müsse eben die Entscheidung den Gerichten Vorbehalten bleiben.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, die heutige Besprechung noch abzuwarten. Wenn keine gütliche Verständigung zustande komme, aber die Entscheidung den Gerichten zu überlassen.

Diesem Vorschlag stimmen auch Staatsminister Zietsch und Staatssekretär Dr. Koch zu, der erklärt, eine andere zweckmäßigere Lösung sei nicht denkbar.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß in diesem Fall aber auch die bisherigen Konzessionen wegfielen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Anschließend stellt Staatsminister Dr. Seidel noch den Antrag, auch die Angelegenheit Luitpold-Hütte dem Kabinett zur Entscheidung zu unterstellen.14

Der Ministerrat beschließt so zu verfahren, wobei Staatsminister Zietschdie Vorlage zusichert, sobald alles vorbereitet sei.15

III. Lastverteilung in bayerischen Grenzgebieten16

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner faßt das Ergebnis der Besprechung dieser Frage im letzten Ministerrat zusammen.

Landeslastverteiler Dipl-Ing. Engl 17 begründet die Bedenken, die er als Landeslastverteiler gegen den Entwurf des Wirtschaftsministeriums haben müsse.18 Insbesondere sei zu befürchten, daß im Laufe der Zeit auch andere vom RWE belieferte Gebiete von diesem in Anspruch genommen würden und damit der Einbruch des RWE in die bayerische Energiewirtschaft noch mehr verstärkt werde. Er halte es für unbedingt notwendig, das ganze Gebiet des bayerischen Staates dem Landeslastverteiler zu unterstellen.

Dr. Arnold wendet ein, der Bund und die Länder, die gegen die bayerische Regelung protestiert hätten, verlangten nicht, daß das Gebiet der Lechwerke ebenso behandelt werde, wie die Grenzgebiete. Er glaube auch nicht, daß ein solcher Anspruch erhoben werde.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß durch Erlaß vom 20. Juli 194919 der seinerzeitige Direktor der Verwaltung für Wirtschaft auf Grund des § 1 Abs. 1 des Energienotgesetzes acht Elektrizitätsbezirke gebildet habe.20 Danach gehöre das Gebiet der Lechwerke zu Bayern, jetzt handle es sich also lediglich um die Grenzgebiete.

Dr. Arnold fügt hinzu, hinsichtlich Dettingen sei schon immer eine Sonderregelung getroffen gewesen, nachdem dieses Werk dem RWE gehöre. Der Bund habe aber bestimmt, daß Verfügungen über seine Leistungen durch entsprechende Vereinbarungen zwischen den Hauptlastverteilern geregelt werden sollten.

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, der außerbayerische Hauptlastverteiler treffe keine Bestimmungen über Stromeinschränkungen, Stillegungen usw., sondern nur die staatliche Verwaltung, die auch außerbayerische Lastverteiler anweisen könne. Was Aschaffenburg betreffe, so könne das RWE wegen der bestehenden Verträge nicht eigenmächtig Vorgehen.

Auf Frage antwortet Obering. Roth, bis jetzt sei noch kein Gebiet außerbayerischen Hauptlastvorteilern unterstellt, obwohl diese Gebiete von außen her mit Strom versorgt würden.

Dipl.-Ing. Engl faßt seine Bedenken nochmals dahingehend zusammen, daß ernste Befürchtungen sowohl in versorgungstechnischer Hinsicht wie hinsichtlich des Einflusses außerbayerischer Elektrizitätsgesellschaften bestünden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt nachdrücklich, den bisherigen Zustand aufrecht zu erhalten.

Der Ministerrat schließt sich mit Mehrheit diesem Vorschlag an und beschließt, den Entwurf des Wirtschaftsministeriums nicht weiter zu verfolgen.

Nachdem sich die Herren Engl, Roth und Dr. Arnold entfernt haben, stellt Staatsminister Dr. Seidel noch folgendes fest:

Tatsache sei, daß Gebiete, die von außerhalb Bayerns beliefert würden, von Stromeinschränkungen usw. nicht so hart wie das übrige Bayern betroffen würden, weil das RWE zurzeit über mehr Strom als andere Gebiete verfüge. Die Sorge des Bayernwerks sei aber die, daß infolge bevorzugter Belieferungen durch das RWE eine Konkurrenz entstehe, die sich einmal bemerkbar machen könne. Dafür habe er an sich Verständnis, er weise aber doch darauf hin, daß eines Tages der Zentrallastverteiler21 bayerischen Wünschen gegenüber wenig aufgeschlossen sein könne, wenn sich Bayern nicht der allgemeinen Regelung anschließe. Er bestehe aber nicht unbedingt auf seiner Meinung, zumal ja zu befürchten sei, daß diese Sache politisch aufgezogen werde.

IV. Streik des Gewerkschaftsbundes

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die Demonstration am 26. Mai von Seiten des Gewerkschaftsbundes zwar als Protest gegen das Betriebsverfassungsgesetz22 aufgezogen worden sei, in der Tat aber zu einem guten Teil auch als Protest gegen den Generalvertrag23 gewirkt habe, was schon aus den zahlreichen mitgeführten Transparenten zu ersehen gewesen sei. Damit werde eine Atmosphäre geschaffen, die zu ernsten Besorgnissen Anlaß gebe.24 Der Streik bekomme damit den Anstrich einer politischen Aktion, über deren Tragweite man sich klar sein müsse. Er bitte dringend, doch alles zu versuchen, daß wenigstens in Bayern eine solche Atmosphäre nicht aufkomme.

Staatsminister Zietsch verweist auf das Verhalten der Koalitionsparteien im Bundestag, das die Opposition habe vor den Kopf stoßen müssen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, trotzdem müsse er es bedauern, daß das Wort Schumachers,25 wer für den Generalvertrag sei, höre auf, ein Deutscher zu sein, von den Gewerkschaften aufgegriffen worden sei. Im übrigen habe er selbst es sofort abgelehnt, daß am 26. Mai beflaggt und schulfrei gegeben werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, daß Senatspräsident Kaisen26von Bremen bereits von der Äußerung Schumachers abgerückt sei.

Anschließend gibt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner einen Überblick über den Verlauf der Demonstration und bestätigt, daß Transparente, die Anstoß gegeben hätten, mitgeführt worden seien. Er selbst habe die Entfernung dieser Transparente verlangt, könne aber nicht sagen, ob dies tatsächlich durchgeführt worden sei. Im Verlauf der Aktion sei es zu verschiedenen Ausschreitungen der KPD gekommen, die aber von der Münchner Polizei erledigt worden seien, ohne daß es eines Eingriffs der Bereitschaftspolizei, die alarmiert gewesen sei, bedurft hätte.

ln diesem Zusammenhang müsse er noch berichten, daß er keine günstigen Nachrichten aus Oberfranken habe, wo die Meißner-Bewegung27 stark zunehme; demgegenüber halte er die Kämpfe innerhalb der demokratischen Parteien für sehr verhängnisvoll.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, es habe sich als sehr ungünstig erwiesen, daß die Ausfahrt von Eichstätt auf die Autobahn gesperrt sei, so daß die dortige Bereitschaftspolizei einen weiten Umweg machen müsse, um nach Nürnberg zu kommen. Ein Schritt, den er deswegen bei Bundesverkehrsminister Seebohm28 unternommen habe, habe leider nicht zu einem Erfolg geführt.

Ministerpräsident Dr. Ehard sichert zu, sich selbst in dieser Frage an den Bundesverkehrsminister wenden zu wollen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann kommt dann darauf zu sprechen, wie man sich bei einem Streik von Behördenangestellten verhalten solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet eine solche Entscheidung als sehr schwierig und teilt mit, er selbst habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß keine Dienstbefreiung gegeben werde, die Teilnahme an der Kundgebung aber auch nicht unterbunden werde.29

Staatsminister Zietsch teilt mit, er habe erklärt, wer an der Demonstration teilnehmen wolle, könne das tun. Es sei wohl kaum möglich, sich grundsätzlich festzulegen, weil es darauf ankomme, worum es sich im einzelnen Fall handle.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet eine generelle Lösung nicht für zweckmäßig und betont nochmals, die Staatskanzlei habe keine Anordnung getroffen, sondern nur auf verschiedene Anrufe mitgeteilt, wie die Angelegenheit bei ihr behandelt werde.

V. Verordnung über Reisekostenvergütung der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung

Staatsminister Zietsch führt aus, der Bundesminister der Finanzen habe mit Erlaß vom 4. April 1952 die Tagegeldsätze bei Auslandsdienstreisen mit Wirkung vom 1. Mai 1952 neu geregelt, infolgedessen sei es notwendig geworden, auf Grund der Art. 5 und 12 des Gesetzes über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung vom 5. September 194630 dem Abs. 2 der Verordnung vom 20. September 1951 eine neue Fassung zu geben.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Entwurf in der vorliegenden Form einverstanden.

VI. Investitionspläne der Bayer. Motorenwerke München-Milbertshofen31

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Herrn Staatsministers für Wirtschaft vom 7. Mai 1952 bekannt, in dem er gebeten werde, die Bemühungen des Wirtschaftsministeriums bei den Verhandlungen im Landtag und bei den Ministerien und Banken um den Aufbau der BMW zu unterstützen.32

Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilt mit, das Landesamt für Aufbaufinanzierung habe beschlossen, die Staatsbürgschaft für Mittel zu übernehmen, die zur Aufnahme der Produktion des Kraftwagens der BMW dienen sollten, damit sei das Anlaufen der Produktion gesichert. Es bleibe allerdings eine Finanzierungsspitze bestehen, die aber erst in zwei Jahren akut werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, die Frage der Entschädigung für die Besatzungskosten spiele noch eine erhebliche Rolle. Es bestehe aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit, daß man vom Bundesfinanzministerium gewisse Mittel erhalten werde.33 Jedenfalls sei ein neuerlicher Antrag der BMW an das Ministerium gegangen, der Aussicht auf Berücksichtigung habe. Das Vorgehen der BMW sei nicht immer sehr geschickt gewesen, vor allem habe sich der Aufsichtsrat lange Zeit nicht entschließen können, das Risiko wegen des Wagens zu übernehmen. Daß das Werk eine Eingabe an den Landtag gerichtet habe, sei wenig glücklich, er halte es für das beste, wenn diese wieder zurückgezogen werde.34

VII. Dienst am Pfingstsamstag

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß die Frage aufgetaucht sei, ob am Pfingstsamstag allgemeine Dienstbefreiung gewährt werden solle oder nicht. In den letzten Jahren sei die Regelung unterschiedlich gewesen. Er halte es für richtig, diesen Tag nicht allgemein freizugeben, sondern es den einzelnen Ressortministern zu überlassen, in welcher Form der Dienst abgehalten bzw. ein Jourdienst eingerichtet werden soll.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[VIII.] Bayerische Jugendaktion 195235

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob die Herren Staatsminister Dr. Hoegner und Dr. Schwalber, sowie Herr Staatssekretär Krehle damit einverstanden seien, wenn er bei der Eröffnungssitzung der Jugendaktion 1952 allein für die Staatsregierung spreche. Die drei Herren erklären sich damit einverstanden.36

[IX.] Auslegung des §118 des Bayer. Betriebsrätegesetzes37

Staatssekretär Dr. Koch führt aus, die Meinung des Justizministeriums sei nicht einheitlich, er selbst glaube, daß ein Beamter, der Mitglied des Betriebsrats sei, versetzt werden könne, so wie es im Beamtengesetz vorgesehen sei; er verweise dabei auf § 2 des Betriebsrätegesetzes.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, die in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausnahmen seien aber nicht in das Gesetz aufgenommen worden, infolgedessen könne er der Auffassung des Herrn Staatssekretärs Dr. Koch nicht beipflichten. Der Ministerrat vereinbart, sich auf den Standpunkt zu stellen, daß Versetzungen nur vorgenommen werden können, wenn der Betriebsrat zustimmt.

[X.] Einweihung der neuen Ortschaft Neu-Wackersdorf am 6. Juli 1952

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt eine Einladung des Vorsitzers des Aufsichtsrats der Bayer. Braunkohlenindustrie zur Einweihung der neuen Ortschaft Neu-Wackersdorf bekannt.38

Der Ministerrat vereinbart, daß an dieser Veranstaltung die Herren Staatsminister Dr. Hoegner und Zietsch, sowie voraussichtlich Herr Staatsminister Dr. Seidel oder Herr Staatssekretär Dr. Guthsmuths teilnehmen sollen.39

[XI.] Personalangelegenheiten

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, Ministerialrat Held40 – Staatsministerium des Innern – ersucht darum, ihn über die Altersgrenze hinaus noch im Dienst zu belassen.41 Er begründe seinen Antrag mit Familienverhältnissen. Es handle sich darum, daß noch eine gewisse Dienstzeit erreicht werden müsse, damit Herr Ministerialrat Held eine höhere Pension erhalten könne.

Der Ministerrat beschließt, die Dienstzeit des Ministerialrats Held über die Altersgrenze hinaus so lange zu verlängern, bis er in den Genuß der Pension eines Ministerialrats gelangen kann.

Abschließend wird beschlossen, eine Sondersitzung des Ministerrats am Freitag, den 30. Mai 1952, abends 19 Uhr, anzusetzen, auf der der Gesetzentwurf über den Lastenausgleich und die Frage eines Saisonabschlags für Milch erörtert werden sollen.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor