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Nr. 105MinisterratssitzungDienstag, 24. Juni 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Bierpreiserhöhung. II. Bayerische Landesgrenzpolizei und Bundesgrenzpolizei. III. Außerordentlicher Haushalt IV. Haushalt des Bayer. Staatsministeriums des Innern für das Rechnungsjahr 1952; hier: Antrag der Staatsregierung auf nochmalige Beratung von Landtagsbeschlüssen gem. Art. 78 Abs. 5 der Bayer. Verfassung. V. Gesetz zur Bekämpfung des Landfahrer- und Arbeitsscheuenunwesens. VI. Klage des Bayer. Landtags bzw. des Untersuchungsausschusses zur Prüfung der Vorgänge im Landesentschädigungsamt gegen die Staatsregierung vom 25.4.1952. VII. Vereinbarungen über die Ausübung der Jagd und Fischerei in Bayern durch die Mitglieder der amerikanischen Streitkräfte. VIII. Vertretung der Staatsregierung in Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof. IX. Verordnung über einen Mietzuschlag bei Altraummieten. X. Personalangelegenheiten. XI. [Aufhebung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten]. [XII. Institut für Zeitgeschichte].

I. Bierpreiserhöhung1

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß gestern eine Besprechung mit den Gewerkschaften wegen der Bierpreiserhöhung stattgefunden habe und außerdem zwei Interpellationen der SPD und der Bayernpartei im Landtag vorlägen.2

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, er habe in der Vorlage an das Kabinett die historische Entwicklung dargestellt. Auch die Gewerkschaften hätten seinerzeit anerkannt, daß eine Bierpreiserhöhung notwendig sei. Von einem überraschenden Beschluß könne keine Rede sein, denn bekanntlich werde schon über ein Jahr verhandelt bzw. Untersuchungen angestellt. Wenn die Gewerkschaften nun erklärten, daß sie nicht gehört worden seien, so sei das nicht richtig, sie hätten auch schon in einem früheren Zeitpunkt gewisse Bedenken angemeldet, über die er auch mit Herrn Wönner3 gesprochen habe. Dieser habe damals erklärt, er halte eine allgemeine Erhöhung nicht für richtig, sei aber für einen Ausgleich durch Staffelung der Steuer, die sich bekanntlich nach dem Ausstoß richte.

Im Jahre 1950 sei die Biersteuer gesenkt worden unter der Bedingung, daß auch der Preis gesenkt werde. Die Brauereien hätten damals um 3 DM pro hl nachgegeben, auch der Schanknutzen sei ermäßigt worden. Die heutige Erhöhung liege immer noch um 9% unter dem damals geltenden Bierpreis. Auch nach der Erhöhung habe Bayern immer noch mit Abstand den niedrigsten Bierpreis in der ganzen Bundesrepublik.

Was die Freigabe des Preises betreffe, so sei Bayern dazu nicht berechtigt, es habe lediglich die Möglichkeit, den Bierpreis in entsprechender Höhe zu binden. Ursprünglich wollte die Bundesregierung es den Ländern überlassen, ob sie freigeben wollten oder nicht, dagegen habe sich aber Bayern, wie sich der Ministerrat wohl erinnern werde, mit guten Gründen gewehrt. Wenn man einen Vergleich mit den Lebensmittelpreisen ziehe, so hätten sich sämtliche Lebensmittel mehr verteuert als das Bier, ein Argument, das er deshalb anführe, weil man sage, das Bier sei kein Genuß-, sondern ein Nahrungsmittel.

Auch wenn man den Bierpreis mit den Löhnen vergleiche, komme man zu einem ähnlichen Ergebnis, so daß man sich fragen müsse, warum nur das Bier von der allgemeinen Preiserhöhung ausgenommen werden müsse. Wenn der Staat sich zur Preisbindung entschließe, unterliege er der Verpflichtung, die Konsequenzen zu ziehen und den Preis zu erhöhen, wenn der Nachweis geführt werde, daß sich die Kostenstruktur geändert habe.

Im übrigen werde vielfach übersehen, daß es sich um einen Höchstpreis handle und es eine Reihe von Brauereien gebe, die an sich eine Erhöhung nicht nötig hätten. Sie seien aber nicht gebunden und würden vielfach zum alten Preis weiterliefern.

Bei der gestrigen Besprechung habe der Herr Ministerpräsident den Vorsitz geführt, außerdem hätten die Herren Staatsminister Dr. Oechsle und Zietsch und von den Gewerkschaften Herr Wönner und Herr Hagen4 teilgenommen. Auch die Vertreter der Gewerkschaften seien bereit, den Bierpreis zu erhöhen und zwar in der Weise, daß eine allgemeine Erhöhung um 2 DM stattfinde, bei kriegsbeschädigten Brauereien um 5 DM pro hl. Das laufe praktisch auf Subventionen hinaus, die schwerwiegende Nachteile mit sich bringen würden. Alles in allem müsse er sich dafür aussprechen, den ursprünglichen Beschluß des Kabinetts nicht mehr abzuändern.

Staatsminister Dr. Oechsle erkundigt sich, ob sich die Kriegsschäden bei den Brauereien nicht schon bei der allgemeinen Steuerfestsetzung auswirken würden?

Staatsminister Zietsch bejaht diese Frage und verweist auf die Abschreibungsmöglichkeiten besonderer Art, die solchen Betrieben eingeräumt worden seien. Im Zusammenhang damit stehe die Forderung der Grenzbrauereien auf besondere Berücksichtigung, die ihre Absatzgebiete verloren hätten.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, es wäre doch zweckmäßig gewesen, wenn man unmittelbar vor der Entscheidung die Gewerkschaften noch gehört hätte. Zu befürchten sei, daß infolge der Bierpreiserhöhung Kündigungen von Lohntarifverträgen kommen würden, was man bisher verhindert habe.

Staatsminister Zietsch entgegnet, er habe sich mit diesem Problem auch schon als Vorsitzender der Tarifgemeinschaft der Länder beschäftigen müssen, dabei habe sich herausgestellt, daß neue Ansprüche mit dem steigenden Index begründet werden könnten, bisher sei aber nur der Bierpreis gestiegen, was für die Begründung neuer Lohnforderungen keinesfalls ausreiche. Er glaube nicht, daß die Gewerkschaften mit guten Gründen diese Erhöhung ins Feld führen könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist noch darauf hin, daß der Preis für Sonderbiere überhaupt nicht gestiegen sei, deren Konsum sich erheblich erhöht habe. Wenn die Gewerkschaften zusätzliche Vergünstigungen für die kriegsbeschädigten und Grenzlandbrauereien forderten, so sei das nur über eine Staffelung der Biersteuer möglich, also durch eine Benachteiligung der anderen Brauereien.

Staatsminister Zietsch erklärt, die genauen Zahlen über die Auswirkungen habe er noch nicht bekommen, jedenfalls sei eine Herabsetzung der Steuer völlig unmöglich.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, er könne sich nicht vorstellen, daß ohne weiteres etwas geändert werden könne, nachdem die Biersteuer nach der Höhe des Ausstoßes gestaffelt sei und ein Ausgleich nur durch Erhöhung der Staffelsätze durchgeführt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont noch, daß bei der Senkung der Steuer größte Schwierigkeiten mit dem Bund beim Finanzausgleich entstehen könnten.

Staatsminister Dr. Seidel setzt sich dann mit der Interpellation der Bayernpartei, die auf eine Freigabe des Bierpreises abziele, auseinander und stellt fest, daß bei einer Freigabe der Preis noch weiter in die Höhe gehen werde, da er sich dann den Verhältnissen in Nordwestdeutschland anpassen würde.5

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt dann die Frage, ob man an dem bisherigen Beschluß festhalten soll.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, nachdem die Anordnung schon erlassen sei,6 könne man nichts mehr machen. Er wiederhole aber, daß man vielleicht doch zu einer Einigung mit den Gewerkschaften hätte kommen können.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, daß wirklich alle Probleme eingehend geprüft und mit allen Beteiligten durchbesprochen worden seien.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß er vor der Erhöhung gewarnt habe, aber auch er sei der Meinung, daß man den schon gefaßten Beschluß nicht mehr umstoßen könne.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, an dem Beschluß, der in der letzten Sitzung gefaßt worden sei, festzuhalten.7

II. Bayerische Landesgrenzpolizei und Bundesgrenzpolizei8

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, das Verhältnis zwischen der Bundesgrenzpolizei und der bayerischen Grenzpolizei entwickle sich sehr ungünstig, auch die Verhandlungen in Bonn gingen nicht weiter. Er gebe deshalb zu erwägen, ob man nicht doch wieder auf die beabsichtigte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurückkommen solle.9

Ministerpräsident Dr. Ehard befürchtet, daß dann Bayern die Zoll- und Paßkontrolle wieder weggenommen werden könne.

Staatssekretär Dr. Nerreter hält es für notwendig, genau zu prüfen, was der Zweck der Klage sein solle. Bekanntlich habe die Differenz mit dem Bundesinnenministerium mit der Paßkontrolle begonnen. Hier aber sei die Stellung Bayerns im Hinblick auf das Grundgesetz nicht sehr günstig,10 es sei deshalb notwendig, die Klage auf Punkte zu richten, in der Bayern eine stärkere Position habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, die Klage einzureichen, damit die Verhandlungen weiter gebracht werden könnten. Die Forderungen Bayerns seien längst beim Bundesministerium des Innern eingereicht, man bekomme aber zur Zeit von dort keine Antwort mehr.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet nochmals genau zu überlegen, ob es nicht notwendig sei, vor der Einreichung der Klage an den Bundesinnenminister und vielleicht auch an den Bundeskanzler heranzutreten. Er befürchte sehr, daß Bayern die Paßnachschau verlieren könne, wenn man zu rasch die Klage einreiche.

Der Ministerrat beschließt, zunächst nochmals Vorstellungen bei der Bundesregierung zu erheben und es von deren Ergebnis abhängig zu machen, ob und mit welchen Gründen eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden soll.11

III. Außerordentlicher Haushalt12

Staatsminister Zietsch führt aus, das Finanzministerium habe sich bei der Aufstellung des ao. Haushalts 1952 von dem Gedanken leiten lassen, daß jede D-Mark auf der Ausgabenseite auch durch die entsprechenden Einnahmen gesichert sei. Deshalb hätten auch Besprechungen mit allen Ressorts stattgefunden.13

Der Fehlbetrag aus dem Jahre 1951 habe ursprünglich 170 Millionen DM betragen, er sei nun auf 140 Millionen DM herabgesetzt worden. Darüber hinaus sei es gelungen, für die dringlichsten Vorhaben noch 35 Millionen DM zu beschaffen. So wie der Plan jetzt vorgelegt sei, sei die Finanzierung gesichert, und alles was aufgenommen sei, könne auch durchgeführt werden. Er betone aber, daß ohne die Anleihe ein außerordentlicher Haushaltsplan überhaupt nicht hätte aufgestellt werden können.14

Was die Anleihe betreffe, so seien dadurch Schwierigkeiten eingetreten, daß der Entwurf über die Belebung des Kapitalmarkts eine sogenannte Bayernklausel enthalte, die ausschließlich auf die bayerische Emission abgestellt sei.15 Damit würde die Rendite der bayerischen Anleihe auf 4% sinken. Im Finanzausschuß seien erhebliche Bedenken gegen den Entwurf geäußert worden, und zwar nicht nur von bayerischer Seite. Bei der Abstimmung sei Bayern allerdings um drei Stimmen unterlegen, er habe aber den Eindruck, daß die übrigen Finanzminister die Bedeutung des gesamten Entwurfs noch nicht ganz übersehen hätten.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, er mache kein Hehl daraus, daß er über die Anleihe nicht glücklich gewesen sei, gegen diese Klausel, die sich allein gegen Bayern richte, müsse aber mit aller Schärfe vorgegangen werden.

Staatsminister Zietsch fährt fort, der Widerspruch gegen den Gesetzentwurf komme von allen Seiten und er glaube nicht, daß er in dieser Form durchgehen werde. Der Bundesfinanzminister habe Bayern das Angebot gemacht, der Erhöhung des Einkommen- und Körperschaftsteueranteils auf 32% zusätzlich eines festen Plafonds, der auf die Länder aufgeteilt werde, zuzustimmen.16

Er sei dann bereit, rücklaufende Schatzanweisungen bei sich aufzufangen. Er habe geantwortet, daß sich Bayern gegen den Gesetzentwurf unter allen Umständen wenden müsse. Dabei glaube er, daß auf die Dauer doch Bayern günstiger gestellt werde, als es zurzeit in diesem Entwurf der Fall sei. Aber selbst wenn 100 Millionen der Anleihe nächstes Jahr im Juli zurückkommen würden, sei man immer noch in der Lage, auszugleichen, z.B. dadurch, daß die ganze Anleihe überhaupt aufgerufen und nach den neuen Bedingungen wieder aufgelegt werde. Alles in allem betrachte er die Situation jetzt nicht mehr so pessimistisch, wie es ursprünglich ausgesehen habe.

Anschließend verweist Staatsminister Zietsch auf die Erläuterungen zu den Einnahmen des außerordentlichen Haushalts 1952. Auf Seite 1) z.B. sei in den sonstigen bereits beschafften oder zugesicherten Anlehensmitteln von ca. 194 Millionen DM die Anleihe enthalten. Wegen der Beteiligung an der Anorgana Gendorf17 und der Befriedigung der JRSO18 sei eine Erhöhung um 30 Millionen DM notwendig geworden, er bitte auch Seite 27/28 der Erläuterungen zu vergleichen.

Weiter verweise er auf Seite 2) der Erläuterungen. Hier sei aus der Veräußerung von Wertpapieren des Staates ein Betrag von 42,7 Millionen DM eingesetzt, was damit Zusammenhänge, daß der bayerische Staat zur Refinanzierung von im staatlichen Interesse liegenden Investitionsmaßnahmen Wertpapiere ankaufen mußte. Diese Papiere müßten, soweit möglich, wieder veräußert oder zur Lösung außerordentlicher Haushaltsausgaben verwendet werden. Schließlich sei noch auf Seite 5) ein Betrag von 110 Millionen DM für sonstige Haushaltseinnahmen behandelt, der aus der Abdeckung des Fehlbetrags des ao. Haushalts für 1950 herrühre.

Das Finanzministerium glaube, daß es ihm noch gelingen werde, im ordentlichen Haushalt einige Millionen einzusparen, ohne daß irgendwelche Vorhaben gestört würden. Man hoffe, damit vielleicht noch 40 bis 50 Millionen DM aus dem Fehlbetrag 1950 abtragen zu können.

Was die Ausgabenseite betreffe, so sei es unmöglich gewesen, die gesamten Anforderungen der Ressorts zu erfüllen. Deshalb habe sich auch die Notwendigkeit ergeben, die staatlichen Hochbauvorhaben auf insgesamt 50 Millionen DM zu beschränken.19

Staatsminister Dr. Oechsle kommt nochmals auf die Anleihe zu sprechen und teilt mit, ihm selbst sei erklärt worden, über die Bayernklausel habe man Bayern völlig in die Enge getrieben.20 Vielleicht könnten doch noch Versuche gemacht werden, Bundesgenossen und damit eine Mehrheit im Bundesrat zu finden.

Staatsminister Zietsch antwortet, immerhin seien im Finanzausschuß schon 18 Stimmen für den bayerischen Standpunkt eingetreten und er habe die sichere Hoffnung, daß es gelingen werde, noch andere Länder zu überzeugen.

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß das Staatsministerium für Unterricht und Kultus nur auf Seite 16) unter den 50 Millionen DM aufgeführt sei, die zu Wiederinstandsetzungen, sowie Neu- und Erweiterungsbauten auf dem Gebiete des staatlichen Hochbaues dienten. Für ihn sei es notwendig, genau zu wissen, mit welchen Beträgen das Kultusministerium rechnen könne. Nach seinen Berichten hätten sich die Referenten noch nicht geeinigt, wie dieser Betrag aufgeteilt werden könne.

Staatsminister Zietsch erwidert, leider scheine der Hochbauplan, der schon aufgestellt worden sei, nicht vorzuliegen; jedenfalls sei aber das Limit 50 Millionen DM und mehr könne nicht eingesetzt werden. Ursprünglich hätten die Ressorts insgesamt 80 Millionen DM angefordert, es haben also 40% gestrichen werden müssen.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, unter die von ihm angeforderten 21 Millionen DM könne er nicht heruntergehen, nachdem vorher schon eine Reihe von Vorhaben gestrichen worden seien.

Der Ministerrat vereinbart dann, daß in dieser Woche nochmals eine Besprechung unter den Haushaltsreferenten der einzelnen Ministerien mit den Vertretern des Finanzministeriums stattfinden solle, damit dann der ao. Haushalt 1952 in der nächsten Sitzung am Dienstag abgeschlossen werden könne.

Staatsminister Dr. Oechsle kommt dann auf den Antrag des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge vom 11. Juni 1952 zu sprechen, der dahin gehe, daß der Landtag beschließen wolle, daß dem Arbeitsministerium im Rechnungsjahr 1952 7 Millionen DM an Darlehen und Zuschüssen zur verstärkten Förderung von Notstandsarbeiten im Vorgriff auf den ao. Haushalt des Rechnungsjahres 1953 bewilligt werden. Dieser Beschluß sei notwendig, um erneut Mittel des Bundes für Notstandsarbeiten in Bayern zu erhalten, die bekanntlich davon abhängig seien, daß entsprechende Landesmittel bereitgestellt würden.

Staatsminister Zietsch entgegnet, es sei unmöglich, in diesem Jahr diesen Antrag an den Landtag zu richten, vielleicht könnte man im nächsten Jahr wieder davon sprechen.21

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt dann ein Schreiben des Herrn Abg. Michel22 bekannt, dem die Abschrift eines Briefes der Firma Fries an Herrn Michel beiliegt. Fries biete darin an, für den Wiederaufbau von Kliniken23 10 Millionen DM beizubringen und zwar aus außerbayerischen Quellen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt würden. Was der Herr Abg. Michel vorschlage, bedeute jedoch, daß über Wertpapiere des Staates verfügt werde. Vielleicht sei es richtig, ihm zu schreiben, daß diese Möglichkeit erörtert werde, vorläufig aber noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden könne?

Staatsminister Zietsch stimmt zu und meint, evtl. könne diese Sache noch als Nachtrag gemacht werden.24

IV. Haushalt des Bayer. Staatsministeriums des Innern für das Rechnungsjahr 1952; hier: Antrag der Staatsregierung auf nochmalige Beratung von Landtagsbeschlüssen gem. Art. 78 Abs. 5 der Bayer. Verfassung25

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Staatsministerium des Innern habe den Entwurf eines Schreibens an den Herrn Präsidenten des Bayer. Landtags vorgelegt, wonach gem. Art. 78 Abs. 5 der Bayer. Verfassung beantragt werden soll,26 zwei Beschlüsse vom 5. Juni 1952 nochmals zu beraten. Es handle sich dabei um einen neu eingefügten Titel, nach dem für freiwillige Zuschüsse an öffentliche Verkehrsbetriebe für Freifahrten der Schwerbeschädigten 1,2 Millionen DM bereitgestellt werden sollten und um die Erhöhung der Straßenbauausgaben um 6 Millionen DM.27

Staatsminister Zietsch erklärt, es sei jetzt ein weiterer Beschluß gefaßt worden, die Zuschüsse für die gemeindlichen höheren Schulen zu erhöhen, für den gleichfalls keine Deckung vorhanden sei.28 Nachdem auch in dieser Sache ein entsprechender Antrag nach Art. 78 Abs. 5 gestellt werden müsse, ersuche er darum, die Angelegenheit nochmals bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen.

In diesem Zusammenhang kommt Staatsminister Dr. Schwalber auf den Neubau der Chirurgischen Klinik zu sprechen, der nicht mehr hinausgezögert werden könne, ohne daß der Regierung schwerste Vorwürfe gemacht würden.29

Ministerpräsident Dr. Ehard bestätigt diese Notwendigkeit. Er halte es für richtig, eine Rang- und Zeitordnung für die wichtigsten Bauvorhaben bei den Kliniken und Instituten der Universität aufzustellen.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, auch der Oberbürgermeister von München30 müsse nun endlich eine Entscheidung wegen der Universitätsklinik treffen.31

V. Gesetz zur Bekämpfung des Landfahrer- und Arbeitsscheuenunwesens32

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß im letzten Ministerrat vereinbart worden sei, das Landfahrer- und Arbeitsscheuengesetz heute zu behandeln; allerdings liege ihm der neue Entwurf noch nicht vor.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, an sich sei der Entwurf fertiggestellt, er habe infolge des Umzugs des Staatsministeriums des Innern33 den Mitgliedern des Kabinetts noch nicht zugestellt werden können.34 Er bitte dringend, trotzdem heute zuzustimmen, da das Gesetz sobald als möglich zum Schutze der Bevölkerung und vor allem zur Bekämpfung des Dirnenunwesens35 erlassen werden müsse.

Staatssekretär Dr. Koch führt aus, die vom Ministerrat angeregte Referentenbesprechung habe stattgefunden, dabei sei im allgemeinen eine Einigung erzielt worden,36 die grundsätzlichen Bedenken des Justizministeriums bestünden aber nach wie vor fort, insbesondere gegen den Art. 12. Er sei der Überzeugung, daß das Gesetz in der vorliegenden Form in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht tragbar sei. Wie schon in der Note vom 13. Mai 1952 ausgeführt worden sei, könne die Freiheitsentziehung nur als Reaktion auf eine strafbare Handlung verhängt werden und müsse sonst auf besondere Ausnahmen beschränkt bleiben.37

Art. 12 aber besage, daß Landfahrer und Arbeitsscheue, die den Nachweis einer geregelten Arbeit oder ernstlicher Bemühungen um Arbeit nicht zu erbringen vermochten, bis auf die Dauer von zwei Jahren in einer Verwahranstalt untergebracht werden könnten, wenn sie vorbestraft seien und Tatsachen vorlägen, die die Unterbringung zur Vorbeugung gegen strafbare Handlungen erforderlich machten. Der Betreffende müsse also selbst nachweisen, daß er sich um Arbeit zumindest bemüht habe. Praktisch bedeute diese Bestimmung, daß ein arbeitsscheuer Mensch, der wegen verschiedener kleiner Delikte Freiheitsstrafen von zusammen mindestens drei Monaten erhalten habe, in ein Arbeitshaus eingeliefert werden könne, während diese Möglichkeit bei einem gefährlichen Verbrecher nicht bestehe. Gerade gegen diese verschiedene Bewertung von Arbeitsscheuen und Verbrechern müsse er sich wenden,

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, daß man früher schon in Bayern mit dem Arbeitsscheuengesetz sehr gute Erfahrungen gemacht habe und gerade jetzt nicht darauf verzichten könne.

Staatssekretär Dr. Koch verweist dann auf die entsprechenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches, während Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese Bestimmungen könnten infolge eines Verbots der Besatzungsmacht nicht angewendet werden und er glaube nicht, daß man in absehbarer Zeit mit einer anderen Auffassung der Amerikaner rechnen dürfe.38

Anschließend setzt sich Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner mit den vier grundsätzlichen vom Justizministerium aufgeworfenen Fragen auseinander, insbesondere mit den Einwendungen, daß das Gesetz im Widerspruch mit Art. 12 Abs. 3 des Grundgesetzes stehe.39

Staatsminister Weinkamm erklärt, auch er könne dem Gesetzentwurf nicht zustimmen und teile durchaus die schon bisher vom Staatsministerium der Justiz erhobenen Bedenken.

Der Ministerrat beschließt sodann mit Mehrheit, dem Gesetzentwurf in der neu redigierten Form zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.40

VI. Klage des Bayer. Landtags bzw. des Untersuchungsausschusses zur Prüfung der Vorgänge im Landesentschädigungsamt gegen die Staatsregierung vom 25.4.195241

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Äußerung zu dieser Klage des Bayer. Landtags gegen die Bayer. Staatsregierung, die das Bundesverfassungsgericht eingeholt habe, gehe davon aus, daß die Klage unzulässig sei, weil das Bundesverfassungsgericht in solchen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten innerhalb eines Landes nur entscheide, soweit nicht ein anderer Rechtsweg gegeben sei. Das sei aber hier der Fall, da nach Art. 64 der Bayer. Verfassung42 der Bayer. Verfassungsgerichtshof über Verfassungsstreitigkeiten zwischen den obersten Staatsorganen oder in der Verfassung mit eigenen Rechten ausgestatteten Teilen eines obersten Staatsorgans entscheide. Deshalb werde auch in der Antwort auf eine sachliche Erörterung des Klagevorbringens nicht eingegangen und lediglich die Unzulässigkeit geltend gemacht,

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Stellungnahme einverstanden.43

VII. Vereinbarungen über die Ausübung der Jagd und Fischerei in Bayern durch die Mitglieder der amerikanischen Streitkräfte44

Staatsminister Dr. Schlögl verteilt die Entwürfe dieser Vereinbarungen und weist darauf hin, daß das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schon seit Wochen über eine Regelung mit den amerikanischen Vertretern verhandelt habe.45 Da der stellv. Landeskommissar, Mr. Neuland, der sich besonders um diese Abkommen bemüht habe, München am 1. Juli verlassen werde, sei es notwendig, noch in dieser Woche zu einem Abschluß zu kommen, zumal er nicht glaube, daß später günstigere Bedingungen46 ausgehandelt werden könnten. Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß Art. 1 der Vereinbarungen nicht angenommen werden könne,47 da hier auf Art. 46 Abs. 6 des Vertrags über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte usw. vom 26. Mai 1952 Bezug genommen werde, der ja noch gar nicht ratifiziert sei.48 Er schlage vor, diese Bestimmung zu streichen, zumal ja die Präambel durchaus genüge.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard hält Art. 1 in der vorliegenden Form nicht für möglich und spricht sich für dessen Streichung aus.

Der Ministerrat beschließt, den Vereinbarungen mit der Maßgabe, daß Art. 1 gestrichen wird, grundsätzlich zuzustimmen, falls nicht bis Freitag, den 27. Juni schriftlich von den einzelnen Ministerien Einwendungen erhoben werden.49

VIII. Vertretung der Staatsregierung in Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof

Der Ministerrat beschließt, zur Vertretung der Staatsregierung in Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof folgende Beamte zu ernennen:

1. Ministerialdirigent Ernst Vetter50 (Staatsministerium des Innern) in dem Verfahren über den Antrag der Sophie Spatz in Hurlach auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 3 des Gesetzes über eine Volksbefragung bezüglich der Rückgliederung des Landkreises Friedberg in den Regierungsbezirk Oberbayern vom 11. März 1950;51

2. Regierungsdirektor Ludwig Hopfner52 (Staatsministerium des Innern) in dem Verfahren über den Antrag der Rechtsanwältin Marianne Thora auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 10 der Facharztordnung 1950.53

IX. Verordnung über einen Mietzuschlag bei Altraummieten54

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß der Ministerrat in seiner letzten Sitzung55 bei der Behandlung dieses Punktes von einer irrigen Auffassung ausgegangen sei. Der Landtag habe keinen Beschluß über die Verbindung von Mietzuschlag und Bereitstellung von Mitteln für den sozialen Wohnungsbau gefaßt, sondern vielmehr beschlossen, den Antrag des Abg. Dr. Keller56 und Fraktion, einer Erhöhung der Altraummieten nicht zuzustimmen, abgelehnt.57 Infolgedessen könne diese Angelegenheit zunächst zurückgestellt werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.58

X. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt, der vom Bayer. Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge beantragten Wiederbestellung des im 68. Lebensjahr stehenden Geheimrats Dr. h.c. Anton Kerschensteiner59 zum Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Bayern nicht zuzustimmen.

XI. Aufhebung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten60

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, der Wirtschaftsausschuß des Landtags habe mit Mehrheit beschlossen, das Verkehrsministerium beizubehalten. Er bitte den Herrn Ministerpräsidenten, selbst nochmals im Wirtschaftsausschuß aufzutreten, nachdem der Wirtschaftsminister, in dessen Bereich die Verkehrsverwaltung kommen solle, nicht gut in eigener Sache auftreten könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard sichert zu, den Standpunkt der Regierung im Wirtschaftsausschuß zu vertreten.61

[XII.] Institut für Zeitgeschichte62

Staatssekretär Dr. Koch erinnert an einen Beschluß des Landtags, wonach dem Institut für Zeitgeschichte Spruchkammerakten zugänglich gemacht werden sollten.63 Der Ministerrat habe seinerzeit vereinbart, dem Institut keine Akten mehr zuzuleiten, deshalb seien die schon übergebenen Akten wieder zurückgefordert worden.64 Es frage sich nun, wie sich das Ministerium zum Beschluß des Landtags vom 15. Mai 1952 verhalten solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint unter Zustimmung des Kabinetts, man könne erklären, die Akten seien nicht entbehrlich, und damit die Sache so lange wie möglich hinauszögern.65

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
In Vertretung
gez.: Dr. Fritz Baer
Ministerialdirigent