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Nr. 106MinisterratssitzungMittwoch, 2. Juli 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei), Penzel1 (Bayer. Staatskanzlei) zu Punkt IV, Oberreichsbahnrat Friedrich2 (Verkehrsministerium) zu Punkt III.

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Außerordentlicher Haushalt. II. Antrag der Staatsregierung auf nochmalige Beratung von Landtagsbeschlüssen gem. Art. 78 Abs. 5 der Bayer. Verfassung. III. Bundesratsangelegenheiten. IV. Obersalzberg. V. Entwurf von Vereinbarungen zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem EUCOM-Hauptquartier über Jagd und Fischerei in Bayern. VI. Übernahme von Zuständigkeiten für den Kreis Lindau durch bayerische Behörden. VII. Bezeichnung der deutschen Ostgebiete. VIII. Alexander Wackerwerke. IX. Personalangelegenheiten. X. [Vorgänge an der Zonengrenze]. [XI. Sylvensteinspeicher].

I. Außerordentlicher Haushalt3

Staatsminister Zietsch führt aus, am vergangenen Freitag habe eine Besprechung aller Haushaltsreferenten der Ministerien stattgefunden, auf der eine Einigung über die Aufteilung des für Wiederinstandsetzungen, sowie Neu- und Erweiterungsbauten auf dem Gebiet des staatlichen Hochbaues vorgesehenen Betrags von 50 Millionen DM erzielt worden sei.4 Das Finanzministerium habe nun die abgeänderten Entwürfe der Gesetze über die Feststellung des Haushaltsplans, des Gesamtplans, sowie die geänderten Entwürfe und Übersichten zum außerordentlichen Haushalt für das Jahr 1952 vorgelegt und ersuche um alsbaldige Zuleitung an den Landtag.5 Gegenüber der ursprünglichen Fassung in Höhe von 627 Millionen DM und der Änderungsvorlage vom 16. Juni 1952 in Höhe von 582 Millionen DM sehe nunmehr der ao. Titel des Staatshaushalts 1952 in der nunmehrigen Fassung Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 570 Millionen DM vor, also um 12 Millionen DM weniger. Es handle sich aber hier um keine Verbesserung des Haushalts.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß das Staatsministerium des Innern wegen der Mittel zur Instandsetzung der Kraftfahrzeuge der Bereitschaftspolizei noch Bedenken angemeldet habe.

Staatsminister Dr. Schlögl weist darauf hin, daß das Landwirtschaftsministerium beabsichtige, innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Mittel noch einen Austauschvorschlag zu machen, es sei aber bisher noch nicht möglich gewesen, den zuständigen Referenten des Finanzministeriums zu erreichen.

Staatsminister Zietsch sichert zu, daß dieser Austausch noch möglich sei.

Der Ministerrat beschließt, die Vorlage des Staatsministeriums der Finanzen in der jetzt vorliegenden Form dem Landtag zuzuleiten.

Abschießend stellt Staatsminister Zietsch fest, daß die Angebote der Baufirma Fries noch gesondert geprüft und behandelt werden müßten.6

Staatsminister Dr. Schwalber stimmt zu mit dem Hinweis, daß das Kultusministerium sich nur mit Rücksicht auf diese Vorschläge bereit erklärt habe, auf einige seiner Vorhaben vorläufig zu verzichten.7

II. Antrag der Staatsregierung auf nochmalige Beratung von Landtagsbeschlüssen gem. Art. 78 Abs. 5 der Bayer. Verfassung8

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Landtag in folgenden drei Fällen die Bereitstellung von Mitteln beschlossen habe, für die nach Meinung des Staatsministeriums der Finanzen keine Deckung vorhanden sei:

1. Für freiwillige Zuschüsse an öffentliche Verkehrsbetriebe für Freifahrten der Schwerbeschädigten 1,2 Millionen DM,

2. Erhöhung der Straßenbauausgaben um 6 Millionen DM und9

3. Erhöhung der Zuschüsse für sonstige nichtstaatliche höhere und mittlere Schulen von 11,25 Millionen DM um 3,35 Millionen DM auf 14,6 Millionen DM.10

Staatsminister Zietsch erklärt, die Situation des Finanzministeriums diesen Beschlüssen gegenüber sei sehr schwierig, weil die sachliche Berechtigung der ersten beiden Beschlüsse wohl nicht zu bestreiten sei, andererseits aber auf die Finanzlage Rücksicht genommen werden müsse. Jedenfalls müsse dem Landtag einmal erklärt werden, daß er in seiner Ausgabefreudigkeit nicht zu weit gehen dürfe, zumal in einem Zeitpunkt, wo es darum gehe, ob der Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 32 wenn nicht 33% erhöht werde.11

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, vielleicht sei es zweckmäßig, wenn der Herr Finanzminister an den Herrn Landtagspräsidenten mit der Bitte herantrete, darauf zu achten, daß die Verfassungsbestimmungen genauer beachtet würden. Es dürfe kein Antrag im Landtag behandelt werden, wenn keine Deckungsmöglichkeit vorhanden sei.

Was die Beschlüsse im einzelnen betreffe, so glaube er, daß die Staatsregierung von der Möglichkeit des Art. 78 Abs. 5 BV12 nur dann Gebrauch machen dürfe, wenn sie einigermaßen Aussicht auf Erfolg habe. Bei dem Beschluß über die Mittel für die Freifahrt der Schwerbeschädigten bestehe s.E. diese Aussicht nicht, weshalb er dazu raten müsse, von dem Einspruch abzusehen.

Staatsminister Zietsch begründet seine gegenteilige Auffassung eingehend und betont unter anderem, daß die Inanspruchnahme des Ausgleichsfonds nicht möglich sei, da dieser ausschließlich zur Förderung der Schwerbeschädigten hinsichtlich ihrer Berufsmöglichkeiten verwendet werden müsse.

Staatssekretär Dr. Nerreter weist darauf hin, daß die Staatsregierung mit einer einzigen Ausnahme bisher noch nie von der Möglichkeit des Art. 78 Abs. 5 BV Gebrauch gemacht habe und empfiehlt, in dem Fall der Schwerbeschädigten davon abzusehen.13

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, keinen Antrag nach Art. 78 Abs. 5 BV zu stellen.

Anschließend wird Punkt 2 (Erhöhung der Mittel für den Straßenbau) erörtert.

Auch hier spricht sich Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner dafür aus, keinen Antrag nach Art. 78 Abs. 5 BV zu stellen, zumal zweifellos die Erträgnisse aus der Kraftfahrzeugsteuer sich erheblich steigern würden.

Staatsminister Zietsch bestätigt, daß günstige Erwartungen hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer bestünden, fügt aber hinzu, daß an sich die Kraftfahrzeugsteuer mit einem außerordentlich hohen Betrag in den Haushalt eingesetzt worden sei. Infolgedessen sei es unmöglich, noch weitere 6 Millionen DM für den Straßenbau bereitzustellen. Er müsse deshalb seien Antrag aufrecht erhalten; auch in diesem Punkt Einspruch im Landtag einzulegen.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, auch in diesem Fall keinen Antrag nach Art. 78 Abs. 5 BV zu stellen.

Zu Punkt 3 (Zuschüsse für höherer Schulen) führt Staatsminister Dr. Schwalber aus, der Landtag habe nach einer Debatte im Plenum beschlossen, diese Mittel auf 14,6 Millionen DM zu erhöhen und sich gleichzeitig bereiterklärt, im Finanzministerium eine Deckungsmöglichkeit nachzuweisen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich in eingehenden Darlegungen dagegen, daß sowohl in der Nazizeit wie nach 1949 eine Reihe von Städten höhere Schulen errichtet hätten und nun entweder die Übernahme dieser Schulen durch den Staat oder höhere Zuschüsse verlangten.

Anschließend wird eingehend die Frage der sogenannten Gastschüler erörtert und die Notwendigkeit, daß auch die Landkreise zu den Kosten dieser Schulen entsprechend herangezogen werden müssten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft dann in diesem Zusammenhang auch noch die Frage auf, ob nicht doch sozial gestaffelt die Schulgeldpflicht wieder eingeführt werden sollte.14

Der Ministerrat beschließt in diesem Fall, gem. Art. 78 Abs. 5 BV an den Landtag heranzutreten.15

III. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten16

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß empfehle, im Anschluß an den Rechtsausschuß und Ausschuß für Innere Angelegenheiten, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.17

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.18

2. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes19

Einwendungen nach Art. 76 Abs. 2  GG werden nicht erhoben.20

3. Entwurf eines Gesetzes über den Auslieferungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich21

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, der Koordinierungsausschuß empfehle, keine Einwendungen gem. Art. 76 Abs. 2  GG zu erheben, er spreche sich aber darüber hinaus dafür aus, die in Ziff. 2 der BR-Drucks. Nr. 246/1/52  niedergelegte Auffassung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, daß der Entwurf der Zustimmung des Bundesrats gem. Art. 84 Abs. 1  GG bedürfe,22 zu unterstützen.23 Wahrscheinlich werde eine getrennte Abstimmung stattfinden; es sei wohl nicht notwendig, eine eigene Erklärung abzugeben.

Staatssekretär Dr. Koch fügt hinzu, es handle sich zweifellos hier um ein Zustimmungsgesetz, Bayern sei aber im Rechtsausschuß in seiner Auffassung allein geblieben.24

4. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht25

Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.

5. Entwurf von Anordnungen über die Erhöhung der Verkehrstarife26

a) Fünfte Anordnung über den Eisenbahngütertarif

b) 14. Anordnung über den Reichskraftwagentarif

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, nach Auffassung des Verkehrsministeriums müsse davon ausgegangen werden, daß der Fehlbetrag der Bundesbahn 192 Millionen DM betrage, der jedenfalls gedeckt werden müsse.27 Jede Abflachung, gleichgültig ob sie bei 220 bzw. 300 oder 400 km einsetze, mache eine Erhöhung der Tarifaufschläge erforderlich und zwar im umgekehrten Verhältnis; d.h. bei Abflachung, beginnend mit 220 km von 7 auf 10%, bei 300 km von 7 auf 9% und bei 400 km von 7 auf 8%. Den Bestrebungen der bayerischen Wirtschaft, eine Abflachung bereits bei 220 km beginnen zu lassen, stünden die Interessen der bayerischen Binnenschiffahrt entgegen.

Das Verkehrsministerium empfehle, einen bayerischen Antrag dahin zu stellen, daß die Tarife um 8% mit einer Abflachung von 400 km an zu erhöhen seien.

Der Vertreter des Wirtschaftsministeriums28 habe sich demgegenüber dafür ausgesprochen, die Empfehlungen des Wirtschafts- und Agrarausschusses zu unterstützen.29

Staatssekretär Dr. Guthsmuths berichtet dann über die Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, auf der der Herr Bundesverkehrsminister30 gesprochen habe. Als Ergebnis sei dann schießlich ein Vorschlag des Verkehrsausschusses auf lineare 7% gekommen, während jetzt das Bayer. Verkehrsministerium, wie Herr Regierungsdirektor Dr. Gerner ausgeführt habe, eine Erhöhung um 8% bei 400 km empfehle.

Oberreichsbahnrat Friedrich (Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten) legt daraufhin in längeren Ausführungen die Lage der Binnenschiffahrt in Bayern dar.31

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es sei notwendig, einmal im Bundesrat für eine für Bayern möglichst günstige Lösung eine Mehrheit zu finden und zum anderen die Interessen der bayerischen Binnenschiffahrt und der allgemeinen Wirtschaft abzuwägen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths meint, die Vorteile, die evtl. die Binnenschifffahrt erreichen könne, müßten von der allgemeinen Wirtschaft getragen werden, was sich für diese höchst nachteilig auswirken könne. Die Lage der Schiffahrt sei an sich äußerst ungünstig und es sei notwendig, sie in kürzester Zeit sowieso zu unterstützen. Vielleicht sei es noch zweckmäßig festzustellen, ob der Vorschlag des Herrn Ministerialdirigenten Brunner32 noch irgendeine Resonanz gefunden habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich damit einverstanden und schlägt vor, grundsätzlich die Auffassung des Wirtschafts- und Agrarausschusses zu unterstützen und im übrigen noch entsprechend der Anregung des Herrn Staatssekretärs Dr. Guthsmuths zuzuwarten.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Auf Anfrage von Regierungsdirektor Dr. Gerner wird noch beschlossen, das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten zu beauftragen, einen Antrag hinsichtlich einer Erhöhung der Tarife um 8% mit einer Abflachung von 400 km an vorzubereiten.33

6. Entwurf einer Verordnung über die Höchstzahlen der Genehmigungen für den Güterfernverkehr34

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist darauf hin, daß zu diesem Entwurf grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken dahin bestünden, daß durchdie beabsichtigte Verordnung die Gewerbefreiheit angetastet werde (Art. 12 Abs. 1, [Art.] 19 Abs. 2 GG).35

Staatssekretär Dr. Koch erklärt, das Gesetz habe den Zweck, der Überfüllung im Güterfernverkehr entgegenzutreten, er glaube nicht, daß hierin schon ohne weiteres ein Verstoß gegen Art. 12  GG erblickt werden könne.36 Allerdings könne die Situation so werden, daß praktisch kein neuer Antrag auf Zulassung mehr berücksichtigt werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint gleichfalls, es sei bedenklich, wenn hier eine Lösung des brennenden Problems „Schiene und Straße“ versucht werde.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, die verfassungsrechtliche Frage nicht aufzuwerfen.

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, abgesehen davon sei einzuwenden, daß die für den Bezirksgüterfernverkehr gem. § 2 Abs. 2 für Bayern vorgesehene Höchstzahl von 586 Kraftahrzeugen unzureichend sei.37 Es müsse deshalb durch einen eigenen bayerischen Antrag gefordert werden, daß Bayern eine Höchstzahl von etwa 1000 Kraftfahrzeugen zugestanden werde. Damit ergebe sich folgender Änderungsvorschlag:

In § 1 Abs. 1 wird die Höchstzahl der Kraftfahrzeuge auf 12350 festgesetzt, in § 1 Abs. 2 wird die für Bayern vorgesehene Zahl von 1612 um 500 also auf 2112 erhöht. In § 2 schließlich wäre die Höchstzahl der Kraftfahrzeuge auf 4500 festzusetzen, womit sich in § 2 Abs. 2 für Bayern eine Zahl von 1 086 Kraftfahrzeugen ergebe.

Der Ministerrat beschließt, von Bayern aus einen entsprechenden Antrag zu stellen, gleichzeitig aber darauf hinzuwirken, daß eine bessere Überwachung der Fahrzeuge stattfindet.38 Ferner wird beschlossen, im übrigen den Empfehlungen des Verkehrsausschusses zu folgen.39

7. Entwurf eines Gesetzes über die Inkraftsetzung neuer Vertragszollsätze gegenüber Spanien (Neufassung der Anlage A zum Handelsabkommen vom 7.5.1926) in Anpassung an den am 1.10.1951 in Kraft getretenen deutschen Zolltarif40

Einwendungen gem. Art. 76 Abs. 2  GG werden nicht erhoben.

8. Entwurf eines Gesetzes über das erste Berichtigungs- und Änderungsprotokoll zu den Zollzugeständnislisten des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT)41

und

9. Entwurf eines Gesetzes betr. das Protokoll vom 16.2.1952 über Zollvereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland mit der Türkei42

Ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG wird nicht gestellt.

10. Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Sicherung der Schrottversorgung

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, dieser Punkt werde von der Tagesordnung abgesetzt werden.43

11. Entwurf eines Gesetzes betr. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Gastarbeitnehmer vom 23.11.195144

und

12. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Arbeitslosenversicherung vom 23.11.195145

Kein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG.46

13. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz) vom 13.7.195047

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, nach Auffassung des Koordinierungsausschusses könnten die in der BR-Drucks. Nr. 146/3/52  unter Ziff. 1 bis 4 und 6 bis 9 enthaltenen Empfehlungen des Sozialpolitischen und des Rechtsausschusses unterstützt werden.48 Ebenso könnte der in Ziff. 5 a enthaltene Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses unterstützt werden, dagegen nicht derjenige des Rechtsausschusses unter Ziff. 5 b.

Staatssekretär Dr. Koch stimmt zu und spricht sich auch für die Ablehnung des Vorschlags des Rechtsausschusses unter Ziff. 5 b aus.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.49

14. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Heimkehrergesetzes50

Es wird beschlossen, sämtliche Abänderungsvorschläge zu unterstützen.51

15. Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten (Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds)52

Stellungnahme nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Rechtsausschusses.

16. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung der Vermögensteuer im Verhältnis zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) für die Kalenderjahre 1949–1951

Es werden keine Einwendungen erhoben.

17. Entwurf einer ersten Durchführungsverordnung zum Ersten Gesetz zur Überleitung von Lasten und Deckungsmitteln auf den Bund (Erstes Überleitungsgesetz)53

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß empfehle, die Vorschläge der beteiligten Ausschüsse unter Ziff. 2 – 3 und 5 – 25 zu unterstützen, ebenso die Empfehlung unter Ziff. 4 hinsichtlich § 2 Abs. 2, jedoch mit Ausnahme des in § 2 Abs. 2 Ziff. 2 angefügten letzten Satzes.54

An dessen Stelle sei die in Ziff. 5 der BR-Drucks. Nr. 191/1/52  enthaltene Empfehlung vorzuziehen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.55

18. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes für die Rechnungsjahre 1947, 1948 und das Rechnungsjahr 1949 (1.4. bis 20.9.49) auf Grund der Bemerkungen des Bundesrechnungshofes

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Finanzausschusses entsprechend, der Bundesregierung die erbetene Entlastung zu erteilen.

19. Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Anträgen auf Feststellung von Vertreibungsschäden, Kriegssachschäden und Ostschäden auf Grund des Feststellungsgesetzes56

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt, daß Herr Staatssekretär Dr. Oberländer, mit dem er über diesen Punkt gesprochen habe, keine Einwendungen erhebe.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, sich dem Vorschlag des Finanzausschusses anzuschließen.57

20. Entwurf einer Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse58

Staatsminister Dr. Schlögl macht darauf aufmerksam, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werde. Im übrigen sei im Agrarausschuß ein Antrag Nordrhein-Westfalens vorgelegt worden, den Milchpreis zu erhöhen. Dieser Antrag sei aber von Bayern nicht unterstützt worden. Nachdem in der nächsten Woche die erste Lesung des neuen Milchgesetzes komme,59 sei es offensichtlich so, daß die Verordnung zunächst noch zurückgestellt werde. Was den Saisonabschlag für Milch betreffe,60 so sei er der Meinung, daß nach der jetzt erfolgten Bierpreiserhöhung61 eine Senkung des Milchpreises unmöglich sei.62

21. Entwurf eines Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53)63

Staatssekretär Dr. Guthsmuths betont, daß der Plan des Herrn Bundesministers Dr. Niklas, die Getreidepreise zu stützen, im Hinblick auf die sinkenden Weltmarktpreise nur mit größten Schwierigkeiten durchgeführt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er halte die Einführung der Frühdruschprämien auch in diesem Jahr nicht für notwendig, insbesondere nicht die Ausdehnung der Prämien bis zum Herbst.64

Staatsminister Dr. Schlögl entgegnet, der Hauptzweck der Frühdruschprämien bestehe darin, die Bauern davon abzuhalten, das Getreide zu verfüttern.

Der Ministerrat beschließt, dem vorliegenden Entwurf gem. Art. 78  GG zuzustimmen.65

22. Umbesetzung einer Ausschußsekretärstelle

Eine Erörterung wird für entbehrlich erachtet.

23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung66

Staatssekretär Krehle ersucht, den Vorschlägen des Sozialpolitischen Ausschusses zuzustimmen. Falls sich in der dritten Lesung des Bundestages noch Änderungen ergeben sollten, könne evtl. von einer Anrufung des Vermittlungsausschusses abgesehen werden, inzwischen sei es wohl das beste, abzuwarten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.67

24. Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über den Kapitalverkehr68

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, der Koordinierungsausschuß habe sich der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen, angeschlossen.69

Staatsminister Zietsch erklärt demgegenüber, er habe im Finanzausschuß eine Änderung des § 2 beantragt und dafür auch eine Mehrheit gefunden. Das bedeute einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses im Hinblick auf diese Änderung, die sich auf das Inkrafttreten dieses Gesetzes beziehe.

Der Ministerrat beschließt, Herrn Staatsminister Zietsch beizupflichten.70

25. Neuwahl eines Bundesverfassungsrichters

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, die Kandidatur des Senatspräsidenten Brandl habe anscheinend gute Aussichten, er halte es für notwendig, daß der Wahlausschuß sobald wie möglich zusammentrete.

Staatsminister Weinkamm erwidert, die Sitzung des Ausschusses sei bereits für Donnerstag, den 3. Juli, nachmittags 16 Uhr, angesetzt.

26. Vermittlungsausschuß

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist darauf hin, daß der Vermittlungsausschuß am 3. Juli unter anderem wegen des Bundesjagdgesetzes zusammentrete.71Herr Staatsminister Dr. Schlögl beabsichtige, daran teilzunehmen; aus der Geschäftsordnung ergäben sich aber gewisse Schwierigkeiten. Ein Ausweg könne darin gefunden werden, daß Herr Staatsminister Dr. Schlögl in diesem einen Punkt als Vertreter des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann auftrete.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

27. Netzkarten

Der Ministerrat beschließt, die beiden für die bayerische Staatsregierung noch zur Verfügung stehenden Netzkarten den Herren Staatsministern Dr. Hoegner und Zietsch auszuhändigen, bei denen sie zur jeweiligen Benützung zur Verfügung stehen.

IV. Obersalzberg72

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, gestern sei ein Vertreter des Professors Dr. Lahmann,73 des früheren Leiters des bekannten Sanatoriums „Weißer Hirsch“ bei Dresden, der sich für den Platterhof interessiere,74 bei ihm gewesen, um die beabsichtigte Sprengung des Garagengebäudes auf dem Obersalzberg zu verhindern. Dabei sei behauptet worden, dieses Garagengebäude, das sich im relativ guten baulichen Zustand befinde, sei für das geplante Sanatorium unentbehrlich.

Staatsminister Zietsch erwidert, diese Hallen könnten von jemand, der das Sanatorium betreibe, niemals bewirtschaftet werden, sie gehörten zweifellos zum Kasernenkomplex und hätten der dort untergebrachten SS als Garagen gedient. Wenn dieses Gebäude stehen bleibe, sei der Hauptzweck der Sprengungenund Niederlegungen auf dem Obersalzberg nicht erreicht. Dabei mache er darauf aufmerksam, daß der Platterhof selbst 50 Meter höher auf dem Hügel liege und mit den Garagenhallen keinerlei Verbindung habe.

Was die Übernahme des Platterhofes durch Lahmann betreffe, so sei noch keinerlei Gewißheit gegeben, daß sich dieses Projekt wirklich realisieren lasse.

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist nochmals auf die Bedeutung des Sanatoriums „Weißer Hirsch“ und empfiehlt, zumindest noch einmal zu überlegen, ob das Garagengebäude nicht doch vorläufig noch erhalten werden könne. Wenn letzteres gesprengt werde und damit das Projekt „Weißer Hirsch“ sich zerschlage, könnten der Staatsregierung ernste Vorwürfe gemacht werden.

Herr Penzel berichtet dann über seine Besprechung mit dem Vertreter von Prof. Dr. Lahmann und betont nochmals die Bedeutung des Sanatoriums „Weißer Hirsch“. Rechtsanwalt Dr. Bastian75 habe erklärt, daß die Finanzierung gesichert sei, zumal sich auch die Amerikaner, insbesondere Mr. und Mrs. McCloy zu den Plänen Professor Lahmanns sehr positiv geäußert haben.

Das Garagengebäude gehöre nach den ihm vorliegenden Karten weder zum Platterhof noch zur SS Kaserne, es liege vielmehr zwischen den beiden Komplexen. Er dürfe darauf aufmerksam machen, daß auf einem offiziellen Plan der Komplex der SS-Kaserne mit einer roten Linie umschrieben sei und diese Garagengebäude sich außerhalb der roten Linie befänden.

Es sei richtig, daß nach den Vereinbarungen mit den Amerikanern auch diese Hallen unter die zu sprengenden Gebäude fielen, er sei aber sicher, daß die Amerikaner hier eine Ausnahme machen würden, wenn sich das Lahmann-Projekt verwirklichen lasse. Wie ihm der Rechtsanwalt mitgeteilt habe, könnten die Garagen mit geringen Kosten wieder hergestellt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt seinen Standpunkt, daß jetzt nicht vorschnell eine Entscheidung getroffen werden dürfe, an der womöglich das Projekt „Weißer Hirsch“ scheitern könne. Er persönlich glaube nicht, daß dieses Garagengebäude in irgendeiner Form zu einer Erinnerungsstätte werden könne. Wenn sich herausgestellt habe, ob das Projekt Lahmann verwirklicht werden könne oder nicht, wäre immer noch Zeit zu sprengen.

Staatsminister Zietsch entgegnet, das Gebäude sei völlig zerstört und ausgeplündert, es habe im übrigen zweifellos zum Kasernenkomplex gehört. Wenn irgend jemand es wiederherstellen wolle, müsse er dafür enorme Gelder aufwenden.

Jetzt, in einem Augenblick, wo die ganzen Ruinen beseitigt seien, sei es unmöglich, dieses eine, einen trostlosen Anblick bietende Haus noch weiter stehen zu lassen. An sich sei auch das Finanzministerium an dem Lahmann-Projekt interessiert, es sei noch völlig unsicher, ob irgend etwas daraus werde und er glaube nicht, daß man darauf Rücksicht nehmen solle. Er habe jedenfalls den Eindruck, daß hinter dem Vertreter Professor Lahmanns der Bauunternehmer Schmölzle stecke.

Staatssekretär Dr. Koch empfiehlt, die Sprengung durchzuführen, hält es aber für richtig, vorher noch Rechtsanwalt Dr. Bastian Gelegenheit zu geben, dem Herrn Finanzminister seine Meinung vorzutragen.

Der Ministerrat beschließt, die für den heutigen Tag festgesetzte Sprengung noch zu verschieben, bis der Herr Staatsminister der Finanzen die vorgeschlagene Unterredung mit Rechtsanwalt Dr. Bastian geführt habe.76

V. Entwurf von Vereinbarungen zwischen der Bayerischen Staatsregierung und dem EUCOM-Hauptquartier über Jagd und Fischerei in Bayern77

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß der gleichlautende Art. 1 der beiden Vereinbarungen, der die Zustimmung des Ministerrats nicht gefunden habe, nunmehr abgeändert worden sei.78 Es frage sich nun, ob den Vereinbarungen grundsätzlich zugestimmt werden könne.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt, wegen der endgültigen Formulierung der Entwürfe fänden zurzeit noch Verhandlungen statt, während Staatsminister Zietsch einwirft, daß das Staatsministerium der Finanzen noch Bedenken angemeldet habe.

Es wird daraufhin beschlossen, die Angelegenheit vorläufig zurückzustellen.79

VI. Übernahme von Zuständigkeiten für den Kreis Lindau durch bayerische Behörden80

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, der Herr Kreispräsident von Lindau81 habe mit Schreiben vom 24. Juni 1952 angeregt, das Personal der Landpolizei sowie der Wasserschutzpolizei des Kreises Lindau mit Wirkung vom 1. April 1952 in die Bayer. Landpolizei zu übernehmen, Bedenken gegen diese Übernahme, die vom Staatsministerium des Innern befürwortet werde, bestünden nicht.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem Vorschlag des Kreispräsidenten einverstanden, und zwar in der Weise, daß Haushalt und Personal der Bezirksinspektion der Landpolizei (49 Planstellen) und der Wasserschutzpolizei (9 Planstellen) des bayerischen Kreises Lindau mit Wirkung vom 1. April 1952 einschließlich des Sachaufwands in die Bayer. Landpolizei, Chefdienststelle Schwaben, übernommen werden.

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, der Kreispräsident habe außerdem angeregt, die Finanzgerichtsbarkeit für den Kreis Lindau durch das Finanzgericht München wahrnehmen zu lassen. Das Staatsministerium der Finanzen sei damit einverstanden.

Der Ministerrat beschließt, diesem Übergang zuzustimmen.82

VII. Bezeichnung der deutschen Ostgebiete

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt eine Vormerkung der Bayer. Staatskanzlei bekannt, die sich mit dem Vorschlag, die vom Bayer. Landtag beschlossene Bezeichnung „Deutsche Ostgebiete unter fremder Verwaltung“ abzuändern, auseinandersetzt. Aus einer Reihe von Gründen werde empfohlen, an der bisherigen Bezeichnung festzuhalten.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

VIII. Alexander Wackerwerke83

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß einem Fernschreiben des Bayer. Bevollmächtigten in Bonn84 zufolge das Bundeskabinett am 27. Juni beschlossen habe, einer weitergehenden Entflechtung nicht zuzustimmen und den Parteien nahezulegen, sich auf der Grundlage 74 : 26 zu einigen.85

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, gestern habe eine Besprechung bei Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann stattgefunden, die aber zu keinem Ergebnis geführt habe. Zweifellos berücksichtige der Beschluß des Bundeskabinetts86 die bayerischen Interessen nicht genügend.

Auf Vorschlag von Herrn Staatsminister Dr. Hoegner wird beschlossen, diesen Punkt der Tagesordnung mit Rücksicht auf die Abwesenheit des Herrn Staatsministers für Wirtschaft und des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann zurückzustellen.87

IX. Personalangelegenheiten

Ernennung des Ministerialrats Albert Fruth zum Ministerialdirigenten im Staatsministerium für Unterricht und Kultus.88

Der Ministerrat beschließt, der Ernennung mit der Maßgabe zuzustimmen, daß Ministerialrat Fruth mit Wirkung vom 1. September 1952 in den Ruhestand versetzt wird.89

X. Vorgänge an der Zonengrenze90

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt eine Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 18. Juni an die Staatsministerien für Wirtschaft und für Arbeit und soziale Fürsorge zum Anlaß,91 darauf hinzuweisen, daß einem Beschluß des Ministerrats zufolge das Staatsministerium des Innern in allen Fragen, welche die Vorgänge an der Zonengrenze betreffen, federführend sei. Er bitte also in Zukunft, jeweils auch das Staatsministerium des Innern zu verständigen. Im übrigen werde noch in dieser Woche der interministerielle Ausschuß zusammentreten, so daß er am nächsten Dienstag den Ministerrat unterrichten könne.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß in dieser Woche eine Besprechung zwischen Vertretern der Bundesregierung und den Landräten der betroffenen Landkreise in Bonn stattfinden werde; diese Aussprache gehe offensichtlich vom Bundesministerium des Innern aus.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich mit Schärfe dagegen, daß Landräte mit der Bundesregierung verhandelten, ohne die bayerische Staatsregierung bzw. das Ministerium des Innern zu verständigen. Er werde das Weitere veranlassen und den Landräten die Genehmigung nicht erteilen.92

[XI.] Sylvensteinspeicher93

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben des Stadtrats Bad Tölz an den Herrn Ministerpräsidenten vom 17. Juni 1952 bekannt, in dem wiederum auf den Beschluß des Bayer. Landtags vom 26. Juni 1947 hingewiesen werde.94 Er selbst sei auch der Meinung, daß in irgendeiner Form das Versprechen des Landtags eingehalten werden müsse.

Staatsminister Zietsch entgegnet, das Sylvensteinprojekt scheitere einfach daran, daß es unmöglich finanziert werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, in dieser Sache dem Landtag die Initiative zu überlassen und vorläufig dessen Stellungnahme abzuwarten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.95

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor