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Nr. 108MinisterratssitzungDienstag, 15. Juli 1952 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 11 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Vorgriffsantrag des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge. III. Antrag auf Vorweggenehmigung von Haushaltsmitteln des ordentlichen Haushalts 1952; hier: Zuschuß an die Bayer. Tierseuchenkasse bis zur Höhe von 3,25 Millionen DM. IV. Ausbau der Loisach zwischen Beuerberg und Wolfratshausen. V. Teuerungszulagen für Musiker. VI. Sofortmaßnahmen in den Landkreisen Kronach und Hof. VII. Staatszuschuß zur 100-Jahrfeier des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg.1 VIII. [Leitenberg]. [IX. Pfälzisches Elektrizitätswerk]. [X. Veranstaltung des Bürgerbundes zur Erhaltung der Frauentürme]. [XI. Nanga Parbat Expedition]. [XII. Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge].

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über den Lastenausgleich2

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet über die wichtigsten Vorschläge des Vermittlungsausschusses, die in der BT-Drucksache 3548 niedergelegt seien:

a) Wegfall des § 315 und Einfügung eines neuen § 5 a.

Dieser Vorschlag bringe nach Meinung des Koordinierungsausschusses eine günstigere Regelung für die Länder, da zwar der von diesen zu leistende Betrag von 250 Millionen DM auf 410 Millionen DM erhöht werde, andererseits aber der Zuschuß nicht mehr 25 Jahre, sondern nur bis zum 31. Dezember 1957 zu leisten sei und zwar abzüglich eines Verwaltungskostenbeitrags von 4%.3

b) Entwurf eines Gesetzes über Teuerungszuschläge zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz

Dieser Gesetzentwurf solle nunmehr fortfallen, die Erhöhung der Unterhaltshilfe werde jetzt in der Neufassung des § 293 enthalten sein; insoweit sei also den Vorschlägen des Bundesrats Rechnung getragen worden.

c) Inanspruchnahme der Vermögensteuer.

Der Vermittlungsausschuß habe zwar die Streichung der §§84 – 123 vorgesehen, so daß das Aufkommen an Vermögensteuer rechtlich den Ländern verbleibe. Nach § 5 a Abs. 1 hätten aber die Länder bis 31. Dezember 1957 Zuschüsse in Höhe des Aufkommens an Vermögensteuer zu leisten.

d) Abgabepflicht des staatlichen Vermögens

Nach Ziff. 5 der Vorschläge würden die forstwirtschaftlichen Vermögen der Länder von der Abgabe befreit, während die Abgabepflicht für das landwirtschaftliche Vermögen und für die staatlichen Bäder bestehen bleibe.

e) Verwaltungskosten

Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu § 377 trage dem Verlangen des Bundesrats, wonach der Bund die Hälfte der Verwaltungskosten erstatte, Rechnung.

Der Bundestag habe den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses schon zugestimmt, so daß es jetzt auf die Entscheidung des Bundesrats ankomme.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es nicht für möglich, noch weitere Verbesserungen zu erreichen und spricht sich dafür aus, zu einem Abschluß zu kommen.

Staatsminister Dr. Oechsle stimmt zu und betont, daß der Bundesrat die Verantwortung für eine etwaige Ablehnung des Gesetzentwurfs nicht übernehmen könne.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, Änderungen seien nicht mehr zu erreichen, man könne also nur ablehnen oder zustimmen.

Der Ministerrat beschließt, den Vorschlägen des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.4

2. Entwurf eines Gesetzes zur Einfügung eines Art. 120 a in das Grundgesetz5

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, der Koordinierungsausschuß habe keinerlei rechtliche Bedenken gegen den Vorschlag des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. Nr. 3550  ) erhoben.6

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die grundsätzliche Frage der Verfassungsänderung sei inzwischen bereinigt worden, während die Organisation im einzelnen in den Ausführungsvorschriften geregelt werden solle. Er sei der Meinung, daß der Bundesrat zustimmen könne.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.7

3. Entwurf eines Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 19528

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist darauf hin, daß gegen den Vorschlag des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. Nr. 3547  ) nichts einzuwenden sei, mit Ausnahme des nunmehr festgelegten Satzes von 37%.9

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß das Staatsministerium der Finanzen sich in einer Note vom 14. Juli gegen den Vorschlag des Vermittlungsausschusses ausgesprochen habe, Bayern habe sich bekanntlich gegen die Erhöhung des Bundesanteils bis zum äußersten gewehrt.10 Nachdem aber nun der Vermittlungsausschuß seine Vorschläge gemacht und der Bundestag diesen zugestimmt habe, sei die Situation sehr schwierig.11

Staatsminister Zietsch meint, wenn das Gesetz infolge der Ablehnung des Bundesrats nicht zustande komme, müßten die Länder eben 27% weiterzahlen, die Bundesregierung neue Vorschläge machen, über die man sich dann in irgendeiner Form einigen werde. Eilig sei die Angelegenheit nicht, da das Bundesfinanzministerium vorerst mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln auskommen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, diese Einigung sei in den letzten Monaten immer wieder versucht worden, ohne daß ein Ergebnis erzielt worden sei. Nachdem der Bundestag jetzt zugestimmt habe, frage es sich, ob der Bundesrat tatsächlich auf seiner ablehnenden Haltung beharren könne.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß der Bundestag sich die Entscheidung sehr leicht gemacht habe, indem er es einfach den Ländern überlasse, sich zu äußern. Wenn diese nicht zustimmten, komme die Angelegenheit eben wieder auf den Bundestag zu. In der Zwischenzeit könnten weitere Verhandlungen stattfinden, die vielleicht doch zu einer Einigung auf der Basis von 34% führen könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für bedenklich, daß es möglicherweise im Bundesrat allein auf die bayerische Stimme ankomme und Bayern der Vorwurf gemacht werden könne, das Gesetz zu Fall gebracht zu haben.

Staatsminister Zietsch fahrt fort, er habe immer wieder erklärt, einem Bundesanteil von 32% zustimmen zu können, selbst einem Anteil von 34%, wenn dabei auch ein Fehlbetrag für die Länder herauskommen könne. Darüber hinaus sei er aber zu weiteren Zugeständnissen nicht in der Lage, zudem er überzeugt sei, daß der Herr Bundesfinanzminister 37% gar nicht benötige. Er wolle die Erhöhung auf 37% nur deshalb, um auf Kosten der Länder das Defizit aus dem Haushaltsjahr 1950 ausgleichen zu können, ohne zu bedenken, daß die Länder ihrerseits auch nicht die Möglichkeit haben, Fehlbeträge aus vergangenen Jahren auszugleichen.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß über den Bundesanteil bereits endlos verhandelt werde und jetzt tatsächlich alles auf die Haltung Bayerns ankomme. Man müsse riskieren, daß gegebenenfalls die freiwilligen Zuschüsse für die Länder gestrichen würden.

Staatsminister Zietsch verweist demgegenüber auf seine Ausführungen in der Note vom 6. Juni 1952.12

Staatssekretär Dr. Guthsmuths wirft ein, daß mit einer Verzögerung von 8 – 10 Wochen gerechnet werden müsse, wenn man dem Vorschlag des Herrn Finanzministers folge. In diesem Fall werde aber ein Betrag von 24 Millionen DM für das augenblickliche Kreditprogramm verloren gehen, dazu auch noch die Zuschüsse für die Notstands- und Sanierungsgebiete. In diesem Zusammenhang erinnere er an den Ausbau der Straße Grafenau-Deggendorf,13für den der Herr Bundesfinanzminister Mittel zur Verfügung stellen wolle, wenn der Vorschlag des Vermittlungsausschusses angenommen werde.

Staatsminister Zietsch erwidert, wenn sich der Bundesanteil auf 34% beschränke, könne er ohne weiteres die erforderlichen Mittel dafür selbst zur Verfügung stellen.

Was die Auseinandersetzung über das Bundesvermögen betreffe, so würden auch hier Bayern dauernd Schwierigkeiten gemacht, unter anderem wegen der Anorgana,14 der Luitpoldhütte15 usw.

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist nochmals auf die zweimalige Entscheidung des Bundestags und seine Bedenken, daß eine Verzögerung um mindestens 8–10 Wochen für Bayern äußerst unangenehm werden könne.

Staatsminister Zietsch meint, der Bundestag könne sich bereits im September mit einer neuen Vorlage befassen. Wenn der Bundesfinanzminister im Hinblick auf die bayerische Ablehnung die freiwilligen Leistungen sperre, so müsse er das bei allen Ländern tun, was zweifellos zu politischen Auswirkungen führen könne. Im übrigen habe auch Württemberg-Baden im Vermittlungsausschuß die Erhöhung auf 37% abgelehnt. Der Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann, den Bundesanteil auf 35% festzusetzen, mit einer Garantie von 110%,16 wäre an sich durchaus annehmbar gewesen. Ein höherer Anteil gefährde die Finanzen der Länder auf das ernsteste, wozu noch komme, daß der Herr Bundesfinanzminister seinen Anspruch nicht überzeugend begründen könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der bayerischen Regierung in keinem Fall Vorwürfe erspart blieben, er müsse aber betonen, daß die Inanspruchnahme der den Ländern zustehenden Einkommen- und Körperschaftsteuer als Ausnahme gedacht gewesen sei, nun aber zur Regel werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard legt nochmals die Schwierigkeiten dar, die aus einer Ablehnung Bayerns entstehen könnten mit dem Hinweis, daß die gleichen Persönlichkeiten, die dauernd mit besonderen Wünschen nach Bonn kämen, die Weigerung Bayerns befürworteten, während sie andererseits sich beschweren könnten, falls Zuschüsse gesperrt würden. Er halte es in der Tat für außerordentlich schwierig, im gegenwärtigen Zeitpunkt klar zu übersehen, welche Haltung am zweckmäßigsten sei.

Staatsminister Zietsch führt aus, die freiwilligen Leistungen könnten nur dann gestrichen werden, wenn der Bund weniger als 34% erhalte. Die Differenz zwischen 34 – 37% sei tatsächlich zur Deckung des Fehlbetrags aus 1950 bestimmt. Schon Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann habe darauf hingewiesen, daß man unmöglich von den Ländern die Deckung solcher Fehlbeträge verlangen könne, ein Verlangen, das auch nicht durch Art. 106 Abs. 3 [GG]17gedeckt werde. Was im Etat aufgenommen sei, könne tatsächlich mit den 34% bestritten werden, ohne daß irgendeine Notwendigkeit bestehe, die freiwilligen Leistungen zu senken.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt seine Meinung, daß er es auch vom bayerischen Standpunkt aus nicht für unbedingt richtig halte, Widerstand zu leisten, da Bayern doch auch vom Bund erhebliche Zuschüsse erhalte.

Staatsminister Zietsch fährt fort, man müsse auch bedenken, daß die in Art. 10718 Grundgesetz vorgesehene Regelung heuer wohl nicht mehr kommen werde.19 Das Bundesfinanzministerium stelle darauf ab, eine Bundessteuerverwaltung zu bekommen und damit über die Steuern so zu verfügen, daß der Bund Anteile an sämtlichen Steuerarten erhalte; für die Länder würden dann nur Dotationen übrig bleiben. Vorläufig werde noch Art. 106 ausgenützt, im nächsten Jahr werde aber dann die Frage des Art. 107 auftauchen, wobei er befürchte, daß ein Nachgeben im gegenwärtigen Augenblick die Stellung Bayerns sehr erschweren werde. Vor allem dürfe nicht dem Grundsatz zugestimmt werden, daß Defizite des Bundes von den Ländern getragen werden müßten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, andererseits sei zu überlegen, daß im nächsten Jahr den Ländern der Vorwurf gemacht werden könne, sie weigerten sich, den Notwendigkeiten des Bundes Rechnung zu tragen und die Tätigkeit des Bundesrats erschöpfe sich darin, Schwierigkeiten zu machen. Wenn man jetzt zustimme, was ja nur für die Dauer eines Jahres geschehe, so könne man erklären, daß die Länder – damit auch Bayern – tatsächlich bis an die Grenze des Möglichen gegangen seien, um dem Bund die erforderlichen Mittel an die Hand zu geben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bezweifelt, daß sich in der Einstellung des Bundes gegenüber den Ländern in Zukunft etwas ändern werde.

Staatsminister Dr. Oechsle fügt hinzu, es sei schwierig, die Entwicklung vorauszusehen, aber auch er sei der Überzeugung, daß es nicht billig sei, Fehlbeträge im Bundeshaushalt abzudecken, solange es notleidende Länder gebe. Das hätte ja zur Folge, daß die an sich schon schwierige Situation einer Reihe von Ländern noch weiter verschlechtert werde. Das Argument des Herrn Staatsministers der Finanzen, daß die Länder zur Deckung von Fehlbeträgen des Bundes nicht aufkommen könnten, scheine ihm doch sehr durchschlagend zu sein.

Auf Frage von Staatssekretär Dr. Nerreter erwidert Staatsminister Zietsch, in der Note des Finanzministeriums vom 6. Juni 1952 sei eingehend dargelegt worden, welche Leistungen des Bundes dem Anteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer gegenüber stünden.20

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß die Berechnungen des Herrn Bundesfinanzministers mit den Aufstellungen des Bayer. Finanzministeriums nicht übereinstimmten, worauf Staatsminister Zietschnochmals auf die beiden Noten vom 6. Juni und 14. Juli hinweist.

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt dann noch den Beschluß des Landtags zur Sprache, wonach sich dieser gegen die beabsichtigte Erhöhung des Bundesanteils auf 40% ausgesprochen habe.21 An sich habe also das Kabinett noch Bewegungsfreiheit, es könne aber jederzeit der Fall eintreten, daß der Landtag einen neuerlichen Beschluß fasse.

Nach Abschluß der Aussprache wird in einer vorläufigen Abstimmung festgestellt, daß die Mehrheit des Kabinetts die Zustimmung zu einem Bundesanteil von 37% befürwortet. Die endgültige Entscheidung wird der Abendsitzung am gleichen Tag Vorbehalten.22

4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft23

Nachdem Herr Staatsminister Zietsch erklärt, daß seitens des Finanzministeriums gegen den Entwurf keine Bedenken bestehen, wird beschlossen, keinen Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG zu stellen.24

5. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 195225

Auch hier wird kein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG gestellt.

6. Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Abkommen über den Internationalen Währungsfonds und über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung26

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß empfehle, ebenso wie der Finanzausschuß,27 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen unter der Voraussetzung, daß der Gesetzentwurf in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen werde.28

7. Entwurf einer Verordnung über die Mitwirkung des Bundes bei der Verwaltung der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer29

Regierungsdirektor Dr. Gerner fährt fort, im Koordinierungsausschuß habe sich der Vertreter des Finanzministeriums für einen bayerischen Antrag ausgesprochen, der dahin gehe, daß dem § 1 Ziff. 3 folgende Worte angefügt würden:

„wenn sie in dem Zeitraum, für den sie bewilligt werden, die Steuer um mehr als 100000 DM mindern.“30

Staatsminister Zietsch erwidert, er könne nicht dazu raten, diesen Antrag zu stellen, da sich die bayerische Auffassung schon im Finanzausschuß nicht habe durchsetzen können.

Der Ministerrat beschließt, von einem eigenen Antrag abzusehen.31

8. Entwurf einer Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr vom 7. September 195132

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 255/1/52  enthaltenen Abänderungsvorschläge des Finanz- und Wirtschaftsausschusses.33

9. Rechnung des Rechnungshofs im Vereinigten Wirtschaftsgebiet für das Rechnungsjahr 1948 und für das Rechnungsjahr 1949 (1. April bis 20. September 1949) – Einzelplan XIII34

und

10. Rechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1949 (21. September 1949 bis 31. März 1950) – Einzelplan XX35

Der Ministerrat beschließt, in beiden Fällen die erbetene Entlastung zu erteilen.

11. Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück des ehemaligen Fliegerhorstes Göttingen zugunsten der Firma Werner Tropitzsch-Textilwerk – Göttingen36

Bedenken werden nicht erhoben.

12. Erhöhung der Notenemissionsgrenze37

Regierungsdirektor Dr. Gerner weist darauf hin, daß dieser Punkt wahrscheinlich abgesetzt werde, weil nach Auffassung des Rechtsausschusses die Zustimmung der sechs Länder gem. § 5 des Emissionsgesetzes nicht durch die Zustimmung des Bundesrats ersetzt werden könne.38

13. Einholung eines Rechtsgutachtens des Bundesverfassungsgerichts über die Zuständigkeit des Bundes zum Erlaß eines Baugesetzes39

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß habe sich der Empfehlung des Vertreters des Innenministeriums40 angeschlossen, einen bayerischen Antrag zu stellen, daß von der Einholung eines Gutachtens abgesehen werde. In der Tat könne der Zweck, den dieses Gutachten zum Ziele habe, gar nicht erreicht werden. Wenn allerdings dieser Antrag eine Mehrheit finde, könne man sich den Empfehlungen des Rechtsausschusses anschließen.41

Staatssekretär Dr. Nerreter gibt zu bedenken, daß der Bund beabsichtige, dieses Gutachten einzuholen, um nicht unnötig ein Gesetz zu entwerfen, das mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sei.

Regierungsdirektor Dr. Gerner antwortet, daß sich der Rechtsausschuß mit diesem Argument bereits auseinandergesetzt habe. Die Zweifelsfrage werde aber dadurch nicht ausgeräumt.

Staatsminister Weinkamm betont in diesem Zusammenhang, daß mehr und mehr versucht werde, politische Entscheidungen den Gerichten zuzuschieben, die an sich ganz andere Aufgaben hätten.

Der Ministerrat beschließt, den vom Staatsministerium des Innern vorgeschlagenen Antrag zu stellen; falls dieser keine Mehrheit finde, aber die Empfehlungen des Rechtsausschusses zu unterstützen.42

14. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht43

Der Ministerrat beschließt, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.

15. Entwurf einer Verordnung M Nr. 1/52 über Preise für Milch, Butter und Käse44

Staatsminister Dr. Oechsle wirft zunächst die Frage auf, wie es mit der Beteiligung der Gewerkschaften stehe. Anscheinend seien diese jetzt in den Notierungskommissionen nicht mehr vertreten.

Regierungsdirektor Dr. Gerner antwortet, das Argument des Agrarausschusses sei dahin gegangen, daß die Verbraucher in den Kommissionen überhaupt nicht vertreten sein könnten, weil dies auch nicht mit den Erzeugern der Fall sei.

Nach längerer Aussprache wird folgender Beschluß gefaßt:

Der Verordnung wird mit Unterstützung der unter Buchstabe A 1–15 der BR-Drucks. Nr. 206/5/52  enthaltenen Empfehlungen des Agrar- bzw. Wirtschaftsausschusses zugestimmt.45 Weiter sollen unterstützt werden die Empfehlungen des Agrarausschusses unter B II 3 dieser Drucksache, bei der es sich um den für die letzte Sitzung des Bundesrats in Aussicht genommenen Antrag des Landes Bayern handelt, der nunmehr vom Agrarausschuß aufgenommen wurde.46 Dagegen werden die Vorschläge des Wirtschaftsausschusses unter B I 1, II 1 entsprechend der früheren Stellungnahme nicht unterstützt. Weiter sollen nicht unterstützt werden die Vorschläge des Landes Nordrhein-Westfalen unter B II 2 der BR-Drucks Nr. 206/5/52. Zu unterstützen wären demnach von den Vorschlägen unter B nur die unter I 2, II 3.47

16. Verwendung des Überschusses aus der Frachtausgleichskasse für Zuckerrüben48

Staatssekretär Maag empfiehlt, zu diesem Punkt der Tagesordnung Stimmenthaltung zu üben.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.49

17. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz) vom 13.7.1950,50

und

18. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Heimkehrergesetzes51

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, daß diese beiden Punkte voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt würden.

19. Nochmalige Beschlußfassung über die Durchführungsverordnung des Bundesministers des Innern zum Gesetz über die Vermittlung der Annahme an Kindes Statt vom 29.3.195152

Es wird beschlossen, sich der gemeinsamen Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Rechtsausschusses (BR-Drucks. Nr. 15/1/52  II) anzuschließen.53

20. Wahl eines neuen Vorsitzenden des Kulturausschusses54

Staatsminister Dr. Schwalber teilt mit, daß beabsichtigt sei, den Kultusminister von Niedersachsen, Voigt,55 zum Vorsitzenden des Kulturausschusses zu wählen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

21. Änderung des Beschlusses des Bundesrates vom 20. Juni 1952 betreffend Verordnungen zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen56

Auf Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Dr. Guthsmuths wird beschlossen, die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses abzulehnen.57

22. Wahl eines Nachfolgers für ein ausgeschiedenes Mitglied des Bundesverfassungsgerichtes58

Regierungsdirektor Dr. Gerner führt aus, daß sich der Wahlausschuß endgültig auf Herrn Senatspräsidenten Brandl59 geeinigt habe.60

Anschließend teilt Regierungsdirektor Dr. Gerner noch mit, daß auf der am 16. Juli 1952 stattfindenden Sitzung des Vermittlungsausschusses der Entwurf eines Bundesjagdgesetzes61 und der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung behandelt werde.62

Zum Schuß des Punktes I (Bundesratsangelegenheiten) berichtet Regierungsdirektor Dr. Gerner noch, daß einer Mitteilung des Staatsministeriums für Verkehrsangelegenheiten zufolge der Bund und die Mehrheit der Länder eine förmliche Verwaltungsvereinbarung über die Verwaltungsbefugnisse auf dem Gebiet der Luftfahrt für nicht erforderlich hielten.63

Der Ministerrat beschließt, zunächst keine Entscheidung zu treffen und die Staatsministerien des Innern, für Wirtschaft und für Verkehrsangelegenheiten zu beauftragen, in gemeinsamer Beratung eine Regelung zu finden.

II. Vorgriffsantrag des Staatsministeriums für Arbeit und Soziale Fürsorge64

Staatsminister Dr. Oechsle erinnert an den Antrag des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge vom 11. Juni 1952, der dahin gehe, der Landtag wolle beschließen, daß dem Arbeitsministerium im Rechnungsjahr 1952 7 Millionen DM an Darlehen und Zuschüssen zur verstärkten Förderung von Notstandsarbeiten im Vorgriff auf den außerordentlichen Haushalt des Rechnungsjahres 1953 bewilligt werden. Diese Angelegenheit sei im Ministerrat vom 24. Juni kurz besprochen worden, wobei der Herr Finanzminister grundsätzlich zugestimmt habe.

Staatsminister Zietsch erklärt, er habe lediglich der Vorplanung zugestimmt, keinesfalls aber einem Vorgriff auf das Jahr 1953, der unmöglich sei; er verweise dabei auf das Protokoll der erwähnten Kabinettssitzung.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, wenn der Herr Finanzminister sein Einverständnis für den nächsten Haushalt erkläre, so müßte dies doch für die Vorplanung genügen.

Staatsminister Zietsch erklärt sich bereit, einen Betrag von 7 Millionen DM in den nächsten Haushalt einzusetzen, wiederholt aber, daß ein Antrag auf Genehmigung eines solchen Vorgriffs durch den Landtag nicht gestellt werden könne. Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß diese Erklärung wohl ausreichend sei und der Vorgriff dann gemacht werden könne, wenn es zeitlich möglich sei.

Staatsminister Dr. Oechsle erwidert darauf, daß das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge nunmehr 7 Millionen DM für den erwähnten Zweck verplanen werde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

III. Antrag auf Vorweggenehmigung von Haushaltsmitteln des ordentlichen Haushalts 1952; hier: Zuschuß an die Bayer. Tierseuchenkasse bis zur Höhe von 3,25 Millionen DM65

Staatsminister Zietsch erklärt diesen Antrag für erledigt, da das Haushaltsgesetz noch in dieser Woche beschlossen werde.

IV. Ausbau der Loisach zwischen Beuerberg und Wolfratshausen66

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Staatsministerium für Wirtschaft habe ebenso wie die Oberste Baubehörde vorgeschlagen, den Ausbau der Loisach zwischen Wolfratshausen und Beuerberg den Isarwerken zu übertragen. Das Bayernwerk wende dagegen ein, im Augenblick habe der Antrag der Isarwerke wohl eine gewisse Berechtigung, sobald aber der Sylvensteinspeicher gebaut werde,67 werde das Wasser zu 9/10 nicht mehr Loisach-, sondern Isarwasser sein. Nachdem das Walchenseekraftwerk dem Bayernwerk gehöre und für dieses von besonderer Bedeutung sei, habe es auch ein Interesse daran, den Abfluß kontrollieren zu können.

Der Ministerrat habe schon früher einen vorläufigen Beschluß gefaßt, daß der Ausbau dem Bayernwerk übertragen werde. In der Zwischenzeit seien weitere Verhandlungen geführt worden, an denen sich auch das Finanzministerium beteiligt habe. Dieses habe sich ebenso wie das Wirtschaftsministerium dafür ausgesprochen, den Ausbau nicht dem Bayernwerk zu überlassen, sondern es lediglich zu beteiligen, er selbst stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, daß der Antrag des Bayernwerks berechtigt sei.

Staatssekretär Krehle fügt hinzu, daß bei der Rißbachüberleitung68 das Bayernwerk die Verpflichtung übernommen habe, das Hochwasser der Loisach zu regulieren, deshalb halte er den Antrag für berechtigt.

Staatsminister Zietsch meint gleichfalls, daß dem Bayernwerk der Vorzug gegeben werden solle, wenn auch die Referenten seines Ministeriums auf dem Standpunkt stünden, daß ein Anteil genüge.

Der Ministerrat beschließt, der Bayernwerk AG den Ausbau der Loisach zu übertragen.69

V. Teuerungszulagen für Musiker70

Staatssekretär Dr. Brenner teilt mit, daß die Musiker an den Staatstheatern ebenso wie die übrigen Bühnenschaffenden eine Teuerungszulage von 20% verlangten, nachdem sie bis jetzt nur 16% erhalten hätten. Anscheinend hätten schon die meisten übrigen Theater im Gebiet der Bundesrepublik ähnliche Forderungen erfüllt. Vertreter der beiden Interessengruppen verlangten eine Antwort bis nächsten Donnerstag, an dem eine Sitzung im Kultusministerium stattfinden werde und drohten mit Konsequenzen. Die Situation sei besonders im Hinblick auf die bevorstehenden Festspiele sehr schwierig.

Staatsminister Zietsch erwidert, das Finanzministerium sei bereit, für die auf Dienstvertrag Angestellten eine Ausgleichszulage zu gewähren, es habe darüber auch mit den Gewerkschaften verhandelt. Auch bezüglich der Arbeiter sei man zu einer befriedigenden Abmachung gekommen. Er müsse es aber ablehnen, daß Solisten mit Einzelverträgen derartige Anforderungen stellten. Er halte es nicht für notwendig, sich von irgendwelchen Forderungen beeinflussen zu lassen.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, im Falle eines Streiks bestehe durchaus die Möglichkeit, die Betreffenden schadensersatzpflichtig zu machen. Es handle sich im übrigen um Verträge, die sämtlich erst in den letzten Jahren erneuert worden seien.

Der Ministerrat beschließt, daß einer Teuerungszulage nur in den Fällen zugestimmt werden könne, bei denen in den Verträgen die TOA erwähnt sei.71

VI. Sofortmaßnahmen in den Landkreisen Kronach und Hof72

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf den Bericht der Obersten Baubehörde vom 2. Juli 1952, den er allen Kabinettsmitgliedern zugeleitet habe. Von besonderer Wichtigkeit sei der Straßenbau, die Frage der Frachterhöhung für die Industrie, ferner das Problem der erhöhten Anfahrts- und Abfahrtskosten für die Arbeitnehmer.

Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, im allgemeinen sei es üblich, daß derartige zusätzliche Lasten von den Betrieben getragen würden, das ginge hier natürlich nicht an. Bestehe denn keine Möglichkeit, daß die Bundesbahn Ausnahmebestimmungen treffe?

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese habe das schon abgelehnt. Es sei nun zu überlegen, wer die weiteren Verhandlungen führen solle.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, daß das Staatsministerium des Innern hinsichtlich der Maßnahmen an der Grenze weiterhin die Federführung behalte und in Verbindung mit den übrigen Ministerien bleibe.73

VII. Staatszuschuß zur 100-Jahrfeier des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg74

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Herr Abg. Dr. Lacherbauer,75 habe ihn mit Schreiben vom 3.Juli um Feststellung ersucht, ob der von den Nürnberger SPD-Abgeordneten angeregte Zuschuß von 20000 DM aus dem Etat des Ministerpräsidenten zur Verfügung gestellt worden könne.76 Im Hinblick auf die Belastung der Titel 217 und 219 sei er dazu unmöglich in der Lage.

Staatsminister Zietsch erklärt, die Angelegenheit sei in seinem Ministerium schon geprüft worden und er sei bereit, aus Einzelplan XIII Kap. 1211 Titel 221 einen Betrag von 20000 DM zur Verfügung zu stellen.77

VIII. Leitenberg78

Staatssekretär Dr. Brenner berichtet, die Gedächtnisstätte auf dem Leitenberg befinde sich jetzt in einem befriedigenden Zustand. Zu entscheiden sei noch die Frage, ob das Pförtnerhaus, das seiner Meinung nach unbedingt erhalten werden müsse, an den Fuß des Berges verlegt werden solle. Die notwendigen Gelder für diese Verlegung seien vorhanden, auch die Baubehörde habe ihre Zustimmung gegeben.

Staatsminister Zietsch ersucht, die Angelegenheit noch zurückzustellen, da die Betreuung der KZ-Friedhöfe zurzeit auf die Staatl. Schlösserverwaltung übertragen werde und man noch bei der organisatorischen Umstellung sei.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Zurückstellung einverstanden.79

[IX.] Pfälzisches Elektrizitätswerk

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk (RWE) habe dem Bezirksverband Pfalz einen Anteil an den Pfälzischen Elektrizitätswerken angeboten. Der Bezirksverband sei nun an ihn herangetreten, ob der bayerische Staat in der Lage sei, seinerseits diesen Anteil von 4,5 Millionen DM zu übernehmen.

Der Ministerrat beschließt, von dem Angebot keinen Gebrauch zu machen.

[X.] Veranstaltung des Bürgerbundes zur Erhaltung der Frauentürme80

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, der Bürgerbund sei an ihn mit der Bitte herangetreten, sich dafür einzusetzen, daß jetzt bei einer Feier, die zu Gunsten des Wiederaufbaues der Frauentürme stattfinde, die Biersteuer erlassen werde.

Der Ministerrat beschließt, den Erlaß der Biersteuer an diesem Tag nicht zu genehmigen.

[XI.] Nanga Parbat Expedition81

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Deutsche Alpenverein beabsichtige, eine Nanga Parbat Expedition auszurüsten und zur Vorbereitung ein Kuratorium zu bilden. Er sei nun sowohl an den Herrn Kultusminister wie an ihn wegen einer Beteiligung an diesem Kuratorium herangetreten.82

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, bis jetzt seien für diese Expedition weder die erforderlichen Mittel vorhanden, noch entsprechende Persönlichkeiten ausgewählt. Er halte es nicht für richtig, von Staats wegen eine Expedition auszurüsten und rate deshalb davon ab, jedenfalls im gegenwärtigen Zeitpunkt dem Kuratorium beizutreten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.83

[XII.] Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge84

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner wird folgender Beschluß gefaßt:

Die besondere Kennzeichnung der Dienstkraftfahrzeuge unterbleibt, wenn dies aus dienstlichen Gründen dringend geboten ist. Ausnahmebewilligungen werden von den zuständigen Ministerien erteilt.85

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer86 des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor