Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).
I. Entwurf eines Berufsschulgesetzes. II. Entwurf eines Gesetzes über das Personalstatut der Bayerischen Staatsbank und einer Verordnung über die Rechtsverhältnisse des Präsidenten und der Mitglieder des Direktoriums der Bayerischen Staatsbank. III. Entwurf eines Gesetzes zur Ordnung des Architektenberufs (Architektengesetz). IV. Sonderbauprogramm zur innerbayerischen Umsiedlung und Lagerauflösung; hier: Freigabe reservierter Mittel. V. Festsetzung der Versorgungsbezüge des ehemaligen Staatsministers der Justiz, Dr. Josef Müller. VI. Personalangelegenheiten. VII. [Tombola für das Nationaltheater]. [VIII. Gerichtliche Ahndung von Beleidigungen der Mitglieder der Staatsregierung]. [IX. Ergänzung der Haushaltspläne der Staatsministerien durch Organisationspläne].
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Der Ministerrat beschließt auf Antrag des Herrn Ministerpräsidenten, die Behandlung des vom Staatsministerium der Finanzen gestellten Antrags zum Berufsschulgesetz bis zur nächsten Ministerratssitzung zurückzustellen, damit Herr Staatsminister Dr. Schwalber Gelegenheit hat, hierzu eine Äußerung abzugeben.Dr. Ringelmann berichtet über die Änderungsvorschläge des Senats4 und die vom Staatsministerium der Finanzen hierzu eingenommene Stellungnahme.5
StaatssekretärDr. Ringelmann erklärt, das Staatsministerium der Finanzen vertrete die Auffassung, daß das Personalstatut der Bayerischen Staatsbank und die Verordnung über die Rechtsverhältnisse des Präsidenten und der Mitglieder des Direktoriums der Staatsbank selbst der Form eines Gesetzes nicht bedürften und daß es genüge, wenn der Beschluß des Landtags, in welchem die Zustimmung erteilt werde, in der Form eines Gesetzes ergehe.
StaatssekretärDr. Ehard, Staatsminister Dr. Hoegner und Staatssekretär Dr. Koch auf dem Standpunkt, daß nach den Bestimmungen der Bayer. Verfassung das vom Finanzministerium vorgeschlagene Verfahren bedenklich erscheine und daß es sich auf jeden Fall empfehle, sowohl das Personalstatut als auch die Verordnung über die Rechtsverhältnisse in der Form eines Gesetzes ergehen zu lassen.6
Demgegenüber stehen Ministerpräsident7 enthaltene Ermächtigung der Staatsregierung, das Personalstatut und die Verordnung über die Rechtsverhältnisse in Form einer der Zustimmung des Landtags bedürfenden Verordnung zu erlassen, auf Grund der Bestimmungen der Verfassung nicht hätte erteilt werden dürfen und daß daher eine entsprechende Änderung des Staatsbankgesetzes veranlaßt sei.
Der Ministerrat ist sich darin einig, daß die im neuen StaatsbankgesetzDer Ministerrat beauftragt das Staatsministerium der Finanzen, den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum Staatsbankgesetz vorzulegen, durch welches die erwähnte Ermächtigung aus dem Staatsbankgesetz gestrichen wird, ferner das Personalstatut und die Verordnung über die Rechtsverhältnisse zu Gesetzentwürfen umzuarbeiten und in dieser Form neuerdings dem Ministerrat vorzulegen.
Der Ministerrat beschließt mit Zustimmung des Finanzministeriums, das Personalstatut und die Verordnung entsprechend den Vorschlägen des Senats wie folgt zu ändern:
1. Personalstatut
a) In § 34 sollen nach dem Wort „Vorgesetzten“ die Worte eingefügt werden: „unbeschadet des Rechtsschutzes nach dem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit“.
b)§ 140 soll folgende Fassung erhalten:
349 ) und die Ausführungsbestimmungen hierzu sind entsprechend anzuwenden, soweit das Personalstatut nicht besondere Vorschriften enthält.“
„Die versorgungsrechtlichen Vorschriften des Bayer. Beamtengesetzes vom 28. Oktober 1946 (GVBl. S.c) § 143 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„Den Angestellten kann neben den Leistungen aus der staatlichen Angestelltenversicherung eine zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung gewährt werden. Das Nähere regelt das Direktorium mit Zustimmung des Staatsministeriums der Finanzen“.
2. Verordnung über die Rechtsverhältnisse
§ 1 der Verordnung wird wie folgt gefaßt:
„(1) Das Direktorium der Bayerischen Staatsbank besteht aus dem Präsidenten und mindestens 4, höchstens 6 ständigen Mitgliedern; an Stelle eines ständigen Mitglieds können jeweils 1 oder 2 nichtständige Mitglieder bestellt werden mit der Einschränkung, daß stets wenigstens 4 ständige Mitglieder vorhanden sein müssen.
(2) Von den ständigen Mitgliedern des Direktoriums führen eines oder zwei die Dienstbezeichnung Vizepräsident, die übrigen die Dienstbezeichnung Staatsbankdirektor.
(3) Das Staatsministerium der Finanzen bestimmt die ständigen Mitglieder, welche die Dienstbezeichnung Vizepräsident führen.“
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Dagegen entspricht der Ministerrat nicht der Anregung des Senats, den Abschluß der Dienstverträge für den Präsidenten und die ständigen und nichtständigen Mitglieder des Direktoriums der Staatsregierung vorzubehalten. Der Ministerrat hält es vielmehr für zweckmäßig, daß diese Dienstverträge durch das Staatsministerium der Finanzen abgeschlossen werden.10
Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten, die Federführung für die Ausarbeitung des Gesetzes zur Ordnung des Architektenberufs dem Staatsministerium des Innern zu übertragen.11 und dem Ministerrat einen neuen Entwurf zur Beschlußfassung vorzulegen.12
Der Ministerrat beauftragt das Staatsministerium des Innern, die beiden Entwürfe unter Berücksichtigung der von der Staatskanzlei und dem Justizministerium zu dem Entwurf des Kultusministeriums gemachten Einwendungen und Vorschläge aufeinander abzustimmenDr. Hoegner gibt einen kurzen Überblick über Vorgeschichte und Grund des Antrags der Obersten Baubehörde.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat beschließt mit Zustimmung der Herren Staatssekretäre Dr. Ringelmann und Dr. Oberländer
1. von den 8 Millionen DM Soforthilfemitteln, welche für das Bauprogramm zum Zwecke der Lagerauflösung bisher zurückgehalten worden sind, 6 Millionen DM für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau freizugeben, welche schlüsselmäßig auf die Bewilligungsbehörden zu verteilen sind;
zusätzlich 1 Million DM verlorener Zuschüsse in Erwartung des Ersatzes durch den Bund bereitstellt;
2. die restlichen 2 Millionen DM für das der Lagerauflösung dienende Wohnbauprogramm zu verwenden, wobei das Staatsministerium der Finanzen3. beim Bundesfinanzminister neuerlich Vorstellungen zu erheben, daß die versprochenen 4 Millionen DM verlorener Zuschüsse zur Durchführung des Lagerauflösungsprogramms bewilligt werden.
Kellner teilt mit, daß Regierungsbaudirektor Reinhardt14 der Obersten Baubehörde den zweiten Teil des Antrags (Freigabe von 1 Million DM, welche für Bauten der Landwirtschaft zurückgehalten worden sind) fernmündlich zurückgezogen habe, da nunmehr die ersten Hypotheken für den Bau der Landarbeiterwohnungen15 in voller Höhe bereitgestellt werden könnten.
Oberregierungsrat16
Der Ministerrat faßt daher zu diesem Teil des Antrags keinen Beschluß.Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten beschließt der Ministerrat mit Einverständnis des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann, die Versorgungsbezüge für den ehemaligen Staatsminister der Justiz, Dr. Josef Müller, auf 45 v.H. seiner Amtsbezüge festzusetzen.
Der Ministerrat hält diesen Hundertsatz für angemessen, weil auch dem ehemaligen Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Hundhammer, dessen Amtszeit und Lebensalter ungefähr der Amtszeit und dem Lebensalter des ehemaligen Staatsministers der Justiz Dr. Müller entsprechen, Versorgungsbezüge in gleicher Höhe bewilligt worden sind.
Die Behandlung der beiden das Staatsministerium für Unterricht und Kultus betreffenden Personalangelegenheiten werden auf Antrag des Herrn Ministerpräsidenten bis zum nächsten Ministerrat zurückgestellt, damit Herr Staatsminister Dr. Schwalber Gelegenheit zur Stellungnahme hat.
Dr. Hoegner teilt mit, die Tombola für das Nationaltheater habe sich erfolgreich entwickelt. Daher sei von der Leitung der Veranstaltung beantragt worden, den Betrag der Tombola, der bisher 1 Million DM betragen habe, um 500000 DM zu erhöhen. Sein Ministerium habe gegen die Erhöhung keine Bedenken, doch sei Voraussetzung der beantragten Erhöhung, daß die Jugendaktion18 auf 500000 DM ihres Kontingents verzichte und dieses der Nationaltheater-Tombola zur Verfügung stelle. Gegenwärtig würden mit der Aktion der Jugend entsprechende Verhandlungen geführt. Er bitte den Ministerrat, besonders aber das Staatsministerium der Finanzen, um Zustimmung zur Erhöhung der Nationaltheater-Tombola um 500 000 DM unter der Voraussetzung, daß mit der Aktion der Jugend eine Einigung erzielt werde.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat erteilt die erbetene Zustimmung.
Dr. Hoegner verliest einen Brief, den ihm ein in Kaufbeuren wohnhaftes Mitglied der SRP, namens Joani,19 zugeschickt hat und welcher schwerste Beleidigungen enthält.20 Auf Grund seines Antrags auf Strafverfolgung der Beleidigung sei vom Generalstaatsanwalt Anklage erhoben worden. Das zuständige Amtsgericht habe jedoch durch Beschluß die Einleitung des Hauptverfahrens abgelehnt mit der Begründung, der Brief enthalte keine Beleidigungen, sondern nur eine Kritik seiner politischen Einstellung, die als zulässig zu erachten sei. Nachdem der Generalstaatsanwalt gegen diesen Beschluß Beschwerde eingelegt habe, habe dann auch die 3. Strafkammer des Landgerichts München I die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt und sich im wesentlichen der Begründung des Amtsgerichts angeschlossen.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat ist sich darin einig, daß der Inhalt des Briefes eine grobe Beleidigung einer im öffentlichen Leben stehenden Persönlichkeit darstellt und daß die Entscheidungen der beiden Gerichte unverständlich erscheinen.
Dr. Hoegner erklärt, er werde die Angelegenheit dem Justizministerium übergeben mit dem Antrag, gegen die Richter ein Verfahren wegen Rechtsbeugung einzuleiten.
Stv. MinisterpräsidentDr. Seidel erklärt, er halte die vom Staatsministerium der Finanzen erhobene Forderung für übertrieben, daß die Ministerien zusätzlich zu ihren Haushaltsplänen für das neue Haushaltsjahr noch Organisationspläne und Stellenpläne dem Finanzministerium zuleiten sollten. Dies führe zu einer nicht mehr zu vertretenden Einschränkung der Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Staatsminister für ihren Geschäftsbereich und zu einer Beschneidung der Zuständigkeiten der Staatsministerien durch das Staatsministerium der Finanzen.
StaatsministerDr. Ehard erklärt, die Bedenken des Herrn Staatsministers Dr. Seidel seien nicht unbegründet, zumal doch die Frage zu stellen sei, wer das Staatsministerium der Finanzen selbst überprüfe.
MinisterpräsidentDr. Ringelmann verteidigt das Ersuchen des Staatsministeriums der Finanzen mit dem Hinweis, die letzte Stellenbewertung sei im Jahre 1938 durchgeführt worden. Der Fehlbetrag des laufenden Haushaltsjahres zwinge zu strengsten Sparmaßnahmen, daher müssten auch die Stellenpläne überprüft werden. Im übrigen sei das Staatsministerium der Finanzen jederzeit bereit, sich selbst durch den Ministerrat überprüfen zu lassen.
StaatssekretärDr. Ringelmann sichert zu, daß dann, wenn über Änderungen im Stellenplan zwischen dem Staatsministerium der Finanzen und einem anderen Staatsministerium eine Einigung nicht zustande komme, die Entscheidung beim Ministerrat liege.
Staatssekretär