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Nr. 124MinisterratssitzungDienstag, 21. Oktober 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Durchführung des Entschädigungsgesetzes. III. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern. IV. Partisanengruppen in Bayern. V. Kriegsgefangenen-Gedenkwoche. VI. Agfa-Camerawerk München. VII. [Bundesvermögen]. [VIII. Aufforstung auf dem Obersalzberg]. [IX. Versorgung der Witwe Philipp Auerbachs]. [X. Einbeziehung der westlichen Oberpfalz in die Sanierungsaktion 1952]. [XI. Armenball 1953].

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1952 (Nachtragshaushaltsgesetz 1952)1

Ministerialrat Dr. Gernerberichtet eingehend über die Empfehlungen des Finanzausschusses (BR-Drucks. Nr. 395/1/52  ) und die Empfehlungen der übrigen beteiligten Ausschüsse, die in der BR-Drucks. Nr. 395/2/52  niedergelegt seien. Zunächst werden dann die Empfehlungen der BR-Drucks. Nr. 395/2/52  behandelt.

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Schwalberwird beschlossen, trotz gewisser Bedenken die Empfehlung in Ziff.1)2 zu unterstützen.

Dagegen werden diejenigen unter Ziff. 2 a) aa) und bb) abgelehnt.

Ziff. 2 a) cc) und 2 a) dd): Unterstützung der Empfehlungen des Kulturausschusses.

Ziff. 2 b) aa) und bb): Der Ministerrat beschließt, diese Empfehlungen zu unterstützen.

Nach längerer Aussprache wird beschlossen, auch die Empfehlungen unter Ziff. 3, 4a und b, sowie 5a und b zu unterstützen mit der Maßgabe, daß bei Ziff. 4b, einem Vorschlag des Herrn StaatsministersDr. Seidelentsprechend, von Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths in der Plenarsitzung des Bundesrats noch eine Erklärung abgegeben wird.

Dagegen wird beschlossen, die Empfehlung unter Ziff. 6 nicht zu unterstützen.

Anschließend werden die in der BR-Drucks. Nr. 395/1/52  zusammengefaßten Empfehlungen des Finanzausschusses erörtert.

Es wird beschlossen, die Empfehlungen unter I, 1 – 5,3 sowie E Ziff. 5 und 64und C 25 zu unterstützen, dagegen nicht diejenigen unter G I und M 1.6

Dabei weist Ministerialrat Dr. Gernerdarauf hin, daß die Empfehlung unter M 1 im Widerspruch mit Ziff. 5a der BR-Drucks. Nr. 395/2/52  stehe.

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, wahrscheinlich werde bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs im Bundesrat ein Antrag Nordrhein-Westfalens kommen, die Ministerialratsstelle beim Bundesrat auf Ministerialdirigentenstelle zu heben; einen entsprechenden Beschluß habe der Bundestag für seinen Bereich bereits gefaßt.

Der Ministerrat beschließt, sich unter diesen Umständen einem Antrag Nordrhein-Westfalens anzuschließen.7

2. Entwurf eines Gesetzes betr. deutsch-niederländische Vereinbarungen vom 19. Mai 1952 über Fragen der Restitution und vom 13./20. Juni 1952 über Freigabe von deutschen Reichsmark-Wertpapieren8

Einwendungen werden nicht erhoben.

3. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Steuer auf Schaumwein (Schaumweinsteuergesetz)9

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Finanzausschuß, in dem lediglich Rheinland-Pfalz den Entwurf befürwortet habe, habe empfohlen, den Vermittlungsausschuß gem. Art. 77 Abs. 2  GG mit dem Ziele anzurufen, das beschlossene Gesetz aufzuheben.10

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, im Hinblick auf die Pfalz könne Bayern sich wohl kaum gegen diesen Gesetzentwurf aussprechen.11

Der Ministerrat beschließt, Stimmenthaltung zu üben.12

4. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die einkommensteuerliche Behandlung der Einkünfte aus der Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz im Zusammenhang mit der Vermehrung der alliierten Truppen13

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 406/1/52  enthaltenen Abänderungsvorschläge.14

5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 194915

Es wird beschlossen, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gem. Art. 77 Abs. 2  GG zu stimmen mit dem Ziele, § 23 a Abs. 1 ersatzlos zu streichen.16

6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Dienststrafrechts

Kein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG.

7. Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der versorgungsrechtlichen Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen17

Zustimmung gem. Art. 84 Abs. 2  GG.18

8. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz)19

Der Ministerrat beschließt, sich der Empfehlung des Agrarausschusses (BR-Drucks. Nr. 411/1/52  ) auf Anrufung des Vermittlungsausschusses anzuschließen.20

9. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Schlachten von Tieren vom 21. April 193321

Es wird beschlossen, einen etwa von Baden-Württemberg gestellten Antrag, der Verordnung die Zustimmung zu verweigern, von Bayern aus zu unterstützen.22

10. Entwurf eines Gesetzes über die Untersuchung der Rheinschiffe und -flöße und über die Beförderung brennbarer Flüssigkeiten auf Binnenwasserstraßen23

Kein Antrag nach Art.77 Abs. 2 GG.

11. Entwurf eines Gesetzes über den deutschen Wetterdienst24

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß sei der Auffassung, man sollte dem Gesetzentwurf zunächst aus den bisher vorgebrachten Gründen die Zustimmung versagen;25 falls dieser Antrag abgelehnt werde, müsse Bayern wohl gem. Art. 77 Abs. 2  GG verlangen, daß der Vermittlungsausschuß mit dem Ziele einberufen werde, § 10 Satz 2 in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung wieder herzustellen und § 10 Satz 3 überhaupt zu streichen.26 Wenn auch dieser Antrag abgelehnt werde, bleibe wohl nichts anderes übrig, als von Bayern aus dem ganzen Gesetz die Zustimmung zu verweigern.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.27

12. Entwurf eines Gesetzes über die Vereinigung der Landeszentralbanken von Baden, von Württemberg-Baden und von Württemberg und Hohenzollern zur Landeszentralbank von Baden-Württemberg28

Es wird festgestellt, daß dieser Punkt von der Tagesordnung abgesetzt werden wird.29

13. Entwurf eines Gesetzes über das Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Sozialversicherung30

Kein Antrag nach Art. 77 Abs. 2  GG.

14. Entwurf eines Gesetzes über den Ablauf der durch Kriegsvorschriften gehemmten Fristen in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung31

Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. 132 in Verbindung mit Art. 78  GG.

15. Richtlinien für die Bewertung der Sachbezüge in der Sozialversicherung33

Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. 2  GG nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 331/1/52  enthaltenen Änderungen.34

16. Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Verordnung über die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen aus der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin35

Der Ministerrat stellt fest, daß der Verordnung trotz der immer noch bestehenden Bedenken zugestimmt werden müsse, beschließt aber, durch Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann in der Plenarsitzung des Bundesrats auf diese Bedenken hinweisen zu lassen.36

17. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht37

Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.

18. Wahl des Sekretärs des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrates

Der Ministerrat beschließt, die Kandidatur Dr. Heim38 zu unterstützen.

19. Entwurf eines Bundesentschädigungsgesetzes39

Ministerialrat Dr. Gerner erklärt, dieser Gesetzentwurf werde zunächst den Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.40

20. Bundesrechtliche Neuordnung des Rechts der Berufsvertretungen der Heilberufe41

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, bei diesem Punkt der Tagesordnung handle es sich um einen Antrag Schleswig-Holsteins, zu dem an sich erklärt werden müsse, daß eine Bundeszuständigkeit überhaupt nicht gegeben sei. Jedenfalls werde der Entwurf noch an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.42

Abschließend erinnert Ministerialrat Dr. Gerner daran, daß der Ministerrat bei der Beratung des Jochenstein-Abkommens sich auf den Standpunkt gestellt habe, beim endgültigen Abschluß müßte neben einem Vertreter des Bundes auch ein bevollmächtigter Vertreter der bayerischen Staatsregierung eine Erklärung abgeben.43 Das Auswärtige Amt teile zwar diese Meinung nicht, Abt. III der Bayer. Staatskanzlei habe die Angelegenheit aber nochmals nachgeprüft und empfehle, an der früheren Auffassung festzuhalten, besonders im Hinblick auf Art. 32 Abs. 2  GG.44

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

II. Änderung und Ergänzung der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Durchführung des Entschädigungsgesetzes

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß durch diesen Entwurf unter anderem die öffentliche Zustellung des Entschädigungsbescheids ermöglicht werden solle. Bedenken seien nicht erhoben worden, er schlage aber vor, informeller Hinsicht einige Änderungen vorzunehmen. Im einzelnen handle es sich um folgendes:

1. Die Bezeichnung der Verordnung könne wohl einfacher lauten:

„Verordnung zur Änderung der Zuständigkeits- und Verfahrensverordnung“.

2. Er halte es nicht für notwendig, die Ermächtigung auch auf Art. 77 der Bayer. Verfassung zu stützen, da §47 des Entschädigungsgesetzes ausreiche. Ferner sei es wohl zweckmäßiger, das Wort „nat. soz.“ in der Präambel auszuschreiben.

3. § 1 Abs. 1 müsse wohl wie folgt lauten:

„In § 19 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren bei der Durchführung des Entschädigungsgesetzes vom 14. April 1950 (Zuständigkeits- und Verfahrensverordnung – ZWO – GVBl. S. 73) wird folgender Satz 4 angefügt:“

4. Schließlich schlage er vor, in § 1 Abs. 2 statt „einer Frist von drei Monaten“ zu sagen „innerhalb von drei Monaten“.

Im übrigen sei es üblich, die Monate in Gesetzen und Verordnungen mit ihren Namen, nicht mit Zahlen zu benennen.

Es sei wohl richtig, auch hier so zu verfahren, z. B. also § 2 wie folgt zu fassen:

„Die Verordnung tritt am 1. November 1952 in Kraft“.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf nach Maßgabe der vom Herrn Ministerpräsidenten vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen.45

III. Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung des politischen Friedens in Bayern46

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe diesen Gesetzentwurf auf Wunsch des Sicherheitsausschusses des Bayer. Landtags vorgelegt.47 Der Ausschuß habe ursprünglich gewünscht, die Angelegenheit noch in dieser Woche behandeln zu können.

Dies sei nicht möglich gewesen, er ersuche aber um baldige Verabschiedung im Ministerrat. Der Entwurf sei in monatelanger Arbeit entstanden und auch mit dem Staatsministerium der Justiz abgesprochen worden.

Staatsminister Weinkamm wirft ein, er habe doch noch gewisse Vorbehalte anzumelden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, Einzelheiten könnten sowieso heute noch nicht besprochen werden, da er den Entwurf vorher erst habe verteilen können.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, möglichst bald eine schriftliche Äußerung der beteiligten Ministerien herbeizuführen, damit der Entwurf dann endgültig im Ministerrat erörtert werden könne.

Bei der Besprechung einiger Einzelheiten macht Staatssekretär Dr. Ringelmann darauf aufmerksam, daß in Art. 19, der zu dem Abschnitt „Dienststrafrechtliche Bestimmungen“ gehöre, nichts über die Ruhestandsbeamten enthalten sei; er halte es für erforderlich, hier noch eine Ergänzung vorzunehmen.48

Staatsminister Weinkamm meint, Abschnitt II des Gesetzentwurfs werde in kürzester Zeit überflüssig werden, weil die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über öffentliche Versammlungen vorbereite, der wahrscheinlich noch im Oktober an den Bundestag gehen werde.49

Abschließend ersucht Ministerpräsident Dr. Ehard nochmals, den Gesetzentwurf möglichst umgehend zu behandeln und beschleunigt die schriftlichen Stellungnahmen der einzelnen Ministerien abzugeben.50

IV. Partisanengruppen in Bayern51

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, nach den bisherigen Erhebungen müsse unterschieden werden zwischen der Partisanen-Bewegung und dem sogenannten Stoßtrupp gegen kommunistische Zersetzung.52 Was die erstere Gruppe betreffe, so sei sie von den Amerikanern ins Leben gerufen und zum Teil durch den Bund deutscher Jugend (BDJ) durchgeführt worden. Sie sei auch in Bayern verbreitet gewesen, man habe auch festgestellt, daß in Wald-Michelbach im Odenwald Leute, die aus Bayern stammten, ausgebildet worden seien.

Der Stoßtrupp gegen kommunistische Zersetzung, der eine Unterabteilung „Deutscher Heimatschutz“ habe, bestehe aus ehemaligen Offizieren, die sich mit allen Mitteln gegen den Bolschewismus einsetzen wollten.

Anschließend gibt Staatsminister Dr. Hoegner einen eingehenden Überblick über die bisherige Tätigkeit des Stoßtrupps und des Heimatschutzes.

Was diese Organisationen betreffe, so liege ein Brief des Bundesministeriums des Innern vor, aus dem hervorgehe, daß dieses Ministerium die Sache ursprünglich gefördert, jetzt aber Bedenken wegen der Satzung bekommen und deren Abänderung verlangt habe.53

Staatssekretär Dr. Nerreter schlägt vor, diesen Brief dahingehend zu beantworten, daß die bayerische Staatsregierung nach wie vor gegen diese Organisationen Bedenken habe, auch wenn die Satzungen geändert würden, und ernstlich daran denke, sie zu verbieten; dazu müsse sich dann das Bundesinnenministerium äußern.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt diesem Vorschlag zu, auch Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, über die Vorkommnisse der letzten Zeit mit dem Bundesinnenministerium eine eingehende Aussprache zu pflegen.

In diesem Zusammenhang kommt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegnernoch auf die „Unabhängige Interessengemeinschaft Internierter“ (UIG) zu sprechen und gibt einige Einzelheiten über die Persönlichkeiten der UIG bekannt.54

Übrigens habe sich neuerdings auch eine sogenannte Interessengemeinschaft der Entnazifizierungsgeschädigten in Regensburg gebildet. Er schlage vor, auch diese Vereinigung zu verbieten. Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.55

V. Kriegsgefangenen-Gedenkwoche56

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert zunächst daran, daß der Ministerrat beschlossen habe, eine Beflaggung der öffentlichen Gebäude nur am ersten und sechsten Tag durchzuführen. Anscheinend sei jetzt eine gewisse Verwirrung dadurch entstanden, daß einer Rundfunkmeldung zufolge die ganze Woche hindurch geflaggt werde.

Der Landtag, mit dessen Präsidenten er gesprochen habe, werde am 22. Oktober eine Sondersitzung abhalten.57 Schließlich liege noch ein Schreiben des Bundesinnenministeriums vor, in dem gebeten werde, in allen Dienststellen am Samstag, den 25. Oktober in der Zeit von 12–12 Uhr 02 eine Arbeitsruhe zum Gedenken an die Kriegsgefangenen anzuordnen.

Staatssekretär Krehle fügt hinzu, das Bundesverkehrsministerium habe noch angeregt, ebenfalls am Samstag eine Verkehrsstille von 2 Minuten anzuordnen.58

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich ebenso wie Ministerpräsident Dr. Ehard gegen Arbeits- und Verkehrsruhe aus.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt dann noch mit, an ihn sei der Wunsch herangetragen worden, wie im vergangenen Jahr einen Aufruf zu unterschreiben. Er habe dies auch zugesagt, seine Zusage aber vorläufig wieder zurückgezogen wie er erfahren habe, daß eine Demonstration in Landsberg seitens des Heimkehrerverbandes geplant werde. Nachdem diese Aktion unterbleibe, habe er dann endgültig den Aufruf unterschrieben und darin auch empfohlen, sich in die aufliegenden Listen, in denen die Heimkehr der Kriegsgefangenen gefordert werde, einzuzeichnen. An sich habe er seine Bedenken gegen die ganze Aktion des Heimkehrerverbandes noch nicht recht ausgeräumt.59

Der Ministerrat beschließt, keine Anordnung über Verkehrs- und Arbeitsruhe zu erlassen.

Staatssekretär Krehle teilt noch mit, der Heimkehrerverband werde noch mit der Bitte um einen Zuschuß an die Staatsregierung herantreten, nachdem im vorigen Jahr ein Betrag von 3 000 DM gezahlt worden sei. Das Arbeitsministerium habe dafür keine Mittel; auch im vergangenen Jahr habe nicht dieses, sondern das Staatsministerium der Finanzen den Betrag überwiesen.

Ein endgültiger Beschluß hinsichtlich des Zuschusses wird nicht gefaßt.

VI. Agfa-Camerawerk München60

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, der Ministerrat habe sich wiederholt mit dem Agfa-Camerawerk in München befaßt, hinsichtlich dessen bekanntlich beschlossen worden sei, es selbständig zu machen. Die Alliierte Hohe Kommission habe ferner angeordnet, daß ein selbständiges Agfa-Fotowerk in Leverkusen errichtet werde, wobei allerdings gewisse Verbindungen zwischen München und Leverkusen bestehen bleiben sollen.

Die Aktien der Agfa-Fotowerk AG Leverkusen sollen nun an die Nachfolgegesellschaft der IG in Leverkusen kommen, während bei den Münchner Aktien jeder Inhaber von IG-Aktien im Umtausch ein Bezugsrecht auf Aktien der Nachfolgegesellschaft erhalten solle. Nachdem beim Agfa-Camerawerk in München das Kapital sehr erheblich herabgesetzt worden sei, würde das bedeuten, daß der Inhaber von einer Aktie von nominell 1000 DM ein Bezugsrecht auf Agfa-Aktien von 10 DM erhalte. Ihm scheine dies ein gefährlicher Vorgang zu sein, da möglicherweise die Absicht dahinter stehe, die kleinen Agfa-Camerawerk-Aktien durch auswärtige Interessenten aufkaufen zu lassen. Das Bundeswirtschaftsministerium habe nun angefragt, wie sich die bayerische Staatsregierung zu der Forderung dieses Ministeriums stelle, daß die Agfa-Aktien in München nicht so veräußert werden dürften, sondern wie im Falle Leverkusen an die Bayer AG gegeben werden sollten. Er halte es für richtig, keine Einwendungen dagegen zu erheben, da ja trotzdem das Werk in München eine selbständige Gesellschaft bleibe, allerdings unter den beherrschenden Einfluss von Leverkusen komme.

Der Ministerrat beschließt, sich der Auffassung des Herrn Staatsministers Dr. Seidel anzuschließen.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt noch, er werde ein entsprechendes Schreiben an das Bundeswirtschaftsministerium richten.61

VII. Bundesvermögen

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet, im Aufsichtsrat der Industrieverwaltungsgesellschaft sei bekanntgegeben worden, der Bund beabsichtige, eine eigene Bank für die Verwaltung des Bundesvermögens zu bilden, dessen größte Objekte die Werke Salzgitter, das Volkswagenwerk, die VIAG usw. seien. Staatssekretär Dr. Hartmann62 vom Bundesfinanzministerium habe in der Sitzung eingehend darüber gesprochen und zugesagt, daß Bundestag und Bundesrat verständigt würden.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, seiner Meinung nach sei diese Absicht sehr bedenklich, er halte eine eigene Bundesbank für völlig überflüssig. Er rege an, daß alle Mitglieder des Kabinetts bzw. beauftragte Vertreter der Ministerien, die in solchen Unternehmungen Einfluß hätten, sich dagegen aussprechen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, auch er habe schon in der erwähnten Sitzung auf die Bedenken hingewiesen, worauf Staatssekretär Dr. Hartmann geantwortet habe, die Montanunion verbiete es, daß diesen ehemaligen Reichsbetrieben Bundesmittel zugewiesen wurden. Die Argumente, die vorgebracht worden seien, hätten aber nicht überzeugend gewirkt.

In diesem Zusammenhang erklärt Staatsminister Dr. Seidel, er habe erfahren, daß die Bayer. Staatsbank ein Aktienpaket der Amperwerke AG, das der AEG gehöre, zur Hälfte erwerben wolle, immerhin ein Betrag von 9 Millionen DM. Wenn die Bayer. Staatsbank solche Mittel zur Verfügung habe, müsse sie doch eigentlich auch etwas für den Wiederaufbau der Universitätskliniken tun können.63

Staatssekretär Dr. Ringelmann entgegnet, die Frage dieses Aktienpakets sei gegenwärtig gegenstandslos, da die AEG den Verkauf bis auf weiteres zurückgestellt habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es sei nicht ganz verständlich, daß sich die Bayernwerk AG um alle möglichen Beteiligungen usw. bemühe, während ihre Finanzlage doch recht angespannt sei.

Staatsminister Zietsch erwidert, er glaube, daß die Bedenken des Herrn Ministerpräsidenten nicht mehr berechtigt seien.

[VIII.] Aufforstung auf dem Obersalzberg64

Staatsminister Zietsch verliest einen Bericht des Finanzamts Berchtesgaden, wonach die Planierungsarbeiten beendet und die Aufforstung durch das Forstamt Berchtesgaden zur Zeit durchgeführt werde. Auf einer Reihe von Plätzen sei diese Aufforstung schon vollendet, man könne also wohl sagen, daß auf dem Obersalzberg alles, was noch vor dem Winter gemacht werden könne, auch ordnungsgemäß erledigt werde.

[IX.] Versorgung der Witwe Philipp Auerbachs65

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt den Inhalt eines Briefes des Universitätsprofessors Dr. Schoeps66 von Erlangen mit, in dem angeregt werde, der Witwe Philipp Auerbachs eine Pension auszusetzen.

Staatsminister Zietsch führt aus, Auerbach sei nicht Beamter sondern Angestellter gewesen. Das Staatsministerium der Finanzen habe zwei Lebensversicherungen für ihn abgeschlossen und fortlaufend Prämien bezahlt. Er dürfe daran erinnern, daß der Ministerrat beschlossen habe, auch nach seiner Verhaftung die Prämien weiter zu bezahlen unter Anrechnung auf die Haftentschädigungsansprüche Auerbachs. Die Versicherungsgesellschaft erhole zur Zeit ein Gutachten, weil die Auszahlung der Versicherung im Falle eines Selbstmords im allgemeinen nicht erfolge. Die Prüfung der Wiedergutmachungsansprüche laufe noch beim Landesentschädigungsamt.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatsminister Zietsch, über die gegenwärtige Situation Herrn Universitätsprofessor Dr. Schoeps eine Antwort zu erteilen.

[X.] Einbeziehung der westlichen Oberpfalz in die Sanierungsaktion 1952

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf ein Schreiben des Herrn Bundestagsabg. Dr. Meitinger,67 das allen Mitgliedern des Kabinetts zugegangen sei und in dem die Einbeziehung der westlichen Oberpfalz in die Sanierungsaktion 1952 gefordert werde.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, das Wirtschaftsministerium warte noch das Ergebnis der Untersuchungen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab, die die Grundlage für einen evtl. Antrag bilden müßten.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, leider sei Herr Dr. Meitinger nicht darüber zu belehren, daß er als Staatssakretär im Staatsministerium für Wirtschaft keinerlei Erklärung zu Ungunsten der westlichen Oberpfalz abgegeben habe. Tatsache sei aber, daß die Voraussetzungen für die Einbeziehung in die Sanierungsaktion zunächst nicht Vorgelegen hätten und das Ergebnis der Überprüfung des Landwirtschaftsministeriums abgewartet werden müsse.

Staatsminister Dr. Seidel sichert zu, daß die Landesplanungsstelle den Entwurf für eine Antwort an Herrn Abg. Dr. Meitinger vorlegen werde.

[XI.] Armenball 1953

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Verein für freiwillige Armenpflege beabsichtige, am 20. Januar 1953 einen sogenannten Armenball abzuhalten und habe ihn gebeten, das Ehrenpräsidium über das Fest zu übernehmen. Er halte es für völlig unzeitgemäß und überholt, einen Ball als „Armenball“ zu bezeichnen und denke nicht daran, sich für diese Veranstaltung zur Verfügung zu stellen.

Der Ministerrat billigt diese Auffassung.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Karl Schwend
Ministerialdirektor