Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Justizminister Weinkamm.
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz). III. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Landwirtschaft. IV. Haushaltsplan 1953. V. Gründung einer neuen deutschen Luftverkehrsgesellschaft. VI. Bekämpfung der Rindertuberkulose; hier: Ausmerzungsbeihilfen für Reagenten. VII. Personalangelegenheiten. VIII. [Verteilungsschlüssel für die Bundesmittel aus dem sozialen Wohnungsbau]. [IX. Donauschiffahrtspolitik und Hafen Regensburg]. [X. Verkauf von Aktien der Amperwerke].
Vor Eintritt in die Tagesordnung würdigt Ministerpräsident Dr. Ehard die Bedeutung, welche der Verleihung der Kardinalswürde an den neuberufenen Münchner Erzbischof Dr. Wendel1 zukommt. Ministerpräsident Dr. Ehard gibt seiner und der Bayerischen Staatsregierung Genugtuung darüber Ausdruck, daß durch diese Ernennung die kirchliche Bedeutung des süddeutschen Raumes und besonders der Erzdiözese München die ihr zukommende Würdigung gefunden habe.
1. Entwurf eines Gesetzes über die Währungs- und Notenbank des Bundes (Bundesbankgesetz)2
Dr. Gerner gibt einen kurzen Überblick über den Gesetzentwurf. Er weist darauf hin, daß ursprünglich zwei Entwürfe Vorgelegen hätten, einerseits der als zentralistisch anzusehende und das frühere Reichsbanksystem in vollem Umfange wiederaufnehmende Entwurf des Bundeswirtschaftsministers Erhard, andererseits der Entwurf des Bundesfinanzministers Schäffer, welcher eine Beibehaltung des dezentralisierten Systems und der Landeszentralbanken beabsichtige. Da der Schäffer’sche Entwurf den Interessen der Länder entspreche, habe über allen Abänderungswünschen der Leitgedanke zu stehen, daß dieser Entwurf nicht gefährdet werde. Es scheine daher angezeigt, die Abänderungswünsche auf die wesentlichen Punkte zu beschränken.
Ministerialrat3
Als solche wesentlichen Punkte kämen in erster Linie die Parität zwischen den Mitgliedern des Bundesbankdirektoriums und der Landeszentralbanken im Bundesbankrat und das Erfordernis der Zustimmung der Bundesregierung zur Amtsausübung der Landeszentralbankpräsidenten in Betracht.Dr. Ehard stimmt diesen Ausführungen zu und spricht sich dafür aus, die Abänderungswünsche auf die wesentlichen Punkte zu beschränken.
MinisterpräsidentZietsch meint dagegen, da im Bundestag doch angesichts der großen Zahl der Anhänger der zentralistischen Lösung beide Entwürfe zur Sprache kämen, sei diese Beschränkung nicht unbedingt erforderlich. Man werde um die Erörterung der beiden Entwürfe doch nicht herumkommen. Da der Erlaß des Bundesbankgesetzes nicht vordringlich sei, spiele die Zeit keine Rolle.
StaatsministerDr. Seidel führt aus, wesentlich sei die Erhaltung der Unabhängigkeit der Bundesbank auch von der Bundesregierung; gerade deshalb müsse man für das dezentralisierte System eintreten. Ein besonderer Vorteil dieses Systems sei, daß bei einem dezentralisierten System die Interessen der Länder im Bundesbankrat wirksamer vertreten werden könnten, als wenn die Landeszentralbanken zu Filialen der Bundesbank umgewandelt würden. Auch seien dann bei den von der Bundesbank zu erlassenden Richtlinien gewisse Abstufungen zwischen den Ländern möglich, welche deren besonderen Gegebenheiten Rechnung tragen. Die Unabhängigkeit der Landeszentralbankpräsidenten von der Bundesnotenbank sei daher für die Länder ein wesentlicher Faktor. Parteipolitische Gesichtspunkte hätten hier vollständig auszuscheiden. Doch dürften die Forderungen der Länder an das Bundesbankgesetz nicht überspannt werden, da – wie Staatsminister Zietsch zutreffend ausgeführt habe – im Bundestag die zentralistische Lösung zahlreiche Befürworter habe.
StaatsministerDer Ministerrat einigt sich dann dahin, daß von Bayern auf jeden Fall die Parität zwischen den Mitgliedern des Bundesbankdirektoriums und den Präsidenten der Landeszentralbanken im Bundesbankrat gefordert werden müsse.
4 Der Ministerrat ist vielmehr der Auffassung, daß schon im Gesetz die Personalunion der Ämter des Präsidenten der Bundesbank und des Präsidenten des Bundesbankrates verankert werden soll. Bei Stimmengleichheit im Bundesbankrat solle die Stimme des Präsidenten entscheiden.
Der Ministerrat spricht sich ferner gegen die vom Finanzausschuß vorgeschlagene Trennung der Ämter des Präsidenten der Bundesbank und des Präsidenten des Bundesbankrates aus, da die paritätische Besetzung des Bundesbankrates voraussichtlich doch zu einer Wahl des Bundesbankpräsidenten zum Vorsitzenden des Bundesbankrates führen werde.450/1/52 niedergelegten Empfehlungen der beteiligten Ausschüsse5 unter Ziff. 1, 2, 3, 5, 6, 7, 10 mit 16, 18 mit 28, 29a, 31, 32, 33, 35, 38, 41 mit 44, 46, 48 mit 54, 57, 58, 59 und 60 zu unterstützen, dagegen die Empfehlungen unter Ziff. 4, 8, 9, 17, 29, 30, 34, 36, 37, 39, 40, 45, 47, 55 und 56 abzulehnen.6
Auf Grund des Ergebnisses der Erörterungen beschließt der Ministerrat, die in der BR-Drucks. Nr.2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener7
451/1/52 zusammengefaßten Empfehlungen des Finanzausschusses und des Ausschusses für Flüchtlingsfragen.8
Der Ministerrat beschließt Unterstützung der in der BR-Drucks. Nr.3. Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltsfähigen Zulage an Richter9
Dr. Gerner trägt vor, daß zu diesem Initiativantrag des Landes Nordrhein-Westfalen die Meinungen in den Bundesratsausschüssen geteilt gewesen seien. Bisher habe sich außer Nordrhein-Westfalen, Hessen, Bremen und ein weiteres Land, das nicht genau festgestellt werden könne, für den Gesetzentwurf ausgesprochen. Es könne durchaus sein, daß im Plenum des Bundesrats die Stimme Bayerns den Ausschlag gebe.
MinisterialratDr. Ehard erklärt, er halte es nicht für möglich, daß der Gesetzentwurf im Bundesrat an der Ablehnung Bayerns scheitere.
Ministerpräsident10
Nach längerer Erörterung der für und gegen den Gesetzentwurf sprechenden Gesichtspunkte billigt die Mehrheit des Kabinetts den Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten, im Bundesrat auf jeden Fall für den Gesetzentwurf zu stimmen, ohne Rücksicht darauf, ob sich im Bundesrat eine Mehrheit für den Gesetzentwurf findet. Für die Stimmabgabe Bayerns im Bundesrat soll es unerheblich sein, ob der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung, in welcher die Gewährung der Zulage auf die Richter beschränkt war, oder in der vom Rechtsausschuß empfohlenen Fassung, welche eine Ausdehnung der Zulage auf die Staatsanwälte vorsieht, angenommen wird.4. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Feststellung von Vertreibungsschäden und Kriegssachschäden (1. Feststellungs DV)11
419/1/52 enthaltenen Empfehlungen des Flüchtlingsausschusses zu stimmen und für die Beibehaltung der Regierungsvorlage einzutreten.12
Der Ministerrat beschließt, gegen alle in der BR-Drucks. Nr.5. Entwurf eines Gesetzes über die Dienstaltersgrenze von Richtern an den Oberen Bundesgerichten und Mitgliedern des Bundesrechnungshofes13
77 Abs. 2 GG zu stellen.
Der Ministerrat beschließt, keinen Antrag nach Art.6. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht14
Der Ministerrat beschließt, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen.
7. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde15
343/1/52 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Innenausschusses zuzustimmen.16
Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr.8. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen17
436/1/52 enthaltenen Abänderungsvorschlags des Innenausschusses zuzustimmen.18
Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf nach Maßgabe des in der BR-Drucks. Nr.9. Bundesrechtliche Neuordnung des Rechts der Berufsvertretungen der Heilberufe19
416/1/52 enthaltenen gemeinsamen Empfehlungen des Innenausschusses und des Rechtsausschusses zu.
Der Ministerrat stimmt den in der BR-Drucks. Nr.10. Vorschlag des Bundesrates für den Verwaltungsrat der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr20
431/1/52 ), die dem Ministerratsbeschluß vom 4. November 1952 entspricht, zuzustimmen.
Der Ministerrat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Verkehr und Post (BR-Drucks. Nr.11. Entwürfe von Anordnungen zur Änderung der Zweiten, Dritten, Vierten und Fünften Anordnung über den Eisenbahn-Gütertarif sowie zur Änderung der Vierten, Zehnten, Zwölften und Vierzehnten Anordnung über den Reichskraftwagentarif21
80 Abs. 2 GG zuzustimmen, dagegen bei der Abstimmung über die Entwürfe von Anordnungen zur Änderung der Vierten, Zehnten, Zwölften und Vierzehnten Anordnung über den Reichskraftwagentarif Stimmenthaltung zu üben.22
Der Ministerrat beschließt, den Entwürfen von Anordnungen zur Änderung der Zweiten, Dritten, Vierten und Fünften Anordnung über den Eisenbahn-Gütertarif gem. Art.12. Benennung von drei Ländervertretern für den Kapitalverkehrsausschuß23
Der Ministerrat erhebt gegen die vom Wirtschaftsausschuß in seiner Sitzung vom 27. November 1952 vorgeschlagenen Vertreter der Länder im Ausschuß für Kapitalverkehr keine Bedenken.
13. Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Post des Bundesrates
24 zum Vorsitzenden des Ausschusses für Verkehr und Post des Bundesrats einverstanden.
Der Ministerrat erklärt sich mit der Wahl des Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein14. Entwurf eines Gesetzes über die am 26. August 1952 in Bonn Unterzeichneten drei Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die deutschen Vermögenswerte in der Schweiz, über die Regelung der Forderungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen das ehemalige Deutsche Reich und zum deutschen Lastenausgleich25
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Der Ministerrat beschließt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Von Bayern aus soll auf eine Behandlung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen für Wirtschaft und für Auswärtige Angelegenheiten des Bundesrats verzichtet werden.Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers des Innern beschließt der Ministerrat, dem Entwurf grundsätzlich in der vom Innenministerium ausgearbeiteten Fassung zuzustimmen, jedoch noch folgende, im wesentlichen redaktionelle Änderungen vorzunehmen:
1. In der Überschrift des Gesetzes werden die Worte „Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz)“ gestrichen und durch das Wort „Landeswahlgesetzes“ ersetzt.
2. In § 1 Satz 1 werden die Worte „der Bayerischen Staatsregierung“ gestrichen.
3. In § 1 wird als neue Ziff.2 eingefügt:
„In der Überschrift vor Art. 61 ,VI. Einberufung von Ersatzmännern und Nachwahlen‘ werden die Worte ,und Nachwahlen' gestrichen.“
4. Die bisherige Ziff. 2 des § 1 wird nunmehr Ziff. 3. In diese werden nach dem Satz „als neuer Art. 63 wird eingefügt“ als Überschrift die Worte gesetzt:
„Ausscheiden eines Abgeordneten in einem Stimmkreis.“
5. § 1 erhält folgende neue Ziff.4:
„In Art. 65 Abs. 2 Satz 1 werden die Worte ,vorbehaltlich Art.63‘ gestrichen.“
6. §2 erhält folgende Fassung:
„Dieses Gesetz ist dringlich; es tritt am 20. Dezember 1952 in Kraft.“
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Der bisherige Abs. 2 des Gesetzes wird gestrichen.Zietsch berichtet über die seit der letzten Besprechung des Gesetzentwurfs im Ministerrat stattgefundenen Verhandlungen zwischen seinem Ministerium und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Eine Einigung sei in diesen Verhandlungen nicht erzielt worden.
StaatsministerDas Finanzministerium müsse darauf bestehen, daß die Abgabe im Haushaltsplan erscheine und daß bereits im Gesetz selbst ein bestimmter Anteil an den Erträgen der Abgabe dem Bayerischen Staat für die von ihm selbst wahrgenommenen Aufgaben der Förderung der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere die Betreuung des Nichtstaatswaldes, abgezweigt werde. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wünsche demgegenüber, daß die Abgabe zwar von den Finanzämtern erhoben und von der Landwirtschaft auch als Steuer angesehen werde, daß aber andererseits die Erträge der Abgabe in vollem Umfang dem Bauernverband zuflössen. Auf diese Lösung könne sich das Staatsministerium der Finanzen nicht einlassen.
Dr. Ehard erklärt, bei dem Gesetz bestehe zunächst schon die große Schwierigkeit, daß es in seiner jetzigen Fassung als ein ausgesprochenes Ausnahmegesetz erscheine und daß diese Fassung den Schluß zulasse, durch das Gesetz werde nur der Landwirtschaft eine Sondersteuer auferlegt.
MinisterpräsidentDr. Schlögl widerspricht den vom Herrn Ministerpräsidenten und vom Herrn Staatsminister der Finanzen vorgetragenen Bedenken und erklärt, die vom Staatsministerium der Finanzen gewünschte Lösung stelle eine Beeinträchtigung der Selbstverwaltung des Bauernverbands dar, die mit dem Gedanken der Selbstverwaltung nicht vereinbar sei. Der Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen führe dazu, daß der Bauernverband der Kontrolle der Staatsregierung und des Landtags unterworfen werde.
Staatsministerwerden soll. Hierbei sollen die vom Staat anerkannten Aufgaben, welche der Bauernverband übernimmt und welche die Erhebung der Abgabe durch den Staat und seine Abführung an den Bauernverband rechtfertigen, genau aufgeführt werden. In der neuen Fassung des Gesetzes soll auch zum Ausdruck kommen, daß die Abgabe dem Bauernverband abzüglich der vom bayer. Staat erhobenen Verwaltungskosten und eines Beitrages für die Förderung des Nichtstaatswaldes in vollem Umfange zufließt, so daß nicht behauptet werden kann, durch das Gesetz werde die Landwirtschaft einer Sondersteuer unterworfen.
Der Ministerrat einigt sich dann dahin, daß der Gesetzentwurf nicht in der dem Senat zugeleiteten Fassung dem Landtag vorgelegt, sondern daß er umgearbeitet29
Die Neufassung des Gesetzentwurfs soll innerhalb der nächsten zwei Wochen in einer Besprechung vorgenommen werden, welche vom Herrn Stv. Ministerpräsidenten und Staatsminister des Innern in seinem Ministerium einberufen wird und an der die Staatsministerien der Finanzen und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten teilnehmen.Zurückgestellt.
Der Ministerrat ist damit einverstanden, daß das Land Bayern sich an der zu gründenden Kerngesellschaft mit einem Betrag von 300000 DM beteiligt.
Die Beteiligung soll als außerordentliche Ausgabe im Haushalt des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr verausgabt werden.
Der Ministerrat beauftragt die Staatsministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Verkehr mit dem Abschluß des Vertrags. Von der Herbeiführung eines besonderen Landtagsbeschlusses über die Zustimmung zum Vertrag soll abgesehen werden.
Dr. Seidel nimmt die Erörterung zum Anlaß, um darauf hinzuweisen, daß gegen die vom Bundesverkehrsministerium geplante Luftverkehrsgesellschaft gewisse Bedenken bestehen, daß aber Bayern den Betrag von 300 000 DM auf jeden Fall zur Verfügung stellen müsse, um bei der künftigen Regelung seinen Einfluß geltend machen zu können.31
StaatsministerDr. Ehard trägt den Antrag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor, die Bestimmungen über die Verteilung der ERP-Zuschüsse zur Bekämpfung der Rindertuberkulose zu erleichtern, um zu verhindern, daß die von der amerikanischen Besatzungsmacht zur Verfügung gestellten 1,5 Millionen DM ERP-Mittel, die bis zum 31.Dezember verwendet sein müssen, nicht verfallen.
MinisterpräsidentDer Ministerrat ist sich darin einig, daß der erste Vorschlag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Anspruch des Landwirts auf Auszahlung der Ausmerzungsbeihilfe bereits mit der Kennzeichnung der Tiere als begründet anzusehen, nicht angenommen werden könne, da hier der Bund voraussichtlich Schwierigkeiten machen werde.
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Der Ministerrat schließt sich daher dem zweiten Vorschlag des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an. Nach diesem Vorschlag entsteht der Anspruch auf Auszahlung der Beihilfe wie bisher erst mit der Schlachtung des erkrankten Tieres, doch soll die Auszahlung des Betrags bereits nach der Feststellung der Erkrankung durch Überweisung auf das Bankkonto des Landwirts und, falls dieser keines besitzt, auf ein Sammelkonto des Darlehenskassenvereins erfolgen, wobei die Beträge bis zur Schlachtung des Tieres gesperrt bleiben.34 des Staatsministeriums der Finanzen zum Ministerialrat in diesem Staatsministerium und des Regierungsdirektors Dr. Anton Griesbauer35 zum Direktor der Landesversicherungsanstalt Ober- und Mittelfranken in Bayreuth zu.
Der Ministerrat stimmt der Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Ludwig HaiderDr. Hoegner gibt bekannt, in den nächsten Tagen falle die endgültige Entscheidung über die Verteilung von 400 Millionen DM, welche der Bund für den sozialen Wohnungsbau bereitstelle. Es frage sich nun, ob man dem neuen Verteilungsschlüssel des Bundes zustimmen solle, der für Bayern zwar eine Verbesserung um 0,1 v.H. bringe, dagegen eine Verschlechterung für Berlin, welches bisher 6% erhalten habe und nunmehr nur 4% erhalten solle. Verschiedene andere Länder hätten sich bereits dafür ausgesprochen, daß Berlin auf jeden Fall wie bisher seine 6% erhalten solle. Er glaube, daß auch Bayern sich auf diesen Standpunkt stellen müsse.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat stimmt dieser Auffassung des Herrn Staatsministers des Innern zu und ermächtigt ihn, dem Bund mitzuteilen, daß auch Bayern der Herabsetzung des Anteils Berlins von 6 auf 4 v.H. nicht zustimmen könne.
Dr. Seidel erläutert das an die Staatskanzlei gerichtete Schreiben vom 29. November 1952 und weist darauf hin, daß zwischen seinem Staatsministerium und dem Staatsministerium des Innern in allen Streitpunkten bis auf einen eine Einigung erzielt worden sei.38 Über diesen einen Streitpunkt müsse heute der Ministerrat Beschluß fassen, da der Landtag am 4. Dezember im Wirtschaftsausschuß sich mit der Frage befasse. Es handle sich lediglich noch darum, ob das Hafenamt sich künftig weiterhin selbständig als Lagerei- und Umschlagsunternehmer gemeinsam mit der Rhenania39 betätigen solle oder ob es auf eine solche Betätigung verzichte. Das dem Innenministerium unterstehende Hafenamt glaube, auf eine solche wirtschaftliche Betätigung nicht verzichten zu können. Andererseits sei damit zu rechnen, daß im Landtag ein Beschluß gefaßt werde, durch welchen die Staatsregierung ersucht werde, die wirtschaftliche Betätigung des Hafenamts Regensburg einzustellen. Er empfehle daher, dem vom Staatsministerium für Wirtschaft erstellten Vorschlag zur Regelung der Verhältnisse im Hafen Regensburg auch hinsichtlich des Buchstaben f) zuzustimmen.
StaatsministerDr. Hoegner begründet nochmals den entgegengesetzten Standpunkt der Hafenverwaltung.
Stv. MinisterpräsidentNach kurzer Erörterung stimmt der Ministerrat dem Vorschlag des Staatsministeriums für Wirtschaft in vollem Umfang zu.
Dr. Seidel erinnert den Ministerrat daran, daß schon seit einigen Monaten die AEG ihre Beteiligung an den Amperwerken in Höhe von 14 Millionen DM nominell zu dem Preis von 22 Millionen DM zum Verkauf anbiete. Die Staatsregierung sei an dem Verkauf insoweit interessiert, als dem Land Bayern daran gelegen sei, daß die Aktien nicht in außerbayerische Hände gelangen. Im übrigen hätten der Bayerische Staat bzw. die Bayernwerk AG nicht die Absicht, die Aktien selbst zu erwerben. Nach dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen sei das Bankhaus Merck, Finck & Co. in München bereit, die Aktien zu kaufen. Das Bankhaus habe die Erklärung abgegeben, daß es die Aktien nicht als Treuhänder erwerbe, nicht außerhalb Bayerns veräußern wolle und bereit sei, im Falle einer künftigen Veräußerung sich mit der Bayerischen Staatsregierung ins Benehmen zu setzen. Die AEG wolle die Aktien an das Bankhaus Merck, Finck & Co. aber nur veräußern, wenn die Bayerische Staatsregierung damit einverstanden sei. Diese Zustimmung könne gegeben werden, nachdem das Bankhaus die erwähnte Erklärung abgegeben habe.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, dem Bankhaus Merck, Finck & Co. in Beantwortung seines Schreibens vom 18. August 1952 mitzuteilen, daß die Bayerische Staatsregierung unter den in dem Schreiben aufgeführten Bedingungen gegen den Erwerb der Aktien der Amperwerke durch das Bankhaus Merck, Finck & Co. keine Bedenken habe. Der AEG selbst soll keine Mitteilung gemacht werden; die Beantwortung des Schreibens soll durch das Staatsministerium der Finanzen erfolgen.
Dr. Ringelmann stellt in diesem Zusammenhang noch eine Äußerung richtig, welche seitens der AEG über das Finanzministerium anläßlich der Verhandlungen über den Verkauf des Aktienpakets gemacht worden sei.
Staatssekretär