Nr. 83 19.2.1952 Ministerratssitzung
I. Sozialer Wohnungsbau. II. Bundesratsangelegenheiten. III. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst. IV. Verwaltungsabkommen über die Abrundung von Jagdbezirken an innerdeutschen Landesgrenzen zwischen den Ländern Bayern und Württemberg-Baden. V. Entwurf einer Verordnung über die Umgliederung von Teilen der gemeindefreien Forstbezirke Zerzabelshof und Forsthof (Landkreis Nürnberg), Kraftshof (Landkreis Erlangen) und Eibach (Landkreis Schwabach) in die Stadt Nürnberg. VI. Entwurf einer Verordnung über Neubildung einer Gemeinde Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck. VII. Entwurf einer Verordnung über die Umgliederung von Teilen des gemeindefreien Forstbezirks Hauptsmoor (Landkreis Bamberg) in die Stadt Bamberg. VIII. Ergänzung zum Haushalt des Bayer. Obersten Rechnungshofes für 1951. IX. Antrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus auf vorgriffsweise Genehmigung der im ao. Haushalt 1951 vorgesehenen Haushaltsmittel für den Neubau der Stickereifachschule in Naila. X. Personalangelegenheiten. XI. Hagelpflichtversicherung. XII. Parlamentarischer Ausschuß zur Untersuchung der Vorgänge im Landesentschädigungsamt (Auerbach-Ausschuß). XIII. Öffentliche Sammlung zu Gunsten des Wiederaufbaues der Insel Helgoland. XIV. Kehlsteinhaus. XV. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten. XVI. [Fall Otto Straßer]. [XVII. Fall Kroupa]. [XVIII. Schirmherrschaft über Ausstellungen]. [XIX. Friedhof auf dem Leitenberg]. [XX. Verordnung Nr. 106 über die Aufgaben des Bayer. Bauernverbands]. [XXI. Bewilligung von Mitteln für die Stärkung des demokratischen Gedankens].
Nr. 85 4.3.1952 Ministerratssitzung
Nr. 120 23.9.1952 Ministerratssitzung
Nr. 123 14.10.1952 Ministerratssitzung
I. KRD 50-Vermögen der ehem. Simplicissimus-Verlag GmbH, München: hier: Verkauf des Titel- und Verlagsrechts an der Zeitschrift „Simplicissimus“. II. Errichtung einer Autobahn Nürnberg-Frankfurt; hier: Bauabschnitt Aschaffenburg-Weibersbrunn. III. Verwertung der Barackengebäude auf dem Hesselberg. IV. Bayerische Lagerversorgung. V. Personalangelegenheiten. VI. [Benennung eines Vertreters der Staatsregierung für die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof am 17. Oktober 1952 betr. Feststellung der Verfassungswidrigkeit der §§ 1 und 2 des Gesetzes über die Schulgeldfreiheit vom 5. März 1949 usw.]. [VII. Einladung zur Einweihung des Landratsamtes und des Rathauses in Sonthofen am 17. Oktober 1952]. [VIII. Kriegsgefangenen-Gedenkwoche]. [IX. Landgerichtsdirektor Dr. Mulzer]. [X. Bund Deutscher Jugend]. [XI. Angelegenheit Nüßlein]. [XII. Beschwerde des Bundesministers Dr. Schäffer über Ministerialrat von Miller]. [XIII. Verhalten des Oberregierungsrats Achenbach des Bundesministeriums für gesamtdeutsche Fragen]. [XIV. Verhalten des Bundesministers Seebohm bei seinen Reisen nach Bayern]. [XV. Internationale Gemeinschaft der ehemaligen Frontkämpfer, Kriegsversehrten-Blinden, Kriegerwitwen-Waisen und Flüchtlinge, gegr. 1919, Sekretariat Deutschland, München-Pasing, Retzerstrasse 33]. [XVI. Anerkennung des Hauptausschusses der Flüchtlinge und Ausgewiesenen als Geschädigtenverband im Sinne des Lastenausgleichsgesetzes]. [XVII. Konkurs der Gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft der Arbeitslosen, Kriegshinterbliebenen usw.]. [XVIII. Verteilung von 1440000000 DM Lastenausgleichsgeldern]. [XIX. Gründung einer Ostuniversität in Bayern].
Nr. 133 23.12.1952 Ministerratssitzung
I. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe zur Förderung der Landwirtschaft. II. Entwurf eines Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Architekt (Architektengesetz). III. Entwurf eines Gesetzes über verunstaltende Außenwerbung. IV. Entwurf einer Verordnung über die Bestimmung der Aufsichtsbehörden im Sinne des § 27 Abs. l Satz 1 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 11. Mai 1951 - BGBl.I S. 307 (Bundesgesetz zu Art. 131 GG). V. Anerkennung des Hauptausschusses der Flüchtlinge und Ausgewiesenen als Geschädigtenverband gem. § 5 der Verordnung über den Vollzug des Lastenausgleichsgesetzes vom 27. September 1952 (GVBl. Nr. 26/52 S. 268). VI. Bayerische Lagerversorgung. VII. Aufstellung der Büsten Wilhelm Röntgens und Adalbert Stifters in der Walhalla. VIII. Anorgana Gendorf und Aschaffenburger Zellstoffwerke AG. IX. Weihnachtszuwendung für Arbeiter des bayer. Staates. X. Ausstellungen bayerischer Kunstwerke im Ausland. XI. Energieversorgung und Bayernwerk AG. XII. Maxhütte AG. XIII. Personalangelegenheiten. XIV. [Eingliederung der Zweiganstalt Lindau der Landeszentralbank von Baden-Württemberg in die Landeszentralbank für Bayern]. [XV. Oberster Rechnungshof]. [XVI. Differenzpunkte bei der Aufstellung des Staatshaushalts]. [XVII. Beflaggung der öffentlichen Gebäude am Neujahrstag]. [XVIII. Dienststunden in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr]. [XIX. Landtagsdienst]. [XX. Fall Hrnecek]. [XXI. Empfang für das Konsularkorps und die Presse]. [XXII. Erhebung des Erzbischofs von München, Dr. Wendel, zum Kardinal]. [XXIII. Stromleitung Aschaffenburg-Weissenburg]. [XXIV.] Jahresübersicht.
Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Hans Ehard in Bamberg am 11. Januar 1953 anläßlich des 65. Geburtstages des Ministerpräsidenten am 10. November 1952. In der Mitte der von 1945 bis 1958 amtierende Bamberger Oberbürgermeister Luitpold Weegmann (1885 - 1966) von der CSU, rechts Ehards Ehefrau Annelore (1891 - 1957)<br/>Nachweis: NL Ehard 804.
Unterzeichnung des Jochenstein-Abkommens im Bundesministerium für Verkehr und verstaatlichte Betriebe in Wien am 13. Februar 1952 durch den österreichischen Minister Karl Waldbrunner (ganz links), Bundesverkehrsminister Christoph Seebohm (gegenüber sitzend) und den bayerischen Staatsminister der Finanzen Friedrich Zietsch (ganz rechts); neben Minister Waldbrunner stehend der Leiter der Protokollabteilung der Bayerischen Staatskanzlei, Philipp Frhr. von Brand<br/>Nachweis: MF 87902.
Luftaufnahme des Donaukraftwerks Jochenstein nach der vollständigen Inbetriebnahme mit fünf Turbinensätzen am 20. August 1956. Das Kraftwerk, dessen Bau Ende 1952 begonnen wurde und das zunächst ab Frühjahr 1955 nur mit drei Turbinenanlagen in Betrieb genommen wurde, war als deutsch-österreichisches Gemeinschaftsprojekt über der mittig in der Donau verlaufenden Landesgrenze zwischen den Gemeindegebieten des niederbayerischen Untergriesbach (rechts im Bild) und des oberösterreichischen Engelhartszell (links im Bild) errichtet worden<br/>Nachweis: Bayerisches Wirtschaftsarchiv, S 12/1031.
Blick von der oberfränkischen Gemeinde Welitsch (Lkr. Kronach) zur thüringischen Gemeinde Heinersdorf über eine provisorische Straßensperrung aus Bauschutt. Aufnahme unbekannten Datums, wahrscheinlich von Ende Mai/Juni 1952. Als Reaktion auf die Verhandlungen über die EVG und die Unterzeichnung des Generalvertrags durch die Westalliierten und die Bundesregierung hatte die DDR am 26. Mai 1952 die Abriegelung der innerdeutschen Grenze und die Errichtung eines Sperr- und Schutzstreifens angeordnet. Neben der Einstellung des kleinen Grenzverkehrs bedeutete dies auch die Unterbrechung des Eisenbahnverkehrs und von Strom- und Wasserlieferungen. Ab Sommer 1952 erfolgte die hermetische Schließung der Grenze durch die DDR durch Stacheldraht und sonstige Sperranlagen.<br/>Nachweis: Kreisdokumentationsstelle des Landkreises Kronach, Fotosammlung Nr. 14.7./176.

Im aktuellen Band suchen

In der Vorlage blättern

Blättern

Das Kabinett Ehard III

18. Dezember 1950 bis 14. Dezember 1954

Band 2

8.1.1952-30.12.1952

Bearbeitet von Oliver Braun

Herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften durch Andreas Wirsching und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns durch Margit Ksoll-Marcon

De Gryuter Oldenburg Berlin/Boston 2017