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Nr. 194MinisterratssitzungMontag, 25. Januar 1954 Beginn: 19 Uhr Ende: 22 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei)

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Zu Beginn der Sitzung begrüßt Ministerpräsident Dr. Ehard Herrn Staatsminister Dr. Schlögl, der nach längerer Erkrankung zum erstenmal wieder einer Kabinettssitzung beiwohnt.

I. Haushaltsaufstellung 1954 1

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß er mit Schreiben vom 18. Dezember 1953 alle Kabinettsmitglieder gebeten habe, nochmals zu prüfen, ob nach der Einnahmen- und Ausgabenseite Verbesserungen des Haushaltsvoranschlags möglich seien und auf welche Weise ein noch bestehendes Defizit überzeugend begründet werden könne.2

Staatsminister Zietsch führt aus, im ordentlichen Haushalt 1953 hätten die Mehrausgaben gegenüber 1952 rund 255 Mio DM betragen, die Erhöhung gehe zum Teil auf die Vermehrung der persönlichen, zum Teil der allgemeinen Ausgaben zurück. Der ausgewiesene Fehlbetrag im Haushalt 1953 belaufe sich auf 52,9 Mio DM.

Der für den Haushalt 1954 errechnete Fehlbetrag belaufe sich nach den letzten Verhandlungen im Ministerrat vom 14. Dezember 1953 auf rund 239 Mio DM. Zunächst habe das Finanzministerium geprüft, ob eine Haushaltsverbesserung durch Erhöhung der Steueransätze möglich sei. Das Aufkommen an Lohnsteuer sei auf 440 Mio DM angesetzt worden. Nach dem bisherigen Ergebnis könne angenommen werden, daß dieser Betrag um etwa 15 Mio DM überschritten werde, so daß man also an Lohnsteuer 460 Mio DM ansetzen könne,

Bei der veranlagten Einkommensteuer habe man 800 Mio DM angesetzt, das bedeute, das eigentlich bis 31. Dezember 1953 600 Mio DM hätten aufkommen müssen; in Wirklichkeit betrage das Aufkommen aber nur 553 Mio DM, also 47 Mio DM weniger als die Schätzung. Damit stehe fest, daß der Betrag von 800 Mio DM keinesfalls erreicht werde. Auch die Körperschaftsteuer, deren Aufkommen man auf 425 Mio DM angenommen habe, sei um etwa 35 Mio DM hinter der Schätzung zurückgeblieben. Dagegen würde wohl die Kraftfahrzeugsteuer und die Biersteuer in der geschätzten Höhe von 90 und 123 Mio DM aufkommen. Zusammenfassend müsse er darauf hinweisen, daß demnach ein Ausfall von 120 Mio DM eintrete, der sich durch das höhere Aufkommen der Lohnsteuer auf etwa 100 Mio DM verringern werde.

Das Staatsministerium der Finanzen habe die Steuerschätzungen des Bundes und des Ifo-Instituts für 1954 mit seinen eigenen Schätzungen verglichen, wobei zu bemerken sei, daß diejenige des Bundes eine Zweckschätzung, also mehr oder weniger hypothetisch sei.

Im einzelnen lauteten die Schätzungen wie folgt:

1. Lohnsteuer:

a) Finanzministerium 480 Mio DM3

b) Ifo-Institut 480 Mio DM

c) Bund 485 Mio DM4

2. Veranlagte Einkommensteuer:

a) Finanzministerium 740 Mio DM5

b) Ifo-Institut 700 Mio DM

c) Bund 765 Mio DM

3. Körperschaftsteuer:

a) Finanzministerium 430 Mio DM

b) Ifo-Institut 430 Mio DM

c) Bund 470 Mio DM

Trotzdem habe er in seiner Note vom 9. Januar 1954 vorgeschlagen, die Schätzungen des Bundes zu übernehmen, das bedeute also eine effektive Haushaltsverbesserung aus den erhöhten Steuerschätzungen um etwa 54 Mio DM.6

Nach Rücksprache mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Abt. Forsten, sei dann noch zur Verbesserung des Haushalts der Überschuß aus den Veräußerungserlösen der Staatsforstabteilung um 15 Mio DM erhöht worden, und zwar mit Rücksicht auf die höheren Erlöse bei den letzten Holzverkäufen. Allerdings habe die Forstabteilung erhebliche Bedenken und könne auch keine Verantwortung, daß dieser angenommene Verkaufserlös wirklich eingehe, übernehmen. Es bleibe aber nichts anderes übrig, als diese 15 Mio DM zur Verbesserung zu verwenden. Auch ein Schreiben des Staatsministers für Wirtschaft und Verkehr, daß die Holzpreise überhöht seien, könne bei den bestehenden Verhältnissen nur zur Kenntnis genommen werden.

Durch die erwähnten Verbesserungen auf der Einnahmenseite verringere sich der Fehlbetrag auf 169,8 Mio DM. Darin sei der Fehlbetrag des ordentlichen Haushalts 1952 mit rund 65 Mio DM enthalten, so daß also für 1954 ein echter Fehlbetrag von 105 Mio DM verbleibe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt dann die Frage, ob das Kabinett damit einverstanden sei, daß dem Vorschlag des Finanzministeriums entsprechend die Einnahmenseite in der geschilderten Form erhöht werde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt ausdrücklich, er widerspreche zwar nicht, daß die Einnahmen aus der Staatsforstverwaltung um 15 Mio DM erhöht werden, er glaube aber nicht, daß der Betrag von insgesamt 57½ Mio DM erreicht werde und bitte, ihm in diesem Falle keine Vorwürfe zu machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt dann auf die weitere Frage zu sprechen, ob eine Möglichkeit bestehe, eine allgemeine Gebührenerhöhung durchzuführen; welche Einnahmen erwarte man sich von dieser Maßnahme? Herr Staatsminister Dr. Hoegner habe nämlich in seiner Note vom 11. Januar 1954 den Wunsch ausgedrückt, daß die vom Staatsministerium der Finanzen geplante allgemeine Gebührenerhöhung recht bald den übrigen Ministerien zur Stellungnahme zugeleitet werde.7

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, das Aufkommen betrage günstigstenfalls 2 Mio DM, worauf beschlossen wird, diesen Punkt nicht weiter zu verfolgen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, man komme nun zu den Haushaltsverbesserungen, die unter Umständen auf der Ausgabenseite möglich seien. Das Staatsministerium der Finanzen habe in der Note vom 9. Januar 19548 auf Seite 6 und 7 die Kürzung von Einzelpositionen in den Einzelplänen angeregt und zwar in erster Linie beim Staatsministerium des Innern und zwar bei der allgemeinen inneren Verwaltung Personalausgaben in Höhe von 7,8 Mio DM und bei der Obersten Baubehörde einmalige Ausgaben in Höhe von 7,6 Mio DM.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß eine Kürzung der Personalausgaben völlig unmöglich sei, da sein Ministerium nicht nach einem Schema, sondern nach den effektiven Aufgaben diese Ausgaben berechnet habe. Die Anregung des Staatsministeriums der Finanzen sei im übrigen durch die Beschlüsse des Ministerrats vom 14. Dezember 19539 überholt.

Anders sei es allerdings bei der Obersten Baubehörde. Hier habe er am 14. Dezember 1953 zugestanden, daß 5 Mio DM für Wasserbaumaßnahmen gestrichen würden, so daß noch 2,6 Mio DM für den Ausbau der Landstraßen 1. Ordnung und der Brücken geblieben seien.10 Die Oberste Baubehörde habe jetzt weitere Zugeständnisse gemacht und zwar von insgesamt 3,6 Mio DM.

Über dieses Zugeständnis hinaus könne er aber keinesfalls gehen.

Der Ministerrat stellt fest, daß also bei der Kürzung von Einzelpositionen höchstens eine Einsparung von 3,6 Mio DM erreicht werden könne.

Staatsminister Zietsch verweist dann auf Seite 7 der Note vom 9. Januar 1954, wo die Durchführung einer globalen Kürzung für sämtliche Einzelpläne behandelt werde. Wenn man einen Kürzungssatz von 5% anwende, so bedeute das eine Verbesserung um 96,5 Mio DM; gehe man davon aus, daß bei einem allgemeinen Kürzungssatz von 5% nur eine effektive Einsparung von 1,5% der Gesamtausgaben erzielt werde, so bewirke das immerhin eine Verringerung des Fehlbetrags um 28,9 Mio DM.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt die Frage, ob sich das Kabinett für eine allgemeine Kürzung von 5% einsetzen könne und wolle. Dabei müsse man sich allerdings darüber klar sein, daß die Verbesserung praktisch nur 1,5% ausmache. Wie werde technisch diese allgemeine Kürzung durchgeführt?

Staatsminister Zietsch erwidert, daß das bei jedem Gesamtansatz vermerkt werde.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths hält es für notwendig, darauf hinzuwirken, daß der Plan, durch eine allgemeine Kürzung eine Verbesserung zu erreichen, nicht im Haushaltsausschuß des Landtags durchkreuzt werde.

Staatsminister Zietsch entgegnet, wenn die 5%ige Kürzung in das Haushaltsgesetz aufgenommen werde, müsse der Landtag ein eigenes Gesetz machen, um diese Bestimmung zu durchbrechen.

Der Ministerrat beschließt, einen allgemeinen Kürzungssatz von 5% einzusetzen, wobei festgestellt wird, daß sich daraus eine effektive Einsparung von etwa 1,5%, d.h. 28,9 Mio DM, ergebe.

Staatsminister Zietsch macht darauf aufmerksam, daß damit der noch verbleibende Fehlbetrag sich auf etwa 140 Mio DM belaufe, nachdem die vorgeschlagene Kürzung von Einzelpositionen vom Ministerrat im wesentlichen abgelehnt worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt noch, er halte es für sehr wichtig, die Gründe, die zu diesem Fehlbetrag führten, ausführlich darzulegen und darin auch aufzuzeigen, welche Leistungen für den Wiederaufbau vollbracht worden seien bezw. daß es unmöglich gewesen sei, dies alles jeweils11 in einem Haushalt unterzubringen. Praktisch sei doch eine Reihe von Maßnahmen durchgeführt worden, die sich auf Jahre hinaus auswirkten.

Auch Staatsminister Zietsch hält es für richtig, in der Begründung auf diese Punkte hinzuweisen.

Staatsminister Zietsch geht dann zum ao. Haushalt 1954 über und berichtet, der ao. Haushalt 1953 sei ohne Fehlbetrag abgewickelt worden. Was nun 1954 betreffe, so seien dem Staatsministerium der Finanzen seitens der Ressorts Anmeldungen für Ausgaben in Höhe von 474,5 Mio DM zugegangen, wovon aus Bundesmitteln usw. 117,3 Mio DM gedeckt seien, so daß also noch ein Anleihebedarf von 357 Mio DM bestehe. Er brauche wohl nicht zu betonen, daß es völlig unmöglich sei, diese Anforderungen zu erfüllen.

Die Oberste Baubehörde fordere für den Straßenbau 70 Mio DM und zwar 50 Mio DM zusätzlich zu den im ordentlichen Haushalt aufgenommenen 20 Mio DM. Diesen Betrag habe das Finanzministerium anerkannt, die 50 Mio DM dagegen nicht. Beim Verwaltungshochbau beziffere sich die Anforderung auf 40 Mio DM, hier seien die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen.

Rund 300 Mio DM blieben also bestehen, ein Betrag, der durch eine Anleihe gedeckt werden müsse. Die inzwischen geführten Verhandlungen mit den Banken hätten ergeben, daß es im günstigsten Falle möglich sei, eine Anleihe von 200 Mio DM bei einem Kurs von 98% und einer Verzinsung von 7½% zu bekommen. Gegen die Höhe bestünden aber erhebliche Bedenken, zumal 200 Mio DM in Bayern keinesfalls untergebracht werden könnten. Um die dringendsten Maßnahmen beim ao. Haushalt zu finanzieren, seien etwa 100 Mio DM erforderlich und zwar

50 Mio DM für den sozialen Wohnungsbau,

20 Mio DM für den Straßenbau,

14 Mio DM für Wiederaufbau und Trümmerbeseitigung und

12 Mio DM für Maßnahmen des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge.

Dazu kämen noch Hochbaumaßnahmen, deren Höhe noch nicht festgestellt werden könne, mindestens aber – wie schon erwähnt – 40 Mio DM, so daß sich der Anleihebedarf einschließlich der Beteiligung an der Rhein-Main-Donau AG,12 der Mittel für den Ausbau des Sylvensteinspeichers13 usw. auf 150 Mio DM belaufe. Dazu komme noch, daß man auch im Jahre 1955 gezwungen sein werde, einen ao. Haushalt aufzustellen und zwar in Höhe von 100 Mio DM. Es sei natürlich ausgeschlossen, da nochmals eine Anleihe aufzunehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt die Frage, was bisher an Anleihen aufgenommen worden sei und was deren Verzinsung und Tilgung erfordere.

Staatsminister Zietsch erwidert, von den Altschulden abgesehen betrage die Neuverschuldung seit der Währungsreform 1 300 000 000 DM, wovon etwa die Hälfte Kreditmarktschulden seien, dazu kamen dann die Steuergutscheine von 140 Mio DM, was viel zu hoch sei, Inhaberschuldverschreibungen, Darlehen von Sozialversicherungsträgern, Darlehen der Banken usw., insgesamt auch etwa 650 Mio DM.

Von dem Gesamtbetrag belaufen sich die langfristigen Schulden, also diejenigen mit einer Laufzeit über 10 Jahre, Ende Dezember 1953 auf 706 Mio DM, die mittelfristigen, mit einer Laufzeit zwischen 1 und 10 Jahre, auf 417 Mio DM und die schwebende Schuld auf rund 200 Mio DM. Wenn man die Verschuldung der Länder der Bundesrepublik vergleiche, so müsse man leider feststellen, daß davon etwa 35% auf Bayern träfen. Die Vorbelastung des Haushalts ab 1955 durch Verzinsung und Tilgung betrage 93 Mio DM, aus den sonstigen Krediten müßten 56 Mio DM aufgebracht werden, ferner 5 Mio DM für Verzinsung der Kassenkredite. Dann sei es notwendig, eine Tilgung von jährlich 106 Mio DM anzusetzen, so daß die Gesamtverzinsung und Tilgung ab 1955 etwa 260 Mio DM betrage.

Staatssekretär Dr. Ringelmann begründet auf Anfrage von Staatssekretär Dr. Nerreter in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit der Beteiligung des Staates an der Maxhütte AG14 und der Anorgana Gendorf.15

Staatssekretär Dr. Guthsmuths hält es nicht für vertretbar, wieder eine Anleihe aufzunehmen und wirft die Frage der Zertifikate auf.

Im Verlauf der Aussprache bemerkt Staatssekretär Dr. Ringelmann, man könne feststellen, daß ungefähr 1,5 bis 2 Milliarden DM neue Werte geschaffen worden seien. Was die Rückflüsse aus dem sozialen Wohnungsbau anlange, so würden diese in Form neuer Hypotheken wieder verwendet.

Auch Staatsminister Zietsch meint, eine Begründung dem Landtag und der Öffentlichkeit gegenüber lasse sich ohne weiteres finden. Die Frage sei nur, ob auf dem bisherigen Weg fortgefahren werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es auch für dringend angebracht, darzulegen, was geschaffen worden sei, vielleicht könne auch eine Vermögensbilanz aufgestellt werden.

Staatsminister Zietsch stimmt zu, meint aber, es müsse eine Begrenzung für den aoZ. Haushalt gefunden werden. Wenn also eine Anleihe von 100 oder 150 Mio DM aufgenommen werde, müsse man sich darüber klar sein, was dann 1955 zu geschehen habe. Seiner Meinung nach schließe eine Anleihe von 200 Mio DM irgendeine weitere Kreditaufnahme ab 1955 aus.

Staatssekretär Dr. Nerreter weist darauf hin, daß im Landtag schon die Frage überlegt werde, ob dem sozialen Wohnungsbau oder dem Straßenbau der Vorzug gegeben werden solle. Der Staat habe ja leider nur 30 Mio DM für den Straßenbau zur Verfügung.

Staatsminister Zietsch entgegnet, für den Neubau von Straßen stünden allerdings nur 30 Mio DM bereit, dafür aber die gleiche Summe für Verbesserungen. Damit sei es möglich, doch die wichtigsten Baumaßnahmen durchzuführen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht den Herrn Staatsminister der Finanzen, eine Aufstellung über sämtliche Anleihen ausarbeiten zu lassen, aus der auch die daraus entstehenden Lasten ersichtlich seien. Dazu wären noch Angaben notwendig, was eine weitere Anleihe von 100, 150 oder 200 Mio DM an zusätzlichen Lasten ausmache. Erst wenn diese Fragen beantwortet seien, könne man wohl feststellen, welche besonderen Maßnahmen in der Zukunft noch geleistet werden könnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner warnt davor, jetzt schon auf die Entwicklung der kommenden Jahre zu schließen. Bisher habe es sich gezeigt, daß die Entwicklung der Wirtschaft sich ständig günstig gestaltet habe. Allerdings gebe auch er zu, daß die Vorbelastung bedenklich sei. Immerhin werde der staatliche Hochbau eines Tages aufhören, auch der soziale Wohnungsbau werde in etwa fünf Jahren nicht mehr die Bedeutung haben wie jetzt; das gleiche gelte für den Neubau von Schulen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet nochmals, die gewünschte Aufstellung über die Verschuldung des Bayerischen Staates möglichst bald fertigzustellen, worauf Staatsminister Zietsch zusichert, die Aufstellung noch in dieser Woche vorzulegen.16

Rechnungsjahr 1954

II. Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts: Besoldung der Lehrer, Richter und Staatsanwälte17

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt zunächst fest, daß die Frage der Lehrerbesoldung durch den Ministerratsbeschluß vom 22. Dezember 1953 geklärt sei und zwar mit einem Kostenaufwand von rund18 10 Millionen DM.

Staatsminister Zietsch erläutert dann die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 23. Januar 1954 zur Richterbesoldung,19 wobei er es für zweckmäßig hält, wenn die Denkschrift über die Lehrer- und Richterbesoldung20 zusammen im Ministerrat besprochen würde. Was nun die Richterbesoldung anlange, so scheine ihm zwischen dem Justiz- und dem Finanzministerium keine wesentliche Differenz mehr zu bestehen. Er sei der Auffassung gewesen, das wesentlichste bei der Reform der Richterbesoldung sei die Schaffung von Beförderungsstellen und nicht eine neue Besoldungsordnung, damit das Besoldungsgefüge nicht in Anordnung gebracht werde. Die Vorschläge des Staatsministeriums der Finanzen bitte er aus der erwähnten Note zu entnehmen und zwar auf Seite 2 Ziff. 1 bis 4.

Ziff. 1 sehe vor, daß 25% Eingangsstellen (A 2 c 2) für Amtsgerichtsräte, Landgerichtsräte und Staatsanwälte in die Besoldungsgruppe A 2 b gehoben würden. Damit sei das Staatsministerium der Justiz einverstanden.

Ziff. 2 schlage vor, die Oberamtsrichter und ersten Staatsanwälte (A 2 c l) generell in die Besoldungsgruppe A 2 b zu heben; auch hier habe das Justizministerium sicher nichts einzuwenden.

Durch Ziff. 3 sollten die Hälfte der Stellen für Amtsgerichtsdirektoren, Landgerichtsdirektoren, Oberstaatsanwälte und Oberlandesgerichtsräte von A 2 b in A 1 b gehoben werden; das sei noch ein Streitpunkt mit dem Staatsministerium der Justiz.

Ziff. 4 schließlich sehe vor, daß die bisher schon in A 1 b eingestuften Amtsgerichtsdirektoren, Landgerichtsdirektoren und Oberstaatsanwälte eine Stellenzulage von 600 DM erhielten.

Der Vorschlag des Staatsministeriums der Justiz in der Note vom 18. Januar 195421 gehe von der Hamburger Regelung aus, was z.B. zu dem Ergebnis führe, daß in der Justizverwaltung 17% der Richter in Besoldungsgruppe A 1 b wären, das Finanzministerium dagegen wolle diesen Prozentsatz auf 9 beschränkt wissen. Dies sei übrigens immer noch höher als in der inneren und in der Finanzverwaltung.

Staatsminister Weinkamm nimmt Bezug auf das Protokoll des Ministerrats vom 22. Dezember 1953, in dem es ausdrücklich heiße, das Staatsministerium der Finanzen werde beauftragt, im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz einen Gesetzentwurf zu erstellen, welcher eine Verbesserung der Richterbesoldung nach dem Vorbild der in Hamburg bereits in Kraft befindlichen und in Hessen beabsichtigten Regelung bringe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann wendet sich dagegen und erklärt, es sei keineswegs die Meinung des Kabinetts gewesen, daß vom Hamburger Entwurf ausgegangen werden müsse.

Staatsminister Weinkamm erläutert dann die Hamburger und hessische Regelung und bemerkt, auch Nordrhein-Westfalen beabsichtige, sein im Sommer verabschiedetes Gesetz über die Richterbesoldung zu verbessern. Die Differenz mit dem Finanzministerium sei noch recht erheblich, das Justizministerium müsse an seinem Vorschlag vom 18. Januar 1954 festhalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, von dem Hamburger Entwurf jetzt abzusehen und im einzelnen zu prüfen, wie weit das Staatsministerium der Justiz den unter Ziff. 1 bis 4 der Note des Finanzministeriums vom 23. Januar 1954 enthaltenen Vorschlägen zustimmen könne.

Staatsminister Zietsch lehnt ausdrücklich den Hamburger Entwurf ab, der eine Mehrausgabe von 2 482 000 DM bedeuten würde, ein Betrag, der sich auf 1 Million DM verringere, wenn man den Vorschlägen des Finanzministeriums folge.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, der Bund werde sicher beanstanden, daß Hamburg die Richter und Staatsanwälte generell in Besoldungsgruppe A 2 a einreihe.

Staatssekretär Dr. Koch führt aus, es sei seit Jahren bekannt, daß die Richterbesoldung nicht in Ordnung sei, deshalb sei auch das Sperrgesetz für Richter aufgehoben worden. Verschiedene Länder hätten versucht, die Besoldung zu verbessern, Nordrhein-Westfalen in nicht sehr glücklicher Form, während Hamburg und Hessen inhaltlich übereinstimmend mit dem Amtsrichtergehalt beginnen und bis zum Oberregierungsrat aufsteigen lassen Wenn sich Bayern dem anschließe, so kostet dies in der Tat 2,4 Millionen DM, für die Richter in der Justiz allein 2 Millionen DM; damit würden aber endlich die Richter ähnlich eingestuft werden, wie die anderen Beamten.

Das Finanzministerium versuche nun, einen billigeren Weg zu finden und schlage deshalb vor, daß man das gleiche Ziel durch Stellenhebungen erreiche, wogegen grundsätzlich nichts einzuwenden sei. Dafür würden 1,4 Millionen DM benötigt unter der Voraussetzung allerdings, daß nicht die Hälfte der Stellen, sondern sämtliche Stellen nach Ziff. 3 der Note des Finanzministeriums in A 1 b gehoben würden. Diesem Angebot habe das Staatsministerium der Justiz mehr oder weniger zugestimmt, ohne sich allerdings ganz festzulegen. Es könne aber nicht einverstanden sein, wenn der Betrag jetzt dadurch auf 1 Million DM gesenkt werde, daß nur mehr die Hälfte der Stellen gehoben würden. Besser wäre es freilich, wenn man sich der Hamburger und hessischen Regelung anschließe, damit in Deutschland nicht verschiedenes Recht bestehe.

Staatsminister Weinkamm fügt hinzu, das Finanzministerium habe ursprünglich auch noch zugesagt, für Oberamtsrichter und Staatsanwälte in A 2 b eine Stellenzulage von 300 DM zu genehmigen; davon sei aber jetzt leider nicht mehr die Rede.

Das Justizministerium habe auch noch ⅙ der A 2 c 1 Stellen als sogenannte Alterbeförderungsstellen verlangt, damit komme man so weit, daß theoretisch alle Richter befördert werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt sodann folgendes fest:

1. Das Justizministerium ist mit dem Vorschlag unter Ziff. 1) einverstanden.

2. Bei Ziff. 2) verlange das Staatsministerium der Justiz noch eine Stellenzulage von 300 DM. Könne hier der Herr Staatsminister der Finanzen nachgeben?

Staatsminister Zietsch erwidert, er sei mit der Stellenzulage einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, bei Ziff. 3) bestehe also noch die Meinungsverschiedenheit, daß das Finanzministerium die Hälfte der Stellen heben wolle, während das Justizministerium darauf bestehe, daß sämtliche Stellen gehoben würden. Er halte es schon für möglich, hier eine Unterscheidung zu treffen, auch bei den Oberlandesgerichtsräten.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen unter Ziff. 3) zu folgen.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt dann auf Ziff. 4) zu sprechen und stellt mit Zustimmung des Ministerrats fest, daß auch hier keine Differenz mehr besteht.

Es bleibe also noch die Frage der Altersbeförderung offen, nämlich von ⅙ der A 2 c 1 Stellen.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Staatsministeriums der Justiz nicht zuzustimmen.

Staatsminister Weinkamm erklärt abschließend, er müsse auch noch einige andere Hebungen von Stellen fordern, z.B. von sechs Oberregierungsräten zu Amtsgerichtsdirektoren, vier Landgerichtsräten zu Landgerichtsdirektoren und von drei Staatsanwälten im Staatsministerium der Justiz zu Oberregierungsräten.

Der Ministerrat beschließt, auch diese Forderung abzulehnen.

Staatsminister Zietsch erklärt, der Gesetzentwurf werde für die Kabinettssitzung vom nächsten Dienstag vorgelegt werden, auch die Denkschrift sei schon fertiggestellt.

Staatssekretär Dr. Koch gibt noch zu bedenken, daß Bayern jetzt die ungünstigste Regelung in der Bundesrepublik haben werde,

worauf Staatsminister Zietsch erwidert, es sei ausgeschlossen, die Hamburger Verhältnisse mit den bayerischen zu vergleichen.

Abschließend ersucht Ministerpräsident Dr. Ehard. die beteiligten Ministerien möchten jetzt die Einzelheiten vereinbaren, damit am nächsten Dienstag ein Beschluß gefaßt werden könne. Den Gesetzentwurf bitte er ihm nach Möglichkeit noch im Laufe dieser Woche zuzuleiten.22

Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 11. August 1954

III. Ministerpräsidentenkonferenz in München am 5./6. Februar 1954 23

Ministerialdirektor Schwend teilt mit, die Kosten für die Ministerpräsidentenkonferenz könnten aus Mitteln der Staatskanzlei nicht getragen werden. Er bitte daher den Herrn Staatsminister der Finanzen, einen Teilbetrag zu übernehmen.

Staatsminister Zietsch erklärt sich bereit, aus Einzelpl. XIII Kap. 02 Tit. 302 den Betrag von 15 000 DM zu übernehmen.

Ministerpräsidentenkonferenz
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor