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Nr. 212MinisterratssitzungDienstag, 18. Mai 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Justizminister Weinkamm, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Stiftungsgesetzes. III. Beflaggung der Gebäude des Bayerischen Staates. IV. Sudetendeutscher Tag München 1954. V. Geschäftsberichte der Staatsministerien. VI. Bayerische Grenzpolizei. VII. Erlaß von Bundesrahmengesetzen. VIII. Bebauung des Maxburg-Geländes.

In Abwesenheit des Herrn Ministerpräsidenten eröffnet Staatsminister Dr. Hoegner die Sitzung

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954)1

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Finanzausschuß empfehle, in BR-Drucks. Nr. 158/1/54 den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen. Er bedauere aber, daß die Vorschläge des Bundesrats nicht berücksichtigt worden seien und erkläre, der Verzicht auf einen Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG könne nicht als stillschweigende Zustimmung zu dem Gesetzentwurf gelten.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, das Inanspruchnahmegesetz werde erst in der nächsten Bundesratssitzung behandelt,2 das Haushaltsgesetz 1954 werde aber vorweggenommen, so daß eine Erklärung notwendig sei.3

und

5. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Änderung und Ergänzung der Richtlinien zum Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Ausfuhr (AusfFördR)8

Zustimmung gemäß Art. 108 Abs. 6 GG.9

6. Siebzehnte Verordnung über Zollsatzänderungen10

Bedenken werden nicht erhoben.

7. Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen11

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, die Empfehlungen der Ausschüsse zu diesem Gesetzentwurf, mit dem sich ja auch die Öffentlichkeit schon seit längerer Zeit beschäftige, zerfielen drei Teile. In Ziff. I schlage der Wirtschaftsausschuß eine Empfehlung vor, die sich mit der grundsätzlichen Frage befasse, ob das vorliegende Gesetz, das abgekürzt Kartellgesetz genannt werde, auf dem Verbotsprinzip oder dem Mißbrauchsprinzip aufgebaut werden solle.12 Das eine Extrem13 sei das der Vertragsfreiheit, das bis 1923 bestanden habe und wonach Kartelle, kartellähnliche Absprachen usw. jederzeit von der Wirtschaft gebildet und getroffen werden konnten. Dieses Prinzip sei in Widerspruch Wettbewerbsprinzip geraten.

Das andere Extrem sei das grundsätzliche Verbot jeder Kartellbildung; dieses stehe wieder im Gegensatz zu den Bedürfnissen der Wirtschaft. Es könne nicht geleugnet worden, daß der Modellfall der vollkommenen Konkurrenz in der Wirklichkeit – wenn überhaupt – so nur höchst selten bestehe. Der ungezügelte Wettbewerb müsse zu einem vernünftigen Wettbewerb werden.

Er halte die Schlußfolgerung für berechtigt, daß das grundsätzliche Verbotsprinzip in unlösbarem Widerspruch zu den Bedürfnissen der Wirtschaft stehe. Es liege auf der Hand, daß zwischen den beiden Extremen ein vernünftiger Ausgleich gesucht werden müsse. Man könne nicht mit dem Verbotsprinzip die alleinige Verantwortung des Staates begründen, man brauche vielmehr eine Kartellgesetzgebung, die Mißbräuche verhindern könne.

Es sei richtig, daß begrifflich nicht leicht festgelegt v/erden könne, was unter „Mißbrauch“ zu verstehen sei. Andererseits sei zu beachten, daß, wenn man grundsätzlich Kartelle usw. verbiete, man doch gewisse Ausnahmen zulassen müsse. Es komme dann der Zeitpunkt, zu dem der zugelassene Mißbrauch in den Kartellen untersucht worden müsse. Er sei dafür, gewisse Merkmale festzulegen, die von vornherein als Mißbrauch zu gelten hätten, so daß die Kartellbehörde ohne allzu große Schwierigkeiten erklären könne, diese Merkmale seien in dem oder jenem Falle gegeben.

In den Vereinigten Staaten sei durch die sogenannte Sherman-Act14 das Verbotsprinzip festgelegt worden, dies habe aber nicht die Bildung von Trusts und Kartellen in großem Umfange verhindert. Das Verbotsprinzip habe in den USA eine solche Unsumme von Arbeit mit sich gebracht, daß eine Prioritätsliste aufgestellt worden sei, in der sich z.B. die Elektrotechnik befinde, während man die meisten anderen Kartelle stillschweigend dulde.

Zu beachten sei auch, daß in vielen Fällen, unter anderem auch bei manchen bayerischen Industrien, einige wenige Persönlichkeiten maßgebend seien, die ohne jede Schwierigkeit Vereinbarungen untereinander treffen könnten, Abreden, die natürlich niemals die Kartellbehörden beschäftigen könnten. Dagegen benötigten dann kleinere und mittlere Betriebe für zweckmäßige und berechtigte Vereinbarungen jedesmal die staatliche Genehmigung, Er glaube jedenfalls zusammenfassend sagen zu können, daß man mit einem Verbot nicht weit komme.

Interessant sei übrigens, daß der Wirtschaftsminister von Baden-Württemberg, Herr Dr. Veit,15 der an sich den Erhard’schen Entwurf unterstütze, einen weiteren Gesetzentwurf, der sich gegen den sogenannten ruinösen Wettbewerb richte, für erforderlich halte.

Staatsminister Dr. Seidel verliest anschließend die in Ziff. I der BR-Drucks. Nr. 53/1/54 enthaltene Empfehlung des Wirtschaftsausschusses, die sich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf wende und eine Reihe von grundsätzlichen Vorschlägen für ein neues Kartellgesetz bringe.

Der Wirtschaftsausschuß habe dieser Entschließung mit knapper Mehrheit bei Stimmenthaltung von Hamburg zugestimmt; der Ministerrat müsse sich nun heute über die Haltung der bayerischen Vertreter schlüssig werden. Für den Fall, daß die Bundesregierung der Auffassung des Wirtschaftsausschusses zustimme, werde in Ziff. II der Empfehlungen im einzelnen Stellung genommen. Zunächst aber müsse wohl die grundsätzliche Frage entschieden werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard, der von jetzt an der Sitzung beiwohnt, teilt mit, er habe mit dem Bundeskanzleramt und Ministerpräsident Arnold von Nordrhein-Westfalen gesprochen und dabei erfahren, daß offensichtlich versucht werde, einen Weg zu finden, der einerseits dem Standpunkt des Wirtschaftsausschusses Rechnung trage und andererseits die Türe zu weiteren Verhandlungen nicht völlig zuschlage; das Bundeskabinett werde sich heute Nachmittag mit der gegenwärtigen Lage befassen.

Staatsminister Zietsch meint, wenn die Entschließung angenommen werde, könne die Bundesregierung nur annehmen oder ihren Gesetzentwurf zurückziehen.

Staatsminister Dr. Seidel meint, was bei der Sitzung der Bundesregierung herauskomme, sei nicht zu beurteilen, er schlage vor, der Entschließung des Wirtschaftsausschusses zuzustimmen, in der ja empfohlen werde, einen neuen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der auf dem Mißbrauchsprinzip anstatt auf dem Verbotsprinzip beruhe.

Ministerialdirektor Schwend bemerkt, offenbar werde versucht zu erreichen, daß im Bundesrat keine glatte Ablehnung erfolge. Aus der Aussprache zwischen Bundeskabinett, Bundeswirtschaftsminister und Ministerpräsident Arnold erwartet man eine Entschließung, die die Ablehnung schon im ersten Durchgang vermeide.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft die Frage auf, ob sich für den Regierungsentwurf eine Mehrheit finden werde? Dies sei wohl kaum der Fall, daraus ergebe sich die zweite Möglichkeit, nämlich eine Reihe von Änderungen, wie dies in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 53/1/54 enthalten sei, vorzuschlagen. Gegen die Tendenz, den jetzigen Entwurf durch einen grundsätzlich anderen zu ersetzen, habe er Bedenken. Vielleicht könne man in der Weise vorgehen, daß man erkläre, man halte den Entwurf, so wie er jetzt sei, nicht für zweckmäßig. Wenn der Bundesrat ihm zustimmen solle, müßte eine Reihe von Empfehlungen angenommen werden. Die Bundesregierung möge sich aber dann doch ernsthaft überlegen, ob sie an den Grundsätzen ihres Entwurfs festhalten wolle.

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß der Herr Ministerpräsident damit vorschlage, die empfohlenen Änderungen nach Beratung im Bundesrat anzunehmen und dann erst eine Erklärung abzugeben, wonach das Gesetz auch in abgeänderter Form als nicht glücklich betrachtet werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard bestätigt diese Meinung und erklärt, damit werde sich eine größere Beweglichkeit für Verhandlungen ergeben.

Auf Frage von Staatsminister Zietsch erwidert Ministerialrat Dr. Gerner, es handle sich mit Sicherheit hier um ein Zustimmungsgesetz.

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß die Unternehmer ebenso wie die Gewerkschaften das Gesetz in der vorliegenden Form vor allem im Hinblick auf das Verbotsprinzip ablehnten. Wenn man den Entwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen annehme, komme eine Mischung aus Grundsätzen des Verbots- und Mißbrauchsprinzip heraus, die nicht erfreulich sei. Vor allem sei zu befürchten, daß die Bestimmungen nicht klar genug seien, Ermessensmißbrauch vorkommen könne, der dann in endlosen Streitigkeiten die Gerichte beschäftigen werde. Er halte es deshalb für notwendig, im Bundesrat zum Schluß eine genau formulierte Entschließung als Landesantrag abzugeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich nochmals dafür aus, ungefähr folgendes zu erklären:

Der Bundesrat halte den Regierungsentwurf nicht für annehmbar, auf alle Fälle müsse er weitgehend geändert werden. Wenn dann alle Änderungen beschlossen worden seien, müsse man wohl zu der Schlußfolgerung kommen, daß er so nicht durchführbar sei. Dann könne der Bundesrat verlangen, daß der Entwurf zurückgezogen und auf eine andere Basis gestellt werde.

Staatsminister Dr. Seidel verweist auf die schwierige Lage, in die er im Bundesrat kommen werde, nachdem er dort sowohl als Stimmführer Bayerns wie als Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses auftreten müsse.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, er neige zu dem Standpunkt des Herrn Staatsministers Dr. Seidel, nämlich die Ausarbeitung des Wirtschaftsausschusses als Entschließung anzunehmen.

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, die Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten, zunächst im Bundesrat den Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen durchzunehmen und erst am Schluß eine Erklärung abzugeben, habe etwas für sich. Wie gesagt, sei es aber für ihn schwierig, als Berichterstatter der Ausschüsse aufzutreten, da er dabei die Entschließung unter Ziff. I bekanntgeben müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu bedenken, daß die Empfehlungen unter Ziff. II ohnehin erörtert werden müßten, wenn sich für die Entschließung des Wirtschaftsausschusses keine Mehrheit finde.

Staatsminister Dr. Seidel hält es für durchaus möglich, zuerst zum Gesetz Stellung zu nehmen und erst am Schluß die grundsätzlichen Bedenken darzulegen, die den Bundesrat veranlaßten, die Überprüfung des Gesetzes bezw. einen neuen Entwurf anzuregen, der die Hauptpunkte der Entschließung des Wirtschaftsausschusses berücksichtige. Wie sei es aber, wenn er über diese Entschließung berichten müsse und es dann zu einer Abstimmung komme?

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, vielleicht könne man in der Vorbesprechung zu einem befriedigenden Ergebnis kommen.

Ministerialrat Dr. Gerner betont, daß die Empfehlungen unter Ziff. II größtenteils für die Länder von erheblicher Bedeutung seien. Die Bundesregierung sollte deshalb auf alle Fälle erfahren, was der Bundesrat zu den beanstandeten Bestimmungen zu bemerken habe.

Staatsminister Dr. Seidel stimmt zu und versichert, auch er sei einverstanden, wenn die Entschließung des Wirtschaftsausschusses zurückgestellt werde, bis die einzelnen Empfehlungen beraten seien. Vielleicht könne man in der Vorbesprechung erreichen, daß der Bundesrat zuerst die Einzelberatung abhalte und erst am Schluß über die Entschließung des Wirtschaftsausschusses abstimme; er bitte aber um Bevollmächtigung des Ministerrats, in dieser Weise verhandeln zu können.

Staatssekretär Dr. Nerreter erinnert daran, daß der Entwurf doch so weitgehend abgeändert werden solle, daß er kaum mehr durchzuführen sei. Gegen diesen Vorschlag habe er erhebliche Bedenken, zumal das Verbotsprinzip in einem Kartellgesetz wenigstens den Vorzug der Klarheit habe. Er glaube, daß sich der Ministerrat doch mit dem grundsätzlichen Problem: Verbots- oder Mißbrauchsprinzip noch näher beschäftigen müsse.

Staatssekretär Dr. Koch schließt sich dieser Auffassung an und bemerkt, über die Auswirkungen, die das Mißbrauchsprinzip habe, sei man noch nicht genügend unterrichtet, er befürchte, daß Unklarheiten entstehen würden, die die Rechtssprechung erheblich belasten könnten. Er für seine Person könne sich erst entscheiden, wem ein neuer Entwurf nach diesem Grundsatz ausgearbeitet sei, so daß man die Auswirkungen übersehen könne.

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, trotz erheblicher Veränderungen die vom Bundestag und Bundesrat schon in der letzten Legislaturperiode durchgesetzt worden seien, werde dieser auf dem Verbotsprinzip aufgelegte Gesetzentwurf eine Unsumme von Ausnahmen nötig machen, eine Wirkung, vor der er nur warnen könne. Mit Ausnahme von den Vereinigten Staaten, deren Praxis er ja geschildert habe, basierten übrigens die Kartellgesetze aller anderen Länder auch auf dem Mißbrauchsprinzip. Selbstverständlich sei die noch geltende Kartellverordnung vom Jahre 1923 verbesserungsbedürftig, dies könne aber ohne allzu große Schwierigkeiten geschehen.

Ministerialdircktor Schwend teilt mit, er habe soeben mit dem regierenden Bürgermeister von Hamburg, Herrn Dr. Sieveking,16 telefoniert, der ebenfalls17 der Überzeugung sei, man solle es nicht zu einer glatten Ablehnung des Gesetzentwurfs im Sinne der Empfehlung unter Ziff. I kommen lassen. Auch er wolle sich Nordrhein-Westfalen anschließen, das nach einem Ausweg suche.

Auf Vorschlag von Staatsminister Dr. Hoegner wird die Beratung abgebrochen, um zunächst die Empfehlungen in Ziff. II der BR- Drucks. Nr. 53/1/54 zu behandeln.

Der Ministerrat beschließt, sämtliche Empfehlungen zu unterstützen mit Ausnahme derjenigen unter Ziff. II 4b, 51 a und 70 b.

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß sei sich über die Empfehlungen unter 69 a und b nicht schlüssig geworden. Der Vertreter des Landwirtschaftsministeriums18 habe empfohlen, 69 a zu unterstützen, während der Vertreter des Wirtschaftsministeriums19 gegenteiliger Meinung gewesen sei.20

Mit Zustimmung des Herrn Staatsministers Dr. Seidel wird beschlossen, die Empfehlung unter Ziff. II 69 a gleichfalls zu unterstützen.

Staatsminister Dr. Seidel kommt dann nochmals auf die Empfehlung des Wirtschaftsausschusses unter Ziff. III zu sprechen, die darauf ausgehe, Anordnungen gegen den sogenannten ruinösen oder vernichtenden Wettbewerb zu treffen. Vielleicht könne man, um den auch von Nordrhein-Westfalen gewünschten Ausweg zu finden, Ziff. I und Ziff. III durch eine neue Entschließung ersetzen, die ungefähr folgenden Wortlaut haben könne:

Der Bundesrat ist der Meinung, daß auch mit den vorgeschlagenen Änderungen der Gesetzentwurf nicht zweckmäßig sei. Der Bundesrat schlage deshalb der Bundesregierung vor, einen neuen Entwurf des Kartellgesetzes vorzulegen, der eine Reihe Bestimmungen und Grundsätze enthalte; hier könnte man dann den zweiten Teil der Entschließung des Wirtschaftsausschusses unter Ziff. I anführen.

Staatssekretär Maag schlägt vor, sich auf alle Fälle der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses anzuschließen, während sich die Staatssekretäre Dr. Nerreter und Dr. Koch nochmals dagegen aussprechen.

Staatsminister Dr. Seidel meint, vielleicht könne er in der Vorbesprechung folgendes ausführen:

Nehme man an, das Plenum des Bundesrats stimme der Empfehlung unter Ziff. I zu, so gingen sämtliche Vorschläge aller beteiligten Bundesratsausschüsse unter Ziff. II unter. Nachdem nicht feststehe, ob die Bundesregierung der Entschließung auch folgen werde, laufe der Bundesrat Gefahr, daß seine Vorstellungen über die notwendigen Änderungen nicht bekannt würden. Er halte es deshalb für zweckmäßig, vor allem auch in die Beratung der Details einzutreten. Darüber hinaus schlage er eine Empfehlung vor, die den ersten Teil der Entschließung des Wirtschaftsausschusses nicht mehr bringe, dagegen den zweiten Teil hinsichtlich der Gestaltung eines etwaigen neuen Entwurfs über­nehme.

Es sei vielleicht zweckmäßig, in dieser Form in der Vorbesprechung des Bundesrats zu argumentieren.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, es nicht dabei bewenden zu lassen, wenn der Bundesrat tatsächlich die Entschließung sofort annehme, sondern auf alle Fälle zu versuchen, auch die Einzelheiten unter Ziff. II zu besprechen.

Der Ministerrat erteilt Staatsminister Dr. Seidel die Ermächtigung, den bayerischen Standpunkt in der von ihm vorgesehenen Form im Bundesrat zu vertreten.

Staatssekretär Dr. Nerreter befürchtet, daß ein auf dem Mißbrauchsprinzip aufgebautes Kartellgesetz möglicherweise noch unbefriedigender sei als ein Kartellgesetz, das auf den Prinzipien des Verbots beruhe.

Staatsminister Dr. Seidel unterstreicht, daß sich die Wirtschaftsminister seit Monaten mit allen Problemen beschäftigt hätten und er deshalb die Auffassung des Herrn Staatssekretärs Dr. Nerreter nicht teilen könne.

Staatssekretär Dr. Nerreter erwidert, beim Verbotsprinzip müsse ein Kartell sich an die Behörde wenden, während beim Mißbrauchsprinzip die Behörde zum Kartell gehen müsse, ein Weg, den er nicht für gut halte, da er eine starke Stellung der Kartellbehörde vorziehen wolle.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die Aussprache dahin zusammen, daß Herr Staatsminister Dr. Seidel vorschlagen werde, die Entschließung zurückzustellen, den Entwurf im einzelnen zu behandeln und die Abänderungen zu beschließen. Zum Schluß könne dann erklärt werden, damit sei aber keine befriedigende Lösung erreicht, der Bundesrat sehe sich gezwungen, eine Erklärung abzugeben, wonach er den Entwurf nicht für durchführbar halte und deshalb der Bundesregierung nahe lege, ein anderes auf anderen Prinzipien aufgebautes Gesetz auszuarbeiten. Er dürfe die Frage stellen, ob das Kabinett damit einverstanden sei.

Staatssekretär Dr. Nerreter antwortet, bis zum letzten Punkt ja, diesem aber könne er nicht zustimmen, da er es – wie gesagt – nicht für sicher halte, ob ein auf dem Mißbrauchsprinzip aufgebautes Kartellgesetz befriedigend werde.

Staatsminister Dr. Seidel verweist demgegenüber auf die Entschließung, in der ja unter anderem wörtlich erklärt werde;

„… welcher ohne ein grundsätzliches und allgemeines Kartellverbot aufzustellen, Kartelle usw. der Aufsicht der Kartellbehörden unterwirft.“

Damit hoffe er, zu recht vernünftigen Grundsätzen kommen zu können.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard meint, daß man einer solchen Erklärung zustimmen könne.

Staatssekretär Dr. Koch schlägt vor, wie folgt zu formulieren:

„… unter möglichster Vermeidung eines allgemeinen Kartell-Verbots …“

Es wird festgestellt, daß der Ministerrat sich damit einverstanden erklärt.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt, das Kabinett sei wohl auch damit einverstanden, daß versucht werde, die Änderungen zu beraten und zu beschließen, auch wenn wider Erwarten sofort über die Entschließung des Wirtschaftsausschusses abgestimmt werde. Hier sei die Frage offen, welche Haltung solle der bayerische Vertreter bei der Abstimmung einnehmen. Man könne entweder ablehnen oder zustimmen oder den dritten Weg beschreiten, nämlich eine Aufteilung der Entschließung zu erreichen versuchen. Dass sich Bayern für den zweiten Teil, nämlich für die Empfehlung von Grundsätzen für ein neues Gesetz ausspreche, sei konsequent, übrig bleibe also das Problem, wie solle man sich beim ersten Teil verhalten. Er halte es für richtig zu erklären, Bayern sei für die Teilung der Entschließung, deren zweiten Teil es für absolut notwendig halte. Was den ersten Teil anlange, könne man es dem Herrn Wirtschaftsminister nicht zumuten, dagegen zu stimmen, man könne sich aber der Stimme enthalten.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt sich damit einverstanden und bemerkt, er werde von sich aus die Trennung verlangen. Er benötige jetzt nur mehr die Ermächtigung des Ministerrats für den Fall, daß eine neue Formulierung zustande komme.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, Herrn Staatsminister Dr. Seidel zu ermächtigen, eine Erklärung, wie sie im Laufe der heutigen Sitzung formuliert worden sei, abzugeben. Jedenfalls habe sich die Tendenz, der das Kabinett folgen wolle, klar abgezeichnet.

Staatsminister Dr. Seidel stellt noch fest, daß in einem Gesetzentwurf, den er an der Stelle des Bundeswirtschaftsministers aufgestellt habe, Merkmale des Mißbrauchsprinzip enthalten seien und dazu noch einige Verbote, aber kein grundsätzliches und allgemeines Kartellverbot.

Abschließend erklärt sich der Ministerrat mit dem vom Herrn Ministerpräsidenten und Herrn Staatsminister Dr. Seidel vorgeschlagenen Weg, der bei den Verhandlungen in der Vorbesprechung und im Plenum des Bundesrats beschritten werden soll, einverstanden.21

8. Entwurf einer Verordnung über die Fremdenverkehrsstatistik22

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG, die Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten, § 5 des Entwurfs zu streichen, wird nicht unterstützt.23

9. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Ersten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz)24

Sämtliche Empfehlungen in der BR-Drucks. Nr. 156/1/54 werden unterstützt, auch diejenigen unter 5a und 5b mit Ausnahme derjenigen unter Ziff. II 3b, 26 a, 27b, 28a und 6b.25

Außerdem wird beschlossen, zwei Landesanträge zu § 13 Abs. 2 zu stellen, von denen der erste zum Ziel hat, in Satz 1 dieser Bestimmung die Worte „unter Leitung“ durch die Worte „im Benehmen mit“ zu ersetzen. Durch den zweiten Antrag solle in § 13 Abs. 2 Satz 2 letzter Halbsatz hinter dem Wort „Wohnungsbedarf“ eingefügt werden: „an volkswirtschaftlich und städtebaulich geeigneter Stelle“.26

10. Entwurf eines Gesetzes über die patentamtlichen Gebühren27

Einwendungen werden nicht erhoben.

11. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die vorläufige Regelung der Errichtung neuer Apotheken28

Der Ministerrat beschließt, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.29

und

17. Entwurf eines Gesetzes betreffend das Übereinkommen Nr. 101 der internationalen Arbeitsorganisation vom 26. Juni 1952 über den bezahlten Urlaub in der Landwirtschaft35

Der Ministerrat beschließt, keine Einwendungen zu erheben, jedoch darauf hinzuweisen, daß der Entwurf zustimmungebedürftig sei.36

18. Entwurf einer Verordnung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Beisitzer der Gerichte für Arbeitssachen37

Der Abänderungsvorschlag in der BR-Drucks. Nr. 152/1/54, einen neuen § 3 einzufügen, wird unterstützt, im übrigen sollen aber keine Einwendungen erhoben werden.38

II. Entwurf eines Stiftungsgesetzes39

Staatsminister Dr. Schwalber verweist auf seine Note vom 15. April 1954, in der ausgeführt werde, daß das Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Anregungen des Senats zu dem Entwurf eines Stiftungsgesetzes zum großen Teil entsprochen habe.40 Außerdem werde in der Note erklärt, in welchen Fällen und aus welchen Gründen die Vorschläge des Senats nicht berücksichtigt worden seien.

Staatsminister Zietsch äußert Bedenken gegen Art. 43 Abs. 2, wonach öffentlichrechtliche feste Geldreichnisse durch den Zeichnispflichtigen mit dem 25-fachen Beitrag abgelöst werden könnten; er halte einen 25-fachen Ablösungsbetrag für zu hoch.41

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, der ursprüngliche Entwurf habe nur den 18-fachen Betrag vorgesehen gehabt, die Erhöhung sei auf Anregung des Senats erfolgt. Bekanntlich handle es sich hier um eine alte Streitfrage, die auch bei der Ablösung der Forstrechte eine Rolle spiele.42

Staatsminister Zietsch empfiehlt, auch bei diesem Entwurf beim 18-fachen Betrag zu bleiben, insbesondere damit nicht die Entscheidung bei den Forstrechten präjudiziert werde.

Der Ministerrat beschließt, in Art. 43 Abs. 2 das Wort „25-fache“ durch „18-fache“ zu ersetzen.

Staatsminister Dr. Schwalber fährt fort, der Senat habe empfohlen, in Art. 1 Abs. 3 neben den Zwecken der Religion auch die der Weltanschauung zu nennen. Er halte diese Abänderung aber nicht für erforderlich im Hinblick auf Art. 40 des Gesetzentwurfs, wonach die Vorschriften dieses Titels auch für Stiftungen gelten, die entsprechenden Zwecken der israelitischen Kultusgemeinden, der sonstigen Religionsgemeinschaften und der weltanschaulichen Gemeinschaften gewidmet sind.43

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß Art. 1 Abs. 3 in der vorgesehenen Form bleibt. Es wird aber vereinbart, daß das Staatsministerium für Unterricht und Kultus Art. 40 noch redaktionell überarbeiten solle, da die jetzige Fassung, die zweimal das Wort „entsprechend“ enthalte, sprachlich nicht schön sei.

Staatsminister Dr. Schwalber weist dann darauf hin, daß er im Gegensatz zu der Meinung des Senats darauf bestehen müsse, alle Stiftungen gleich zu behandeln, ohne Rücksicht, ob sie über ein großes oder kleines Vermögen verfügten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Meinung an, worauf beschlossen wird, Art. 31 Abs. 1 Ziff. 3 und 6 nicht abzuändern.44

Staatsminister Zietsch stellt noch eine Frage zu Art. 15;45 das Finanzministerium habe Bedenken, daß Stiftungsorgane nur Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hätten, während Beamte für jede Schuld bei Verletzung ihrer Obliegenheiten hafteten.

Staatsminister Dr. Schwalber erinnert daran, daß über diese Frage bei der ersten Beratung des Entwurfs sehr eingehend gesprochen worden sei und bittet, es bei der jetzigen Fassung zu belassen.

Auch Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, die Bestimmung nicht abzuändern. Er halte es für richtig, Organmitglieder und Beamte zu trennen und bei letzteren die Bestimmungen des Bayer. Beamtengesetzes (vergl. Art. 16 des Entwurfs) gelten zu lassen.46

Der Ministerrat beschließt, Art. 15 nicht abzuändern. Abschließend wird vereinbart, den Gesetzentwurf in der jetzigen Form dem Bayer. Landtag vorzulegen, sobald die Änderungen der Art. 40 und 43 durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus durchgeführt sind.47

Stiftungsgesetz vom 26. November 1954

III. Beflaggung der Gebäude des Bayerischen Staates

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es habe sich als zweckmäßig herausgestellt, bei allen Anlässen, bei denen die Beflaggung der Staatsgsgebäude angeordnet werde, neben der bayerischen Staatsflagge auch die Bundesflagge zu hissen.

Man müsse deshalb wohl die Allgemeine Dienstordnung für die Staatsbehörden abändern.48

Der Ministerrat faßt daraufhin folgenden Beschluß:

§ 8 der Allgemeinen Dienstordnung für die Staatsbehörden wird bezüglich der Beflaggung in der Weise abgeändert, daß bei allen angeordneten Beflaggungen der Öffentlichen Gebäude des Bayerischen Staates neben der bayerischen Staatsflagge stets die Bundesflagge zu zeigen ist.49

IV. Sudetendeutscher Tag München 1954 50

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß der Herr Ministerpräsident eine Einladung der Sudetendeutsehen Landsmannschaft zum Sudetendeutsehen Tag erhalten habe, der an Pfingsten dieses Jahres stattfinden werde. Gleichzeitig werde um einen Zuschuß der Bayerischen Staatsregierung gebeten.51

Staatssekretär Stain teilt mit, die Länder, in denen der Sudetendeutsche Tag bisher abgehalten worden sei, hätten Zuschüsse von 20 000 DM gegeben, er bitte, in gleicher Weise zu verfahren. Übrigens glaube er, daß der Sudetendeutsche Tag heuer zum letztenmal stattfinden werde, da seine Ziele im wesentliehen erreicht seien.

Der Ministerrat beschließt, einen Zuschuß von 20 000 DM zu gewähren, der aus Einzelpl. XIII Kap. 04 Tit. 302 zu entnehmen ist.

Sudetendeutscher Tag

V. Geschäftsberichte der Staatsministerien52

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Geschäftsberichte der Staatsministerien für Unterricht und Kultus, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Arbeit und soziale Fürsorge bisher noch nicht eingelaufen seien. Er bitte die Staatskanzlei, die Ressorts nochmals daran zu erinnern, daß die Berichte möglichst bald vorgelegt werden müßten.53

VI. Bayerische Grenzpolizei54

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß er leider noch keine Gelegenheit gehabt habe, mit dem Bundesinneniminister über die Frage zu sprechen, ob das Abkommen über die Paßnachschau noch gelte, wenn die bayerische Grenzpolizei aufgelöst werde.

Vor einigen Wochen habe übrigens der Leiter des Bundespaßkontrolldienstes angefragt, ob eine Entscheidung über den Fortbestand der bayerischen Grenzpolizei gefallen sei. Dabei sei zum Ausdruck gekommen, daß die Übernahme dieser Aufgaben durch das Präsidium der Landpolizei abgelehnt werde.

Er hoffe, in Kürze doch Gelegenheit finden zu können, mit dem Bundesinnenminister zu sprechen.55

VII. Erlaß von Bundesrahmengesetzen

Auf Frage von Staatsminister Dr. Schwalber erwidert Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, auf der letzten Konferenz der Innenminister sei das Problem der Bundesrahmengesetze behandelt worden. Die Konferenz habe sich entschlossen, durch Innenminister Meyers56 von Nordrhein-Westfalen in einer Vorsprache bei Bundesinnenminister Dr. Schröder diese Frage klären zu lassen. Erst dann könne die Angelegenheit Bundesbeamten-Rahmengesetz weiter behandelt werden.

Staatsminister Dr. Schwalber schildert weitere Fälle, in denen versucht werde, durch Erlaß von Bundesrahmengesetzen in die Verwaltungshoheit der Länder einzugreifen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es für notwendig, notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen, Der erste Schritt sei übrigens das Bundesjagdgesetz gewesen,57 leider hätten damals die Länder mit Ausnahme Bayerns versäumt, sich dagegen zu wehren.

VIII. Bebauung des Maxburg-Geländes58

Staatsminister Zietsch führt aus, wie er schon in seiner Note vom 15. April mitgeteilt habe, sei diese Angelegenheit jetzt abgeschlossen, die Verträge seien unterschrieben.59 Er glaube nicht, daß sich der Ministerrat damit nochmals befassen müsse.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der Ministerrat diese Mitteilung zur Kenntnis nimmt.

Staatsminister Dr. Schwalber bemerkt, das Staatsministeriun der Finanzen habe das Kabinett vor vollendete Tatsachen gestellt; der außerordentliche Haushalt, in dem für den Wiederaufbau der Maxburg 10 Mio DM enthalten seien, wäre anders aufgestellt worden, wenn damals die endgültige Finanzierung des Projekts bekannt gewesen wäre. Leider habe später der Ministerrat in seiner Abwesenheit beschlossen, diese Mittel für Grenzlandzwecke zu verwenden.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß in der vorletzten Sitzung Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann den Sachverhalt aufgeklärt und auf Frage des Innen- und Wirtschaftsministers geantwortet habe, die frei gewordenen 10 Mio DM seien für den Grenzlandfonds bestimmt.

Staatsminister Dr. Schwalber wendet sich nochmals gegen die Kürzung der von ihm beantragten Mittel aus dem ao. Haushalt von 30 auf 8 Mio DM, die es ihm unmöglich mache, Landtagsbeschlüsse zu vollziehen. Was die Lehrerbesoldung betreffe,60 so müsse er es ablehnen, die Verantwortung zu übernehmen.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, auch er sei dazu nicht bereit, die Verantwortung für den Mehraufwand habe der Landtag zu tragen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Herr Ministerpräsident beabsichtige, die Frage der Lehrerbesoldung aufzurollen, da die Schuldenwirtschaft, in die man allmählich hineinkomme, höchst bedenklich sei. Jedenfalls könne die Regierung von dem verfassungsrechtlichen Mittel, Einspruch gemäß Art. 78 Ziff. 5 zu erheben, Gebrauch machen.61 Das habe zur Folge, daß der Landtag nochmals beraten müsse, immerhin habe dann aber die Staatsregierung alles getan, wozu sie verfassungsmäßig in der Lage und verpflichtet sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er verfolge die Entwicklung im Landtag, vor allem im Besoldungsausschuß, mit Besorgnis. Man müsse sich sehr ernsthaft mit dieser Frage befassen und dem Landtag klar machen, daß der bisher begangene Weg nicht weiter beschritten werden könne.62

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor