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Nr. 81MinisterratssitzungDienstag, 5. Februar 1952 Beginn: 9 Uhr Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei), Präsident Dr. Grasmann (Landeszentralbank).

Entschuldigt:

Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Steuergutscheine. III. Entwurf eines Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtern. IV. Erlaß einer Verordnung über die Umgliederung von Gebietsteilen aus dem Landkreis Wolfratshausen in den Landkreis Starnberg; hier: Neubildung einer Gemeinde Wangen im Landkreis Starnberg. V. Entwicklung des Notenbanksystems in der Bundesrepublik. VI. Entwurf eines Gesetzes über eine besondere Vergütung für Beisitzer der Haupt- und Berufungskammern. VII. Einführung der Hagelpflichtversicherung. VIII. Eisenwerkgesellschaft Maximilianshütte m.b.H. IX. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst. X. Ankauf der von Oberregierungsrat Cronauer hergestellten Filme über München im Jahre 1945. XI. Angelegenheiten der Heimatvertriebenen. XII. Personalangelegenheiten. XIII. [Verleihung von Staatspreisen]. [XIV. Nationaltheater]. [XV. Ausstellung Franconia Sacra]. [XVI. Paßnachschau auf den Flughäfen]. [XVII. Gesetz gegen die Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen]. [XVIII. Lager Föhrenwald].

Zu Beginn der Sitzung dankt Staatsminister Dr. Hoegner Herrn Ministerpräsidenten Dr. Ehard für seine erfolgreichen Verhandlungen im Bundesrat in der Frage des Schuman-Plans. Durch sein kluges und geschicktes Verhandeln sei ein einstimmiger Beschluß zustande gekommen und damit der Bundesrat aus einer schwierigen Situation mit erhöhtem Ansehen hervorgegangen.1

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Der Ministerrat beschließt, den Ministerialrat im Staatsministerium der Justiz, Dr. Oskar Grießinger2 zum weiteren stellv. Mitglied des Rechtsausschusses beim Deutschen Bundesrat [sic!]3 zu bestellen.

2. Benennung eines Ersatzmannes für den ausgeschiedenen Richter beim Bundesverfassungsgericht, Claus Leusser4

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß von den bisherigen Ersatzleuten Ministerialrat Dr. Kratzer5 und Senatspräsident Dr. Wintrich6 die Bereitwilligkeit, eine Wahl anzunehmen, nicht mehr aufrecht erhielten. Es bleibe also nur Ministerialdirigent Kallenbach7 übrig, der aber an sich für ein anderes Amt ausersehen sei. Er halte es deshalb für notwendig, noch ein oder zwei Vorschläge einzureichen, und zwar werde der Oberrechtsrat der Stadt München, Dr. Deinlein,8 sowie Oberregierungsrat Dr. Henle9 im Staatsministerium der Finanzen vorgeschlagen.

Staatssekretär Dr. Koch hält es für bedenklich, diese Vorschläge zu machen, da beide Herren noch in jüngerem Alter stünden; allerdings sei es sehr schwierig, geeignete Persönlichkeiten ausfindig zu machen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob nicht auch der Ministerialdirigent im Staatsministerium des Innern, Felix Brandl10 in Betracht komme?

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß bis morgen die Entscheidung fallen müsse, die Angelegenheit also sehr eilig sei.

Staatssekretär Dr. Koch erklärt, die Sache in die Hand nehmen zu wollen und bittet, ihm die Unterlagen zuzuleiten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.11

3. Sonderausschuß „Wiedergutmachung“ beim Deutschen [sic!] Bundesrat

Regierungsdirektor Dr. Gerner berichtet, es sei notwendig geworden, einen Vertreter für den Sonderausschuß „Wiedergutmachung“ zu benennen. Vorgeschlagen werde Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann und als dessen Stellvertreter der Sachreferent des Finanzministeriums, Regierungsdirektor Dr. Hebeda.12

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß die Frage im Finanzministerium schon geprüft worden sei. Er schlage vor, ihn selbst, Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann und als Stellvertreter Dr. Hebeda zu benennen,

Der Ministerrat beschließt, Herrn Staatsminister Zietsch als bayerischen Vertreter im Sonderausschuß „Wiedergutmachung“ zu benennen, als Stellvertreter Staatssekretär Dr. Ringelmann und als weiteren Stellvertreter Regierungsdirektor Dr. Hebeda.

Staatssekretär Dr. Koch fügt noch hinzu, er werde bis Freitag, den 8. Februar, an welchem Tag die erste Sitzung des Ausschusses stattfinde, dem Finanzministerium eine Stellungnahme zuleiten, welche die Gründe, die gegen diesen Ausschuß sprächen, enthalte. Es handle sich dabei ausschließlich um Gründe juristischer Art.

4. Vermittlungsausschuß

Der Ministerrat beschließt, als Vertreter Bayerns in der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses, in der das Feststellungsgesetz13 behandelt werde, Staatssekretär Dr. Ringelmann zu benennen.

II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Steuergutscheine14

Der Ministerrat beschließt ohne eingehende Beratung der Einzelheiten, den Entwurf dem Senat gem. Art. 40 Bayer. Verfassung15 zur gutachtlichen Stellungnahme zuzuleiten.16

III. Entwurf eines Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtern17

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß dieser Entwurf schon im vergangenen Jahr im Ministerrat behandelt, wegen der notwendig gewordenen Neufassung des § 1 aber zurückgestellt worden sei. Das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge habe nun den Entwurf umgearbeitet, so daß § 1 Abs. 1 nun folgende Fassung erhalten habe:

„Personen, die nicht Beamte auf Lebenszeit oder im Probedienst sind (Art. 10, 11 BBG), können zum Zwecke der Ernennung zum Mitglied eines Oberversicherungsamtes zu Beamten auf Zeit mit einer Amtsdauer bis zu 2 Jahren ernannt werden.“

Staatssekretär Dr. Koch erklärt sich mit dieser Fassung einverstanden, obwohl sie vielleicht nicht ganz klar formuliert sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, Abs. 1 noch dahin abzuändern, daß es nun heiße:

„... bis zu 2 Jahren, längstens bis zum 31. März 1934.“

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag zuzustimmen und den Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe, sonst aber unverändert, dem Landtag zuzuleiten.18

IV. Erlaß einer Verordnung über die Umgliederung von Gebietsteilen aus dem Landkreis Wolfratshausen in den Landkreis Starnberg; hier: Neubildung einer Gemeinde Wangen im Landkreis Starnberg19

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, durch die vom Rechts- und Verfassungsausschuß erarbeitete und vom Landtag angenommene neue Fassung der Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung habe die Rechtslage eine grundlegende Änderung erfahren. Nach Art. 11 Abs. 3 müsse die Neubildung von Gemeinden durch eine mit Zustimmung des Landtags zu erlassende Rechtsverordnung der Staatsregierung verfügt werden. Es sei deshalb notwendig gewesen, die ursprüngliche Verordnung entsprechend abzuändern.

Er ersuche den Ministerrat um Zustimmung, damit dann die Weiterleitung an den Landtag erfolgen könne.

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung in der vorliegenden Form zuzustimmen.20

V. Entwicklung des Notenbanksystems in der Bundesrepublik21

Präsident Dr. Grasmann (Landeszentralbank)22 führt aus, es sei wohl jetzt der Zeitpunkt gekommen, sich mit der Frage, wie das Notenbanksystem geregelt werden solle, zu befassen.23 Im großen und ganzen gesehen könne man zwei Strömungen beobachten, und zwar habe einmal das Bundesfmanzministerium einen Entwurf ausgearbeitet, in dem weiter an der föderativen Grundlage festgehalten werden solle. Daneben stehe aber eine andere Richtung, die zum Teil von den Kreisen um den Bundesjustizminister24 und Dr. Höpker-Aschoff25ausgehe, welche einer zentralen Regelung das Wort rede.26 Unter anderem werde geltend gemacht, der Entwurf des Bundesfinanzministeriums widerspreche dem Art. 88 des Grundgesetzes, der laute:

„Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank.“

Zu beachten sei, daß sich auch um das Reichsbankgesetz von 187527 heftige Kämpfe abgespielt hätten, obwohl damals noch insofern ein föderatives System bestanden habe, als noch eine Reihe von Notenbanken neben der Reichsbank bestanden hätten und zwar bis zum Jahre 1935. Allerdings hätten diese Notenbanken keinen Einfluß auf die Währungspolitik gehabt. Die Reichsbank habe in der Zeit von 1875 - 1945 sehr gut gearbeitet, wenn man davon absehe, daß es ihr zweimal nicht gelungen sei, die Währung zu halten. Hier liege einer der Angelpunkte; denn diejenige Form sei richtig, welche am besten in der Lage sei, die Unabhängigkeit der Notenbank zu wahren.

Die Anhänger der zweiten Richtung stünden auf dem Standpunkt, daß man mit einem föderativen System keine Finanzpolitik betreiben könne und forderten deshalb ein zentrales System. Im Bundeskabinett sei die Auffassung nicht einheitlich, da außer dem Bundesjustizminister zumindest einige Persönlichkeiten des Bundeswirtschaftsministeriums glaubten, dem zentralen System den Vorzug geben zu müssen.28 Die heutige Regelung sei im übrigen kein System, das die Deutschen selbst geschaffen hätten, es sei ihnen vielmehr aufgezwungen worden.29 Aus der Entstehungsgeschichte könne man also wohl Argumente gegen den föderativen Aufbau finden.30 Allerdings stehe fest, daß sich das heutige System im In- und Ausland seit der Währungsreform bewährt und Anerkennung gefunden habe; man dürfe z.B. nicht vergessen, daß der Wert der D-Mark in der Schweiz von 17 auf 87 Franken gestiegen sei, die Mark also zweifellos Vertrauen gefunden habe.

Er weise noch darauf hin, daß das Direktorium der Reichsbank aus 8 bis 10 Köpfen bestanden habe und daß in diesem Gremium eine gute Notenbankpolitik gemacht worden sei. Heute werde die Notenbankpolitik in einem Gremium betrieben, in dem auch die Präsidenten der einzelnen Landeszentralbanken vertreten seien. Es ergebe sich nun die Frage, in welchem System die Interessen der Länder besser vertreten werden könnten. Naheliegend sei es zu prüfen, ob nicht auch die Notenbank einen föderativen Charakter haben müsse, entsprechend der Grundtendenz des Grundgesetzes. Von den Gegnern dieser Richtung werde eingewendet, die Notenbankpolitik müsse ebenso wie die Außenpolitik und Landesverteidigung zentral geregelt sein.

Es sei kein Zweifel, daß die Länder an einem föderativen Aufbau festhalten müßten, allein schon wegen der finanziellen Vorteile, die unter anderem darin bestünden, daß die Landeszentralbanken erhebliche Gelder verdienten, die dann den Finanzministern zugeführt werden könnten. So sei z.B. bei der Bayer. Landeszentralbank das Kapital von 50 Millionen RM auf 50 Millionen DM umgestellt, das Finanzministerium habe schon 50% als Gewinn erhalten. Dann dürfe man nicht übersehen, daß eigentlich außer im Bundesrat die Länder nur im zentralen Bankenrat zu Wort kämen, dort aber die Möglichkeit bestehe, Vorteile zu erreichen. Schließlich weise er darauf hin, daß sich im Falle eines zentralen Systems das Bayer. Finanzministerium in allen seinen Bedürfnissen an das Bundesfinanzministerium wenden müsse, während heute die Landeszentralbank für Bayern diejenige Stelle sei, mit der es verhandeln könne. Dabei falle jetzt so sehr ins Gewicht, daß diese natürlich nicht souverän sei und auf die finanzielle Hilfe der Bundesnotenbank angewiesen sei.

Anschließend lässt Herr Präsident Dr. Grasmann neun Schaubilder verteilen,31 die er im folgenden dann erläutert:

Was die Bilder 1 und 2 betreffe, so gehe daraus hervor, daß die Bayer. Landeszentralbank das höchste Refinanzierungsvolumen von allen Landeszentralbanken habe; das gelte nicht nur relativ, sondern wie aus einem Vergleich der beiden Bilder hervorgehe absolut, also sogar größer wie in Nordrhein-Westfalen.

Er verweise auch auf Blatt 3, das eine Übersicht über die Kreditgewährung der Landeszentralbanken gebe.

Bild 4, das eine Übersicht über die Kreditgewährung im Wege des Ankaufs von Ausgleichsforderungen gebe, werde besonders den Herrn Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten interessieren; es sei in der Tat in Bayern gelungen, hiedurch die Liquidität der landwirtschaftlichen Genossenschaften aufrecht zu erhalten.

Aus den Bildern 5 und 6 gehe hervor, in welcher Höhe Kassenkredite und Schatzwechselkredite an die Länder gewährt worden seien. Es zeige sich, daß z.B. bei den Schatzwechselkrediten die Bestände der übrigen Landeszentralbanken zusammen weit geringer seien, als die der Landeszentralbank für Bayern allein, in diesem Zusammenhang wolle er noch auf ein Argument kurz eingehen, das sich aus Art. 109 Grundgesetz ergebe:32

Danach seien Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Seiner Meinung nach setze der Art. 109 die Landeszentralbanken voraus, weil die Länder sonst gar nicht in der Lage sein könnten, der Forderung dieser Verfassungsbestimmung gerecht zu werden.

Von besonderer Bedeutung sei weiterhin die Übersicht, die das Schaubild 7 vermittle, das die Überschrift trage „Refinanzierungsverbindlichkeiten der Landeszentralbanken.“ Man müsse mit Recht die Frage stellen, ob ein ähnliches Ergebnis durch ein zentrales Institut erzielt werden könne? Allerdings müsse er gestehen, daß er schon öfters Vorwürfe wegen einer viel zu lockeren Hand, die er in Bayern habe, über sich habe ergehen lassen müssen. Man habe ihm vorgeworfen, er treibe viel Wirtschafts- und zu wenig Währungspolitik. Andererseits wäre die bayerische Wirtschaft in der Tat noch lange nicht so weit wie jetzt, wenn die Landeszentralbank nicht so großzügig, wie es in der Tat geschehen sei, gehandelt hätte. Wenn nicht die Möglichkeit bestanden hätte, im Rahmen der Landeszentralbank eine großzügige Geldschaffung durchzuführen, wäre das Sozialprodukt in Bayern noch geringer wie jetzt, wobei zu bemerken sei, daß es immer noch erheblich unter dem Bundesdurchschnitt stehe. Er bitte zum Vergleich das Schaubild 8, das eine Übersicht über das Sozialprodukt in Bayern und den Bund enthalte, zu betrachten. Nach wie vor halte er es für unerläßlich notwendig, eine geschickte und großzügige Politik zu treiben, da man anders noch weiter zurückfallen werde. Darüber bestehe jedenfalls kein Zweifel, daß ein föderatives Notenbanksystem ungleich besser in der Lage sei, regionalen Interessen Rechnung zu tragen, als ein zentrales. Selbstverständlich werde damit die Einheitlichkeit der Willensbildung der Zentralnotenbank nicht beeinträchtigt.

Zusammenfassend könne er also seine Überzeugung dahin ausdrücken, daß an dem dezentralisierten System festgehalten werden müsse. Er habe freilich das Gefühl, daß die ganze Situation auf dem politischen Gebiet nicht gerade auf eine föderalistische Grundhaltung schließen lasse. Die Abkehr vom Föderalismus, ein zentralistischer Geist werde im Bund immer mehr sichtbar. Von dieser Seite her werde wohl auch die Strömung, die einer zentralen Lösung des Notenbanksystems zusteuere, unterstützt werden.

Er dürfe dem Ministerrat empfehlen, zu prüfen, ob es zweckmäßig sei, im Auftrag des Bundesrats ein Gutachten erstellen zu lassen, in dem versucht werde, den Nachweis zu führen, daß auf Grund des Art. 88 des Grundgesetzes ein föderatives Notenbanksystem gefordert werde. Dabei wäre es wohl zweckmäßig, wenn der Verfasser dieses Gutachtens nicht zu allgemein als Föderalist bekannt sei. Er halte dies umso mehr für notwendig, als der Entwurf des Bundesfinanzministeriums schon eine gewisse Beengung des föderativen Systems vorsehe. Allerdings sei das nicht zu vergleichen mit den Vorschlägen von Dr. Höpker-Aschoff, denen zufolge das Direktorium allein zu entscheiden habe und darin nur einzelne Landeszentralbankpräsidenten vertreten sein sollten.33 Trotzdem weise er aber nochmals darauf hin, daß auch der Entwurf des Bundesfinanzministeriums keineswegs befriedigend sei.

Staatsminister Zietsch hält die Einholung eines Gutachtens schon deshalb für notwendig, weil bereits ein Gutachten des Bundesjustizministeriums vorliege, in dem die zentrale Lösung begründet werde.34

Staatsminister Dr. Seidel stellt fest, daß der Art. 88 des Grundgesetzes völlig allgemein gehalten sei und nur die Richtung festlege, über die Gestaltung und die Organisation einer Währungs- und Notenbank dagegen nichts enthalte.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, in Art. 87  GG,35 der die Gegenstände der bundeseigenen Verwaltung aufzähle, werde eine Bundesbank nicht genannt; er halte das für besonders bedeutsam.

Präsident Dr. Grasmann erinnert noch daran, daß auch nach den Protokollen von Herrenchiemsee niemals von einer zentralen Regelung die Rede gewesen sei.36

Staatssekretär Dr. Ringelmann bestätigt diese Auffassung und ergänzt sie dahin, daß im Parlamentarischen Rat ebensowenig darüber gesprochen worden sei. Man habe lediglich erklärt, die Bundesnotenbank werde aus den Landeszentralbanken gebildet werden, niemals aber das Vorbild der Reichsbank erwähnt. Über alle diese Argumente setze sich das Gutachten des Bundesjustizministeriums einfach hinweg.

Präsident Dr. Grasmann teilt in diesem Zusammenhang mit, der Entwurf sei bisher noch nicht dem Kabinett zugegangen.

Staatsminister Zietsch hält den Vorschlag von Herrn Dr. Grasmann für richtig und bezeichnet es als dringend notwendig, möglichst bald ein wohl begründetes Gutachten ausarbeiten zu lassen. Wahrscheinlich werde Bayern die Führung übernehmen müssen, sonst wird es nicht die Unterstützung der anderen Länder erhalten.

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß ein Unterausschuß des Wirtschaftsausschusses zur Erörterung dieser Frage gebildet worden sei, der allerdings schon mehrere Monate nicht mehr getagt habe. In der letzten Sitzung, an der er teilgenommen habe, sei übereinstimmend die Auffassung vertreten worden, daß der föderative Aufbau erhalten bleiben müsse; auch in der sogenannten Großbankenfrage sei die zentrale Lösung abgelehnt worden.37 Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums halte diese Linien bei, er könne sich auch nicht vorstellen, daß die übrigen Länder einer zentralen Lösung den Vorzug geben würden.

Staatsminister Zietsch betont nochmals die Notwendigkeit, möglichst bald etwas zu tun, zumal jetzt schon eine Meinungsverschiedenheit wegen der Gewinne der Landeszentralbanken bestehe.

Präsident Dr. Grasmann meint, es sei nicht glücklich, wenn Bayern voran gehen würde, zumal er glaube, daß man der Auffassung des Bundesrats, der allerdings nicht allein entscheide, sicher sein könne. Über eines müsse man sich noch klar sein, nämlich daß die deutsche Konstruktion einmalig sei und auch mit den amerikanischen Verhältnissen nicht verglichen werden könne; sie sei aber, wie schon ausgeführt, gerade für Bayern besonders wichtig. Er schlage vor, sich über das Gutachten im Bundesrat zu einigen, da er befürchte, daß ein Vorstoß von Bayern allein wenig Wirkung haben werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, den Unterausschuß wieder zu aktivieren.

Staatsminister Dr. Seidel stimmt zu mit dem Hinweis, daß der Bundesrat bisher noch nicht beschlossen habe, ein Gutachten erstellen zu lassen. Der Unterausschuß könne aber wohl die Angelegenheit aufgreifen, am besten unter Zuziehung des Rechtsausschusses.

Staatssekretär Dr. Koch gibt zu bedenken, daß nach Art. 73 Ziff. 4 [GG]38der Bund die ausschließliche Gesetzgebung über das Währungs-, Geld- und Münzwesen habe, die Sicherung der Währung falle darunter, eine Angelegenheit, die durch eine Zentralnotenbank wesentlich beeinflußt werde. Man könne also vielleicht mit dem Argument kommen, daß auf Grund der erwähnten Bestimmung eine zentrale Lösung nicht zu umgehen sei.

Präsident Dr. Grasmann wendet ein, Art. 73 Ziff. 4 müsse doch wohl im Zusammenhang mit den Art. 86,39 8740 und 8841 zusammen betrachtet werden. Man könne sicher wohl den Standpunkt vertreten, daß Art. 73 nichts über die Organisation selbst besage.

Staatssekretär Dr. Koch bemerkt, danach könne aber eine Regelung geschaffen werden, die auch die Organisation beeinflusse.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, zwingend könne dies aus dem Grundgesetz nicht herausgelesen werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint nochmals, daß seines Erachtens Art. 87 die Gegenstände der bundeseigenen Verwaltung erschöpfend geregelt habe.

Der Ministerrat beschließt, den Unterausschuß des Wirtschaftsausschusses zu aktivieren mit dem Ziel, ein Gutachten auszuarbeiten, das als Gegengutachten gegen das des Bundesjustizministeriums verwendet werden könne.42

Ministerpräsident Dr. Ehard dankt Herrn Präsidenten Dr. Grasmann für seinen Vortrag, der daraufhin die Sitzung verläßt.43

VI. Entwurf eines Gesetzes über eine besondere Vergütung für Beisitzer der Haupt- und Berufungskammern44

Staatsminister Dr. Müller ersucht, die Angelegenheit zurückzustellen, da beabsichtigt sei, die Kammern umzuorganisieren. Der Plan gehe dahin, sie mit Richtern zu besetzen, die im Nebenamt tätig seien.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Zurückstellung einverstanden.45

VII. Einführung der Hagelpflichtversicherung46

Staatsminister Zietsch teilt mit, daß am 7. Februar 1952 eine Besprechung sämtlicher beteiligten Ressorts über die Einführung der Pflichthagelversicherung stattfinden werde. Er ersuche deshalb, die Beratung des Ministerrats noch zu verschieben.

Der Ministerrat stimmt der Verlegung dieses Punktes zu.47

VIII. Eisenwerkgesellschaft Maximilianshütte m.h.H.48

Staatsminister Zietsch meint, im wesentlichen sei ein Einvernehmen zwischen den beiden beteiligten Ministerien erfolgt, die Angelegenheit brauche deshalb heute wohl nicht behandelt zu werden.

Staatsminister Dr. Seidel entgegnet, die Einigung sei noch nicht endgültig; vorige Woche habe er eine Unterredung mit Direktor Burkart49 von der Maxhütte gehabt. Er habe aber nachher keine Möglichkeit mehr gehabt, mit dem Herrn Finanzminister zu sprechen. Im §10 des Entwurfs sei festgelegt, daß der Kaufpreis von 20 Millionen DM so angelegt werden müsse, daß eine Förderung der bayerischen Wirtschaft erwartet werden könne. Die Förderung könne entweder darin erblickt werden, daß der Betrag in der Maxhütte selbst investiert werde oder aber, daß die Gelder in produktiven Projekten angelegt würden. Die erste Möglichkeit scheide aus, da Herr Flick dazu nicht bereit sei, dieser wolle vielmehr reine Beteiligungen.

Er habe Direktor Burkart mitgeteilt, das Wirtschaftsministerium habe einige Pläne, vor allem die Holzveredelung im Bayer. Wald und zwar in der Richtung, daß einem schon bestehenden Unternehmen derartige Zweigbetriebe angegliedert und damit neue Arbeitsplätze geschaffen würden. Burkart habe sich im Namen von Herrn Flick bereiterklärt, 3 Millionen DM für einen vom Wirtschaftsministerium noch festzulegenden Zweck auf die Dauer von zwei Jahren fest herzugeben, man könne also wohl von einem Fortschritt sprechen.

Anschließend gibt Staatsminister Dr. Seidel einen Überblick über die Möglichkeiten, Anteile an den Alexander-Wackerwerken zu erwerben,50 ein Plan, der aber mit gewissen Schwierigkeiten verbunden sei. Der dritte Vorschlag gehe dahin, daß sich Flick mit 2,5 Millionen DM an der Auto-Union in Ingolstadt beteilige.51 Er müsse sich aber dann verpflichten, die Bedingung zu setzen, daß das Ingolstädter Werk in seiner augenblicklichen Kapazität erhalten bleibe.

Zusammenfassend könne man Flick also wohl vorschlagen, daß er 3 Millionen DM der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung zu den schon erwähnten Zwecken geben müsse, ferner 2,5 Millionen DM für Ingolstadt, während der Rest für andere Objekte der bayerischen Banken fest angelegt werden müsse.52

IX. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den höheren Justiz- und Verwaltungsdienst53

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß das Innenministerium gegen die neue Ausbildungsordnung Bedenken habe, besonders wegen des Zeitpunktes des Inkrafttretens. Hier sei zu befürchten, daß eine Benachteiligung der zurzeit in der Ausbildung befindenden Referendare eintreten werde.

Staatssekretär Dr. Koch schließt sich an und verweist noch auf den §4, demzufolge eine neue Behörde begründet werde. Auch die Bestimmungen über die Benotung im Schlußexamen seien nicht befriedigend.

Der Ministerrat vereinbart, möglichst bald eine nochmalige Referentenbesprechung anzusetzen und dabei vor allem die drei heute geltend gemachten Bedenken zu besprechen.54

X. Ankauf der von Oberregierungsrat Cronauer hergestellten Filme über München im Jahre 194555

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Ministerrat am 24. Oktober 1951 beschlossen habe, die beiden von Oberregierungsrat Cronauer56 hergestellten Filme um 25000 DM anzukaufen. Nachträglich habe sich herausgestellt, daß Cronauer die Urheberrechte bereits an die Stadt München verkauft habe. Das Kultusministerium halte es nun für notwendig, den damaligen Beschluß aufzuheben.

Staatsminister Dr. Schwalber bemerkt, Cronauer habe nur den Film über das zerstörte München im Jahre 1945 an die Stadt München verkauft, offensichtlich bestehe aber zwischen ihm und der Stadt noch Streit über die von der Stadt erworbenen Rechte. Wenn die Stadt tatsächlich nur eine Schmalfilmkopie erworben habe, habe Cronauer die Möglichkeit, die gewerblichen Aufführungsrechte noch an eine andere Stelle zu übertragen. Was den Film über die Fronleichnams-Prozession betreffe, so seien hier noch keinerlei Rechte erworben worden. Eigentlich sei das eine Sache des Ordinariats, die Staatsregierung selbst habe wenig Interesse daran. Außerdem wisse er nicht, aus welchem Titel der Betrag von 25 000 DM genommen werden könne. Er sei aber bereit, vielleicht zusammen mit dem Ordinariat diesen Film um 8 000 DM zu erwerben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, jedenfalls diese Filme, die doch von großer historischer Bedeutung seien, zu erhalten, vielleicht sei es auch möglich, einen kleinen Betrag aus den Mitteln für die Heimatpflege zu geben.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt unter Zustimmung des Kabinetts vor, daß sich das Kultusministerium wegen des bereits an die Stadt verkauften Filmes noch einmal erkundigen solle.

XI. Angelegenheiten der Heimatvertriebenen

1. Auswanderungsfragen

Staatssekretär Dr. Oberländer teilt mit, die amerikanische Auswanderungskommission, die bis 1. April noch einige 1 000 deutsche Bauernfamilien brauche, habe um die Unterstützung der deutschen Behörden gebeten. Er habe dem Leiter der Kommission, Herrn Verstappen57 vorgeschlagen, sich auf Flüchtlingslager, Städte usw. zu beschränken und einen Vertreter des Bauernverbands mitzunehmen. Wenn sich die Aktion darauf beschränke, könne man wohl einverstanden sein. Er bitte aber um einen Beschluß des Ministerrats, da an sich ein zu großer Substanzverlust vermieden werden müsse.

Nachdem Staatsminister Dr. Schlögl dem Vorschlag zustimmt, erklärt sich auch der Ministerrat einverstanden.

2. Fall Kroupa58

Staatssekretär Dr. Oberländer fährt fort, Kroupa59 sei fünf Tage lang aus dem Lager Dachau verschwunden gewesen. Er habe daraufhin Professor Haie60 angerufen, der aber an die deutschen Stellen die Verantwortung abgegeben habe. Kroupa sei jetzt in der Auswanderungskaserne gesehen worden. Man nehme mit Sicherheit an, daß er entfliehen wolle. Es müsse unter allen Umständen etwas geschehen; denn die gelungene Flucht dieses Mannes werde auf die Heimatvertriebenen eine sehr ungünstige Wirkung haben.

Staatsminister Dr. Müller erwidert, die Angelegenheit sei außerordentlich schwierig, da man gegen Kroupa eigentlich keine Rechtsbasis habe. Er sei ein Ausländer und die Taten selbst seien im Ausland begangen worden. Es seien nun Erwägungen im Gang, ob man nicht eine gemischte Kommission einsetzen soll. Jedenfalls habe Professor Haie erklärt, daß er die Flucht verhindern werde. Dem Justizministerium sei übrigens mitgeteilt worden, die deutschen Gerichte seien ermächtigt, für den Fall, daß Kroupa Fluchtvorbereitungen treffe, ihn wegen dieses Tatbestandes zu verhaften; mehr könne allerdings nicht getan werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, daß man ihn doch vielleicht festsetzen könne, wenn er im Besitz falscher Papiere sei. Zweifellos sehe es doch so aus, als ob er Vorbereitungen zur Flucht treffe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, daß ihn die Polizei festnehmen und auf falsche Papiere prüfen soll. Wenn seine Papiere allerdings in Ordnung seien, müsse man ihn wieder freilassen. Allerdings sei auch die Tatsache, daß er das Lager Schleißheim ohne Abmeldung verlassen habe, eine Übertretung.

Der Ministerrat erklärt sich mit dem von Staatsminister Dr. Hoegner vorgeschlagenen Weg einverstanden.61

3. Vermögensverwaltung.

Staatssekretär Dr. Oberländer weist darauf hin, daß das Landesamt für Vermögensverwaltung Ansprüche wegen des Hausrats aus Wehrmachtsbeständen erhebe, ferner auch wegen Mietrückständen, vor allem im Lager Dachau selbst. Hier sei die Schwierigkeit groß, weil der frühere Staatssekretär Jaenicke62 Egon Herrmann63 anscheinend mündlich versprochen habe, daß keine Mieten mehr gezahlt zu werden brauchten. Dieses Beispiel habe natürlich Schule gemacht, immerhin seien aber seit 1. September 1951 keine Mietrückstände mehr vorhanden. Er bitte, daß sich die Vermögensverwaltung mit ihm in Verbindung setze, damit dann ein Verzicht auf die früheren Rückstände erreicht werde.

Staatsminister Zietsch hält es für notwendig, daß die Abt. V des Innenministeriums64 an das Finanzministerium herantrete. Generell könne man die Angelegenheit nicht entscheiden, es müsse aber auf Einzelfälle abgestellt werden, die allerdings in Listen zusammengefaßt werden könnten. Bisher habe aber die Abt. V noch keinerlei Unterlagen übergeben.

Staatssekretär Dr. Oberländer erklärt, in vielen Fällen sei gerade mit weicher Hand verfahren worden, er werde diese Fälle mitteilen. Tatsache sei, daß ein Versprechen vorliege, bis 1. April 1951 keine Mieten zu fordern, an das sich die Leute nun hielten. Er wiederhole, daß ab 1. September 1951 die Mieten in der Tat eingezogen würden, jetzt aber die weit zurückliegenden Rückstände vor dem 1. April 1951 in Anspruch zu nehmen, sei bedenklich.

Staatsminister Zietsch ersucht festzustellen, ob noch ein Vorgang über die seinerzeitigen Zusicherungen des Herrn Staatssekretärs Jaenicke vorhanden sei.

Staatssekretär Dr. Oberländer sichert zu, die Unterlagen beizubringen, die wohl dazu ausreichen würden, daß die Rückstände bis 1. April 1951 gestrichen würden.

Staatsminister Zietsch erklärt, die Entscheidung werde sofort getroffen werden, wenn die Unterlagen zur Hand seien.

4. DP-Wohnungen bei Schönbrunn65

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, der Ministerrat habe sich schon früher mit dem Antrag des Direktors66 der Ackerbauschule Schönbrunn an den Bayer. Landtag, den geplanten Bau von 144 DP-Wohnungen in Schönbrunn nicht durchzuführen, beschäftigt und beschlossen, daß der Standpunkt der Staatsregierung, der dahin gehe, daß dieser Antrag unzulässig und unbegründet sei, durch den Herrn Staatsminister der Finanzen und den Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer vertreten werden solle. Nun habe der Landtag aber doch dem Vorschlag des Ernährungsausschusses entsprechend am 18. Januar 1952 beschlossen, die Staatsregierung zu ersuchen, die in der Nähe der Ackerbauschule Schönbrunn beabsichtigten Wohnungsbauten für DPs auf einem anderen Staatsgelände zu errichten.67

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß weder er noch Herr Staatssekretär Dr. Oberländer an der Sitzung des Landtags hätten teilnehmen können. Die Durchführung dieses Beschlusses scheitere einfach daran, daß sie unmöglich sei.

Staatssekretär Dr. Oberländer stellt fest, daß der Beschluß lediglich auf die Quertreibereien des Direktors zurückginge. Auch in anderen Orten habe man in der Nahe von Schulen ähnlich gebaut, ohne daß es zu Schwierigkeiten gekommen sei. Staatsminister Dr. Schlögl weist darauf hin, von der Schule werde immer wieder vorgebracht, daß gleichwertiges Gelände zur Verfügung stehe.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, nachdem der Landtag nun einmal den Beschluß gefaßt habe, müsse versucht werden, anderes Gelände zu finden. Dies könne aber seiner Meinung nach ohne weiteres auch in der Nähe der Ackerbauschule sein, nur vielleicht einige 100 Meter weit entfernt; schon damit wäre dem Beschluß des Landtags genüge getan.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.68

XII. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt, den Regierungsdirektor im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Karl Müller,69 zum Ministerialrat zu ernennen.

XIII. Verleihung von Staatspreisen

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, man sei an ihn herangetreten mit dem Vorschlag, daß der bayerische Staat einen Staatspreis für die besten Aussteller auf der Frankfurter Messe stifte.70 Für diese Anregung habe er sich nicht aussprechen können, dagegen dem Herrn Wirtschaftsminister vorgeschlagen, ob man nicht Preise für die besten Aussteller auf der Deutschen Handwerksmesse in München geben könne.71 Herr Staatsminister Dr. Seidel habe daraufhin diesen Gedanken aufgegriffen und sehr zu beachtende Vorschläge gemacht.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, er halte es für richtig, künftig für besonders hochwertige Leistungen auf der Deutschen Handwerksmesse jährlich bis zu 20 Goldmedaillen zu verleihen. Der Verein für Handwerksausstellungen und Messen werde es übernehmen, dem Herrn Ministerpräsidenten entsprechende Vorschläge für die Gestaltung der Medaille auf eigene Kosten zu übermitteln.72

Der Ministerrat beschließt, grundsätzlich derartige Medaillen zu verleihen.

[XIV.] Nationaltheater

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben der „Freunde des Nationaltheaters“,73 die darin mitteilen, daß sie mit einem Ball im Deutschen Theater am 17. Februar zum erstenmal an die Öffentlichkeit treten würden.

Während Staatsminister Dr. Schwalber Bedenken hat, diesen bisher noch nicht hervorgetretenen Verein zu unterstützen, meint Staatsminister Dr. Seidel, man sollte jede Initiative, ganz gleich woher sie komme, fördern. Er schlage vor, daß das Kultusministerium feststelle, wie der Verein zu beurteilen sei und daß sich dann Herr Staatsminister Dr. Schwalber den Vorstand kommen lasse.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.74

[XV.] Ausstellung Franconia Sacra75

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt dann einen Brief des Oberbürgermeisters von Würzburg76 bekannt, in dem gebeten werde, der Ministerrat möge beschließen, daß die Ausstellung Franconia Sacra unter der Mitträgerschaft des Bayerischen Staates durchgeführt werde.

Staatsminister Dr. Schwalber äußert Bedenken gegen diesen Vorschlag, der ein finanzielles Risiko mit sich bringe und außerdem übersehe, daß der Veranstalter das Bistum Würzburg sei, das in diesem Jahr sein 1200-jähriges Bestehen feiere. Selbstverständlich werde die Ausstellung in jeder Weise unterstützt werden.

Staatsminister Dr. Seidel hält es für richtig, wenigstens eine finanzielle Geste zu machen, zumal doch diese 1200-Jahrfeier für ganz Franken von größter Bedeutung sei.

Staatsminister Dr. Schwalber stimmt zu und stellt fest, daß er zur Zeit in Verhandlungen mit dem Finanzministerium stehe. Vielleicht sei es möglich, für die Wiederherstellung des Würzburger Domes noch zusätzliche Mittel zu erhalten.77 Er schlage vor, den für den Wiederaufbau des Domes vorgesehenen Betrag von 175 000 DM auf mindestens 250 000 DM zu erhöhen.

Staatssekretär Maag unterstützt diesen Vorschlag nachdrücklich und betont, daß sich auch außerhalb der Kirchenkreise in Unterfranken alles um diese Feier in Würzburg konzentriere.

Der Ministerrat beschließt, daß sich Herr Staatsminister Dr. Schwalber mit dem Oberbürgermeister und dem Bischof von Würzburg78 in Verbindung setzen, eine Mitträgerschaft über die Ausstellung aber nicht übernommen werden solle.79

[XVI.] Paßnachschau auf den Flughäfen80

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, das Innenministerium habe sich bei den Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium auf den Standpunkt gestellt, daß die Paßnachschau auf den Flughäfen auch durch die bayerische Polizei erfolgen müsse und dies ein Teil der Abmachungen sei. Jetzt sei plötzlich ein Schreiben des Bundesinnenministeriums gekommen, das eine Art Ultimatum enthalte und nicht anerkenne, daß hier bindende Abmachungen vorlägen.81 Er stehe auf dem Standpunkt, daß hier der Bund Vorleistungen verlange, ohne daß Bayern noch irgendwelche Garantien für das Verwaltungsabkommen habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, auch er habe Herrn von Lex82 gesagt, daß zunächst alle anderen Abmachungen endgültig abgeschlossen werden müßten.

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner wird beschlossen, der Forderung des Bundesinnenministeriums nicht nachzugeben.83

[XVII.] Gesetz gegen die Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen84

Staatssekretär Dr. Koch berichtet, der Regierungsentwurf sei vom Landtag ergänzt und abgeändert worden, wobei die vom Justizministerium erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht berücksichtigt worden seien.85 Nun habe das Justizministerium einen Brief des Staatssekretärs Dr. Strauß86 vom Bundesministerium erhalten, der dazu Stellung nehme.87

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner findet es merkwürdig, daß das Bundesjustizministerium in den Besitz des Wortlauts eines Beschlusses des Rechtsund Verfassungsausschusses gekommen sei. Er stehe auf dem Standpunkt, daß die neu aufgenommenen Bestimmungen allgemeiner gefaßt seien, als die in der Strafrechtsnovelle des Bundes88 und deshalb verfassungsrechtlich keine Schwierigkeiten bestünden. Es sei allerdings zuzugeben, daß der neue Inhalt weiter gehe als die Überschrift, trotzdem könne er nicht empfehlen, davon abzugehen.

Staatssekretär Dr. Koch stellt sich auf den Standpunkt, daß es fraglich sei, ob durch die Strafrechtsnovelle die Materie nicht erschöpft sei, also durch die Veränderungen das bayerische Gesetz gefährdet werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, der Vertreter des Justizministeriums habe alles versucht, den Landtag zu überzeugen. Er sei aber mit seiner Meinung nicht durchgedrungen, infolgedessen bleibe nichts anderes übrig, als abzuwarten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.89

[XVIII.] Lager Föhrenwald90

Staatssekretär Dr. Oberländer erinnert an die Besprechung der Angelegenheit Föhrenwald im letzten Ministerrat und berichtet über eine Sitzung, an der die Vertreter der beteiligten Ministerien und Herr Weinberger91 als Vertreter des Verbands der jüdischen Verschleppten teilgenommen habe.92 Herr Weinberger habe erklärt, es sei selbstverständlich, daß an diesen Sitzungen die beteiligten Mitglieder des Kabinetts anwesend sein müßten unter Vorsitz des Herrn Arbeitsministers Dr. Oechsle.93 Er wünsche für nächste Woche eine nochmalige Sitzung, deshalb sei die Frage an den Ministerrat zu stellen, was nun zu geschehen habe.

Staatsminister Dr. Seidel hält es für durchaus ausreichend, wenn alle beteiligten Ministerien einen Vertreter entsandt hätten.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, das Kabinett könne sich hier keine Vorschriften machen lassen. Der Ausschuß werde so besetzt, wie es für zweckmäßig gehalten werde.94

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor