PDF
Nr. 91MinisterratssitzungDienstag, 8. April 1952 Beginn: 19 Uhr Ende: 22 Uhr 30
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Justizminister Dr. Müller, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Polizei in Bayern (Polizeiorganisationsgesetz). II. Übernationale Kontrolle der Polizei der deutschen Länder. III. Arbeitsgemeinschaft Dachau. IV. Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer usw. V. Dienst am Karsamstag. VI. Betreuung der Würzburger Außenbürger. VII. Waldkraiburg. VIII. Anorgana Gendorf. IX. Verteilung von Bundeshaushaltsmitteln für Wohnungsbau. X. Unterbringung des UNESCO-Instituts der Jugend in München. XI. Personalangelegenheiten. XII. [Auslegung des § 118 des Betriebsrätegesetzes]. [XIII. Immunität der Abgeordneten]. [XIV. Hauptfürsorgestelle]. [XV. Staatsforsten]. [XVI. Gutachten beamteter Arzte]. [XVII. Aufruf zugunsten der älteren Angestellten].

I. Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der Polizei in Bayern (Polizeiorganisationsgesetz)1

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt einen Überblick über den Aufbau des Gesetzes, in dem nach allgemeinen Bestimmungen die Angelegenheiten der Gemeindepolizei und der staatlichen Polizei geregelt würden. Außerdem seien in dem Entwurf auch das Landeskriminalamt und das Beschaffungsamt für Polizeiausrüstung verankert.2

Die wesentlichsten Meinungsverschiedenheiten, insbesondere mit dem Staatsministerium der Finanzen, bestünden hinsichtlich des Art. 2.

Anschließend werden die einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfs behandelt.

Zu Art. 1 werden Bedenken nicht erhoben.

Art. 2:

Stv. Ministerpräsident Hoegner weist darauf hin, daß sich das Finanzministerium mit dieser Bestimmung eingehend beschäftigt habe und zu der Auffassung gekommen sei, daß dagegen erhebliche auf Art. 83 Abs. 1 Bayer. Verfassung zurückzuführende Bedenken bestünden.3

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß in der Zwischenzeit das Finanzministerium seine Einwendungen fallen gelassen habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er sei nicht ganz überzeugt, ob die ursprünglichen Bedenken des Finanzministeriums nicht doch zu Recht bestünden. Es sei aber jedenfalls möglich, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form vor den Landtag zu bringen; es müsse eben dann abgewartet werden, wie sich der Landtag zu der verfassungsrechtlichen Frage stelle.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, die Abgrenzung zwischen örtlicher Polizei und übertragenem Wirkungskreis sei Aufgabe des Gesetzgebers. Sicher werde die Auslegung des Art. 83 im Landtag eine erhebliche Rolle spielen, eine Frage, über die schließlich ja auch der Verfassungsgerichtshof zu entscheiden habe. Das Finanzministerium sei aber der Meinung, es sei auf alle Fälle besser, zunächst an dem Entwurf festzuhalten.

Staatssekretär Dr. Koch fügt hinzu, das Justizministerium habe sich auch bei nichtbayerischen Ländern erkundigt und festgestellt, daß überall eine große Begrenzung der Rechte der Ortspolizei eingeführt sei.

Staatsminister Dr. Schwalber empfiehlt, nicht ohne weiteres dem Landtag nachzugeben, da Verhältnisse kommen könnten, die das Innenministerium in die Notwendigkeit versetzten, über die Polizei im ganzen Land zu verfügen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann betont nochmals, daß er es nicht für richtig halte, schon in Art. 2 ein unumschränktes Recht der Gemeinden festzulegen. Aus diesem Grund habe auch das Finanzministerium seine Einwendungen zurückgezogen.

Der Ministerrat beschließt, Art. 2 Abs. 1 unverändert zu belassen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß das Finanzministerium Ansprüche der Gemeinden wegen der erheblichen Übertragung neuer Aufgaben befürchte, insbesondere Neuansprüche der Gemeinden im Finanzausgleich.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, daß das Finanzministerium auch insoweit seine Bedenken zurückziehe.

Auf Vorschlag von Staatssekretär Dr. Koch wird beschlossen,

Art. 2 Abs. 3 wie folgt zu fassen:

„Die Landräte, die Regierungspräsidenten, deren Stellvertreter, sowie der Staatsminister des Innern ... erteilen.“4

Zu den Art. 3 bis 8 werden keine Bedenken erhoben.

Art. 9 (Gemeindepolizei):

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erläutert kurz diese Bestimmung und betont, daß sie der Verfassung entspreche.

Art. 9 bleibt unverändert.

Art. 10:

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß eine Reihe von Gemeinden mit den staatlichen Zuschüssen nicht auskämen. Es sei deshalb zu erwarten, daß in zahlreichen Fällen Anträge auf Einführung der staatlichen Polizei kommen würden.

Art. 11 bis 14:

Einwendungen werden nicht erhoben.

Art. 15:

Staatssekretär Dr. Koch verweist auf die Note des Staatsministeriums der Justiz vom 14. Februar 1952, in der ein neuer Absatz 4 zu Art. 15 vorgeschlagen werde, wonach der Gemeindepolizei auch die Vorführung von Untersuchungs- und Strafgefangenen usw. obliege.

Staatssekretär Dr. Nerreter gibt zu bedenken, ob es nicht besser sei, diesen Abs. 4 erst dann aufzunehmen, wenn von Seiten der Vertreter der Gemeinden im Landtag Angriffe kämen.

Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag von Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, dem Art. 15 folgenden Abs. 4 hinzuzufügen:

„Der Gemeindepolizei obliegt auch die Vorführung von Untersuchungs- und Strafgefangenen vor Gericht sowie die Unterstützung des Gerichtsvorsitzenden bei der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung, soweit hierfür Dienstkräfte der Justizverwaltung nicht oder nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen.“

In diesem Zusammenhang wird Art. 24 behandelt. Hier wird beschlossen, einen Satz 2 anzufügen, der wie folgt lauten soll:

„Ihr obliegt auch die Durchführung der polizeilichen Maßnahmen im Rahmen des Schulwesens und in Gemeinden ohne eigene Polizei die Vorführung von Untersuchungs- und Strafgefangenen vor Gericht sowie die Unterstützung des Gerichtsvorsitzenden bei der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung, soweit hierfür Dienstkräfte der Justizverwaltung nicht oder nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen.“

Art. 16 keine Bedenken.

Art. 17:

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt zu bedenken, ob nicht hier ein Zusatzaufgenommen werden soll, wonach die Polizei das Recht habe, über das Gemeindegebiet hinweg Verfolgungshandlungen usw. vorzunehmen. Er denke dabei an den Art. 167 des Gerichtsverfassungsgesetzes5.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich damit einverstanden, worauf beschlossen wird, Art. 17 folgenden Satz 2 anzufügen:

„§167 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend.“

Art. 18 bis 23 und Art. 25 bis 33:

Einwendungen werden nicht erhoben.

Art. 34ff;

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet, hinsichtlich der Grenzpolizei seien zurzeit Verhandlungen mit dem Bund im Gange, die bisher nichtungünstig verlaufen seien.6

Staatssekretär Dr. Ringelmann erkundigt sich, ob nicht Art. 35 ähnlich wie Art. 25 gefaßt werden müsse.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, man müsse bei Art. 35 die Abs. 1, 2 und 3 zusammennehmen, dann werde klar, daß die Befugnisse der Grenzpolizei genügend umschrieben seien.

Art. 35 bleibt unverändert.

Art. 36 bis 46:

Bedenken werden nicht erhoben.

Art. 47 Abs. 2:

Staatssekretär Dr. Ringelmann erkundigt sich, ob tatsächlich hier schoneine Haftung festgelegt werden solle. Abs. 2 scheine ihm eine zu weitgehende Haftung des Staates zu bedeuten.

Staatssekretär Dr. Koch erwidert, er habe keine Bedenken, wenn man Abs. 1 mit Abs. 2 zusammennehme.

Art. 47 bleibt unverändert.

Art. 48 ff: (Landeskriminalamt)

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erläutert diesen Abschnitt und verweist auf Art. 57, demzufolge das Landeskriminalamt zugleich zentrale Dienststelle der Kriminalpolizei im Sinne des §3 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung des Bundeskriminalpolizeiamts (Bundeskriminalamt) vom 8. März 1951 sei.7

Staatsminister Dr. Schwalber fragt an, ob damit gleichzeitig eine Auflösung des Kriminalamts, das beim Präsidenten der Landpolizei bestehe, verbunden sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bejaht diese Frage und erläutert die Notwendigkeit, das Landeskriminalamt in der vorgesehenen Form einzuführen.

Auf Vorschlag von Staatssekretär Dr. Koch wird dann beschlossen, Art. 52wie folgt zu fassen:

„Die Ermittlungsabteilung wird ferner im Einzelfall tätig...“

Art. 58 bis 75:

Einwendungen werden nicht erhoben.

Art. 76:

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, das in Art. 76 des Entwurfs vorgesehene Datum des Inkrafttretens (11. Mai 1952) zu streichen und die Einsetzung des Zeitpunkts des Inkrafttretens dem Landtag zu überlassen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Auf Anregung des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner wird noch beschlossen, den Gesetzentwurf sofort dem Landtag zuzuleiten, gleichzeitig aber auch dem Senat zur gutachtlichen Äußerung gem. Art. 40 der Bayer. Verfassung.8

II. Übernationale Kontrolle der Polizei der deutschen Länder

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein an den Bundesminister des Innern gerichtetes Fernschreiben des hessischen Ministers des Innern bekannt, in dem gegen eine sogenannte übernationale Kontrolle der Landpolizei oder wenigstens der Bereitschaftspolizei Protest erhoben wird. Unter anderem heiße es darin, daß eine derartige Kontrolle, die nur auf militärische Formationen angewendet werden könne, bei ihrer Ausdehnung auf die Polizei zu einer erheblichen Beunruhigung führen werde. Er schlage vor, sich diesem Protest des hessischen Ministers des Innern von Bayern aus anzuschließen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.9

III. Arbeitsgemeinschaft Dachau

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, gestern seien zwei Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Dachau in der Staatskanzlei gewesen, um sich zu erkundigen, ob die von ihrer Organisation geplante Kundgebung Anfang Mai anläßlich des Befreiungstages vom Ministerrat genehmigt werde. Er habe die Anfrage mit der Polizeiabteilung des Innenministeriums besprochen und sei zu der Auffassung gekommen, daß Einwendungen nicht erhoben werden könnten, nachdem im vergangenen Jahr der Herr Justizminister nachgewiesen habe, daß die Arbeitsgemeinschaft schon vor Entstehung der KPD bestanden habe.10

Er schlage vor, keine Einwendungen zu erheben. Im übrigen habe er bereits angeordnet, daß das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt München verständigt werde.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag zu folgen.

Staatsminister Dr. Schwalber stellt noch fest, daß das Deutsche Museum, das für die Kundgebung in Frage komme, den Kongreß-Saal an die Arbeitsgemeinschaft wohl vermieten könne, wenn der Ministerrat gegen die Veranstaltung selbst nichts einzuwenden habe.

Auf Anfrage von Staatsminister Dr. Oechsle wird noch vereinbart, daß an der Kundgebung kein Vertreter der Staatsregierung teilnehmen solle.

IV. Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer usw.11

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß seit dem letzten Ministerrat die Frage noch überlegt worden sei, ob bei der Maxhütte nicht doch ein überwiegender Einfluß des Staates bestehe, so daß unter Umständen dem Erfordernis des Art. 5712 Genüge getan sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, der Herr Finanzminister habe über diese Frage mit dem Herrn Minister des Innern gesprochen und vertrete die Anschauung, daß im Hinblick auf den Vertrag mit Herrn Flick13 durchaus ein überwiegender Einfluß des bayerischen Staates angenommen werden könne. Um diesen Einfluß auch nach außen unter allen Umständen zu wahren, sei es notwendig, daß dem großen Gewicht des Herrn Flick drei Mitglieder der Staatsregierung gegenüber gestellt würden, die eine größere Durchschlagskraft hätten als Referenten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt im Hinblick auf die große Bedeutung der Angelegenheit vor, daß das Finanzministerium eine Vormerkung ausarbeite, in der der Nachweis geführt werde, daß der überwiegende Einfluß des Staates sichergestellt sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann betont, daß der letzte Ministerratsbeschluß damit nicht umgestoßen sei, es müsse aber wohl der ganze Komplex nochmals geprüft werden, zumal auch von außenstehenden Stellen größtes Gewicht auf einen möglichst nachhaltigen Einfluß des Staates gelegt werde.

Auch Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der Ministerratsbeschluß noch nicht aufgehoben sei.

Staatssekretär Dr. Koch spricht sich dafür aus, auch die einschlägigen Bestimmungen der Verfassung nochmals genau zu untersuchen, vor allem im Hinblick darauf, ob es ein besonderes Interesse des Staates gebe, das nur durchgesetzt werden könne, wenn dem Aufsichtsrat Minister oder Staatssekretäre angehörten.14

Staatsminister Dr. Oechsle erkundigt sich, wie es mit der Berg-, Hütten- und Salzwerk AG sei?

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, er habe die neuen Gutachten, die sich für eine Anwendung des Mitbestimmungsgesetzes aussprechen, noch nicht studieren können,15 sie würden aber bis zur nächsten Sitzung durchgearbeitet sein. Zunächst müsse wohl die BHS sich selbst schlüssig werden, dann könne man den Ministerrat damit befassen.

Staatsminister Dr. Oechsle warnt davor, diese Frage zu hinhaltend zu behandeln.16

V. Dienst am Karsamstag

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an den Ministerratsbeschluß des vergangenen Jahres über den Dienst am Karsamstag und regt an, dieselbe Regelung auch in diesem Jahr beizubehalten.

Es wird daraufhin folgender Beschluß gefasst:

„Der Ministerrat beschließt, am Karsamstag grundsätzlich Dienstbefreiung zu gewähren und den einzelnen Staatsministerien zu überlassen, in welchem Umfang für ihren Geschäftsbereich ein Jourdienst angeordnet wird.“

VI. Betreuung der Würzburger Außenbürge17

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein allen Mitgliedern des Kabinetts zugegangenes Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters der Stadt Würzburg bekannt, dem Abdrucke von Briefen an den Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer und an Herrn Bundesminister Dr. Lehr18 beilägen. Mit besonderem Nachdruck werde darin unter anderem ein Evakuiertengesetz gefordert.

Staatssekretär Dr. Oberländer bemerkt, Herr Oberbürgermeister Dr. Stadelmayer19 habe damit recht, daß bei einer Aussprache die Zahl der Würzburger Evakuierten nicht richtig angegeben worden sei; in der Tat sei bei Würzburg diese Zahl relativ besonders hoch. Vielleicht könne ein Ausweg zu Gunsten Würzburgs in der Weise gefunden werden, daß man die Stadt und ihr Evakuiertenproblem bei der innerbayerischen Umsiedlung20 berücksichtige. Unter Umständen könne man auch mit Rücksicht auf die besondere Situation die bestehenden Bestimmungen ändern.

Es wird vereinbart, die Angelegenheit vorerst noch zurückzustellen.21

VII. Waldkraiburg

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob es zutreffe, daß die in Waldkraiburg untergebrachten Betriebe das Bestreben hätten, nach Kaufbeuren (Neu-Gablonz) zu kommen?22

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, diese Umsiedlung sei bereits vorgesehen, eine bindende Zusage habe das Wirtschaftsministerium aber noch nicht geben können, da die Mittel noch nicht zur Verfügung stünden. Zweifellos sei die Konzentration der Gablonzer Industrie unbedingt erforderlich, es sei auch alles Notwendige vorbereitet.

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt zu bedenken, daß doch in Waldkraiburg große Investitionen vorgenommen worden seien.

Auf Frage von Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet Staatssekretär Dr. Guthsmuths, die Gablonzer Industrie in Warmensteinach23 habe sich dort gut akklimatisiert, sie produziere auch andere Artikel wie Kaufbeuren. Eine Verlegung sei weder möglich noch notwendig, diese Gruppe sei für sich allein auch stark genug.

VIII. Anorgana Gendorf24

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt eine Vormerkung über eine am 17. Januar 1952 im Bundesfinanzministerium stattgefundene Besprechung über die Frage des ehemaligen Reichsvermögens bekannt,25 sowie ein Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen an den Bundesminister der Finanzen vom 26. März in der Angelegenheit Anorgana Gendorf.26

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, bei der erwähnten Besprechung sei vereinbart worden, daß das Bundesfinanzministerium ein Protokoll übersende, es sei aber bisher noch nicht eingetroffen. Das Bayer. Finanzministerium habe deshalb diese Niederschrift von sich aus ausgearbeitet und verlange deren Anerkennung. Wenn das nicht geschehe, werde Bayern solange Sperrmaßnahmen hinsichtlich der Kapitalerhöhung der Innwerke AG durchführen, bis seine Forderung erfüllt sei.27 Auf alle Fälle müsse versucht werden, die Produktion in der Anorgana weiterzuführen. Er glaube auch sicher, daß dies gelingen werde.

Auf Frage von Staatsminister Dr. Hoegner fügt Staatssekretär Dr. Ringelmann hinzu, das Dampfkraftwerk sei im Bau, es müsse aber noch Geld hineingesteckt werden.28 Leider könne sich Hoechst an der Anorgana nicht beteiligen. Trotzdem hoffe er weiterkommen zu können; allerdings sei von der Industrieverwaltungsgesellschaft29 kein Entgegenkommen zu erwarten.

Der Ministerrat nimmt diesen Bericht zur Kenntnis.30

IX. Verteilung von Bundeshaushaltsmitteln für Wohnungsbau31

Staatssekretär Dr. Nerreter berichtet eingehend über eine am 4. April 1952 in Bonn stattgefundene Sitzung der Wohnungsbauminister und betont, daß man Bayern in keiner Weise entgegengekommen sei.32 Zunächst habe es sich um die Verteilung von 91 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt 1951 gehandelt, wobei das Bundeswohnungsbauministerium ohne vorherige Verständigung Bayerns einen Verteilungsplan vorgelegt habe, in dem Bayern überhaupt nicht berücksichtigt worden sei. Mit allen anderen Ländern sei schon vorher verhandelt worden, bloß nicht mit Bayern. Die 91 Millionen DM sollen nun so verteilt werden, daß Schleswig-Holstein vorweg 47 Millionen DM erhalte, Baden, Württemberg und Hohenzollern 12,5 Millionen DM, Rheinland-Pfalz 5 Millionen DM, während der verbleibende Rest von 26,5 Millionen DM auf sämtliche Länder mit Ausnahme von Niedersachsen und Bayern verteilt werde. Von Anfang sei beabsichtigt gewesen, gerade diese beiden Flüchtlingsländer zu benachteiligen und zwar unter Heranziehung des §14,1 Wohnungsbaugesetz, welche Bestimmung so ausgelegt werde, daß durch einen Mehrheitsbeschluß der Länder die übrigen überstimmt werden könnten.33

Seit 1951 gelte der sogenannte Düsseldorfer Schlüssel, nach dem Bayern Anspruch auf 16,2% der Wohnungsbaumittel habe, was bei 91 Millionen DM einen Betrag von 14,7 Millionen DM ausmache. Er sei der Auffassung, daß dieser Schlüssel ein- für allemal vereinbart sei und unter allen Umständen gelte. Es sei deshalb unmöglich, plötzlich bei einer nachträglichen Ausschüttung von 91 Millionen DM davon abzugehen. Er glaube, daß es auf Grund des Art. 93 Abs. 1 Ziff. 4 GG möglich sei, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.34 Eine Schwierigkeit bestehe allerdings darin, daß einem Beschluß der Vertriebenenminister vom 31. Januar 1952, wonach ein ungedeckter Vorgriff von Schleswig-Holstein abgedeckt werden soll, auch Herr Staatssekretär Dr. Oberländer zugestimmt habe.35

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, von der Verteilung der 91 Millionen DM sei damals überhaupt nicht die Rede gewesen, bei der fraglichen Sitzung am 1. Februar 1952 sei es nur um die Finanzierung der Umsiedlung der letzten 100 000 Umsiedler gegangen, bei der die Zustimmung von Nordrhein-Westfalen unbedingt erforderlich gewesen sei.36 Schleswig-Holstein habe damals die Frage von 53 Millionen DM, die man dazu brauche, in die Debatte geworfen. Er wiederhole aber, daß niemand von diesen 91 Millionen DM gesprochen habe. Im übrigen habe es sich eigentlich überhaupt nicht um einen Beschluß gehandelt. Das Soforthilfehauptamt habe lediglich empfohlen, hier Schleswig-Holstein zu helfen und die 53 Millionen DM hereinzunehmen, ein Betrag, der als Vorgriff auf den Lastenausgleich zu gelten habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, entscheidend sei es, daß durch die damalige Zustimmung des Herrn Staatssekretärs Dr. Oberländer der Anspruch Bayerns auf einen Anteil aus den 91 Millionen DM nicht präjudiziert worden sei.

Staatssekretär Dr. Nerreter bestätigt diese Auffassung.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, der Inhalt des Beschlusses sei eigentlich der, daß Schleswig-Holstein aus anderen Mitteln befriedigt werden solle.

Staatssekretär Dr. Nerreter berichtet noch, daß Herr Staatssekretär Wandersieb37 ihn falsch unterrichtet habe und spricht sich nochmals dafür aus, von der Möglichkeit, Verfassungsklage zu erheben, Gebrauch zu machen. Da die Verteilung unverzüglich vorgenommen werde, müsse diese Klage allerdings sofort gestellt werden.

Staatssekretär Dr. Oberländer stellt noch nach Prüfung seiner Notizen fest, daß in der fraglichen Sitzung am 1. Februar nur über 53 Millionen DM für Schleswig-Holstein, die aber nicht zu Lasten Bayerns gehen sollten, gesprochen worden sei. Wer diesen Betrag überhaupt aufbringen soll, darüber sei in keiner Weise verhandelt worden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet, er habe lediglich die Frage wegen der Präjudizierung der bayerischen Klage gestellt. Die Klage könne aber nach der Erklärung des Herrn Staatssekretärs Dr. Oberländer ohne weiteres eingereicht werden. Der Ministerrat habe sich nun zu entscheiden, ob die Klage eingereicht werden solle oder nicht; er selbst schlage vor, es zu tun.

Der Ministerrat beschließt, gem. Art. 93 Abs. 1 Ziff. 4 GG Klage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Staatssekretär Dr. Nerreter fährt dann fort, bei der Sitzung am 4. April habe es sich dann noch um die Verteilung von weiteren 100 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt 1952 gehandelt. Von diesem Betrag sollen 5 Millionen DM für den Bundesbedienstetenwohnungsbau abgezogen, der Rest nach dem Düsseldorfer Schlüssel verteilt werden. Bayern würde hierbei 15,266 Millionen DM erhalten. Allerdings habe ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums erklärt, diese 100 Millionen DM würden überhaupt nur dann ausgezahlt werden, wenn der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 40% erhöht werde.38 Er halte es persönlich für richtig, einmal zu prüfen, was Bayern eigentlich abliefere und was es bekomme.

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, für den Bund werde täglich abgeliefert, der bayerische Staat habe darauf keinen Einfluß.

Staatssekretär Dr. Nerreter fährt fort, Nordrhein-Westfalen habe dann geltend gemacht, daß es nach dem Beschluß des Bundestagsausschusses für Heimatvertriebene vom 28. März künftig 2/3 der Ostzonenflüchtlinge aufzunehmen habe, es müsse also über den Düsseldorfer Schlüssel hinaus zusätzliche Mittel beanspruchen. Nordrhein-Westfalen stehe auf dem Standpunkt, daß die Notaufnahme in die Mittel für die Umsiedlung einbezogen werden müsse. Sollte das nicht möglich sein, so müsse die Mehrbelastung einen angemessenen Ausgleich unter Zugrundelegung von je 6000 DM je Wohnungseinheit finden.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, wenn man verhindern wolle, daß die Flüchtlinge nicht wieder in Lagern leben müssten, werde es wohl notwendig sein, einen gewissen Ausgleich zu schaffen.

Staatssekretär Dr. Nerreter erklärt, da er eine Stellungnahme Bayerns erst auf Grund eines Kabinettsbeschlusses möglich gehalten habe, habe er sich der Stimme enthalten.

Staatssekretär Dr. Oberländer macht darauf aufmerksam, daß Nordrhein-Westfalen 48 Millionen DM für die Aufnahme der Ostzonenflüchtlinge verlange.

Staatssekretär Dr. Nerreter erwidert, die Schätzungen gingen weit auseinander, Ministerialrat von Miller39 rechne nur mit 15 Millionen DM. Er empfehle, noch keinen Beschluß zu fassen und halte es für richtig, daß sich zunächst Herr Staatssekretär Dr. Oberländer mit Herrn Ministerialrat von Miller in Verbindung setze.

Der Ministerrat beschließt, die Entscheidung bis zur nächsten Kabinettssitzung zurückzustellen.40

X. Unterbringung des UNESCO-Instituts der Jugend in München41

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, am 5. Juni 1951 sei im Ministerrat beschlossen worden, für die Unterbringung des UNESCO-Instituts der Jugend die Hälfte der erforderlichen Mittel von 500 – 600000 DM auf den bayerischen Staat zu übernehmen. In diesem Sinn sei dann auch an die UNESCO geschrieben worden.

Die Errichtung der Stiftung sei dann noch im Juni in München erfolgt,42während dann im Januar 1952 ein Herr Blumenau43 zum Direktor des Münchner Instituts gewählt worden sei.44

Es handle sich jetzt darum, welches Gebäude dem Institut zur Verfügung gestellt werden könne, vorausgesetzt, daß man an dem damaligen Beschluß überhaupt festhalten wolle.45 Vor allem käme in Frage ein Gebäude in Feldafing, das aber nach Meinung der maßgeblichen Herren der UNESCO nicht geeignet sei. Herr Blumenau und Dr. Thompson46 hätten jetzt eine Villa in Gauting besichtigt und drängten darauf, daß dieses Gebäude möglichst umgehend für Zwecke der UNESCO durch den bayerischen Staat angekauft werde.

Zur näheren Erläuterung verliest Staatssekretär Dr. Ringelmann noch eine im Staatsministerium der Finanzen ausgearbeitete Vormerkung.47

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, auf Bayern entfalle ein Betrag von ungefähr 150000 DM. Er sei dafür, unbedingt an dem damaligen Beschluß festzuhalten, da dieses Institut doch von erheblicher Bedeutung sei und im übrigen Dr. Thompson eine durchaus seriöse Persönlichkeit sei. Der Bund werde einen Zuschuß bezahlen, der bayerische Staat aber das Besitztum in Gauting behalten. Auch ihm sei übrigens mitgeteilt worden, daß Feldafing in keiner Weise geeignet sei, während das Haus in Gauting allen Anforderungen entspreche und keinerlei Reparaturen oder Umbauten bedürfe. Auch Herr Staatsrat Dr. Meinzolt48 rate, sich auf das letztere Projekt einzulassen.

Staatsminister Dr. Oechsle spricht sich dafür aus, zuzustimmen und bemerkt, er halte dieses Institut doch für zweckmäßig und wirtschaftlich günstig.

Der Ministerrat beschließt, den Ankauf des Anwesens in Gauting durchzuführen, aber ohne Einschaltung der Direktion des Instituts.49

XI. Personalangelegenheiten

1. Verfahren bei der Ernennung von Beamten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt an Hand einer Vormerkung, die Auffassung des Staatsministeriums der Finanzen, daß bei jeder durch die Staatsregierung erfolgenden Ernennung seine Zustimmung vorliegen müsse, könne sich nicht auf die Bayerische Verfassung stützen; er verweise dabei auf Art. 55 Ziff. 4.50

Staatssekretär Dr. Ringelmann entgegnet, das Finanzministerium glaube, daß es vor allem mit Rücksicht auf die Wahrung der besoldungsrechtlichen Vorschriften eingeschaltet werden solle, da bei der Behandlung im Ministerrat selbst der Finanzminister die Unterlagen nicht einsehen könne. Es könne Vorkommen, daß Beförderungsvorschläge gemacht werden, die eine Reihe von Berufungen auslösten. An sich habe das Finanzministerium gegen eine Änderung der bisherigen Praxis nichts einzuwenden, es müsse aber auf die Folgen hinweisen, da es als Beamtenministerium den besten Überblick besitze.

Im Jahre 1927 sei der damalige Ministerrat so weit gegangen, daß er verlangt habe, alle Beförderungen ab Oberregierungsrat müßten in den Ministerrat kommen.51 Bei der jetzigen Regelung sei es ja durchaus möglich, den Finanzminister zu überstimmen oder ihn dazu zu bringen, seinen Widerspruch fallen zu lassen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, das Finanzministerium solle eigentlich nur in den Fragen befaßt werden, in denen Ausnahmen gemacht würden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, das sei oft schwierig festzustellen. An sich müsse doch ein Vertrauensverhältnis bestehen und er glaube nicht, daß man dem Finanzministerium über seine bisherige Handhabung irgendwelche Vorwürfe machen könne. Er schlage vor, es bei der jetzigen Regelung zu belassen und zwar so, daß das Ressortministerium seinen Vorschlag an die Staatskanzlei gebe, diesen aber auch beim Finanzministerium durchlaufen lasse.

Auf Vorschlag von Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wird folgender Beschluß gefaßt:

Das Ressortministerium leitet den Personalakt des zur Beförderung vorgeschlagenen Beamten an die Staatskanzlei und gibt gleichzeitig einen Durchschlag des Begleitschreibens an das Finanzministerium. Wenn dieses Bedenken hat, erholt es sich die Akten von der Staatskanzlei zur Stellungnahme.

2. Der Ministerrat beschließt, die Dienstzeit des Ministerialrats im Staatsministerium des Innern, Held,52 bis auf weiteres zu verlängern.53

3. Der Ministerrat beschließt ferner, den Ministerialdirigenten und Leiter der Gesundheitsabteilung im Staatsministerium des Innern, Prof. Dr. Seiffert,54 ab 1.5.1952 in den Ruhestand zu versetzen unter Anerkennung seiner wertvollen dem bayerischen Staat geleisteten Dienste.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, die Leitung der Gesundheitsabteilung werde zunächst Regierungsdirektor Dr. Hopfner55 übergeben, die Stelle werde aber ausgeschrieben werden.

XII. Auslegung des §118 des Betriebsrätegesetzes56

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt kurz ein Schreiben des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge zur Auslegung des §118 des Betriebsrätegesetzes bekannt und stellt fest, daß er sich dieser Auffassung anschließe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, in dieser Sache käme noch ein Schreiben des Finanzministeriums. Er bitte, vorläufig diesen Punkt zurückzustellen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.57

[XIII.] Immunität der Abgeordneten

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, bisher habe ein Verfassungsverständnis zwischen der Staatsregierung und dem Landtag bestanden dahingehend, daß der Staatsanwalt berechtigt sei, Strafverfahren58 einzustellen, wenn sich herausstelle, daß kein Anhaltspunkt für das Vorliegen strafbarer Handlungen bestehe. Es sei nun die Frage aufgetaucht, ob ein Ermittlungsverfahren zulässig sei gegen Unbekannt, in dem ein Abgeordneter entweder gemeint sei oder als Zeuge vernommen werden solle. Das Bundesjustizministerium habe mitgeteilt, daß noch keine übereinstimmende Meinung sich gebildet habe. Solange keine endgültige Regelung erfolgt sei, stehe an sich die Immunität allen Untersuchungshandlungen entgegen.

Staatssekretär Dr. Koch teilt dazu mit, der Bund habe Richtlinien herausgegeben und schlage vor, entsprechend zu verfahren; es sei wohl das Beste, wenn das Justizministerium zunächst diese Richtlinien dem Präsidenten des Landtags zuleite. Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden und beschließt, vorläufig die Angelegenheit zurückzustellen.

[XIV.] Hauptfürsorgestelle

Staatsminister Dr. Oechsle führt aus, in der Frage der Hauptfürsorgestelle sei eine Änderung der Zuständigkeiten zwischen Innen- und Arbeitsministerium geplant. Er habe die Sache schon mit Herrn Staatsminister Dr. Hoegner vorbesprochen in der Weise, daß die Hauptfürsorgestellen in den Bereich des Arbeitsministeriums eingegliedert werden sollten; damit wäre die gesamte Betreuung der Schwerbeschädigten in einer Hand zusammengefaßt.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, sein Referent habe doch erhebliche Bedenken, so daß er die Sache noch nicht für entscheidungsreif halte. Herr Ministerialrat Ritter59 vom Innenministerium werde sich deswegen noch mit dem Arbeitsministerium in Verbindung setzen.

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

[XV.] Staatsforsten

Staatsminister Dr. Schlögl weist daraufhin, daß der Herr Finanzminister in seiner Etatrede die Frage der Einverleibung der Ministerialforstverwaltung in die Finanzverwaltung angeschnitten habe.60 Sofort sei dagegen Widerspruch erhoben worden, die erste Protestversammlung werde am Ostermontag stattlinden. Seiner Meinung nach sollte man dieses heiße Eisen zur Zeit überhaupt nicht anfassen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, zu dieser Änderung wäre ein Gesetz notwendig, dem der Landtag kaum zustimmen werde. Er halte die ganze Frage nicht für aktuell und stelle für seine Person fest, daß, solange er Mitglied des Ministerrats sei, die Forsten beim Landwirtschaftsministerium bleiben würden, zumal es sich hier um ein Vermächtnis des verstorbenen Herrn Arbeitsministers Roßhaupter61 handle.

Der Ministerrat erklärt die Angelegenheit für erledigt und beschließt, die staatlichen Forsten nach wie vor im Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu belassen.

[XVI.] Gutachten beamteter Ärzte

Staatsminister Dr. Oechsle wirft die Frage auf, in welchem Umfang und unter welchen Modalitäten beamtete Ärzte Gutachten erstellen könnten.

Staatssekretär Dr. Nerreter meint, allgemein könne man das nicht verhindern, es sei wohl das Beste, diese Frage durch die Abt. III des Innenministeriums prüfen zu lassen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann empfiehlt, auch das Kultusministerium beizuziehen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht abschließend den Herrn Arbeitsminister, das Material in seinem Ministerium zu sammeln und dann dem Ministerrat zuzuleiten.

[XVII.] Aufruf zugunsten der älteren Angestellten62

Staatssekretär Dr. Ringelmann erinnert daran, daß das Kabinett einen allgemeinen Aufruf, ältere Angestellte zu verwenden, unterzeichnet habe. Es habe sich nun als notwendig herausgestellt, auch einen eigenen Aufruf für den Staatsdienst herauszugeben, dessen Entwurf er heute verlesen könne.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Aufruf einverstanden.63

Abschließend wird vereinbart, die nächste Kabinettssitzung am Dienstagnach Ostern (15. April 1952) vormittags 9 Uhr abzuhalten.

Stv. Ministerpräsident
und Staatsminister des Innern
gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor