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Nr. 77MinisterratssitzungDienstag, 8. Januar 1952 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Landesplanungsgesetzes. II. Entwurf eines Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtern. III. Entwurf einer Entschließung des Staatsministeriums des Innern über die Erfassung überschüssigen Wohnraums. IV. Wohnungsbauprogramm zur innerbayerischen Flüchtlingsumsiedlung und zur Lagerauflösung im Haushalt 1952/53. V. Ernennung des Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen. VI. Antrag der Regierung des Landes Württemberg-Baden auf Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 1950 vom 16.3.1951 (BGBl. I S. 198  ff.). VII. Bezirksordnung für den Freistaat Bayern. VIII. DP-Wohnungen in Regensburg. IX. Minister-Fahrer. X. Lage der Filmindustrie. XI. Aufführung eines Stückes über Admiral Canaris. XII. [Würzburger Außenbürger]. [XIII. Sitz des Bundesarbeitsgerichts]. [XIV. Amerikanische Panzertruppen in Bad Kissingen]. [XV. Schiff für den Starnberger See]. [XVI. Ausschuß für Gesetzessammlung und Bereinigung der Gesetze]. [XVII. Bundesverdienstkreuz].

I. Entwurf eines Landesplanungsgesetzes1

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß dieser Entwurf zunächst am 10. Juli 1951 im Ministerrat beraten und dann dem Senat zur gutachtlichen Stellungnahme gemäß Art. 40 BV2 zugeleitet worden sei.3 Das Wirtschaftsministerium habe dem Gutachten in einigen Punkten Rechnung getragen;4 da die Änderungen aber nicht wesentlich seien und die übrigen Staatsministerien dem Entwurf bereits früher zugestimmt hätten, sei heute wohl nur die Frage zu entscheiden, ob jetzt die Zuleitung an den Landtag erfolgen solle.

Staatssekretär Dr. Nerreter führt aus, er habe nach Rücksprache mit Herrn Staatsminister Dr. Hoegner erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf, wenn er natürlich auch kein Gegner der Landesplanung sei. Vor allem müsse er auf folgendes hinweisen:

Wenn bisher sich eine Aussicht ergeben habe, einen Industriebetrieb anzusiedeln, so seien sofort die in Betracht kommenden Oberbürgermeister oder Landräte mit Angeboten aufgetreten. Sei es nun wirklich notwendig, einen Vorgang, der sich bisher organisch entwickelt habe, vom Staat aus zu übernehmen? Er befürchte Schwierigkeiten, wenn in solchen Fällen der Staat tätig werde5 und in die Pläne und Absichten der Gemeinden und Landkreise eingreife. Es handle sich hier insbesondere um die §§ 10 und 11, vor allem § 11, wonach die Landesplanungsbehörde meldepflichtigen Planungen und Vorhaben widersprechen könne.6 Jedenfalls sei der Unterschied zwischen örtlicher und überörtlicher Planung nicht genau genug ausgearbeitet, was er im Hinblick auf Art. 83 der Bayer. Verfassung für unbedingt notwendig halte.7 Wahrscheinlich werde dieses Gesetz wenig Positives bringen, aber Verärgerungen schaffen. Schon jetzt müßten immer wieder Eingriffe in die örtliche Planung festgestellt werden.

Die sonstigen Bedenken seien nicht so schwerwiegend, immerhin müsse er darauf aufmerksam machen, daß die Sprache des Gesetzes recht unpräzis sei, z.B. in §1.8 Bedenklich halte er aber auch, daß die Landesplanungsbehörde einen eigenen Unterbau bekommen solle, also wieder neue Behörden geschaffen würden.9

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, beim Wirtschaftsministerium sei von jeher eine Landesplanung gewesen, während bei den Regierungen die Bezirksplanungsbehörden bestünden. Man könne also wohl nicht von einem neuen Behördenaufbau sprechen. Was die Landesplanungsgemeinschaft betreffe, so sei diese nur ein beratendes, kein beschließendes Organ.10

Auf den Haupteinwand des Herrn Staatssekretärs Dr. Nerreter müsse er folgendes erwidern:

Wenn ein Industrieunternehmen sich in Bayern ansiedeln wolle, so komme es in der Mehrzahl der Fälle zunächst zum Wirtschaftsministerium mit der Frage, wo es untergebracht werden könne.

Der Landesentwicklungsplan brauche eigentlich nichts anderes zu sein als eine Karte, auf der Bayern standortmäßig aufgegliedert sei. Das könne sehr genau unter Berücksichtigung der Tarifverhältnisse und nach allen möglichen anderen Gesichtspunkten gemacht werden. Selbstverständlich könne und wolle niemand ein Unternehmen daran hindern, sich an einem bestimmten Ort niederzulassen. Es müsse aber verhindert werden, daß ein ungeordneter Wettlauf von Landräten und Oberbürgermeistern erfolge, zumal sich in einer nur zu großen Zahl von Fällen gezeigt habe, daß eine falsche Standortwahl zum Zusammenbruch von Unternehmen führen müsse. Auf Grund des vorliegenden Gesetzes könne man jedenfalls sagen, daß dieses oder jenes Objekt auf Grund des Landesentwicklungsplanes keine staatliche Förderung erhalten könne. In Zukunft müsse die Unterstützung aller Projekte abgelehnt werden, die nicht tragbar seien.

Was die Sprache des Gesetzes betreffe, so sei Landesplanung ein Terminus technicus, den man übernehmen müsse. Zusammenfassend stelle er fest, daß er keinesfalls ein Freund der staatlichen Zwangseingriffe sei, wenn aber die Aufgabe, die strukturelle Arbeitslosigkeit zu beseitigen und den Rest der Heimatvertriebenen einzugliedern, bewältigt werden müsse, komme man um einen Landesentwicklungsplan nicht herum. Er sei fest überzeugt, daß dieses Gesetz eine wertvolle Hilfe bedeuten könne.

Staatsminister Dr. Oechsle begrüßt das Gesetz schon deshalb, weil er die Hoffnung habe, daß dadurch die Abwanderung bester Arbeitskräfte verhindert werde; den Bedenken des Herrn Staatssekretärs Dr. Nerreter könne er sich keinesfalls anschließen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt, das Wirtschaftsministerium stelle dauernd fest, daß die ohne Standortplanung angesiedelten Betriebe gefährdet seien und erinnert an vier Beispiele in Hof, Kulmbach, Kempten und Lauf, wo es sich zusammen um 1 600 Arbeiter und Staatskredite in Höhe von 4 Millionen DM handle. Wenn der Staat Kredite zur Verfügung stelle, müsse er auch ein Recht haben, mitzureden. Außerdem weise er darauf hin, daß in Bayern noch fast 400000 qm installierter Fabrikraum zur Verfügung stehe, der noch nicht ausgenützt sei, wozu noch über 30000 einsatzfähige Arbeitskräfte kämen. Unter diesen Umständen sei eine Landesplanung unvermeidlich, diese benötige aber eine Grundlage, mit der auch zu arbeiten sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es wäre wohl besser gewesen, wenn die heute vorgebrachten Bedenken schon vor einem halben Jahr geltend gemacht worden wären.

Staatssekretär Dr. Nerreter hält seine Bedenken dann für beseitigt, wenn feststehe, daß dort gegen ein Unternehmen nichts unternommen werden könne, wo keine staatlichen Mittel beansprucht würden. Im übrigen betrachte er die Dinge von dem Gesichtspunkt der Städte und Landkreise aus. Er wolle vermeiden, daß die Initiative der Landräte ertötet werde. Allerdings müsse er noch um eine Stellungnahme zu seinem Einwand hinsichtlich des Art. 83 der Bayer. Verfassung ersuchen, da Herr Staatsminister Dr. Seidel darauf noch nicht eingegangen sei, wiederhole aber nochmals, daß eine Einigung dann möglich sei, wenn die Landesplanung nur die überörtliche Planung bezwecke und nur dann, wenn staatliche Kredite gegeben worden seien.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths weist darauf hin, daß die Landesplanung sich nicht mit der Industrieplanung decke, sie habe weiter zu gehen und müsse deshalb auch Dinge wie z. B. Wasserversorgung, Stromversorgung usw. berücksichtigen. Deshalb halte er es für sehr schwierig, eine Trennung zwischen örtlicher und überörtlicher Planung vorzunehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard warnt davor, allzu vorsichtig zu sein. Selbstverständlich werde niemand ein Industrieunternehmen hindern wollen, das über eigene Mittel verfüge, sich irgendwo niederzulassen. In Wirklichkeit sei aber die Situation doch meistens so, daß Betrieben, die sich irgendwo niederlassen wollten, alles mögliche versprochen werde, dann aber, wenn der Betrieb tatsächlich angesiedelt sei, Forderungen auf Steuerermäßigung, Zuschüsse usw. erhoben würden. Er halte es für dringend notwendig, daß sich sowohl die Unternehmer selbst wie die Bürgermeister oder Landräte zunächst einmal beraten lassen, bevor sie einen Wettlauf, der zu nichts führe, begännen. Was die Bedenken wegen des Art. 83 betreffe, so könne er diese nicht teilen.

Staatssekretär Dr. Nerreter wiederholt nochmals seine Vorschläge und betont, daß bei der örtlichen Planung der Staat dann, wenn er Hilfe in irgendeiner Art gewähre, das Recht haben müsse, mitzusprechen. Dort aber, wo eine Firma selbst in der Lage sei, das zu tun, was sie für richtig halte, habe er doch erhebliche Bedenken gegen das Vetorecht des §11, der zweifellos zu weit gefaßt sei. Seiner Meinung nach müsse in das Gesetz eine Formulierung hineinkommen, die mit Rücksicht auf Art. 83 eine Abtrennung zwischen örtlicher und überörtlicher Planung festlege.

Staatsminister Dr. Seidel entgegnet, die in Art. 83 Abs. 1 aufgeführte Ortsplanung sei wohl nichts anderes als die sogenannte Bauplanung, das heiße also, daß z.B. eine Stadt von sich aus zu regeln habe, wo Industriebauten usw. auf ihrem Gelände gebaut werden dürfen oder nicht. Das gehöre in den vorliegenden Gesetzentwurf gar nicht hinein.

Staatssekretär Dr. Nerreter erkundigt sich, ob man nicht doch den § 11 etwas abändern könne.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths meint, §11 habe den §10 zur Voraussetzung. Diese Bestimmungen hätten den Zweck, z.B. einen Fall wie den folgenden auszuschließen:

Bei Pieding habe sich ein Betrieb angesiedelt, der einfach nicht lebensfähig habe werden können, so daß jetzt ein völliger Zusammenbruch erfolgt sei. Das sei ein typischer Fall für die Folgen einer mangelhaften Standortwahl.

Auf Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Hoegner wird zunächst beschlossen, § 1 Abs. 1 wie folgt abzuändern:

„(1) Die Landesplanung dient dem Zweck, unter Berücksichtigung der gesamtdeutschen Interessen die Raumnutzung im Gebiet des Freistaates Bayern nach wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernissen zusammenfassend zu planen und zu ordnen, sowie Entwicklungs- und Raumordnungspläne zu erstellen.“

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt dann fort, bei der Schaffung der Gemeindeordnung11 hätte man den verfassungsrechtlichen Bedenken Rechnung tragen sollen, die er selbst geltend gemacht habe. Nach der jetzigen Fassung des Art. 83 stimme er aber der Auffassung des Herrn Wirtschaftsministers durchaus zu und glaube, daß §11 in der vorliegenden Form stehen bleiben könne,

Staatssekretär Dr. Koch fügt hinzu, über Art. 83 wolle er nichts sagen, außer dieser Bestimmung käme aber noch Art. 109 in Betracht.12 §11 bedeute doch wohl eine gewisse Einschränkung in dieser Bestimmung geregelten Niederlassungsrechts. Man könne allerdings sagen, daß durch das Gesetz die Freizügigkeit nicht verhindert, sondern allenfalls nur verzögert werden könne. Selbst wenn die Staatsregierung nach §11 mit Nein entschieden habe, könne ein Unternehmen ja trotzdem noch tun, was es wolle. Außerdem könne man noch an die Art. 10113 und 9814 der Bayer. Verfassung denken. Er halte aber auch insoweit den Entwurf des Landesplanungsgesetzes für verfassungsgemäß.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths regt an, zu § 10 vielleicht folgenden Zusatz aufzunehmen:

„Die im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden liegenden Aufgaben der Ortsplanungsbehörden werden nicht berührt“.

Staatsminister Dr. Oechsle fragt an, ob es möglich sei, durch eine Entscheidung der Staatsregierung ein Vorhaben zu verhindern. Das Gesetz würde eigentlich seinen Sinn verfehlen, wenn es nicht gelingen könnte, mit Hilfe des §11 z.B. zu verhindern, daß eine Fabrik auf einem Braunkohlengebiet errichtet werde.

Staatsminister Dr. Seidel meint, mit Beispielen komme man nicht weiter. In diesem Fall sei das Berggesetz15 einschlägig. Er glaube aber, daß man mit § 11 nichts verhindern, sondern nur verzögern könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, man könne nicht einer wilden Industrialisierung zum Schaden von Gemeinden und Staat Zusehen. Wenn jemand auf eigene Kosten etwas mache, müsse er auch das Risiko tragen; auch das sei allerdings schon bedenklich, da der Staat nachher für die Arbeitslosen sorgen müsse. Jedenfalls halte er es nicht für richtig, allzu ängstlich zu sein. Wenn schon ein Landesentwicklungsplan ausgearbeitet werde, und die Landesplanungsgemeinschaft bestehe, müsse man zu ihren Erfahrungen auch Vertrauen haben. Für heute glaube er aber doch, daß man die Beratungen am besten abbreche und versuche, durch eine Besprechung der beteiligten Ministerien unter Zuziehung des Herrn Staatssekretärs Dr. Nerreter weiter zu kommen. Das Problem sei also folgendes:

Welche Wirkung hat der Widerspruch der Landesplanungsbehörde, wenn die Staatsregierung diesen Widerspruch bestätigt?

Staatsminister Dr. Müller stimmt den Bedenken des Herrn Staatssekretärs Dr. Nerreter im wesentlichen zu und hält es vor allem für richtig, in das Gesetz aufzunehmen, daß die Tatsache entscheidend sein müsse, ob ein Betrieb mit staatlicher Unterstützung sich niederlassen und arbeiten wolle oder nicht.

Staatsminister Dr. Oechsle spricht sich nochmals dafür aus, an dem Entwurf festzuhalten, durch den ein jetzt noch fehlender Optimismus in der Wirtschaft ausgelöst werden könne. Auf alle Fälle müsse man verhindern, daß bei der selbständigen Planung von Betrieben ein allzu großer Unsinn entstehe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint zu § 11 noch, die Entscheidung der Staatsregierung habe die Wirkung, daß keine staatliche Stelle einen solchen Betrieb unterstützen dürfe. Dagegen sei wohl die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs möglich, da es sich um einen Verwaltungsakt handle.16

II. Entwurf eines Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtern17

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß dieser Entwurf vom Arbeitsministerium auf Grund von Bedenken des Finanzministeriums umgearbeitet worden sei. Einem Vorschlag des Finanzministeriums entsprechend sei nun § 1 neu gefaßt worden, er sehe die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Kündigung vor.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, mit Rücksicht auf Art. 33 des GG18 und Art. 94 Abs. 1 der Bayer. Verfassung habe er ernste verfassungsrechtliche Bedenken.19

Staatsminister Zietsch verweist demgegenüber auf die Begründung des Gesetzentwurfes.

Staatssekretär Dr. Koch ist der Auffassung, daß gegen eine feste Anstellung auf eine bestimmte Zeit nichts einzuwenden sei.

Staatsminister Dr. Oechsle schlägt vor, die Beratung heute nicht fortzuführen und den Entwurf nochmals mit dem Finanzministerium zu besprechen. Dabei müsse wohl besonders der Gesichtspunkt geprüft werden, daß eine feste Anstellung ohne Kündigungsfrist vorgesehen werde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.20

III. Entwurf einer Entschließung des Staatsministeriums des Innern über die Erfassung überschüssigen Wohnraums

Staatssekretär Dr. Oberländer begründet die Notwendigkeit, diese Entschließung zu erlassen und betont, daß immer noch zahlreiche Not- und Elendsfälle bestünden, während andererseits überschüssige Räume unterbelegter Wohnungen noch zu wenig erfaßt würden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert Bedenken gegen den Wortlaut der Entschließung und deren Begründung, worauf

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, an sich seien die Verhältnisse so schwierig, daß diese Entschließung bald erscheinen müsse.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, dem Grundgedanken des Entschließungsentwurfs grundsätzlich zuzustimmen, die endgültige Formulierung einer Einigung innerhalb des Staatsministeriums des Innern zu überlassen.

Es wird festgestellt, daß die Angelegenheit nicht mehr im Ministerrat behandelt worden müsse.21

IV. Wohnungsbauprogramm zur innerbayerischen Flüchtlingsumsiedlung und zur Lagerauflösung im Haushalt 1952/5322

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, die Behandlung dieses Punktes vorläufig zu verschieben, da noch Verhandlungen mit der Obersten Baubehörde im Gange seien.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

Staatssekretär Dr. Oberländer kommt dann auf die Umsiedlungsfrage zu sprechen und teilt mit, die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen hätten gefordert, daß 20% der Mittel, die für die Errichtung von Wohnungen in den Aufnahmeländern erforderlich seien, von diesen selbst getragen werden müßten.23 Außerdem werde gefordert, daß keine Kürzung der eigenen Wohnungsmittel erfolgen dürfe. Bekanntlich seien schon früher folgende drei Punkte aufgestellt worden:

1. Die Erfassung des Altwohnraums in den Aufnahmeländern;

2. Die Verwendung eigener Mittel, jetzt also mindestens 20%;

3. Auswahl der Umzusiedelnden durch die Abgabeländer.24

Diese drei Punkte stünden nun zur Debatte, Bayern müsse sich dazu äußern.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, man müsse dabei auch an dem verlorenen Baukostenzuschuss festhalten, den der Bund ganz allgemein für die Auflösung der Lager gebe.

Staatssekretär Dr. Oberländer ergänzt noch dahin, daß die Forderung, daß auch nicht arbeitsfähige Leute von den Aufnahmeländern übernommen werden müßten, im Ausschuß des Bundesrates angenommen worden sei.

Der Ministerrat beschließt, Staatssekretär Dr. Oberländer zu ermächtigen, die drei von ihm erwähnten Forderungen auch im Namen der bayerischen Regierung zu vertreten.25

V. Ernennung des Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen26

Staatsminister Dr. Seidel verliest ein Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft vom 21.12.1951, wonach das Bundeskabinett sich für die Ernennung des Leiters des Zonenamtes des Reichsaufsichtsamtes für das Versicherungswesen, Dr. Schmid,27 zum Präsidenten des Bundesaufsichtsamtes ausgesprochen habe.28 Bedenken bestünden an sich nicht, die Rechtslage sei aber noch unklar, da noch entschieden werden solle, ob der Bundesrat ein Ernennungsrecht habe oder nicht. Das Bundesministerium für Wirtschaft schlage vor, der Bundesrat möge vorbehaltlich der Prüfung der Rechtsfragen der Ernennung von Dr. Schmid ausdrücklich zustimmen oder ihn aber von sich aus in Vorschlag bringen.

Staatssekretär Dr. Koch spricht sich dafür aus, vom Bundesrat aus Dr. Schmid auf alle Fälle selbst vorzuschlagen, wenn das Vorschlagsrecht an sich in Anspruch genommen werde.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.29

VI. Antrag der Regierung des Landes Württemberg-Baden auf Feststellung der Nichtigkeit des Gesetzes über den Finanzausgleich unter den Ländern im Rechnungsjahr 1950 v.16.3.1951 (BGBl. IS. 198  ff.)30

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, im Ministerrat sei lediglich die Frage zu entscheiden, ob Bayern zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 16.1.1952 einen Vertreter entsenden solle. Er selbst sei der Meinung, man solle davon absehen, da es einen schlechten Eindruck machen werde, wenn sich Bayern allein an dem Verfahren beteilige.

Im übrigen liege schon eine schriftliche Stellungnahme Bayerns vor, allerdings nicht in der Form einer unmittelbaren Äußerung der bayerischen Staatsregierung, sondern als Entwurf einer Stellungnahme des Bundesrates.

Der Ministerrat beschließt, keinen Vertreter zu entsenden.

VII. Bezirksordnung für den Freistaat Bayern31

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, im letzten Ministerrat sei beschlossen worden, bei Art. 69 dem Vorschlag des Senats zu folgen.32 Seine Referenten hätten der Staatskanzlei gegenüber Bedenken erhoben, weshalb diese Bestimmung heute nochmals zur Sprache gebracht werde, er selbst sei aber nach wie vor der Auffassung, daß der Abänderungsvorschlag des Senats mit Rücksicht auf Art. 74 richtig sei und spreche sich deshalb dafür aus, bei dem ursprünglichen Beschluss zu verbleiben.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.33

VIII. DP-Wohnungen in Regensburg34

Staatsminister Dr. Schlögl gibt ein Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg35 bekannt, in dem Verwahrung dagegen eingelegt werde, daß 650 DPs aus dem Regierungsbezirk Schwaben nach Regensburg kommen sollen.

Staatssekretär Dr. Oberländer stellt fest, daß das DP-Programm genau mit allen Oberbürgermeistern durchgesprochen worden sei und an ihm festgehalten werden müsse. Diese Wohnungen in Regensburg seien aus Bundesmitteln zu dem Zweck gebaut worden, DPs, die bisher in Kasernen oder sonstigen, von der Besatzungsmacht in Anspruch genommenen Gebäuden untergebracht gewesen seien, aufzunehmen. Sie seien jetzt fertig und müßten rechtzeitig bezogen werden. Selbstverständlich werde die den Oberbürgermeistern gegebene Zusicherung, alles zu versuchen, die Wohnungen wieder frei zu machen, falls die DPs auswandern würden, eingehalten werden. Auch Regensburg habe sich damals einverstanden erklärt.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft ein, die Stadt Regensburg schlage vor, Ungarn in diese Wohnungen aufzunehmen, die in Lagern in Regensburg untergebracht seien.

Staatssekretär Dr. Oberländer antwortet, dies sei leider nicht möglich, weil nur DPs, die eben aus Kasernen usw. kommen, berücksichtigt werden könnten; im übrigen sei die Behauptung, es handle sich bei den DPs aus Schwaben in der Mehrzahl um kriminelle Elemente, nicht zutreffend. Auf alle Fälle werde er aber die Angelegenheit sofort nochmals überprüfen, wenn er auch die Möglichkeit, die Regensburger Wünsche zu berücksichtigen, für sehr gering halte.36

IX. Minister-Fahrer37

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die Angelegenheit leider immer noch nicht geregelt sei. Übrigens habe er erfahren, daß die Ministerfahrer im Finanzministerium als Facharbeiter bezahlt würden, so daß sie erheblich besser als die in den übrigen Ministerien gestellt seien. Hier sei es nach wie vor so, daß die Kurierfahrer erheblich höher bezahlt seien und deshalb eine erhebliche Verstimmung herrsche.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, ob nicht die Regelung des Finanzministeriums übernommen werden könne.

Staatsminister Zietsch erwidert, das Finanzministerium habe eine Regelung ausgearbeitet, dann hätten sich aber das Arbeitsministerium und die Gewerkschaften eingemischt, Beschlüsse seien gefaßt worden usw., so daß jetzt erneut ein Ausweg gefunden werden müsse. Für die Verschiedenheit sei er nicht verantwortlich, Dienstverträge könnten auch nicht ohne weiteres gekündigt werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, daß auch eine Verschlechterung der Kurierfahrer seiner Meinung nach nicht möglich sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, eine völlig gleichmäßige Behandlung aller Ministerfahrer zu finden.

Auch Staatssekretär Dr. Nerreter tritt für die Interessen der Ministerfahrer ein. Abschließend sichert Staatsminister Zietsch zu, bis zum nächsten Dienstag einen endgültigen Vorschlag dem Ministerrat zu unterbreiten.38

X. Lage der Filmindustrie

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben der Dachorganisation der Filmschaffenden, in dem u.a. erklärt werde, daß in kürzester Frist etwas für die Filmindustrie getan werden müsse, da diese sonst nicht mehr zu retten sei.

Staatsminister Dr. Seidel verweist auf die Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen vom 15.12.1951 im Staatsanzeiger39 und stellt fest, daß nun ein Beirat gebildet worden sei, der den Kreditausschuß des Landtags zu unterstützen habe. Am 18. Dezember und 3. Januar hätten bereits Sitzungen stattgefunden, auf denen allerdings von 16 Filmvorhaben nur eines zur Übernahme der Staatsbürgschaft empfohlen worden sei. Weitere Vorhaben würden am 11.1. behandelt werden.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, die Banken seien im allgemeinen nicht geneigt, Gelder zu geben, da sie kein genügendes Vertrauen in die Produzenten hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, wenn der Landtag einen Kreditausschuß eingesetzt habe, so habe dieser zu entscheiden und nicht die Staatsregierung.

Staatsminister Dr Seidel schlägt vor, der Dachorganisation lediglich mitzuteilen, welche Lage nun seit der Einsetzung des Kreditausschusses bestehe.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.40

XI. Aufführung eines Stückes über Admiral Canaris41

Staatsminister Dr. Müller teilt mit, der Autor Artur Müller42 habe den von den Nationalsozialisten Hingerichteten Admiral Canaris43 zum Gegenstand eines Schauspiels gemacht, das offensichtlich nicht mit der Wirklichkeit übereinstimme. Seine Angehörigen, vor allem seine Witwe, hätten ein Recht darauf, zu verlangen, daß er nicht in den Mittelpunkt einer dramatischen Phantasie gestellt werde. Frau Canaris44 habe deshalb auch an ihn selbst, ferner an verschiedene Persönlichkeiten im Bundeskanzleramt ein Protesttelegramm geschickt.45

Die Aufführung des Stückes soll im Brunnenhof stattfinden und zwar veranstaltet von dem Verein „Uraufführungsbühne“, der unter dem Protektorat des Herrn Staatssekretärs Dr. Brenner stehe.46 Er halte sich für verpflichtet alles zu tun, um die Wünsche der Witwe des Admirals zu erfüllen.47

Staatsminister Dr. Schwalber stellt fest, daß die Uraufführungsbühne ein Privatverein sei, den das Kultusministerium mit DM 8000,- subventioniert habe, nachdem der Gedanke, diese Bühne ins Leben zu rufen, zweifellos richtig sei.48

Staatsminister Dr. Müller fährt fort, den Text des Stückes habe er nicht erhalten, allerdings sei Artur Müller bei ihm gewesen und habe ihm das Buch gezeigt, gegen das er stärkste Bedenken haben müsse, zumal u.a. auch die verhängnisvolle Figur Heydrichs49 darin vorkomme.50

Staatssekretär Dr. Brenner erklärt, die Uraufführungsbühne stehe unter seinem Protektorat und dem des Regierungspräsidenten von Oberbayern, Herrn Dr. Kneuer.51 Die Tatsache, daß diesem Verein Mittel zur Verfügung gestellt würden, sei nicht ungewöhnlich; das gleiche sei bei allen anderen Bühnen in Bayern der Fall. Selbstverständlich könne man über die aufzuführenden Stücke keine Vorzensur ausüben, er habe auch bisher keinerlei Einfluß auf die Frage, welche Stücke aufgeführt werden sollten, ausgeübt. Als er gefragt worden sei, was er von der Aufführung dieses Stückes halte, habe er erwidert, er empfehle nicht, gerade dieses Stück zu geben, er wolle aber nicht hineinreden. Seiner Meinung nach handle es sich zwar nicht um eine Verunglimpfung des Admirals, aber darüber könne man natürlich verschiedener Meinung sein. Im übrigen sei ihm erklärt worden, man habe den Wünschen des Herrn Justizministers dadurch Rechnung getragen, daß das Stück nicht öffentlich aufgeführt werde. Die Situation sei dadurch schwierig, daß die Uraufführungsbühne Schauspieler bezahlen52 müsse, die sie für jedes einzelne Stück engagiere. Er rate deshalb, dieses Stück doch wenigstens in einer geschlossenen Aufführung bringen zu lassen, zu der nur Leute eingeladen werden sollten, die ein berechtigtes Interesse daran hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für bedenklich, ein doch mindestens sehr umstrittenes Stück ausgerechnet in einem Haus zu geben, das dem bayerischen Staat gehöre.

Staatsminister Dr. Müller stellt noch fest, daß er die Staatsanwaltschaft und das Amt für Verfassungsschutz in den Besprechungen überhaupt nicht erwähnt habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt, daß man sich in keiner Weise an dieser Sache beteiligen könne und jedenfalls das Theater im Brunnenhof nicht zur Verfügung gestellt werden dürfe. Man könne vielleicht einfach erklären, das Finanzministerium, Verwaltung der staatl. Gärten, Schlösser und Seen, stelle für dieses Stück das Theater nicht zur Verfügung.

Staatsminister Zietsch erwidert, damit könne er sich nicht einverstanden erklären, da das Finanzministerium an sich mit dem ganzen Fall nichts zu tun habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man könne ja einen entsprechenden Kabinettsbeschluß fassen, auf Grund dessen dann Herr Staatssekretär Brenner mit den maßgebenden Leuten der Uraufführungsbühne verhandeln könne. Wenn diese daraufhin das Stück zurückzögen, sei es ja gut, wenn nicht, dürfe kein Zweifel darüber gelassen werden, daß das Brunnenhof-Theater nicht in Frage komme.

Staatsminister Zietsch stimmt zu und regt an, daß Herr Staatssekretär Dr. Brenner seinen Einfluß zur Geltung bringe.

Es wird beschlossen, die Angelegenheit im Ministerrat vom 15. Januar nochmals zu beraten.53

XII. Würzburger Außenbürger54

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer kurz mit, daß sich der Ministerrat in der letzten Sitzung mit einem Antrag des Oberbürgermeisters von Würzburg55 beschäftigt habe, die Staatsregierung möge bei der Bundesregierung Schritte unternehmen, daß die sogen. Würzburger Außenbürger den Heimatvertriebenen gleichgestellt werden.

Staatssekretär Dr. Oberländer erwidert, diese Gleichstellung sei nicht möglich,56 er werde aber das Schreiben des Herrn Dr. Stadelmayer nochmals prüfen und dann entweder unmittelbar antworten oder dem Herrn Ministerpräsidenten den Entwurf für ein Antwortschreiben vorlegen.57

[XIII.] Sitz des Bundesarbeitsgerichts58

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, Herr Oberbürgermeister Stadelmayer habe ferner in einem Brief an den Bundesarbeitsminister59 den Anspruch Würzburgs, Sitz des Bundesarbeitsgerichts zu werden, angemeldet.

Staatsminister Dr. Oechsle stellt fest, daß dieser Versuch völlig aussichtslos sei, und es keinen Sinn habe, ihn von der bayerischen Regierung aus zu unterstützen.

Was die Bundesanstalt für Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung betreffe, so werde er am Donnerstag nach Bonn fahren und dort vor allem mit der SPD verhandeln, um doch noch etwas für Nürnberg zu erreichen.60

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatsminister Dr. Oechsle, sich dort auch mit Herrn Ministerialdirektor Dr. Schwend in Verbindung zu setzen.61

[XIV.] Amerikanische Panzertruppen in Bad Kissingen

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, die Stadt Kissingen versuche, den Austausch der dort stationierten amerikanischen Panzertruppen gegen Bereitschaftspolizei zu erreichen; er halte es für unmöglich, diesen Wunsch durchzusetzen.

Staatsminister Zietsch meint, vielleicht sei es möglich, zu erreichen, daß die amerikanische Armee die Panzertruppen durch andere Truppen ablöse.

Der Ministerrat beschließt, daß durch Verhandlungen mit dem Landeskommissariat versucht werden solle, diesen Austausch herbeizuführen.

[XV.] Schiff für den Starnberger See62

Staatsminister Dr. Seidel verliest ein Schreiben von vier Abgeordneten der CSU, SPD, BP und des BHE aus Regensburg, in dem dringend ersucht werde, die Mittel für die Fertigstellung eines Schiffes für den Starnberger See zur Verfügung zu stellen; das Interesse der Abgeordneten rühre daher, daß das Schiff auf einer Regensburger Werft gebaut werde.63

Staatsminister Zietsch antwortet, das Schiff koste nicht 1,2 wie ursprünglich angenommen, sondern 1,5 Millionen DM.64 Bisher habe das Finanzministerium nur 600000 DM geben können. Die Situation sei noch sehr unklar und er könne keinerlei Zusage geben.65

Der Ministerrat nimmt diese Erklärung zur Kenntnis.66

[XVI.] Ausschuß für Gesetzessammlung und Bereinigung der Gesetze67

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Ausschüsse zur Sammlung der Gesetze und zu ihrer Bereinigung, von denen einer beim Staatsministerium des Innern bestehe, zu koordinieren. Er halte es für notwendig, einen aus Vertretern aller Ministerien bestehenden gemeinsamen Ausschuss zu bilden.

Ministerpräsident Dr. Ehard unterstützt diesen Vorschlag und ersucht Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, die Angelegenheit in die Hand zu nehmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich damit einverstanden und regt an, ihm möglichst bald von jedem Ministerium den zuständigen Referenten zu benennen.

[XVII.] Bundesverdienstkreuz68

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß auf sein Schreiben vom 12.12.1951, in dem er u.a. gebeten habe, in jedem Ministerium einen Referenten aufzustellen, bisher nur eine Antwort des Wirtschaftsministeriums eingelaufen sei. Er bitte dringend, möglichst bald die Benennung nachzuholen. An sich sei er ja der Auffassung, daß man bei der Verleihung möglichst zurückhaltend sein müsse, auf der anderen Seite könne aber Bayern auch nicht hinter den anderen Ländern zurückstehen.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirektor