Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Regierungsdirektor Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).
Kultusminister Dr. Schwalber, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium).
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines 1. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden vom 25.10.1951 (GVBl. S. 207 ). III. Entwurf eines Gesetzes über die Forstrechte. IV. Einführung der Hagelpflichtversicherung. V. Personalangelegenheiten. VI. [Luitpoldhütte AG]. [VII. Auftrag der Bundesbahn an die Maschinenfabrik Augsburg – Nürnberg (M.A.N.)]. [VIII. Erhöhung der Notenemission um 1 Milliarde DM]. [IX. Antrag der Vereinigung der wirtschaftlich und politisch Entrechteten usw. auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Art. 37, 39, 40, 44 und 45 des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid vom 29.3.1949]. [X. Donauschiffahrtspolitik und Hafen Regensburg]. [XI. Baureferenten der Ministerien]. [XII. Ausbau der Straße Deggendorf-Grafenau]. [XIII. Ausstellungen und Veranstaltungen].
1. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft in Berlin (West)1
Dr. Ehard, erklärt, von verschiedenen Kreisen der Wirtschaft seien erhebliche Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf geäußert worden, da dieser durch den vorgesehenen Wegfall der Umsatzsteuer die Berliner Wirtschaft weitgehend begünstige.
MinisterpräsidentDr. Guthsmuths meint, es werde durch diesen Wegfall kein besonderes Preisgefälle entstehen, er werde aber die Frage nochmals überprüfen lassen.
Staatssekretär78 GG zuzustimmen.2
Der Ministerrat beschließt, gemäß Art.2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung3
78 GG.
Zustimmung gemäß Art.3. Entwurf eines Bundesjagdgesetzes4
78 GG nicht zuzustimmen.5
Es wird beschlossen, dem Gesetzentwurf gemäß Art.4. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Ersten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1951 einschließlich Ergänzungsvorlage6
77 Abs. 2 GG.
Kein Antrag nach Art.5. Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten (Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds)7.
78 GG
Zustimmung gemäß Art.6. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts8
7. Entwurf eines Gesetzes über Zollbegünstigungen9
8. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes10
77 Abs. 2 GG gestellt.
Zu diesen Punkten wird kein Antrag nach Art.9. Entwurf einer Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher, lohnsteuerlicher und körperschaftsteuerlicher Durchführungsvorschriften11
12
Zustimmung nach Maßgabe des Abänderungsvorschlags des Finanzausschusses.10. Entwurf einer Verwaltungsanordnung zu § 32 b des Einkommensteuergesetzes13
108 Abs. 8 GG.
Zustimmung gemäß Art.11. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die steuerliche Behandlung der Rückstellung zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs (Schwankungsrückstellung) der Versicherungsunternehmen14
15
Zustimmung nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Finanzausschusses.12. Entwurf einer Zweiten Durchführungsverordnung zum Investitionshilfegesetz16
Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß empfehle, der Verordnung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG unter Berücksichtigung der Abänderungsvorschläge des Finanzausschusses zuzustimmen.17 Weiter werde vorgeschlagen, einen von anderer Seite etwa gestellten Antrag auf Streichung des § 3 von Bayern aus zu unterstützen.
Regierungsdirektor18
Der Ministerrat beschließt, entsprechend den Empfehlungen des Koordinierungsausschusses zu verfahren.13. Entwurf von Verwaltungsrichtlinien zum Ersten Teil des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft19
84 Abs. 2 GG nach Maßgabe der in der Bundesratsdrucksache Nr. 280/1/52 zusammengefaßten Abänderungsvorschläge.20
Zustimmung gemäß Art.14. Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Anträgen auf Feststellung von Vertreibungsschäden, Kriegsschäden und Ostschäden auf Grund des Feststellungsgesetzes21
22
Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen des Finanzausschusses zu unterstützen, dagegen nicht diejenigen des Ausschusses für Flüchtlingsfragen.15. Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung einer ruhegehaltsfähigen Zulage an Richter23
Dr. Gerner weist darauf hin, daß es sich hier um einen Initiativentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen handle, der zunächst noch dem Rechts- und Finanzausschuß zur Beratung überwiesen werden müsse.
Regierungsdirektor24
Der Ministerrat erklärt sich mit der Überweisung an diese Ausschüsse einverstanden.16. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes25
Dr. Gerner fährt fort, auch hier handle es sich um einen Initiativantrag von Nordrhein-Westfalen, der nach Meinung des Vertreters des Finanzministeriums ohne Verweisung an den Finanzausschuß verabschiedet werden könne, da ihn die Finanzminister der Länder in ihrer Mehrheit gebilligt hätten. Das Finanzministerium habe keine Bedenken, obwohl ein gewisser Einnahmeausfall durch die Erhöhung und Zusammenfassung der Pauschbeträge eintreten könne.
RegierungsdirektorDr. Ringelmann stellt fest, daß der Ausfall doch ziemlich erheblich werden könne. Er glaube aber nicht, daß man sich von Bayern aus gegen diesen Gesetzentwurf aussprechen könne, dessen Zweck es sei, Lohn- und Gehaltsempfänger besser zu stellen.
Staatssekretär26
Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.17. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts und des Strafrechts (Zuständigkeitsergänzungsgesetz)27
77 Abs. 2 GG.
Kein Antrag nach Art.18. Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Kostenrechts28
Dr. Gerner führt aus, nach Meinung des Koordinierungsausschusses bestünden Bedenken hinsichtlich der Art. 1 und 2, da die vom Bundestag vorgenommenen Änderungen zu einer erheblichen Mehrbelastung der Länder führen würden.29 Der Vertreter des Justizministeriums sei aber der Meinung gewesen, es sollte von einem bayerischen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses abgesehen werden.
RegierungsdirektorWeinkamm empfiehlt zwar, den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen, betont aber, daß grundsätzlich eine Änderung hinsichtlich der Bewilligung des Armenrechts eintreten müsse. Er beschäftige sich gerade damit, einen Weg zu finden, auf dem hier Verbesserungen eingeführt werden könnten.
Staatsminister30
Der Ministerrat beschließt, den Vermittlungsausschuß nicht anzurufen.19. Entwurf eines Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrts- und Rheinschiffahrtssachen31
77 Abs. 2 GG den Vermittlungsausschuß anzurufen.32
Es wird beschlossen, gemäß Art.20. Entwurf einer Bundesrechtsanwaltsordnung33
Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß habe sich gegen die Übernahme der Ziffern 2 mit 38 der Vorschläge des Ausschusses für Innere Angelegenheiten ausgesprochen, durch welche die gerichtliche Nachprüfung der beim Vollzug der Rechtsanwaltsordnung sich ergebenden Verwaltungsakte auf die Verwaltungsgerichte übertragen werden sollten.34
RegierungsdirektorWeinkamm empfiehlt gleichfalls dringend, dem Innenausschuß nicht zu folgen.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, so zu verfahren.
Dr. Gerner fährt fort, sodann sei noch die Frage zu entscheiden, wer zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden könne. Die Empfehlung des Innenausschusses unter II, 1 gehe dahin, auch die Verwaltungsrechtsräte zuzulassen. In diesem Falle sollte aber ein Antrag Bayerns eingebracht werden mit dem Ziel, dem Abs. 1 des § 250 folgenden Satz anzufügen:
Regierungsdirektor„Den Verwaltungsrechtsräten steht ferner gleich, wer auf Grund der vorgeschriebenen Prüfungen die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst erlangt hat“.
Weinkamm äußert grundsätzliche Bedenken gegen die Empfehlung unter II, 1, wenn man ihr aber folge, müsse man auch eine Ausnähme für die bayerischen Verwaltungsjuristen zulassen. Allerdings könne man dagegen einwenden, daß diese Leute von vorneherein gewußt hatten, daß sie nur die Verwaltungslaufbahn einschlagen könnten.
StaatsministerDr. Ringelmann entgegnet, immerhin sei auch eine besondere Regelung für Hessen in § 250 getroffen worden.
StaatssekretärDr. Hoegner spricht sich gegen den ganzen § 250 aus.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard meint, am besten sei es wohl, den § 250 abzulehnen, wenn sich dafür keine Mehrheit ergebe, aber den von Herrn Regierungsdirektor Dr. Gerner formulierten Ergänzungsantrag aufzugreifen.
MinisterpräsidentWeinkamm stellt unter Zustimmung des Ministerrats fest, daß keinesfalls § 4 abgeändert werden dürfe.
Staatsminister35
Der Ministerrat beschließt dann, den Zusatzantrag zu § 250 zu stellen und außerdem die Vorschläge des Rechtsausschusses zu übernehmen.21. Entwurf eines Zweiten Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung36
37
Der Ministerrat beschließt, sich den Empfehlungen des Rechtsausschusses anzuschließen mit Ausnahme der Empfehlungen zu Ziffer 9 b.22. Entwurf eines Dritten Strafrechtsänderungsgesetzes (Strafrechtsbereinigungsgesetz)38
39
Unterstützung der Änderungsvorschläge des Rechtsausschusses und des Änderungsvorschlags des Agrarausschusses unter Ziffer 2 der Bundesratsdrucksache Nr. 287/2/52.23. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung40
41
Der Ministerrat beschließt, den Antrag des Landes Hessen nicht zu unterstützen und sich allenfalls der Stimme zu enthalten.24. Wahl eines Nachfolgers für ein ausgeschiedenes Mitglied des Bundesverfassungsgerichts42
43
Es wird festgestellt, daß der bayerische Standpunkt in dieser Angelegenheit bereits festgelegt ist.25. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht44
Von einer Äußerung wird abgesehen.
26. Entwurf eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht45
27. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit46
28. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen über Meistbegünstigung vom 16.11.1951 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Libanon47
29. Entwurf eines Gesetzes über das am 25.4.1952 Unterzeichnete Zusatzabkommen zum Zollvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft48
77 Abs. 2 GG zu stellen.
Zu sämtlichen Punkten wird beschlossen, keinen Antrag nach Art.30. Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens49
50
Der Ministerrat beschließt zunächst, auf Vortrag von Regierungsdirektor Dr. Gerner, die in der Bundesratsdrucksache Nr. 306/1/52 unter Ziffer II enthaltenen Vorschläge des Ausschusses für innere Angelegenheiten auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu unterstützen, allenfalls auch einen Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zu § 6 Abs. 1 Buchst, a.Dr. Guthsmuths spricht sich dafür aus, gegebenenfalls sogar einen eigenen bayerischen Antrag zu dieser Bestimmung zu stellen, der vom Staatsministerium für Wirtschaft formuliert werde. Auch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus werde einen weiteren Eventualantrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses hinsichtlich § 6 Abs. 1 b vorbereiten.51
StaatssekretärDr. Brenner erklärt, daß dieser Antrag noch heute vorgelegt werden könne.
Staatssekretär52
Der Ministerrat beschließt, diese beiden Anträge zu stellen.31. Entwurf eines Gesetzes über die Bundesanstalt für Flugsicherung53
Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß habe empfohlen, die Vorschläge des Verkehrsausschusses zu unterstützen, allerdings habe der Vertreter des Wirtschaftsministeriums54 verfassungsrechtliche Bedenken dagegen geäußert, daß die Bundesanstalt als nicht rechtsfähige Anstalt konstruiert werden solle.55 Er glaube aber nicht, daß man sich mit diesem Argument durchsetzen werde.
Regierungsdirektor56
Der Ministerrat beschließt, keine Abänderungsvorschläge zu machen.32. Änderung des Beschlusses des Bundesrats vom 20. Juni 1952 betr. Verordnungen zur Verlängerung der Geltungsdauer von auf Grund des Gesetzes für Sicherungsmaßnahmen auf einzelnen Gebieten der gewerblichen Wirtschaft erlassenen Verordnungen57
58
Die Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses werden unterstützt.33. Entwurf einer Verordnung PR Nr. [59]/52 über die Freigabe der Preise für Roheisen, Walzwerks- und Schmiedeerzeugnisse der Eisen schaffenden Industrie59
Dr. Seidel verliest ein Protesttelegramm der M.A.N. gegen diese Verordnung.
StaatsministerDr. Guthsmuths erklärt dazu, dem Wirtschaftsministerium seien vor etwa sechs Wochen zehn Wünsche der eisenverarbeitenden Industrie vorgetragen worden; man habe erreicht, daß neun dieser Wünsche in der Verordnung berücksichtigt worden seien, während der zehnte ausschließlich die Interessen der M.A.N. berücksichtigt habe und von der übrigen Industrie nicht übernommen worden sei. Die M.A.N. wolle offensichtlich eine Bindungsklausel für das Auslaufen ihrer Abmachungen nach dem alten Preis, eine Forderung, der aber der Bundeswirtschaftsminister keineswegs Rechnung tragen wolle. Das Bundeswirtschaftsministerium habe sich bereiterklärt, die Verordnung in einer Rahmenverordnung mit einem Marktregulativ und der Möglichkeit, für den sozialen Wohnungsbau Regulierungen vorzunehmen, umzugestalten. In der Tat sei alles erreicht, was für Bayern von Wichtigkeit sei, er empfehle deshalb, dem Entwurf zuzustimmen.
Staatssekretär60
Der Ministerrat beschließt, sich der in der Bundesratsdrucksache Nr. 322/1/52 niedergelegten Empfehlung des Wirtschaftsausschusses anzuschließen.Dr. Ehard ersucht abschließend noch Staatssekretär Dr. Guthsmuths, ihm eine kurze Vormerkung über die vorausgegangenen Verhandlungen zu übersenden.61
Ministerpräsident34. Entwurf einer Verordnung über die Geltung des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes im Lande Berlin62
80 Abs. 2 GG.
Zustimmung gemäß Art.35. Entwurf von Anordnungen über die Erhöhung von Verkehrstarifen63
Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen unter Ziffer I, 2 a und b, sowie die Empfehlungen unter II, 1 und 2 zu unterstützen.
Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß der Ministerrat bei seinem früheren Beschluß einer Erhöhung um 8% bei einer Abflachung von 220 km ab, verbleibe.64
Ministerpräsident36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Umsiedlung von Heimatvertriebenen aus den Ländern Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein65
77 Abs. 2 GG.66
Kein Antrag nach Art.37. Entwurf zur Änderung und Ergänzung der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen67
68
Es wird beschlossen, sich den Empfehlungen des Ausschusses für Flüchtlingsfragen vom 18.7.1952 anzuschließen.38. Benennung eines Mitgliedes für das Notaufnahmelager Uelzen69
Bedenken werden nicht erhoben.
39. Entwurf eines Betriebsverfassungsgesetzes70
Dr. Oechsle berichtet über die Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des Bundesrats, in der er versucht habe, den Ausschuß darauf zu beschränken, nur wirklich wesentliche Punkte dem Bundesrat für die Anrufung des Vermittlungsausschusses vorzuschlagen.71 Von besonderer Bedeutung seien folgende Fragen gewesen: die Einbeziehung des öffentlichen Dienstes, die Einführung der Mehrheitswahl sowie die gemeinsame Wahl anstatt der Gruppenwahl.
StaatsministerAußerdem sei noch das Problem der Besetzung der Aufsichtsräte von Bedeutung gewesen. Wegen dieser vier Punkte müßte seiner Ansicht nach der Vermittlungsausschuß angerufen werden, während er bei den anderen Punkten, die der Sozialpolitische Ausschuß noch aufgegriffen habe, in der Minderheit geblieben sei.
Dr. Gerner weist ergänzend darauf hin, daß es sich hier nach Meinung des Rechtsausschusses zweifellos um ein Zustimmungsgesetz handle, besonders im Hinblick auf die §§ 47 Abs. 4, 58 Abs. 2, 72 Abs. 2 und 84.
RegierungsdirektorDr. Ehard teilt das Ergebnis seiner telefonischen Rücksprachen mit den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit.72 Beide Länder beabsichtigten, den Vermittlungsausschuß anzurufen, ohne aber sämtliche Vorschläge des Sozialpolitischen Ausschusses zu übernehmen, insbesondere nicht die Forderung, den öffentlichen Dienst einzubeziehen.73 Endgültig habe man sich aber noch nicht festgelegt.74
MinisterpräsidentAnschließend werden die Vorschläge des Sozialpolitischen Ausschusses im einzelnen besprochen:
1. Einbeziehung des öffentlichen Dienstes75
76 für Bayern die größeren Vorteile mit sich bringe, der Einbeziehung in der vorgesehenen Form auch verfassungsrechtliche Bedenken entgegen ständen.77
Nach eingehender Aussprache wird beschlossen, die Empfehlungen des Sozialpolitischen Ausschusses nicht zu unterstützen, nachdem das Personalvertretungsgesetz2. § 4 Abs. 2 c:78
Der Ministerrat beschließt, diese Empfehlung nicht zu übernehmen.
3. § 5 Abs. 2:
Dr. Oechsle betont, daß es sich hier um keine bedeutsame Frage handle, er selbst halte aber den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses für zweckmäßig.79
StaatsministerDer Ministerrat beschließt, den Vorschlag zu 3 zu übernehmen.
4. § 7:
Dr. Oechsle bezeichnet diesen Vorschlag für wichtig, da er der bayerischen Regelung entspreche.80
Staatsminister81
Der Ministerrat beschließt, diesen Vorschlag mit der Maßgabe zu übernehmen, daß ein eigener Antrag bezüglich eines halben Jahres gestellt, sonst aber § 7 in der Regierungsvorlage übernommen wird.5. § 13 (Mehrheitswahl und Gruppenwahl):
Dr. Oechsle erklärt, von Staatssekretär Maag unterstützt, der Sozialpolitische Ausschuß sei bei diesem Vorschlag von der Überzeugung ausgegangen, daß der Betrieb eine Einheit sei und deshalb eine gemeinsame Wahl stattfinden solle. Dies bedeute ja auch keineswegs eine Benachteiligung einzelner Gruppen.82
StaatsministerDr. Seidel spricht sich gleichfalls für die gemeinsame Wahl aus, worauf beschlossen wird, den Vorschlag unter Nr. 5 zu übernehmen.
Staatsminister6. §13 Abs. 3 (Mehrheitswahl oder Verhältniswahl):
83
Auch hier wird beschlossen, sich dem Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses entsprechend für die Mehrheitswahl zu entscheiden.7. §13 Abs. 4:
84
Der Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses unter Nr. 7 wird unterstützt.8. §25:
Dr. Oechsle begründet diesen Vorschlag, worauf der Ministerrat beschließt, ihn zu übernehmen.85
Staatsminister9. §60:
86
Es wird beschlossen, den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses nicht zu übernehmen.10. §65:
87
Dem Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses wird zugestimmt.11. – 13. §§ 72 – 74 (Schiedsstelle oder Vermittlungsstelle):
Dr. Oechsle führt aus, nach dem Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses solle die im Entwurf vorgesehene Vermittlungsstelle in eine echte Schiedsstelle umgewandelt werden, deren Schiedssprüche für vollstreckbar erklärt werden könnten.88 Er selbst sei für die Ablehnung dieses Vorschlags, da er ihn nicht für durchführbar halte.
StaatsministerDamit im Zusammenhang stünden dann auch die Vorschläge unter Nr. 12 und 13.
Der Ministerrat beschließt, die Vorschläge unter Nr. 11 – 13 nicht zu übernehmen.
14. § 76 (Aufsichtsräte):
89
Der Ministerrat beschließt, den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses zu übernehmen.15. (Wahl der Aufsichtsräte):
Dr. Oechsle weist darauf hin, daß nach dem bayerischen Gesetz die Betriebsräte wählten. Es sei auch zu befürchten, daß es bei der Urwahl zu Zufallsergebnissen kommen könne, durch welche die Radikalen begünstigt würden.
StaatsministerDr. Ehard hält gleichfalls den neuen Vorschlag für zweckmäßig.
MinisterpräsidentDer Ministerrat beschließt daraufhin, den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses zu übernahmen, nicht aber die weitergehende Empfehlung von Nordrhein-Westfalen.
16. (Wahlvorschläge):
Es wird beschlossen, diesen Punkt nicht zu übernehmen.
17. § 76 Abs. 6 Satz 1 (Familiengesellschaften):
90
Der Ministerrat beschließt nach kurzer Aussprache, den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses auf 300 Arbeitnehmer zu übernehmen.18. § 77:
91
Der Ministerrat beschließt, den Vorschlag des Sozialpolitischen Ausschusses hinsichtlich der Zahl der Arbeitnehmer zu übernehmen, die übrigen Punkte aber nicht. Ein eigener bayerischer Antrag soll vorbereitet werden.19. § 90:
92
Der Ministerrat beschließt, diesen neu vorgeschlagenen § 90 nicht zu übernehmen.Abschließend faßt der Ministerrat folgenden Beschluß:
1. Es wird festgestellt, daß es sich hier um ein Zustimmungsgesetz handelt,
2. dem Gesetzentwurf wird zugestimmt,
3. wenn die Mehrheit des Bundesrates die Zustimmung nicht erteilt, wird der Vermittlungsausschuß angerufen und zwar entsprechend den zu den Vorschlägen 1–19 getroffenen Beschlüssen.
Dr. Oechsle erkundigt sich, ob er als Vertreter Bayerns im Vermittlungsausschuß auftreten könne.
StaatsministerDr. Ehard erwidert, leider sei dies nicht möglich, weil nur in einer beschränkten Zahl von Fällen ein Wechsel in der Vertretung zulässig, diese Zahl aber bereits erschöpft sei.
MinisterpräsidentEs wird daraufhin vereinbart, daß Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann Bayern im Vermittlungsausschuß vertritt.
93
Ferner wird noch beschlossen, daß die Anträge zu Ziffer 4 und 18 der Vorschläge des Sozialpolitischen Ausschusses durch das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge vorbereitet werden.40. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien betr. Grenzgänger94
41. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien betr. Gastarbeitnehmer95
42. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat betr. Gastarbeitnehmer96
77 Abs. 2 GG zu stellen.
Es wird beschlossen, zu diesen Punkten keinen Antrag nach Art.43. Entwurf eines Gesetzes über die Deckung der Rentenzulagen nach dem Rentenzulagengesetz im Haushaltsjahr 195297
44. Entwurf eines Gesetzes über die Erhöhung von Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung und der Arbeitslosenversicherung98
45. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1274 ff. der Reichsversicherungsordnung99
78 GG.
Zustimmung gemäß Art.46. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die einstweilige Gewährung einer Teuerungszulage zur Abgeltung von Preiserhöhungen bei Grundnahrungsmitteln (Teuerungszulagengesetz)100
84 Abs. 2 GG.101
Zustimmung gemäß Art.47. Wahlordnung für die Organe der Selbstverwaltung auf dem Gebiete der Sozialversicherung102
80 Abs. 2 GG.
Zustimmung gemäß Art.48. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz)103
104
Der Ministerrat beschließt, entsprechend seinem früheren Beschluß vom 2.7.1952, die unter Ziffer 1 – 4 und 6-9 der Bundesratsdrucksache Nr. 146/3/52 enthaltenen Empfehlungen des Sozialpolitischen Ausschusses und des Rechtsausschusses zu unterstützen, ferner auch die in Ziffer 5 a enthaltenen Vorschläge des Sozialpolitischen Ausschusses. Dagegen werden nicht unterstützt die Vorschläge des Rechtsausschusses unter Ziffer 5 b.49. Entwurf von Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Heimkehrergesetzes105
84 Abs. 2 GG nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge in der Bundesratsdrucksache Nr. 145/2/52.106
Zustimmung gemäß Art.50. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten (Milch- und Fettgesetz)107
78 GG.108
Zustimmung gemäß Art.51. Entwurf einer Ersten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53)109
80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der Abänderungsvorschläge des Agrarausschusses in der Bundesratsdrucksache Nr. 324 a/1/52.110
Zustimmung gemäß Art.52. Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr 1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53)111
Dr. Gerner führt aus, der Koordinierungsausschuß empfehle an sich die Zustimmung,112 weise aber darauf hin, daß die Bestimmung des § 13 ergänzt werden müsse durch einen Hinweis und die Anpassung an die entsprechenden Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes.113 Es werde daher vorgeschlagen, der Bundesrat solle beschließen, daß die Bundesregierung den Entwurf einer Verordnung, welche eine entsprechende Änderung des § 13 vorsieht, vorlegen solle.
Regierungsdirektor114
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.53. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Preise für Getreide inländischer Erzeugung für das Getreidewirtschaftsjahr1952/53 und über besondere Maßnahmen in der Getreide- und Futtermittelwirtschaft (Getreidepreisgesetz 1952/53)115
54. Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Zweiten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz116
55 a) Entwurf einer Sechsten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz (Meldepflichten)117
55 b) Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Fünften Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz118
80 Abs. 2 GG.
Zustimmung gemäß Art.56. Zustimmung zur Verwendung des Überschusses aus der Frachtausgleichskasse für Zuckerrüben119
Der Ministerrat beschließt, bei der bereits am 15.7.1952 beschlossenen Stimmenthaltung zu verbleiben.
57.a) Wahl des Präsidenten das Bundesrates
b) Wahl der Vizepräsidenten
c) Wahl der Schriftführer
Dr. Ehard teilt mit, an sich sei die Wahl des neuen Präsidiums erst am 7.9.1952 fällig, man beabsichtige aber, die Wahl schon vorher vorzunehmen, damit sich ein eigene Sitzung erübrige. Er persönlich halte es nicht für richtig, die Wahl vorzeitig vorzunehmen. Das neue Präsidium werde sich wie folgt zusammensetzen:
Ministerpräsident120
Präsident: Ministerpräsident Dr. Maier121 Oberbürgermeister Dr. Reuter,122 Ministerpräsident Altmeier123 und Ministerpräsident Dr. Zinn.124
Vizepräsidenten: Ministerpräsident Kopf,125 beizubehalten.
Ferner sei vorgesehen, die bisherigen Schriftführer, Herrn Staatssekretär Dr. Koch und Herrn Senator Klein,In der morgigen Vorbesprechung in Bonn werde die Frage endgültig geklärt werden, ob die Wahl jetzt schon stattfinden könne.
58. Entwurf einer Zweiten Verordnung über die Sicherung der Schrottversorgung (VO Schrott I/52)126
Zustimmung nach Maßgabe der Änderungsvorschläge des Wirtschaftsausschusses in der Bundesratsdrucksache Nr. 215/1/52.
Dr. Ehard stellt fest, daß gegen diesen vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Gesetzentwurf Bedenken nicht bestehen.
MinisterpräsidentZietsch fügt hinzu, der Entwurf sehe eine Verbesserung der bisher bestehenden Regelung auf einigen Teilgebieten des Finanzausgleichs zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden vor, u.a. eine Erhöhung der Zuschüsse des Staates an die Träger der Straßenbaulast, sowie die Herabsetzung des Beitrags der Bezirksverbände zum Aufwand des Staates für die persönlichen Volksschullasten für das Rechnungsjahr 1952.
Staatsminister128
Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.130
Der Ministerrat beschließt, zur Behandlung dieses Gesetzentwurfs auf Montag, den 4. August 1952, 19.30 Uhr eine Sondersitzung anzuberaumen.Dr. Hoegner erklärt, es bestehe jetzt keine Aussicht mehr, im Landtag für die Einführung der Hagelpflichtversicherung noch eine Mehrheit zu finden. Er ersuche deshalb um die Zustimmung des Ministerrats, den vorliegenden Verordnungsentwurf endgültig zurückzuziehen.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Der Ministerrat beschließt,
1. den Ministerialrat im Staatsministerium der Finanzen, Dr. Fritz Rosenbauer,132 mit Wirkung vom 1.8.1952 zum Präsidenten der Bayerischen Staatsschuldenverwaltung zu ernennen,
2. den Ministerialrat i.W. Dr. Walter Rinke133 mit Ablauf des Monats Juli 1952 in den Ruhestand zu versetzen.
Dr. Oechsle kommt auf die Frage zu sprechen, wer als 11. Mann für den Aufsichtsrat der Luitpoldhütte AG benannt werden soll. Bekanntlich komme der ursprünglich in Aussicht genommene Professor Dr. Wagner nicht in Frage, während der Präsident der Industrie- und Handelskammer Regensburg135 von den Gewerkschaften abgelehnt werde.
StaatsministerZietsch wirft ein, daß Herr Staatsminister a.D. Dr. Zorn136vorgeschlagen worden sei.137
StaatsministerDr. Ringelmann benennt den Präsidenten der Bayer. Staatsbank, Dr. von Hellingrath,138 und meint, daß gegen diesen auch die Gewerkschaften nichts einzuwenden hätten.
StaatssekretärDr. Oechsle erklärt sich ebenso wie Staatsminister Dr. Seidelmit diesem Vorschlag einverstanden.
Staatsminister139
Der Ministerrat beschließt daraufhin, Herrn Präsidenten Dr. von Hellingrath als 11. Mann für den Aufsichtsrat der Luitpoldhütte AG zu benennen.Dr. Ehard teilt mit, gestern sei der Bundestagsabgeordnete Eichner141 mit einem Herrn der M.A.N. bei ihm gewesen. Es handle sich darum, daß die M.A.N. einen Auftrag der Bundesbahn erhalten solle, wobei die M.A.N. einen Kredit der Staatsbank benötige, der durch eine Staatsbürgschaft von etwa DM 500000,- gesichert werden solle. Angeblich sei ein entsprechender Antrag bereits beim Wirtschafts- oder Finanzministerium, auch Herr Staatsminister Dr. Hoegner habe wohl davon Kenntnis.
MinisterpräsidentDr. Ringelmann erwidert, genaue Auskunft könne er nicht geben, er glaube aber, daß es sich um einen Antrag auf Gewährung von Barmitteln handle.
StaatssekretärDr. Oechsle wirft ein, er könne nicht verstehen, wieso die Staatsbank bei einem Werk wie der M.A.N. noch eine Staatsbürgschaft brauche.
StaatsministerDr. Hoegner ersucht, nach Möglichkeit bald zu einer Klärung zu kommen, nachdem es dringend notwendig sei, die M.A.N. endlich in ein Geschäft mit der Bundesbahn zu bringen.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat vereinbart, daß die Herren Staatssekretäre Dr. Ringelmann und Dr. Guthsmuths mit Herrn Abg. Eichner und dem Vertreter der M.A.N. nochmals verhandeln und die Zusammenhänge klären sollen.
Zietsch teilt mit, er habe grundsätzlich bereits der Erhöhung der Notenemission um 1 Milliarde DM zugestimmt, er benötige aber noch einen entsprechenden Ministerratsbeschluß.
StaatsministerDer Ministarrat beschließt, dieser Erhöhung zuzustimmen.
Herrn Ministerialrat Dr. Hermann Feneberg144 (Staatsministerium des Innern) zu bevollmächtigen.145
Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Staatsministeriums des Innern zur Vertretung der Bayerischen Staatsregierung in der auf Freitag, den 1. August 1952, angesetzten mündlichen Verhandlung vor dem VerfassungsgerichtshofDr. Ehard teilt mit, er habe wegen der Donauschiffahrtspolitik und des Hafens Regensburg zwei Schreiben des Herrn Bundesverkehrsministers147erhalten und dazu auch eine Stellungnahme des Herrn Ministerialdirigenten Brunner148 vom Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.149
MinisterpräsidentEs handle sich um recht schwierige Probleme, die in erster Linie wohl das Staatsministerium für Wirtschaft, aber auch das Staatsministerium des Innern und dort vor allem die Oberste Baubehörde angingen.
150
Der Ministerrat vereinbart, daß die vorliegenden Unterlagen Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths übermittelt werden, der versuchen werde, im Benehmen mit den übrigen beteiligten Ministerien eine Regelung zu finden.Dr. Schlögl weist darauf hin, daß in den einzelnen Ministerien zwar Baureferenten aufgestellt, deren Zuständigkeiten aber außerordentlich beschränkt seien; nach wie vor brauche man für jede Kleinigkeit das zuständige Landbauamt.151
StaatsministerDr. Ringelmann antwortet, schon seit langem sei er der Meinung, daß die Verordnung von 1851152 unbedingt geändert werden müsse, damit diese Referenten und die Behörden überhaupt die Möglichkeit hätten, kleinere Reparaturen usw. selber zu erledigen.153 Die Anfrage des Herrn Staatsministers Dr. Schlögl werde das Staatsministerium der Finanzen veranlassen, die Frage der Abänderung der genannten Verordnung erneut aufzugreifen.
StaatssekretärDer Ministerrat faßt folgenden Beschluß:
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Herr Staatssekretär Dr. Guthsmuths wird ermächtigt, in Verbindung mit der Obersten Baubehörde das Straßenprojekt Deggendorf-Grafenau unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Sanierungsprogramm 1952 für die Ausschreibung fertigzustellen.a) Sicherheitsausstellung in Nürnberg156
Dr. Hoegner teilt mit, bekanntlich habe der Bund für diese Ausstellung keinen Zuschuß geleistet, während ursprünglich von Nürnberg mitgeteilt worden sei, die Amerikaner beteiligten sich mit einem Betrag von DM 150000,-. Wie sich jetzt herausstelle, sei diese Zusicherung nicht eingehalten worden. Der Ministerrat habe aber am 6.5.1952 beschlossen, für die Ausstellung aus Staatsmitteln DM 50000,- bereitzustellen, er bitte, an diesem Beschluß auch unter den jetzt veränderten Umständen festzuhalten.
Stv. MinisterpräsidentZietsch erklärt sich mit dem Zuschuß von 50000,- einverstanden.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt daraufhin, den Beschluß vom 6.5.1952 zu bestätigen.
b) Deutsche Verkehrsausstellung 1953157
Dr. Seidel äußert ernste Bedenken gegen die bisherige Vorbereitung der Deutschen Verkehrsausstellung 1953 in München. Er halte es für dringend notwendig, daß sich die Staatsregierung im Laufe der nächsten Zeit um diese Angelegenheit kümmere.158
Staatsministerc) 100-Jahr-Feier des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg159
Dr. Hoegner erkundigt sich, ob der Herr Ministerpräsident an dieser Feier teilnehmen werde.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ehard erwidert, er habe sich zwar noch nicht endgültig entschieden, glaube aber nicht, daß er mit Rücksicht auf seinen Urlaub am 9. und 10. August nach Nürnberg fahren könne.
Ministerpräsident160
Es wird vereinbart, daß jedenfalls Herr Staatssekretär Dr. Brenner an den Feierlichkeiten teilnimmt, am Haupttag auch Herr Staatsminister Dr. Hoegner.