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Nr. 119MinisterratssitzungDonnerstag, 24. August 1950 Beginn: 12 Uhr Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium).

Entschuldigt:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Kultusminister Dr. Hundhammer, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Bierpreisfrage. II. Bundesangelegenheiten. III. Unterbringung des B. Staatsministeriums des Innern. IV. Personalangelegenheiten. V. [Haushaltsüberschreitung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten]. [VI. Entwurf eines Gesetzes über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige]. [VII. Entwurf einer Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zum Abschluß der politischen Befreiung]. [VIII. Entwurf eines Gesetzes über die Forstrechte].

I.Bierpreisfrage

Staatsminister Dr. Seidelberichtet, daß das Gesetz über die Senkung der Biersteuer1 am 1. September in Kraft trete. Es müsse nunmehr der Bierpreis durch eine Preisanordnung in Bayern festgelegt werden.2 Es handle sich um einen „politischen Preis", deswegen möchte er die Entscheidung des Ministerrats einholen. Bei den Verhandlungen mit den Brauern, Gastwirten und Gewerkschaften sei man davon ausgegangen, daß über die Steuersenkung hinaus die Bierpreise noch durch gewisse Opfer der Brauwirtschaft und der Gastwirte ermäßigt werden sollen. Bei den Verhandlungen sei allerdings immer nur von Vollbier – Bier mit mindestens 11% Stammwürze – gesprochen worden.3 Das Bundesfinanzministerium sei der Auffassung, daß Vollbier nur beispielhaft erwähnt worden sei; das Preisopfer, das die Gastwirte und Brauer bei Vollbier zu bringen sich schließlich bereit erklärt hätten, müsse in entsprechender Weise auch bei den anderen Biersorten gebracht werden. Damit seien aber die Brauer und Gastwirte nicht einverstanden. Er schlage vor, den „Bierkrieg“ dadurch zu beenden, daß man den Brauern und Gastwirten ein Preisopfer nur bei Vollbier zumute, die Spezialbiere jedoch nur um den Betrag der Steuersenkung im Preis ermäßige. Nach seinem Vorschlag würde sich der Ausschank-Preis für Vollbier von bisher 1,- DM auf nunmehr 0,80 DM hell und 0,78 DM dunkel ermäßigen. Der Preis von Exportbier würde sich nur um den Betrag der Steuersenkung von etwa 1,08 DM bis 1,10 DM auf 0,96 bis 0,98 DM für dunkles und helles Bier vermindern. Nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums sollten die Preise für Spezialbier auf 0,87 bzw. 0,89 je Liter zu stehen kommen. Man müsse sich also mit irgend jemand in Streit begeben, entweder mit dem Bundesfinanzministerium oder den bayerischen Brauern und Gastwirten. Die Gewerkschaften hätten der Auffassung seines Ministeriums zugestimmt.

Staatssekretär Dr. Müllerbestätigt die Ausführungen des Herrn Wirtschaftsministers.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müllerführt aus, daß vom politischen Standpunkt nur der Preis für Vollbier von Interesse sei; wer eine teurere Biersorte wolle, müsse eben dafür auch den entsprechenden Preis zahlen.

Der Ministerrat stimmt einstimmig dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zu.4

II.Bundesangelegenheiten

Ministerialrat Leusserberichtet, daß in der nächsten Woche voraussichtlich keine Sitzung des Plenums des Bundesrates stattfindet. Das einzige Gesetz, das gegenwärtig beim Bundesrat in Bearbeitung sei, sei das Gesetz zur Durchführung des Art. 131 des Grundgesetzes.5

Staatssekretär Dr. Müllergibt bekannt, daß das vom Bundesfinanzministerium ausgearbeitete Gesetz über die Überführung des ehemaligen Reichseigentums in das Eigentum des Bundes6 vom Bundesrat einstimmig abgelehnt worden sei.7 Das Bundesfinanzministerium müsse nunmehr eine Vereinbarung mit den einzelnen Ländern treffen.8

Ministerialrat Leusserberichtet von einem Schreiben des Bundesministers für Wirtschaft an die Ländervertretungen über die Notlage in sechs schwer betroffenen Gebieten der Bundesrepublik.

Der Ministerrat ist einstimmig der Auffassung, daß die Federführung für die Angelegenheit so wie bisher weiterhin beim Staatsministerium für Wirtschaft liegen soll.9

III.Unterbringung des B. Staatsministeriums des Innern

Der Punkt der Tagesordnung wird als zu umfangreich zurückgestellt.

IV.Personalangelegenheiten

Der Ministerrat stimmt der vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgeschlagenen Ernennung des Ministerialrats Dr. Leopold Schindler10 zum Ministerialdirigenten zu.

V.Haushaltsüberschreitung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Staatssekretär Dr. Müllerbeanstandet, daß das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die bei den Haushaltsberatungen eingegangene Verpflichtung nicht eingehalten und u.a. verschiedene Stellen von Landwirtschaftslehrern besetzt habe, welche nach der getroffenen Vereinbarung unbesetzt bleiben sollten.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, daß das Staatsministerium der Finanzen ein solches Vorgehen bei keinem Ministerium dulden werde.

Staatsminister Dr. Schlöglerklärt, es habe sich hier nur um eine Anfrage seines Haushaltsreferenten beim Staatsministerium der Finanzen gehandelt. Allein schon diese Anfrage habe im Finanzministerium einen Entrüstungssturm hervorgerufen.

Ein Beschluß des Ministerrats wird nicht gefaßt.

[VI.] Entwurf eines Gesetzes über öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige11

Ministerialrat Leusserberichtet, daß die im Entwurf vorgesehene Neuregelung vor allem wegen des Wegfalls der Hoheitsbefugnisse der Industrie- und Handelskammern notwendig sei, die früher Sachverständige bestellen und vereidigen konnten. Nach der neuen Regelung würden alle Sachverständigen durch die Regierungen bestellt werden.12 Dem Entwurf hätten alle Ministerien grundsätzlich zugestimmt. Lediglich die Staatsministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Verkehr hätten den Wunsch ausgesprochen, daß der Erlaß der Ausführungsbestimmungen nicht dem federführenden Staatsministerium für Wirtschaft im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Staatsministerien, sondern dem jeweils fachlich zuständigenStaatsministerium im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft übertragen werde.13

Der Ministerrat beschließt, diese Wünsche nicht zu berücksichtigen und für alle Ausführungsbestimmungen das Staatsministerium für Wirtschaft für zuständig zu erklären, welches die einzelnen Ausführungsbestimmungen im Einvernehmen mit dem fachlich zuständigen Staatsministerium erlassen soll.

Einer weiteren Anregung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in Art. 2 Abs. 214 des Gesetzes die Worte „in jedem Falle“ durch die Worte „in der Regel“ zu ersetzen, stimmt der Ministerrat zu.15

[VII.]Entwurf einer Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zum Abschluß der politischen Befreiung16

Der Ministerrat stimmt dem Entwurf der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz zum Abschluß der politischen Befreiung zu.17

[VIII.]Entwurf eines Gesetzes über die Forstrechte18

Staatsminister Dr. Schlöglerklärt, er sei gestern im Landtag darauf angesprochen worden, daß das Forstrechtgesetz auf jeden Fall noch in dieser Sitzungsperiode des Landtags verabschiedet werden solle.19 Die Stellungnahme des Finanz- und des Kultusministeriums stünden noch aus. Er bitte diese beiden Ministerien, ihre Stellungnahme baldmöglichst abzugeben, damit der Ministerrat über den Gesetzentwurf beschließen könne.

Die Staatssekretäre Dr. Müllerund Dr. Sattlerstellen die baldige Abgabe der Stellungnahme ihrer Ministerien in Aussicht.20

Der Bayerische Ministerpräsident
In Vertretung
gez.: Dr. Josef Müller
Stv. Ministerpräsident und
Staatsminister der Justiz
Der Generalsekretär des Ministerrats
In Vertretung
gez.: Dr. Wilhelm Henle
Oberregierungsrat
gez.: Hans Kellner
Regierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister