1Nachrichten in Presse und Rundfunk erfolgen nur durch das Ministeramt.3 Abholung und Durchsage erfolgt durch den Münchner Rundfunk,4 soweit es sich um den reinen Nachrichtendienst handelt. Anordnungen ergehen durch die Militärregierung.3Am 10. 7. 1945 wurde Schäffer von Weinisch die Niederschrift der Sitzung vorgelegt. Schäffer vermerkte hs.: „Einverstanden. Satz 2 in Ziffer 1 streichen!“. Der Satz hatte gelautet: „Es sind jeweils 5 deutsche und 5 englische Ausfertigungen beim Ministeramt vorzulegen“ (StK-MinRProt 6). Zum Ministeramt s. o. S. 105f. Vgl. Nr. 3 TOP V.4Vgl. Korrespondenz Schäffers mit Radio Station of Military Government betr. Genehmigung und Verbreitung von Rundfunkdurchsagen durch die Staatsregierung (StK 112912).
1Der Ministerpräsident bat, daß die Militärregierung derartige Firmen, Geschäfte usw. unmittelbar an ihn verweisen möchte. Die Ressortminister sollen ebenso verfahren.
1Es erfolgte Aussprache über die äußere Kennzeichnung der amtlichen Fahrzeuge, Ausstellung von Bescheinigungen.
2Der Herr Ministerpräsident nahm dann den Punkt 55 der Tagesordnung vorweg, betreffend5Gemäß der Numerierung in der Einladung zum Ministerrat vom 3. Juli 1945 (StK.-MinR.Prot 1 und NL Hoegner 354).
1Er [Schäffer] erwähnte die verschiedenen Klagen der Ministerien wegen der Beamten-Entlassungen,6 wodurch der Geschäftsbetrieb empfindlich gestört würde. Es sei bei der Militärregierung alles versucht worden, was möglich sei. Der amerikanische Standpunkt ist: Es handelt sich um die Durchführung des Befehls des Hauptquartiers7 und dieser Befehl wird strikte befolgt. Wenn die Entlassung angeordnet ist, so ist sie vorzunehmen; sofern im Einzelfall Beweise beigebracht werden können, daß die Entscheidung auf Irrtum beruhen muß, kann eine Nachprüfung erfolgen. Diese Reinigung soll möglichst bis August durchgeführt werden, vorläufig ohne Pension;8 ob eine solche in Zukunft zur Verfügung gestellt werden kann, ist nicht sicher.6Es handelt sich um Entlassungen wegen Mitgliedschaft in NS-Organisationen bzw. Betätigung im nationalsozialistischen Sinne. Vgl. u.a. Scharnagl an Schäffer, 8. 6. 1945, und Schäffer an Scharnagl, 11. 6. 1945 (StK 113912); Hoepffner an Schäffer, 28. 6. 1945 (StK 111660).7Direktive vom 7. Juli 1945 (schon am 29. 6. 1945 ausgegeben) von Headquarters US-Forces European Theater (USFET), Frankfurt am Main (dt. Fassung MSo 90). Vgl. Niethammer, Mitläuferfabrik S. 149ff. und ebd. S. 174ff. die Darstellung der Behandlung dieses TOP im Ministerrat am 6. 7. 1945.8Vgl. Nr. 6 TOP XI.
2Die Frage der Weiterführung der Geschäfte bei den zahlreichen Beamtenentlassungen löste eine lebhafte Debatte aus. Insbesondere hob Herr Staatsrat Rattenhuber hervor, daß, wenn diese beabsichtigten Entlassungen so radikal durchgeführt werden, der Zusammenbruch der Ernährungswirtschaft zu erwarten ist. Er verlangte entsprechende Schritte, unter Umständen Vorsprache bei Eisenhower.9
9Dieser von Schäffer aufgenommenen Bitte wurde nicht entsprochen. Schäffer traf auch nie mit General Patton zusammen. Seine Ansprechpartner waren Offiziere des RMG; Niethammer, Besatzungsmacht S. 185 Anm. 115.
3Staatsminister Roßhaupter schilderte die Erfahrungen in seinem Ministerium, wo die Situation zwar auch sehr schwierig, aber durch Einstellung von Reichsbeamten, früheren Gewerkschaftsführern usw. sich günstiger gestalte.10 Wenn auch die Schwierigkeiten groß sind, so muß es doch möglich sein, den Betrieb aufrecht zu erhalten. Im übrigen ist er mit der Vorsprache bei Eisenhower einverstanden.10Zur Errichtung des Arbeitsministeriums und dessen personeller Besetzung vgl. Akten der Manpower Division (OMGBY 13/106–3/5, 13/106–3/6, 13/106–3/7); ferner Weekly Report RMG Nr. 7, 22.-29. 6. 1945 (OMGBY 13/74–2/1).
4Staatsrat Rattenhuber erklärte noch, daß die Ernährungslage nur durch Fachleute gesichert werden könne; er wäre einverstanden, wenn wenigstens eine längere Entlassungsfrist erwirkt werden könnte.
5Oberbürgermeister Dr. Scharnagl schilderte seine Erfahrungen bei der Stadt11 und erklärte, daß der Befehl Eisenhowers vollzogen werden müsse. Im übrigen sei bei der Stadt ein Komitee aufgestellt zwecks sorgfältiger Überprüfung der Entlassungen. Zur Frage eines etwaigen Rücktritts erklärt er, daß die Vertrauensfrage aufgeworfen werden könne, ohne daß man zunächst die letzte Konsequenz zu ziehen braucht. Es wäre eine ungeheure Verantwortung, die Sache laufen zu lassen und so dem Verderben entgegenzutreiben.11Vgl. Wacker.
6Reichsbahnpräsident Rosenhaupt erklärt, daß bei der Bahn die Verhältnisse ähnlich liegen. Es konnte festgestellt werden, daß die Richtlinien, nach denen bei den Entlassungen vorgegangen wird, durchaus undurchsichtig sind. Es wird versucht werden, diese Entlassungen einzudämmen.
7Staatsminister Dr. Lange erklärt, daß die zahlreichen Verhaftungen in der Industrie12 größtes Aufsehen erregt haben. Das Programm der Entnazifizierung liege ausschließlich in den Händen der Militärregierung. Er gab Beispiele über die Entlassung; so seien Leute, die Auslandsreisen gemacht haben, entfernt worden.12Eine Liste von 102 verhafteten Wirtschaftsführern in Bayern in Münchener Zeitung, 14. 7. 1945. Vgl. dazu Rechtsanwalt Karl Thorwart an Schäffer, 17. 7. 1945 (NL Geßler 64), und Weekly Report RMG Nr 9, 5.-12. 7. 1945 (OMGBY 13/74–2/1). Schäffer lud am 12. 7. 1945 Ehard, Hoegner, Lange und Scharnagl zu einer Besprechung betr. Ausschaltung von Nationalsozialisten aus der Wirtschaft ein. Scharnagl berichtete über die auf den 20.7. verschobene Aussprache am 24. 7. 1945 an Lange (NL Hoegner 354). In StK 114285 befindet sich ein Gesetzentwurf (14 S.) vom 4. 7. 1945: „Ausschaltung von Nationalsozialisten aus der Wirtschaft“, mit hs. Vermerk: Entwurf des Oberbürgermeisters (Verweis auf den Entwurf auch bei Niethammer, Mitläuferfabrik S. 184 Anm. 139); vgl. dazu Stadelmayer an MPr., 6. 7. 1945 (StK 113899). Scharnagl teilte der Militärregierung München am 3. 10. 1945 auf Schreiben vom 18. 9. 1945 mit, daß er den MPr. um den Erlaß eines Gesetzes betr. Entnazifizierung der Wirtschaft gebeten habe, da es sich um eine überörtliche Angelegenheit handle (StK 114285). Vgl. auch Stadtarchiv München BuR 1983 und H. Winkel S. 175. Am 26. 9. 1945 erließ die Militärregierung das Gesetz Nr. 8: „Verbot der Beschäftigung von Mitgliedern der NSDAP in geschäftlichen Unternehmungen und für andere Zwecke, mit Ausnahme der Beschäftigung als gewöhnliche Arbeiter“. Vgl. ferner die 1. Ausführungsverordnung zum Gesetz Nr. 8, beides abgedruckt bei Hemken; zur Entstehung Niethammer, Mitläuferfabrik S. 240–248.
8Ministerpräsident Schäffer machte dann weitere Ausführungen über eine Besprechung mit Col. Keegan am 5. 7. 1945,13 die sich mit dem schon oben erwähnten im allgemeinen decken.13Vgl. Nr. 33.
9Die Erklärung, die Verantwortung nicht mehr tragen zu können, würde ein völliges Scheitern des bayerischen Experiments14 bedeuten, aber eine Besserung wäre nicht zu erwarten, da die Entlassungen nicht zurückgenommen werden. Er macht den Vorschlag, Col. Keegan die Verhältnisse vorzulegen mit der Bitte, sie dem Hauptquartier zu unterbreiten, oder daß Gelegenheit gegeben wird, sie dem Hauptquartier vortragen zu können. Zu diesem Zweck müßte also eine Denkschrift15 überreicht werden können, in welcher die einzelnen Ressortminister die entsprechenden Unterlagen in deutsch und englisch festlegen. Aus diesen Unterlagen müßte hervorgehen, wieviele Beamte entlassen sind, wieviel wirkliche aktive Nazi gewesen wären, wieviele zu Unrecht entlassen wurden, weil sie gesinnungsmäßig keine Nazi waren, wobei die Instruktion „Instructions to Financial Institutions, No 3 and Government Financial Agencies“ Nr. 3 [!] zugrunde zu legen ist. Ziffer VIII der Anweisung dieser Instruktion geht zu diesem Zweck an sämtliche Staatsministerien in Abschrift hinaus.16 Wenn die Rücksprache bei Eisenhower erfolglos bleibt, könnte immer noch die letzte Konsequenz gezogen werden, was eine Selbstaufopferung bedeuten würde, die sicherlich zum Nachteil Bayerns gereichen würde.14Mit der Formulierung „bayerisches Experiment“ wird von Schäffer der Modellcharakter angesprochen, den die Einsetzung einer Regierung auf Landesebene in Bayern durch die Amerikaner hatte. Vgl. Niethammer, Besatzungsmacht S. 179 Anm. 85 und S. 188.15Vgl. Denkschrift Schäffers vom 2. 8. 1945 an RMG betr. Removal of Nazis (OMGBY 15/102–2/13), hs. Entwurf Schäffers, 1. 8. 1945 (NL Pfeiffer 55); zum Inhalt: Niethammer, Mitläuferfabrik S. 176ff. Vgl. ferner die Denkschrift Schäffers vom 1. 9. 1945: Effects of Denazification on the Bavarian State Administration (OMGBY 15/102–2/13) sowie den Bericht des StMF, 1. 8. 1945, über den Stand der Leistungsfähigkeit des StMF und der Steuerverwaltung infolge der Entlassungsbestimmungen, zu Erlaß des MPr., 28. 7. 1945 (Nr. 2760), offenbar als Material für die Denkschrift. Danach betrug die tatsächliche Leistungsfähigkeit des StMF 30%, die der Steuerverwaltung 40% der Sollstärke (StK 113914). Weitere Berichte über die Auswirkungen von Entlassungen in StK 113907, 113912.16Die Ziffer VIII der Instruktion enthält eine Gliederung der NS-Belastung (Mitgliedschaft in der NSDAP vor 1. 4. 1933, danach, etc.) (Ex. in StK-MinRProt 6 und MF 69796). Vollständiger Text der Instruktion in StK 113901. Vgl. Niethammer, Mitläuferfabrik S. 151 Anm. 22 und S. 177 Anm. 105.
10Ministerialrat Dr. Geiger teilte mit, daß bei der Post sogenannte wilde Ausschüsse bestehen, die an der Entnazifizierung arbeiten.
11Minister Roßhaupter hob hervor, daß kein Dienstvorstand zu dulden brauche, daß sich irgendwelche Leute als Ausschuß bezeichnen.
1Betreff: Enteignung.
2Der vom Staatsminister des Innern vorgelegte Zwangsenteignungsfall wurde einheitlich gebilligt.17
17Unterlagen nicht ermittelt.
1Die von der Feuerbestattungskasse „Flamme“, München, beabsichtigte Trauerkundgebung18 wird von Oberbürgermeister Dr. Scharnagl geregelt werden. Die Einladungen hierzu werden von der Stadt aus übernommen werden. Staatsminister Dr. Hipp und Roßhaupter werden die Staatsregierung hierbei vertreten.181913 war in Berlin die Volks-Feuer-Bestattung mit gewerkschaftlicher Unterstützung zur Förderung der Idee der Feuerbestattung gegründet worden. (s. StK 114524).
1Der Herr Ministerpräsident machte dann vorläufige Mitteilung über das kommende Budget, von dem er runde Ziffern bekanntgab.19
19§ 1 des Haushaltsgesetzentwurfs, den Schäffer am 29. 8. 1945 den Ressorts zuleitete, lautete: „Der diesem Gesetz als erste Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1945 wird im ordentlichen Teil Abschnitt A Landesverwaltung in Einnahme und Ausgabe auf 445.818.000 RM Abschnitt B Reichsverwaltung [in Bayern] in Einnahme und Ausgabe auf 1.116.185.000 RM im außerordentlichen Teil Abschnitt B Reichsverwaltung in Einnahme und Ausgabe auf 600.000.000 RM festgestellt.“ Vgl. Rundschreiben des StMF, 5. 8. 1946, und Gesetz Nr. 44 über die Feststellung des Haushaltsplanes des Bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1945 (Haushaltsgesetz) vom 7. August 1946 (GVBl. S. 302
) (StK 114117). Vgl. auch Bemerkungen zum Entwurf eines Haushaltsplanes für das Land Bayern für das Rechnungsjahr 1945 (StK 112973); Weekly Report Nr. 13, 2.-9. 8. 1945 (OMGBY 13/74–2/1); „The preliminary budget for the fiscal year 1945 of the Land Bavaria indicates a deficit of RM 526.5 million. This deficit is likely to be considerably larger because of overoptimistic estimates of tax revenue, food subsidy payments, occupational expenses, and hospital expenses. Revenue during the 1st quarter (April, May and June) is running approximately 30 to 35 per cent of last year. In July revenue increased to about 40 per cent“; After action report Third United States Army, G-5 section, July 1945 (OMGBY 10/130–3/1).; s. Nr. 26.
1Bezüglich der Kriegssachschäden20 wurde festgestellt, daß noch Referenten-Besprechungen und Besprechungen mit der Militärregierung erfolgen.20Damit waren primär Zerstörungen von Wohnraum gemeint; vgl. den Bericht des MD im StMA, Moritz Wolf, vom 14. 8. 1945 über seine Reise zu den Regierungspräsidenten vom 7.–13. 8. 1945, betr. Notmaßnahmen zur Bereitstellung von provisorischem Wohnraum und zur Vermeidung größerer Schäden an Wohnhäusern (StK 112981 und OMGBY 13/106–3/5). Vgl. vom 17. 9. 1945, Report about the trip of the Ministry of Labor undertaken with the Military Government, 11.-14. 9. 1945 (OMGBY 13/106–3/6) sowie: Die Kriegsschäden an Wohngebäuden und Wohnungen in Bayern r. d. Rheins. Mitteilungen des Bayer. Statistischen Landesamts Heft 5, 30. 12. 1945, S. 17–20. Zur Neuregelung des Kriegsschädenrechts s. MF 70175; Bauer S. 23; Dokumente deutscher Kriegsschäden. Vgl. auch Nr. 21.
1Eine Zusammenstellung der aufzuhebenden Gesetze21 ist an die Justizverwaltung zu übergeben.21Eine Liste mit drei Rubriken: I. Ersatzlos wegfallende Gesetze (100), II. Gesetze, die im wesentlichen aufzuheben sind, aber Ersatz- bzw. Übergangsbestimmungen erfordern (35), III. Abzuändernde und zu überprüfende Gesetze (78) in OMGBY 10/108–1/2.
1Minister Dr. Lange und Roßhaupter schnitten dann die Frage wegen der Gehaltsabzüge und Gehaltseinbehaltungen an.22
22Vgl. Roßhaupter an den MPr., Abdruck an die Ressorts, Reichsbahn- und Reichspostdirektion, 10. 7. 1945: „Auf Einladung vom 29. Juni fand am 5. Juli 1945 eine Besprechung über eine etwaige Kürzung der Löhne der Arbeiter im öffentlichen Dienst statt. Diese Frage wurde dann auch im Ministerrat vom Freitag, den 6. Juli, erörtert. Nach Ziff. 4, Satz 1 meiner Ernennungsurkunde zum Arbeitsminister bin ich verpflichtet, alle Fragen, die von Bedeutung oder Interesse für die Militärregierung sind oder zu sein scheinen, zu deren Kenntnis zu bringen“. Daher habe er die Frage mit Bolds erörtert, der erklärt habe, daß die nach deutschem Gesetz bestehenden Löhne laut Verordnung der Militärregierung aufrecht zu erhalten seien. Er gab den Befehl, die gegenwärtigen Löhne in der alten Form aufrecht zu erhalten und beauftragte Roßhaupter, in diesem Sinne an den MPr. zu schreiben (StK 111682). Vgl. Nr. 6 TOP III.
2Der Ministerpräsident gab hier nähere Auskunft über Zweifelsfragen. Der hierfür auszuarbeitende Gesetzentwurf23 wird noch besprochen werden. Die Gehälter werden nur an die Beamten, die im Dienst sind, weiterbezahlt.23Unterlagen nicht ermittelt.
1Staatsrat Rattenhuber machte dann Angaben über die Ernährungslage, insbesondere über die Fett-, Fleisch-, Kartoffel-, Eier-, Gemüse-, Obst-, Zucker-, und Bierversorgung.24 Staatsrat Rattenhuber gab dann noch Feststellungen gelegentlich seiner Reise in das französisch besetzte Gebiet bekannt.25
24Vgl. Bericht über die Nahrungsmittelversorgung in Bayern, 7. 6. 1945, mit umfangreichen Anlagen, und Berichte über die Ernährungslage in Bayern, August 1945 (NL Baumgartner 5).25Gemeint ist vermutlich eine Reise in den – landwirtschaftlich ertragreichen – französisch besetzten bayer. Stadt- und Landkreis Lindau.
2Ministerialdirektor Fischer gab Erklärungen ab über die Vorbereitung der Evakuierung; die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen26. Das Bayerische Rote Kreuz würde eingeschaltet, so daß das Auffangen möglich ist.27 Nach Abtransport der Ausländer28 wird der Abtransport der Nichtbayern nach Westen erfolgen.29 Bis 15. Juli sollen nach Mitteilung der Militärregierung Züge zum Abtransport der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden30.26Mit Evakuierten sind die infolge des Luftkrieges aus anderen Teilen des Deutschen Reiches vorübergehend in Bayern untergebrachten Personen gemeint, im Juni 1945 678.000 Personen; Bauer S. 23. Die Staatsregierung strebte eine geordnete Rückführung dieser Evakuierten an; vgl. StK 114864.27Vgl. Nr. 32.28Bei Kriegsende lebten knapp eine halbe Million ausländische Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter in Bayern. Ihre Zahl reduzierte sich bis Ende 1945 auf 360.000; Bauer S. 23.29Gemeint ist die Rückführung der Evakuierten in die Westzonen. Vgl. dazu StMI an die Regierungspräsidenten, 4. 7. 1945 (MInn 79891), und die Radiodurchsage vom 9. 7. 1945, die sich gegen die „wilde“ Abschiebung von Evakuierten durch einzelne Bürgermeister wandte (StK 114864).30Vgl. Weekly Report RMG Nr. 9, 5.-12. 7. 1945 (OMGBY 13/74–2/1). Rosenhaupt teilte am 22. 9. 1945 der Regierung von Oberbayern und dem StMI mit, daß trotz regelmäßig wiederholter Anträge bei den zuständigen amerikanischen Stellen die Genehmigung für den Massenrücktransport von Evakuierten aus Bayern nach Nord- und Nordwestdeutschland in Sonderzügen der Eisenbahn nicht erreicht werden konnte (MInn 79891). Vgl. ebenso Halbmonatsberichte des Regierungspräsidenten in Würzburg, 16.-31.8., 1.-15. 9. 1945 (MSo 81).
3Staatsminister Dr. Lange sprach dann noch über die Kohlenversorgung und Kohlenbeschaffung,31 über den Verkehr mit Waren, über die Erfassung des Heeresgutes,32 die noch ziemlich schwierig sei, über die Aufrechterhaltung der Preise33 und Bekämpfung des Schwarzen Marktes.34 Bezüglich letzterem teilte er mit, daß die Amerikanische Besatzung zur Mitwirkung bereit ist.35
31Vgl. Nr. 10 und die Rundfunkansprache Langes, 13. 8. 1945, zu dieser Thematik (StK 112589).32Vgl. Nr. 27 und 34. S. MWi 14755.33Lange war von RMG aufgefordert worden, eine „Price Control Authority“ zu errichten; Weekly Report RMG Nr. 4, 4.-10. 6. 1945 (OMGBY 13/74–2/1). Auf Weisung der Militärregierung wurde die Anordnung über Preisbildung und Preisüberwachung vom 18. Juli 1945 bekanntgegeben (GVBl. Nr. 1 S. 4). Darin wurden die Kompetenzen dem StMWi als Oberster Preisbehörde (Bayerische Preisbildungsstelle) übertragen. Es übernahm auch die Zuständigkeiten des früheren Reichskommissars für die Preisbildung. Vgl. Schreyer S. 57f.34Das Hauptquartier der 3. Armee beauftragte Schäffer am 9. 8. 1945, ein Gesetz zur Bekämpfung des Schwarzen Marktes zu erlassen, das die in diesem Schreiben enthaltenen Richtlinien enthielt (StK-GuV 653). Dies geschah mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Schwarzen Marktes vom 25. September 1945 ergänzt durch die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung des Schwarzen Marktes (GVBl. Nr. 2 S. 1–2). Vgl. Nr. 69, 85 und 97.35Hs. Zusatz: „Weinisch“.