1. Nachtrag zum 10. August
Besprechung über die Frage der Couponzahlung der Hypothekenbanken. Gegen die Vorschläge der Hypothekenbanken bestehen keine Einwendungen, jedoch erfolgt weder im positiven noch im negativen Sinne eine Stellungnahme. Die Regelung bleibt den Hypothekenbanken überlassen.334
334Vgl. Schäffer an StMWi, 11. 8. 1945 betr. Zinsscheineinlösung: Er habe inzwischen mit der Militärregierung (Major Phillipps und Shearer) gesprochen. „Die Militärregierung erhebt keine sachlichen Einwendungen dagegen, daß die Bayerischen Realcredit Institute, wie vorgeschlagen, die erstfälligen Halbjahreszinsscheine einlösen. Die Militärregierung kann jedoch nach Ihrer Erklärung eine Anordnung dahin, daß die Einlösung des zweitfälligen Halbjahreszinsscheines zunächst zurückzustellen ist, nicht erlassen“. Die Bayerische Landesregierung sei zu einer solchen Anordnung von sich aus ebenfalls nicht in der Lage, daher sei die Regelung den Banken in ihrer eigenen Verantwortung überlassen. Es könne den Banken dabei die Überlegung anheimgestellt werden, ob nicht dem Rückgang der Hypothekenzinsen eine all gemeine und gleiche Konversion der Pfandbriefzinsen zu folgen habe. Dies hänge natürlich davon ab, wie die Frage der Weitergewährung der Nutzungsentschädigungen künftig geregelt werde. Darüber seien in seinem Hause [dem StMF] bereits Vorschläge ausgearbeitet worden. Eine geplante Regelung könne sich nicht auf Bayern beschränken, es sei mit einer Lösung im Laufe des nächsten halben Jahres zu rechnen (StK 114515). Vgl. Nr. 58 und die Bekanntmachungen der Bayer. Hypotheken- und Wechsel-Bank (GVBL. 1945 Nr. 1 S. 5 ) und der Bayer. Landwirtschafts-Bank (GVBL. 1945 Nr. 2 S. 4 ).
2. Besprechung 11. August
Berichte über Entlassungen übergeben.
3. Zwei Gegenvorstellungen übergeben.
4. Eingehende Besprechung wegen der Sozialrenten. Für April bis Juli wären 80 Millionen fällig gewesen, davon hat die Post 41 Millionen ausgezahlt und hat ihrerseits 8 Millionen Überweisungen aus Prämieneingängen erhalten. Der Rest ist aus eingehenden Postscheckgeldern finanziert worden.
Die Finanzierung dieser Vorlage soll aus Mitteln des Landeswohnungsfürsorgefonds geschehen, welcher eine Anleihe an die Versicherungsträger geben müßte.
Die Rückstände von 39 Millionen bleiben zunächst offen, am 1. September soll jedoch die laufende Rente in Höhe von 20 Millionen gezahlt werden. Für die Zukunft ist ein neuer Plan zu entwickeln, mit dessen Hilfe ein Ausgleich zwischen den Erfordernissen und den laufenden Einzahlungen erreicht werden soll. (Regelung der Einziehung der Beiträge, Erhöhung der Beiträge, Verschiebungen zwischen Krankenkassen- und Sozialversicherungen).335
335Zum Fortgang vgl. Nr. 81. Vgl. Radiodurchsage des StMArb, 22. 8. 1945, betr. Sozialversicherung (OMGBY 13/106–3/5).