1. Zwei Briefe wegen Entlassungen von Versicherungsbeamten zurückgegeben.
2. Die Frage der Militärmark340 im Betrage von RM 6.100.- für den Verwaltungsbau wird bearbeitet werden.340Als Zahlungsmittel gab es neben Reichsmark „Allied Military Marks“ (OMGBY 10/130–3/1). S. MF 69764.
3. Brief wegen Zuschuß an die Landwirtschaft übergeben.
4. Ernennung Buchetmann wird reklamiert.
5. Monatsberichte der Oberfinanzpräsidenten und der städtischen Steuerämter sollten bis morgen vorliegen.
6. Alle Instanzen der Verwaltung sollen nach den Richtlinien der Militärregierung viertel- oder halbjährliche Etats aufstellen. Schriftliche Weisung soll bereits vorliegen.
1. Elf Fragebogen der Staatskanzlei übergeben.
2. Brief wegen Hans von Lex übergeben.341
341Vgl. zum Fortgang Nr. 74.
3. Besuch in Regensburg für Donnerstag angesagt.342
342Vgl. den Auszug aus der Rede Schäffers in Regensburg am 16. 8. 1945, Amtliches Mitteilungsblatt für den Stadt- und Landkreis Regensburg, 25. 8. 1945 (Ex. NL Schäffer 14).
1. Brief wegen Brennholz mit Bericht des Landesforstmeisters übergeben.343
343Schäffer an Reese, 14. 8. 1945 (MWi 14900). Vgl. Schäffer an Reese, 13. 8. 1945 betr. Brennstoffversorgung der Bevölkerung (StK 114644).
2. Brief wegen Registrierung von Motorfahrzeugen übergeben.
Der Brief wurde am Schluß Colonel Sheppard übergeben, der noch Weisungen der obersten Stelle erwartet. Der Brief wird bis längstens Ende d.M. aufgehoben werden, falls nicht vorher die erwarteten Weisungen eingehen.
3. Die Frage des Ministers für Unterricht und Kultus besprochen. Eine Frist von längstens 30 Tagen wurde vereinbart.344
344Vgl. zum Fortgang Nr. 66 und Nr. 85.
4. Es soll bis zum 20. d.M. spätestens eine Ausarbeitung eingereicht werden,
1) über die Auswirkungen der freien politischen Betätigung auf die Regierung des Landes und auf die Auswirkungen der Denazifizierung.345
345Zu diesem Besprechungspunkt liegt eine Aktennotiz vor (NL Pfeiffer 142): „Dienstag, den 14. 8. 1945, teilte Col. Reese dem Ministerpräsidenten mit: Zwar nicht unter dem Druck des russischen Vorgehens, aber doch veranlaßt hiedurch, [Befehl Nr. 2 der Sowjetischen Militäradministration vom 10. Juni 1945, ermöglichte die Bildung antifaschistischer Parteien in der SBZ, H. Weber S. 4] sehen sich die Amerikaner nun in der Lage, daß sie die Bildung von Parteien und die politische Tätigkeit früher werden zulassen müssen als sie ursprünglich geplant hatten. Doch wolle er für München und Bayern trotzdem die Erlaubnis noch etwas zurückhalten. Er ersucht darum, daß ihm der Ministerpräsident bis zum 20.8. eine Aufstellung über folgende Punkte überreiche: 1.) über die Auswirkung freier politischer Tätigkeit auf die Regierung des Landes und auf die Entnazifizierung. 2.) über Maßnahmen, die getroffen werden können, um die Wirkungen der Entnazifizierung sicherzustellen und zu verhindern, daß auf dem Umweg über die neu zugelassenen Parteien die Auswirkungen illusorisch gemacht werden. 3.) Die Programme der bereits vorhandenen Parteien sind zu prüfen. Besonders wichtig sei eine Kontrolle des Eintrittes von früheren Pg. Vor allem dürfen in die Wahllisten keine Nazis hineinkommen. Der Ministerpräsident sagte dem Colonel, daß er bereits Vorarbeiten gemacht habe im Hinblick auf die zu erwartende politische Entwicklung. Ein Gesetzentwurf sei in Vorbereitung, der bestimmt sei, die Nazis aus allen führenden Stellungen fernzuhalten. Es soll ein Gesetz werden ‚zur Vorbereitung demokratischer Rechte‘. Eine bessere Bezeichnung soll noch gesucht werden. Vielleicht könne man es nennen ‚Gesetz gegen den Mißbrauch demokratischer Rechte‘“ Vgl. Nr. 7 TOP IX. bes. Anm. 67 und Anm. 69 und Nr. 67. Vgl. ferner Die CSU 1945–1948 S. VI-VIII.
2) über Maßnahmen, die getroffen werden können, um die Wirkungen der Denazifizierung sicherzustellen und zu verhindern, daß auf dem Umweg über die neu zugelassenen Parteien die Auswirkungen illusorisch gemacht werden. (Prüfung des Programms der Parteien, Kontrolle bei der Aufnahme von Mitgliedern und bei der Anlegung der Wahllisten).