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Nr. 7728. August 1945 Aktennotiz

Bei der heutigen Vorsprache bei Capt. Schweizer traf Herr Ministerpräsident im Zimmer von Capt. Schweizer 2 Leutnants vom Local Detachment Ebersberg. Im Hinblick auf das Memorandum417 und die von Capt. Schweizer in dieser Hinsicht in Gang gesetzte Untersuchung stellte der eine der Herren eine Reihe von Fragen. Der Ministerpräsident legte dar, was ihm aus dem Memorandum im Gedächtnis haften geblieben war. Der Leutnant fragte, ob ihm bekannt sei, daß der Name Schuster und eine Empfehlung, diesen zum Landrat zu machen, darin enthalten sei, woran sich der Ministerpräsident nicht erinnern konnte. Der Leutnant hatte auch eine Kopie eines Memorandums bei sich, in welchem er den diesbezüglichen Passus zeigte. Er fragte dann auch noch nach den Töchtern und Nichten des Ministerpräsidenten und schien offenbar eine Verbindung zu dem Namen Schuster zu suchen. Weiter fragte er, ob Akten geführt würden, in welchen die Beschwerden untergeordneter Organe und die Aufzeichnungen der daraufhin veranlaßten Schritte verwahrt würden. Dies wurde verneint, da solche Beschwerden einfach der zuständigen Dienstaufsichtsbehörde zugeleitet werden. Der Ministerpräsident stellte dann fest, daß ein deutscher Staatsbürger das Recht habe, sich beschwerdeführend an eine Vorgesetzte Stelle einer Behörde zu wenden, worauf die beiden Herren erklärten, daß Deutsche keinerlei Rechte besäßen. Es scheint die Absicht zu sein, das eingeleitete Verfahren fortzusetzen und offenbar das Memorandum auf dem Dienstwege anzufordern.418