Die Texte der Ministerratsprotokolle werden auf der Grundlage der den Mitgliedern der Staatsregierung zugeleiteten hektographierten Exemplare (Umdrucke) vollständig abgedruckt. Hierbei handelt es sich um die autorisierte Fassung der Protokolle. Diese sind in verschiedenen Serien überliefert. Dabei handelt es sich um
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- das den Akten der Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Abteilung II) zugeordnete Exemplar,3
- die Serie im Nachlaß Hoegner im Institut für Zeitgeschichte in München,4
- die Serie im Nachlaß Ehard in der Abteilung V des Bayerischen Hauptstaatsarchivs.Geringe Lücken in diesen Serien können durch die Parallelüberlieferungen geschlossen werden. Teilserien der Ministerratsprotokolle befinden sich
5 Diese Teilserie, die für die Jahre 1947/1948 des Kabinetts Ehard II vollständig ist, zeichnet sich dadurch aus, daß zu einer größeren Zahl der Protokolle Kabinettsvorlagen (in der Regel Gesetzenrwürfe, teilweise auch mit Begründungen) vorliegen, allerdings meistens nur zu einigen der in der Sitzung behandelten Tagesordnungspunkte;6
- im Nachlaß Josef Müller im Archiv für Christlich-Soziale Politik (ACSP) der Hanns-Seidel-Stiftung in München.7
- im Nachlaß Hanns Seidel im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung (ACSP) in München,8
- im Nachlaß Otto Weinkamm im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung in München,9
- im Bestand Sonderministerium (MSo) im Bayerischen Hauptstaatsarchiv,10
- im Bestand „Bevollmächtigter Stuttgart“ im Bayerischen Hauptstaatsarchiv.11
Einzelne Protokolle finden sich in einer Vielzahl von Sachakten der Staatskanzlei und der Ministerien.12
Als Vorlage der hektographierten Protokolle dienten Entwürfe, die im Registraturexemplar der Bayerischen Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv überliefert sind. Dieses wird ergänzend herangezogen. Korrekturen des Ministerpräsidenten sowie des Sekretärs des Ministerrats in diesem Registraturexemplar werden in Anmerkungen festgehalten, falls ihnen Informationswert zukommt.13 vorrangig ist. Im vorliegenden Band mußte davon kein Gebrauch gemacht werden. Die Kabinettsprotokolle liegen damit der Öffentlichkeit ungekürzt vor.
Der Grundsatz der vollständigen Textwiedergabe wird dort durchbroehen, wo im Spannungsverhältnis zwischen Wissenschaftsfreiheit und Persönlichkeitsschutz die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, insbesondere des informationellen Selbstbestimmungsrechts,nicht übernommen. Die Namen der Sprecher in den Ministerratsprotokollen werden durch Kursive wiedergegeben.
Auslassungen sowie Zusätze des Bearbeiters werden stets durch eckige Klammern [] kenntlich gemacht. Abkürzungen sind beibehalten und im Verzeichnis der Abkürzungen nachgewiesen, ungebräuchliche Abkürzungen werden aufgelöst oder in die heute übliche Form gebracht. Orthographische und offensichtliche Schreibfehler, insbesondere bei Personennamen, werden stillschweigend korrigiert. Unterstreichungen und Sperrungen im Text werden14 Die Reihenfolge der Teilnehmer folgt der Vorlage. Ferner enthält der Dokumentenkopf die Tagesordnung entsprechend der den Ministerratsprotokollen vorangestellten Tagesordnung.
Die vom Bearbeiter einheitlich gestalteten Dokumentenköpfe enthalten Nummer und Datum, die Uhrzeit von Beginn und Ende der Sitzung, die Anwesenheitsliste und – soweit in der Vorlage vorhanden – eine Liste der entschuldigt abwesenden Kabinettsmitglieder.Für die unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ beratenen Themen sowie für Themen, die eigenständig sind, aber innerhalb eines übergreifenden Tagesordnungspunktes behandelt wurden, hat der Bearbeiter eigene Tagesordnungspunkte formuliert. Diese werden ebenso in eckige Klammern gesetzt wie die sich daraus ergebende abweichende Numerierung der Tagesordnungspunkte. Die Tagesordnungspunkte werden im Text wiederholt. Dies geschieht in eckigen Klammern, wenn sie in der Vorlage nicht enthalten sind.
Der Tagungsort wird nur angegeben, wenn die Sitzung nicht in München stattfand.
15 In einigen Protokollen ist zudem am Schluß das Datum der Ausfertigung angegeben.16
Auch die in der Gestaltung leicht variierende Schlußformel – die Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten, den Leiter der Staatskanzlei und den Generalsekretär des Ministerrats – wurde in eine einheitliche Form gebracht.Die Ministerratsprotokolle werden durch knappe sachanmerkungen erläutert. Diese dienen als Verständnishilfe und verweisen auf weiterführende Literatur, auf die großen Quelleneditionen zur Nachkriegszeit und auf ungedruckte Quellen, die zur vertiefenden Beschäftigung mit den Texten heranzuziehen sind; dies sind vor allem die Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die im Kabinett beraten wurden.
17 Dieser umfangreiche Bestand soll durch die Edition der Ministerratsprotokolle thematisch erschlossen werden (Fondsedition). Wo immer notwendig, werden weitere ungedruckte Quellen aus anderen Beständen herangezogen. Zu nennen ist in erster Linie für alle Fragen im Rahmen des Länderrats der US-Zone in Stuttgart und im Zusammenhang mit dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet (Bizone) in Frankfurt der Bestand „Landesdienststelle des Länderrats und der Zweizonenämter“ in der Bayerischen Staatskanzlei. Herangezogen wurden ferner die Akten der Ministerien, besonders der Staatsministerien des Innern, der Finanzen, für Wirtschaft, für Unterricht und Kultus und für Arbeit und Soziale Fürsorge, Material aus den einschlägigen Nachlässen, besonders aus dem Nachlaß des Ministerpräsidenten Ehard im Hauptstaatsarchiv und des Justizministers Müller im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung sowie die Akten der amerikanischen Militärregierung für Bayern (OMGBY-Bestand).18
Bei den Aktenhinweisen wird primär auf die Akten der Bayerischen Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv Bezug genommen (StK).Separate Sammlungen der Kabinettsvorlagen konnten nicht ermittelt werden; solche Zusammenstellungen existieren wohl auch nicht. Die einzelnen Vorlagen sind vielmehr, dem Sachaktenprinzip folgend, im sachlichen Zusammenhang in den Ministerialakten abgelegt worden und jeweils dort zu ermitteln. Einen partiellen Ersatz für das Fehlen von Sammlungen der Kabinettsvorlagen bilden die im Nachlaß Josef Müllers teilweise mit den Protokollen abgelegten Vorlagen sowie eine Serie von Akten (StK-GuV), deren Entstehung auf die Praxis der Staatskanzlei zurückgeht, zu allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen eine Stellungnahme zu formulieren. Auf diese Weise werden Entstehung, Behandlung im Ministerrat, Veränderungen und Aufhebung aller Gesetze und Verordnungen dokumentiert. Bislang wurden von der Staatskanzlei jedoch nur diejenigen Akten an das Bayerische Hauptstaatsarchiv abgegeben, die sich auf außer Kraft befindliche Gesetze und Verordnungen beziehen. In einigen Fällen erwies sich auch die ganz ähnlich strukturierte Gesetzesdokumentation des Bayerischen Senats (Fasz. Anl.) als wichtige Ergänzung, die mit den Akten des zum 1. Januar 2000 aufgelösten Senats im Jahr 2000 ins Bayerische Hauptstaatsarchiv gelangt ist.
BBd.) zu den Stenographischen Berichten des Bayerischen Landtags eine wesentliche Quelle für die Kommentierung dar, da sie die meisten der vom Ministerrat beschlossenen Gesetz- und Verordnungsentwürfe mit Begründung enthalten.
Parallel zu den Akten stellen die Beilagen-Bände (19
Mit dem Kabinett Ehard II beginnen regelmäßige Referentenbesprechungen zur Vorbereitung der Kabinettssitzungen.20
Neben den in den Akten enthaltenen Regierungsentwürfen von Gesetzen und Verordnungen, den dazugehörigen Begründungen und einzelnen anderen Kabinettsvorlagen stellen die als „Vormerkungen“ bezeichneten Vermerke der Referenten der Staatskanzlei die wichtigste subsidiäre Quelle zur Kommentierung der Ministerratsprotokolle dar. Sie informieren den Ministerpräsidenten zu einzelnen Tagesordnungspunkten in knapper Form über den Sachverhalt, dessen Entwicklung, den aktuellen Stand sowie die politische Dimension der Angelegenheit und schließen in der Regel mit einem Entscheidungsvorschlag.21
Darüber hinaus liegt auch für das Kabinett Ehard II zu einer Ministerratssitzung ein besonderer Typus von Vormerkungen vor. Sie enthalten zu allen Punkten der vorläufigen Tagesordnung in komprimierter Form das Wesentliche der ausführlichen Vormerkungen und bilden somit die Grundlage für die Leitung der Sitzungen durch den Ministerpräsidenten.22, die „Süddeutsche Zeitung“ (ab 6. Oktober 1945), die „Neue Zeitung“ (ab Jg. 1949 die Münchner Ausgabe), die Pressemitteilungen des Presse- und Informationsamtes der Bayerischen Staatskanzlei „Die Information“, der „Bayerische Landtagsdienst. Berichte und Informationen aus dem Parlament“ sowie die thematische Presseausschnittsammlung der Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (PA), die die gesamte bayerische Tagespresse auswertet.
Weiter werden zur Kommentierung herangezogen der „Bayerische Staatsanzeiger“ (ab 1. Juni 1946)23 Bei „Personen der Zeitgeschichte“ werden die Angaben in der Regel zu einem kurzen Lebenslauf erweitert. Die Biogramme werden möglichst bei deren erstmaliger Erwähnung wiedergegeben, das Personenregister verweist durch Sternchen auf die entsprechenden Seiten. Auf diese Weise wird über die Edition auch der personelle Wiederaufbau der Verwaltung und Justiz des Freistaates Bayern nach 1945 faßbar.24 Durch Verweise wird der Zusammenhang der Beratungen hergestellt.
Die im Protokolltext erwähnten Personennamen werden durch biographische Hinweise in den Anmerkungen erläutert. Sie enthalten in der Hauptsache Lebensdaten sowie Beruf und Funktion zur Zeit der Erwähnung. Auch hier sind die schutzwürdigen Belange der Betroffenen oder Dritter zu wahren.Jedem Band wird eine Einleitung vorangestellt. Sie behandelt das Zustandekommen und das Ende des jeweiligen Kabinetts, die Biographie der regelmäßigen Teilnehmer der Kabinettssitzungen, den formalen Rahmen und Ablauf der Sitzungen, das Zustandekommen und den Charakter der Protokolle sowie den ereignisgeschichtlichen Zusammenhang, in dem die Kabinettssitzungen stattfanden.
Jedem Band werden folgende Verzeichnisse beigegeben:
- Inhaltsverzeichnis,
- Abkürzungsverzeichnis,
- Verzeichnis der Protokolle und der Tagesordnungspunkte,
- Verzeichnis der zitierten Quellen und Literatur.
Der Inhalt des Bandes wird durch ein Personenregister und ein Orts- und Sachregister erschlossen.