1Vgl. zu einem ähnlichen Entwurf des StMArb Nr. 21 TOP IX, Nr. 26 TOP IV und Nr. 34 TOP VII.
1Ministerpräsident Dr. Ehard
2 erkundigt sich, ob der Erlaß dieses Gesetzes nach der Währungsreform noch vordringlich sei und ob man den Entwurf nicht besser zurückstellen solle.3
2Vgl. zu diesem Ministerrat generell die Vormerkung MPr. Ehards zur Leitung dieser Sitzung (dort als Ministerrat vom 31. 7. 1948 bezeichnet, der mit identischer Tagesordnung auf den 2. 8. 1948 verschoben wurde) (NL Ehard 1348). S. zu dieser Gattung von Vormerkungen Protokolle Ehard I Einleitung S. XI.3In der Ehard zur Leitung dieser Sitzung vorliegenden Vormerkung (vgl. Anm. 2) hieß es zu diesem TOP: „Entwurf des Innenministeriums vom 16. 6. 1948. Der Entwurf ist an sämtliche Ministerien versandt. Äußerungen sind hier [gemeint ist in der Staatskanzlei] nicht bekannt geworden, nur das Justizministerium hat nach Mitteilung des Innenministeriums sein Einverständnis erklärt. Es erscheint fraglich, ob dem Entwurf nach der Währungsreform noch die gleiche Bedeutung zukommt. Auf alle Fälle dürfte der Vollzug des Gesetzes schon deswegen auf Schwierigkeiten stoßen, weil Unterbringungsmöglichkeiten nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Ob diese so einfach geschaffen werden können, wie die Begründung (S. 4 oben) annimmt, erscheint jetzt nach der Währungsreform zumindest zweifelhaft.“ Vgl. ferner „Notgesetz über Erziehung zur Arbeit“, Bayer. Staatsanzeiger 6. 3. 1948, mit Auszügen aus der Begründung.
2Staatsminister Krehle antwortet, von Seiten des Arbeitsministeriums bestünden keine Bedenken und er würde dieses Gesetz an sich begrüßen.
3Es wird Übereinstimmung darüber festgestellt, daß das Gesetz vorläufig nicht behandelt, sondern bis Anfang September 1948 zurückgestellt wird.4
4Zum Fortgang s. Nr. 43 TOP VIII.
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Gesetz sei bereits im November 1947 behandelt und zunächst zurückgestellt worden,5 da die Stellungnahme der Militärregierung zur Frage des Verwaltungsstrafverfahrens einzuholen gewesen sei. Diese habe sich nunmehr mit der Einführung dieses Verfahrens einverstanden erklärt,6 so daß man es jetzt wohl verabschieden und dem Landtag zuleiten könne.5Vgl. Nr. 7 TOP XIII.6Vgl. Hundhammer an StK, 5. 7. 1948 (StK-GuV 37 und MK 62198).
2Der Ministerrat beschließt sodann, den vorliegenden Gesetzentwurf anzunehmen und dem Landtag zuzuleiten.7
7Der stellv. MPr. Müller leitete den Entwurf zu einem Gesetz über die Ahndung der Schulversäumnisse mit Begründung am 3. 8. 1948 dem Landtagspräsidenten zu; vgl. BBd.
III Nr. 1730 . Der Landtag beschloß das Gesetz am 3. 11. 1948; vgl. BBd.
III Nr. 1985 . Vgl. die Einwände der Militärregierung, Van Wagoner an Ehard, 4. 11. 1948: „Nach sorgfältiger Prüfung obigen Gesetzentwurfs bedauert das Amt der Militärregierung für Bayern, daß es ihm aus folgenden Gründen nicht möglich ist, dem Entwurf in seiner gegenwärtigen Form zuzustimmen: Der Entwurf bestimmt einfach, daß eine Verordnung die Durchführung des Gesetzes regeln werde. Er enthält keine Bestimmung darüber, wer die Verordnung verkünden soll, und selbst wenn eine derartige Bestimmung darin enthalten wäre, so würde dies eine zu weitgehende Übertragung gesetzgeberischer Befugnisse bedeuten und im Widerspruch zu den demokratischen Grundsätzen stehen, die die Gewaltenteilung zwischen den einzelnen Regierungszweigen erfordern. Ferner steht eine solche Übertragung gesetzgeberischer Befugnis in Widerspruch zu Art. 70 Abs. 3 Ihrer eigenen Verfassung. Einer der Haupteinwände bezw. Hauptfragen ist, daß in dem Gesetz weder ein Apparat vorgesehen, noch das Bestehen irgendeines ausreichenden Apparates bekannt ist, durch den die Tatsachen und Umstände jedes einzelnen Falles untersucht und festgelegt werden könnten. Es besteht die Ansicht, daß das Gesetz ohne eine solche Einrichtung nicht sehr wirksam, zumindest jedoch nicht wirksam genug wäre, um eine zusätzliche Belastung des Steuerzahlers zu rechtfertigen. Ferner ist es unverständlich, warum die bestehenden Gesetze nicht im wesentlichen ausreichend sind, oder warum sie andernfalls nicht zu einer wirksamen Handhabe gemacht werden können. Diese Erwägungen sind jedoch natürlich in erster Linie, wenn nicht fast ausschließlich Sache der deutschen Behörden und nicht der Militärregierung. Sie dürfen jedoch versichert sein, daß die Militärregierung Ihre Probleme voll und ganz würdigt und sich über eine Verwirklichung Ihrer Ziele freuen würde. Sie ist der Ansicht, daß ein entsprechendes Gesetz gemäß den vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden kann“ (StK-GuV 37, StK 30824 und MK 62198). Art. 70 (3) der BV lautet: „Das Recht der Gesetzgebung kann vom Landtag nicht übertragen werden, auch nicht auf seine Ausschüsse.“ Ehard teilte dem Landtagspräsidenten am 8. 11. 1948 die Entscheidung der Militärregierung mit; vgl. BBd.
III Nr. 1995 . Vgl. zum amerikanischen Einspruch Hundhammer an Ehard, 23. 11. 1948 (MK 62198). S. im Detail StK-GuV 37, zu den amerikanischen Einwänden auch OMGBY 17/175–3/17. Zum Fortgang s. Nr. 67.
1Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet, dieses Gesetz solle an die Stelle der Verordnung Nr. 140 über die Verlängerung von Land- und Fischereipachtverträgen vom 12. 12. 1947 treten,8 die von OMGUS beanstandet worden sei.9 Gegen den vorliegenden Gesetzentwurf10 habe die Militärregierung an sich keine Bedenken, mit Ausnahme des § 3 wonach Zweifelsfragen im Verwaltungswege zu regeln seien.11 Er schlage deshalb vor, den § 3 folgendermaßen zu fassen: „Das B. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das B. Staatsministerium für Justiz können gemeinschaftlich Vorschriften zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erlassen.“8Die Verordnung Nr. 140 über die Verlängerung von Land- und Fischereipachtverträgen vom 12. Dezember 1947 (GVBl. S. 247
) hatte die Verordnung Nr. 70 über die Verlängerung von Land- und Fischereipachtverträgen vom 30. April 1946 (GVBl. S. 216
) abgelöst; vgl. zur Verordnung Nr. 70 Protokolle Hoegner I Nr. 27 TOP IV
.9Zu den materiellen Einwänden der Militärregierung vgl. OMGBY 17/173–1/10. Vgl. ferner den davon abweichenden Text der Begründung des Gesetzentwurfs (BBd.
III Nr. 1733 ): „Die Militärregierung von Bayern hat am 23. Juli 1948 diesen Teil der Verordnung beanstandet und angekündigt, die Verordnung ungesäumt aufzuheben, falls nicht binnen kürzester Frist die Materie in gleicher Weise durch ein formelles Gesetz des Bayerischen Landtags geregelt werden würde. Sie hat dabei ausdrücklich betont, daß im übrigen gegen den Inhalt der Verordnung nichts eingewendet würde.“10Exemplar des Entwurfs in NL Ehard 1348.11Zu den Einwänden der Militärregierung s. im Detail OMGBY 17/173–3/6.
2Der Ministerrat stimmt sodann dem Gesetzentwurf zu.12
12Dieser Satz wurde im Registraturexemplar hs. hinzugefügt (StK-MinRProt 11). – Der stellv. MPr. Müller leitete den Entwurf des Gesetzes mit Begründung am 5. 8. 1948 dem Landtagspräsidenten zu; vgl. BBd.
III Nr. 1733 . Am 27. 8. 1948 erhob die Legal Division von OMGB erneut Bedenken gegen eine Formulierung in § 3 des Entwurfs; Abdruck des Schreibens in BBd.
III Nr. 1782 . – Der Landtag beschloß am 22. 9. 1948 das Gesetz mit der von der Militärregierung gewünschten Änderung; vgl. BBd.
III Nr. 1820 . – Gesetz über die Verlängerung von Land- und Fischereipachtverträgen vom 30. September 1948 (GVBl. S. 203
).
1. Ernennung des vormaligen Präsidenten der Bayerischen Staatsschuldenverwaltung, Oskar von Schneider,13 zum Vizepräsidenten des Obersten Rechnungshofs U13Oskar Ritter von Schneider (1886–1968), Jurist, 1913 große juristische Staatsprüfung, 1916 Eintritt in die bayer. Finanzverwaltung, 1919 Abordnung zur vorübergehenden Dienstleistung an das StMF, 1923 RR I. Kl. StMF, 1929 ORR, 1934 MinRat, 1. 4. 1942 Präsident der Bayer. Staatsschuldenverwaltung, 31. 10. 1945 vom Dienst enthoben, lt. Spruchkammerbescheid, 18. 11. 1946, vom BefrG nicht betroffen, 21. 7. 1947 Bestätigung dieses Spruchs, 3. 8. 1948 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Ernennung zum Vizepräsidenten des Obersten Rechnungshofs, 18. 9. 1951 Beschluß des Ministerrats, seine Dienstzeit bis 31. 3. 1952 zu verlängern, 1. 4. 1952 Ruhestandsversetzung.
1Staatsminister Dr. Kraus erklärt, gegen die beabsichtigte Ernennung keine Bedenken zu erheben. Er müsse aber grundsätzlich feststellen, daß er gegen die Einrichtung der Vizepräsidenten sei.
2Der Ministerrat beschließt sodann, der Ernennung zuzustimmen.
2. Ernennung des Ministerialrats Viktor Blum14 zum Präsidenten der Bayerischen Staatsschuldenverwaltung U14Viktor Blum (1884–1961), 1911 Eintritt in die bayer. Staatsfinanzverwaltung, 1911–1919 Regierungsfinanzkammer der Pfalz, seit 1919 StMF, 1923 Referent im Sachgebiet für den Staatshaushalt und ORR, 1928–1937 Leiter des Haushaltsreferats, 1929 MinRat, 1937 Referent für die staatl. Betriebe im StMF, 1941 Übernahme des Rechtsreferats, 1927–1933 BVP-Mitglied, auf Druck von MPr. Siebert 1. 6. 1942 NSDAP-Mitglied, 1945 im Dienst belassen, März 1946 Abordnung zur Dienstleistung an den Obersten Finanzgerichtshof, Juli 1947 Einreihung durch die Spruchkammer München I in die Gruppe V der Entlasteten, seit Mai 1948 Wiederverwendung im StMF, 1948/1949 Präsident der Bayer. Staatsschuldenverwaltung, 1. 5. 1949 Ruhestandsversetzung.
1Auch diesem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.
3. Ernennung des Regierungsdirektors bei der Obersten Baubehörde, Hermann von Miller,15 zum Ministerialrat bei dieser Behörde U15Dipl.-Ing. Hermann von Miller (1886–1975) (Sohn des Ingenieurs und Gründers des Dt. Museums Oskar von Miller (1855–1934) und Bruder des späteren 2. Bürgermeisters von München Walther von Miller (1894–1978)), 1919 Staatsprüfung für den höheren Baudienst, 1920 Fachberater für das Wohnungswesen und 1923 Regierungswohnungsrat bei der Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, seit 1928 Regierungswohnungsrat I. Kl., seit 1930 in derselben Funktion bei der Regierung von Oberbayern, seit 1940 mit dem Titel Regierungsbaurat I. Kl., eine Beförderung zum ORR im Jahr 1942 scheiterte an einer ungünstigen Beurteilung der Partei-Kanzlei der NSDAP, 18. 11. 1945 Beförderung zum Oberregierungs- und Baurat rückwirkend zum 1. 8. 1945, Dezember 1945 Abordnung zur Geschäftsaushilfe an die OBB, dort Leiter der Abt. für bauliche Maßnahmen und für die Unterbringung der Flüchtlinge und Ausgewiesenen, Februar 1947 Regierungsbaudirektor, 1953 Mitglied der Geschäftsführung der Landeswohnungsfürsorge Bayern GmbH.
1Nach eingehender Aussprache wird die Ernennung des Herrn v. Miller zum Ministerialrat vorerst noch zurückgestellt.16
16Zum Fortgang s. Nr. 43 TOP XII.
4. Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Fritz Regensburger17 zum Vizepräsidenten der Bayerischen Versicherungskammer U17Dr. jur. Fritz Regensburger (1900–1976), Teilnahme am Ersten Weltkrieg, 1925 Promotion in Würzburg, 1926 große juristische Staatsprüfung, 1929 Bezirksamtmann Landau/Pfalz (ab 1. 4. 1932 mit der Amtsbezeichnung RR), 1. 4. 1933 als RR Eintritt in die Bayer. Versicherungskammer, 1942 unterblieb eine Beförderung unter Hinweis darauf, daß er nicht NSDAP-Mitglied war, 1. 9. 1945 ORR, 1. 11. 1946 RegDir, 1. 4. 1948 Vizepräsident der Bayer. Versicherungskammer, 31. 8. 1965 Ruhestandsversetzung.
1Der Ministerrat stimmt der Ernennung zu.
18Vgl. Nr. 27 TOP IV.
1Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die Idee des B. Staatsministeriums des Innern, einen Aufbaurat zu schaffen,19 sei an sich schön und gut, damit allein sei es aber noch nicht getan.20 Man brauche vielmehr vor allem einen Mann bei der Obersten Baubehörde, der das Wohnungsbauwesen energisch in die Hand nimmt. Dieser Mann müsse praktische Erfahrungen auf dem Gebiet des Wohnungsbaues und der Verwaltung haben, ferner ein tüchtiger Geschäftsmann sein. Er habe unter anderem an den früheren Ministerialdirektor Wolf gedacht.21
19Vgl. das Rundschreiben des StMI, 28. 7. 1948, betr. Errichtung des Bayer. Aufbaurats (StK 13769).20Vgl. „Bayerischer Aufbaurat gegründet“, SZ 18. 9. 1948. Auf der Gründungsversammlung im Münchner Rathaus bezeichnete MPr. Ehard es als Zweck dieses Gremiums, alle aufbauwilligen Kräfte zu mobilisieren. Vgl. Stichworte für die Ansprache Ehards auf dieser Gründungsversammlung, 16. 9. 1948, NL Ehard 629. Vorsitzender des Aufbaurates, dem Vertreter von Behörden, Wirtschafts- und Berufsverbänden angehörten, war StMI Ankermüller. Vgl. Protokoll der konstituierenden Sitzung und der 1. Arbeitstagung des Aufbaurats am 16. 9. 1948 sowie die Mitgliederliste und die vorläufige Zusammensetzung der Ausschüsse in StK 13767. S. ferner StK 13768, 13769. Mitgliederverzeichnis auch in MInn 82282. Vgl. auch MK 65515 und zur Reaktion der Militärregierung auf die Ausführungen Staatssekretär Fischers bei der konstituierenden Sitzung des Aufbaurats, Schweizer an Fischer, 19. 10. 1948 (StK 30824). Der Bayerische Aufbaurat war die Reaktion der CSU-geführten Staatsregierung auf den von der SPD auf ihrer Landeskonferenz am 12./13. 6. 1948 in Fürth beschlossenen und als „Aufbauplan A“ bezeichneten Wiederaufbauplan, bei dem es sich im Kern um ein Wohnungsbauprogramm handelte (100 000 Wohnungen in drei Jahren); vgl. Nr. 27 TOP IV.21Zu seiner Person s. Nr. 7 TOP XXV, Nr. 31 TOP VIII und Nr. 37 TOP IV.
2Staatsminister Krehle wirft ein, Ministerialdirektor Wolf habe für Mai und Juni noch sein Gehalt bekommen, sei aber ab 1. 7. 1948 Stadtbaudirektor in Frankfurt geworden.
3Staatsminister Dr. Schlögl erklärt, die gleichen Schwierigkeiten bestünden beim Siedlungsbau, wo sich auch bis heute noch nichts gerührt habe, obwohl er der Obersten Baubehörde auf Ansuchen die Sache übergeben habe. Er habe für Zwecke des Siedlungsbaues 6000 t Kohle erhalten und diese Herrn Staatssekretär Fischer zur Verfügung gestellt, es sei aber bis jetzt weder gebaut, noch auch nur geplant worden.
4Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt nachdrücklich, wenn man nicht in der Lage sei, den Wohnungsbau vorwärts zu bringen, käme man in die größten politischen Schwierigkeiten. Die Oberste Baubehörde allein sei nicht in der Lage alles zu machen. Man habe nun endlich die Zuständigkeiten abschließend geregelt,22 geändert habe sich aber an dem bisherigen Zustand nichts.22Ehard bezog sich hier auf das Gesetz Nr. 112 über die behördliche Organisation des Bauwesens und des Wohnungswesens vom 9. April 1948 (GVBl. 56), durch das die Bauaufgaben wieder in der OBB zusammengefaßt worden waren; vgl. Protokolle Ehard I Nr. 21 TOP IV
sowie Gelberg, Baubehörde.
5Staatssekretär Dr. Schwalber macht darauf aufmerksam, daß zum Generalsekretär der Geschäftsstelle des Aufbaurats Stadtrat Helmut Fischer23 in Aussicht genommen sei, der sich aber weigere, mit Staatssekretär Fischer zusammenzuarbeiten.23Zu seiner Person s. Nr. 27 TOP I.
6Staatsminister Krehle weist darauf hin, daß man im Arbeitsministerium einen Plan auf gestellt habe, für 10 000 Wohnungseinheiten, der jederzeit ausgeführt werden könne. Dieses Programm müsse unter allen Umständen vordringlich behandelt werden. Gerührt habe sich aber bisher noch nichts.
7Staatsminister Dr. Seidel führt aus, vor der Währungsreform habe man einen interministeriellen Ausschuß gebildet, der ein Programm ausgearbeitet habe,24 das der Herr Ministerpräsident auf der Tagung des Baustoffrats25 der Öffentlicheit bekannt gegeben habe. Bisher sei aber noch nichts geschehen und die Baubehörde einschließlich des Innenministeriums erschöpfe sich in Kompetenzstreitigkeiten. Seiner Ansicht nach sollte der Herr Ministerpräsident Staatssekretär Fischer unmißverständlich sagen, wenn binnen 4 Wochen nichts geschehen sei, müßten die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden.26 Die SPD mache große Reklame mit ihrem Aufbauplan A,27 der eigentlich nichts anderes als eine Kopie des Planes des interministeriellen Ausschusses darstelle. Seines Erachtens müsse der Staatsminister des Innern und Staatssekretär Dr. Schwalber sich mehr um die Dinge annehmen und den interministeriellen Plan durchdenken und ausführen.24Vgl. Nr. 27 TOP IV.25Die erste Bayer. Baustofftagung hatte vom 9.-11. 6. 1948 stattgefunden; vgl. „Bauprogramm der Regierung“ Schwäbische Landeszeitung 15. 6. 1948 (PA 1948/24); SZ 12. 6. 1948.26Kritik an der Spitze der OBB übte auch die Militärregierung, die seit dem Wechsel der Kompetenzen in Wohnungsfragen vom StMArb zur OBB insbesondere den Verlust eines regelmäßigen Gesprächskontakts beklagte. Sie forderte daher Fischer auf, sich einmal wöchentlich zur Abgabe eines Tätigkeitsberichts und zur Besprechung beim Leiter der Real Estate and Budget Control Branch (and Head of the Housing Department) einzufinden; vgl. Augustus B. Hill, Chief Real Estate Land Resources and Budget Control (OMGB) an StMI, 13. 12. 1948 (StK 30826).27Vgl. Nr. 27 TOP IV.
8Staatsminister Dr. Hundhammer schlägt vor, das gesamte Problem in Gegenwart von Staatssekretär Fischer durchzusprechen.
9Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt es für notwendig, daß das B. Staatsministerium des Innern im nächsten Ministerrat mitteilen könne, ein bestimmter Mann sei in der Obersten Baubehörde allein für das gesamte Wohnungsbauwesen zuständig.28
28Der im Registraturexemplar folgende Satz: „Es dürfe nicht weiter so sein, daß persönliche Eifersucht eine maßgebliche Rolle spiele“ wurde – vermutlich von Ehard – hs. gestrichen (StK-MinRProt 11).
10Staatsminister Krehle beanstandet, daß Oberbaurat Schmidt,29 der früher im Arbeitsministerium gewesen sei und über große Erfahrungen verfüge, in der Obersten Baubehörde an einer untergeordneten Stelle sitze und nichts zu sagen habe.29Zu seiner Person s. Nr. 8 TOP IX.
11Staatssekretär Dr. Schwalber erklärt, er sei bisher nicht zugezogen worden, insbesondere nicht zu den Personalfragen, die in der Hand des Ministerialrats Geiger30 lägen. Dieser bemühe sich nur, die ehemaligen Beamten, die als PG's entlassen worden seien, wieder hereinzubringen und weigere sich, neue Kräfte zum Zug kommen zu lassen.31
30Franz Geiger (1880–1957), Architekt, 1927 etatmäßig Oberregierungsbaurat und Vorstand des Universitätsbauamtes München, zum 1. 9. 1945 zur Geschäftsaushilfe in die OBB einberufen, zunächst unter Beibehaltung der Leitung des Universitätsbauamtes in der OBB Gruppenleiter der Abt. Allg. Angelegenheiten und Personalreferent, 15. 7. 1947 Beförderung zum MinRat (vgl. Protokolle Ehard I Nr. 26 TOP XIII
), 30. 6. 1949 Ruhestandsversetzung.31Vgl. Gelberg, Baubehörde.
12Staatssekretär Dr. Sattler hälte es auch für richtig, einen neuen Mann hereinzunehmen, wobei die Wahl des Stadtrats Helmut Fischer, der außerordentlich energisch und rücksichtslos sei, bestimmt zweckmäßig sei.
13Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er werde bis etwa 20. 8. 1948 in Urlaub32 fahren und würde es sehr begrüßen, wenn bis dahin die Sache in Ordnung käme. Andernfalls käme man in die größten Schwierigkeiten.33
32Ehard verbrachte seinen Urlaub im August 1948 in der Schweiz; ab 5. 8. 1948 nahm er an einer Konferenz der Moralischen Aufrüstung in Caux bei Montreux teil; vgl. NL Ehard 606 sowie Main-Echo 10. 8. 1948 und das Photo SZ 28. 8. 1948; allg. Müller-List. Im Rahmen dieser Reise besuchte Ehard auch Lindau; vgl. SZ 10. 8. 1948.33Der im Registraturexemplar folgende Nebensatz: ‚,..., die man womöglich nicht überstehen werde“ wurde – vermutlich von Ehard – hs. gestrichen (StK-MinRProt 11).
14Staatsminister Dr. Seidel meint nochmals, der Herr Ministerpräsident solle einen bestimmten Termin setzen, bis zu welchem Zeitpunkt das Programm durchgeführt werden müsse.
15Staatsminister Dr. Kraus macht darauf aufmerksam, man könne mit 50 Millionen DM rechnen, die durch Abschöpfung der Gewinne aus der Hypothekenabwertung hereinkommen würden. Diese Mittel würden bis ungefähr Mitte August zur Verfügung stehen. Allerdings seien sie nur vorübergehender Art und man müsse sich möglichst bald über ihre Verwendung schlüssig werden; am zweckmäßigsten würden sich Finanz-, Arbeits-, Wirtschafts- und Innenministerium zusammensetzen. Im übrigen müsse er darauf aufmerksam machen, daß Staatssekretär Fischer natürlich auch dadurch gehemmt sei, daß er bisher keine Mittel zur Verfügung gehabt habe. Die aus dem sozialen Wohnungsbaufonds nach der Währungsreform übrig gebliebenen 5 Millionen DM habe er sofort verteilt.
16Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die Aussprache nochmals dahin zusammen, daß in den nächsten 14 Tagen unbedingt die Angelegenheit vorwärtsgetrieben werden müsse. Nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub werde er sofort eine Besprechung mit Staatsminister Dr. Ankermüller, Staatssekretär Dr. Schwalber und Staatssekretär Fischer ansetzen.34
34Zum Fortgang s. Nr. 40 TOP X.
35Vgl. Nr. 20 TOP VII.
1Staatsminister Dr. Hundhammer verliest eine Vormerkung über eine am 28. Juli stattgefundene Besprechung in Dachau über den Kräutergarten.36 Zu seinem größten Erstaunen habe Ministerialdirektor Dr. Ringelmann im Verlauf dieser Sitzung erklärt, der Ministerratsbeschluß über die Verwendung des Kräutergartens Dachau werde aufgehoben werden.37 Dabei sei doch auf Grund dieses Beschlusses ein Vertrag38 zwischen dem Unterrichtsministerium und dem Landesamt für Vermögensverwaltung mit Zustimmung des Herrn Ministerpräsidenten39 abgeschlossen worden, nachdem auch das Justizministerium sich damit einverstanden erklärt habe.40 Besonders merkwürdig berühre ihn, daß trotz dieser Tatsachen der Herr stv. Ministerpräsident Dr. Müller mit Dr. Auerbach verhandelt und offensichtlich plötzlich einen abweichenden Standpunkt eingenommen habe.36Die Besprechung in Dachau hatte am 29. 7. 1948 stattgefunden. Über die Besprechung liegen Vormerkungen des StMF und des StMUK vor. Hundhammer bezog sich auf die Vormerkung von MD Mayer (StMUK), 2. 8. 1948 (MK 69846).37Vgl. Nr. 13 TOP II.38Hundhammer hatte Ehard am 15. 3. 1948 den Entwurf eines Pachtvertrages zugeleitet (StK 13645; zur Entstehung des Pachtvertragsentwurfs MK 69846).39Vgl. Ehard an Hundhammer, 31. 5. 1948 (StK 13645).40Vgl. die Stellungnahme des StMJu, 21. 4. 1948 (StK 13645).
2Staatssekretär Dr. Schwalber berichtet, es sei ihm mitgeteilt worden, daß von gewisser Seite ein Betrag von 250 000 DM ausgesetzt worden sei für den Fall, daß der fragliche Ministerratsbeschluß aufgehoben werde.
3Staatsminister Dr. Kraus erklärt, von der ganzen Angelegenheit sei ihm nichts bekannt und er stehe selbstverständlich zu dem Ministerratsbeschluß; das was in Dachau verhandelt worden sei, betrachte er als hinfällig. Er werde sofort Dr. Ringelmann kommen lassen und die Sache aufklären, wobei er noch darauf hinweisen möchte, daß auch Präsident Dr. Oesterle41 Bedenken habe, den fraglichen Vertrag zu unterschreiben.42
41Dr. oec. publ. Joseph Oesterle (1899–1959), 1925–1933 Stellv. Generalsekretär der BVP, seit 1934 Vorstand der Verlagsanstalt Buch- und Kunstdruckerei Manz AG, 1939–1944 Wehrdienst, 1946 Abteilungsleiter und mit Wirkung vom 1. 6. 1947 Präsident des Bayer. Landesamtes für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung, 1953–1957 Mitglied des CSU-Landesvorstandes, 1949–1959 MdB (CSU).42Vgl. Kraus an Hundhammer, 17. 9. 1948. Darin hieß es u.a.: „Ich bin selbstverständlich der Auffassung, daß der Ministerratsbeschluß vom 19. und 21. Januar 1948 den Rahmen für die über den Kräutergarten zu treffenden Maßnahmen zu bilden hat und daß deshalb die Einrichtungen des Kräutergartens, soweit angängig, wissenschaftlichen Zwecken der Universität München dienstbar zu machen sind. Das kann m.E. jedoch nicht auf der Grundlage des vom Kultusministerium vorbereiteten Pachtvertragsentwurfs geschehen, der übrigens ohne meine Mitwirkung aufgestellt worden ist. Der überwiegend wirtschaftliche Charakter des auf Erwerb gerichteten Betriebs des Kräutergartens erfordert seine Führung nach kaufmännischen Gesichtspunkten. Der Universität kann eine solche verantwortungsvolle, außerhalb ihres üblichen Geschäftsbereichs liegende Aufgabe weder übertragen noch überlassen werden. Wenn sonach der wirtschaftliche Betrieb des Kräutergartens nach rein kaufmännischen Gesichtspunkten gestaltet werden muß, so möchte ich gleichwohl die Absicht des Kultusministeriums fördern und verwirklichen helfen, daß die Einrichtungen und Anlagen des Gartens für Zwecke des pharmazeutischen Studiums und der Forschung weitgehend genutzt werden können und daß dabei eine freie Lehr- und Forschungstätigkeit gewährleistet bleibt. Die Form für eine geeignete Verbindung des Erwerbsbetriebes des Kräutergartens mit entsprechender Lehr- und Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Gewürz- und Kräuterheilkunde einschließlich der Ausbildung des pharmazeutischen Nachwuchses ist in der Niederschrift über die Besprechung am 29. 7. festgelegt und umschrieben worden [vgl. Anm. 36]. Die vorgesehene Regelung erscheint mir für das Kultusministerium durchaus annehmbar und haushaltswirtschaftlich betrachtet recht vorteilhaft. Andererseits trägt sie den nach Lage der Verhältnisse zu beachtenden Gesichtspunkten der Wiedergutmachung gebührend Rechnung“ (MK 69846).
4Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend dringend, die Angelegenheit möglichst bald zu klären.43
43Vgl. Marcuse, Legacies S. 140 f.
44Das Domjubiläum wurde vom 15. bis zum 22. 8. 1948 in Köln gefeiert; vgl. NZ 18. 8. 1948. S. im Detail Kölner Domjubiläum.
1Ministerpräsident Dr. Ehard gibt die Einladung der Stadt Köln zur 700-Jahr- feier des Kölner Domes bekannt.
2Es wird vereinbart, daß Staatsminister Dr. Hundhammer und die Staatssekretäre Dr. Müller, Sedlmayr und Dr. Sattler der Einladung Folge leisten werden.
45Der Drachenstich ist ein auf die Georgslegende zurückgehendes Volksschauspiel, das seit dem Ende des 16. Jahrhunderts – mit der Einführung der Fronleichnamsprozession – in Furth im Wald aufgeführt wird. Nach 1945 (insbesondere nach Einführung der bis heute weitgehend gültigen Spielfassung von Josef Martin Bauer 1952 (Autor von „So weit die Füße tragen“)) bekam das Spiel eine besondere, politische Bedeutung als Grenzlandspiel, dessen Premiere 1948 am 14. 8. 1948 stattfand. Die Staatsregierung entsandte in jedem Jahr Vertreter zum Drachenstich nach Furth. 1954 nahm auch Bundespräsident Theodor Heuss an der Aufführung teil; vgl. W. Lang S. 147–176; Pongratz S. 258.
1In Abwesenheit des Herrn Ministerpräsidenten werden am herkömmlichen Drachenstich in Furth im Wald die Herren Staatssekretäre Dr. Müller, Dr. Schwalber, Geiger und Sedlmayr teilnehmen.
1Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Rothenburg o. T., der die Bitte ausspricht, Rothenburg auch fernerhin als Kongreß-Stadt zu berücksichtigen.46
46In der Vormerkung Ehards zur Leitung dieser Sitzung hieß es dazu: „Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Rothenburg/o. T. vom 29. Juli 1948 mit der Bitte, Rothenburg als Kongreßstadt zu fördern“ (NL Ehard 1348).
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Ministerpräsident des Landes Thüringen, Dr. Eggerath,47 habe zur Feier des 200. Geburtstags Goethes nach Weimar eingeladen und gleichzeitig gebeten, für eine Goethe-Siedlung Siedlungshäuser zur Verfügung zu stellen.48 Er werde für die Einladung danken und die Oberste Baubehörde ersuchen zu überlegen, ob geeignete Modelle von Siedlungshäusern zur Verfügung gestellt werden könnten.47Werner Eggerath (1900–1977), Schlosser und Bergmann, 1924 KPD-Mitglied, 1945/1946 Vors. der Bezirksleitung der KPD Thüringen, 1946/1947 1. Landesvors. der SED Thüringen, 1946–1950 MdL Thüringen, Mai-Oktober 1947 Innenminister, 1947–1952 Ministerpräsident von Thüringen, 1948–1954 Mitglied des Volksrates bzw. der Volkskammer der DDR.48In der Vormerkung Ehards zur Leitung dieser Sitzung hieß es dazu: „Schreiben des thüringischen Ministerpräsidenten vom 7. 7. 1948 liegt an. Vorerst scheint es sich um die Beteiligung an einer Siedlung zur Unterbringung der Gäste des Jahres 1949 zu handeln“ (NL Ehard 1348).
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Präsident der bayerischen Gewerkschaften49 habe ihn angerufen und sich darüber beschwert, daß das Finanzministerium eine Anweisung herausgegeben habe, in Zukunft wieder an den Samstagen zu arbeiten,50 ohne sich vorher mit den Gewerkschaften in Verbindung zu setzen.49Lorenz Hagen; zu seiner Person s. Nr. 7 TOP I.50Vgl. den Beschluß des Ministerrats in Nr. 38 TOP III.
2Staatssekretär Dr. Müller erklärt, er habe mit Präsident Hagen gesprochen und ihm gesagt, das Finanzministerium müsse es sich Vorbehalten, über die Arbeitszeit der Beamten ohne Zustimmung der Gewerkschaften zu bestimmen, wozu noch komme, daß die Arbeitszeitverordnung in § 13 auch die Möglichkeit gebe, eine Anweisung auch auf die Angestellten auszudehnen.
3Staatsminister Krehle weist darauf hin, daß das Finanzministerium mit der Angestelltengewerkschaft im vorigen Jahr ein Abkommen getroffen habe, über die verkürzte Arbeitszeit. Der Staat müsse eine solche vertragliche Übereinkunft unter allen Umständen kündigen, was jederzeit fristlos möglich sei. Bis zur Kündigung aber bestehe es zu Recht und müsse eingehalten werden.
4Staatssekretär Dr. Müller wirft ein, Präsident Hagen habe ihm über dieses Abkommen nichts gesagt.
5Ministerpräsident Dr. Ehard ergänzt, Präsident Hagen habe ihm lediglich mitgeteilt, man müsse sich wegen der Aufhebung der verkürzten Arbeitszeit mit den Gewerkschaften in Verbindung setzen.
6Staatsminister Dr. Kraus führt aus, die Frage der Arbeitszeit stehe in enger Verbindung mit der Urlaubsregelung51 und er müsse dabei darauf hinweisen, daß der Urlaub an sich viel zu hoch angesetzt sei. Was die Arbeitszeit betreffe, so gehe der Vorschlag dahin, wöchentlich 48 Stunden zu arbeiten und zwar bei durchgehender Arbeitszeit Montag bis Freitag von 8–17.30 Uhr, mit einstündiger Mittagspause, Samstag von 7.30 Uhr–13 Uhr. Dabei müsse man vor allem darauf achten, daß an einem und demselben Ort keine verschiedene Arbeitszeit bei den einzelnen Behörden bestehe.51Vgl. Nr. 32 TOP IV und Nr. 34 TOP III.
7Staatsminister Krehle äußert Bedenken und regt an, die Mittagszeit auf eine halbe Stunde zu verkürzen und dafür um 17 Uhr Dienstschluß eintreten zu lassen. Außerdem halte er es für notwendig, am Samstag Mittag bereits um 12 Uhr zu schließen.
8In der Aussprache wird vor allem darauf hingewiesen, daß am Samstag unter allen Umständen gearbeitet werden müsse, während die Frage der Einteilung des Dienstes an den übrigen Tagen der Woche noch zu besprechen sei.
9Es wird daraufhin beschlossen, daß es bei der Anordnung über die Arbeit an den Samstagen zu verbleiben habe, während die Frage der übrigen Zeiteinteilung vom Finanzministerium im Benehmen mit den Gewerkschaften und den Betriebsräten noch besprochen werden müsse.52
52Zum Fortgang s. Nr. 40 TOP XI und Nr. 41 TOP VIII.
10In diesem Zusammenhang erkundigt sich Staatsminister Dr. Schlögl, ob eine Anrufung der Arbeitsgerichte gegen die von ihm verfügte Kündigung von 15–1700 Personen möglich sei.
11Staatsminister Dr. Kraus antwortet, es werde zur Zeit in Frankfurt bei der Verwaltung für Wirtschaft versucht, eine Klärung dieser Frage zu erreichen. Staatsminister Dr. Kraus erklärt sodann, die für die Beamten festgesetzte Urlaubszeit sei an sich normal, sie könne aber gekürzt werden.
12Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt in diesem Zusammenhang, der bayerische Senat habe sich nach Annahme des Urlaubsgesetzes53 im Landtag54 nochmals damit befaßt und sich nicht damit einverstanden erklärt.55 Der Landtagspräsident habe daraufhin behauptet, der Senat habe sich schon vorher geäußert, eine nochmalige nachträgliche Stellungnahme sei unerheblich.56
53Vgl. Nr. 32 TOP IV und Nr. 34 TOP III.54Der Landtag hatte das Gesetz zur Regelung des Jahresurlaubs der Arbeitnehmer gemäß Art. 174 der Bayerischen Verfassung am 22. 7. 1948 beschlossen; vgl. BBd.
II Nr. 1640 .55Zu dem von der Staatsregierung eingebrachten Entwurf des Jahresurlaubsgesetzes hatte der Senat zunächst gutachtlich Stellung genommen; vgl. Anlage Nr. 88, Verhandlungen des Bayerischen Senats I. Tagung. Nach dem Landtagsbeschluß vom 22. 7. 1948 (vgl. Anm. 54) befaßte sich der Senat erneut mit dem Gesetz und erhob dagegen Einwendungen; vgl. Anlage Nr. 102 (Beschluß des Senats, 28. 7. 1948), Verhandlungen des Bayerischen Senats. I. Tagung. Der Landtag beschloß am 25. 8. 1948, den Einwendungen des Senats nicht Rechnung zu tragen; vgl. StB.III S. 3 ff. (25. 8. 1948).56Die Formulierung geht auf hs. Änderungen MPr. Ehards zurück. Im Registraturexemplar hatte es zunächst geheißen „..., der Senat habe zunächst zugestimmt und seine nachträgliche Stellungnahme sei unerheblich“ (StK-MinRProt 11). Vgl. Landtagspräsident Horlacher an MPr. Ehard und Senatspräsident Singer, 30. 7. 1948: „Die Beratungen des vorläufigen Haushaltsgesetzes und des Urlaubsgesetzes gingen so vor sich, daß auch inzwischen der zuständige Ausschuß des Senats sich mit diesen Angelegenheiten befaßte, so daß dem zuständigen Landtagsausschuß bei Beratung der Gesetze die Auffassung des Senats bekannt war. Ich habe deshalb in der Vollsitzung des Landtags bei der Schlußberatung der genannten Gesetze ausdrücklich darauf hingewiesen, daß damit auch die Einsprüche des Senats ihre Erledigung gefunden hatten, soweit nicht der Landtag dem Einspruch des Senats bei den Beratungen Rechnung trug. Als Präsident des Bayer. Landtags sehe ich mich ausdrücklich veranlaßt, diese Rechtslage nochmals klarzustellen, um Mißverständnissen vorzubeugen“ (Fasz. Anl. 102/1948 und StK-GuV 38); Abdruck in: StB.
II S. 1805 (30. 7. 1948).
13Diese Auffassung sei nicht zutreffend und stehe im Widerspruch mit der Ver fassung.57
57Die im Registraturexemplar folgenden beiden Sätze: „Im übrigen müsse er überhaupt einmal feststellen, daß die Amtsführung des Landtagspräsidenten in der letzten Zeit recht merkwürdig geworden sei. Der Landtag könne selbstverständlich im Wege eines Gesetzes alles machen, was er wolle, es sei aber verfassungswidrig, wenn er versuche, auf dem Beschlußwege durchzusetzen, was er für richtig halte“ wurden – vermutlich von Ehard – hs. gestrichen (StK-MinRProt 11). Vgl. Ehard an den Präsidenten des Bayer. Landtags (im Abdruck auch an den Senatspräsidenten), 4. 8. 1948 : „Der in dem Schreiben vom 30. Juli 1948 vertretenen Rechtsauffassung bedauere ich nicht beitreten zu können. Nach Art. 41 der Verfassung sind die vom Landtag beschlossenen Gesetze dem Senat noch vor der Veröffentlichung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Der Senat kann gegen ein vom Landtag beschlossenes Gesetz innerhalb eines Monats, bei den für dringlich erklärten Gesetzen innerhalb einer Woche begründete Einwendungen erheben. Der Landtag hat sodann zu beschließen, ob er den Einwendungen Rechnung tragen will. Dieses Verfahren ist durch die Verfassung zwingend vorgeschrieben. Es kann nicht dadurch ersetzt werden, daß bei der Schlußberatung und Schlußabstimmung im Landtag über etwaige Anträge des zuständigen Ausschusses oder der Vollversammlung des Senats, die dem zuständigen Ausschuß oder der Vollversammlung des Landtags Vorlagen, mitentschieden wird. Gemäß Art. 39 der Verfassung hat der Senat jederzeit das Recht, unmittelbar oder durch die Staatsregierung Anträge an den Landtag zu bringen. Von diesem Recht kann der Senat, wie er es, ebenso wie in anderen Fällen, im vorliegenden Falle getan hat, auch während der Beratung eines Gesetzes im Landtag Gebrauch machen. Zu diesem Zweck werden gleichzeitig mit der Vorlage an den Landtag die Gesetzesvorlagen der Staatsregierung dem Senat zur Kenntnisnahme zugeleitet. Dieses Verfahren hat sich als zweckmäßig erwiesen. Wenn der Senat sich rechtzeitig mit einer Materie vertraut machen kann, kann er schon während der Landtagsberatungen die ihm veranlaßt scheinenden Anträge stellen. Der Landtag kann diese, wenn er es für geboten erachtet, schon bei der Schlußabstimmung berücksichtigen. Das Verfahren nach Art. 41 kann so wesentlich beschleunigt werden. Hierdurch wird jedoch dieses Verfahren nicht berührt, das einsetzt, wenn der Landtag ein Gesetz beschlossen hat. Erst dann ist das Gesetz dem Senat zuzuleiten. Macht er von der Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, innerhalb der vorgesehenen Frist Gebrauch, so hat der Landtag über diese Einwendungen zu beschließen. Erst mit diesem Beschluß ist ein Gesetz verfassungsmäßig zustandegekommen und ist gemäß Art. 76 Abs. 1 der Verfassung auszufertigen. Da im vorliegenden Falle ein Beschluß des Landtags über die nach seiner Schlußabstimmung vom 22. Juli 1948 erhobenen Einwendungen des Senats vom 28. Juli noch nicht vorliegt, sehe ich mich nicht in der Lage, das Gesetz auszufertigen und seine Bekanntmachung anzuordnen. Ich bitte daher zunächst, diesen Beschluß noch nachzuholen. Bei der Bedeutung gerade dieses in einzelnen Punkten umstrittenen Gesetzes muß damit gerechnet werden, daß seine Rechtsgültigkeit von irgendeiner Seite beim Verfassungsgerichtshof angezweifelt werden wird. Schon aus diesem Grunde liegt es daher im Interesse aller beteiligten Staatsorgane, daß das Gesetzgebungsverfahren nicht bemängelt werden kann, zumal da für den Fall, daß es vom Verfassungsgerichtshof als nicht verfassungsmäßig zustande gekommen betrachtet werden würde, Schadensersatzansprüche in erheblichem Umfange auf tauchen können“ (Fasz. Anl. 102/1948; Entwurf in StK-GuV 38); Abdruck: StB.
III S. 3 f. (25. 8. 1948). In seiner Stellungnahme ebd. S. 4 zu den Ausführungen Ehards erklärte Horlacher u.a.: „Wie ich gelegentlich der ersten Lesung des Urlaubsgesetzes in der 79. Sitzung vom 22. Juli 1948 mehrfach hervorgehoben habe, war, um das Gesetz noch vor Beginn der Ferien verabschieden zu können, mit dem Senat vereinbart worden, und zwar auf Wunsch des Herrn Senatspräsidenten, es solle ausnahmsweise der Senat seine Einwendungen direkt an den Sozialpolitischen Ausschuß des Landtags hinübergeben und dieser sofort dazu Stellung nehmen. Der Sozialpolitische Ausschuß hat dann auch tatsächlich über die einzelnen Einwendungen des Senats vom 21. Juli beraten und Beschluß gefaßt. Soweit der Ausschuß den Einwendungen des Senats in seinem Mündlichen Bericht vom 22. Juli nicht Rechnung getragen und auch der Landtag selbst sie bei der Beschlußfassung in der Sitzung vom gleichen Tage nicht mehr aufgegriffen hat, waren sie damit als sachlich erledigt und abgelehnt anzusehen. Das war so vereinbart und ich habe es auch noch einmal in der Sitzung des Landtags vom 30. Juli ausdrücklich festgestellt, und das hohe Haus hat dies ausdrücklich bestätigt. Ich kann unter diesen Umständen meine Verwunderung nicht verhehlen, daß der Senat nachträglich von der im Interesse einer beschleunigten Verabschiedung des Gesetzes getroffenen Vereinbarung wieder abgerückt ist und nun unter Berufung auf den Wortlaut der Verfassung eine nochmalige Beschlußfassung des Landtags über die sachlich bereits erledigten Einwendungen verlangt.“ [...] „Ich persönlich werde dem Hause nicht mehr vorschlagen, den Senat zu einer Gesetzesvorlage zu hören, bevor sie der Landtag verabschiedet hat. Das ist nach meiner Überzeugung der einzig richtige Standpunkt. Wenn die Regierung den Senat bereits vorher mit einer Gesetzesvorlage befaßt, ist das ihre Angelegenheit und berührt den Landtag nicht.“ S. zur Mitwirkung des Senats an der Gesetzgebung Engel.
14Was den Urlaub betreffe, so müsse es wohl bei der bisherigen Regelung belassen werden.58
58Vgl. Gesetz zur Regelung des Jahresurlaubs der Arbeitnehmer gemäß Art. 174 der Bayerischen Verfassung vom 27. August 1948 (GVBl. S. 159
).
15Staatsminister Dr. Kraus antwortet, bedauerlich sei es, daß gerade die sogenannten Arbeitstiere den Urlaubnie in voller Höhe einbrächten, während die Masse der übrigen darauf bedacht sei, jeden Tag auszunützen. Deshalb halte er auch die 48 Stunden Arbeitszeit für notwendig.
16Es wird Übereinstimmung darüber festgestellt, daß der Urlaub wie bisher in voller Höhe gewährt werden soll.
59Die Verwaltung für Arbeit, die sechste Verwaltung des VWG, wurde nachträglich am 13. 9. 1948 errichtet; vgl. zur Entstehungsgeschichte und dem Amt Vogel, Westdeutschland III S. 395–401, 444–454. S. StK 30675.
1Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit,60 daß ihm ein Schreiben des Landesverbandes der Innungskrankenkassen in Bayern vom 23. Juli 1948 zugegangen sei,61 in dem erhebliche Bedenken gegen den in Aussicht genommenen Direktor des bizonalen Amtes für Arbeit, Herrn Storch,62 als Verfechter des Gedankens der Einheitssozialversicherung geltend gemacht würden.60Vgl. als Grundlage für die Erörterung im Ministerrat die Vormerkung von Baer, 19. 7. 1948 (StK 30675).61Vgl. Landesverband der Innungskrankenkassen in Bayern an Ehard, 23. 7. 1948, sowie weitere Schreiben, die sich gegen die Berufung Storchs aussprachen, u.a. auch von Thomas Dehler, in StK 30675.62Anton Storch (1892–1975), 1915 Sekretär des Zentralverbandes christl. Holzarbeiter Deutschlands, anschließend Vors. der christl. Gewerkschaften in Hessen, 1931–1933 Leiter des Landesverbandes Niedersachsen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, nach 1933 Versicherungsvertreter, 1946–1948 Leiter der Hauptabteilung Sozialpolitik des DGB in der brit. Zone, 1947–1948 Mitglied des Wirtschaftsrates, 13. 9. 1948–20. 9. 1949 Direktor der Verwaltung für Arbeit des VWG, 1949–1965 MdB (CDU), 1949–1957 Bundesminister für Arbeit. Vgl. Hockerts, Storch.
2Staatsminister Krehle führt aus, es sei richtig, daß Herr Storch vorgeschlagen worden sei und daß Bedenken gegen ihn bestünden.63 Es sei aber nicht möglich gewesen, eine geeignete Persönlichkeit aus Süddeutschland zu finden.64
63Vgl. Krehle an Ehard, 8. 7. 1948 (StK 30675); ferner die Ausführungen von Dr. Deyrer, StMArb, 10. 12. 1948, in der Denkschrift „Die Sozialversicherungspolitik der Verwaltung für Arbeit in Frankfurt“. Darin hieß es u.a.: „Bei der Besetzung des Amtes für Arbeit hatte Bayern den Standpunkt vertreten, daß nur ein Mann an die Spitze gestellt werde, der die Gewähr für die Erhaltung der bisherigen Sozialversicherung gegenüber den Einheitstendenzen bieten und für die föderative Gestaltung der Sozialversicherung eintreten würde. Die Befürchtungen, die gegen den jetzigen Direktor der Verwaltung für Arbeit, Herrn Storch, und gegen den jetzigen Ministerialdirektor Scheuble sowie andere Mitarbeiter aus Lemgo rechtzeitig von Bayern vorgebracht worden sind, erweisen sich nunmehr als völlig begründet. Den Wünschen und Vorschlägen Bayerns für die Besetzung der Stellen der Frankfurter Verwaltung, Abteilung Sozialversicherung, hat Direktor Storch in keinem Punkte bis jetzt Rechnung getragen. Die Abteilung Sozialversicherung der Verwaltung für Arbeit in Frankfurt setzt die Lemgoer zentralistische Politik unverblümt fort“ (StK 30797).64Zu den späteren Bemühungen Bayerns, bayerische Beamte in die Verwaltung für Arbeit hineinzubringen, vgl. im Detail StK 30675.
3Staatsminister Dr. Seidel meint, Herr Storch könne sich wohl den sachlichen Argumenten gegen die Idee der Einheitssozialversicherung nicht verschließen, im übrigen käme es auf die Fraktion der CSU-CDU in Frankfurt an, die vor der Wahl bestimmte Forderungen stellen müsse.
4Staatsminister Krehle entgegnet, er halte es nicht für wahrscheinlich, daß sich Herr Storch irgendwie binden lasse oder gar eine Erklärung unterschreibe.65
65Vgl. Sitzungsprotokoll der CDU/CSU-Fraktion, 18. 8. 1948; darin hieß es u.a.: „Zu den Angriffen, die gegen seine Person auf dem Gebiet des Sozialversicherungswesens geführt worden sind, schildert Herr Storch seine Auseinandersetzungen, die er mit der britischen Behörde auf diesem Gebiet gehabt hat. Aus den Ausführungen geht zweifelsfrei hervor, daß gerade die entschlossene Haltung des Redners die geplante Einführung der Einheitsversicherung verhindert hat, obwohl dieser Plan bereits Gegenstand von Unterhausdebatten gewesen war.“ Anschließend wählte die Fraktion Storch mit Mehrheit zum Kandidaten für das Amt des Direktors der Verwaltung für Arbeit; Die CDU/CSU im Frankfurter Wirtschaftsrat S. 255 f. Im Wirtschaftsrat wurde Storch am 20. 8. 1948 mit nur 32 Stimmen zum Direktor der Verwaltung für Arbeit gewählt. 41 der 104 Abgeordeten übten Enthaltung; vgl. Wörtliche Berichte und Drucksachen des Wirtschaftsrates Bd. 2, S. 827–830 sowie H. Pünder S. 336 f.
5Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, man müsse jedenfalls diese Frage aufwerfen und versuchen, bestimmte Zusicherungen zu erreichen.66
66Vgl. Ehard an Krehle, 3. 8. 1948: „Unter Bezugnahme auf die in der Kabinettssitzung vom 2. August 1948 besprochene personelle Besetzung des neu geschaffenen Amtes für Arbeit in Frankfurt übersende ich Ihnen in der Angelegenheit die Abschrift eines Schreibens des Herrn Staatssekretärs Geiger, der ebenfalls den in Aussicht genommenen Herrn Storch, als Verfechter der Einheitsversicherung, ablehnt. Nachdem sich bereits, wie ich gestern im Ministerrat mitgeteilt habe, der Landesverband der Innungskrankenkassen in Bayern gegen Herrn Storch gewandt hat, möchte ich nochmals darauf hinweisen, daß es notwendig sein wird, in der CDU CSU Fraktion des Wirtschaftsrats über seine Wahl zu sprechen und wenn möglich eine zufriedenstellende Erklärung [vgl. Anm. 65] von ihm zu verlangen“ (StK 30675).
1Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß in Hannover ein „Hilfswerk Berlin“ gegründet worden sei, dem die Spitzenverbände der kommunalen und freien Wohlfahrtsverbände angeschlossen seien und das Geld- und Sachspenden für Berlin sammle. Unter anderem werde in dem Schreiben des Hilfswerks vom 19. Juli angeregt, jedes Land solle für je 1000 Einwohner 4 DM spenden.
2Staatsminister Dr. Kraus teilt mit, auf der letzten Finanzministerkonferenz sei darüber gesprochen worden und es liege ein Antrag vor, es sollten von den Ländern der Bizone 100 Mill. DM für Berlin zur Verfügung gestellt werden. Außerdem sei vorgeschlagen worden, den Rest der Kopfquote in Höhe von 20 DM dafür zu verwenden, was natürlich unmöglich sei. Bisher seien 25 Mill. DM für Berlin aufgebracht worden, wie man die restlichen 75 Mill. beschaffen werde, sei dagegen noch nicht entschieden.
3Ministerpräsident Dr. Ehard vertritt die Auffassung, neben dieser Aktion sei es wohl nicht möglich, sich noch an einem anderen Hilfswerk zu beteiligen.
4Dieser Auffassung schließt sich der Ministerrat einhellig an.
1Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen Vorfall bekannt, der sich schon vor einiger Zeit bei einer Sitzung des Flüchtlingsbeirats67 ereignet hat.68 Es habe sich dabei darum gehandelt, ob die Vertreter der Ministerien in diesem Beirat berechtigt seien abzustimmen. Damals habe man sich auf den Standpunkt gestellt, daß sich diese Vertreter der Stimme zu enthalten hätten.69
67Der Flüchtlingsbeirat bestand beim Staatsbeauftragten für das Flüchtlingswesen Staatssekretär Jaenicke; vgl. Bauer, Flüchtlinge S. 153 sowie zu seiner Rechtsgrundlage § 12 des Gesetzes Nr. 59 über die Aufnahme und Eingliederung deutscher Flüchtlinge (Flüchtlingsgesetz) vom 19. Februar 1947 (GVBl. S. 51
). Ihm gehörten je ein Referent der StK und der Ministerien (zusammen 10), die Präsidenten der Landesarbeitsämter Süd- und Nordbayern, je ein Vertreter von Caritasverband, Innerer Mission, Paritätischem Wohlfahrtsverband, BRK, Arbeiterwohlfahrt, sowie aus den Kreisen der Flüchtlinge 9 Mitglieder des Hauptausschusses der Flüchtlinge und Ausgewiesenen in Bayern sowie 9 weitere Mitglieder als Vertreter der einheimischen Bevölkerung (davon 7 MdL) an (MArb-Landesflüchtlingsverwaltung 333).68Ehard bezog sich auf die 3. Sitzung des Beirats beim Staatsbeauftragten für das Flüchtlingswesen, 28. 4. 1948; vgl. das von MinDirig Adam gezeichnete Protokoll der Sitzung (MArb- Landesflüchtlingsverwaltung 333).69Vgl. die Vormerkung von MinRat Baer, 28. 4. 1948, über die Sitzung des Flüchtlingsbeirats für Ehard, Pfeiffer und Kraus. Darin hieß es: „Bei der heutigen Sitzung des Flüchtlingsbeirats wurde u.a. die Frage der Eingliederung der Flüchtlingsverwaltung in die innere Verwaltung besprochen. Ministerialdirigent Dr. Adam erläuterte die in Aussicht genommene Verordnung des Innenministeriums. Von Seiten verschiedener Vertreter der Flüchtlinge wurden starke Bedenken gegen die jetzige Eingliederung der Flüchtlingsverwaltung in die innere Verwaltung geltend gemacht. Ministerialdirektor Menzel als Vertreter des Arbeitsministeriums [Menzel war Präsident des Landesarbeitsamtes Südbayern] stellte den Antrag, daß der Beirat beschließen möge, daß die Eingliederung der Flüchtlingsverwaltung in die innere Verwaltung zur Zeit nicht zweckmäßig sei. Es gab auch eine längere Debatte darüber, ob die Vertreter der Ministerien nicht gegen diesen Antrag stimmen müßten, weil dieser Antrag nicht der Auffassung der Regierung entspräche. Schließlich wurde der Antrag unter Stimmenthaltung der Vertreter der Ministerien angenommen. Es dürfte zweckmäßig sein, eine Entscheidung im Ministerrat darüber herbeizuführen, wieweit die Vertreter der Ministerien im Flüchtlingsbeirat stimmberechtigt sind und insbesondere auch sich an Abstimmungen, die rein politischen Charakter tragen, beteiligen sollen. Von Seiten der Flüchtlinge wurde betont, daß jedes Mitglied des Flüchtlingsbeirats für seine Abstimmung nur seinem Gewissen unterworfen sei. Ich halte diese Auffassung nicht für richtig, zum mindesten wird dadurch der Regierungsvertreter in einen Gewissenskonflikt gebracht und habe das auch bei dieser Beiratssitzung betont“ (StK 14845). Vgl. die teilweise von der Schilderung Baers abweichende Darstellung im Protokoll (vgl. Anm. 68): „Nach längerer Debatte stellte Präsident Menzel folgenden Antrag: ‚Der Beirat rät davon ab, eine Änderung in der Organisation der Flüchtlingsverwaltung eintreten zu lassen, da sich die bisherige Sonderverwaltung bestens bewährt hat und eine Neuordnung eine Schwächung für die Eingliederung der Flüchtlinge in Bayern, namentlich in politischer Hinsicht bedeuten würde.’ Gegen diesen Antrag erhob sich kein weiterer Widerspruch. Bei der Unklarheit der Rechtsfrage wurde davon abgesehen, eine förmliche Abstimmung vorzunehmen, um die Mitglieder der Staatsministerien vor Gewissenskonflikten zu bewahren.“
2Es wird Übereinstimmung darüber festgestellt, daß die Vertreter der Ministerien selbstverständlich den Standpunkt ihrer Ministerien zu vertreten und entsprechend abzustimmen hätten.
1Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, die Bewirtschaftung der Lebensmittel bei den Grundprodukten stehe vor dem Zusammenbruch.70 Dabei sei es ihm z.B. nicht mehr möglich, seine Landesprüfer auf Dienstreise zu schicken, da er keine Mittel mehr dafür zur Verfügung habe. Wenn man die Bewirtschaftung aufhebe, würden natürlich große Mangelerscheinungen auftreten. Andererseits bestehe die Bewirtschaftung bei Fleisch nur mehr auf dem Papier, auch die Brauereien würden bereits mehr Voll- als Dünnbier ausgeben. Zu besonders ernsten Bedenken gebe auch die neuerrichtete Bevorratungsstelle in Hamburg Anlaß, der er sich schweren Herzens angeschlossen habe.71 Diese Stelle habe praktisch ein Monopol in der Fleischversorgung und verfüge über unbeschränkte Kredite.72 Auch auf dem Gebiet des Getreidehandels stehe man vor erheblichen Schwierigkeiten und es sei zu befürchten, daß die Bauern ihr Getreide nach der Ernte nicht mehr anbringen würden. Seiner Ansicht nach müsse von Seiten des Ministerrats ein nachdrücklicher Vorstoß in Frankfurt unternommen werden. Die Mühlen seien voll mit ausländischem Getreide und die Genossenschaften kämen in Schwierigkeiten. Wenn die Bewirtschaftung aufrecht erhalten bleiben solle, so gehe das nur, wenn ihn die Staatsregierung darin unterstütze, vor allem gegenüber Frankfurt und Hamburg. Dabei sei es vordringlich, die Vorrats- und Einfuhrstelle in Hamburg in die Hand der Länder zu bringen. Diese Stelle sei durch das Importgeschäft außerordentlich flüssig und habe schon zwei Tage nach der Währungsreform über 16 Millionen DM verfügt. Schleswig-Holstein sei z. B. schon in die größten Schwierigkeiten gekommen, da ihm von Hamburg aus alles entzogen worden sei;73 aber auch die übrigen Länder würden in die gleiche Situation kommen, wenn es nicht gelinge, wenigstens 51% dieser Stelle in die Hand zu bekommen.74 Bei Käse und Butter sei die Lage etwas besser, da man dieses Gebiet durch den Milchwirtschaftsverband von Reichsminister a.D. Fehr75 habe finanzieren können.70Vgl. auch die schriftliche Darstellung von Schlögl „Gedanken zur derzeitigen Entwicklung auf dem Gebiet der Ernährungswirtschaft“ (10 S.), die er in dieser Ministerratssitzung vorlegte (NL Ehard 1348).71Vgl. Nr. 38 TOP IV.72Gemeint ist die Vorrats- und Einfuhrstelle für Vieh und Fleisch in Hamburg; vgl. Vogel, Westdeutschland I S. 153.73S. Stüber, Kampf S. 353–360.74Zur Sonderregelung für Bayern auf Anordnung der Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 26. 10. 1948, vgl. Vogel, Westdeutschland I S. 153.75Dr. h.c. AntonFebr (1881–1954) seit 1917 o. Prof. und Leiter des Milchwirtschaftlichen Instituts Weihenstephan, 1922 Reichsernährungsminister, 1924–1930 Staatsminister für Land- und Forstwirtschaft (seit 1928 für Landwirtschaft und Arbeit) in Bayern, 1920–1933 MdR (Bayer. Bauern- u. Mittelstandsbund, ab 1928 Deutsche Bauernpartei), 1945 im Auftrag des StMELF Neuordnung der Milchwirtschaft im Allgäu und in Bayern, 1946–1949 Vorstand der Süddt. Versuchs- und Forschungsanstalt für Milchwirtschaft in Weihenstephan; vgl. Vogel, Westdeutschland I S. 191 f.
2Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß wohl 2 verschiedene Dinge zu unterscheiden seien: einmal die Vorratsstelle in Hamburg, zum anderen die Frage, ob man die Bewirtschaftung überhaupt fallen lassen müsse, weil man die Kontrolle nicht mehr in der Hand habe.
3Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, unter dem Vorsitz des Abgeordneten Zwicknagl76 sei in Frankfurt ein Untersuchungsausschuß des Wirtschaftsrates gebildet worden, um die Vorratsstelle zu überprüfen.77 Unabhängig davon müsse es sich aber doch in Bayern ermöglichen lassen, den Markt in die Hand zu bekommen. Vor allem müsse bei Getreide dasselbe gelingen, was man bei der Milchwirtschaft fertiggebracht habe.76In der Vorlage fälschlich „Zwicknagel“. – Dr. rer. pol. Max Zwicknagl (1900–1969), 1924–1927 Syndikus des Wirtschaftsbeirats der BVP, seit 1927 Guts- und Brauereibesitzer in Rott a. Inn, 1930 Kreisrat der BVP in Wasserburg a. Inn, 1946 Mitglied der Verfassunggebenden Landesversammlung, 1946–1948 MdL (CSU), 1948/1949 Mitglied im Wirtschaftsrat, Vater von Marianne Zwicknagl, seit 1957 Ehefrau von Franz Josef Strauß.77Seidel meint vermutlich den Überwachungsausschuß gemäß Art. III des Gesetzes über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform vom 24. Juni 1948 (vgl. Nr. 36 TOP II). Die CDU/CSU-Fraktion entsandte Storch und Zwicknagl in den Ausschuß; vgl. Die CDU/CSU im Frankfurter Wirtschaftsrat S. 234. Storch wird als Vors. des Ausschusses geführt (vgl. HB pol. Inst. S. 192); möglicherweise übernahm Zwicknagl nach dessen Berufung zum Direktor der Verwaltung für Arbeit den Vorsitz.
4Staatsminister Dr. Schlögl entgegnet, die Ernährungswirtschaft scheue davor zurück, ein Risiko zu übernehmen. Vor allem brauche er nun eine Ermächtigung des Ministerrats, sich mit DM 20 000 an der Vorratsstelle in Bayern78 und mit 10 000 DM an der in Hamburg beteiligen zu können. Mittel dazu seien in seinem Etat freilich nicht vorhanden.78Vgl. Nr. 38 TOP IV.
5Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, diese Beteiligung müßte unter allen Umständen durchgeführt werden.
6Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß die Situation verzweifelt sei, nachdem die Steuereinnahmen geringer seien als die Besatzungskosten, an denen man noch zugrunde gehen werde.
7Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß die Ministerpräsidenten in Koblenz sehr energisch auf die unerträgliche Höhe der Besatzungskosten hingewiesen hätten.79
79Vgl. die Antwortnote der Ministerpräsidenten der westdeutschen Besatzungszonen an die Militärgouverneure mit Stellungnahme zu den Frankfurter Dokumenten, Koblenz, 10. 7. 1948, Der Parlamentarische Rat 1 S. 150. Später wandten sich die Finanzminister der Bizone gemeinsam mit der Bitte an die amerikanische Militärregierung, die Besatzungskosten zu senken. Anfang Oktober 1948 reagierte die Militärregierung; vgl. „.Amerikanische Besatzungskosten berechtigt'. OMGUS-Sprecher hält deutsche Regierungsstellen für Defizite der Länder verantwortlich“ NZ 9. 10. 1948. Der Grund für die schwierige Finanzlage der Länder, hieß es darin, liege nicht in den Besatzungskosten, sondern in der Aufblähung des Beamtenapparats und in dem Versagen der Länderregierungen, die eigenen Ausgaben zu senken. Vgl. zur Reaktion auf diese Kritik „Finanzminister Dr. Kraus antwortet OMGUS“, Main-Post 19. 10. 1948 (PA 1948/19).
8Staatsminister Dr. Kraus gibt bekannt, daß die Hypothekenbanken bereits in großen Schwierigkeiten seien. Vielleicht bestehe die Möglichkeit, sie bei der Abschöpfung der Gewinne aus der Hypotheken-Abwertung einzuschalten. Im ganzen gesehen könne die Lage nicht ernst genug beurteilt werden, man müsse an Maßnahmen, wie neue Steuern, Gehaltskürzungen usw. denken.
9Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es sei nur wohl Theorie, durch Gehaltskürzungen wesentliche Einsparungen zu machen, denn der Landtag werde zweifellos lediglich die Kürzung der hohen Gehälter beschließen, die im Gesamtergebnis gar nicht ins Gewicht fielen.
10Staatsminister Dr. Kraus entgegnet, es sei fraglich, ob sich der Landtag überhaupt einschalten könne, da es sich hier um die Durchführung eines Gesetzes der Militärregierungen handle. Jedenfalls könne zunächst wohl nur in gekürzter Höhe ausgezahlt werden, das selbstverständlich Bayern allein nicht tun könne; die anderen Länder seien aber in gleichen Schwierigkeiten. Man habe alles genau durchkalkuliert und nur eine rasche Herabsetzung der Besatzungskosten könne die Staatsfinanzen noch retten.
11Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, seiner Ansicht nach solle keine generelle Gehaltskürzung vorgenommen werden. Wenn kein Geld vorhanden sei, könne man natürlich nicht auszahlen. Er halte es aber nicht für richtig, jetzt schon mit einer Gehaltskürzung zu kommen.
12Staatsminister Dr. Schlögl kommt nochmals auf die Frage der Beteiligung an der Bayerischen und der Hamburger Vorratsstelle zurück.
13Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß man sich nicht ausschließen könne und daher grundsätzlich Ja sagen müsse. Was die Frage der Bewirtschaftung betreffe, so werde man sich darüber noch unterhalten müssen. Auch in Frankfurt müsse man sich über diese wichtige Frage klar werden.
14Die Angelegenheit wird damit als zunächst abgeschlossen betrachtet und Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt abschließend nochmals, sich mit Frankfurt in Verbindung zu setzen.80
80Weitere TOP konnten in dieser Sitzung nicht behandelt werden. Die Vormerkung MPr. Ehards zur Leitung dieser Sitzung enthielt noch folgende Punkte: Vollzug von Todesurteilen: a) Kubitzka (vgl. Nr. 30 TOP XII), b) Diedrich (vgl. Nr. 30 TOP XV und Nr. 42 TOP V), c) Schmit (vgl. Nr. 30 TOP XV und Nr. 42 TOP V), d) Göttner (vgl. Nr. 42 TOP V); sowie unter Verschiedenes: Regierungspräsident Stock (vgl. Nr. 9 TOP IV, Nr. 11 TOP II und Nr. 12 TOP VIII); Aufsichtsratsvergütungen der Kabinettsmitglieder aus staatlichen Aktiengesellschaften und sonstigen Betrieben; Gestaltung des Königsplatzes in München (vgl. Nr. 6 TOP VII Anm. 44); Beteiligung des Senats an der Gesetzgebung (vgl. in diesem Ministerrat TOP XI); sowie ein Schreiben von Staatssekretär Sattler, 27. 7. 1948: „Darf ich bitten, im Einvernehmen mit dem Bayer. Kultusminister im nächsten Ministerrat folgende 2 Fragen zu besprechen, die mir außerordentlich wichtig erscheinen: 1. Regelung der Dienst- und Freikarten in den Bayer. Staatstheatern. Die Vorschläge des Kultusministeriums sind schon vor einigen Monaten den einzelnen Ministerien zugeleitet worden [vgl. Nr. 9 TOP XIX und Nr. 53 TOP III]. Durch die Währungsreform ergibt sich eine besondere Dringlichkeit dieser Frage. Sie müßte noch vor der Wiedereröffnung des Spielbetriebes in den Staatstheatern, also vor dem 5. Aug., geregelt werden. 2. Die Fragen der z. Zt. laufenden Bauvorhaben im Bereich des Bayer. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Nach dem z. Zt. gültigen Betriebsmittelplan des Finanzministeriums sind wir gezwungen, einen ganz großen Teil unserer Bauten im August einzustellen. Darunter sind z. B. für Oberbayern Objekte wie die Staatsbibliothek, die Michaelskirche, eine Reihe von Schulhäusern und eine Reihe von Bauvorhaben im Bereich der Universitäten München, Würzburg und Erlangen und der Techn. Hochschule München. Die Einstellung dieser Bauten scheint mir nicht nur im Hinblick auf die Wirkung nach Außen verheerend, sondern sie bedeutet auch einen großen Verlust an volkswirtschaftlichem Kapital, da die dort eingesetzten Maschinen, Gerüste und die dort lagernden Materialien zu anderen Baustellen transportiert werden müssen. Ein kurzer Bericht über die betreffenden Bauten ist z. Zt. in Vorbereitung und ich hoffe, ihn am nächsten Ministerrat vortragen zu können“ (NL Ehard 1348)
15Ministerpräsident Dr. Ehard gibt sodann noch bekannt, daß er auf ungefähr 14 Tage auf Urlaub81 gehen und den nächsten Ministerrat auf Freitag, den 20. August 1948 festsetzen werde.82
81Vgl. Anm. 32.82Der nächste Ministerrat fand erst am Montag, 23. 8. 1948, statt; vgl. Nr. 40.
Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister