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Nr. 50MinisterratssitzungDienstag, 23. November 1948 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 19 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Bauabteilung), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium).

Tagesordnung:

[I. Rücktrittsgesuch Staatssekretär Lacherbauers]. [II.] Wiederaufbaubank in Frankfurt. [III.] Gesetze über Schulgeldfreiheit und Lehr- und Lernmittelfreiheit. [IV.] Gesetz über die Wirtschaftsverwaltung in Bayern. [V.] Verordnung über Einziehung, Verwaltung und Verwertung von Vermögen und Vermögenswerten nach dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus (Einziehungsverordnung). [VI.] Personalangelegenheiten. [VII. Landes Wahlgesetz]. [VIII. Ernährungsfrage]. [IX. Stiftung zum Wiederaufbau des bayerischen Erziehungs- u. Bildungswesens]. [X. Rückerstattung von Kunstwerken nach Italien]. [XI. Feiertagsregelung]. [XII. Errichtung eines bizonalen Patentamtes in München].

[I. Rücktrittsgesuch Staatssekretär Lacherbauers]

Zu Beginn der Sitzung verliest Ministerpräsident Dr. Ehard das Rücktrittsgesuch des Herrn Staatssekretärs Dr. Lacherbauer2 und teilt mit, daß er das Gesuch angenommen habe und in der nächsten Vollsitzung den Bayerischen Landtag um seine Zustimmung ersuchen werde.3

[II.] Wiederaufbaubank in Frankfurt4

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß im Länderrat in Frankfurt vereinbart worden sei, daß Bayern einen Vertreter der Landwirtschaft in den Verwaltungsrat der Wiederaufbaubank entsende.5 Man müsse sich nun schlüssig werden, wer als Vertreter Bayerns bestellt werden solle.

Nach eingehender Aussprache wird beschlossen, den Präsidenten des Bayerischen Senats, Herrn Dr. Singer,6 der außer seinen persönlichen Kenntnissen und Erfahrungen auch das Gewicht seiner Stellung als Präsident des Bayerischen Senats in Frankfurt einsetzen könne, vorzuschlagen.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, er hoffe außerdem einen bayerischen Vertreter in den Vorstand der Wiederaufbaubank hineinzubringen und habe dabei an Herrn Direktor Wolf7 von der Süddeutschen Bodencreditbank8 gedacht. Man müsse darauf bedacht sein, Bayern durch besonders befähigte Persönlichkeiten vertreten zu lassen, da auch von den anderen Ländern ausgezeichnete Fachleute entsandt würden.

[III.] Gesetze über Schulgeldfreiheit und Lehr- und Lernmittelfreiheit9

1. Schulgeldfreiheit

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe den Entwurf des Gesetzes über die Schulgeldfreiheit umgearbeitet, nachdem der erste Entwurf vom Plenum des Landtags an den Haushaltsausschuß überwiesen worden sei.10 Wesentliche Änderungen seien aber nicht vorgenommen worden. Es werde wohl nicht einfach sein, dieses Gesetz durchzubringen, nachdem vor allem der Bayer. Gemeindetag und der Bayerische Städteverband Einwendungen erhoben11 und besonders der Fassung des § 2 des Gesetzes als Kann-Vorschrift widersprochen hätten.12

Staatsminister Dr. Kraus begründet sodann die Stellungnahme des Finanzministeriums,13 derzufolge Zuschüsse nach § 2 Absatz 1 nur dann gewährt werden sollen, wenn die Gemeinden trotz sparsamer Haushaltsführung und Ausschöpfung der verfügbaren Einnahmequellen ihren Haushalt nicht abgleichen könnten.

Staatsminister Dr. Hundhammer tritt dafür ein, das Gesetz in der vorliegenden Form anzunehmen und bezeichnet den Abänderungsvorschlag des Finanzministeriums als zu weitgehend.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe zuzustimmen, daß § 4 folgende Fassung erhält:

„Das jeweils zuständige Staatsministerium erläßt für seinen Geschäftsbereich im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen die näheren Vorschriften zum Vollzüge des Gesetzes.“

Ministerpräsident Dr. Ehard betont abschließend, man müsse auch gegen den Widerspruch der Gemeinden und Gemeindeverbände unter allen Umständen durchzusetzen suchen,14 daß §2 als Kann-Vorschrift beibehalten werde.15

2. Lehr- und Lernmittelfreiheit

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, auch bei diesem Gesetz gelte im wesentlichen das gleiche, wie bei dem Gesetz über die Schulgeldfreiheit. Gemeindetag und Städteverband hätten vor allem im Hinblick auf Artikel 83 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung16 Widerspruch erhoben und es als unzulässig erklärt, daß von Seiten des Staates versucht werde, eine dem Staat durch Befehl der Militärregierung übertragene Aufgabe ohne Ersatz der Einnahmeausfälle auf die Gemeinden abzuwälzen. Das Staatsministerium der Finanzen stehe aber auf dem Standpunkt, daß die Erhebung von Schulgeld in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden falle, es sich also hier nicht um die Übertragung staatlicher Aufgaben handle.

Der Ministerrat erklärt sodann auch zu diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung unter der Voraussetzung, daß im § 5 in gleicher Weise wie bei dem Gesetz über die Schulgeldfreiheit die Worte „im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen“ eingesetzt werden.

[IV.] Gesetz über die Wirtschaftsverwaltung in Bayern

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, durch die Verordnung vom 27. November 1947 über die Wirtschaftsverwaltung in Bayern sei dieses Gebiet neu geregelt worden.17 Von Seiten der Militärregierung sei aber eine Beanstandung der Verordnung deshalb erfolgt,18 weil der § 1 Absatz 1 und § 8 die Übernahme gesetzgeberischer Gewalt durch die Exekutive der Staatsregierung darstellen würden. Man habe sich vergeblich bemüht, der Militärregierung darzulegen, daß ihre Auffassung nicht zutreffend sei, weshalb sich nun die Notwendigkeit ergebe, ein entsprechendes Gesetz zu erlassen. Die Militärregierung habe einen Befehl angekündigt, wonach die Verordnung vom 27. November 1947 am 17. Dezember 1948 aufgehoben werde, weshalb es notwendig sei, das Gesetz noch vor dem 17. Dezember zu erlassen, damit die Wirtschafts Verwaltung nicht ohne rechtliche Grundlage sei. Nachdem die Angelegenheit sehr eile, sei es nicht mehr möglich gewesen, die Stellungnahme19 der übrigen Ministerien abzuwarten und er bitte deshalb schon heute, die Zustimmung zu erteilen.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem vom Staatsministerium für Wirtschaft vorgelegten Gesetzentwurf über die Wirtschaftsverwaltung in Bayern seine Zustimmung zu erteilen.20

[V.] Verordnung über Einziehung, Verwaltung und Verwertung von Vermögen und Vermögenswerten nach dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus (Einziehungsverordnung)

Ministerialdirektor21 Dr. Ringelmann berichtet eingehend über den vorliegenden Entwurf22 und weist u.a. darauf hin, daß er gegenüber den früheren Entwürfen23 insoweit abgeändert worden sei, daß man die Kontrollratsdirektive Nr. 5724 mit hinein verarbeitet habe. Die Militärregierung sei übrigens sehr an einem baldigen Inkrafttreten der Verordnung interessiert. Das Verhältnis zwischen dem Rückerstattungsgesetz und der Einziehungsverordnung sei nun auch endgültig geregelt, auch habe man die beteiligten Ministerien zugezogen.

In letzter Stunde habe er Vorschläge der Abteilung III der Wiedergutmachung des Landesamtes für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung und von Herrn Staatskommissar Dr. Auerbach erhalten, die vorgeschlagen hätten, die Wiedergutmachungsbehörden stärker einzuschalten.25 Er könne sich diesen Einwänden nicht ganz verschließen, die mit Rücksicht auf die jetzt durchgeführte Trennung des Landesamts für Vermögensverwaltung und des Landesamts für Wiedergutmachung begründet seien.26 Er schlage deshalb vor, den vorliegenden Entwurf entsprechend abzuändern, wobei es sich in der Hauptsache um die §§18 bis 20 handle. Es müßten also z.B. in § 18 Ziffer 1 nach dem Wort „Einziehungsbehörde“ die Worte „im Benehmen mit der Wiedergutmachungsbehörde“ eingesetzt werden.

Staatsminister Dr. Hagenauer regt an, in § 29 Absatz 2 statt „Staatsministerium für Sonderaufgaben“ die Worte zu setzen „der Staatsminister für politische Befreiung“. Außerdem schlage er vor, in § 5 Absatz 1 letzter Satz das Wort „Angehörige“ durch „Personen“ zu ersetzen.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft die Frage auf, ob die Materie durch eine Verordnung geregelt werden könne oder etwa ein Gesetz notwendig sei.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erwidert, diese Frage sei eingehend geprüft worden und man sei übereinstimmend zu der Auffassung gekommen, daß ein Gesetz nicht erforderlich sei, weil gemäß Art. 16 Nr. 3 des Befreiungsgesetzes das Recht der Auswahl der einzuziehenden Sachwerte dem Staate zugesprochen sei. Außerdem sei bei der Auseinandersetzung der Gemeinschaftsverhältnisse der Beteiligten die Beschreitung des Rechtsweges offen gehalten worden. Andererseits sei der Rahmen einer Ausführungsvorschrift im Sinne des Artikels 50 des Befreiungsgesetzes zu eng erschienen, weil bei der Durchführung der Verordnung in einer Reihe von Fällen außer dem Staatsministerium für politische Befreiung auch die übrigen Staatsministerien zur Mitwirkung berufen seien. Deshalb habe man vorgeschlagen, die Verordnung als Verordnung der Bayerischen Staatsregierung gemäß Artikel 55 Ziffer 2 der Bayerischen Verfassung ergehen zu lassen.27

Staatssekretär Dr. Sattler macht im Zusammenhang mit der Besprechung des § 21 „Kunstgegenstände und Sammlungen“ darauf aufmerksam, daß [durch] eine plötzliche Verwertung von wertvollen Kunstwerken deren Preis rapid zurückgehen und überhaupt eine große Verwirrung auf dem Kunstmarkt eintreten würde.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann führt dazu aus, man wolle zunächst auch diese Kunstschätze, die in Betracht kämen, nicht verkaufen, sondern in Sammlungen bringen, die gegen Entgelt zugänglich seien. Auch werde daran gedacht, Bilder usw. katalogisieren zu lassen und evtl, in Amerika auszustellen. Die Möglichkeit, ob man Gemälde usw., auf die der Staat keinen besonderen Wert lege, im Ausland verkaufen solle, müsse natürlich auch noch geprüft werden. Natürlich müsse sich auch die Wiedergutmachungsbehörde das anrechnen lassen, was der Staat aus Steuergeldern zum Erwerb der Kunstschätze aufgewendet habe. In diesem Zusammenhang mache er darauf aufmerksam, daß das Reichsgesetz vom Jahre 1919 mit der einschlägigen Verordnung von 1927, das den Verkauf von Kunstwerken ins Ausland verbiete, noch in Kraft sei.28

Der Ministerrat beschließt sodann seine Zustimmung zu der Einziehungsverordnung mit den von Ministerialdirektor Dr. Ringelmann und Staatsminister Dr. Hagenauer vorgeschlagenen Änderungen.29

[VI.] Personalangelegenheiten

1. Ernennung des ehemaligen Ministerialrats, Professor Dr. Seiffert,30 zum Ministerialrat

Der Ministerrat stimmt der vom Bayer. Staatsministerium des Innern vorgeschlagenen Ernennung des ehemaligen Ministerialrats, Professor Dr. Seiffert, der die Leitung der Gesundheitsabteilung im Staatsministerium des Innern bereits übernommen hat,31 zum Ministerialrat zu.

2. Angestellter des Arbeitsamtes München, Eugen Ruf

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Angelegenheit Eugen Ruf, die ihn schon wiederholt beschäftigt habe, liege nun nochmals vor. Dieser sei Angestellter des Arbeitsamtes München gewesen und wäre, wenn ihn die Nationalsozialisten nicht 1933 entlassen hätten, 1935 Beamter geworden. Er halte es für notwendig, daß diese Angelegenheit möglichst bald endgültig geregelt werde.

Staatsminister Krehle führt aus, Ruf sei jahrelang im Arbeitsamt München tätig gewesen und habe sich besondere Verdienste um die Arbeitslosenversicherung erworben. Die Nationalsozialisten hätten ihn im Jahre 1933 als Sozialdemokraten zusammen mit den Vertretern der christlichen Gewerkschaften entlassen und ins Konzentrationslager Dachau gebracht. Die Verdienste des Herrn Ruf seien überall bekannt, u.a. habe erst in den letzten Tagen Herr Ministerialdirigent Dr. Adam,32 der früher Leiter des Arbeitsamtes München gewesen sei, ihm ein außerordentlich günstiges Zeugnis ausgestellt. Er halte es für dringend notwendig, eine Möglichkeit zu finden, Ruf ins Beamtenverhältnis trotz seines Alters zu übernehmen, weil diesem großes Unrecht geschehen sei und es sich hier wirklich um einen Wiedergutmachungsfall handle.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht das Bayer. Staatsministerium der Finanzen, diesen Fall nochmals zu prüfen und erklärt, er werde diesem Ministerium in den nächsten Tagen die Vorgänge zur Würdigung zuleiten.

3. Entpflichtung von Hochschulprofessoren

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Durchschlag eines Briefes an das Finanzministerium erhalten, worin zu Gunsten einer Reihe von international angesehenen Hochschulprofessoren Widerspruch gegen die Absicht eingelegt werde, diese Professoren, die bis jetzt emeritiert seien, nach Erreichung des 70. Lebensjahres zu pensionieren.

Staatsminister Dr. Hundhammer stellt fest, soviel ihm bekannt sei, sei Bayern das einzige Land, das eine solche Maßnahme durchführen wolle, die er als Ausnahmebestimmung gegen die Hochschulprofessoren bezeichnen müsse. Er müsse dringend bitten, die Sache rückgängig zu machen, zumal beabsichtigt sei, Klage gegen den Bayerischen Staat zu erheben. Seines Erachtens hätten die Hochschulprofessoren ein Recht darauf, emeritiert zu werden und bräuchten sich nicht mit einer Pensionierung zufrieden zu geben.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, die Auffassung des Herrn Kultusministers nicht teilen zu können. Auch Hochschulprofessoren hätten keine Sonderrechte und müßten sich Änderungen der Pensionsbestimmungen gefallen lassen. Er sei aber bereit, mit dem Kultusministerium nochmals über die Frage zu verhandeln.

[VII.] Landeswahlgesetz33

Staatsminister Dr. Hundhammer teilt mit, er habe die Fraktion der CSU über den Stand der Verhandlungen bezüglich des Landeswahlgesetzes und des Gesetzes über Volksabstimmung und Volksbegehren informiert. Seiner Ansicht nach dürfe jedenfalls die Angelegenheit nicht zu weit hinausgeschoben werden. Was die Einwendungen, die geltend gemacht würden, betreffe, so stehte die SPD auf dem Standpunkt, daß das Verhältniswahlrecht zu stark zu Gunsten des Mehrheitswahlrechts verlassen worden sei.34 Die Fraktion der CSU neige zu der Auffassung, den bisherigen Standpunkt festzuhalten,35 vorausgesetzt, daß der Verfassungsgerichtshof das vorgeschlagene Gesetz nicht für verfassungswidrig erkläre.36 Sein Vorschlag gehe zunächst dahin, ein verfassungsrechtliches Gutachten des Verfassungsgerichtshofs einzuholen und auch dem Senat Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.37

Der Ministerrat Schließt sich diesem Vorschlag an.38

[VIII.] Ernährungsfrage

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, Staatsminister Dr. Hundhammer habe ihm ein Rundschreiben der Bayer. Warenvermittlung zugehen lassen, das sich mit der ernsten Situation auf dem Gebiet der Brot- und Mehlversorgung befasse.39 Seines Erachtens hätten sich die landwirtschaftlichen Genossenschaften schon früher einschalten sollen. Er halte es im übrigen für notwendig, anhand von Material des Landwirtschaftsministeriums die Ernährungsfrage im nächsten Ministerrat zu besprechen. Außerdem wäre es zweckmäßig, eine Zusammenkunft von Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, des Bauernverbands, des Groß- und Einzelhandels, der Genossenschaften usw. sobald als möglich einzuberufen.40

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, am 24. November 1948 werde eine Pressekonferenz in seinem Ministerium in Anwesenheit des Herrn Landesdirektors Van Wagoner stattfinden. Anschließend gibt Staatsminister Dr. Schlögl einen Überblick über die Ablieferung von Brotgetreide, die eigentlich nur in den Regierungsbezirken Oberpfalz und Unterfranken zufriedenstellend sei. Nach längerer Aussprache über das Ernährungsproblem wird vereinbart, die damit zusammenhängenden Fragen in der nächsten Ministerratssitzung anhand des entsprechenden Materials zu besprechen.

[IX.] Stiftung zum Wiederaufbau des bayerischen Erziehungs- u. Bildungswesens

Staatsminister Dr. Hundhammer gibt bekannt, die zur Zeit in Schloß Wallenburg41 untergebrachte Stiftung, für deren Arbeiten die Militärregierung die notwendigen Mittel beisteuere, müsse aus Schloß Wallenburg in ein Haus in Kempfenhausen umziehen. Die Militärregierung habe bisher auch die Bezahlung der Miete für Wallenburg übernommen, sei aber nicht mehr in der Lage, die für Kempfenhausen erforderlichen DM 700-im Monat zu entrichten, da diese jetzt auf Besatzungskosten übernommen werden müßten. Nachdem die Arbeiten der Stiftung voraussichtlich am 1. April 1949 abgewickelt seien, ersuche er um Zustimmung, daß der Mietpreis für das Haus in Kempfenhausen auf Staatskosten übernommen werde. Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[X.] Rückerstattung von Kunstwerken nach Italien

Staatssekretär Dr. Sattler teilt mit, auf Weisung der Militärregierung müßten über 40 Kunstwerke, die aus Sammlungen von Hitler, Göring und anderen führenden Nationalsozialisten stammten, an Italien zurückgegeben werden, obwohl diese Gegenstände noch vor dem Übergang Italiens zu den Alliierten im September 1943 regulär um den entsprechenden Preis gekauft worden seien.42 Alle Vorstellungen seien ergebnislos geblieben und 17 dieser Kunstwerke bereits ausgeliefert. Der Kunstoffizier der Militärregierung für Bayern, Mr. Leonard,43 hat daraufhin sein Amt zur Verfügung gestellt.44 Seiner Meinung nach müßte nochmals ein offizieller Schritt bei dem Direktor der Militärregierung für Bayern unternommen und auf den tatsächlichen Sachverhalt und die Rechtslage verwiesen werden; zumindest müsse man aber verlangen, daß Italien den Gegenwert für diese Kunstschätze entrichte.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß entsprechende Schritte unternommen werden.

[XI.] Feiertagsregelung45

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß eine baldige Feiertagsregelung dringend notwendig sei, insbesondere im Hinblick auf das nunmehr angenommene Gesetz über bezahlten Urlaub der Arbeitnehmer.46

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, die Regelung der Feiertage werde im Staatsministerium des Innern bereits vorbereitet, es seien allerdings erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden, da einerseits die bayerische Industrie gegenüber der nichtbayerischen Konkurrenz ins Hintertreffen gerate, wenn man allzu viele Feiertage beibehalte, andererseits es aber auch nicht einfach sei, in der Bevölkerung tief verwurzelte Feiertage abzuschaffen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, bis Ende Dezember einen entsprechenden Vorschlag zu machen, damit wenigstens im Jahre 1949 eine endgültige Festsetzung der Feiertage getroffen sei.

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt sich bereit, im nächsten Ministerrat die Angelegenheit vorzulegen.47

[XII.] Errichtung eines bizonalen Patentamtes in München48

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, Herr Staatsminister Dr. Hundhammer habe ihm mitgeteilt, die mit der Errichtung des Patentamtes in München zusammenhängenden Fragen seien im wesentlichen durch Rücksprache mit dem Herrn Staatminister der Finanzen geklärt worden.49

Staatssekretär Dr. Sattler macht demgegenüber darauf aufmerksam, daß immer noch eine Reihe von Schwierigkeiten bestünden und vor allem von Seiten der Hochschulen mit allen Mitteln gegen die Freimachung des Deutschen Museums angekämpft werde. Auch mit dem B. Staatsministerium der Finanzen sei man noch in keiner Weise im klaren.50

Ministerpräsident Dr. Ehard weist nachdrücklich darauf hin, daß unter allen Umständen so rasch als möglich eine Lösung gefunden werden müsse, nachdem es endlich nach manchen Fehlschlägen gelungen sei, ein so wichtiges bizonales Amt wie das Patentamt nach München zu bringen.51

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister