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Nr. 51MinisterratssitzungMontag, 6. Dezember 1948 Beginn: 9 Uhr 45 Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Oberregierungsrat Dr. Wagenhöfer (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium).1

Tagesordnung:

I. Erstes Gesetz zum Ausgleich von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden (Erstes Lastenausgleichsgesetz). II. Gesetz über die Regelung des ärztlichen Niederlassungswesens. III. Ernährungsfragen. IV. Errichtung eines Preisamtes in Frankfurt. [V. Stromversorgung]. [VI. Parlamentarischer Rat in Bonn]. [VII. Durchführung des Überführungsgesetzes]. [VIII. Feier in Rothenburg o.d.Tauber]. [IX. Jugendparlament in Hof]. [X. Maximilianeum]. [XI. Feiertagsregelung und Spielkasinos]. [XII. Personalangelegenheiten].

I. Erstes Gesetz zum Ausgleich von Kriegs- und Kriegsfolgeschäden (Erstes Lastenausgleichsgesetz)2

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Länderrat in Frankfurt müsse am Dienstag zum Ersten Lastenausgleichsgesetz3 Stellung nehmen und er ersuche deshalb das Kabinett um Äußerung.4 Von besonderer Bedeutung sei der § 16,5 der den Satz der allgemeinen Vorauszahlung auf 3% des Wertes des Vermögens festlege. Auch die land- und forstwirtschaftlich genützten Grundstücke des Staates fielen unter die Vorauszahlungspflicht.

Oberregierungsrat Wagenhöfer 6 berichtet als Referent des B. Staatsministeriums der Finanzen über die Einzelheiten des Gesetzes. Der Finanzausschuß des Länderrats habe sich eingehend darüber beraten, ob der Länderrat ein Veto gegen das Gesetz einlegen solle.7 Dabei habe man sich schließlich auf den Standpunkt gestellt, es sei notwendig, für einzelne Bestimmungen nicht nur Abänderungsanträge einzubringen, sondern tatsächlich ein Veto einzulegen. Vor allem sei dies der Fall bei dem Auszahlungssatz von 3% statt wie ursprünglich vorgesehen 2%, während auf der Ausgabenseite ein Veto bei § 38 (früher § 34) für notwendig gehalten werde. Diese Bestimmung sehe nämlich vor, daß erwerbsunfähig und damit unterhaltsberechtigt schon derjenige sei, der zu 50% erwerbsbeschränkt sei.8 Ferner sei in § 6,9 der sich mit den Befreiungen befaßt, gestrichen worden, daß auch die Gebietskörperschaften der Vorauszahlungspflicht nicht unterliegen. Der Finanzausschuß schlage dem Länderrat vor, den Hauptnachdruck vor allem darauf zu legen, daß das forstwirtschaftliche Vermögen befreit werde, da die Herausnahme des landwirtschaftlichen Vermögens wohl kaum möglich sei.10 Auch eine darüber hinausgehende Erweiterung auf alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften könne kaum durchgesetzt werden. Im § 6 seien übrigens die Ziffern 8 und 9 neu hereingekommen, die die Befreiung von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und kirchlichen Organisationen und Gewerkschaften vorsehen.11 Der Finanzausschuß habe sich nicht davon überzeugen können, daß die Freistellung der Gewerkschaften und Wohnungsunternehmen notwendig sei, schlage aber vor, nicht ein Veto, sondern nur einen Abänderungsantrag einzubringen. Der Satz von 3% in § 16 sei zweifellos zu hoch und der Finanzausschuß sei der Auffassung, es müsse von 2% ausgegangen werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt, hier handle es sich um eine politische Frage, die durch das Zusammengehen der beiden großen Fraktionen in Frankfurt geregelt worden sei. Er glaube, ein Veto in diesem Punkt werde ohne Erfolg sein, da sich die Fraktionen für den Satz von 3% eingesetzt hätten. Er schlage deshalb vor, hier weder ein Veto, noch einen Abänderungsantrag einzubringen.

Oberregierungsrat Wagenhöfer berichtet, der Abgeordnete Dr. Bucerius12 glaube, der Wirtschaftsrat werde sich auf einen Satz von 21/2% einigen, wenn der Länderrat ein Veto einlege.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller bezweifelt diese Ansicht und weist darauf hin, daß man im Wirtschaftsrat und bei den interfraktionellen Besprechungen sich eingehend auch über die Möglichkeit eines Satzes von 21/2% beraten habe. Er persönlich neige auch dazu, den Satz von 3% festzuhalten.13

Oberregierungsrat Wagenhöfer teilt noch mit, der Finanzausschuß habe gemeint, man könne evtl, bei einem Entgegenkommen des Wirtschaftsrats eine Nachschußpflicht der Länder zugestehen; eine Einigung über diesen Punkt sei allerdings nicht erzielt worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard glaubt, der Länderrat werde wohl kaum für Änderungen zugänglich sein. Trotzdem halte er persönlich das Gesetz für sehr bedenklich, vor allem im Hinblick auf die Tatsache, daß die Abgabe doch aus dem Einkommen genommen werden müsse, das vielfach nicht mehr vorhanden sei.

Staatssekretär Sühler erklärt, er müsse sich mit allem Nachdruck gegen § 16 wenden. Was die Landwirtschaft betreffe, so handle es sich bei Vermögen von 15000 DM aufwärts um mittlere bäuerliche Betriebe, die ohne fremde Arbeitskräfte nicht auskommen können. Mit einem Vorauszahlungssatz von 3% zwinge man die Bauern geradezu zum Schwarzhandel, nachdem sich bekanntlich die Landwirtschaft auch in den besten Zeiten höchstens mit 3% rentiere. Man müsse unter allen Umständen versuchen, vom Länderrat aus noch etwas zu erreichen, da der vorgesehene Abgabesatz unmöglich realisiert werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller gibt zu bedenken, bei der Landwirtschaft werde entgegengehalten, daß die Einheitswerte sehr niedrig festgesetzt seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, man werde natürlich versuchen, die Interessen des staatlichen Forstvermögens und der Landwirtschaft zu vertreten, er halte es aber für fraglich, ob man damit durchdringen werde.

Staatsminister Dr. Kraus betont, das Grundvermögen an sich werde betroffen in allen Fällen, wo kein weiteres Vermögen vorhanden sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller stimmt Staatsminister Dr. Kraus zu und meint, derjenige, der einen Betrieb habe, könne den Vorauszahlungssatz vielleicht aufbringen. Wer aber beispielsweise nur ein Haus besitze, komme in größte Schwierigkeiten.

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, alle Bedenken seien bereits in Frankfurt vorgetragen worden, unter anderem auch von dem der SPD angehörenden Senator Dudek.14 Trotzdem habe man sich nicht durchsetzen können, weil das Gesetz allzusehr politisch betrachtet werde.

Oberregierungsrat Wagenhöfer fährt fort, zu § 1815 seien keine Abänderungsanträge gestellt worden. Diese Bestimmung sehe grundsätzlich eine Sondervorauszahlung von 4% vom Vorratsvermögen16 vor, während der 15%ige Satz für nichtgewerbliche Betriebe gelte, also für die Landwirtschaft. Diese Unterscheidung sei sehr problematisch. Auch § 23 sei finanztechnisch sehr unerwünscht und werde zu einer Unmenge von Gesuchen führen.17 Der neue § 3618 werde Schwierigkeiten im Vollzug bringen, da er einen Höchstbetrag der Leistungen vorsehe, mit der Wirkung, daß jeder Geschädigte die Höhe seines Schadens feststellen lassen müsse.

Was den Kreis der Berechtigten betreffe, so müsse unter allen Umständen in § 3419 statt 50% Erwerbsunfähigkeit 2/3 eingeführt werden. Was die Verfahrensbestimmungen betreffe, so halte er diese für wenig durchdacht. Jedenfalls müsse man beim Erlaß der Durchführungsbestimmungen untersuchen, wie die organisatorischen Maßnahmen geregelt werden sollten.

Schließlich sei noch die Frage der sogenannten Weihnachtshilfe20 zu entscheiden. Man habe in Frankfurt gemeint, die Länder müßten sich bereiterklären, in gewissem Umfang bereits im Dezember zu helfen. Der Finanzausschuß überprüfe diese Frage noch und werde dem Länderrat einen entsprechenden Vorschlag machen. Die Hauptschwierigkeit sei organisatorischer Art, so daß man sich wahrscheinlich auf den Kreis der bisherigen Fürsorgeberechtigten beschränken müsse, was sich aber kaum feststellen lassen könne. Außerdem erhebe sich die weitere Frage, woher die Länder die notwendigen Mittel nehmen sollten. Nach einem vorläufigen Voranschlag erfordere die Weihnachtshilfe ungefähr 20 Millionen [DM], wovon auf Bayern ungefähr 4 Millionen träfen. Die genauen Zahlen würden am Dienstag in Frankfurt vorgelegt werden. Er müsse aber darauf hinweisen, daß die Wiedererstattung der von den Ländern evtl, verausgabten Mittel sehr fraglich sei.

Staatssekretär Dr. Grieser bezeichnet den § 4521 als völlig unklar. Man müsse die Bestimmung doch wohl so fassen, daß die Versicherung die Lasten insoweit tragen müsse, als Versicherungsansprüche bestünden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt abschließend, man müsse jedenfalls feststellen, daß das erste Lastenausgleichsgesetz erhebliche Mängel aufweise; wie man im Länderrat in Frankfurt im einzelnen vorgehen werde, könne sich erst an Ort und Stelle zeigen.22

II. Gesetz über die Regelung des ärztlichen Niederlassungswesens23

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, durch Befehl der Militärregierung sei die bisher in Kraft befindliche ärztliche Niederlassungsordnung mit Wirkung vom 1. 12. 1948 außer Kraft gesetzt worden, so daß der Erlaß eines neuen Gesetzes notwendig geworden sei. Der vorliegende Entwurf24 stelle dem Befehl der Militärregierung entsprechend die Niederlassungsfreiheit in Bayern mit gewissen Einschränkungen wieder her. Voraussetzung für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit sei eine Genehmigung, die nur im Bedürfnisfall erteilt werde,25 sowie die Ableistung einer mehrjährigen Assistenzzeit.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, das Gesetz sei wohl nicht ganz befriedigend, man könne aber z.Zt. keine andere Regelung treffen.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.26

III. Ernährungsfragen

Staatsminister Dr. Schlögl gibt bekannt, die Verwaltung für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Frankfurt habe auf Grund unrichtiger Zahlen Sanktionen gegen Bayern ergriffen und Weizen- und Zuckerlieferungen an Bayern gesperrt. Dabei habe aber Bayern mit dem Durchschnitt seiner Ablieferung in Höhe von 25% den allgemeinen Durchschnitt der Bizone erreicht. Er habe angeordnet, daß aus der Landesreserve27 eine größere Menge Weizen herausgenommen werde und bitte den Herrn Ministerpräsidenten, in Frankfurt gegen diese neuen Maßnahmen zu protestieren. Direktor Dr. Schlange-Schöningen sei von falschen Zahlen ausgegangen und habe behauptet, Bayern habe nur 18% Brotgetreide abgeliefert, entgegen der tatsächlichen Ablieferung von 25%. Er ersuche den Ministerrat um Zustimmung zu einer Freigabe aus der Landesreserve. Im übrigen werde er am Donnerstag in Frankfurt bei der Militärregierung gegen die Benachteiligung Bayerns protestieren und einen Schritt bei der Militärregierung für Bayern unternehmen.28

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt im Namen des Ministerrats, man müsse unter diesen Umständen der Freigabe aus der Landesreserve wohl zustimmen.

Anschließend berichtet stv. Ministerpräsident Dr. Müller eingehend über die Verhandlungen in Frankfurt bezüglich einer evtl. Ablösung des Reichsministers a.D. Dr. Schlange-Schöningen.29

IV. Errichtung eines Preisamtes in Frankfurt

Staatsminister Dr. Seidel gibt bekannt, das Bipartite Office in Frankfurt habe in einem Schreiben an den Verwaltungsrat die Errichtung eines Untersuchungsausschusses für die Preise gefordert.30 Der Verwaltungsrat hat daraufhin einen Preisrat, bestehend aus den 6 Direktoren und einem Vertreter des Oberdirektors gebildet, der eine koordinierende Tätigkeit ausüben, d.h. auf dem Gebiet der Preise eine einheitliche Richtlinie festlegen solle.31 Andererseits sei man in Frankfurt vielfach der Meinung, daß dieser Preisrat nicht genüge und ein Preisamt gebildet werden müsse.32 Der Länderrat habe sich mit dieser Frage schon befaßt, zu der noch33 Nordrhein-Westfalen einen Entwurf vorgelegt habe.34 Arbeits- und Wirtschaftsausschuß hätten sich dagegen, der Ernährungsausschuß dafür ausgesprochen. Nachdem am Dienstag die Entscheidung im Länderrat falle, möchten der Herr Ministerpräsident und er die Stellung des Kabinetts wissen.35 Er müsse darauf hinweisen, daß die Preispolitik ein wesentlicher Bestandteil der allgemeinen Wirtschaftspolitik sei und daß andererseits die Kreditpolitik den zuständigen Verwaltungen aus der Hand genommen sei, da sie vom Bankenrat gemacht werde.36 Wenn nun auch noch ein selbständiges Preisamt gebildet werde, so werde der Wirtschaftspolitik ein zweiter wesentlicher Bestandteil entzogen und der Leiter dieses Amtes könne die gesamte Wirtschaftspolitik umwerfen. Wenn beispielsweise das Preisamt Festpreise einführe, so bedeute das die Wiedereinführung der Bewirtschaftung in der strengsten Form. Auf alle Fälle würde eine neue Sonderbehörde entstehen, die natürlich einen entsprechenden Unterbau haben müsse, auf den keinerlei Einfluß ausgeübt werden könne. Er habe deshalb im Wirtschaftsausschuß des Länderrats sich gegen den Plan ausgesprochen, wobei der Großteil der Wirtschaftsminister seinen Standpunkt geteilt habe. Er ersuche deshalb auch den bayerischen Ministerrat, die Ermächtigung zu erteilen, daß die bayerischen Vertreter im Länderrat gegen ein solches Preisamt stimmen. Andererseits sei der Preisrat ungenügend und man müsse zu erreichen suchen, daß die Direktoren Dr. Erhard und Schlange-Schöningen endlich zu einer Übereinstimmung kämen. Das zweckmäßigste sei wohl, einen Untersuchungsausschuß zu bestellen, der aus unabhängigen Persönlichkeiten bestehen und in der Lage sein müsse, dem Preisrat Vorschläge zu machen, Untersuchungen zu führen, deren Ergebnisse dem Preisrat zu unterbreiten usw. Der Ministerpräsident und er beabsichtigten, einen solchen Vorschlag einzubringen und er ersuche auch in diesem Punkt um die Genehmigung des Kabinetts.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich den Ausführungen des Wirtschaftsministers an, worauf das Kabinett beschließt, die entsprechende Ermächtigung zu erteilen.37

[V.] Stromversorgung

Staatsminister Dr. Seidel verweist auf die Pressemitteilung des Landeslastverteilers in der Süddeutschen Zeitung vom 4. 12.194838 und erklärt, in dieser Mitteilung sei Richtiges und Unrichtiges gemischt. Jedenfalls sei sie geeignet, neue Beunruhigung in die Bevölkerung zu bringen. Es sei richtig, daß die Wärmekraftwerke knapp mit Kohlen versehen seien. Die Kohlenlieferungen reichten aber soweit aus, daß keine wesentliche Schwierigkeit entstehen könne.39

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, den Landeslastverteiler, Herrn Direktor Wolf, in die nächste Kabinettssitzung zu einem Vortrag über die Stromlage in Bayern einzuladen.40

[VI.] Parlamentarischer Rat in Bonn

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe es für notwendig gehalten, angesichts der jüngsten Entwicklung in Bonn an die Öffentlichkeit zu treten und deshalb ein Telegramm an Dr. Adenauer gerichtet, das er hiermit verlese.41 Der Wortlaut des Telegramms sei bereits im Rundfunk bekanntgegeben worden.

[VII.] Durchführung des Überführungsgesetzes42

Staatsminister Dr. Hagenauer berichtet über die Schwierigkeiten, die sich bei der Durchführung des Überführungsgesetzes zwischen den Vertretern des Finanz- und Sonderministeriums und den Vertretern der Gewerkschaften und Arbeitnehmer erhoben hätten, die schließlich dazu geführt hätten, daß die letzteren seit 17. 11. 48 die Teilnahme an den Ausschußsitzungen43 verweigerten. Er schlage deshalb vor, durch Beschluß des Ministerrats dem Art. 2 Abs. 5 der Ausführungsverordnung44 vom 25. 6. 48 zum Überführungsgesetz folgenden Zusatz zu geben:

„Wenn die Vertreter der Gewerkschaft und die Vertreter der Arbeitnehmer die Mitwirkung im Ausschuß verweigern, erfolgt die Überprüfung der für die Erteilung einer Zusicherung erforderlichen Voraussetzung durch das Staatsministerium für Sonderaufgaben im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen.“

Nachdem gegen die vorgeschlagene Fassung Bedenken erhoben werden, schlägt Staatsminister Krehle vor, den vom Sonderministerium gewünschten Zusatz so zu fassen, daß der Ausschuß beschlußfähig sei, wenn die Hälfte der Vertreter anwesend sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er wolle keinen Versuch unterlassen, die bestehenden Differenzen auszugleichen und sei deshalb bereit, mit den Gewerkschaften über die Angelegenheit zu sprechen.

Staatsminister Dr. Hagenauer erwidert, bis dahin sei sein Ministerium arbeitsunfähig. Er könne sich aber mit dem Vorschlag des Herrn Arbeitsministers einverstanden erklären und bitte in diesem Sinne um Unterstützung.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß das Kabinett mit dem Zusatz zu Art. 2 Abs. 5 der Durchführungsverordnung vom 5. 6. 48 in der von Arbeitsminister Krehle vorgeschlagenen Fassung einverstanden ist, ersuche aber, die neue Fassung noch nicht zu veröffentlichen, bis die Besprechung stattgefunden habe.

[VIII.] Feier in Rothenburg o.d. Tauber

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, er habe eine Einladung der Stadt Rothenburg o.d.T. zu einer Feier am 12. 12. 48 bekommen, bei der einem Amerikaner die Ehrenschirmherrschaft über die Stadt Rothenburg übertragen werden solle.45 Er betrachte dies zumindest als ungewöhnlich und werde sich an der Feier nicht beteiligen.

[IX.] Jugendparlament in Hof

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet über das auf Veranlassung der Militärregierung am 11. 12. 48 in Hof zu veranstaltende Jugendparlament und erkundigt sich, welche Kabinettsmitglieder daran teilnehmen sollten.

Staatsminister Krehle erklärt, er habe zugesagt, während Ministerpräsident Dr. Ehard mitteilt, er beabsichtige nicht, der Veranstaltung beizuwohnen.46

[X.] Maximilianeum47

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, wie er erfahren habe, sei der Vertrag mit dem Maximilianeum immer noch nicht abgeschlossen worden und sowohl der Rektor der Universität München, Professor Gerlach,48 wie Herr Professor Rheinfelder49 machten nach wie vor Schwierigkeiten. Er wolle persönlich eingeschaltet werden und sei bereit, mit den beiden Herren selbst zu sprechen.50

[XI. Feiertagsregelung und Spielkasinos]

Staatsminister Dr. Ankermüller gibt bekannt, er werde in der nächsten Kabinettssitzung den Entwurf über die Feiertagsregelung vorlegen.51 Außerdem werde z.Zt. in seinem Ministerium die Frage über die Errichtung von Spielkasinos52 behandelt.53

[XII.] Personalangelegenheiten

a) Pensionierung der Regierungspräsidenten Oberbayern und Schwaben

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet, die Regierungspräsidenten von Oberbayern und Schwaben Osthelder54 und Kreisselmeyer55 hätten das 70. Lebensjahr überschritten und müßten mit Wirkung vom 1. 1. 48 ab pensioniert werden. Er ersuche den Ministerrat um Zustimmung.

Das Kabinett erklärt sich mit der Pensionierung der beiden Regierungspräsidenten einverstanden, worauf Ministerpräsident Dr. Ehard noch hinzufügt, die Frage der Nachfolgerschaft müsse bald geregelt werden, und zwar sowohl nach der grundsätzlichen wie nach der persönlichen Seite.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, er werde die Sache noch im Laufe des Dezember entsprechend vorbereiten.56

b) Wiederanstellung des ehem. Ministerialrats Böhm57 im Innenministerium58

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, die Angelegenheit bis zur nochmaligen Prüfung durch das Innenministerium zurückzustellen.59

c) Wohnungsangelegenheit Ministerialrat Dr. Hechtel60

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Wohnungsangelegenheit Dr. Hechtel sei immer noch nicht geregelt, nachdem sich Dr. Burlein vom Landwirtschaftsministerium weigere, die Aufforderung des Wohnungsamtes München auf Räumung der Wohnung, durchzuführen.

Er ersuche dringend, nunmehr endgültig die Sache in Ordnung zu bringen, die geeignet sei, die Autorität des Staates zu erschüttern.

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, Dr. Burlein werde nunmehr die Wohnung endgültig räumen.61

Der nächste Ministerrat wird auf Freitag, den 10. 12. 48 vormittags 9 Uhr festgesetzt.62

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister