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Nr. 52MinisterratssitzungSamstag,1 11. Dezember 1948 Beginn: 9 Uhr 45 Ende: 13 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium, Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Landeslastverteiler Dir. Wolf (zu Punkt I der Tagesordnung).

Entschuldigt:

Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).2

Tagesordnung:

I. Stromversorgung. II. Gesetz über die Vergütung von Lohnausfällen der Arbeitnehmer bei Betriebseinschränkungen und Stillegungen wegen Strom-, Kohlen- oder Gasmangel. [III. Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit]. [IV. Durchführungsbestimmungen zur Anordnung Nr. 6 über die Errichtung von Industrie- und Handelskammern]. [V. Gewerbefreiheit]. [VI. Treuhandgesellschaft für die Eisen- und Stahlindustrie]. [VII. Überbrückungshilfe der Länder im Rahmen des Lastenausgleichs für Dezember 1948]. [VIII. Feiertagsregelung]. [IX.] Personalangelegenheiten.

I. Stromversorgung3

Zu Beginn des Ministerrats gibt der Landeslastverteiler von Bayern, Herr Direktor Wolf, 4 einen eingehenden Überblick über die derzeitige Stromversorgung in Bayern.5 Er führt zunächst die Gründe der bestehenden Schwierigkeiten auf, daß in Bayern ungefähr seit 1936 keine Wasserkraftwerke mehr ausgebaut worden seien, da man sich auf die Verbundwirtschaft mit den mitteldeutschen Braunkohlengruben umgestellt habe. Die Stromlieferungen aus dem Braunkohlengebiet, die im Jahr fast 1 Milliarde Kilowattstunden betragen hätten, seien mit dem Zusammenbruch im Jahre 1945 mit einem Schlag weggefallen.6 Auch in Bezug auf Österreich seien grundlegende Änderungen eingetreten7 und es wirke sich jetzt für Bayern sehr ungünstig aus, daß Österreich von dem Strom der Innwerk AG 50% beanspruche8 Nachdem sowohl der Haushalts-, wie der Industrieverbrauch an Strom erheblich gestiegen seien, andererseits gegenüber 1945 insgesamt ein Ausfall von ca. 1 3/4 Milliarden Kilowattstunden bestehe, lägen die Schwierigkeiten in der Stromversorgung auf der Hand.

Die bayerische Energiewirtschaft beruhe zu 70–80% auf Wasserkraftwerken, was angesichts der drei ausgedehnten Trockenperioden9 in den letzten 2 Jahren äußerst nachteilig sei.10 Was die Dampfkraftwerke betreffe, so seien diese großenteils veraltet. Sie hätten verschiedentlich auch unter Kohlenmangel zu leiden, seien aber auch bei völliger Ausnützung nicht ausreichend, um den mangelnden Wasserstrom zu ersetzen. Von November 1947 bis August 1948 seien die Wasser- und damit die Stromverhältnisse in Bayern gut gewesen und man habe auch Strom abgeben können. Natürlich versuche man, jetzt zusätzlichen Strom von außerhalb Bayerns zu bekommen und erhalte auch gewisse Hilfen durch das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk. Die technischen Schwierigkeiten seien aber außerordentlich groß. Er müsse feststellen, daß sich die Zentrallastverteilung in Frankfurt11 wirklich darum bemühe, Bayern, soweit es möglich sei, zu helfen.

Staatsminister Dr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß verschiedentlich behauptet werde, weitere Möglichkeiten, Strom nach Bayern hereinzubekommen, würden von Seiten des Landeslastverteilers nicht wahrgenommen.

Direktor Wolf entgegnet, es sei natürlich mißlich, daß das RWE einen sehr hohen Preis für die Kilowattstunde verlange. Trotzdem habe man aber zugestimmt und tatsächlich keine Möglichkeit versäumt. Seit kurzem liefere übrigens auch die russische Zone in der Nacht gewisse Strommengen. Es ergebe sich nun die Frage, welche Maßnahmen zur Überwindung der Schwierigkeiten getroffen werden könnten. Zunächst habe man zu negativen Maßnahmen durch Einschränkung greifen müssen, zu welchem Zweck das Wirtschaftsministerium eine Verordnung über die Prioritäten der Wirtschaft erlassen habe.12 Außerdem habe man von der Reichsbahn eine 25%ige Einsparung durch Umstellung von elektrisch betriebenen Linien auf Dampf verlangt. Schließlich sei es dann noch notwendig geworden, umfangreiche Stromabschaltungen,13 die ja allgemein bekannt seien, durchzuführen. Was die positive Seite betreffe, so sei ein großes Kaftwerkprogramm vorgesehen.14 Er müsse aber darauf hinweisen, daß alle Programme auch nach ihrer Fertigstellung in ungefähr 4 Jahren immer noch eine erhebliche Lücke übrig ließen. Die Finanzierung dieses Programms sei leider durch die derzeitige Finanzlage sehr gefährdet und Vorstand und Aufsichtsrat des Bayernwerks müßten wahrscheinlich den Bau einstellen. Die Finanzierung müsse unter allen Umständen gesichert werden und man habe schon verschiedenes versucht, ohne allerdings bisher zum Ziel gekommen zu sein.

Leistung in kW Fertigstellung
A. Wasserkraftwerke:
Untere Isar I und II 130000 1951/54
3 Innstufen 63000 1952/54
Echinger Stufe 15500 1951/52
Mainstaustufen 7700 1952/53
Roßhauptener Speicher 33000 1952/54
Braunau 45000 1952
B. Dampfkraftwerke:
Schwandorf 26600 1950/51
Gebersdorf 12600 1951/52
Aschaffenburg 130000 1953/54
Müchen (Heizkraftw.) 20000 1952/53
vgl. ferner Bericht des Landeslastverteilers S. 28 ff. „Wasserkräfte und Strombedarf in Bayern“, Bayern in Zahlen 1948, S. 21; s. Deutinger, Lebensfrage.

Staatssekretär Dr. Müller wirft ein, z. Zt. würden Verhandlungen mit der Bank Deutscher Länder geführt; außerdem werde am Montag eine Besprechung bei der bayerischen Militärregierung darüber stattfinden.

Staatssekretär Geiger erklärt, man müsse damit rechnen, daß weitere Abschaltungen bei der Industrie vorgenommen und womöglich Industrieferien eingeführt werden müßten. Seines Erachtens müsse das Arbeitsministerium die Frage prüfen, ob nicht der Urlaub in der gewerblichen Wirtschaft auf den Winter verlegt werden könne, im Gegensatz zum Sommer, wo reichlich Strom vorhanden sei.

Staatsminister Dr. Schlögl macht auf die Schwierigkeiten bezüglich des Dreschens in der Landwirtschaft aufmerksam.

Ministerpräsident Dr. Ehard dankt abschließend dem Landeslastverteiler für seine Ausführungen und stellt fest, daß der Ministerrat die Garantie für die Absenkung des Walchensees dann übernehmen werde, ebenso wie im vorigen Jahr, wenn der Wasserspiegel bis auf 6,60 m gesenkt werde.15 Direktor Wolf möge im übrigen weiterhin in Frankfurt entsprechende Vorstellungen bei der Zentrallastverteilung erheben.16

II. Gesetz über die Vergütung von Lohnausfällen der Arbeitnehmer bei Betriebseinschränkungen und Stillegungen wegen Strom-, Kohlen- oder Gasmangel

Staatssekretär Dr. Grieser referiert über den vorgelegten Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums, der keine neuen Wege gehe, sondern im wesentlichen der Verordnung vom 25. September 1947 entspreche.17 Die hauptsächlichste Änderung bestehe darin, daß Nebenverdienste oder Zuwendungen des Arbeitgebers statt mit 80% nunmehr voll anzurechnen seien. Was die Aufbringung der Mittel betreffe, so sei der Arbeitsstock18 bereit, einstweilen den Anteil des Staates gegen spätere Erstattung zu übernehmen. Nach den bisherigen Berechnungen des Arbeitsministeriums würden ungefähr 40–50 000 Arbeiter betroffen werden. In der Hauptsache handle es sich dabei um mittlere und kleinere Verarbeitungsbetriebe. Er ersuche um baldige Zustimmung, damit das Gesetz in der nächsten Woche vom Landtag noch verabschiedet werden könne.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß es ein Novum sei, daß die Betriebe für Ausfälle Staatsmittel erhalten. Er sei der Ansicht, daß die notwendigen Mittel allein von der Arbeitslosenversicherung aufgebracht werden müßten.

Staatssekretär Dr. Grieser entgegnet, im vorigen Jahr sei eine Vereinbarung getroffen worden, wonach der Anteil des Staates 40% betrage; es sei aber unter Umständen möglich, daß der Arbeitsstock einen höheren Prozentsatz übernehme und man könne über die Höhe der Beteiligung des Staates noch Vereinbarungen treffen. Allerdings seien die Mittel aus dem Arbeitsstock auch für andere dringende Arbeiten notwendig. Man dürfe unter keinen Umständen die produktive Erwerbslosenfürsorge aus Mangel an Mitteln einstellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, dem Landesstock19 nach näherer Vereinbarung einen Zuschuß aus Staatsmitteln zu gewähren.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt sich damit einverstanden und weist noch darauf hin, daß man auf die Gelder des Arbeitsstocks keinerlei Einfluß habe.

Staatsminister Dr. Seidel erkundigt sich noch, ob nicht eine gewisse Gefahr bestehe, daß von den Betrieben die bestehenden Stromkürzungen allzu großzügig als Vorwand gebraucht würden.

Staatssekretär Dr. Grieser stellt fest, daß eine Reihe von Maßnahmen in dieser Hinsicht schon getroffen seien. Er werde aber noch veranlassen, daß in den Durchführungsbestimmungen die Gewerbeaufsicht eingeschaltet werde.20

Der Ministerat beschließt sodann, dem vorliegenden Gesetzentwurf mit folgenden Abänderungen zuzustimmen:

1. In § 1 werden die Worte „... sollen eingebracht werden“ durch „sind einzubringen“ ersetzt. Außerdem wird nach dem Wort „Nacharbeit“ das Wort „Nachtarbeit“ eingesetzt.

2. § 11 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dem Landesstock kann nach näherer Vereinbarung zwischen dem Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge und dem Staatsministerium für Finanzen ein Zuschuß gewährt werden.“

3. § 13 lautet nunmehr wie folgt: „Der Staatsminister für Arbeit und Soziale Fürsorge erläßt im Einvernehmen mit den Staatsministern der Finanzen und der Wirtschaft die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen.“21

[III.] Schulgeld- und Lehrmittelfreiheit22

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, der Haushaltsausschuß habe durch die Ablehnung der Regierungsvorlage über die Schulgeldfreiheit die Regierung in eine sehr unangenehme Situation gebracht.23 Die Durchführung der Schulgeldfreiheit werde unter allen Umständen von Seiten der Militärregierung verlangt und werde bei Weigerung des Landtags einfach durch einen Befehl der Militärregierung eingeführt werden. Anschließend berichtet Ministerpräsident Dr. Ehard über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit und seine Verhandlungen mit der Militärregierung für Bayern und General Clay.

Nach eingehender Aussprache wird vereinbart, daß versucht werden soll, in der Plenarsitzung des Landtags eine Annahme des Gesetzentwurfs durch alle Parteien zu erreichen.24

[IV.] Durchführungsbestimmungen zur Anordnung Nr. 625 über die Errichtung von Industrie- und Handelskammern

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Veröffentlichung über die von der Militärregierung angeordnete Aufhebung26 der Durchführungsbestimmungen über die Errichtung von Industrie- und Handelskammern,27 sei bisher noch nicht erfolgt, da noch Verhandlungen über die Verwaltung für Wirtschaft in Frankfurt geführt würden.28 Er könne aber die Angelegenheit allmählich nicht mehr länger zurückstellen.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt vor, noch kurze Zeit zuzuwarten und die Veröffentlichung dann am Ende des Jahres durchzuführen.29

[V.] Gewerbefreibeit30

Staatsminister Dr. Seidel gibt bekannt, bisher sei die Anweisung von OMGUS an die Länderregierungen zu einer Aufhebung der bestehenden Gesetze über die Lizenzierung von Gewerbebetrieben31 und die Einschränkung der Gewerbefreiheit überhaupt aufzufordern, noch nicht eingelaufen.32 Die Entwicklung in Frankfurt sei so gewesen, daß der Wirtschaftsrat ein Gewerbezulassungsgesetz33 beschlossen habe, gegen das vom Länderrat ein Veto eingereicht worden sei, das jedoch der Wirtschaftsrat nicht berücksichtigt habe.34 Bipartite-Office habe aber das Gesetz nicht genehmigt, mit der Begründung, daß es nicht in die Zuständigkeit des Wirtschaftsrates gehöre.35 Nunmehr sei aber die Anweisung von OMGUS ergangen, aus der sich eine völlig andere Situation ergebe. In Hessen sei bereits ein Schreiben des dortigen Landesdirektors bei der Regierung eingetroffen, wonach das bestehende Lizenzierungsgesetz mit dem 8. Dezember 1948 aufgehoben sei.36 In Bayern liege bereits ein Entwurf vor, es sei allerdings nicht möglich, ebenso wie in Hessen das Gesetz zu erlassen. Grundsätzlich müsse man natürlich gegen die geplante Regelung die größten Bedenken geltend machen, da eine unbeschränkte Gewerbefreiheit eine funktionierende Wirtschaft, die man ja nicht habe, voraussetze.37 Besonders ungünstig würden die Wirkungen für das Handwerk sein.38

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, ein entsprechendes Gesetz vorzubereiten, das unter Umständen auch dem Landtag vorgelegt werden könne.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, der in seinem Ministerium ausgearbeitete Entwurf sei bereits mit den beteiligten Ministerien und Fachverbänden besprochen. Er werde ihn nochmals den einzelnen Ministerien zuleiten,39 damit das Gesetz notfalls sofort vorgelegt werden könne.40

[VI.] Treuhandgesellschaft für die Eisen- und Stahlindustri

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, die amerikanische und die britische Militärregierung hätten das Gesetz Nr. 7541 erlassen, das die deutsche Eisen- und Stahlindustrie und den deutschen Bergbau regle. Dieses Gesetz bedeute, daß alle entsprechenden Unternehmen aus ihrem bisherigen Eigentum herausgenommen, von ihren Verbindlichkeiten befreit und einem Treuhandkonsortium übergeben würden. Die endgültige Entscheidung obliege dem späteren Bundesparlament. Bei der Eisen- und Stahlindustrie sei es so, daß man die einzelnen Unternehmungen einem Treuhandkonsortium übertrage, das aus 12 Personen bestehe, die mit der Entflechtung beauftragt würden.42 In Bayern komme vor allem die Maxhütte in Betracht, die über sehr gute Erzvorkommen verfüge. Da sich in dem Gesetz der Satz befände, daß der Eisenbergbau nach wirtschaftlichen Gründen geregelt werden solle, sei es denkbar, daß von Seiten der Nordwestdeutschen Industrie der Maxhütte Schwierigkeiten bereitet würden. Es sei dringend notwendig, einen bayer. Vertreter in diesem Konsortium zu haben, der die baye0rischen Interessen vertrete. Eine kleine Kommission solle am 15. 12. 1948 mit Oberdirektor Pünder in Frankfurt unter Führung von Staatssekretär Geiger verhandeln. Er bitte das Kabinett um Zustimmung, daß das Wirtschaftsministerium befugt sei, mit allen zu Gebot stehenden Mitteln für eine bayerische Beteiligung einzutreten.

Staatssekretär Geiger weist darauf hin, die Maxhütte sei das einzige Eisenwerk, das 100%ig ausgelastet sei und das in der Lage sei, 1/3 des bayerischen Bedarfs zu decken. Man müsse unter allen Umständen die Maxhütte erhalten, ohne die die Wiederherstellung der zerstörten Brücken, der Wiederaufbau der MAN nicht möglich gewesen sei. Eine gewisse Hilfe könne man von Niedersachsen und Hessen erwarten, in deren Gebiet die Ilseger-Hütte bzw. die Buderuswerke in Wetzlar lägen. Die Aussichten, einen bayerischen Vertreter in das Treuhandkonsortium zu bekommen, seien leider sehr gering.43 Vielleicht könne man wenigstens erreichen, daß in den Fällen, wo es sich um Eisenwerke in den einzelnen Ländern handle, ein Vertreter dieses Landes beigezogen werde. Er wiederhole die Bitte des Herrn Wirtschaftsministers, die Ermächtigung zu Verhandlungen je nach der in Frankfurt bestehenden Situation zu erteilen.

Der Ministerrat erklärt zu dem Vorschlag des Staatsministers Dr. Seidel seine Zustimmung.

[VII.] Überbrückungshilfe der Länder im Rahmen des Lastenausgleichs für Dezember 1948

Staatsminister Dr. Kraus berichtet über die vom Länderrat in seiner Sitzung vom 8. 12. 1948 beschlossene Überbrückungshilfe der Länder, wonach noch im Dezember Flüchtlinge, Kriegsbeschädigte, Währungsgeschädigte und politisch Verfolgte unter bestimmten Voraussetzungen eine Überbrückungshilfe erhalten sollen,44 sofern sie am 30. 11. 1948 in der offenen Fürsorge unterstützt worden seien. Der Gesamtbetrag werde für das Währungsgebiet auf annähernd 50 Millionen veranschlagt, so daß auf Bayern wohl 1/5 davon treffen werde. Es handle sich um eine zusätzliche Hilfe, die den Ländern aus dem Lastenausgleich ersetzt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet in diesem Zusammenhang, der Länderrat habe sich mit dem Lastenausgleich befaßt und im Anschluß an das Gutachten seines Finanzausschusses eine Reihe von Änderungswünschen beraten. Man habe sich entschlossen, kein Veto einzulegen, aber Abänderungsanträge einzubringen. Vielleicht sei es möglich, daß der Wirtschaftsrat einen Teil der Vorschläge des Länderrats übernehme.45

Staatsminister Dr. Ankermüller macht darauf aufmerksam, die Fürsorgeverbände hätten schon Weihnachtszuwendungen ausgegeben, so daß die in offener Fürsorge stehenden Personen wohl nicht mehr viel bekommen würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß die Sache sehr eilig sei und daß die Mittel von den Ländern praktisch bis zum 31. März 1949 zur Verfügung gestellt werden müßten, da wohl vorher das erste Lastenausgleichsgesetz kaum durchgeführt werden könne.

[VIII.] Feiertagsregelung

Staatsminister Dr. Ankermüller ersucht, bis zum nächsten Ministerrat den vorliegenden Entwurf seines Ministeriums über die Feiertagsregelung zu prüfen.46 Er bitte aber heute schon um Zustimmung, daß der 6. Januar (Dreikönigstag) wie bisher als gesetzlicher Feiertag zu gelten habe.

Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung.47

[IX.] Personalangelegenheiten

1. Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, was mit dem Landtagsabgeordneten Dr. Rindt sei, der als Regierungsdirektor beim Landessiedlungsamt Augsburg beschäftigt gewesen sei und dem man nun für 31. 12. 1948 gekündigt habe.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, es werde z.Zt. über die Möglichkeiten verhandelt, in welcher Weise Herr Dr. Rindt und ebenso Dr. Rief48 vom Landessiedlungsamt Regensburg weiter verwendet werden könnten. Jedenfalls würden beide Herren in irgend einer Form in Tätigkeit bleiben.

2. Ministerialrat Böhm49

Der Ministerrat erklärt sich mit der Wiedereinstellung des ehem. Ministerialrats Dr. Böhm als Ministerialrat im Innenministerium einverstanden.

3. Besetzung der Vorstandsstelle des Straßenbauamtes50 durch den ehem. Präsidenten Paul Hafen51

Dem Vorschlag des Innenministeriums entsprechend erklärt sich der Ministerrat mit der Berufung des ehem. Präsidenten der Obersten Bauleitung München, Paul Hafen, in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und Ernennung zum Regierungsbaudirektor mit der Amtsbezeichnung Präsident einverstanden.

4. Wiederverwendung von Richtern im Obersten Finanzgerichtshof

Staatssekretär Dr. Müller schlägt vor, die entlassenen Richter des Obersten Finanzgerichtshofs,52 die jetzt als Angestellte wieder beschäftigt seien, zu reaktivieren. Bedenken gegen die politische Vergangenheit der Herren, die sämtlich amnestiert oder Mitläufer seien, bestünden nicht.

Von Seiten des Ministerrats wird geltend gemacht, daß es in Einzelfällen doch notwendig sei, die politische Vergangenheit zu überprüfen, da verschiedene der Herren bereits im Jahre 1933 der Partei beigetreten seien. Außerdem müßten ihre Einstufung geregelt und vor allem ihre Bezüge denen der bayerischen Beamten entsprechend geregelt werden.

Nach längerer Debatte beschließt der Ministerrat grundsätzlich, seine Zustimmung zu erteilen unter der Voraussetzung, daß die politischen Verhältnisse der 1933 zur Partei gestoßenen Beamten überprüft und die Besoldungsfrage dahin gelöst werde, daß die Bezüge der Richter am Obersten Finanzgerichtshof denen eines bayerischen Ministerialrats entsprächen. Eine endgültige Entscheidung soll im nächsten Ministerrat erfolgen.53

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister