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Nr. 101MinisterratssitzungMittwoch, 15. März 19501 Beginn: 15 Uhr Ende: 19 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialdirektor Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Ministerialdirigent Brunner2 (Verkehrsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesangelegenheiten. II. Bereitstellung von 300 Millionen DM für die finanzschwachen Länder. III. Zweiter Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Bayer. Staates für das Rechnungsjahr 1949. IV. KZ-Gräber auf dem Leitenberg bei Dachau. V. Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der in gesetzgebende Körperschaften gewählten Beamten, Angestellten und Arbeiter der öffentlichen Verwaltung. VI. [Pressekonferenz]. [VII. Erkrankung von Staatssekretär Dr. Schwalber]. [VIII. Ausweisung aus der Tschechoslowakei].

I. Bundesangelegenheiten

1. Entwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zu einem Bundesbahngesetz3

Ministerialdirigent Brunner berichtet über den von Nordrhein-Westfalen vorgelegten Entwurf eines Bundesbahngesetzes4 und betont vor allem, daß der Vorsitzende des Verkehrsausschusses besonderen Wert darauf lege, daß bei der nächsten Beratung des Entwurfs die Ländervertretungen durch die Zustimmung ihrer Kabinette gedeckt seien. Das B. Verkehrsministerium habe in einem Schreiben vom 11. Januar 1950 seine Stellungnahme mit der Bitte um Äußerung den übrigen beteiligten Ministerien übersandt,5 bisher aber noch keine Antwort erhalten. Was die in der Koordinierungssitzung angeregte Beteiligung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Bundesrates betreffe, so wäre s.E. lediglich der Finanzausschuß zu einem Punkt des Entwurfs mit zu beteiligen, alle übrigen Punkte seien so, daß der Ministerrat unmittelbar Stellung nehmen könne.6 Grundsätzlich sei der Gesetzentwurf klar ausgearbeitet, allerdings sei die Frage noch offen, wie sich das Bundesverkehrsministerium dazu stellen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezweifelt es, daß der bayerische Ministerrat sich heute schon endgültig zu dem Entwurf äußern könne, er habe vor allem größte Bedenken, dies zu tun, wenn die Meinung des Bundesverkehrsministeriums noch nicht vorliege. Es sei wohl so, daß dieser Gesetzentwurf der Initiative der Regierung von Nordrhein-Westfalen, insbesondere ihres Ministerpräsidenten entspringe, der dazu die bayerische Unterstützung brauche.

Ministerialdirigent Brunner erwidert, der nordrhein-westfälische Gesetzentwurf sei vom Verkehrsausschuß weitgehend umgeändert worden, teilweise sogar in ganz grundsätzlicher Hinsicht.7

Staatsminister Dr. Seidel hält es für zweckmäßig, auf alle Fälle einen eigenen Entwurf des Bundesverkehrsministeriums8 abzuwarten und äußert gleichfalls Bedenken, jetzt schon Stellung zu nehmen.

Staatssekretär Dr. Müller betont die Notwendigkeit, daß sich der Finanzausschuß mit dem vorliegenden Entwurf noch befasse und regt an, von bayerischer Seite eine Zurückstellung der Angelegenheit zu beantragen.

Auf Anfrage von Ministerialdirigent Brunner erklärt Ministerpräsident Dr. Ehard, das Kabinett sei weder in der Lage, dem bayerischen Vertreter im Verkehrsausschuß bindende Instruktionen zu geben, noch zu dem Entwurf endgültig Stellung zu nehmen. Für eine Festlegung in irgendeiner Hinsicht sei es zweifellos noch zu früh.

Ministerialdirigent Brunner weist darauf hin, daß man im Verkehrsausschuß versucht habe, eine Vertagung zu erreichen, der Vorsitzende des Ausschusses habe sich aber mit allen Mitteln dagegen gewehrt. Übrigens sei in diesem Gesetz eine Regelung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats enthalten, die für die Länder außerordentlich günstig sei und die man allmählich habe durchsetzen können.9 Wenn ein neuer Entwurf des Bundesverkehrsministeriums vorliege, würden die Auseinandersetzungen in dieser Hinsicht nochmals beginnen.

Staatsminister Dr. Seidel antwortet, das größte Interesse der Länder liege darin, daß die Bundesbahn so rasch als möglich auf eine gesunde finanzielle Basis gestellt werde; in erster Linie käme es uns auf die Grundsätze an, nach denen die Bundesbahn geführt und organisiert werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß der Bayerische Ministerrat keine Entscheidung treffen könne, vor allem, nachdem zurzeit ausländische Eisenbahn-Sachverständige gehört würden und das Bundesverkehrsministerium aller Voraussicht nach selbst einen Entwurf vorlegen werde.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung einstimmig an.10

2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes11

Staatssekretär Dr. Müller meint, besondere Bedenken zu diesem Gesetzentwurf bestünden nicht. In diesem Zusammenhang könne er übrigens mitteilen, daß man hoffe, in diesem Monat mit den Steuereinnahmen einigermaßen durchkommen zu können.

3. Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen12

4. Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs13

Ministerialrat Leusser berichtet kurz über diese Punkte und führt aus, irgendwelche Bedenken hätten sich gegen die Gesetzentwürfe in der Koordinierungssitzung14 nicht ergeben.

Es wird vereinbart, daß als bayerischer Vertreter zu den Punkten 2 bis 4 Herr Staatssekretär Dr. Müller in Bonn sein werde.

5. Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen (Bundesbeamtengesetz)15

Ministerialrat Leusser meint, trotz gewisser Bedenken sei es nicht zu empfehlen, hier ein Veto-Verfahren in Gang zu bringen.

Staatsminister Dr. Ankermüller verliest ein Schreiben der Regierung von Schleswig-Holstein, in dem gegen den Entwurf der Bundesregierung eine Reihe von Bedenken erhoben würden, z.B. bezüglich der Gleichstellung der Frauen, der aktiven Mitarbeit in der Demokratie usw. Er schlage vor, der Stellungnahme von Schleswig-Holstein nicht beizutreten, deren Hauptzweck es offensichtlich sei, dem Bundestag und der Bundesregierung Schwierigkeiten zu bereiten.

Der Ministerrat beschließt, kein Veto-Verfahren zu beantragen.16

6. Entwurf eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht17

Ministerialrat Leusser teilt mit, dieser Entwurf sei in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses am 9. März 1950 eingehend besprochen worden;18 dabei hätten sich eine Reihe von wichtigen Fragen ergeben. Zunächst sei es wohl notwendig, sich über die

a) Besetzung des Gerichts

klar zu werden. Man könne entweder an die sogenannte Plenarbesetzung oder an ein rollierendes System denken. Nach eingehender Überlegung habe sich dabei Bayern für das rollierende System entschieden.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für zweckmäßig, folgende Regelung anzustreben:

Das Gericht habe aus insgesamt 16 Richtern zu bestehen, wovon an normalen Entscheidungen 9 mitwirken müßten, bei kleinen Angelegenheiten lediglich 5. Selbstverständlich müßten sich bei einer etwaigen Anklage gegen den Bundespräsidenten alle 16 Mitglieder des Gerichts beteiligen.

Staatsminister Dr. Ankermüller schließt sich diesen Ausführungen an, worauf beschlossen wird, den bayerischen Vorschlag des rollierenden Systems aufzunehmen.

Ministerialrat Leusser fährt fort, der zweite Punkt sei die Frage des

b) Verhältnisses zwischen Bundesrichtern und den anderen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs.

Der bayerische Vorschlag gehe dahin, die beiden Gruppen im Verhältnis 1:1 zu berufen. Der Ausschuß habe sich übrigens dafür entschieden, die Bundesrichter hauptamtlich tätig sein zu lassen.

Was die Amtsdauer betreffe, so käme in Frage: Wahl auf Lebenszeit, auf bestimmte Zeit, auf die Dauer der Amtszeit der Bundesrichter usw. Der Rechtsausschuß habe sich für die Wahl auf bestimmte Zeit entschieden, ferner für ein ständiges Revirement, also nicht für eine komplette Ersetzung nach 9 Jahren.

c) Wahl des Präsidenten

Der Rechtsausschuß sei der Meinung, daß diese Wahl durch das Gericht selbst erfolgen müsse, um politische Einflüsse auszuschalten.

d) Wahlmodus

Der Regierungsentwurf sehe folgendes vor:

Wenn eine der gesetzgebenden Körperschaften 2 Richter zu wählen habe, dann seien diejenigen gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigten, vorausgesetzt, daß sich nicht alle Stimmberechtigten mit 2/3 Mehrheit auf eine Liste geeinigt hätten. Er habe daraufhin im Rechtsausschuß erklärt, diese Regelung benachteilige die CSU im Gegensatz zur SPD. Die Verhältniswahl sei abgelehnt worden, obwohl selbst bei der Wahl von 12 Mitgliedern die Splitterparteien keinen Kandidaten durchbringen würden.

Ein Vorschlag der SPD sehe eine mittelbare Wahl durch Wahlmänner vor und zwar sollten durch reine Verhältniswahl 8 Wahlmänner gewählt werden. Bei dieser Regelung bestehe keine Gefahr, daß kleine Splittergruppen mitzureden hätten. Die 8 Wahlmänner haben die Richter zu wählen, gewählt ist, wer 6 Stimmen auf sich vereinigt. Dieses System scheine auch ihm für den Bundestag das richtige zu sein. Er beabsichtige deshalb, auch einen entsprechenden Antrag im Rechtsausschuß einzubringen.19 Übrigens werde bei dem System der Wahlmänner die CDU/CSU 4, die SPD 3 und die FDP 1 Sitz erhalten. Er glaube auch, daß dieser Vorschlag im Bundestag ohne weiteres eine bedeutende Mehrheit finden werde.

e) Evokation

Ministerialrat Leusser fährt fort, bei der sogenannten kleinen Besetzung mit 5 Richtern sei es möglich, daß die Entscheidung des Plenums des Bundesund Verfassungsgerichts erforderlich werde; man könne dabei an die Vorlagepflicht, das Vorlagerecht und die sogenannte Evokation denken. Vorlagepflicht könnte z.B. dann bestehen, wenn die kleine Besetzung von einer früheren Entscheidung des 12-er bzw. 16-er Gerichts ab weichen wolle oder wenn eine grundsätzliche Rechtsfrage eine Plenarentscheidung notwendig mache. Was die Evokation betreffe, so bestünden hier 2 Möglichkeiten, nämlich entweder ein Beschluß des erkennenden Gerichts oder ein Beschluß des Plenums, die Sache an sich zu ziehen (jus evocandi). Im Rechtsausschuß werde er versuchen, die Evokation wieder zu streichen.20

f) Fälle für 5er Gruppen

Hier habe man vor allem an die Wahlanfechtung gedacht, dabei könnte dann das Gericht mit 2 Bundesrichtern und 3 anderen Richtern besetzt sein. Außerdem kämen in Frage öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern, soweit es sich nicht um Verfassungsstreitigkeiten handle. Ferner Verfassungsstreitigkeiten innerhalb eines Landes, soweit die Länder die Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht übertragen hätten. Auch die Fälle des Art. 126 GG,21 also Meinungsverschiedenheiten über das Fortgelten von Recht als Bundesrecht, wären wohl Sache der 5er Gruppen und schließlich die sogenannte echte Verfassungsbeschwerde, also Gesetzesanfechtungsklage.

g) Minderheitsvotum

Ministerialrat Leusser berichtet zu diesem Punkt, man habe sich im Rechtsausschuß eingehend über die Frage unterhalten, ob man ein Minderheitsvotum überhaupt zulassen solle, wobei sich die bayerischen Vertreter dagegen ausgesprochen hätten, aber überstimmt worden seien. Schließlich sei vorgeschlagen worden, das Minderheitsvotum zuzulassen, aber es nur zu den Akten zu nehmen. Wenn doch eine Veröffentlichung vorgesehen wäre, sei die Frage, ob dies mit oder ohne Namensnennung des betreffenden Richters zu erfolgen habe. Nach eingehender Aussprache habe der Rechtsausschuß dann beschlossen, folgenden Vorschlag zu machen, ein Minderheitsvotum ist zu veröffentlichen, aber ohne Namensnennung und nur durch Beschluß des Gerichts.22

Der Ministerrat beschließt, die Auffassung, die durch die bayerischen Vertreter im Rechtsausschuß bisher vertreten worden ist, beizubehalten und den bayerischen Standpunkt im Bundesrat in diesem Punkt durch Herrn Stv. Ministerpräsident und Staatsminister Dr. Müller vertreten zu lassen.23

7. Entwurf eines Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen24

8. Entwurf eines Gesetzes über die Behandlung wiederkehrender Leistungen bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen25

9. Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Vorschriften auf dem Gebiet des Handelsrechts, des Genossenschaftsrechts und des Wechsel- und Scheckrechts26

Diese 3 Gesetzentwürfe werden als unbedenklich bezeichnet.

10. Entwurf einer 1. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutze der Kulturpflanzen27

Ministerialrat Leusser teilt mit, daß die vom Koordinierungsausschuß vorgetragenen Bedenken28 in der Sitzung des Rechtsausschusses am 16. März nochmals zur Sprache gebracht würden.29

Der Ministerrat beschließt, diesen Punkt gegebenenfalls durch Stv. Ministerpräsident und Staatsminister Dr. Müller vertreten zu lassen.30

11. Maßnahmen zur Förderung der Rationalisierung der Wirtschaft

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, das Finanzministerium sei mit der jetzigen Fassung des vom Wirtschaftsministerium formulierten Antrags einverstanden.

Staatssekretär Geiger erklärt ergänzend, im Wirtschaftsausschuß sei vereinbart worden, die Vertreter sollten ihren Kabinetten empfehlen, sich dem bayerischen Antrag anzuschließen.

Die Angelegenheit wird in Bonn durch Staatssekretär Dr. Müller vertreten werden.

12. Haushalt des Deutschen Bundesrates für das Rechnungsjahr 1950/5131

Auch zu diesem Punkt, der von Staatssekretär Dr. Müller vertreten wird, werden keine Bedenken erhoben.32

13. Vertretung für den kulturpolitischen Ausschuß des Bundesrates33

Staatsminister Dr. Hundhammer schlägt vor, als Vertreter Bayerns für den kulturpolitischen Ausschuß Herrn Staatssekretär Dr. Sattler und Ministerialrat von Elmenau34 zu benennen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einstimmig einverstanden.

14. Verwaltung der Besatzungskosten

Staatssekretär Dr. Müller berichtet über den Plan des Bundesfinanzministeriums über die Verwaltung der Besatzungskosten.35 Dabei sollen die Besatzungskostenämter als eigene Ländereinrichtungen bestehen bleiben.36 Besonders das bayerische Verfahren habe überall Anerkennung gefunden. Natürlich müsse man dem Bundesfinanzministerium ein gewisses Weisungsrecht zugestehen, da es ja schließlich für die Besatzungskosten in Höhe von 4 Milliarden aufkommen müsse.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, ihn interessiere an der ganzen Angelegenheit vor allem folgendes: Die Bezahlung der Besatzungskosten sei natürlich Bundesangelegenheit, man müsse davon aber scharf unterscheiden die Beschaffung der gewerblichen Güter zu Gunsten der Besatzung; dies sei zweifellos eine wirtschaftspolitische Angelegenheit. Jedes Jahr müßten Güter im Wert von ca. 1–1,5 Milliarden zur Verfügung gestellt werden und er brauche kaum näher auszuführen, welch ungeheure wirtschaftspolitische Bedeutung eine Auftragsvergebung in dieser Höhe habe. Wenn die Bundesfinanzverwaltung diese Aufträge vergebe und dabei nicht eng mit den Wirtschaftsministerien zusammenarbeite, so könne es zu umfangreichen Fehlleistungen führen. Andererseits sei es möglich, mit diesen Aufträgen bei richtiger Verteilung eine sehr bedeutsame Wirkung für die deutsche Wirtschaft zu erzielen, z.B. wenn Notstandsgebiete berücksichtigt, nicht voll ausgelastete Betriebe unterstützt würden usw. Vor allem aber könne man verhindern, daß Aufträge in das Ausland wandern. Man dürfe auch nicht übersehen, daß es auf diesem Weg möglich sei, auf die Senkung der Besatzungskosten einen Einfluß auszuüben, besonders durch Vornahme wirksamer Kontrollen. Er müsse nochmals feststellen, daß die Wirtschaftsverwaltung die Vergebung der Aufträge in die Hand bekommen müsse, da die Finanzverwaltung nicht in der Lage sei, ohne weiteres feststellen zu können, wo man am günstigsten einkaufen könne. In dieser Sache sei sich der Bundeswirtschaftsminister mit allen Wirtschaftsministern der einzelnen Länder einig.

In erster Linie komme es ihm jetzt darauf an, daß der Ministerrat einen Beschluß fasse, wonach durch ein Verwaltungsabkommen die Auftragsvergebung in die Hand der Wirtschaftsverwaltungen komme oder gegebenenfalls bei ihnen verbleibe.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann teilt mit, Bundesfinanzminister Schäffer habe telefonisch erklärt, er könne seinen Gedanken einer Verwaltungsvereinbarung nicht aufrecht erhalten, da er im Kabinett auf großen Widerstand gestoßen sei; das Kabinett stehe überwiegend auf dem Standpunkt, es müsse ein Apparat aufgezogen werden, der das ganze Problem der Besatzungskosten durch Bundesbehörden regle. Bundesfinanzminister Schäffer meine, daß auch Bayern auf die in § 1 vorgesehene Fassung eingehen solle. Außerdem bitte er dringend um Entscheidung, ob nicht doch auf seinen Vorschlag eingegangen werden könne, wenn morgen in der Finanzministerkonferenz die endgültige Entscheidung falle.37 Zusammengefaßt heiße das, daß die Verwaltung der Besatzungskosten endgültig und in vollem Umfang beim Bundesfinanzministerium verbleiben solle; es scheine so, daß Bundesfinanzminister Schäffer seinem Staatssekretär nachgegeben habe,38 der Präsident des Hauptamtes für Besatzungskosten39 werden wolle. Dieses Hauptamt hätte die Möglichkeit, den Ländern Weisungen zu erteilen.

Staatsminister Dr. Seidel äußert lebhafte Bedenken und befürchtet, daß Bayern in Zukunft keine Aufträge mehr für die Beschaffung von Gütern für die Besatzungsmacht erhalten werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, man müsse gegen den Vorschlag der Bundesregierung stimmen. Es sei aber wohl kaum eine entsprechende Bundesbehörde mit Weisungsrecht zu vermeiden. Auf alle Fälle könne man aber verlangen, daß die Durchführung bei den Ländern verbleibe. Er halte es für notwendig, daß das Finanzministerium zusammen mit den Wirtschaftsbehörden die Vergebungen vornehme und besonders in dieser Hinsicht müsse man versuchen, den bayerischen Standpunkt durchzusetzen.

Es wird vereinbart, daß zur Vertretung dieser Sache Herr Staatsminister Dr. Seidel oder Herr Staatssekretär Geiger nach Bonn fahren sollten und daß ihnen das Material von Herrn Staatssekretär Dr. Müller geliefert werden solle.40

15. Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes41

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet kurz über den Standpunkt, den das Staatsministerium des Innern in dieser Frage einnehme.

Ministerialrat Leusser erklärt, er habe die Stellungnahme des Innenministeriums bereits schriftlich und werde sie im Rechtsausschuß vertreten.42

16. Ehemaliges Reichsvermögen

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann teilt mit, in einer Sitzung des Bundeskabinetts sei beschlossen worden, alles Vermögen und alle Beteiligungen des Reiches und Preußens sollten vom Bund in Anspruch genommen werden;43 er glaube, daß dieser Beschluß auf Betreiben der FDP zustande gekommen sei. Bundesfinanzminister Schäffer versuche, sich für eine Lösung einzusetzen, die vorsehe, daß das Grundvermögen mit starken Beschränkungen den Ländern zufalle. Für Bayern besonders schwerwiegend sei die Angelegenheit hinsichtlich der Beteiligung des Bundes an Unternehmen; hier habe man vor, nur solche Beteiligungen den Ländern zu belassen, an denen der Bund kein Interesse habe. Wenn der Vorschlag durchgehe, so werde der Bund 54 bzw. 74% an allen derartigen Unternehmen verlangen, während sich die Länder nur mit geringen Beträgen an mittleren Gesellschaften beteiligen könnten, an Tochtergesellschaften dabei überhaupt nicht. Morgen solle der Finanzausschuß des Bundesrates dazu Stellung nehmen. Bei einer kürzlichen Sitzung in Bad Pyrmont, bei der Finanzminister Strickrodt44 von Niedersachsen diese Dinge bekanntgegeben habe, hätten die bayerischen Vertreter vorgeschlagen, möglichst eine Vertagung zu erreichen, damit mit Bundesfinanzminister Schäffer gesprochen werden könne. Außerordentlich bedenklich wäre die vorgeschlagene Regelung auch hinsichtlich der Liegenschaften. Bayern wäre tatsächlich nicht mehr in der Lage, auf solchen Ländereien Flüchtlingsbetriebe, Siedlungen usw. zu finanzieren. Ob Bundesfinanzminister Schäffer tatsächlich in der Lage sei, wirksamen Widerstand zu leisten, stehe dahin.

Staatssekretär Dr. Müller weist darauf hin, daß die Länder die Reichsschulden übernommen hätten; wenn also der Bund alles an sich ziehe, müßten die Länder Ausgleichsforderungen stellen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann betont nochmals die Notwendigkeit, mit Bundesminister Schäffer über eine Vereinbarung zu verhandeln, die er im Kabinett vertreten könne; wenn das gelänge, käme eine Regelung gern. Art. 134 GG.45

Staatsminister Dr. Seidel schlägt vor, auch die übrigen Minister bayerischer Herkunft in Bonn, vor allem den Bundeswirtschaftsminister,46 zu beeinflussen.

Nachdem Staatsminister Dr. Hundhammer noch auf Art. 134 Abs. 2 GG47 verwiesen hat, erklärt Staatssekretär Dr. Müller, bei der morgigen Sitzung werde man eingehend über die ganze Frage verhandeln.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, er sei bereit, gegebenenfalls Bundesminister Schäffer schriftlich zu bitten, eine Unterredung in Anwesenheit der übrigen aus Bayern stammenden Bundesminister anzusetzen.48

17. Ministerpräsident Dr. Ehard verliest sodann ein Schreiben von Bundesfinanzminister Schäffer bezüglich des Notstandsgebiets im Bayer. Wald. Danach sollen die Landkreise Bogen, Cham, Deggendorf, Grafenau, Regen, Viechtach, Wegscheid und Wolf stein zum Notstandsgebiet erklärt werden.49

II.Bereitstellung von 300 Millionen DM für die finanzschwachen Länder

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, die Bundesregierung habe ein Sonderprogramm für die Hauptflüchtlingsländer vorgesehen in Höhe von 300 Millionen DM (sogenanntes Schwerpunkt-Programm).50 Verteilt sollen 275 Millionen DM werden, davon träfen auf Schleswig-Holstein 65, auf Niedersachsen 90, auf Bayern 105 und auf Hessen 15 Millionen. Bayern sei dabei ungünstig weggekommen, offensichtlich habe man die 15 Millionen für Hessen, die nachträglich eingesetzt worden seien, im wesentlichen von Bayern abgezogen.51 Der auf Bayern entfallene Betrag werde global zugeteilt und müßte hier auf die einzelnen Zweige der bayerischen Wirtschaft aufgeteilt werden. Bis 18. März müßte der Finanzierungsplan auf die einzelnen Projekte aufgeteilt, dem Bundesarbeitsministerium in Bonn zur Entscheidung vorgelegt werden, das mit der Federführung beauftragt worden sei. Bei der Aufstellung der Pläne müsse vor allem berücksichtigt werden, daß die Arbeitslosigkeit an der Wurzel bekämpft werden müsse. Es seien also Dauerarbeitsplätze mit diesen Mitteln zu schaffen. Notstandsarbeiten könnten nur in solchen Gebieten finanziert werden, wo Dauerarbeit nicht beschafft werden könne, für Bayern handle es sich hierbei vor allem um den Bayer. Wald. Übrigens bestehe eine gewisse Divergenz in den Auffassungen des Bundesarbeits- und des Bundeswirtschaftsministeriums. Das erstere spreche sich wohl für rein lohnintensive Maßnahmen aus, also für Notstandsarbeiten, was vom letzteren nicht gebilligt werde.52

Das Bundeskabinett habe folgende Richtlinien für die Verwendung der Gelder aufgestellt:

a) Wirtschaftsfördernde Maßnahmen zur Erschließung neuer Arbeitsplätze,

b) Durchführung von schnell anlaufenden arbeitsintensiven Maßnahmen,

c) Sonderfälle Watenstedt-Salzgitter und Bayer. Wald,53

d) Bestimmung eines federführenden Ministeriums in den Ländern,

e) Vorlage der ausführungsreifen Projekte an das Bundesarbeitsministerium.

Es sei also notwendig, die 105 auf Bayern fallenden Millionen aufzuteilen, ein federführendes Ministerium zu bestimmen und die Verbindung zum Präsidenten der Landeszentralbank herzustellen.

Was die Verteilung betreffe, so sei bekanntlich geplant gewesen, 900 Millionen durch die Vorfinanzierung der Gegenwertsmittel aus dem Marshallplan zur Verfügung zu stellen.54 Gegen diesen Plan habe er Stellung genommen, nachdem diese Gegenwertsmittel in Höhe von 1,36 Millionen bereits verplant seien. Es handle sich ja hier nicht um eine globale Freigabe, sondern um die Freigabe für jedes einzeln vorgelegte Projekt, darüber habe er bereits im vorletzten Ministerrat gesprochen. Wenn man diese Mittel durch Vorgriffe verwirtschafte, laufe man Gefahr, daß für anfinanzierte Projekte keine Gelder mehr zur Verfügung stünden. Bundesminister Dr. Erhard habe sich übrigens mit den gleichen Gründen wie er gegen diese Pläne gewehrt. Bei der Verteilung käme es jetzt darauf an, ob man Notstandsarbeiten durchführen oder die strukturelle Arbeitslosigkeit bekämpfen solle. Soviel er wisse, glaube Herr Staatsminister Krehle, die Zahl der strukturellen Arbeitslosen belaufe sich auf 300000, während 50000 konjunkturelle und der Rest saisonbedingte Arbeitslose seien. Auf alle Fälle müsse er sich dafür aussprechen, möglichst viel Dauerarbeitsplätze zu schaffen. Bei der Verteilung der Mittel kämen in Betracht: Industrie, Landwirtschaft, Kleingewerbe und Handwerk, Gas- und Wasserversorgung, sowie Straßen- und Wasserstraßenbau.

a) Landwirtschaft

Hier erwarte er die größten Schwierigkeiten, weil man einerseits natürlich die Landwirtschaft stärken müsse, diese aber andererseits keine Arbeitslosigkeit habe und das Programm tatsächlich auf die Beseitigung der Arbeitslosigkeit beschränkt sei. Man müsse also genau überlegen, welche Maßnahmen man auf dem Agrarsektor ergreifen könne, die imstande seien, Erwerbslose in Arbeit zu bringen. Was die Meliorationen betreffe, so habe man schon aus bayerischen Mitteln hiefür 12,5 Millionen eingesetzt; auch bei der Wasserversorgung seien schon erhebliche Mittel vorgesehen, hier könne man bestenfalls an eine kleine Erweiterung denken. Was schließlich den Straßenbau anlange, so seien aus bayerischen Mitteln 30 Millionen eingesetzt; auch hier könnte nur evtl, ein Projekt besonderer Art vorgelegt werden.

Staatssekretär Fischer erkundigt sich nach den Bedingungen, unter welchen Gelder zur Verfügung stünden.

Staatsminister Dr. Seidel antwortet, völlige Klarheit bestehe noch nicht; soweit es sich um Kredite der Wiederaufbaubank handle, würden die Gelder zu den alten Bedingungen, nämlich 6% gegeben, bei Flüchtlingsunternehmen 4%. Wie gesagt, könne er aber noch keine endgültige Auskunft erteilen.

Staatssekretär Geiger berichtet über die entscheidende Sitzung55 und teilt mit, zunächst seien für das Schiffahrtsprogramm 25 Millionen abgezweigt worden, ein Betrag, der lediglich Niedersachsen und Schleswig-Holstein zugute käme. Die Aufnahme Hessens in das Programm sei ganz unerwartet gekommen und der diesem Land zufallende Betrag von 15 Millionen sei im wesentlichen auf Kosten Bayerns gegangen. Außerdem habe man den für Bayern ungünstigen Schlüssel genommen, also z.B. bei den Arbeitslosen die Zahl vom Dezember 1949. Er habe den Eindruck, als ob z.B. im Gegensatz zu Bayern in anderen Ländern die Jugendlichen, die noch niemals in einem Arbeitsverhältnis waren, zu der Arbeitslosenziffer hinzugezählt würden. Auch bei der Zählung der Flüchtlinge sei man in den anderen Ländern außerordentlich großzügig geworden, unter anderem habe Schleswig-Holstein die Hamburger Evakuierten als Flüchtlinge gerechnet. Er habe zu Protokoll gegeben, daß er mit der Art und Weise der Schlüsselfindung nicht einverstanden sei. Schließlich müsse er noch darauf hinweisen, daß die Landwirtschaft nicht so stark berücksichtigt worden sei, wie man es vielleicht wünsche, man könne aber unter Umständen daran denken, die Flurbereinigungsarbeiten einzubeziehen.

Staatsminister Dr. Schlögl betont die Wichtigkeit der Flüchtlingssiedlungen, die auch in Bonn anerkannt worden seien, wo man sich bereiterklärt hätte, Bayern von den ihm zufallenden 105 Millionen 11,9 Millionen für Siedlungsvorhaben zur Verfügung zu stellen. Außerdem brauche die Landwirtschaft Kredite zur Durchführung der ländlichen Wasserversorgung, von Be- und Entwässerungsmaßnahmen und Meliorationen. Für diese Zwecke schlage er einen Betrag von insgesamt 11,2 Millionen vor, ohne Rücksicht auf das, was Bayern selbst für diese Zwecke schon bereitgestellt habe. Der Bedarf für die Wiederaufforstung und Flurbereinigung belaufe sich auf 3 Millionen und endlich benötige er 3,9 Millionen für die Wiedererrichtung kriegszerstörter landwirtschaftlicher Betriebsgebäude, einschließlich des Umbaues und der Modernisierung von Ställen. Insgesamt sei das also ein Bedarf von 30 Millionen DM. Was die Ernährungswirtschaft betreffe, so müsse dieser Zweig der bayerischen Industrie aus den für die Gesamtindustrie vorgesehenen Beträgen berücksichtigt werden; Landwirtschafts- und Wirtschaftsministerium müßten versuchen, hier zu einer Einigung zu kommen.

Staatsminister Krehle stellt zunächst fest, daß wohl kein Zweifel daran bestehe, das B. Wirtschaftsministerium zum federführenden Ministerium zu erklären, zumal ihm ja auch die Landesplanung unterstehe; die Beauftragung des Bundesarbeitsministeriums, die in Bonn vorgenommen worden sei, halte er nicht für glücklich.

Notwendig sei vor allem, Dauerarbeitsplätze in der Industrie und im Gewerbe zu schaffen und dafür allein seien s.E. die 105 Millionen zu verwenden. Eine Berücksichtigung der Landwirtschaft wäre s.E. sehr schwierig.

Nach kurzer Aussprache wird sodann beschlossen, für die Landwirtschaft insgesamt 15 Millionen bereitzustellen, von denen 11,9 Millionen für die landwirtschaftliche Siedlung bestimmt sind.

b) Straßenbau

Anschließend wird darüber beraten, welche Beträge der Obersten Baubehörde für Straßenbau usw. zur Verfügung gestellt werden sollen.

Das Kabinett einigt sich auf einen Betrag von 6 Millionen.

c) Bezüglich der Rhein-Main-Donau AG wird beschlossen, für diese Gesellschaft 8 Millionen einzusetzen, die hauptsächlich in Regensburg und Volkach verwendet werden sollen.

d) Die weitere Verteilung wird im gegenseitigen Einvernehmen wie folgt vorgenommen:

Industrie 56 Millionen, Kleingewerbe 12 Millionen, Gas- und Wasserversorgung 8 Millionen, so daß sich insgesamt ein zu verteilender Betrag von 105 Millionen ergibt.

Der Ministerrat beschließt sodann, das Staatsministerium für Wirtschaft als federführendes Ministerium zu bestimmen und ihm bis Samstag, den 18. März im einzelnen eine Aufstellung der finanzierenden Projekte vorzulegen.

III. Zweiter Entwurf eines Gesetzes über die eststellung des Haushaltsplanes des Bayer. Staates für das Rechnungsjahr 194956

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es sei notwendig, diesen Gesetzentwurf noch heute dem Bayer. Landtag zuzuleiten und ferner ihn auch dem Senat zur gutachtlichen Äußerung vorzulegen.

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, der Bayer. Senat sei übrigens schon im Bilde, auch der Haushaltsausschuß beschäftige sich schon mit dem Entwurf und sei einverstanden, daß er heute erst dem Landtag zugehe.

Der Ministerrat beschließt sodann, den Gesetzentwurf zu verabschieden und dem Landtag und Senat zuzuleiten.57

IV. KZ-Gräher auf dem Leitenherg hei Dachau58

Staatssekretär Dr. Sattler berichtet über die Vorbereitung der Grundsteinlegung zur Gedächtnisstätte auf dem Leitenberg am 30. April 1950.

Da Stv. Ministerpräsident und Staatsminister Dr. Müller Bedenken äußert, wird vereinbart, daß in den nächsten Tagen nochmals eine Besprechung zwischen den Herren Staatsministern Dr. Müller, Dr. Ankermüller, Dr. Hundhammer und Herrn Staatssekretär Dr. Sattler stattfinden soll.59

V. Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der in gesetzgebende Körperschaften gewählten Beamten, Angestellten und Arbeiter der öffentlichen Verwaltung60

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet kurz über diesen Gesetzentwurf und betont seine Eilbedürftigkeit.

Der Ministerrat beschließt, den Gesetzentwurf zu verabschieden und dem Bayer. Landtag zuzuleiten unter der Voraussetzung, daß nicht binnen 8 Tagen von Seiten der übrigen Ministerien Widerspruch eingelegt wird.61

VI. [Pressekonferenz]

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß am Freitag, den 16. März, vormittags 9 Uhr 30 eine Pressekonferenz in der Bayer. Staatskanzlei stattfinden werde.

[VII. Erkrankung von Staatssekretär Dr. Schwalber]

Staatsminister Dr. Ankermüller teilt mit, daß Staatssekretär Dr. Schwalber schwer erkrankt sei und sich voraussichtlich für längere Zeit in ein Sanatorium begeben müsse.62

[VIII. Ausweisung aus der Tschechoslowakei]

Staatsminister Dr. Ankermüller erinnert daran, daß noch 20000 Deutsche aus der Tschechoslowakei erwartet würden, wobei möglicherweise die gleichen Schwierigkeiten wie bei den Transporten aus Polen eintreten könnten. Es sei zu hoffen, daß jede Woche nur 400 Personen kämen und daß man bei der Abfertigung der Züge die Unterstützung der Besatzungsmacht finden werde.

Staatssekretär Jaenicke fügt ergänzend bei, leider sei die Bundesregierung nicht in der Lage, die Länder Württemberg und Hessen dazu zu bringen, Bayern ein Auffanglager für diese Flüchtlinge mitzuteilen. Außerordentlich schwierig sei die Lage auch dadurch, daß ab 1. April eine Reihe von Aufgaben auf den Bund übergingen, Bayern vom Bund aber bisher noch keine Gelder erhalten habe und deshalb den Ausbau der Flüchtlingslager nicht mehr weiterführen könne.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister