Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei), Regierungspräsident Dr. Gebhard1 (Innenministerium), Ministerialrat Dr. Freudling (Finanzministerium).
Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Schändung von jüdischen Friedhöfen. III. Personalangelegenheiten. IV. Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG. V. [Eröffnung der Passionsspiele Oberammergau]. [VI. 70. Geburtstag des Herrn Staatssekretärs C. Sachs]. 2 [VII. Besuch von Ausländern in München]. [VIII. Gemeindegründungen in Waldkraiburg, Landkreis Mühldorf, und Geretsried, Landkreis Wolfratshausen].
Dr. Ehard stellt zunächst fest, daß an der nächsten Sitzung des Bundesrates die Herren Staatsminister Dr. Ankermüller und Dr. Pfeiffer, sowie Herr Staatssekretär Grieser teilnehmen werden.3
Ministerpräsident1. Entwurf eines Preisgesetzes4
Leusser berichtet, mit dem Entwurf hätten sich bereits Wirtschafts-, Verkehrs-, Agrar- und Rechtsausschuß des Bundesrates befaßt. Der Koordinierungsausschuß empfehle, aus dem Katalog des § 1 Abs. 1 Ziff. 2 „Treibstoffe und Düngemittel“ in den Katalog des § 3 Abs. 25 zu übernehmen, darüber hinaus halte er aber eine Überprüfung des § 1 Abs. 1 überhaupt für erforderlich.6
MinisterialratDr. Seidel weist darauf hin, daß das Wirtschaftsministerium eine umfangreiche Vormerkung, die alles wesentliche zu dem Gesetzentwurf enthalte, ausgearbeitet habe. Er beabsichtige, Ministerialdirigenten Dr. Heilmann7 nach Bonn zu schicken, der dann zusammen mit Regierungsrat Crug8 endgültig Herrn Ministerialrat Leusser informieren könne. Er habe dann keine Bedenken, die Vertretung des bayerischen Standpunktes Herrn Staatsminister Dr. Pfeiffer und Herrn Ministerialrat Leusser zu überlassen.
StaatsministerLeusser fährt fort, unter Umständen könne § 8 so ausgelegt werden, daß die Bundesregierung eine Landesregierung zu Preisfestsetzungen mit Wirkung auf das ganze Bundesgebiet ermächtigen könne.9
MinisterialratNach kurzer Aussprache wird beschlossen, die Streichung dieser Bestimmung in Bonn zu beantragen.
Leusser weist noch darauf hin, daß der Rechtsausschuß den Abs. 1 Satz 2 des § 11 als selbstverständlich gestrichen habe, ferner den Abs. 3 des §11, weil hier ein Verfahren vorgesehen sei, das in der Verfassung überhaupt keine Grundlage habe.10
Ministerialrat2. Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn11
Leusser führt aus, dieser Entwurf werde in der Sitzung des Finanzausschusses vom 11. Mai 1950 beraten werden. Im Verkehrsausschuß, der an sich dem Entwurf zugestimmt habe, habe sich Bayern der Stimme enthalten und es sei zu empfehlen, auch in der Bundesratssitzung den gleichen Standpunkt einzunehmen.
Ministerialrat12
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.3. Entwurf eines Gesetzes zur Erstreckung und zur Verlängerung der Geltungsdauer des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes13
Leusser wird beschlossen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Auf Vorschlag von Ministerialrat4. Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Heimkehrergesetz)14
Dr. Grieser erklärt dazu, die bayerischen Vorschläge und Wünsche seien berücksichtigt worden und Bedenken von bayerischer Seite bestünden nicht mehr.15
Staatssekretär5. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes16
6. Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 195017
Zu beiden Gesetzentwürfen werden Bedenken nicht erhoben.
7. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes18
Leusser teilt mit, der Finanzausschuß werde am 11. Mai 1950, ebenso wie der Rechtsausschuß, diesen Entwurf behandeln, zu dem zunächst noch nicht Stellung genommen werden könne. Einwendungen seien vor allem gegen § 4 geltend gemacht worden und man müsse nach wie vor versuchen, eine Überprüfung der Länderverwaltungen durch den Bundesrechnungshof zu verhindern.19
MinisterialratDr. Müller fügt bei, der Finanzausschuß sei der gleichen Meinung und habe bereits entsprechende Anträge formuliert, die am 11. Mai nochmals besprochen würden.20
Staatssekretär8. Entwurf eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof21
9. Entwurf eines Gesetzes über die Finanzverwaltung22
10. Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung der Besatzungslasten, sonstigen Kriegsfolgelasten und von Steuern und Monopolerträgen auf den Bund23
Der Ministerrat beschließt, zu diesen drei Punkten keine Einwendungen zu erheben.
11. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes und Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Grundsteuerdurchführungsverordnung24
Dr. Müller teilt mit, der Finanzausschuß werde sich mit diesem Entwurf noch befassen, es sei aber kaum anzunehmen, daß das Gesetz als Ganzes auf Widerspruch stoßen werde.
Staatssekretär12. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die steuerliche Behandlung von Angehörigen diplomatischer oder konsularischer Vertretungen25
13. Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes zur Verbesserung von Leistungen an Kriegsopfer26
14. Entwurf eines Gesetzes über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirats27
Es wird festgestellt, daß gegen die drei Entwürfe keine Einwendungen zu erheben sind.
15. Entwurf einer Verordnung über die steuerliche Behandlung von Zuwendungen an betriebliche Pensionskassen oder Unterstützungskassen28
Dr. Müller weist darauf hin, daß vom Bundesfinanzministerium zurzeit noch Erhebungen über den mutmaßlichen Steuerausfall gepflogen würden und deshalb nicht damit zu rechnen sei, daß die Angelegenheit schon im Bundesrat behandelt werde.29
Staatssekretär16. Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln30
Dr. Schlögl stellt fest, daß dieses Gesetz nicht allein in seiner Art bleiben werde, sondern daß auch entsprechende Gesetze über den Verkehr mit Milch, Fleisch und Fett zu erwarten seien.31 Gegen gewisse Formulierungen des Entwurfs müßten ernste Bedenken erhoben werden. Ohne Zweifel habe man in Deutschland einen politischen Brotpreis,32 man müsse aber auch mit einem politischen Milch-, Butterpreis usw. rechnen, wodurch vernunftgemäße Entscheidungen nicht mehr getroffen werden könnten und die Preise zum Zankapfel der politischen Parteien würden. Die Bayer. Verfassung sehe eine Marktordnung vor mit der Möglichkeit, Marktgemeinschaften von Erzeugern und Verbrauchern zu bilden.33 Diesen Weg wolle die Bundesregierung nicht gehen, sondern beschränke sich auf staatliche Regelungen. 34 Dem Gesetz selbst lägen unverkennbar Tendenzen zugrunde, den Gedanken des Reichsnährstands wieder ins Leben zu rufen.35 Trotzdem sei es sehr schwer, das Gesetz abzulehnen, man könne aber eigentlich keine Abänderungsvorschläge einbringen, da damit das ganze Gesetz fallen würde. Jedenfalls sei es aber notwendig, bei der Beratung die Bedenken nicht unerwähnt zu lassen.
StaatsministerDr. Seidel führt aus, das Gesetz sei im Agrarausschuß schon behandelt worden, wobei schon verschiedene Änderungen vorgenommen worden seien.36 Das Wirtschaftsministerium habe gegen die einzelnen Bestimmungen wenig einzuwenden, wohl aber gegen die wirtschaftspolitische Tendenz des Gesetzes. Dieses habe zweifellos die Wiedererweckung des Reichsnährstands zum Ziel und beabsichtige, der Landwirtschaft eine stabile Wirtschaftslage zu sichern, auf dem Umweg über eine staatliche Marktpolitik. Diese Bestrebungen zur Autarkie passen schlecht zu dem sonst gewünschten Ziel einer europäischen Wirtschaftseinheit. Das Getreidegesetz werde auch nicht das einzige Gesetz auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Preisregelung bleiben. Er halte es für sehr gefährlich, den Interessenstandpunkt der Landwirtschaft allein maßgebend sein zu lassen, wozu noch komme, daß das Bundeswirtschaftsministerium verpflichtet sei, auch den Interessen der Konsumenten Rechnung zu tragen.
Staatsminister37 Zweifellos sei es richtig, daß im Augenblick der deutschen Landwirtschaft eine Strukturwandlung noch nicht zugemutet werden könne; deshalb müsse man dafür sorgen, daß die Landwirtschaft geschützt werde, bis die allgemeine europäische Grundlage für die Marktwirtschaft festgelegt sei; deshalb trete er auch dafür ein, dem Gesetz zuzustimmen unter der Voraussetzung, daß es befristet werde und unter der Bedingung, daß das Landwirtschaftsministerium gegen ein Wiederaufleben des Reichsnährstands auftrete.
Art. 164 der Bayer. Verfassung, der vorsehe, daß Vereinbarungen zwischen den Organisationen der Erzeuger, Verteiler und Verbraucher eine Marktordnung sichern sollten, müssen berücksichtigt werden.Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß das Gesetz gern. § 22 am 1. Juli 1950 in Kraft und am 30. Juli 1952 außer Kraft trete.
MinisterpräsidentDr. Seidel erwidert, damit sei wohl ein Teil seiner Bedenken beseitigt, er halte aber diese Befristung für zu lange.
StaatsministerDr. Schlögl erklärt abschließend, er werde im Bundesrat als bayerischer Vertreter zustimmen, aber zu dem Getreidegesetz eingehend Stellung nehmen und auf die Gefahren aufmerksam machen.38
Staatsminister17. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausführungsvorschriften des Bundesrats zum Viehseuchengesetz usw.39
Leusser macht auf die grundsätzliche Bedeutung dieser Verordnung aufmerksam und teilt mit, daß Niedersachsen beantragt habe, der Bund müsse die Entschädigung für die wegen Brucellose getöteten Schweine leisten. Die gleiche Frage werde bei der Rindertuberkulose auftreten. Es sei zweifellos unrichtig, nur solange föderalistisch zu sein, solange keine finanziellen Aufwendungen damit verbunden seien; nach dem Grundgesetz sei zweifellos die Bezahlung der Entschädigungen Ländersache.
MinisterialratDr. Müller tritt dafür ein, für die Vertagung des Entwurfs und die Überweisung an den Finanzausschuß zu stimmen.
StaatssekretärDr. Ehard erklärt sich entschieden dagegen, daß die Frage der Entschädigung so geregelt werde, daß der Bund zu zahlen habe. Dies müsse unter allen Umständen abgelehnt werden.
MinisterpräsidentDer Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.
Dr. Schlögl den Vertreter des Staatsministeriums des Innern, die Veröffentlichungen im Staatsanzeiger, den Amtsblättern usw. über die Tuberkulose der Rinder zunächst zu unterlassen.
In diesem Zusammenhang ersucht StaatsministerDr. Gebhard bittet um ein entsprechendes Schreiben des Landwirtschaftsministeriums, damit dann das Ministerium des Innern das weitere veranlassen könne.
Regierungspräsident18. Entwurf einer Ersten Durchführungsverordnung zum Tierzuchtgesetz40
Dr. Schlögl stellt fest, daß der Bund nun endgültig gegen das bayerische Körgesetz41 keine Einwendungen erhebe und daß Durchführungsverordnungen übereinstimmend sowohl vom Bund wie von Bayern, falls notwendig, erlassen würden.
Staatsminister19. Entwurf einer Verordnung über bienenschädliche Pflanzenschutzmittel42
20. Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter43
21. Entwurf eines Gesetzes über die Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarieller Urkunden44
Es wird festgestellt, daß zu den drei Entwürfen keine Bedenken erhoben werden.
Aus der Tagesordnung des Vermittlungsausschusses des Bundesrates vom 11. Mai 1950 werden folgende Punkte herausgenommen:
45
1.[a] Entwurf einer Ersten Verordnung zur Abwicklung von zonalen EinrichtungenLeusser führt aus, es handle sich einmal um den Rechnungshof für Sonderaufgaben,46 der aufgegeben werden solle und zweitens um das Kriminalpolizeiamt in Hamburg.47 Hier beständen gewisse Bedenken, daß das Kriminalpolizeiamt in Hamburg vorläufig Aufgaben des Bundes weiterführen solle.
MinisterialratDr. Gebhard schließt sich an und sichert zu, daß noch im Laufe des heutigen Tages Herrn Ministerialrat Leusser ein entsprechendes Gutachten des Innenministeriums zugehen werde.48
Regierungspräsident49
2. [a] Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen DienstesLeusser macht darauf aufmerksam, daß bereits ein entsprechender Gesetzentwurf dem Bayer. Landtag vorliege und daß man sich von bayerischer Seite aus nach wie vor auf den Standpunkt stellen müsse, es handle sich hier um eine Länderangelegenheit.50
MinisterialratDr. Pfeiffer schließt sich an und schlägt vor, Herrn Ministerialrat Leusser mit der Vertretung des bayerischen Standpunktes zu beauftragen, wobei er besonders auf den bayerischen Gesetzentwurf verweisen könne.51
Staatsminister3. [a] Probleme der bundesgesetzlichen Regelung, bundesunmittelbare und landesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Leusser berichtet, es handle sich um die Frage, ob durch Bundesgesetz landesunmittelbare Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts gebildet werden könnten. Bisher habe man von Bayern aus stets die Meinung vertreten, daß dies nicht möglich sei.
MinisterialratDer Ministerrat beschließt, auch in Zukunft an diesem Standpunkt festzuhalten.
Dr. Ehard teilt mit, daß sich leider in letzter Zeit wieder verschiedene Friedhofsschändungen ereignet hätten, vor allem sei ein sehr unangenehmer Fall in Würzburg vorgekommen.53 Man müsse versuchen, neuerdings etwas gegen diese Vorkommnisse zu unternehmen, allerdings sei es sehr schwer festzustellen, von welcher politischen Seite diese Zerstörungen ausgingen.
MinisterpräsidentDr. Müller schlägt vor, die Polizei in den Gebieten, die in Frage kämen, zu verständigen, er selbst werde die Staatsanwaltschaften entsprechend anweisen.
Stv. MinisterpräsidentDer Ministerrat beschließt sodann, daß das Innenministerium mit einer eigenen Anweisung alle Landräte und Bürgermeister zu entsprechenden Maßnahmen veranlaßt und auch das Präsidium der Landpolizei verständigt.
Es wird vereinbart, folgendes Pressecommuniqué herauszugeben:
„Der Ministerrat befaßte sich sodann mit den in letzter Zeit wieder vorgekommenen Fällen von Schändungen jüdischer Friedhöfe. Es wurde beschlossen, durch eine Anordnung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern alle Verwaltungsstellen anzuweisen, in Zukunft derartige Vorkommnisse sofort den zuständigen Stellen der Polizei und der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, sowie für die umgehende Wiederaufrichtung umgestürzter Grabsteine Sorge zu tragen. Außerdem wird das Staatsministerium der Justiz eine Weisung an die Staatsanwaltschaften herausgeben, mit größter Beschleunigung und allem Nachdruck jeden Fall von Friedhofschändungen aufzugreifen.“
Der Ministerrat beschließt, folgenden Ernennungen zuzustimmen:
54
1. des Regierungsdirektors im Staatsministerium des Innern Dr. Ludwig Seemeier,55 zum Ministerialrat.
2. des Regierungsdirektors im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Dr. Ernst Nichterlein56 in den Wartestand zu versetzten.
Anschließend wird der Antrag des Staatsministeriums der Finanzen besprochen, den Ministerialrat im Staatsministerium für Sonderaufgaben Dr. Walter RinkeDr. Seidel macht darauf aufmerksam, daß er an Bundeswirtschaftsminister Erhard geschrieben habe, ob eine Möglichkeit bestehe, Dr. Rinke im Bundesaufsichtsamt für Privatversicherung unterzubringen57 Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird deshalb beschlossen, zunächst das Ergebnis dieses Versuchs abzuwarten, bevor die Versetzung in den Wartestand ausgesprochen werde.
StaatsministerDr. Freudling teilt mit, es sei beschlossen worden, eine Gesellschaft zu gründen, von deren Anteilen 50% Österreich und 50% Bayern übernehmen sollten, wobei vom bayerischen Anteil 25% auf den Staat und 25% auf die Innwerk AG entfielen. Voraussetzung dafür sei aber, daß Bayern am Innwerk selbst mit 50% beteiligt werde. Die VIAG, der 99,96% der Anteile gehörten, sei aber damit nicht einverstanden und wolle dem bayerischen Staat lediglich eine Beteiligung von 26% einräumen.59 Als Grund werde angegeben, das Innwerk habe die Aufgabe, die chemische Industrie mit Strom zu versorgen und eine zu starke Beteiligung des bayerischen Staates oder einer ihm gehörenden Gesellschaft würde die Einheitlichkeit stören und die Stromversorgung der Werke gefährden. Dagegen sei zu sagen, daß 3 Milliarden kWh gewonnen würden, wenn der gesamte Inn dem Innwerk überlassen werde. Bei höchster Beanspruchung benötige die chemische Industrie weniger als die Hälfte dieser Strommenge, während alles übrige in das allgemeine Landesnetz fließe.
MinisterialratDr. Müller stellt fest, daß das Innwerk entsprechende Konzessionen, bzw. die Wasserbenützungserlaubnis nur erhalten könne, wenn es zu einem Entgegenkommen bereit sei. Bayern müsse daran festhalten, daß es unentgeltlich 50% der Anteile an der Innwerk AG erhalte. Wenn sich Direktor Westrick60 vom Innwerk auf eine Vereinbarung mit Herrn Staatsminister Dr. Kraus vom Jahre 1948 berufe,61 so müsse man dagegen feststellen, daß damals völlig andere Verhältnisse gewesen seien und insbesondere über die Regelung des ehemaligen Reichsvermögens62 noch nichts bekannt gewesen sei.63
StaatssekretärDr. Freudling fügt hinzu, der Vertrag mit Österreich könne erst abgeschlossen werden, wenn die Frage der Beteiligung des bayerischen Staates am Innwerk endgültig geklärt sei.
MinisterialratDr. Seidel antwortet Ministerialrat Dr. Freudling, die VIAG sei ein Reichsbetrieb, der dem Bund unterstehen werde, genau so wie das Bayernwerk dem bayerischen Staat unterstehe.
Auf einen Einwurf von Staatsminister64 sei der Staat gehalten, die Versorgung des Landes mit elektrischer Kraft sicherzustellen. Das Bayernwerk habe eine genaue Darstellung seiner Strompreise erst vor kurzem dem Wirtschaftsministerium vorgelegt, man könne auch nicht sagen, daß seine Preise zu hoch seien. Es sei zweifellos eines der wichtigsten Unternehmen des bayerischen Staates und es müsse auch in der Lage sein, die für die Landesstromversorgung wichtigen anderen Unternehmen in der Hand zu haben. Keinesfalls dürfe man das Innwerk dem Bund ausliefern, man könne auch den Inn, als einen der wichtigsten bayerischen Flüsse, nicht einem anderen Unternehmen, wie dem Bayernwerk völlig überlassen.
Nach der Bayer. Verfassung Art. 152 Abs. 2Dr. Ehard schlägt vor, die Frage des Bayernwerks und die bayerische Stromversorgung nächstens grundsätzlich zu besprechen.
MinisterpräsidentDr. Müller erwidert, das sei bereits vorgesehen65 und er werde bald zu einer Sitzung alle Beteiligten einladen.66
StaatssekretärDr. Ehard regt sodann an, auf das Innwerk einen entsprechenden Druck auszuüben und die Konzession des bayerischen Staates davon abhängig zu machen, daß er mit 50% beteiligt werde.
MinisterpräsidentDr. Müller ersucht, einen entsprechenden Beschluß des Ministerrats zu fassen.
Staatssekretär67
Das Kabinett beschließt sodann, die Österreichisch-Bayerische Kraftwerke AG zu gründen, an der der bayerische Staat mit 25% und die Innwerke AG mit 25% zu beteiligen sind unter der Voraussetzung, daß der bayerische Staat mit 50% an der Innwerke AG beteiligt wird. Die Erteilung der Erlaubnis zur Wasserbenützung am Inn wird davon abhängig gemacht, daß dem bayer. Staat von der Innwerke AG eine Beteiligung von 50% am Aktienkapital eingeräumt wird.Dr. Pfeiffer berichtet über das für den Besuch des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers in Oberammergau ausgearbeitete Programm.68
StaatsministerAnschließend teilt er mit, daß am Mittwoch, den 17. Mai, abends um ½ 6Uhr, die feierliche Eröffnung der Ausstellung Oberammergauer Passionskunst stattfinden werde. Er bitte dringend, daß sich das Kabinett möglichst vollzählig in Oberammergau einfinden möge.
Dr. Ehard teilt mit, er beabsichtige am 16. Mai, abends 18 Uhr 30, einen kleinen Empfang zu Ehren des 70. Geburtstags des Herrn Staatssekretärs Sachs zu geben und lade hiezu das Kabinett ein.
MinisterpräsidentDr. Ehard stellt fest, daß am vergangenen Montag Herr Bundesminister Niklas69 eine italienische Delegation in München empfangen habe, weder die Bayer. Staatskanzlei noch das italienische Konsulat sei von diesem Besuch verständigt worden, lediglich das Landwirtschaftsministerium habe eine Einladung erhalten. Er bitte dringend, in Zukunft in derartigen Fällen möglichst sofort die Bayer. Staatskanzlei zu verständigen, damit von dort aus die interessierten Ministerien und das betreffende Konsulat unterrichtet werden können.
MinisterpräsidentDr. Ehard teilt mit, er habe Einladungen erhalten, an den Feiern anläßlich der Gründung der Gemeinden Waldkraiburg70 und Geretsried71 teilzunehmen, Mit Rücksicht auf seine außerordentliche Belastung in den nächsten Wochen müsse er in beiden Fällen eine Absage erteilen. Er bitte aber sowohl den Herrn Staatsminister des Innern, wie Herrn Staatsminister für Wirtschaft nach Möglichkeit den Feiern beizuwohnen, ebenso wie Herrn Staatssekretär Jaenicke. Die Wahl des Bürgermeisters in Waldkraiburg findet am 21. Mai statt, Gemeinde und Landrat wünschten begreiflicherweise, daß die Feier bald darauf stattfinden könne.
MinisterpräsidentEs wird vereinbart, daß das B. Staatsministerium des Innern im Benehmen mit dem Staatsministerium für Wirtschaft feststellt, an welchem Tag die Gründung stattfinden kann und sodann das Landratsamt verständigt.