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Nr. 135MinisterratssitzungDienstag, 5. Dezember 1950 Beginn: 16 Uhr Ende: 18 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. [Übernahme der Staatsbürgschaft für den Film „Der goldene Schatten“ der Löwen Film Produktion GmbH]. [III. Vertretung der Staatsregierung vor dem Verfassungsgerichtshof]. [IV. Einladungen]. [V. Firma H. Seifert, Schönberg/Volksbank Regen].

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verlängerung von Prioritätsfristen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes1

2. Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente2

Ministerialrat Leusser berichtet, gegen die beiden Gesetzentwürfe bestünden keine Bedenken, es sei aber noch möglich, daß sie von der Tagesordnung abgesetzt würden.

3. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes3

Ministerialrat Leusser führt aus, der Entwurf dieses Gesetzes käme vom Bundestag zurück. Es bleibe wohl nichts anderes übrig, als der Verlängerung des Preisgesetzes nochmals zuzustimmen, da ein neuer Entwurf noch nicht ausgearbeitet worden sei.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.4

4. Entwurf einer Verordnung zur Änderung von Preisen für Steinkohle, Steinkohlenkoks und Steinkohlenbriketts aus den Revieren Ruhr und Aachen5

5. Entwurf einer Verordnung über die Preise für Roheisen, Walzwerkerzeugnisse und Schmiedestücke6

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, der wirtschaftspolitische Ausschuß des Bundestages und der Wirtschaftsausschuß des Bundesrates hätten sich zunächst übereinstimmend auf den Standpunkt gestellt, daß nur die bisherigen Lohnerhöhungen durch eine Preiserhöhung ausgeglichen werden dürften. In beiden Ausschüssen sei dann versucht worden, sich darüber klar zu werden, welcher Preisaufschlag im Schnitt in Betracht komme. Dabei habe sich der Ausschuß des Bundestages, allerdings ohne gründliche Berechnungen, auf eine Erhöhung von 4,50DM festgelegt.7 Der Wirtschaftsausschuß des Bundesrates habe im Gegensatz zu dieser Methode sehr gewissenhaft beraten und zwar unter Mithilfe eines eigenen Unterausschusses, der während der Sitzung eingehende Berechnungen angestellt habe.8 Dabei sei man zu der Auffassung gekommen, daß eine Ausgleichung der tariflichen Lohnerhöhungen eine Preiserhöhung um 4,87DM bedinge, während eine Erhöhung um 4,96DM erforderlich sei, wenn auch die außertariflichen Erhöhungen berücksichtigt würden. Man habe aber schließlich beschlossen, diese letzteren außer acht zu lassen, nachdem es sich im wesentlichen hier um eine Erhöhung der Gehälter der leitenden Angestellten, Direktoren usw. handle. Der wirtschaftspolitische Ausschuß des Bundestages sei wohl deshalb auf den Betrag von 4,50 DM gekommen, weil er der Meinung gewesen sei, daß durch eine Steigerung der Kohlenförderung auch eine Kostenregression eintreten würde. Der Bundesratsausschuß sei dagegen der Auffassung gewesen, daß dies ziffernmäßig überhaupt nicht erfaßt werden könne und daß außerdem die Lohnerhöhungen sich ab 1. April 1951 fortsetzen würden.

Zusammenfassend könne er dem Kabinett vorschlagen, im Bundesrat einer Preiserhöhung um 4,87 DM im Schnitt zuzustimmen. Dafür habe sich auch im Wirtschaftsausschuß eine große Mehrheit gefunden, und zwar sei das Abstimmungsergebnis 7 gegen 2 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen gewesen. Diese Preiserhöhung sei übrigens nur bis 31. März 1951 befristet, damit in der Zwischenzeit die Auswirkungen kontrolliert werden könnten.

Ministerialrat Leusser macht noch darauf aufmerksam, daß es sich hier um eine Zustimmungsverordnung handle, die ohne die Zustimmung des Bundesrates nicht in Kraft treten könne.

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, was den Eisenpreis betreffe, so habe das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf vorgelegt, der eine Preiserhöhung um 18 DM pro Tonne vorsehe. Dieser Betrag von 18 DM gleiche lediglich die Kohlenpreiserhöhung aus, wozu aber noch ein Zuschlag von 10 DM komme, sodaß sich im Durchschnitt der der Preis für Walzwerkerzeugnisse um 28 DM erhöhe. Der wirtschaftspolitische Ausschuß des Bundestages habe eine notwendige Erhöhung um 26,50 DM errechnet, sodaß also keine besondere Divergenz zu dem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums bestehe. Wenn sich der Bundesrat auf eine Kohlenpreiserhöhung um 4,87 DM einige, werde er auch keine Schwierigkeiten machen, dem Eisenpreis mit 28 DM zuzustimmen. Wichtig für Bayern sei vor allem, daß es zum erstenmal gelungen sei, durch einen Frachtenausgleich die bayerische Industrie wettbewerbsfähig zu machen. Im wesentlichen sei es so, daß zu Gunsten der revierfernen Länder von jeder Tonne Eisen ein Betrag von 2 DM in eine Ausgleichskasse abgeführt werden müsse. Das Nähere wird das Bundesfinanzministerium durch eine Rechtsverordnung regeln. Jedenfalls könne man schon jetzt damit rechnen, daß ein Betrag von 2,4 Millionen DM an Frachtrückvergütungen in Betracht käme.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, an sich sei jede Kohlen- und Eisenpreiserhöhung bedenklich, es bleibe aber wohl nichts anderes übrig, als im Bundesrat zuzustimmen.

Staatsminister Dr. Seidel betont, der Kohlenbergbau sei nicht in der Lage, die unbedingt notwendigen Zusatzschichten zu fahren,9 wenn die Lohnerhöhung nicht aufgefangen würde. Wie dringend man auf diese Zusatzschichten angewiesen sei, ergebe sich daraus, daß es durch sie immerhin gelungen sei, eine Tagesförderung von 403000 Tonnen zu erreichen; da die Exportquote an Kohle festgelegt sei, käme bekanntlich jede Mehrförderung der deutschen Wirtschaft zugute.

Was die Versorgung der bayerischen Wirtschaft betreffe, so herrscht tatsächlich eine große Knappheit an Kohle und bei einzelnen Firmen sei die Situation ernst. Immerhin glaube er aber doch, daß man durchkommen werde, wenn die zugesicherten Leistungen erfolgen. Bei Eisen und Stahl sei die Lage weniger kritisch, hier seien auch noch gewisse Vorräte vorhanden. In ernsten Schwierigkeiten sei aber das Agfa Kamerawerk, das möglicherweise wegen Mangel an Bandeisen wenigstens vorübergehend schließen müßte. Er hoffe aber, doch auch hier noch einen Ausweg zu finden.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Herrn Staatsministers Dr. Seidel entsprechend von Bayern aus den vom Wirtschaftsausschuß des Bundesrates beschlossenen Preiserhöhungen zuzustimmen.10

6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der im Dienst des Bundes stehenden Personen vom 17. 5. 195011

7. Rechtsverordnung über die Zählung der von den Besatzungsmächten in Anspruch genommenen Wohnungen12

Gegen diese beiden Entwürfe werden Bedenken nicht erhoben.

8. Entwurf einer Zweiten Verwaltungsanordnung der Bundesregierung über die besondere Anerkennung steuerbegünstigter Zwecke und Einrichtungen13

Ministerialrat Leusser berichtet, dieser Zweiten Verwaltungsanordnung werde wohl bald eine Dritte Anordnung folgen, in der alle weiteren berechtigten Wünsche berücksichtigt werden sollen. Wenn in dem vorliegenden Entwurf für Bayern wichtige Einrichtungen noch nicht aufgeführt seien, so sei deshalb noch kein Grund gegeben, den Entwurf abzulehnen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, die einzelnen Ministerien sollten möglichst bald ihre Wünsche in dieser Richtung dem Finanzministerium mitteilen, damit sie in der Dritten Verwaltungsanordnung berücksichtigt werden könnten.

Staatsminister Dr. Hundhammer bezeichnet es als notwendig, vor allem den Verein der Freunde Bayreuths aufzunehmen.14

9. Entwurf einer Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich für das Kalenderjahr 195015

10. Entwurf einer Verordnung über die Beschriftung der Kraftfahrzeuge des gewerblichen Straßengüterverkehrs16

11. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die steuerliche Behandlung der Reisekosten17

Der Ministerrat beschließt, diesen Entwürfen zuzustimmen.

12. Durchführungsverordnung zum Einkommensteuergesetz18

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein erst heute eingegangenes Schreiben des Herrn Bundesfinanzministers Schäffer und übergibt dieses Herrn Staatssekretär Geiger.

Es wird vereinbart, daß sich die Herren Staatssekretäre Dr. Müller und Geiger noch in Verbindung setzen und die Stellungnahme der bayerischen Vertreter im Bundesrat vorbereiten sollen.

13. Ministerialrat Leusser macht noch darauf aufmerksam, daß möglicherweise noch einige Punkte auf die Tagesordnung des Bundesrats gesetzt werden könnten. In Betracht käme

a) die steuerliche Behandlung der Weihnachtszuwendungen; hier sei Bayern bekanntlich durch einen Landtagsbeschluß, der sich für eine Erhöhung des steuerfreien Betrags ausspreche, gebunden.19 Es sei mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen, daß Bayern im Bundesrat überstimmt werde;20

b) eine Verordnung zur Überführung der Ausführungsbehörde für Unfallversicherung in der britischen Zone.21

Es sei an sich wenig wahrscheinlich, daß dieser Punkt noch auf die Tagesordnung komme, da er im Sozialpolitischen Ausschuß noch behandelt werden müsse. Wenn er tatsächlich doch erscheine, sei es wohl zweckmäßig, seine Absetzung zu beantragen;22

c) Entwurf einer Ersten Durchführungsverordnung zum Getreidegesetz23

Das Landwirtschaftsministerium empfehle, dem Entwurf nach Maßgabe der Vorschläge des Agrarausschusses zuzustimmen, da er an einer raschen Verabschiedung interessiert sei. Es sei aber wohl damit zu rechnen, daß dieser Entwurf erst in der Sitzung vom 15. Dezember 1950 behandelt werde.24

14. Entwurf eines Gesetzes über den Lastenausgleich

Ministerialrat Leusser berichtet, der Sonderausschuß des Bundesrates und der von diesem eingesetzte Arbeitsstab25 hätten eine Reihe von Punkten zusammengestellt, die vordringlich durch die Länderkabinette beurteilt werden sollten. Diese Stellungnahmen sollten möglichst bis Mitte Dezember vorliegen, auch wenn bis dahin die endgültige Fassung des Entwurfs noch nicht bekannt sei.26 Der Koordinierungsausschuß habe sich bereits damit beschäftigt und schlage vor, daß das Wirtschaftsministerium die Zusammenstellung aller Fragen den übrigen Ministerien zuleite und diese ihre Auffassung dem federführenden Finanzministerium schriftlich mitteilen sollten.27 Weiter werde angeregt, daß dann das Finanzministerium eine eingehende Vorlage für den Ministerrat ausarbeiten werde.28

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.29

15. Entwurf eines Gesetzes über Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Unterbringung der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen30

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß nach Auffassung des Finanzministeriums gegen den Entwurf schwerwiegende Bedenken bestünden, da er einen unmöglichen Eingriff in die Personalhoheit der Länder bedeute und versuche, die wesentlichste Frage des Gesetzes zu Art. 131 GG31 durch dieses vorläufige Gesetz vorwegzunehmen.32

Die Ministerien des Innern und der Justiz würden sich noch schriftlich zu diesem Entwurf äußern.33

16. Anträge von Bundesratsausschüssen

Ministerialrat Leusser macht darauf aufmerksam, daß im Bundesrat die Meinung vertreten werde, Bundesratsausschüsse, denen die Vorbereitung bestimmter Vorlagen übermittelt worden sei, könnten in der Vollversammlung nicht selbst Anträge stellen, diese müßten vielmehr durch ein Land oder ein Mitglied des Bundesrats übernommen werden. In der Koordinierungssitzung sei man der Auffassung gewesen, daß die Antragstellung des Ausschüsse ohne weiteres zugelassen werden solle, auch wenn nicht eigens von einem Land erklärt werde, daß es sich diese Anträge zu eigen mache.34

Der Ministerrat beschließt, diesen Standpunkt einzunehmen und auf eine entsprechende Abänderung oder Ergänzung der Geschäftsordnung hinzuwirken.

II. Übernahme der Staatsbürgschaft für den Film „Der goldene Schatten“ der Löwen Film Produktion GmbH

Ministerpräsident Dr. Ehardteilt mit, die Löwen Film Produktion GmbH plane seit längerem die Herstellung des Anno Santo-Filmes „Der goldene Schatten",35 dessen Drehbuch von Richard Billinger36 stamme. Die Kreissparkasse München habe sich seines Wissens bereiterklärt, ein Darlehen von 300000 DM zu gewähren, wenn der bayerische Staat die Ausfallbürgschaft übernehme. Das Finanzministerium habe zugesagt, Ausfallbürgschaft zu übernehmen, wenn von der Gesellschaft eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt würden. Es sei nun eine Meinungsverschiedenheit darüber aufgetreten, ob diese Voraussetzungen tatsächlich erfüllt seien, sodaß sich das Finanzministerium genötigt gesehen habe, die Entscheidung des Ministerrats herbeizuführen.37

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, er könne nicht recht einsehen, warum hier zwischen der Gesellschaft, dem Finanzministerium und der Kreissparkasse verhandelt würde, ohne daß die Filmfinanzierungsgesellschaft38 beigezogen worden sei.

Staatsminister Dr. Hundhammer stellt fest, daß die Filmfinanzierungsgesellschaft (Fifi) eigentlich nur Filme finanziere, die inhaltlich und künstlerisch ziemlich wertlos seien. In dem Beirat der Fifi sei das Kultusministerium nicht vertreten, was er für unrichtig halte. Allerdings sei es nicht von ihm gebilligt worden, daß unmittelbar an das Finanzministerium in der Frage des Anno Santo-Filmes herangegangen worden sei; auch er müsse es ablehnen, mit dem Namen des Kultusministeriums Geschäfte zu machen, wie es hier der Fall sei.39 Er schlage deshalb vor, auch in diesem Fall eine Garantie über die Fifi einzuschalten. Bei der Prüfung dieses Filmes müßte aber jedenfalls ein Vertreter des Kultusministeriums zugezogen werden.

Staatsminister Dr. Seidel stellt zunächst fest, daß die bisher über die Fifi herausgekommenen Filme Kassenschlager gewesen seien, ohne besonderen künstlerischen Wert. Daraus dürfe man aber keine Rückschlüsse auf die Zweckmäßigkeit der Einrichtung selbst ziehen. Dem Wirtschaftsministerium sei es vor allem darauf angekommen, das Filmgelände in Geiselgasteig wieder auszunützen, was auch tatsächlich überraschend schnell und gut gelungen sei.

Was den Vorschlag des Herrn Kultusministers betreffe, so müsse er erwidern, daß die Fifi eine GmbH sei, die von einem Bankenkonsortium gegründet worden sei. Der Bayerische Staat sei nur durch einen Beamten des Wirtschaftsministeriums vertreten, der aber nur im Beirat Sitz und Stimme habe.40 Von den Vertretern der Banken würde aber eine Zuziehung des Kultusministeriums abgelehnt, da man darin eine Art von Zensur erblicke. Was den besonderen Fall des Anno Santo-Filmes betreffe, so werde der Vertreter des Wirtschaftsministeriums den Versuch machen, einen Vertreter des Kultusministeriums als Sachverständigen beizuziehen.

Staatssekretär Dr. Schwalber betont, es sei von jeher die Auffassung des Innenministeriums gewesen, daß es nicht Aufgabe der Sparkassen sei, Finanzierungen dieser Art vorzunehmen. Soviel er unterrichtet sei, habe es die Gemeindebank auch abgelehnt, der von der Kreissparkasse München zugesagten Kredithingabe von 300000 DM zuzustimmen.

Staatsminister Dr. Seidel fügt noch hinzu, das Wirtschaftsministerium stimme mit dem Finanzministerium darin überein, daß dieser Film der Löwen Film GmbH sich wahrscheinlich nicht selbst tragen werde und der Staat Gefahr laufe, aus seiner Bürgschaft in Anspruch genommen zu werden.

Staatsminister Dr. Hundhammer stellt nochmals fest, daß die von der Fifi finanzierten Filme in der Tat mehr oder weniger minderwertig seien. Die Prädikatisierung der Filme, bei der ja das Kultusministerium mitzureden habe, trete bekanntlich erst ein, wenn die Filme schon fertiggestellt seien, es sei also auf die Herstellung selbst keinerlei Einfluß auszuüben. Nachdem bei den von der Fifi finanzierten Filmen der Staat auch ein gewisses Risiko trage, müsse er auch das Recht haben, mitzureden.

Staatsminister Dr. Seidel erinnert daran, daß er am 14. November einen Brief an den Herrn Ministerpräsidenten geschrieben habe, der die Möglichkeiten der Beiziehung des Kultusministeriums zum Beirat der Fifi behandle. Er bitte das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu seinen Vorschlägen Stellung zu nehmen.

Staatssekretär Dr. Sattlerantwortet, es seien hier noch gewisse Schwierigkeiten auch personeller Art zu klären. Er bitte aber, jedenfalls das Kultusministerium bei der Behandlung des Filmes „Der goldene Schatten“ zuzuziehen.

Staatssekretär Geigerschlägt vor, auch diesen Film durch die Fifi prüfen und finanzieren zu lassen. Wenn diese zustimme, bestehe kein Bedenken mehr, die Staatsbürgschaft zu übernehmen.

Staatsminister Dr. Hundhammergibt zu bedenken, daß Herr Jacob41 von der Löwen Film GmbH aus verschiedenen Gründen in einem Gegensatz zur Fifi und ihren maßgebenden Leuten stehe.42

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird beschlossen, daß die Staatsbürgschaft für den Film „Der goldene Schatten“ vorläufig nicht übernommen wird und daß auch in diesem Fall der normale Weg über die Filmfinanzierungsgesellschaft gegangen werden muß. Falls diese die Finanzierung für gesichert hält und bereit sei, zusammen mit Kreissparkasse und Gemeindebank diese zu übernehmen, könne die Staatsbürgschaft erteilt werden.

[III.] Vertretung der Staatsregierung vor dem Verfassungsgerichtshof

Es wird beschlossen, als Vertreter der Bayerischen Staatsregierung vor dem Verfassungsgerichtshof in der Frage der Verfassungswidrigkeit des § 32 des Mieterschutzgesetzes Regierungsdirektor Armbruster43 vom Staatsministerium der Justiz zu bestellen.44

[IV.] Einladungen

a) Es wird vereinbart, daß an der Franz Sperr45 Gedächtnisfeier am 9. Und10.Dezember 1950 nach Möglichkeit Herr Staatsminister Hundhammer teilnimmt.

b) Es wird festgestellt, daß an der Tagung des Sparkassen- und Giroverbandes am 15. Dezember 1950 Herr Staatsminister Dr. Ankermüller oder Herr Staatssekretär Dr. Schwalber die Staatsregierung vertreten.

[V.] Firma H. Seifert, Schönberg/Volksbank Regen

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß die Flüchtlingsfirma H. Seifert in Schönberg schon vor einiger Zeit in Zahlungsschwierigkeiten gekommen sei, was nun zu der Gefahr geführt habe, daß die Volksbank Regen, eine Genossenschaftsbank, zusammenbreche. Diese Angelegenheit sei an ihn selbst herangetragen worden und er habe, um den drohenden Konkurs von der Volksbank abzuwenden, das Staatsministerium der Finanzen gebeten, die Möglichkeit einer Sanierung zu prüfen. Heute sei nun ein Schreiben der Kredittreuhand GmbH München eingelaufen, wonach der Firma Seiffert zwar ein Flüchtlingsproduktivkredit von 200000 DM durch den interministeriellen Ausschuß gebilligt worden sei, andererseits aber keine Refinanzierungsmittel mehr zur Verfügung stünden. Unter diesen Umständen sei kein Bankinstitut gewillt, die Bereitschaftserklärung zu übernehmen. Es handle sich hier um eine recht unangenehme Sache, bei der man doch versuchen müsse, zu einer Lösung zu kommen.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß die Firma durchaus eine Chance habe, wieder in Ordnung zu kommen, sie sei an sich nicht schlecht geführt und modern eingerichtet.

Staatssekretär Geiger fügt hinzu, der Betrieb habe mit zu wenig Eigenkapital angefangen und sei dadurch in Zahlungsschwierigkeiten gekommen; gegenwärtig sei er nicht in der Lage, Aufträge auszuführen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erkundigt sich, ob man nicht wie früher in diesem Fall an die Bayerische Staatsbank herantreten könne.

Staatssekretär Jaenicke stellt fest, daß zurzeit überhaupt keine Refinanzierungsmittel mehr vorhanden seien und daher die Staatsbürgschaften mehr oder weniger hinfällig seien. Im Interesse des Betriebes und der Volksbank sei er aber bereit, noch mit dem Präsidenten der Staatsbank über diesen Fall zu sprechen.

Staatssekretär Dr. Schwalber regt an, noch einen Versuch über die Bayer. Raiffeisenzentralkasse, dem Dachinstitut der Volksbanken, zu machen.

Es wird vereinbart, daß Herr Staatssekretär Jaenicke im Benehmen mit Herrn Staatssekretär Dr. Müller diesen Versuch unternimmt und sich gegebenenfalls auch noch an die Bayer. Volksbank wendet.

Zum Abschluß der Sitzung teilt Herr Staatsminister Dr. Hundhammer mit, daß am Montag, den 11. Dezember 1950, vormittags 10 Uhr, die Eröffnungsgottesdienste stattfinden würden, denen um 11 Uhr eine Fraktionssitzung folge.46

Es wird daraufhin beschlossen, Montag, den 11. Dezember 1950, pünktlich 9 Uhr 15, noch einen kurzen Ministerrat abzuhalten.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister