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Nr. 4MinisterratssitzungMittwoch, 3. Januar 1951 Beginn: 17 Uhr Ende: 18 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatsminister Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Konstituierung des Kabinetts. II. Regierungserklärung. III. Trauerbeflaggung anläßlich des Ablebens des österreichischen Bundespräsidenten Dr. Karl Renner. IV. [Leitung des Amtes für Verfassungsschutz]. [V. Behandlung KPD-naher Personen im öffentlichen Dienst]. [VI. Lastenausgleich]. [VII. Presserechtliche Aspekte von Plakatierungen in Regensburg].

I. Konstituierung des Kabinetts

Ministerpräsident Dr. Ehard heißt die in der Landtagssitzung vom 3. Januar mit Zustimmung des Landtags berufenen Staatsminister und Staatssekretäre herzlich willkommen.1 Er bitte die Herren um vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Überzeugung, daß sie in sachlicher Arbeit geleitet werde, um die Schwierigkeiten, die der Regierung zweifellos bevorstünden, zu überwinden.

Wie die übrigen Kabinettsmitglieder so ersuche er nunmehr auch die neu hinzugekommenen Herren, in ihrem Ministerium einen verantwortlichen Referenten für die Verbindung mit Landtag und Senat zu bestimmen, der die Tagesordnung von Plenum und Ausschüssen zu überwachen, ferner die Termine entweder selbst wahrzunehmen oder Minister und Staatssekretäre zu verständigen habe. Zweckmäßig wäre es dabei, wenn diese Referenten Verbindung mit Frl. Dr. Odörfer2 vom Wirtschaftsministerium aufnehmen würden, die über gute Beziehungen zu allen Fraktionen verfüge und jederzeit Auskunft über Anfragen usw. geben könne.

II. Regierungserklärung3

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Rohentwurf der Regierungserklärung könne nun endgültig bis Samstag, den 6. Januar fertiggestellt werden und dann sofort den einzelnen Kabinettsmitgliedern zugehen. Er bitte, am Montag, den 8. Januar, vormittags 9 Uhr, zu einer Kabinettssitzung zusammenzutreten, bei der ausschließlich die Regierungserklärung zu beraten sei. Für die neu hinzugekommenen Kabinettsmitglieder gebe er außerdem noch bekannt, daß ein Konsularempfang am 22. Januar 1951 und ein Presseempfang am 26. Januar jeweils im Prinz-Carl-Palais veranstaltet werde.4 und außerdem unmittelbar nach der Abgabe der Regierungserklärung und der politischen Aussprache im Landtag eine Pressekonferenz in der Staatskanzlei stattfinden werde.5

III. Trauerbeflaggung anläßlich des Ablebens des österreichischen Bundespräsidenten Dr. Karl Renner

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet als notwendig, am Tag der Beisetzung des verstorbenen Bundespräsidenten Dr. Karl Renner6 alle staatlichen Gebäude Halbmast zu flaggen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich dafür aus, die Beflaggung für ganz Bayern anzuordnen, vor allem auch in den an Österreich grenzenden Gebieten des Landes.

Staatsminister Dr. Schwalber schlägt vor, eine entsprechende Note von der Staatskanzlei allen Ministerien zuzuleiten und dabei auf die Beschlüsse im heutigen Ministerrat Bezug zu nehmen.

Der Ministerrat beschließt sodann, am 5. Januar 1951 alle staatlichen Gebäude Halbmast zu flaggen und den Gemeinden zu empfehlen, ebenso zu verfahren.

IV. [Leitung des Amtes für Verfassungsschutz]7

Stv. Ministerprädident Dr. Hoegner erklärt, er benötige jemand für die Leitung des Amtes für Verfassungsschutz. An sich sei die Sache noch nicht eilig. Das Kabinett müsse sich aber darüber klar werden, ob ein Politiker oder ein Verwaltungsbeamter beauftragt werden solle.8

[V. Behandlung KPD-naher Personen im öffentlichen Dienst]9

Der Ministerrat befaßt sich sodann mit der Frage, welche Maßnahmen gegen Angehörige der KPD und ihr nahestehenden Organisationen in öffentlichen Ämtern zu geschehen haben.

Nach längerer Aussprache wird beschlossen, zunächst einzelne Fälle, die schon laufen, als Probefälle zu Ende zu führen.10

[VI. Lastenausgleich11

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß im Laufe der nächsten Woche eine Besprechung im Ministerrat über den Entwurf des Lastenausgleichsgesetzes notwendig werde. Das vom Finanzministerium ausgearbeitete Material sei den Herren des Kabinetts bereits zugegangen, in der nächsten Woche werde aber auch das Gutachten des Sonderausschusses Lastenausgleich12 zur Verfügung stehen. Die Frist für die Stellungnahme im Bundesrat laufe am 19. Januar 1951 ab, es könne also nicht mehr allzuviel Zeit verloren werden.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, der Sonderausschuß Lastenausgleich werde noch in dieser Woche dem Plenum des Bundesrates das Gutachten seines Arbeitsstabes vorlegen und gleichzeitig den Entwurf einer Entschließung; darin würden nur die Kardinalpunkte besonders herausgegriffen werden. Diese Entschließung werde zusammen mit dem Gutachten der Bundesregierung als Material weitergegeben werden. Der Ministerrat könne also in der nächsten Woche sowohl das Gutachten wie die Entschließung beraten und natürlich auch die bereits vorher durch einen interministeriellen Ausschuß in Bayern ausgearbeitete Denkschrift.13

[VII. Presserechtliche Aspekte von Plakatierungen in Regensburg]14

Ministerialdirigent Dr. Schwend teilt mit, er habe soeben von Herrn Ministerialdirigenten Brandl15 im Innenministerium die Nachricht bekommen, daß in Regensburg Plakate verbreitet würden, auf denen die sogenannten Prager Beschlüsse bekannt gegeben würden. Das Impressum der Plakate sei nicht ganz in Ordnung, weshalb auf Grund des § 16 des Pressegesetzes eingeschritten werden könne.16 Nachdem es sich aber doch im wesentlichen um eine politische Entscheidung handle, wolle Ministerialdirigent Brandl nicht ohne Ministerrat entscheiden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß er selbst als Ministerpräsident Ende 1945 oder Anfang 1946 eine Anordnung des Kontrollrats übernommen und als bayerisches Gesetz Nr. 3 über die Bestrafung von Verfehlungen gegen die Anordnungen der Besatzungsbehörden erlassen habe.17 Das Oberste Landesgericht habe die Rechtsgültigkeit dieses Gesetzes18 bejaht, allerdings sei es von einem Nürnberger Gericht als verfassungswidrig angefochten worden, worüber die Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof noch ausstehe. Seines Erachtens sei es durchaus möglich, auf Grund dieses Gesetzes19 den Anschlag der Plakate in Regensburg zu verbieten. Ministerialdirigent Brandl könne angewiesen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.20

Der Ministerrat beschließt, daß diesem Vorschlag entsprechend zu verfahren sei.21

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent